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V/0506/2011

Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2012

Vorlagen 14.07.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.10.2011, TOP 5

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

2613 Zeichen

Lage Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra 
Gesamt- 
kosten 
(inkl. 
Grunderwerb) 
€
zuwen- 
dungs- 
fähige 
Kosten 
€
Zuwen- 
dungen 
FöRi-kom-Stra 
(50%-75%) 
€
Süd- 
Ost 
Heumannsweg 
Radweg von Lindbergweg bis Hegerskamp 875.000 875.000 612.500 
Süd- 
Ost 
Albersloher Weg 
im Bereich von Angelsachsenweg bis Otto-Hersing-Weg 1.900.000 1.650.000 990.000 
Hiltrup Davertstraße K 39 
Gem. Geh- und Radweges, von Haus Nr. 119 bis Wittlerbaumer W. 867.000 855.000 598.500 
Ost Wolbecker  Straße  L 793 / Umgehungsstraße  B 51 
Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 5.540.000 2.800.000 1.680.000 
Süd- 
Ost 
Werseradweg - Radweg 
Grunderneuerung Brückenbauwerk 
Werseradweg/Loddenbach BWB 0417 
55.000 55.000 38.500 
Hiltrup Amelsbürener Straße 
Radwege von Meesenstiege bis Westfalenstraße (nur Radweganteil) 900.000 576.000 403.200 
Mitte Hammer Straße 
Radweg Teilstück zwischen Münstermannweg und Friedrich-Ebert-Straße 85.000 51.000 35.700 
Hiltrup Siemensstraße 
Radweg von Trauttmansdorffstraße bis Robert-Bosch-Straße 1.950.000 1.033.500 620.100 
Alle VSS 
Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe 2.067.600 2.017.500 1.210.500 
2012 2013 2014 2015 später gesamt 
4158 Heumannsweg, Radweg 860.000 2.000 0 0 892.000 
4140 Albersloher Weg 
im Bereich von Angelsachsenweg bis Otto-Hersing-Weg 150.000 150.000 0 1.600.000 0 1.900.000 
4163 Bürgerradwege an Kreisstraßen (hier Daverstraße ) 0 120.000 0 0 0 120.000 
neue Wolbecker Straße / B 51 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung 45.000 0 0 0 45.000 
4178 Amelsbürener Str/Meesenstiege - Theodor-Storm-S tr. 581.500 0 0 0 0 581.500 
0 318.500 0 0 0 318.500 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung-Bau 85.000 0 0 0 0 85.000 
4080 Robert-Bosch/Siemensst, B51-Trauttmansd 0 950.000 1.000.000 0 0 1.950.000 
0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung 
(VSS, Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe) 0 1.355.000 712.600 0 0 2.067.600 Nur Anteil für Verkehrsmanagement 3. Baustufe 
(30.000 € aus 2011 in Gesamtkosten enthalten) 
Nur Anteil für 1. BA 
Mittelanpassung über Veränderungsblatt 
Nur Anteil für Siemensstraße 
Anteil der Stadt Münster am Bürgerradweg Davertstraße 
Werseradweg 
Hammer Straße 
Amelsbürener Straße 
Mittelanpassung für 4178 über Veränderungsblatt 
von 2012 nach 2013 1201-konsumtiv Zeile 13 
Investitionsmaßnahmen 
Haushaltsplan 2012 (Entwurf) 
Maßnahme ist noch nicht veranschlagt und wird als neue 
Maßnahme für den Haushalt 2013 angemeldet. 
Bemerkungen 
Nachrückmaßnahmen 
Radwegebau 
Anlage 1     Maßnahmen für das Jahr 2012 
 66.21.0031 Ludwig Höping Seite 1 von 1 Stand: 23.09.2011

Anlage 2

4057 Zeichen

Anlage 2      Maßnahmen ab 2013 - alphabetisch sortiert 
Lage Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra 
Gesamt- 
kosten 
(inkl. 
Grunderwerb) 
€
zuwen- 
dungs- 
fähige 
Kosten 
€
Zuwen- 
dungen 
FöRi-kom- 
Stra 
(50%-75 
%) 
€
Süd-Ost Albersloher Weg 
von Otto-Hersing-Weg bis einschl. Erdelbach 5.500.000 5.500.000 3.300.000 
Süd-Ost Albersloher Weg 
von Erdelbach bis Osttor 6.350.000 6.350.000 3.810.000 
Hiltrup Amelsbürener Straße/Meesenstiege 
Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz 
liegen noch 
nicht vor 
Mitte Bremer Straße 
Radweg 320.000 320.000 224.000 
Süd-Ost Eschstraße 
von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n 2.390.000 2.390.000 1.434.000 
Mitte Grevener Straße bis Zentrum Nord 
Radweg (alte Gleistrasse) 1.275.000 886.200 620.300 
Nord Grevener Straße 
RistWag Ausbau von Kanalstraße bis Ortsdurchfahrtsg renze 3.660.000 3.660.000 2.196.000 
Mitte Grevener Straße 
von Steinfurter Straße bis York-Ring 3.780.000 3.360.000 2.016.000 
Mitte Hafenstraße L 793  (Unterführung DB) 
von  Von-Steuben-Straße bis Albersloher Weg 
liegen noch 
nicht vor 
Mitte Hammer Straße 
doppelte Linksabbiegespur 600.000 330.000 198.000 
Mitte Hansaring 
Alb. Weg bis Emdener Str. 
liegen noch 
nicht vor 
West 
Heroldstraße 
Beseitigung Bahnübergang (Haltepunkt siehe Mecklenbeck 
Haltep.) 
(weitere Einnahmen: Deutsche Bahn AG: 4,6 Mio. €; Bund: 4,6 
Mio. €) 
13.900.000 4.700.000 2.820.000 
Ost Hessenweg 
Radweg von Hessenbusch Haus-Nr. 210 bis zur Eckernheide 1.610.000 1.610.000 1.127.000 
 66.21.0031 Ludwig Höping Seite 1 von 3 Stand: 28.09. 2011

Anlage 2      Maßnahmen ab 2013 - alphabetisch sortiert 
Lage Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra 
Gesamt- 
kosten 
(inkl. 
Grunderwerb) 
€
zuwen- 
dungs- 
fähige 
Kosten 
€
Zuwen- 
dungen 
FöRi-kom- 
Stra 
(50%-75 
%) 
€
Süd-Ost Heumannsweg 
Haferlandweg Kreisverkehr 364.000 364.000 218.400 
Süd-Ost Heumannsweg 
Radweg von Lindbergweg bis Hegerskamp 875.000 875.000 612.500 
Süd-Ost Hiltruper Straße K 37/ Zumbuschstraße K 36/ Petersheide 
Umbau zum Kreisverkehrsplatz 320.000 320.000 192.000 
Süd-Ost Hiltruper Straße, Am Berler Kamp 
Kreisverkehrsplatz 450.000 450.000 270.000 
Mitte Hüfferstraße, 
Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße 485.000 485.000 339.500 
Ost 
Mariendorfer Straße 
Beseitigung Bahnübergang 
(weitere Einnahmen nach EKrG: Deutsche Bahn AG und Bund) 
liegen noch 
nicht vor 
Ost Mariendorfer Straße 
Radweg von Dyckburgstraße bis Schifffahrter Damm 1.850.000 1.850.000 1.295.000 
Süd-Ost Münsterstraße K 36 
Geh.- u. Radweg von Angel (Mühlendamm) bis Lerschmehr 1.036.500 650.000 390.000 
Hiltrup Ottmarsbocholter Str. 
Bürgerradweg von Hartmannsbrook bis Stadtgrenze 
liegen noch 
nicht vor 
Hiltrup Robert-Bosch-Straße / Siemensstraße 
Kreisverkehr 
liegen noch 
nicht vor 
West Rüschhausweg K1 - Brücke BAB 
Radweg über die BAB (Schulwegsicherung) 
liegen noch 
nicht vor 
Nord 
Sprakeler Str. 
zwischen Bahnhof und Umgehungsstraße 
(evtl. Städtebauförderung) 
liegen noch 
nicht vor 
Süd-Ost Telgter Straße/Am Borggarten  (Förderung? Außerhalb der OD) 
Kreisverkehrsplatz 350.000 350.000 210.000 
 66.21.0031 Ludwig Höping Seite 2 von 3 Stand: 28.09. 2011

Anlage 2      Maßnahmen ab 2013 - alphabetisch sortiert 
Lage Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra 
Gesamt- 
kosten 
(inkl. 
Grunderwerb) 
€
zuwen- 
dungs- 
fähige 
Kosten 
€
Zuwen- 
dungen 
FöRi-kom- 
Stra 
(50%-75 
%) 
€
Ost Verth K 17/Lützowstraße 
Radweg von Lützowstraße bis Stadtgrenze 1.170.000 1.170.000 819.000 
Alle VSS 
Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 4. Baustufe 1.580.000 1.530.000 918.000 
Süd-Ost 
Werseradweg - Radweg 
Grunderneuerung Brückenbauwerk 
Werseradweg/Loddenbach BWB 0417 
55.000 55.000 38.500 
Ost Wolbecker  Straße  L 793 / Umgehungsstraße  B 51 
Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 5.540.000 2.800.000 1.680.000 
Mitte Wolbecker Straße 
Umbau von Servatiiplatz bis Bremer Platz 600.000 600.000 360.000 
Ost Wolbecker Straße 
Vollausbau von DEK bis Laerer Landweg (inkl. Lärmschutz) 2.500.000 2.500.000 1.250.000 
 66.21.0031 Ludwig Höping Seite 3 von 3 Stand: 28.09. 2011

Beschlussvorlage

8629 Zeichen

V/0506/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des 
Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
19.10.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen ( Kommu-
naler Straßenbau) in folgender Priorität 
 
1. Heumannsweg 
Radweg von Lindbergweg bis  Hegerskamp 
2. Albersloher Weg 
 im Bereich von Angelsachsenweg bis Otto-Hersing-Weg  
3. Davertstraße K 39 
 gem. Geh- und Radweg, von H aus-Nr. 119 bis Wittlerbaumer W. 
4. Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51, 
 Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 
 
im Einplanungsgespräch mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des 
Landes NRW und der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des 
Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2012 vorschlägt. 
 
Für den Fall, dass eine der unter Priorität 1 – 4 genannten Maßnahmen nicht durchgeführt 
werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, ist als: 
Vorlagen-Nr.: 
V/0506/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0506/2011 
- Priorität 5 die Maßnahme „Siemensstraße, Radweg von Trauttmansdorffstraße bis Robert-
Bosch-Straße“  und als 
- Priorität 6 die Maßnahme „VSS, Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustu-
fe“ 
vorzusehen. 
 
2. Der Hauptausschuss  stimmt zu, dass die Verwaltung die Radwegemaßnahmen (Kommuna-
ler Radwegebau) in folgender Priorität 
 
a. Werseradweg 
 Radweg Grunderneuerung Brückenbauwerk Werseradweg / Loddenbach BWB 0417 
b. Amelsbürener Straße 
 Radwege von Meesenstiege bis Westfalenstraße 
3. Hammer Straße 
 Radweg Teilstück zwischen Münsterm annweg und Friedrich-Ebert-Straße 
 
 der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- 
und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2012 vorschlägt. 
 
3. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem 
Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 
bzw. der Ergebnis- und Finanzplanung 2011 – 2015 steht. 
 
 
 
Begründung: 
 
Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben 
und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des B undes nach Maßgabe der FöRi-kom-Stra und der 
Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen 
und Wegen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwirk-
lichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. 
 
Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregie-
rung Maßnahmen nach den FöRi-kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldun-
gen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Ministerium für 
Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und Ge-
meinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuschussmaßnahmen erörtert, besonders 
die im kommenden Jahr voraussichtlich zu r Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden 
alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobi-
litätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Finanzierung und 
Beurteilung aus Sicht der Kommune für die  kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen Ge-
sprächen abgestimmten Zuschussmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hier 
können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten 
des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. 
 
Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe 
des Landes gesteuert wird. In den letzten Jahren erhielt die Stadt Münster durchschnittlich För-
dermittel in Höhe von rd. 3 Mio. €. 
 
Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 50 % - 75 % 
der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Ver-
kehrssteuerungsanlagen 60 %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Straße 
50 % und Alleenradwege 75 %. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unter-
schiedliche Fördersätze beinhalten.

- 3 - 
V/0506/2011 
Im laufenden Jahr 2011 werden bzw. wurden bereits folgende Maßnahmen, inkl. beider Nach-
rückmaßnahmen, in dem Programm Kommunaler Straßenbau und Kommunaler Radwegebau  
bewilligt: 
 
• Warendorfer Straße; von Ring bis Danzinger Freiheit 
• Osttor L885; Anlegung eines Fuß- und Radweges in Münster Hiltrup /DEK mit Grunderneue-
rung der Brücken 
• Coermühle; Verbreiterung des BÜ (EKrG) 
• Weseler Straße/Umgehungsstraße; Ausbau d. teilhöhenungleichen Knotenpunktes (Kostenbe-
teiligung FStrG) 
• Mecklenbeck Entlastungsstraße (Fritz-Stricker-Str.); Anbindung an die Mecklenbecker Straße 
• Kanalstraße II BA.; Radweg von Bröderichweg bis Grevener Straße 
• Ottmarsbocholter Str.; Bürgerradweg von Zur Windmühle bis Hartmannsbrook 
• Alter Mühlenweg  K 16; Gem. Geh- und Radweg im Zuge des Neubaus der L 585n Ortsumge-
hung Münster-Wolbeck 
 
Im 4. Quartal 2011 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung 
von Zuwendungen auf Grundlage der FöRi-kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium 
NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus. 
 
Zur Vorbereitung der Einplanungsgespräche schlägt die Verwaltung den Gremien die Prioritäten 
der Zuschussmaßnahmen aus fachlicher Sicht folgendermaßen vor. 
 
Für Maßnahmen nach dem Kommunalen Straßenbau: 
Die von der Verwaltung für 2012 vorbereitete Liste umfasst 4 Vorhaben. Zusätzlich sind zwei Maß-
nahmen als Nachrückmaßnahmen vorgesehen für den Fall, dass eine der ersten  vier Maßnahmen 
nicht durchgeführt werden kann oder mehr Fördermittel bereitstehen als erwartet. Ansonsten wer-
den diese Maßnahmen für das Jahr 2013 vorbereitet. 
 
Entsprechend der Anlage 1 sollen in diesem Jahr die Maßnahmen für 2012 im Einplanungsge-
spräch vorgestellt und priorisiert werden. Über die Ergebnisse der Gespräche werden die Gremien 
alsbald informiert. 
 
Der Ausbau des Albersloher Weges gliedert sich in 3 Bauabschnitte. Mit dem Bau des 1. Bauab-
schittes im Bereich von Angelsachsenweg bis Otto-Hersing-Weg  kann ab dem Jahr 2012 begon-
nen werden. Für die weiteren zwei Bauabschnitte (siehe Anlage 2) wird zurzeit ein Bebauungsplan 
aufgestellt und mit dem Bau dieser Abschnitte kann, nach Abschluss des 1. Bauabschnittes, vor-
aussichtlich ab 2014 ff begonnen werden. 
 
Maßnahmen nach dem Kommunalen Radwegebau: 
Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pro-
gramm „Kommunaler Radwegebau“ in 2012 von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. 
Dieses Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach 
Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im 1. Quartal 2012. 
 
Sollte ein Radwegeprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Radwegemaß-
nahme wie in der Anlage 1 aufgeführt vorschlagen. 
 
 
Alle weiteren Vorhaben  für den Kommunalen Straßenbau und Radwegebau mit einer möglichen 
Förderung frühestens ab 2013 und später sind in der Anlage 2  (alphabetisch sortiert) aufgelistet. 
 
Die Aufbereitung der Liste mit einer Nutzenanalyse (vgl. geänderter Beschluss des HA zur Vorlage 
V /0315/2010) ist aus Kapazitätsgründen bisher noch nicht erfolgt. Vorhaben aus der Anlage 2 in 
das Förderprogramm 2012 vorzuziehen, ist derzeit aber auch nicht möglich, da diese den dazu 
erforderlichen planerischen Stand noch nicht erreicht haben.

- 4 - 
V/0506/2011 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 (Maßnahmen für das Jahr 2012) 
Anlage 2 (Maßnahmen ab 2013 - alphabetisch sortiert)

Beratungsverlauf (9)

06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (66)

  • Westfalenstraße 3
  • Robert-Bosch-Straße 1
  • Wolbecker Straße
  • Siemensstraße
  • Hammer Straße
  • Amelsbürener Straße
  • Steinfurter Straße
  • Von-Steuben-Straße
  • Emdener Straße
  • Heroldstraße
  • Zumbuschstraße
  • Badestraße 485
  • Mariendorfer Straße
  • Sprakeler Straße
  • Davertstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße 85
  • Warendorfer Straße
  • Weseler Straße
  • Fritz-Stricker-Straße
  • Mecklenbecker Straße
  • Kanalstraße
  • Grevener Straße
  • Ottmarsbocholter Straße
  • Heumannsweg
  • Hegerskamp 875
  • Albersloher Weg
  • Otto-Hersing-Weg 1
  • Münstermannweg
  • York-Ring 3
  • Haferlandweg
  • Schifffahrter Damm 1
  • Mühlendamm
  • Bremer Platz 600
  • Laerer Landweg
  • Alter Mühlenweg
  • Am Berler Kamp
  • Am Borggarten
  • Zur Windmühle
  • Umgehungsstraße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Hiltruper Straße
  • Angelsachsenweg
  • Bremer Straße
  • Zur Eckernheide 1
  • Hittorfstraße
  • Dyckburgstraße
  • Münsterstraße
  • Hartmannsbrook
  • Telgter Straße
  • Meesenstiege
  • Eschstraße
  • Silberbrink
  • Hafenstraße
  • Hüfferstraße
  • Rüschhausweg
  • Lützowstraße
  • Servatiiplatz
  • Bröderichweg
  • Hansaring
  • Hessenweg
  • Hessenbusch
  • Petersheide
  • Lerschmehr 1
  • Coermühle
  • Osttor 6
  • Verth

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0506/2011
Typ
Vorlagen
Datum
14.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37