A-W/0043/2021
Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten - gemeinsames Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen ermöglichen
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Stellungnahme der Verwaltung vom 05.08.2024
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A~\l l oott3/ 202A 67.22.0001 Herr Hoffmann STADT MÜNSTER \L - 6. AUG. 2024 . Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West 05.08.2024 67 30 An die Mitgli~der des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, der Bezirksvertretungen Mitte, Nord, Ost, Südost, Hiltrup und West, Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen über Herrn Stadtrat Minas Sachstandsbericht inklusives Spielen Antrag lfd. Nr. A-W/0043/2021 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/ GAL in der Be zirksvertretung Münster - West „Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten - gemeinsames Spielen für Kinder mit .und ohne Behinderung ermöglichen" Antrag lfd. Nr. A-R/0066/2022 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und Volt . „Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten -gemeinsames Spielen für Kinder mit und ohne Behinderung ermöglichen und fördern" Antrag lfd. Nr.: A-R/0032/2024 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen/ GAL; SPD und Volt . ,,Damit Kind'er spielen können: Hitzeschutz für Spielplätze" ) Mit Schreiben vom 26.09.2022 an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwe sen und mit Schreiben vom 16.07.2021 an die Bezirksvertretung Münster- West wurde bereits einmal informiert, dass die Thematik inklusives Spielen ein umfängliches und komplexes The mengebiet ist. Bislang konnte eine konkrete Bearbeitung der Anträge aufgrund der umfangrei chen Aufgabenstellung und der ausgelasteten Personalkapazitäten im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nicht erfolgen. Aufgrund der Relevanz des Themas wurde daher im Amt nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Freie Stellenanteile durch Stundenreduzierun gen durch Mitarbeiter/innen konnten zusammengefasst werden, so dass befristet für ein Jahr eine halbe Stelle für das Thema lnklusives Spielen entwickelt werden konnte. Aufgaben der neuen Stelle sollten die Entwicklung von Konzepten und Handlungsempfehlungen zum Thema inklusives Spielen in Münster sowie die Planung (Leistungsphasen 1 - 5 HOAI) zur beispiel- . haften praktischen Umsetzung von inklusiven Angeboten bei Neubau- und Sanierungsmaß nahmen von öffentlichen Spielplätzen sein. Angesichts der aktuellen Situation auf dem Ar beitsmarkt und fehlender geeigneter Bewerber/innen konnte die Stelle leider nicht besetzt wer- den. · Zeitgleich wurde aber auch auf Anregung der Kommunen und betroffenen Fachverbände eine Ergänzung der DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen vorgenommen. Sie wurde mit einem i Teil (DIN 18034-2 Technische Spezifikation) Matrix mit Bewertungsschema für inklusive Spielräume ergänzt. "Ziel ist es, mit Hilfe der in dieser Spezifikation enthaltenen Mat rix Unterstützung bei der Umsetzung von öffentlichen inklusiven Spielräumen für gemeinsame, vielfältige Spiel- und Bewegungserlebnisse für Menschen mit und ohne Behinderung zu ge ben." (DIN/TS 18034-2, S. 4) "Der Ausarbeitung der in der Spezifikation enthaltenen Matrix - 2 - liegt zu Grunde, dass jeder Mensch unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten hat. Spielen stellt einen sehr wichtigen Baustein/Faktor für die Gesamtentwicklung des Menschen dar. Aus diesem Grund sollten bei einem inktusiven Spielraum viele Sinne angesprochen und gefördert werden. Hierzu ist es wichtig, bei der Gestaltung der Freiräume zum Spielen und der Auswahl der Spielangebote möglichst vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen. Einer der grundlegend neuen Ansätze der Matrix ist: Weg von. der Fokussierung auf die einzelne Behinderungsart, hin zu einem breiten Angebot zur Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ein inklusiver Spielraum ist ein Ort zum miteinander Spielen für alle. 11 (DIN/TS 18034-2, S. 5)·,,Es wird davon ausgegangen, dass nicht alle Personen alle Freiräume zum Spielen und Spieleinrichtungen uneingeschränkt nutzen können. Daher ist es erforderlich, ein möglichst breites Spektrum an zubieten, um unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten anzusprechen, zu fördern und wei terzuentwickeln. Nicht jeder kann alles, aber. für jeden Nutzenden werden Angebote benötigt. Die Matrix versteht sich als Unterstützung bei Planung, Bewertung und Einordnung von inklu siven Spielräumen. 11 (DIN/TS 18034-2, S. 5) Mit der Ergänzung der DIN 18034 erhält die Verwaltung somit eine notwendige Arbeitshilfe · und Empfehlung zur Gestaltung inklusiver Spielflächen, die ansonsten wie oben beschrieben eigenständig erarbeitet werden sollten. Die genauen Inhalte der DIN und die Matrix zur Be wertung inklusiver Spielflächen werden seitens der Verwaltung ausgewertet und sollen anhand von praktischen Beispielen den politischen Gremien erörtert werden. Hierfür bieten sich die anstehenden Planungen am Hansaplatz und / oder dem Spielplatz an der ehemaligen Josef- schule an. · Mit Blick auf die Gesamtentwicklung städtischer Spielflächen bietet am meisten Potenzial für die Errichtung inkluslver Spielräume das Wohnbaulandprogramm 2030. Aufgrund der entste henden Bedarfe an Spielflächen in den neuen Wohngebieten besteht die Möglichkeit in vielen Stadtteilen inklusive Spielflächen bei Neuplanungen zu schaffen. Die jährlichen Sanierungen der Spielplätze bieten hier vorerst nur bedingt Möglichkeiten zur Schaffung inklusiver Spiel räume. Häufig handelt es sich nur um einen Austausch von Spielgeräten. Bei der jährlichen Sanierung von Spielplätzen geht es, aufgrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, vor allem um den Erhalt der vorhandenen Funktionen. Im Rahmen der Sanierung wird weiterhin darauf geachtet, dass wie bisher bei der Auswahl von Spielangeboten auch inklusive bzw. integrative Geräte berücksichtigt werden, dies bedeutet aber nicht das der gesamte Spielplatz dadurch zwangläufig inklusiv wird. Sollten sich bei umfangreichen Sanierungen jedoch sinn volle Möglichkeiten der Umgestaltung hin zu einem inklusiven Spielplatz ergeben, werden diese eingeplant. ) Die Verwaltung wird eine Beschlussvorlage zum grundsätzlichen aber auch zum strategischen Vorgehen zur inklusiven Gestaltung von Spielplätzen erstellen. Das Thema Hitzeschutz auf Spielplätzen wird ebenfalls Bestandteil dieser Vorlage werden. gez. Driesch
Originalantrag
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Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster · Windthorststr. 7 · 48143 Münster
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Münster, 28.06.2021
Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten -
gemeinsames Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen ermöglichen
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Spielplätze bei der Neuerrichtung wie auch
Sanierung grundsätzlich inklusiv zu gestalten. Dabei wird die Verwaltung gebeten, die
Anforderungen und Möglichkeiten einer inklusiven, behinderungsgerechten und
barrierefreien wie auch barrierearmen Gestaltung jeweils aufzuzeigen und auch
mögliche Zielkonflikte bei der Umsetzung darzustellen.
2.Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster hat bereits in
Zusammenarbeit mit der KIB (Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen) eine Liste von Spielgeräten erstellt, die für das gemeinsames
Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen geeignet sind („Ein Spielplatz für alle
Kinder – Ideen für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen“, in der überarbeiteten
Fassung vom 07.09.2015). Diese gilt es gemeinsam mit der KIB kontinuierlich weiter zu
entwickeln und für die Planung jedes einzelnen Spielplatzes mit einzubeziehen.
3.Zudem sollte auch das Gelände eines Spielplatzes so gestaltet sein, dass mobilitäts-
beeinträchtigte Kinder wie auch Erwachsene sich hier gut zurechtfinden und aufhalten
können.
4.Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in wie weit - ähnlich wie bei den
Gebäudeleitlinien 2020 - für jede Spielplatzplanung auch eine Anlage und Checkliste
Barrierefreiheit/Design für alle […] eingeführt werden kann, die jeder Vorlage zu einer
Spielplatzplanung beigefügt wird.
Begründung:
Die Forderung nach barrierefreien Spielplätzen stellt die Planungen nicht selten vor
Herausforderungen. Eine Definition von Barrierefreiheit für Spielplätze gibt es bislang wohl
noch nicht, wohl aber verschiedene Gesetze und Konventionen, die hier Orientierung geben,
wie das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG), die UN-Behindertenrechtskonvention von
2009. Zudem gibt es Normen, die auch barrierefreie Spielplätze berücksichtigen, wie die DIN
33942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte“ oder die DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum
Spielen“. Nach dieser DIN müssen zur "Barrierefreien Nutzung" Spielplätze so beschaffen
sein, dass sie auch für Menschen mit besonderen Anforderungen und Bedürfnissen, zum
Beispiel bei Bewegung und Wahrnehmung, zugänglich und nutzbar sind.
Entsprechend dem BGG (§ 4) gelten „bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und
visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete
Lebensbereiche [als barrierefrei], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt
notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch dabei sein und nach seinen eigenen Fähig- und
Fertigkeiten mitmachen kann. Inklusive Spielplätze und -räume bieten Angebote, die jedes
Kind entsprechend seinen Möglichkeiten nutzen kann – unabhängig von einer Behinderung.
In diesem Sinne sollte ein Spielplatz allen Kindern Spielmöglichkeiten bieten, aber nicht
jedes Spielgerät muss von jedem Kind nutzbar sein.
Zudem sollte auch das Gelände des Spielplatzes so gestaltet sein, dass
mobilitätsbeeinträchtigte Kinder wie auch Erwachsene sich hier gut zurechtfinden und
aufhalten können. So sollte bspw. bei den Bänken auch eine ebenerdige Stellfläche für
Rollstühle mit geplant und geschaffen werden wie auch für andere mobilitäts- oder kognitiv
beeinträchtigte Kinder und Erwachsene.
Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL in der BV West
Anke Pallas
Kai Bleker
Karina Kuschewski
Jörg Nathaus
Dr. Hedwig Wening
Josef Freitag
Mitglieder Bündnis90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt Münster
Annika Bürger
Leandra Praetzel
Albert Wenzel
Harald Wölter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West
Grünes Zentrum • Windthorststr. 7 • 48143 Münster
T 0251-8995810 • F 0251-8995815
E bv-west@gruene-muenster.de
I https://www.gruene-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Windthorststraße 7
- Hansaplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0043/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 30.06.2021
- Erstellt
- 30.06.2021 08:42