1956/2019
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
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Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses AVR vom 04.02.2019
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| Die Oberbürgermeisterin I Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Schacknat Telefon: (0221) 221 25004 Fx : (0221) 221 26565 - E-Mail: Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE Datum: 27.02.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / ‚Internationales vom 04.02.2019 öffentlich 22 Anfrage zum Thema Inklusionstaxen in Köln Herr Adolf führt aus, dass es in Köln derzeit 1200 Taxen gebe, welche ganztägig be- stellt werden können und bei denen die Wartezeit ausschließlich von der jeweiligen Gesamtnachfrage in Köln abhängig sei. Er macht deutlich, dass er irritiert darüber sei, dass kein einziges von den genannten Taxen darauf ausgelegt sei, eine Person im Rollstuhl sitzend zu transportieren. Diese Situation führe dazu, dass auf Spezial- firmen, welche auf Rollstuhltransporte spezialisiert sind, zurückgegriffen werden muss bzw. deutlich höhere Preise veranschlagt werden. Hierbei handele es sich um Unternehmen wie dem ASB, das Deutsche Rote Kreuz oder auch private Anbieter. Im Vergleich zu normalen Taxen gebe es hier den Nachteil, dass ein Fahrtwunsch mindesten 24 Stunden vorher angemeldet werden muss, sofern ein entsprechendes Fahrzeug verfügbar ist und dass der Preis für eine Strecke, beispielsweise vom Oberlandesgericht Köln bis zum Chlodwigplatz, ca. 45 bis 60 Euro, anstatt des für ein normales Taxi üblichen Preises in Höhe von etwa 13 Euro, betrage. Herr Adolf teilt mit, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehand- lungsgesetz (AGG) handele. Taxifahrten seien ein Bestandteil des zivilrechtlichen Massenverkehrs und nach dem AGG darf in einem solchen keiner aufgrund seiner Behinderung mittelbar oder unmittelbar benachteiligt werden. Diese Benachteiligung liege hier jedoch vor, da ein Rollstuhlfahrer als Selbstzahler zum einen deutlich mehr bezahlen müsse und zum anderen über mehrere Tage vorher die An- und Abfahrt planen müsse. Zudem sei eine Klage gegen ein Unternehmen nicht zielführend. Auch sei durch die fehlende Verfügbarkeit ein kurzfristiger Aufzugausfall des öffentli- chen Nahverkehrs nicht zu kompensieren, wodurch die Bewegunggfreiheit innerhalb Kölns und die Teilhabe an der Gesellschaft deutlich reduziert werde. Da eine Ver- pflichtung einer Inklusionsgerechten Quote bei Taxizulassungen jedoch nur durch bundesweite Veränderungen des PBefG und der BKat möglich sei, seien die einzel- nen Kreise bzw. kreisfreien Städte aufgefordert, Lösungen zu finden. Herr Adolf ver- weist hierzu auf die Mitteilung des Landesparlaments Berlin, Drucksache 18/0008 vom 31.10.2016. Er erläutert, dass es in Berlin das Projekt „Inklusionstaxi“ gebe, welches durch einen Fördertopf umgesetzt werde, indem der Umbau einer Neuan- schaffung Komplett auf Antrag übernommen werde. Zudem würden Schulungen im Umgang mit Rollstühlen und Kenntnisse über Ausprägungen verschiedenster Behin- derungen vermittelt. Auch in London, so Herr Adolf, fahren 20.000 barrierefreie Cabs durch die Stadt. In Paris seien es 120. Auf den Kanarischen Inseln warten barriere- freie Taxis am Flughafen. Herr Adolf teilt mit, dass ein Umbau zwischen 7000-15000 Euro pro Fahrzeug kosten würde. Herr Adolf bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: * Wie viele umgebaute Taxen hält die Verwaltung für notwendig um eine stadtweite Bedarfsdeckung (24 Stunden) zu erreichen? « Sieht die Verwaltung folgenden Finanzierungsmöglichkeit als mögliche Option an? Jede Taxifahrt wird mit einem zu bestimmenden Soli-Aufschlag in sehr geringer Centhöhe belastet, welcher in einen Topf kommt, der zur Finanzierung von Umbau- ten und Schulungen abgerufen werden kann, oder den barrierefreien Fahrzeugbe- sitzern prozentual anhand abgerufener Fahrten als Bonus zugeteilt wird. « Welche Finanzierungsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung ansonsten vor? Herr Adolf bittet zudem darum, die Antwort der Verwaltung auch der Arbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik zur Verfügung zu stellen. Marcel Adolf - sachkundiger Einwohner im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales auf Vor- schlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Geschäftsführung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen An den Vorsitzenden des Ausschusses Herrn Bernd Petelkau Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa- les - Sitzung am 04.02.2019 Anfrage Inklusionstaxis in Köln In Köln gibt es derzeit 1200 Taxis. Diese können ganztägig bestelltwerden. Die War- tezeit ist ausschließlich von der jeweiligen Gesamtnachfrage in Köln abhängig. Irri- tierenderweise ist kein einziges von den genannten darauf ausgelegt eine Person - im Rollstuhl sitzend- zu transportieren. Diese Situation führt dazu, dass auf Spezialfirmen, welche auf „Rollstuhltransporte“ spezialisiert sind, zurückgegriffen werden muss, bzw deutlich höhere Preise veran- schlagt werden. Es handelt sich hierbei um Unternehmen wie der ASB, Das rote Kreuz oder auch private Anbieter. Der Nachteil im Vergleich ist folgender: e Mind. 24 Stunden vorher anmelden /falls verfügbar + Der Preis bspw. für eine Strecke OLG Köln - Chlodwigplatz betragt ca 45-60 Euro / anstatt ca 12,60 Euro für ein normales Taxi Hierbei liegt auch ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Taxifahrten gehören zum zivilrechtlichem Massenverkehr. Nach dem AGG darf in einem Solchen keiner aufgrund seiner Behinderung mittelbar oder un- mittelbar benachteiligt werden. Dies liegt aber hier vor, da ein Rollstuhlfahrer als Selbstzahler a) deutlich mehr bezahlen muss b) über mehrere Tage vorher die An und Abfahrt planen muss. Zudem ist eine Klage gegen ein Unternehmen nicht ziel- führend. Auch ist durch die fehlende Verfügbarkeit ein kurzfristiger Aufzugausfall des öffent- lichen Nahverkehrs nicht zu kompensieren, wodurch die Bewegunggsfreiheit inner- halb Kölns und die Teilhabe an der Gesellschaft deutlich reduziert wird. Da eine Verpflichtung einer Inklusionsgerechten Quote bei Taxizulassungen jedoch nur durch bundesweite Veränderungen des PBefG und der BKat möglich ist, sind die einzelnen Kreise bzw Kreisfreie Städte aufgefordert Lösungen zu finden. (siehe Mitteilung des Landesparlaments Berlin, Drucksache 18/0008 vom 31.10.2016). In Berlin wird zB das Projekt „Inklusionstaxi“ (www.Inklusionstaxi.de) durch einen Fördertopf umgesetzt indem der Umbau einer Neuanschaffung komplett auf Antrag übernommen wird (siehe Pressemitteilung des Berliner Senats vom 15.5.2018). Zu- dem werden Schulungen im Umgang mit Rollstühlen und Kenntnisse über Ausprä- gungen verschiedenster Behinderungen vermittelt. In London fahren 20.000! Barrierefreie Cabs durch die Stadt. In Paris 120. Auf den Kanarischen Inseln warten barrierefreie Taxis am Flughafen. Ein Umbaü würde 7000-15000 Euro / pro Fahrzeug kosten. Fragen: e Wie viele umgebaute Taxen hält die Verwaltung für notwendig um eine stadtweite Bedarfsdeckung (24 Stunden) zu erreichen? e Sieht die Verwaltung folgenden Finanzierungsmöglichkeit als mögliche Op- tion an? Jede Taxifahrt wird mit einem zu bestimmenden Soli-Aufschlag in sehr ge- ringer Centhöhe belastet, welcher in einen Topf kommt, e Der zur Finanzierung von Umbauten und Schulungen abgerufen wer- den kann, oder « den barrierefreien Fahrzeugbesitzern prozentual anhand abgerufener Fahrten als Bonus zugeteilt wird. e Welche Finanzierungsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung ansonsten vor? Es wird gebeten, die Antwort der Verwaltung auch der Arbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik zur Verfügung zu stellen. Gez. Marcel Adolf Sachkundiger Einwohner auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten- politik Köln, 4.2.2019
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 19.06.2019 1956/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.07.2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung Inklusionstaxis in Köln Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Sachkundigen Einwohners Marcel Adolf im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 04.02.2019 Herr Adolf hat folgende Fragen gestellt: 1. Wie viele umgebaute Taxen hält die Verwaltung für notwendig um eine stadtweite Be- darfsdeckung (24 Stunden) zu erreichen? 2. Sieht die Verwaltung folgende Finanzierungsmöglichkeit als mögliche Option an? Jede Taxifahrt wird mit einem zu bestimmenden Soli-Aufschlag in sehr geringer Centhöhe be- lastet, welcher in einen Topf kommt, der zur Finanzierung von Umbauten und Schulungen abgerufen werden kann, oder den barrierefreien Fahrzeugbesitzern prozentual anhand abgerufener Fahrten als Bonus zugeteilt wird. 3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung ansonsten vor? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Wie viele umgebaute Taxen hält die Verwaltung für notwendig um eine stadtweite Be- darfsdeckung (24 Stunden) zu erreichen? Die Verwaltung verfügt über keine Zahlen, aus denen sich der Bedarf an umgebauten Taxen ableiten lässt. 2. Sieht die Verwaltung folgende Finanzierungsmöglichkeit als mögliche Option an? Jede Taxifahrt wird mit einem zu bestimmenden Soli -Aufschlag in sehr geringer Centhöhe be- lastet, welcher in einen Topf kommt, der zur Finanzierung von Umbauten und Schulungen abgerufen werden kann, oder den barrierefreien Fahrzeugbesitzern prozentual anhand abgerufener Fahrten als Bonus zugeteilt wird. Es gibt weder eine Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Soli-Aufschlags noch eine Rechtsgrundlage, die die Unternehmen verpflichten könnte, entsprechende Aufschläge zu erfassen und an die Stadt oder Dritte (Stiftungen etc.) abzuführen. Die genannte Finanzierungsmöglichkeit ist aus Sicht der Verwaltung daher keine mögliche Option. 2 3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung ansonsten vor? Die Verwaltung sieht keine Finanzierungsmöglichkeit für die vom Fragesteller vorgeschlage- nen Inklusionstaxen. Gez. i.V. Dr. Keller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1956/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.06.2019
- Erstellt
- 04.06.2019 11:03