2039/2019
Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Neusser Straße im Abschnitt zwischen Innerer Kanalstraße und Niehler Kirchweg
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits b eigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 2 - Beteiligungskonzept
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1 Anlage 2 Alternative Betriebsformen / Neusser Straße hier: Beteiligungskonzept 1. Klärung der Ziele, Gegenstände und Einbettung der Beteiligung 1.1 Was ist der Beteiligungsgegenstand? Wozu genau soll beteiligt werden? Die Beteiligung erfolgt zur Umgestaltung der Neusser Straße im Abschnitt zwischen Innerer Kanalstraße und Niehler Kirchweg. Was genau sind die zu bearbeitenden Themen und Fragestellungen zu denen eine Beteiligung durchgeführt werden soll? Die Umgestaltung, der Bauablauf und die Kosten der Maßnahme sowie die Kommunalabgabepflicht. Inwieweit lassen sich bereits jetzt Unterthemen erkennen? Bisher lassen sich keine Unterthemen erkennen. Diese ergeben sich ggf. im Laufe der Veranstaltung. 1.2 Welche Zielsetzung? Was soll mit der Beteiligung erreicht werden? Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Anlieger und Eigentümer, sollen durch die Beteiligung über das geplante Bauvorhaben und das daraus resultierende weiteren Vorgehen in Kenntnis gesetzt und informiert werden. Wünsche der Bürgerinnen und Bürger sollen aufgenommen und nach Möglichkeit bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Welche Wirkungen sollen durch das Verfahren eintreten? Bereits vorhandene oder aufkommende Fragen der Bürgerinnen und Bürger sollen durch das Verfahren geklärt werden. 1.3 Welche Beteiligungsspielräume und Beteiligungsstufen? Welchen Beteiligungsspielraum beziehungsweise welche Beteiligungsspielräume gibt es mit Blick auf die Zielsetzung der Beteiligung (1.2)? Die Planung wird mit Hilfe einer Präsentation vorgestellt. Im Anschluss haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich die Planung zusätzlich an ausgehangenen Plänen anzusehen und Fragen und/oder Anregungen zu äußern. 2 Auf welcher Beteiligungsstufe wird die Beteiligung demzufolge angeboten (Information, Anhörung, Beratung – vgl. Stufen nach Beteiligungsmatrix)? Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Bürgerbeteiligung. Änderungswünsche, Hinweise und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden geprüft und nach Möglichkeit in die Planung eingearbeitet. Insbesondere bei längeren Beteiligungsverfahren mit unterschiedlichen Beteiligungsphasen: Gibt es im Verlauf der Beteiligung Änderungen in den Beteiligungsstufen bzw. mit Blick auf die jeweils möglichen Beteiligungsspielräume? Es sind keine Änderungen in Beteiligungsstufen oder Beteiligungsspielräumen vorgesehen. 1.4 Einbettung in den politisch-administrativen Planungs- und Entscheidungsvor- bereitungsprozess? Wer ist der Empfänger der Beteiligungsergebnisse? Empfänger der Beteiligungsergebnisse ist die Bezirksvertretung Nippes. Welche Gremien nutzen die Ergebnisse als Beratungsinput? Die Bezirksvertretung Nippes wird im Rahmen der Beschlussvorlage für den Planungsbeschluss über die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung informiert. Gibt es dementsprechend vonseiten der Verwaltung und Politik ein klares Signal, dass Ergebnisse in ihren fachpolitischen Beratungs- und Abwägungsprozessen berücksichtigt werden? Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden von der Verwaltung geprüft und nach Möglichkeit bei der weiteren Planung berücksichtigt. Bis wann müssen die Ergebnisse der Beteiligung vorliegen, damit sie in die entsprechenden Planungs- und Entscheidungsvorbereitungsprozesse als Beratungsinput einfließen können? Die Ergebnisse der Beteiligung werden der Bezirksvertretung Nippes im Rahmen der Beschlussvorlage zum Planungsbeschluss bekannt gegeben. Diese Beschlussvorlage wird voraussichtlich zur Sitzung im Dezember 2019 eingereicht. 1.5 Ansprechperson/en für das Beteiligungsverfahren? Wer ist (auch für externe) Ansprechpartner für das Beteiligungsverfahren?1 Inhaltliche Zuständigkeit: Herr Thorsten Claußen (664/3) Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Zimmer 10 D 10 Telefon 0221 221-27131 Frau Marlou Krüger (664/3) Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Zimmer 10 D 09 Telefon 0221 221-24205 3 Organisatorische Zuständigkeit: Frau Heidrun Langhans (660/12) Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Zimmer 11 D 46 Telefon 0221 221-27803 2. Klärung der Rahmenbedingungen 2.1 Vorgeschichte und bestehende Konflikte? Welche Planungshistorie liegt vor? Welche fachlichen und politischen Planungs- und Entscheidungsschritte wurden bereits unternommen? Am 18.05.2017 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorentwurfsplanung der Umgestaltung der Neusser Straße statt. Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger wurden aufgenommen, geprüft und bei der weiteren Planung, so weit wie möglich, berücksichtigt. Im Rahmen eines Vorgespräches bei der Bezirksvertretung Nippes am 09.05.2019 zur Vorstellung der Planung Neusser Straße wurden die Planungsvorgaben aktualisiert. Diese werden derzeit auf eine mögliche Umsetzung geprüft und dementsprechend eingearbeitet. Bevor die Bezirksvertretung Nippes in einer ihrer nächsten Sitzungen über die Beschlussvorlage der Verwaltung berät und über diese Beschlussvorlage entscheidet, soll der Vorentwurf den betroffenen Anwohnern erneut vorgestellt und mit ihnen erörtert werden. Ziel ist es, die Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen und nach Möglichkeit bei der weiteren Entwurfsbearbeitung zu berücksichtigen. Wurde der Beteiligungsgegenstand bereits in der Vergangenheit aufgegriffen? Gibt es zurückliegende Beteiligungsangebote? Wenn ja: Welche waren dies und wie sind sie verlaufen? Welche Konflikthistorie liegt vor? Siehe vorherige Antwort. Gab es / gibt es (bereits) in diesem Zusammenhang relevantes bürgerschaftliches Engagement? Ein bürgerschaftliches Engagement im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Neusser Straße ist nicht bekannt. 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen? Welche Rahmenbedingungen liegen mit Blick auf die Beteiligung vor?2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen des Pilotprojektes Öffentlichkeitsbeteiligung Nippes und auf Wunsch der Bezirksvertretung Nippes durchgeführt. 3. Erstellung eines Kommunikations- und Beteiligungsplans Jede Bürgerbeteiligung, die zu einem komplexeren Planungsverfahren (vgl. Stufen nach Beteiligungsmatrix) durchgeführt wird, benötigt eine gute konzeptionelle Planungsgrundlage 4 in Form eines Kommunikations- und Beteiligungsplans, der mindestens zu den folgenden Aspekten klare Aussagen treffen muss: 3.1 Zielgruppen und Ansprache? Zielgruppen- und Stakeholderanalyse: Welche Akteure (Stakeholder) haben Interesse an dem Beteiligungsverfahren? Welche Zielgruppen sollten einbezogen werden? Zielgruppen sind hauptsächlich Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Anlieger und Eigentümer im Umfeld der Maßnahme. Welche Barrieren sind bei der Ansprache der Zielgruppen zu überwinden und welche Anforderungen ergeben sich daraus für die Beteiligungsformate und deren Ablauf? Ggf. ist ein Gebärdendolmetscher zur Übersetzung hinzuziehen. Hierzu wird bereits in der Einladung zur Veranstaltung auf eine rechtzeitige Anmeldung hingewiesen, falls dieser benötigt wird. Welche Akteure sind darüber hinaus von dem Beteiligungsgegenstand betroffen und sollten demzufolge beteiligt werden? Es sind keine weiteren Akteure von dem Beteiligungsverfahren betroffen. 3.2 Welcher Ablauf und welche Formate (Prozessplanung)? Welche relevanten Sitzungen/Entscheidungen von Gremien sind zu berücksichtigen? Wann ist eine abschließende Entscheidung zum Planungs- bzw. Beteiligungsgegenstand vorgesehen? Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden der Bezirksvertretung Nippes nach der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Beschlussvorlage zum Planungsbeschluss vorgelegt (voraussichtlich 05.12.2019). Eine Beteiligung weiterer Gremien ist nicht vorgesehen. Wie ist der Ablauf des Beteiligungsverfahrens geplant? Womit beginnt und endet das Verfahren? Welche Meilensteine (zum Beispiel: Zwischenergebnisse) sollen in welchen Beteiligungsphasen erreicht werden? Das Beteiligungsverfahren ist als einmalige Informations- und Beteiligungsveranstaltung geplant und endet somit mit dem Ende der Veranstaltung. Wie genau wird das Ende der Beteiligung definiert? Was geschieht nach der Beteiligungsphase? Bei längeren Beteiligungsverfahren (zu längeren Planungsprozessen): Welche Beteiligungsphasen und -pausen sind vorgesehen? Siehe vorherige Antwort. Wie wird die Fachplanung mit der Beteiligung verknüpft? Welche Informationen, Themen und Fragestellungen aus der Fachplanung sind relevant für die jeweilige Beteiligung? Welche Informationen und Ergebnisse der Beteiligung fließen an welcher Stelle wieder zurück in das Planungsverfahren? Relevant für die Beteiligung sind hauptsächlich die Themen Umgestaltung, der Bauablauf und die Kosten der Maßnahme sowie die Kommunalabgabepflicht. Wünsche der Bürgerinnen und Bürger sollen aufgenommen und nach Möglichkeit bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Welche Beteiligungskanäle und -formate sind in welcher Reihenfolge und mit welchen Verknüpfungen mit Blick auf die fachlichen Fragestellungen, Themen und identifizierten Zielgruppen/Stakeholder vorgesehen? 5 Die Planung wird vorab im Internet veröffentlich. Ca. 3-4 Wochen vor der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung werden Anwohner und Eigentümer zu dieser eingeladen. Es besteht demnach bereits im Vorfeld der Veranstaltung die Möglichkeit, sich über die Maßnahme telefonisch oder per Mail zu informieren oder Fragen zu stellen. Während der Veranstaltung können Anregungen und Hinweise verschriftlicht werden, die im Anschluss von der Verwaltung geprüft werden. Hinweise der Bürgerinnen und Bürger werden nach Möglichkeit in die Planung eingearbeitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung gemeinsam mit der Beschlussvorlage zum Planungsbeschluss bei der Bezirksvertretung Nippes zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Wie sieht der genaue Zeitplan aus? Welche Beteiligungsphase ist in welchem Zeitraum bzw. welche Beteiligungsphasen sind in welchen Zeiträumen vorgesehen? Wann sind welche Formate/Beteiligungskanäle innerhalb der Zeiträume platziert? Siehe vorherige Antworten. Welche Informationen zum Beteiligungsgegenstand und zum Beteiligungsprozess werden zur Qualifizierung der anvisierten Zielgruppen und Kommunikation für welche Beteiligungsbausteine bzw. -phasen benötigt? Die Maßnahme wird den Bürgerinnen und Bürgern anhand einer Präsentation inhaltlich vorgestellt. Zusätzlich werden die Pläne zur Maßnahme im Veranstaltungsraum zur Einsicht ausgehangen. Im Anschluss an die Präsentation besteht weiterhin die Möglichkeit Fragen in direkter Diskussion mit der Verwaltung zu klären und Anregungen zu verschriftlichen. Welche begleitenden Kommunikationsmaßnahmen sind zu Bewerbung der Beteiligung insgesamt und ihrer Bausteine zu welchen Zeitpunkten vorgesehen? Siehe vorherige Antworten. Sind begleitendende Gremien vorgesehen?3 Es sind keine begleitenden Gremien vorgesehen. 3.3 Dokumentation der Ergebnisse In welcher Form werden Ergebnisse des Beteiligungsprozesses dokumentiert? Fragen, Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden während der Bürgerbeteiligung aufgenommen und im Anschluss in Form einer Tabelle ausgewertet und beantwortet. Diese Tabelle wird dann der Beschlussvorlage zum Planungsbeschluss beigefügt. In welcher Form wird der Beteiligungsprozess dokumentiert? Siehe vorherige Antworten. Welche Zwischenschritte sind bis wann zu dokumentieren? Es sind keine Zwischenschritte vorgesehen. 3.4 Moderation (intern / extern) Wer moderiert den Prozess bzw. seine Beteiligungsbausteine? Die Moderation der Veranstaltung wird durch Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler übernommen. Ist eine interne oder externe Moderation vorgesehen?4 6 Bei der Moderation der Veranstaltung handelt es sich um eine interne Moderation. 3.5 Projektmanagement Welche Projektstruktur (auch mit Blick auf beteiligte Gremien) ist vorgesehen? Es werden die bestehenden Projektstrukturen genutzt. Beteiligtes Gremium ist die Bezirksvertretung Nippes. Eine besondere Projektstruktur und weitere beteiligte Gremien (beispielsweise Steuerungs- und Lenkungsgremien) sind nicht vorgesehen. Welche Aufgaben sind durch welche (interne und/oder externe) Akteure (Rollen) in welchen Zeiträumen vorgesehen? Zeitraum Aufgaben Zuständig - keit Personen Arbeits- tage 04.07.2019: Einholung des Beschlusses für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerbeteiligung 664/3 2 2 13.05.2019 – 04.10.2019: Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung (Präsentationen, Planunterlagen, Organisation der Räumlichkeiten etc.) 664/3 2 11 660/12 1 4 621/1 1 2 07.10.2019: Teilnahme an der Bürgerbeteiligung 664 1 0,5 664/3 2 1,2 621/1 1 0,6 08.10.2019 – 08.11.2019 Zusammenstellung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung 664/3 2 3 05.12.2019: Einholung des Planungsbeschlusses mit Vorlage der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung 664/3 2 2 3.6 Evaluation der Beteiligung Anhand welcher Erfolgsfaktoren soll das konzeptionierte Verfahren evaluiert werden? Welche internen Erfolgsfaktoren?5 Welche externen Erfolgsfaktoren?6 Welche quantitativen (zum Beispiel mit Blick auf Beteiligungszahlen) und welche Qualitativen Erfolgsfaktoren sollen zugrunde gelegt werden? Die Verwaltung betrachtet die Informationsveranstaltung als Erfolg, wenn die Mehrheit der Anwesenden die Baumaßnahme unterstützt. Wenn eine Evaluation vorgesehen ist: Zu welchem Zeitpunkt soll mittels welcher Methoden eine Evaluation durchgeführt werden? Sind Zwischenevaluationen vorgesehen? Es ist keine Evaluation der Veranstaltung vorgesehen. 7 4. Personelle Ressourcen / Finanzierung des Beteiligungsverfahrens Wie sieht die personelle Ausstattung und Finanzierung des Beteiligungsprozesses vor dem Hintergrund des Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes (vgl. Abschnitt 3) aus?7 Siehe Tabelle oben. Welche Ressourcen werden für die Durchführung der Beteiligung benötigt (sachlich, personell (Personentage für Vor-/Nachbereitung und Durchführung), finanziell)? Die personellen Ressourcen sind in der obenstehenden Tabelle zusammengefasst. Als sachliche Ressourcen werden die Räumlichkeit sowie die technische Ausstattung benötigt. Kosten entstehen durch Anmietung der Räumlichkeiten und Ausleihe der Technik. Sind die Ressourcen bereits vorhanden oder müssen diese beschlossen werden? Die Ressourcen sind bereits vorhanden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1 Dabei muss die Ansprechpartnerin/der Ansprechpartner nicht jede Frage unmittelbar selbst beantworten können. Von hier wird sich um die Beschaffung der erfragten Informationen gekümmert. Deshalb sind immer Kontaktdaten wie Telefonnummer, E -Mailadresse und Anschrift anzugeben 2 Einige Gesetze legen bereits fest, ob / und oder wie eine Bürgerbeteiligung vorzunehmen ist, dazu gehören insbesondere § 3 BauGB; § 25 Abs. 3 VwVfG; § 9 Öffentlichtkeitsbeteiligungsgesetz 3 Zum Beispiel ein prozessbegleitender Beira t, mit dem der Beteiligungsprozess reflektiert wird. 4 Je höher das zu erwartende Konfliktniveau (bzw. das Konfliktniveau der zurückliegenden Planungsphase), desto eher ist eine klare Trennung zwischen Fachlichkeit (Verwaltung) und Moderation (Prozesssteu erung bzw. Durchführung von Beteiligungsbausteinen) empfehlenswert. 5 Erfolgsmessung mit Blick auf die Fachverwaltung, wie z.B. „Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den Fachabteilungen im Rahmen der Beteiligung beurteilt“? 6 Z.B. „Wer wurde durch das Ve rfahren erreicht?“, „Wie wird die Qualität der Beteiligungsergebnisse eingeschätzt?“; „Wie passend waren die Beteiligungsangebote?“; „Wie wird Verständlichkeit fachlicher Informationen beurteilt?“; …
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 664/3 Vorlagen-Nummer 2039/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Neusser Straße im Abschnitt zwischen Innerer Kanalstraße und Niehler Kirchweg Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Öffentlichkeitsbe- teiligung im Rahmen der Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Neusser Straße im Abschnitt zwi- schen Innerer Kanalstraße und Niehler Kirchweg. Alternative: Die Bezirksvertretung Nippes verzichtet auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Vorent- wurfsplanung zur Umgestaltung der Neusser Straße im Abschnitt zwischen Innerer Kanalstraße und Niehler Kirchweg. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ca. 2.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Am 18.05.2017 fand ein Beteiligungsverfahren zur Vorentwurfsplanung der Umgestaltung der Neus- ser Straße statt. Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger wurden aufgenommen, ge- prüft und bei der weiteren Planung, so weit wie möglich, berücksichtigt. Im Rahmen eines Vorgespräches bei der Bezirksvertretung Nippes am 09.05.2019, bei dem die überarbeitete Planung der Neusser Straße vorgestellt wurde, wurden die Planungsvorgaben aktuali- siert. Diese werden derzeit auf eine mögliche Umsetzung geprüft und die Planung fortgeschrieben. Aufgrund der weiter entwickelten Planungsvorgaben beabsichtigt die Verwaltung, die Planung den Anwohnerinnen und Anwohnern vorzustellen und mit ihnen zu erörtern. Zum einen wird dabei die bisherige Planung (einschließlich der Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung vom 18.05.2017) und zum anderen die fortgeschriebene Planung (mit den aktualisierten Planungsvorgaben) vorgestellt. Ziel ist es, die Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen und nach Mög- lichkeit bei der weiteren Entwurfsbearbeitung zu berücksichtigen. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung werden von der Verwaltung geprüft, in einer Ergebnistabelle zusammengefasst und der Bezirksvertretung Nippes gemeinsam mit der Beschlussvorlage zum Pla- nungsbeschluss gesondert vorgelegt. Finanzierung Zur Durchführung der Bürgerinformationsveranstaltung fallen Kosten in Höhe von ca. 2.000 Euro an, die im Haushaltsplan 2019 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. 3 Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Beteiligungskonzept
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Neusser Straße
- Kirchweg
- Niehler Kirchweg
- Willy-Brandt-Platz 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2039/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.07.2019
- Erstellt
- 07.06.2019 11:47