AN/0645/2018
Unterbringung von Flüchtlingen in Hotels
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FDP Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 26.04.2018 AN/0645/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.05.2018 Unterbringung von Flüchtlingen in Hotels Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 03.05.2018 zu setzen. Unter Bezugnahme auf die Beantwortung einer Anfrage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018 (Vorlagen-Nr. 1251/2018) zur Unterbringung von Flüchtlingen in Köln ergeben sich für die FDP-Fraktion weitere Fragen, um deren Beantwortung wir die Verwaltung bitten: 1. Der Beantwortung der Anfrage AN/0572/2018 war eine Liste mit den Hotels, die von der Stadt Köln zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet wurden, beigefügt. Die- ser Liste können u.a. die Laufzeitvereinbarungen und die Belegungsgarantie entnom- men werden. Was sind die Gründe, warum bei dem als letztes der Liste aufgeführten Objekt noch keine Belegung mit Flüchtlingen erfolgt ist? 2. Wann wurde der Vertrag über dieses Objekt abgeschlossen? 3. Der Stellungnahme der Verwaltung kann weiterhin entnommen werden, dass solange alle baurechtlichen Genehmigungen für die Unterkunft vorliegen, für die Stadt Köln keine Möglichkeit einer Rücknahme der zugesagten Belegungsgarantie besteht. In- wieweit liegen bei den beiden letzten in der Liste genannten Objekte alle baurechtli- chen Genehmigungen vor und inwiefern ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages oder eine Anpassung der Belegungszahlen möglich? Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0645/2018
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 27.04.2018
- Erstellt
- 24.04.2018 12:31