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4064/2021

Defizitfinanzierung des Köln Agenda e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 22.11.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.12.2021, TOP 5.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4319 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/15/1 
15/1 
Vorlagen-Nummer 
 4064/2021 
Freigabedatum 22.11.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Defizitfinanzierung des Köln Agenda e.V. 
Erhöhung der Defizitfinanzierung für 2021 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2021 gem. § 8 (1) der Haushaltssat-
zung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021 eine vom Hpl. 2020/2021 abweichende Verwendung 
von Zuschussmitteln im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen in Höhe von 10.000,00 €, um die Defizitfinanzierung gemäß Zuwendungsbescheid vom 
26.11.2020 an den Köln Agenda e.V. auszahlen zu können. Die Deckung der Mehraufwendungen 
wird im Teilergebnisplan durch eine budgetneutrale Umschichtung aus der Teilplanzeile 13 – Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen sichergestellt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der KölnAgenda e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der mit Unterstützung von Rat und Verwaltung im 
September 1999 gegründet wurde. Vereinsziel des Köln Agenda e.V. ist die Förderung des lokalen 
Nachhaltigkeitsprozesses. Der Verein bildet die Schnittstelle im Dialog zwischen Bürgerschaft, Ver-
waltung und Politik zu Fragen der nachhaltigen Entwicklung Kölns. Der Verein erhält zur Erfüllung 
dieser Aufgabe einen jährlichen Defizitausgleich in Höhe von maximal 50.000 €. 
Der Rat hat am 09.07.2019 die weitere Förderung des KölnAgenda e.V. für die Jahre 2019 bis 2021 
und am 09.11.2021 für das Jahr 2022 mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von maximal 50.000,- 
Euro als Defizitausgleich beschlossen (Vorlagen-Nrn. 2038/2019 und 3344/2021).  
Im Rahmen der Defizitfinanzierung wurde mit dem Verein eine quartalsmäßige Abrechnung verein-
bart. Zum jeweiligen Quartalsende erhält der Verein eine vierwöchige Frist zur Darstellung der ange-
fallenen Kosten. Die Stichtage sind mit dem 30.04., 30.07., 30.10. und 31.01. festgelegt und ermögli-
chen dem Verein alle notwendigen Unterlagen zusammen zustellen. Daraus ergibt sich die Situation, 
dass das 4. Quartal des Vorjahres erst zum 31.01. des Folgejahres geprüft und abgerechnet wird. 
Darüber hinaus ermöglicht die Verwaltung dem Verein eine hohe Flexibilität in der Abrechnung und 
damit auch in seinem inhaltlichen Handeln. Die Abrechnung des maximalen Jahresbetrags in Höhe 
von 50.000 € erfolgt nicht linear, daher verfallen nicht dargestellte Kosten des jeweiligen Quartals 
nicht, sondern stehen dynamisch bis einschließlich Ende des jeweiligen 4. Quartals zur Verfügung.

3 
Pandemiebedingt konnten im Haushaltsjahr 2020 nur 3 Quartale abgerechnet werden, was zur Folge 
hat, dass im Haushaltsjahr 2021 zwangsläufig 5 Quartale an die Köln Agenda abgerechnet werden 
müssen. Aufgrund dessen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 ein Mehrbedarf von 10.000 €.  
Per Bewilligungsbescheid vom 26.11.2020 wurde der Köln Agenda der Defizitausgleich für das Jahr 
2021 zugesagt, daher besteht eine rechtliche Verpflichtung der Stadt Köln gegenüber dem Verein zur 
Auszahlung der zugesagten Gelder.  
 
Finanzierung: 
 
Die erforderlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 10.000 € werden innerhalb 
des Teilergebnisplans durch eine budgetneutrale Umschichtung zu Lasten der Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4064/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.11.2021
Erstellt
18.11.2021 07:59