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AN/1080/2020

Vorbereitende Untersuchung für das „Kreativhaus“

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 20.08.2020

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 20.08.2020, TOP 5.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

4456 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Wirtschaftsausschusses 
Herrn Jörg van Geffen 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.08.2020 
 
AN/1080/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 20.08.2020 
 
Vorbereitende Untersuchung für das „Kreativhaus“ 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfas-
sung in die Tagesordnung der Sitzung des nächsten Wirtschaftsausschusses aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird mit der Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung für die Reali-
sierung für das Kreativhaus beauftragt. Für die Bauzustandserhebung der städtischen Im-
mobilie stehen 50.000 Euro aus der Kulturförderabgabe 2020/2021 „Förderung der Kreativ-
wirtschaft“ zur Verfügung. Die Maßnahme soll im Wege der Inhousevergabe durch die städ-
tische Beteiligungsgesellschaft „moderne stadt – Gesellschaft zur Förderung des Städtebau-
es und der Gemeindeentwicklung mbH“ durchgeführt werden.  
 
 
Begründung:  
 
Am 06.11.2018 hat der Wirtschaftsausschuss die Verwaltung beauftragt, den Aufbau und 
den Betrieb eines „Kreativhauses“ als städtisches Angebot in einer städtischen Gewerbeim-
mobilie unter folgenden Maßgaben umzusetzen (AN/1456/2018):  
1. Es soll eine geeignete städtische Immobilie für das „Kreativhaus“ z. B. im Bereich Kalk-
Süd bereitgestellt werden;  
2. Das Haus soll Co-Working-Space-Arbeitsplätze, Einzelbüros, Projekträume und Eventflä-
chen zu erschwinglichen Konditionen bieten und allen Branchen der Kreativ-wirtschaft zur 
Verfügung stehen;  
3. Der Betrieb des Kreativhauses durch einen erfahrenen externen Dienstleister soll ausge-
schrieben werden.  
Das „Kreativhaus“ soll Büro-, Coworking-Space- und Event-Flächen anbieten, die organisa-
torisch und vor allem preislich auf die Bedarfe der Kreativszene zugeschnitten sein sollen. Es

- 2 - 
 
soll die verschiedenen Branchen der Kreativwirtschaft in Köln gezielt fördern, dazu zählen 
u.a. die Design-, Musik- und Medienbranche. Freelancern, Gründerinnen und Gründern so-
wie Einzel.- und Kleinunternehmen sollen damit Arbeitsplätze und ein Zentrum der Zusam-
menarbeit und des Austauschs zur Verfügung gestellt werden. 
 
Für die Realisierung des Kreativhauses hat die Verwaltung die städtische Gewerbeimmobilie 
Dillenburger Str. 65-67 vorgesehen. Das ehemalige KHD-Gebäude wird vom Amt für Liegen-
schaften, Vermessung und Kataster bewirtschaftet. Für die bauliche und technische Herrich-
tung des Gebäudes stehen aufgrund der Haushaltsbeschlüsse 2018 und 2019 Haushaltsmit-
tel zur Verfügung. 
Die städtische „moderne stadt GmbH“ ist im Wege eine Inhousevergabe, deren rechtliche 
Zulässigkeit bereits geprüft wurde, grundsätzlich bereit die Bauzustandsuntersuchung durch-
zuführen und Empfehlungen für eine Herrichtung der Immobilie als „Kreativhaus“ unter Bei-
behaltung der Charakteristik eines ehemaligen Industrie-Gebäudes durchzuführen. 
 
Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden im Haushaltstitel „Verwendung der Kulturförderabga-
be“ insgesamt 120.000 Euro für Projekte zur „Förderung der Kreativwirtschaft“ bereitgestellt. 
Davon wurden 20.000 Euro für Kreativprojekte vom Wirtschaftsausschuss am 05.03.2020 
freigegeben (0386/2020), jedoch konnten nur 10.000 Euro coronabedingt verwendet werden. 
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die gewerblich Tätigen in der Krea-
tivwirtschaft besteht dringender Bedarf, diese Maßnahmen zügig zu realisieren. Die verstärkt 
angespannte Lage auf dem Kölner Büromarkt war einer der Gründe für dieses Vorhaben. Es 
besteht dringender Bedarf nach einem Kreativzentrum, das neben Arbeitsräumen insbeson-
dere auch Unterstützung, Networking, Events etc. für die Vielfältigkeit der Kreativwirtschaft 
anbietet und durch ein aktives Veranstaltungsmanagement zu einer lebendigen Community 
beiträgt. Junge Gründerinnen und Gründer aus den Kreativbranchen finden immer weniger 
erschwinglichen Büroraum für Co-Working-Space-Nutzungen. Die Realisierung des geplan-
ten Kreativhauses ist ein aktiver Beitrag zur Wirtschaftsförderung. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1080/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
20.08.2020
Erstellt
20.08.2020 12:49