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1416/2017

Prüfung zur Einrichtung von Querungshilfen für den Fußgänger zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus

Mitteilung BV 29.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 29.05.2017, TOP 10.2.19

Anlage 1 - Ausführungsplanung

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Mitteilung BV

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Anlage 1 - Ausführungsplanung

3985 Zeichen

Zweirichtungs- 
verkehr 
Einbahnstraße 
VZ 222-20 neu 
VZ 222-20 neu 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Bearbeitet/Datum 
Maßstab 
Gezeichnet/Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
übergeben 
971 mm 370 mm 
x x
Ausführungsplanung 
9/ Höhenhaus Lageplan 
Sigwinstraße 
Einrichtung einer Querungshilfe 
9-906-02910 - LP 
Blumberg/ Jan 2017 
Throm/ Jan 2017 
31.01.2017 
31.01.2017 
gez. Harzendorf 
30.01.2017 
gez. Stolte-Neumann 
23.01.2017 
gez. Scheper 
23.01.2017 
gez. Blumberg 
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendu ng 
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. 
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und 
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. 
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im 
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und 
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 1 60) 
örtlich durchgeführt. 
Der Katasterbestand  ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) 
wurde nachrichtlich eingearbeitet. 
Anmerkung:                     
Jahr 2008 
Bestand 
50.49
PAut 
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                 
Linien 
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
vorhandene Linien:                              
geplante Linien:                         
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Fußgängerfurt
S 0.5/0.2
Radfahrerfurt
B 0.5/0.2
Wartelinie
Flächen - Planung 
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
20/10/8 altgraphit
oder gleichwertiges
Gehwegüberfahrt
Betonsteinpflaster 20/10/8 
bzw. 20/10/10  altgraphit 
oder gleichwertiges
Parken Betonsteinpflaster 
20/10/8 bzw. 20/10/10  
anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
gemeins. Geh- u. Radweg
Betonsteinpflaster
30/30 altgraphit 
oder gleichwertiges
Gehwegüberfahrt
Betonsteinpflaster
30/15 altgraphit 
oder gleichwertiges
Fahrbahn
Asphalt
Rinne
Gussasphalt
Gehweg
Betonsteinpflaster
30/30 altgraphit 
oder gleichwertiges
Buskap
Betonsteinplatten 30/30
grau/ anthrazit-Schachbrett
baulicher Radweg
Betonsteinpflaster 30/15 rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
Symbole - Planung 
GLAS 
Bank 
30/50 50/50 
Bügel 
fest- 
stehend 
geplanter Baum
geplante Bank
geplante Straßen-
beleuchtung
geplanter
Findling
geplante
Poller
geplanter 
Abfallbehälter
geplanter Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang Ein- und 
Ausfahrt KFZ
geplante 
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
B 3/3 
S
S 3/3 
B
S 0,5/0,2 
B 0,5/0,2 
Basamentstein
16/16/14
GeländeverkaufflächeGeländeankauffläche
geplanter Standort
für VZ-Pfosten
Gehweg
Betonsteinpflaster
40/40 grau
Baumschutz-
bügel
geplante
Baumschutzbügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
geplante
Fahrradständer
geplanter Zaun
66 
66_/_   _______________________________ 
1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO 
   hiermit erteilt. 
2. 66_/_   Beschilderung 
   m.d.B. um Durchführung 
   Auftrag Nr.___________ 
_____________________________________ 
66_/_ 
Anordnung ausgeführt am: ______________ 
3  35 Herr Giegler

Mitteilung BV

2137 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1416/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.05.2017 
 
Prüfung zur Einrichtung von Querungshilfen für den Fußgänger zur Verbesserung der 
Verkehrssicherheit auf der Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus 
 
Beschluss vom 07.11.2016, Top 8.1.9, der Bezirksvertretung Mülheim 
Der durch die Bezirksvertretung gefasste Beschluss vom 07.11.2016 beauftragt die Verwaltung zu 
prüfen, ob Querungshilfen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Sigwinstraße 
platziert werden können. 
Die Verwaltung hat die im Prüfantrag vorgeschlagenen zwei Bereiche geprüft. Hierzu kann die Ver-
waltung Folgendes mitteilen: 
 
Bereich A Knotenpunkt Sigwinstraße/Torringer Weg/ Veilchenweg 
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken eine Querungshilfe an der bereits vorbereiteten 
Stelle zu platzieren, da der im Bereich der Sigwinstraße 119 bestehende Bäckereifachbetrieb nicht 
mehr existiert. 
Die Querungshilfe erhält eine Länge von 6,00 m und eine Breite von 2,00 m und wird mit Klebebord-
steinen hergestellt. Die Fahrstreifenbreite wird auf 3,25 m festgelegt. Die Querungshilfe ist in Anlage 
1 dargestellt. 
Die Herstellung der Querungshilfe erfolgt im 2. bzw. 3. Quartal 2017.Die Herstellungskosten belaufen 
sich hierbei auf ca. 5000 €. 
 
Bereich B Knotenpunkt Sigwinstraße / Eddaweg / Peter-Warnecke-Weg 
Im Bereich des Knotenpunktes befinden sich baulich hergestellte öffentliche Stellplätze sowie zwei 
Buskaps. Des Weiteren sind in direkter Lage zum Knotenpunkt private Grundstückszufahrten plat-
ziert. Die Sigwinstrasse hat im Knotenpunkt eine Fahrbahnbreite von ca. 6,50 m und ist damit grund-
sätzlich zu schmal für die Anordnung einer Querungshilfe.  
 
Die Einrichtung einer Querungshilfe in direkter Lage zum Eddaweg und Peter-Warnecke-Weg ist da-
her aus Sicht der Verwaltung aufgrund der im Knotenpunktbereich vorhandenen örtlichen Gegeben-
heiten kaum möglich. Es müßte geprüft werden, ob durch die vollständige Umgestaltung des Knoten-
punktes Verbesserungen erzielt werden könnten..

Beratungsverlauf (1)

29.05.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1416/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27