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4221/2021

Übertragung der Liegenschaft Martinstraße 30, 50667 Köln, aus dem Liegenschaftsvermögen des Dezernates für Kunst und Kultur in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 25.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 08.03.2022, TOP 4.6

Anlage 2 - Flurstück 1207

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Auszug aus der ehemaligen Flurkarte

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Anlage 2 - Flurstück 1207

8 Zeichen

Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

4758 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4221/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Übertragung der Liegenschaft Martinstraße 30, 50667 Köln, aus dem Liegenschaftsvermögen 
des Dezernates für Kunst und Kultur in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beschließen mit Wir-
kung vom 01.01.2022 die Übertragung der Liegenschaft Martinstraße 30, 50667 Köln, aus dem Lie-
genschaftsvermögen des Dezernates für Kunst und Kultur in das Sondervermögen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 07.03.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Beschluss soll zu folgender Liegenschaft gefasst werden: 
 
Objekt:   Gebäude Martinstraße 30 in 50667 Köln 
 
Grundstück: Martinstraße 30, Teilfläche des Flurstückes 1207 Gemarkung Köln (4958) Flur 
5, ehemalige Flurstücke Gemarkung Köln (4958), Flur 5, Flurstücke 826 und ein 
Teil des ehemaligen Flurstückes 827 
Aufgrund der Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud 
wurden die ehemaligen Flurstücke 826 und 827 mit weiteren Flurstücken ver-
schmolzen, um Abstandsflächen zu vermeiden. 
 
Größe:   circa 93 Quadratmeter 
 
Zweck: Instandsetzung des Gebäudes als Baubüro für die Erweiterung des Wallraf-
Richartz-Museums & Fondation Corboud und weitere nachfolgende Baumaß-
nahmen in der Kölner Innenstadt 
 
Das Grundstück, auf dem das Gebäude Martinstraße 30 steht, umfasst rund 93 Quadratmeter und 
setzt sich aus dem ehemaligen Flurstück 826 (37 Quadratmeter) und rund 56 Quadratmetern als Teil 
des ehemaligen Flurstückes 827 zusammen. Die verbleibende Teilfläche des Flurstückes 827 bezie-
hungsweise des neuen Flurstückes 1207 (255 Quadratmeter) soll für die Erweiterung des Wallraf-
Richartz-Museums & Fondation Corboud zur Verfügung stehen. 
 
Buchwerte: 
 
In das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird nur das Gebäude Martinstraße 30 
und die Grundstücksfläche des Gebäudes (93 Quadratmeter) übertragen. 
Dementsprechend sind bei der Übertragung nur der Buchwert für das Grundstück mit 93 Quadratme-
tern und der Restbuchwert für das Gebäude anzusetzen. 
 
Der Buchwert für die Grundstücke 826 und des Anteils von 827 mit insgesamt 93 Quadratmetern be-
läuft sich zum 01.01.2022 auf 102.300 Euro. 
 
Der Restbuchwert für das Gebäude beträgt zum 01.01.2022 108.542,90 Euro.  
 
Die Übertragung des Gebäudes und der Grundstücksfläche in das Sondervermögen der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln erfolgt zum Buchwert im Wege der Kapitalerhöhung bei der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln mit Wirkung zum 01.01.2022. 
 
Aufseiten der Stadt Köln steigt die Beteiligung an der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entspre-
chend, insofern handelt es sich aus der Sicht der Bilanz der Stadt Köln um einen Aktivtausch ohne 
Auswirkungen auf das Eigenkapital.

3 
 
Bisheriger Werdegang: 
 
Die im Liegenschaftsvermögen des Dezernates für Kunst und Kultur befindliche Liegenschaft Martin-
straße 30, 50667 Köln, sollte ursprünglich abgerissen werden. 
 
Nachdem Verhandlungen mit dem Nachbarn/Eigentümer Martinstraße 32 gescheitert sind, haben 
Machbarkeitsstudien zur Umplanung der beiden Gebäude ergeben, dass diese erhalten bleiben kön-
nen. Das Gebäude Martinstraße 30 wurde ehemals von den Kölner Verkehrsbetrieben für den U-
Bahntunnelbau als Baubüro genutzt. Es steht seit circa 15 Jahren leer. 
Mit Wirkung vom 10.09.2015 wurde die Liegenschaft von dem Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster mit allen Rechten und Pflichten förmlich dem Dezernat für Kunst und Kultur übertragen. 
 
Vor einer angemessenen Nutzung ist eine Instandsetzung des Gebäudes dringend notwendig. Bisher 
wurden von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nur Sicherungsmaßnahmen beauftragt. 
Die Instandsetzungskosten belaufen sich laut einer Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln auf insgesamt 688.000 Euro brutto inklusive Risikozuschlag. 
Hierzu legt die Verwaltung die Beschlussvorlage 4019/2021 zur politischen Beratung vor. 
 
Das Unter- und Erdgeschoss der Martinstraße 30 stehen den städtischen Dienststellen nach Instand-
setzung zur Anmietung zur Verfügung. Hierbei wird der Kulturverwaltung ein Erstbelegungsrecht ein-
geräumt. 
 
 
Anlage 1 - Auszug aus der ehemaligen Flurkarte 
Anlage 2 - Nach der Verschmelzung Flurstück 1207

Beratungsverlauf (2)

07.03.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4221/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.02.2022
Erstellt
01.12.2021 10:46