AN/1080/2020
Vorbereitende Untersuchung für das „Kreativhaus“
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Jörg van Geffen An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.08.2020 AN/1080/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 20.08.2020 Vorbereitende Untersuchung für das „Kreativhaus“ Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfas- sung in die Tagesordnung der Sitzung des nächsten Wirtschaftsausschusses aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird mit der Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung für die Reali- sierung für das Kreativhaus beauftragt. Für die Bauzustandserhebung der städtischen Im- mobilie stehen 50.000 Euro aus der Kulturförderabgabe 2020/2021 „Förderung der Kreativ- wirtschaft“ zur Verfügung. Die Maßnahme soll im Wege der Inhousevergabe durch die städ- tische Beteiligungsgesellschaft „moderne stadt – Gesellschaft zur Förderung des Städtebau- es und der Gemeindeentwicklung mbH“ durchgeführt werden. Begründung: Am 06.11.2018 hat der Wirtschaftsausschuss die Verwaltung beauftragt, den Aufbau und den Betrieb eines „Kreativhauses“ als städtisches Angebot in einer städtischen Gewerbeim- mobilie unter folgenden Maßgaben umzusetzen (AN/1456/2018): 1. Es soll eine geeignete städtische Immobilie für das „Kreativhaus“ z. B. im Bereich Kalk- Süd bereitgestellt werden; 2. Das Haus soll Co-Working-Space-Arbeitsplätze, Einzelbüros, Projekträume und Eventflä- chen zu erschwinglichen Konditionen bieten und allen Branchen der Kreativ-wirtschaft zur Verfügung stehen; 3. Der Betrieb des Kreativhauses durch einen erfahrenen externen Dienstleister soll ausge- schrieben werden. Das „Kreativhaus“ soll Büro-, Coworking-Space- und Event-Flächen anbieten, die organisa- torisch und vor allem preislich auf die Bedarfe der Kreativszene zugeschnitten sein sollen. Es - 2 - soll die verschiedenen Branchen der Kreativwirtschaft in Köln gezielt fördern, dazu zählen u.a. die Design-, Musik- und Medienbranche. Freelancern, Gründerinnen und Gründern so- wie Einzel.- und Kleinunternehmen sollen damit Arbeitsplätze und ein Zentrum der Zusam- menarbeit und des Austauschs zur Verfügung gestellt werden. Für die Realisierung des Kreativhauses hat die Verwaltung die städtische Gewerbeimmobilie Dillenburger Str. 65-67 vorgesehen. Das ehemalige KHD-Gebäude wird vom Amt für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster bewirtschaftet. Für die bauliche und technische Herrich- tung des Gebäudes stehen aufgrund der Haushaltsbeschlüsse 2018 und 2019 Haushaltsmit- tel zur Verfügung. Die städtische „moderne stadt GmbH“ ist im Wege eine Inhousevergabe, deren rechtliche Zulässigkeit bereits geprüft wurde, grundsätzlich bereit die Bauzustandsuntersuchung durch- zuführen und Empfehlungen für eine Herrichtung der Immobilie als „Kreativhaus“ unter Bei- behaltung der Charakteristik eines ehemaligen Industrie-Gebäudes durchzuführen. Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden im Haushaltstitel „Verwendung der Kulturförderabga- be“ insgesamt 120.000 Euro für Projekte zur „Förderung der Kreativwirtschaft“ bereitgestellt. Davon wurden 20.000 Euro für Kreativprojekte vom Wirtschaftsausschuss am 05.03.2020 freigegeben (0386/2020), jedoch konnten nur 10.000 Euro coronabedingt verwendet werden. Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die gewerblich Tätigen in der Krea- tivwirtschaft besteht dringender Bedarf, diese Maßnahmen zügig zu realisieren. Die verstärkt angespannte Lage auf dem Kölner Büromarkt war einer der Gründe für dieses Vorhaben. Es besteht dringender Bedarf nach einem Kreativzentrum, das neben Arbeitsräumen insbeson- dere auch Unterstützung, Networking, Events etc. für die Vielfältigkeit der Kreativwirtschaft anbietet und durch ein aktives Veranstaltungsmanagement zu einer lebendigen Community beiträgt. Junge Gründerinnen und Gründer aus den Kreativbranchen finden immer weniger erschwinglichen Büroraum für Co-Working-Space-Nutzungen. Die Realisierung des geplan- ten Kreativhauses ist ein aktiver Beitrag zur Wirtschaftsförderung. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1080/2020
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 20.08.2020
- Erstellt
- 20.08.2020 12:49