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A-W/0043/2021

Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten - gemeinsames Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen ermöglichen

Antrag an die BV West 30.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 05.06.2025, TOP 7.15.1

Stellungnahme der Verwaltung vom 05.08.2024

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 05.08.2024

6187 Zeichen

A~\l l oott3/ 202A 
67.22.0001 
Herr Hoffmann 
STADT MÜNSTER 
\L - 6. AUG. 2024 . 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
05.08.2024 
67 30 
An die Mitgli~der 
des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, 
der Bezirksvertretungen Mitte, Nord, Ost, Südost, Hiltrup und West, 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
über Herrn Stadtrat Minas 
Sachstandsbericht inklusives Spielen 
Antrag lfd. Nr. A-W/0043/2021 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/ GAL in der Be­ 
zirksvertretung Münster - West 
„Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten - gemeinsames Spielen für Kinder mit 
.und ohne Behinderung ermöglichen" 
Antrag lfd. Nr. A-R/0066/2022 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und 
Volt . 
„Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten -gemeinsames Spielen für Kinder mit 
und ohne Behinderung ermöglichen und fördern" 
Antrag lfd. Nr.: A-R/0032/2024 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen/ GAL; SPD und 
Volt . 
,,Damit Kind'er spielen können: Hitzeschutz für Spielplätze" 
) 
Mit Schreiben vom 26.09.2022 an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwe­ 
sen und mit Schreiben vom 16.07.2021 an die Bezirksvertretung Münster- West wurde bereits 
einmal informiert, dass die Thematik inklusives Spielen ein umfängliches und komplexes The­ 
mengebiet ist. Bislang konnte eine konkrete Bearbeitung der Anträge aufgrund der umfangrei­ 
chen Aufgabenstellung und der ausgelasteten Personalkapazitäten im Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit nicht erfolgen. Aufgrund der Relevanz des Themas wurde daher 
im Amt nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Freie Stellenanteile durch Stundenreduzierun­ 
gen durch Mitarbeiter/innen konnten zusammengefasst werden, so dass befristet für ein Jahr 
eine halbe Stelle für das Thema lnklusives Spielen entwickelt werden konnte. Aufgaben der 
neuen Stelle sollten die Entwicklung von Konzepten und Handlungsempfehlungen zum Thema 
inklusives Spielen in Münster sowie die Planung (Leistungsphasen 1 - 5 HOAI) zur beispiel- 
. haften praktischen Umsetzung von inklusiven Angeboten bei Neubau- und Sanierungsmaß­ 
nahmen von öffentlichen Spielplätzen sein. Angesichts der aktuellen Situation auf dem Ar­ 
beitsmarkt und fehlender geeigneter Bewerber/innen konnte die Stelle leider nicht besetzt wer- 
den. · 
Zeitgleich wurde aber auch auf Anregung der Kommunen und betroffenen Fachverbände eine 
Ergänzung der DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen vorgenommen. Sie wurde 
mit einem i Teil (DIN 18034-2 Technische Spezifikation) Matrix mit Bewertungsschema für 
inklusive Spielräume ergänzt. "Ziel ist es, mit Hilfe der in dieser Spezifikation enthaltenen Mat­ 
rix Unterstützung bei der Umsetzung von öffentlichen inklusiven Spielräumen für gemeinsame, 
vielfältige Spiel- und Bewegungserlebnisse für Menschen mit und ohne Behinderung zu ge­ 
ben." (DIN/TS 18034-2, S. 4) "Der Ausarbeitung der in der Spezifikation enthaltenen Matrix

- 2 - 
liegt zu Grunde, dass jeder Mensch unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten hat. Spielen 
stellt einen sehr wichtigen Baustein/Faktor für die Gesamtentwicklung des Menschen dar. Aus 
diesem Grund sollten bei einem inktusiven Spielraum viele Sinne angesprochen und gefördert 
werden. Hierzu ist es wichtig, bei der Gestaltung der Freiräume zum Spielen und der Auswahl 
der Spielangebote möglichst vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen. Einer der grundlegend 
neuen Ansätze der Matrix ist: Weg von. der Fokussierung auf die einzelne Behinderungsart, 
hin zu einem breiten Angebot zur Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ein inklusiver 
Spielraum ist ein Ort zum miteinander Spielen für alle. 11 
(DIN/TS 18034-2, S. 5)·,,Es wird davon 
ausgegangen, dass nicht alle Personen alle Freiräume zum Spielen und Spieleinrichtungen 
uneingeschränkt nutzen können. Daher ist es erforderlich, ein möglichst breites Spektrum an­ 
zubieten, um unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten anzusprechen, zu fördern und wei­ 
terzuentwickeln. Nicht jeder kann alles, aber. für jeden Nutzenden werden Angebote benötigt. 
Die Matrix versteht sich als Unterstützung bei Planung, Bewertung und Einordnung von inklu­ 
siven Spielräumen. 11 
(DIN/TS 18034-2, S. 5) 
Mit der Ergänzung der DIN 18034 erhält die Verwaltung somit eine notwendige Arbeitshilfe 
· und Empfehlung zur Gestaltung inklusiver Spielflächen, die ansonsten wie oben beschrieben 
eigenständig erarbeitet werden sollten. Die genauen Inhalte der DIN und die Matrix zur Be­ 
wertung inklusiver Spielflächen werden seitens der Verwaltung ausgewertet und sollen anhand 
von praktischen Beispielen den politischen Gremien erörtert werden. Hierfür bieten sich die 
anstehenden Planungen am Hansaplatz und / oder dem Spielplatz an der ehemaligen Josef- 
schule an. · 
Mit Blick auf die Gesamtentwicklung städtischer Spielflächen bietet am meisten Potenzial für 
die Errichtung inkluslver Spielräume das Wohnbaulandprogramm 2030. Aufgrund der entste­ 
henden Bedarfe an Spielflächen in den neuen Wohngebieten besteht die Möglichkeit in vielen 
Stadtteilen inklusive Spielflächen bei Neuplanungen zu schaffen. Die jährlichen Sanierungen 
der Spielplätze bieten hier vorerst nur bedingt Möglichkeiten zur Schaffung inklusiver Spiel­ 
räume. Häufig handelt es sich nur um einen Austausch von Spielgeräten. Bei der jährlichen 
Sanierung von Spielplätzen geht es, aufgrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, vor 
allem um den Erhalt der vorhandenen Funktionen. Im Rahmen der Sanierung wird weiterhin 
darauf geachtet, dass wie bisher bei der Auswahl von Spielangeboten auch inklusive bzw. 
integrative Geräte berücksichtigt werden, dies bedeutet aber nicht das der gesamte Spielplatz 
dadurch zwangläufig inklusiv wird. Sollten sich bei umfangreichen Sanierungen jedoch sinn­ 
volle Möglichkeiten der Umgestaltung hin zu einem inklusiven Spielplatz ergeben, werden 
diese eingeplant. 
) Die Verwaltung wird eine Beschlussvorlage zum grundsätzlichen aber auch zum strategischen 
Vorgehen zur inklusiven Gestaltung von Spielplätzen erstellen. Das Thema Hitzeschutz auf 
Spielplätzen wird ebenfalls Bestandteil dieser Vorlage werden. 
gez. 
Driesch

Originalantrag

4532 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster 
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster · Windthorststr. 7 · 48143  Münster 
           
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
             
             
    
Münster, 28.06.2021 
Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten -  
gemeinsames Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen ermöglichen 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Spielplätze bei der Neuerrichtung wie auch 
Sanierung grundsätzlich inklusiv zu gestalten. Dabei wird die Verwaltung gebeten, die 
Anforderungen und Möglichkeiten einer inklusiven, behinderungsgerechten und 
barrierefreien wie auch barrierearmen Gestaltung jeweils aufzuzeigen und auch 
mögliche Zielkonflikte bei der Umsetzung darzustellen.  
2.Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster hat bereits in 
Zusammenarbeit mit der KIB (Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen) eine Liste von Spielgeräten erstellt, die für das gemeinsames 
Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen geeignet sind („Ein Spielplatz für alle 
Kinder – Ideen für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen“, in der überarbeiteten 
Fassung vom 07.09.2015). Diese gilt es gemeinsam mit der KIB kontinuierlich weiter zu 
entwickeln und für die Planung jedes einzelnen Spielplatzes mit einzubeziehen. 
3.Zudem sollte auch das Gelände eines Spielplatzes so gestaltet sein, dass mobilitäts-
beeinträchtigte Kinder wie auch Erwachsene sich hier gut zurechtfinden und aufhalten 
können.  
4.Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in wie weit - ähnlich wie bei den 
Gebäudeleitlinien 2020 - für jede Spielplatzplanung auch eine Anlage und Checkliste 
Barrierefreiheit/Design für alle […] eingeführt werden kann, die jeder Vorlage zu einer 
Spielplatzplanung beigefügt wird.

Begründung: 
Die Forderung nach barrierefreien Spielplätzen stellt die Planungen nicht selten vor 
Herausforderungen. Eine Definition von Barrierefreiheit für Spielplätze gibt es bislang wohl 
noch nicht, wohl aber verschiedene Gesetze und Konventionen, die hier Orientierung geben, 
wie das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG), die UN-Behindertenrechtskonvention von 
2009. Zudem gibt es Normen, die auch barrierefreie Spielplätze berücksichtigen, wie die DIN 
33942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte“ oder die DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum 
Spielen“. Nach dieser DIN müssen zur "Barrierefreien Nutzung" Spielplätze so beschaffen 
sein, dass sie auch für Menschen mit besonderen Anforderungen und Bedürfnissen, zum 
Beispiel bei Bewegung und Wahrnehmung, zugänglich und nutzbar sind. 
Entsprechend dem BGG (§ 4) gelten „bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, 
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und 
visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete 
Lebensbereiche [als barrierefrei], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein 
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe 
auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt 
notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ 
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch dabei sein und nach seinen eigenen Fähig- und 
Fertigkeiten mitmachen kann. Inklusive Spielplätze und -räume bieten Angebote, die jedes 
Kind entsprechend seinen Möglichkeiten nutzen kann – unabhängig von einer Behinderung. 
In diesem Sinne sollte ein Spielplatz allen Kindern Spielmöglichkeiten bieten, aber nicht 
jedes Spielgerät muss von jedem Kind nutzbar sein. 
Zudem sollte auch das Gelände des Spielplatzes so gestaltet sein, dass 
mobilitätsbeeinträchtigte Kinder wie auch Erwachsene sich hier gut zurechtfinden und 
aufhalten können. So sollte bspw. bei den Bänken auch eine ebenerdige Stellfläche für 
Rollstühle mit geplant und geschaffen werden wie auch für andere mobilitäts- oder kognitiv 
beeinträchtigte Kinder und Erwachsene. 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL in der BV West 
Anke Pallas 
Kai Bleker 
Karina Kuschewski 
Jörg Nathaus 
Dr. Hedwig Wening 
Josef Freitag 
Mitglieder Bündnis90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt Münster 
Annika Bürger 
Leandra Praetzel 
Albert Wenzel 
Harald Wölter 
 
 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West  
Grünes Zentrum • Windthorststr. 7 • 48143 Münster 
T 0251-8995810 • F 0251-8995815 
E bv-west@gruene-muenster.de 
I https://www.gruene-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.15.1 Antrag
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Windthorststraße 7
  • Hansaplatz

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Details

Aktenzeichen
A-W/0043/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
30.06.2021
Erstellt
30.06.2021 08:42