Mandari Insight

1956/2019

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung

Mitteilung Ausschuss 19.06.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 11.07.2019, TOP 3.4.1

Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses AVR vom 04.02.2019

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses AVR vom 04.02.2019

7746 Zeichen

| Die Oberbürgermeisterin
I

Geschäftsführung
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

Frau Schacknat

Telefon: (0221) 221 25004
Fx : (0221) 221 26565
- E-Mail: Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE

Datum: 27.02.2019

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
‚Internationales vom 04.02.2019

öffentlich
22 Anfrage zum Thema Inklusionstaxen in Köln

Herr Adolf führt aus, dass es in Köln derzeit 1200 Taxen gebe, welche ganztägig be-
stellt werden können und bei denen die Wartezeit ausschließlich von der jeweiligen
Gesamtnachfrage in Köln abhängig sei. Er macht deutlich, dass er irritiert darüber
sei, dass kein einziges von den genannten Taxen darauf ausgelegt sei, eine Person
im Rollstuhl sitzend zu transportieren. Diese Situation führe dazu, dass auf Spezial-
firmen, welche auf Rollstuhltransporte spezialisiert sind, zurückgegriffen werden
muss bzw. deutlich höhere Preise veranschlagt werden. Hierbei handele es sich um
Unternehmen wie dem ASB, das Deutsche Rote Kreuz oder auch private Anbieter.
Im Vergleich zu normalen Taxen gebe es hier den Nachteil, dass ein Fahrtwunsch
mindesten 24 Stunden vorher angemeldet werden muss, sofern ein entsprechendes
Fahrzeug verfügbar ist und dass der Preis für eine Strecke, beispielsweise vom
Oberlandesgericht Köln bis zum Chlodwigplatz, ca. 45 bis 60 Euro, anstatt des für
ein normales Taxi üblichen Preises in Höhe von etwa 13 Euro, betrage. Herr Adolf
teilt mit, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehand-
lungsgesetz (AGG) handele. Taxifahrten seien ein Bestandteil des zivilrechtlichen
Massenverkehrs und nach dem AGG darf in einem solchen keiner aufgrund seiner
Behinderung mittelbar oder unmittelbar benachteiligt werden. Diese Benachteiligung
liege hier jedoch vor, da ein Rollstuhlfahrer als Selbstzahler zum einen deutlich mehr
bezahlen müsse und zum anderen über mehrere Tage vorher die An- und Abfahrt
planen müsse. Zudem sei eine Klage gegen ein Unternehmen nicht zielführend.
Auch sei durch die fehlende Verfügbarkeit ein kurzfristiger Aufzugausfall des öffentli-
chen Nahverkehrs nicht zu kompensieren, wodurch die Bewegunggfreiheit innerhalb
Kölns und die Teilhabe an der Gesellschaft deutlich reduziert werde. Da eine Ver-
pflichtung einer Inklusionsgerechten Quote bei Taxizulassungen jedoch nur durch
bundesweite Veränderungen des PBefG und der BKat möglich sei, seien die einzel-
nen Kreise bzw. kreisfreien Städte aufgefordert, Lösungen zu finden. Herr Adolf ver-

weist hierzu auf die Mitteilung des Landesparlaments Berlin, Drucksache 18/0008
vom 31.10.2016. Er erläutert, dass es in Berlin das Projekt „Inklusionstaxi“ gebe,
welches durch einen Fördertopf umgesetzt werde, indem der Umbau einer Neuan-
schaffung Komplett auf Antrag übernommen werde. Zudem würden Schulungen im
Umgang mit Rollstühlen und Kenntnisse über Ausprägungen verschiedenster Behin-
derungen vermittelt. Auch in London, so Herr Adolf, fahren 20.000 barrierefreie Cabs
durch die Stadt. In Paris seien es 120. Auf den Kanarischen Inseln warten barriere-
freie Taxis am Flughafen. Herr Adolf teilt mit, dass ein Umbau zwischen 7000-15000
Euro pro Fahrzeug kosten würde.

Herr Adolf bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

* Wie viele umgebaute Taxen hält die Verwaltung für notwendig um eine stadtweite
Bedarfsdeckung (24 Stunden) zu erreichen?
« Sieht die Verwaltung folgenden Finanzierungsmöglichkeit als mögliche Option an?

Jede Taxifahrt wird mit einem zu bestimmenden Soli-Aufschlag in sehr geringer
Centhöhe belastet, welcher in einen Topf kommt, der zur Finanzierung von Umbau-
ten und Schulungen abgerufen werden kann, oder den barrierefreien Fahrzeugbe-
sitzern prozentual anhand abgerufener Fahrten als Bonus zugeteilt wird.

« Welche Finanzierungsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung ansonsten vor?

Herr Adolf bittet zudem darum, die Antwort der Verwaltung auch der Arbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik zur Verfügung zu stellen.

Marcel Adolf - sachkundiger Einwohner im Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales auf Vor-
schlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Geschäftsführung
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen

An den Vorsitzenden des Ausschusses
Herrn Bernd Petelkau

Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa-
les - Sitzung am 04.02.2019

Anfrage
Inklusionstaxis in Köln

In Köln gibt es derzeit 1200 Taxis. Diese können ganztägig bestelltwerden. Die War-
tezeit ist ausschließlich von der jeweiligen Gesamtnachfrage in Köln abhängig. Irri-
tierenderweise ist kein einziges von den genannten darauf ausgelegt eine Person -
im Rollstuhl sitzend- zu transportieren.

Diese Situation führt dazu, dass auf Spezialfirmen, welche auf „Rollstuhltransporte“
spezialisiert sind, zurückgegriffen werden muss, bzw deutlich höhere Preise veran-
schlagt werden. Es handelt sich hierbei um Unternehmen wie der ASB, Das rote
Kreuz oder auch private Anbieter. Der Nachteil im Vergleich ist folgender:

e Mind. 24 Stunden vorher anmelden /falls verfügbar
+ Der Preis bspw. für eine Strecke OLG Köln - Chlodwigplatz betragt ca 45-60
Euro / anstatt ca 12,60 Euro für ein normales Taxi

Hierbei liegt auch ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) vor. Taxifahrten gehören zum zivilrechtlichem Massenverkehr. Nach dem
AGG darf in einem Solchen keiner aufgrund seiner Behinderung mittelbar oder un-
mittelbar benachteiligt werden. Dies liegt aber hier vor, da ein Rollstuhlfahrer als
Selbstzahler a) deutlich mehr bezahlen muss b) über mehrere Tage vorher die An
und Abfahrt planen muss. Zudem ist eine Klage gegen ein Unternehmen nicht ziel-
führend.

Auch ist durch die fehlende Verfügbarkeit ein kurzfristiger Aufzugausfall des öffent-
lichen Nahverkehrs nicht zu kompensieren, wodurch die Bewegunggsfreiheit inner-
halb Kölns und die Teilhabe an der Gesellschaft deutlich reduziert wird.

Da eine Verpflichtung einer Inklusionsgerechten Quote bei Taxizulassungen jedoch
nur durch bundesweite Veränderungen des PBefG und der BKat möglich ist, sind

die einzelnen Kreise bzw Kreisfreie Städte aufgefordert Lösungen zu finden. (siehe
Mitteilung des Landesparlaments Berlin, Drucksache 18/0008 vom 31.10.2016).

In Berlin wird zB das Projekt „Inklusionstaxi“ (www.Inklusionstaxi.de) durch einen
Fördertopf umgesetzt indem der Umbau einer Neuanschaffung komplett auf Antrag
übernommen wird (siehe Pressemitteilung des Berliner Senats vom 15.5.2018). Zu-
dem werden Schulungen im Umgang mit Rollstühlen und Kenntnisse über Ausprä-
gungen verschiedenster Behinderungen vermittelt.

In London fahren 20.000! Barrierefreie Cabs durch die Stadt. In Paris 120. Auf den
Kanarischen Inseln warten barrierefreie Taxis am Flughafen.

Ein Umbaü würde 7000-15000 Euro / pro Fahrzeug kosten.
Fragen:

e Wie viele umgebaute Taxen hält die Verwaltung für notwendig um eine
stadtweite Bedarfsdeckung (24 Stunden) zu erreichen?
e Sieht die Verwaltung folgenden Finanzierungsmöglichkeit als mögliche Op-
tion an?
Jede Taxifahrt wird mit einem zu bestimmenden Soli-Aufschlag in sehr ge-
ringer Centhöhe belastet, welcher in einen Topf kommt,
e Der zur Finanzierung von Umbauten und Schulungen abgerufen wer-
den kann, oder
« den barrierefreien Fahrzeugbesitzern prozentual anhand abgerufener
Fahrten als Bonus zugeteilt wird.
e Welche Finanzierungsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung ansonsten vor?

Es wird gebeten, die Antwort der Verwaltung auch der Arbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik zur Verfügung zu stellen.

Gez. Marcel Adolf

Sachkundiger Einwohner auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten-
politik

Köln, 4.2.2019

Mitteilung Ausschuss

2450 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer  19.06.2019 
 1956/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.07.2019 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
Inklusionstaxis in Köln 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Sachkundigen Einwohners Marcel Adolf im 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 
04.02.2019 
 
Herr Adolf hat folgende Fragen gestellt: 
1. Wie viele umgebaute Taxen hält die Verwaltung für notwendig um eine stadtweite Be-
darfsdeckung (24 Stunden) zu erreichen?  
2. Sieht die Verwaltung folgende Finanzierungsmöglichkeit als mögliche Option an? Jede 
Taxifahrt wird mit einem zu bestimmenden Soli-Aufschlag in sehr geringer Centhöhe be-
lastet, welcher in einen Topf kommt, der zur Finanzierung von Umbauten und Schulungen 
abgerufen werden kann, oder den barrierefreien Fahrzeugbesitzern prozentual anhand 
abgerufener Fahrten als Bonus zugeteilt wird.  
3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung ansonsten vor? 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
1. Wie viele umgebaute Taxen hält die Verwaltung für notwendig um eine stadtweite Be-
darfsdeckung (24 Stunden) zu erreichen?  
 
Die Verwaltung verfügt über keine Zahlen, aus denen sich der Bedarf an umgebauten Taxen 
ableiten lässt. 
 
2. Sieht die Verwaltung folgende Finanzierungsmöglichkeit als mögliche Option an? Jede 
Taxifahrt wird mit einem zu bestimmenden Soli -Aufschlag in sehr geringer Centhöhe be-
lastet, welcher in einen Topf kommt, der zur Finanzierung von Umbauten und Schulungen 
abgerufen werden kann, oder den barrierefreien Fahrzeugbesitzern prozentual anhand 
abgerufener Fahrten als Bonus zugeteilt wird.  
 
Es gibt weder eine Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Soli-Aufschlags noch eine 
Rechtsgrundlage, die die Unternehmen verpflichten könnte, entsprechende Aufschläge zu 
erfassen und an die Stadt oder Dritte (Stiftungen etc.) abzuführen. 
Die genannte Finanzierungsmöglichkeit ist aus Sicht der Verwaltung daher keine mögliche 
Option.

2 
 
 
3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung ansonsten vor? 
 
Die Verwaltung sieht keine Finanzierungsmöglichkeit für die vom Fragesteller vorgeschlage-
nen Inklusionstaxen. 
 
 
Gez. i.V. Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

01.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.07.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1956/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.06.2019
Erstellt
04.06.2019 11:03