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VK 19/2024

Anfrage der CDU vom 15.11.2024 Radwege

Sitzungsvorlage VK 22.11.2024

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 22.11.2024, TOP 8.4

Sitzungsvorlage VK (241115 Anfrage Verkehrskommission_Radwege)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der CDU vom 15.11.2024 Radwege)

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Sitzungsvorlage VK (241115 Anfrage Verkehrskommission_Radwege)

6525 Zeichen

An den Vorsitzenden 
der Verkehrskommission 
Herrn Paul Hebbel  
 
 
 
 
 
 
 
10. Sitzung der Verkehrskommission am 22. November 2024  
 
 
Sehr geehrter Herr Hebbel, 
 
zur Sitzung der Verkehrskommission am 22. November stellt die CDU-Fraktion die folgende 
Anfrage:  
 
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und die Umsetzung von Schutzstreifen 
und alternativen Radverkehrsführungen 
 
Leider scheitern die ambitionierten Vorhaben in den Städten und Kreisen zum Ausbau der 
Radwege an Landes -/ Kreis - und kommunalen Straßen oft an den Schwierigkeiten und 
rechtlichen Voraussetzungen des Grunderwerbs. Hinzu kommt, dass selbst an Bundes- und 
Landstraßen der Bau von Radwegen inzwischen wieder nachgelassen hat. 
Planungskapazitäten fehlen oft ebenso wie die notwendigen Finanzmittel.  
Dennoch ist die Verkehrssicherheit für Radfahrende als ungeschützte Verkehrsteilnehmende 
besonders wichtig.  
Diesem Ziel soll die Umsetzung der genannten Maßnahmen in erster Linie dienen.  
Die Anordnung von Schutzstreifen oder Piktogramm -Ketten als Sofortmaßnahmen soll und 
darf jedoch nicht bedeuten, dass dauerhaft auf die Herstellung eigenständiger 
Radverkehrsanlagen verzichtet werden soll, obwohl diese an den betreffenden Strecken 
möglich und zulässig wären. 
Auch in ländlichen Gegenden nimmt das Fahrrad durch die zunehmende Elektrifizierung 
(Pedelecs) mittlerweile eine weiter wachsende Rolle ein und entfaltet zusätzliches Potenzial. 
Dieses soll durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden.  
Leider fehlen auch auf wichtigen Radrouten eigenständige Radverkehrsanlagen.  
Die Gründe dafür sind vielfältig: Seien es mangelnde Flächenverfügbarkeit im Straßenraum 
oder der erhebliche planerische oder bauliche Aufwand. 
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat 
als oberste Straßenverkehrsbehörde in zwei Erlassen die Einrichtung von Fahrrad -
Schutzstreifen auch außerorts (Erlass Az. VII C 4 - 58.91.24 vom 10.01.2024) ebenso 
ermöglicht wie das Anbringen von Piktogramm -Ketten auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen 
(Erlass Az. VII C 4 - 58.90.10 vom 25.01.2023). 
Beide Instrumente signalisieren dem Kraftfahrzeugverkehr, dass jederzeit mit Radfahrenden 
auf der Fahrbahn zu rechnen ist und die Radfahrenden dort auch ordnungsgemäß unterwegs 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz , CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
 
 Köln, 15. November 2024

2 
sind. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur kurzfristigen Erhöhung der Verkehrssicherheit für 
Radfahrende sein.  
Wichtig ist bei der Einführung entsprechender Maßnahmen eine gute Kommunikation und 
Öffentlichkeitsarbeit: Zum einen sollen die umgesetzten Maßnahmen transparent und 
nachvollziehbar begründet werden; zum anderen müssen die motorisierten 
Verkehrsteilnehmer wissen, welches Verhalten gerade bei Fahrrad-Schutzstreifen gefordert 
wird. 
 
Deshalb fragen wir die Bezirksregierung Köln: 
 
1. Prüfung der Einrichtung von Schutzstreifen im Bereich der BRK 
 
a) Inwieweit beabsichtigt die Bezirksregierung  die Erlasse des Verkehrsministeriums  
umzusetzen? Wer wird im Bereich der BRK auf qualifizierten Straßen die Einrichtung 
von Schutzstreifen für den Radverkehr prüfen? Welche Kriterien werden dabei 
zugrunde gelegt, und wie wird sichergestellt, dass die Kommunen in die Lage versetzt 
werden, diese Schutzstreifen kurzfristig umzusetzen?   
b) Darüber hinaus bitten wir um eine Darstellung, wie die Bezirksregierung plant, im 
gesamten Gebiet der BRK die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit alle 
Kommunen die Möglichkeit erhalten, diese Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Welche 
Unterstützung wird den Kommunen hierfür angeboten, insbesondere im Hinblick auf 
finanzielle und planerische Ressourcen? 
 
2. Alternativen zur Einrichtung von Schutzstreifen 
 
Im Fall von Abschnitten, auf denen die Einrichtung von Schutzstreifen nicht möglich oder 
sinnvoll erscheint, wird die Prüfung der Einrichtung von Fahrrad -Schutzstreifen außerorts 
sowie die Nutzung von Fahrrad-Piktogramm-Ketten innerorts und außerorts angestrebt.   
 
a) Wie genau wird die Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit den Kommunen prüfen, 
an welchen Stellen Schutzstreifen installiert werden können und wo  stattdessen 
Fahrrad-Piktogramm-Ketten sinnvoll eingesetzt werden könnten?   
b) Welche Kriterien werden dabei angewendet, um zu entscheiden, ob ein Fahrrad -
Schutzstreifen oder 
eine Piktogramm-Kette die geeignetere Lösung ist? Ist vorgesehen, dass der Fahrrad-
Schutzstreifen grundsätzlich Vorrang hat, wenn er technisch möglich und zulässig ist? 
 
3. Schrittweise Prüfung des NRW-Radroutennetzes 
 
Für die Abschnitte des NRW -Radroutennetzes, auf denen bislang keine eigene 
Radverkehrsführung (wie Radwege, Geh-/Radwege oder Radfahrstreifen) vorhanden ist, soll 
eine schrittweise Prüfung erfolgen.   
 
a. Wie wird die Bezirksregierung diese Prüfung konkret umsetzen? Wird eine 
Priorisierung der zu prüfenden Abschnitte vorgenommen, und falls ja, nach welchen 
Kriterien?

3 
b. Wie stellt die Bezirksregierung sicher, dass die prüfungsbedürftigen Abschnitte 
zeitnah identifiziert werden und wie werden die Kommunen in diesen Prozess 
eingebunden? 
 
4. Erarbeitung einheitlicher Vorgaben für die Kommunen 
 
Wir bitten die Bezirksregierung, einheitliche Vorgaben zu erarbeiten, die es den Kommunen 
ermöglichen, die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Einrichtung von 
Radverkehrsanlagen schnell und effizient umzusetzen.   
 
a. In welchem Zeitrahmen ist mit der Erstellung dieser Vorgaben zu rechnen, und wie 
wird sichergestellt, dass sie für alle Kommunen im BRK -Gebiet einheitlich und 
praktikabel sind?   
b. Welche Unterstützung erhalten die Kommunen von der Bezirksregierung, 
insbesondere in Form von Leitfäden oder Musterverfügungen, um die Umsetzung 
dieser Maßnahmen möglichst schnell und unkompliziert durchführen zu können? 
 
5. Bericht über den Stand der Prüfung und Umsetzung 
 
Wir möchten die Bezirksregierung bitten, der Verkehrskommission des Regionalrats Köln 
spätestens in sechs Monaten einen Bericht über den Stand der Prüfung und Umsetzung der 
vorgenannten Maßnahmen vorzulegen.   
 
a. Welche Zwischenberichte oder Teilergebnisse sind bis zu diesem Zeitpunkt zu 
erwarten, und wie wird die Kommunikation zwischen der Bezirksregierung und den 
Kommunen in diesen Prozess gestalten? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Franz Gasper 
(Fraktionsmitglied)

Sitzungsvorlage VK (Anfrage der CDU vom 15.11.2024 Radwege)

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Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 19/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 15.11.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 22.11.2024 8.4 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der CDU vom 15.11.2024 
Radwege 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Verkehrskommission nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. 241115 Anfrage Verkehrskommission_Radwege

Beratungsverlauf (1)

22.11.2024 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 8.4
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
VK 19/2024
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
22.11.2024
Erstellt
15.11.2024 19:11