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2636/2020

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Porz

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.09.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anfrage Maskenpflicht im ÖPNV

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4442 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2636/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bündnis 
90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Porz 
hier: Maskenpflicht im ÖPNV 
Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der 
Bezirksvertretung Porz um Beantwortung folgender Fragestellungen: 
 
1 a) Wie oft fanden Überprüfungen der sog. Maskenpflicht im Stadtbezirk Porz seit dem 
27.04.2020 in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen der KVB statt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Seit Inkrafttreten der Anordnungen der Landesregierung NRW zum Tragen eines Mund-Nasen-
Schutzes im ÖPNV wurde bisher bei einer Zuwiderhandlung ein mehrstufiges Verfahren angewandt. 
Das bedeutet, dass Personen, die sich nicht an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten, 
zunächst angesprochen und aufgefordert werden mussten, diese anzulegen. Erst nach Verweigerung 
und wiederholten Ansprachen konnten die Verstöße geahndet werden. 
 
Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung vom 12.08.2020 ist die sofortige Vollziehbarkeit 
der Ahndung von Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV 
möglich. Das heißt, wenn jemand in den Fahrzeugen und Einrichtungen des öffentlichen Personen-
nahverkehrs ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, droht bei der Feststellung durch den 
Ordnungsdienst sofort ein Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße von 150 Euro.  
 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln führt regelmäßig Kontrollen im gesamten Stadtgebiet im Rahmen 
der personellen Kapazitäten und abhängig von der Einsatzlage durch. Auch die Dienstgruppe Porz 
des Ordnungsdienstes prüft die Einhaltung der Maskenpflicht in Fahrzeugen und Einrichtungen der 
KVB AG in Porz. Die Einsätze und entsprechend festgestellten Verstöße werden dabei nicht bezirk-
lich statistisch erfasst.  
 
 
1 b) Wie viele Bußgelder wurden wegen fehlender Mund-Nasen-Abdeckung verhängt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat seit der sofortigen Vollziehbarkeit von Verstößen gegen die 
Maskenpflicht im ÖPNV (12.08.2020) rund 400 Zuwiderhandlungen geahndet und dokumentiert 
(Stand: 21.08.2020). Über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens entscheidet die Bußgeldstelle des 
Ordnungsamtes anhand des Ermittlungsberichtes des Ordnungsdienstes. 
 
 
2 a) Wie oft fanden Überprüfungen in der Linie 7 auf der Strecke von der Endhaltestelle Zün-
dorf bis zur Haltestelle Porz/Raiffeisenstraße statt?

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Wie zu Frage 1 ausgeführt, werden die Einsätze und entsprechend festgestellten Verstöße nicht be-
zirklich statistisch erfasst. 
 
Zusätzlich zu den Kontrollen im Rahmen des täglichen Einsatzgeschehens, hat die Dienstgruppe 
Porz unter anderem am 25. Juni 2020 eine gemeinsame Schwerpunktaktion mit der KVB AG durch-
geführt. Hier wurden sowohl Bahn-, wie auch Buslinien im Stadtbezirk Porz im Rahmen des mehrstu-
figen Verfahrens überprüft. 
 
Weiterhin erfolgte unter anderem am 20.08.2020 eine Schwerpunktaktion der Dienstgruppe Porz in 
der Linie 7. Hier wurden insgesamt sieben Maßnahmen durchgeführt: Zwei Personen haben beim 
Betreten der Linie 7 keinen Mundschutz getragen, fünf weitere deckten lediglich ihren Mund ab. Ge-
gen diese Personen wird nach Prüfung durch die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren eingeleitet. 
 
 
3) Wie oft wurde das Tragen der sog. Maske an folgenden KVB-Haltestellen überprüft? 
 Zündorf 
 Porz Markt 
 Porz Steinstrasse 
 Poll Baumschulenweg 
 
Antwort der Verwaltung: 
Siehe Frage 1 und 2. 
 
 
4) Welche Maßnahmen ergreifen die Stadt Köln und die KVB – zusätzlich des Auslegens von 
Flyern und dem Anbringen von Aufklebern in den Fahrzeugen -, um das Tragen der Mund-
Nasen-Bedeckung in den Fahrzeugen und an den Haltestellen durchzusetzen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln führt weiterhin regelmäßige Kontrollen und Schwerpunktaktionen 
durch. Die strikte Ahndung bei Verstößen und die daraus resultierende Verhängung von Bußgeldern 
soll dabei die Bevölkerung zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV bewegen. Zusätzlich ist ein 
landesweiter Aktionstag zum Thema Mund-Nasen-Schutz geplant, insbesondere in hoch frequentier-
ten Bereichen bzw. Verkehrsknotenpunkten.

Anfrage Maskenpflicht im ÖPNV

1631 Zeichen

BÜNDNIS 90

Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64, 51143 Köln

Frau Oberbürgermeisterin

Henriette Reker

Rathaus Köln Fraktion in der Bezirksvertretung 7
50667 Köln

Herrn Bezirksbürgermeister

51143 Köln - Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70

Henk van Benthem
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln

Porz, den 11.08.2020

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.09.2020 - Maskenpflicht im ÖPNV

Sehr geehrter Frau Reker,
sehr geehrter Herr van Benthem,

die Maskenpflicht für den ÖPNV gilt seit dem 27.04.2020 auf Anordnung der Landesregie-
rung von NRW. In den Fahrzeugen der KVB und an den Haltestellen ist daher von den Fahr-
gästen ein Mund-Nasen-Schutz bzw. ein Tuch vor Mund und Nase zu tragen.

Beantworten Sie bitte hierzu meine folgenden Fragen:

1a)

1b)
2a)

2b)
3)

Wie oft fanden Überprüfungen der sog. Maskenpflicht im Stadtbezirk Porz seit dem
27.04.2020 in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen der KVB statt?

Wie viele Bußgelder wurden wegen fehlender Mund-Nasen-Abdeckung verhängt?
Wie oft fanden Überprüfungen in der Linie 7 auf der Strecke von der Endhaltestelle
Zündorf bis zur Haltestelle Poll/Raiffeisenstraße statt?

Wie viele Verwarnungen wurden hier ausgesprochen?

Wie oft wurde das Tragen der sog. Maske an folgenden KVB-Haltestellen überprüft:
Zündorf

Porz Markt

Porz Steinstrasse

Poll Baumschulenweg

Welche Maßnahmen ergreifen die Stadt Köln und die KVB - zusätzlich des Auslegens
von Flyern und dem Anbringen von Aufklebern in den Fahrzeugen -, um das Tragen
der Mund-Nasen-Bedeckung in den Fahrzeugen und an den Haltestellen durchzuset-
zen?

(Regina Pischke)
Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

01.09.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Raiffeisenstraße
  • Baumschulenweg
  • Steinstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2636/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.08.2020
Erstellt
20.08.2020 16:30