2636/2020
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Porz
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 2636/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Porz hier: Maskenpflicht im ÖPNV Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Porz um Beantwortung folgender Fragestellungen: 1 a) Wie oft fanden Überprüfungen der sog. Maskenpflicht im Stadtbezirk Porz seit dem 27.04.2020 in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen der KVB statt? Antwort der Verwaltung: Seit Inkrafttreten der Anordnungen der Landesregierung NRW zum Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes im ÖPNV wurde bisher bei einer Zuwiderhandlung ein mehrstufiges Verfahren angewandt. Das bedeutet, dass Personen, die sich nicht an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten, zunächst angesprochen und aufgefordert werden mussten, diese anzulegen. Erst nach Verweigerung und wiederholten Ansprachen konnten die Verstöße geahndet werden. Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung vom 12.08.2020 ist die sofortige Vollziehbarkeit der Ahndung von Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV möglich. Das heißt, wenn jemand in den Fahrzeugen und Einrichtungen des öffentlichen Personen- nahverkehrs ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, droht bei der Feststellung durch den Ordnungsdienst sofort ein Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße von 150 Euro. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln führt regelmäßig Kontrollen im gesamten Stadtgebiet im Rahmen der personellen Kapazitäten und abhängig von der Einsatzlage durch. Auch die Dienstgruppe Porz des Ordnungsdienstes prüft die Einhaltung der Maskenpflicht in Fahrzeugen und Einrichtungen der KVB AG in Porz. Die Einsätze und entsprechend festgestellten Verstöße werden dabei nicht bezirk- lich statistisch erfasst. 1 b) Wie viele Bußgelder wurden wegen fehlender Mund-Nasen-Abdeckung verhängt? Antwort der Verwaltung: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat seit der sofortigen Vollziehbarkeit von Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV (12.08.2020) rund 400 Zuwiderhandlungen geahndet und dokumentiert (Stand: 21.08.2020). Über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens entscheidet die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes anhand des Ermittlungsberichtes des Ordnungsdienstes. 2 a) Wie oft fanden Überprüfungen in der Linie 7 auf der Strecke von der Endhaltestelle Zün- dorf bis zur Haltestelle Porz/Raiffeisenstraße statt? 2 Antwort der Verwaltung: Wie zu Frage 1 ausgeführt, werden die Einsätze und entsprechend festgestellten Verstöße nicht be- zirklich statistisch erfasst. Zusätzlich zu den Kontrollen im Rahmen des täglichen Einsatzgeschehens, hat die Dienstgruppe Porz unter anderem am 25. Juni 2020 eine gemeinsame Schwerpunktaktion mit der KVB AG durch- geführt. Hier wurden sowohl Bahn-, wie auch Buslinien im Stadtbezirk Porz im Rahmen des mehrstu- figen Verfahrens überprüft. Weiterhin erfolgte unter anderem am 20.08.2020 eine Schwerpunktaktion der Dienstgruppe Porz in der Linie 7. Hier wurden insgesamt sieben Maßnahmen durchgeführt: Zwei Personen haben beim Betreten der Linie 7 keinen Mundschutz getragen, fünf weitere deckten lediglich ihren Mund ab. Ge- gen diese Personen wird nach Prüfung durch die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren eingeleitet. 3) Wie oft wurde das Tragen der sog. Maske an folgenden KVB-Haltestellen überprüft? Zündorf Porz Markt Porz Steinstrasse Poll Baumschulenweg Antwort der Verwaltung: Siehe Frage 1 und 2. 4) Welche Maßnahmen ergreifen die Stadt Köln und die KVB – zusätzlich des Auslegens von Flyern und dem Anbringen von Aufklebern in den Fahrzeugen -, um das Tragen der Mund- Nasen-Bedeckung in den Fahrzeugen und an den Haltestellen durchzusetzen? Antwort der Verwaltung: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln führt weiterhin regelmäßige Kontrollen und Schwerpunktaktionen durch. Die strikte Ahndung bei Verstößen und die daraus resultierende Verhängung von Bußgeldern soll dabei die Bevölkerung zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV bewegen. Zusätzlich ist ein landesweiter Aktionstag zum Thema Mund-Nasen-Schutz geplant, insbesondere in hoch frequentier- ten Bereichen bzw. Verkehrsknotenpunkten.
Anfrage Maskenpflicht im ÖPNV
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BÜNDNIS 90 Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64, 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Fraktion in der Bezirksvertretung 7 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister 51143 Köln - Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Porz, den 11.08.2020 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.09.2020 - Maskenpflicht im ÖPNV Sehr geehrter Frau Reker, sehr geehrter Herr van Benthem, die Maskenpflicht für den ÖPNV gilt seit dem 27.04.2020 auf Anordnung der Landesregie- rung von NRW. In den Fahrzeugen der KVB und an den Haltestellen ist daher von den Fahr- gästen ein Mund-Nasen-Schutz bzw. ein Tuch vor Mund und Nase zu tragen. Beantworten Sie bitte hierzu meine folgenden Fragen: 1a) 1b) 2a) 2b) 3) Wie oft fanden Überprüfungen der sog. Maskenpflicht im Stadtbezirk Porz seit dem 27.04.2020 in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen der KVB statt? Wie viele Bußgelder wurden wegen fehlender Mund-Nasen-Abdeckung verhängt? Wie oft fanden Überprüfungen in der Linie 7 auf der Strecke von der Endhaltestelle Zündorf bis zur Haltestelle Poll/Raiffeisenstraße statt? Wie viele Verwarnungen wurden hier ausgesprochen? Wie oft wurde das Tragen der sog. Maske an folgenden KVB-Haltestellen überprüft: Zündorf Porz Markt Porz Steinstrasse Poll Baumschulenweg Welche Maßnahmen ergreifen die Stadt Köln und die KVB - zusätzlich des Auslegens von Flyern und dem Anbringen von Aufklebern in den Fahrzeugen -, um das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den Fahrzeugen und an den Haltestellen durchzuset- zen? (Regina Pischke) Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Raiffeisenstraße
- Baumschulenweg
- Steinstraße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2636/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.08.2020
- Erstellt
- 20.08.2020 16:30