VK 19/2024
Anfrage der CDU vom 15.11.2024 Radwege
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Sitzungsvorlage VK (241115 Anfrage Verkehrskommission_Radwege)
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An den Vorsitzenden der Verkehrskommission Herrn Paul Hebbel 10. Sitzung der Verkehrskommission am 22. November 2024 Sehr geehrter Herr Hebbel, zur Sitzung der Verkehrskommission am 22. November stellt die CDU-Fraktion die folgende Anfrage: Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und die Umsetzung von Schutzstreifen und alternativen Radverkehrsführungen Leider scheitern die ambitionierten Vorhaben in den Städten und Kreisen zum Ausbau der Radwege an Landes -/ Kreis - und kommunalen Straßen oft an den Schwierigkeiten und rechtlichen Voraussetzungen des Grunderwerbs. Hinzu kommt, dass selbst an Bundes- und Landstraßen der Bau von Radwegen inzwischen wieder nachgelassen hat. Planungskapazitäten fehlen oft ebenso wie die notwendigen Finanzmittel. Dennoch ist die Verkehrssicherheit für Radfahrende als ungeschützte Verkehrsteilnehmende besonders wichtig. Diesem Ziel soll die Umsetzung der genannten Maßnahmen in erster Linie dienen. Die Anordnung von Schutzstreifen oder Piktogramm -Ketten als Sofortmaßnahmen soll und darf jedoch nicht bedeuten, dass dauerhaft auf die Herstellung eigenständiger Radverkehrsanlagen verzichtet werden soll, obwohl diese an den betreffenden Strecken möglich und zulässig wären. Auch in ländlichen Gegenden nimmt das Fahrrad durch die zunehmende Elektrifizierung (Pedelecs) mittlerweile eine weiter wachsende Rolle ein und entfaltet zusätzliches Potenzial. Dieses soll durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden. Leider fehlen auch auf wichtigen Radrouten eigenständige Radverkehrsanlagen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Seien es mangelnde Flächenverfügbarkeit im Straßenraum oder der erhebliche planerische oder bauliche Aufwand. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat als oberste Straßenverkehrsbehörde in zwei Erlassen die Einrichtung von Fahrrad - Schutzstreifen auch außerorts (Erlass Az. VII C 4 - 58.91.24 vom 10.01.2024) ebenso ermöglicht wie das Anbringen von Piktogramm -Ketten auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen (Erlass Az. VII C 4 - 58.90.10 vom 25.01.2023). Beide Instrumente signalisieren dem Kraftfahrzeugverkehr, dass jederzeit mit Radfahrenden auf der Fahrbahn zu rechnen ist und die Radfahrenden dort auch ordnungsgemäß unterwegs Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fraktionsvorsitzender Stefan Götz , CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Köln, 15. November 2024 2 sind. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur kurzfristigen Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende sein. Wichtig ist bei der Einführung entsprechender Maßnahmen eine gute Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Zum einen sollen die umgesetzten Maßnahmen transparent und nachvollziehbar begründet werden; zum anderen müssen die motorisierten Verkehrsteilnehmer wissen, welches Verhalten gerade bei Fahrrad-Schutzstreifen gefordert wird. Deshalb fragen wir die Bezirksregierung Köln: 1. Prüfung der Einrichtung von Schutzstreifen im Bereich der BRK a) Inwieweit beabsichtigt die Bezirksregierung die Erlasse des Verkehrsministeriums umzusetzen? Wer wird im Bereich der BRK auf qualifizierten Straßen die Einrichtung von Schutzstreifen für den Radverkehr prüfen? Welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt, und wie wird sichergestellt, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, diese Schutzstreifen kurzfristig umzusetzen? b) Darüber hinaus bitten wir um eine Darstellung, wie die Bezirksregierung plant, im gesamten Gebiet der BRK die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Kommunen die Möglichkeit erhalten, diese Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Welche Unterstützung wird den Kommunen hierfür angeboten, insbesondere im Hinblick auf finanzielle und planerische Ressourcen? 2. Alternativen zur Einrichtung von Schutzstreifen Im Fall von Abschnitten, auf denen die Einrichtung von Schutzstreifen nicht möglich oder sinnvoll erscheint, wird die Prüfung der Einrichtung von Fahrrad -Schutzstreifen außerorts sowie die Nutzung von Fahrrad-Piktogramm-Ketten innerorts und außerorts angestrebt. a) Wie genau wird die Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit den Kommunen prüfen, an welchen Stellen Schutzstreifen installiert werden können und wo stattdessen Fahrrad-Piktogramm-Ketten sinnvoll eingesetzt werden könnten? b) Welche Kriterien werden dabei angewendet, um zu entscheiden, ob ein Fahrrad - Schutzstreifen oder eine Piktogramm-Kette die geeignetere Lösung ist? Ist vorgesehen, dass der Fahrrad- Schutzstreifen grundsätzlich Vorrang hat, wenn er technisch möglich und zulässig ist? 3. Schrittweise Prüfung des NRW-Radroutennetzes Für die Abschnitte des NRW -Radroutennetzes, auf denen bislang keine eigene Radverkehrsführung (wie Radwege, Geh-/Radwege oder Radfahrstreifen) vorhanden ist, soll eine schrittweise Prüfung erfolgen. a. Wie wird die Bezirksregierung diese Prüfung konkret umsetzen? Wird eine Priorisierung der zu prüfenden Abschnitte vorgenommen, und falls ja, nach welchen Kriterien? 3 b. Wie stellt die Bezirksregierung sicher, dass die prüfungsbedürftigen Abschnitte zeitnah identifiziert werden und wie werden die Kommunen in diesen Prozess eingebunden? 4. Erarbeitung einheitlicher Vorgaben für die Kommunen Wir bitten die Bezirksregierung, einheitliche Vorgaben zu erarbeiten, die es den Kommunen ermöglichen, die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen schnell und effizient umzusetzen. a. In welchem Zeitrahmen ist mit der Erstellung dieser Vorgaben zu rechnen, und wie wird sichergestellt, dass sie für alle Kommunen im BRK -Gebiet einheitlich und praktikabel sind? b. Welche Unterstützung erhalten die Kommunen von der Bezirksregierung, insbesondere in Form von Leitfäden oder Musterverfügungen, um die Umsetzung dieser Maßnahmen möglichst schnell und unkompliziert durchführen zu können? 5. Bericht über den Stand der Prüfung und Umsetzung Wir möchten die Bezirksregierung bitten, der Verkehrskommission des Regionalrats Köln spätestens in sechs Monaten einen Bericht über den Stand der Prüfung und Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen vorzulegen. a. Welche Zwischenberichte oder Teilergebnisse sind bis zu diesem Zeitpunkt zu erwarten, und wie wird die Kommunikation zwischen der Bezirksregierung und den Kommunen in diesen Prozess gestalten? Mit freundlichen Grüßen gez. Franz Gasper (Fraktionsmitglied)
Sitzungsvorlage VK (Anfrage der CDU vom 15.11.2024 Radwege)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 19/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Henrik Bus Telefon 0221-147-5163 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 15.11.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 22.11.2024 8.4 zur Kenntnis TOP: Anfrage der CDU vom 15.11.2024 Radwege Beschlussvorschlag: Die Verkehrskommission nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 241115 Anfrage Verkehrskommission_Radwege
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 19/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 22.11.2024
- Erstellt
- 15.11.2024 19:11