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V/0761/2007

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk XIII Münster - Angelmodde

Vorlagen 21.09.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 16.10.2007, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1954 Zeichen

V/0761/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechtsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk XIII Münster - Angelmodde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsfrau für den Bezirk XIII Münster – Angelmodde wird gewählt: 
 
Frau Ruth Damwerth 
geb. 07.11.1967 
wohnhaft Kirchplatz 7, 48167 Münster 
 
o d e r
 
 
Herr Hans-Peter Horst 
geb. 15.05.1945 
wohnhaft Höftestraße 15, 48167 Münster 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die zweite Amtszeit der Frau Mechtild Teschner als Schiedsfrau für den Bezirk Angelmodde endet 
im September 2007. Eine Wiederwahl ist aus Altersgründen nicht zulässig. 
 
Frau Ruth Damwerth und Herr Hans-Peter Horst haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl 
durch die Bezirksvertretung das Amt der Schiedsperson zu übernehmen. Die Wahl erfolgt für 5 
Jahre. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0761/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Himmelskötter 
Ruf: 
492 30 30 
E-Mail: 
Himmelskoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0761/2007 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sei, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
 
Die formellen Voraussetzungen wurden geprüft, sie liegen bei Frau Damwerth und Herrn Horst vor. 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Höftestraße 15
  • Kirchplatz 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0761/2007
Typ
Vorlagen
Datum
21.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37