3808/2022
Beantwortung einer Anfrage der CDU und Bündnis 90 die Grünen aus der Sitzung der BV Porz am 03.11.2022 zu Bebauungsplanungen Hohe Straße 1 von Kölner Str. bis Rhein in Porz Ensen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5320 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/613 613 Klei Az Vorlagen-Nummer 3808/2022 Freigabedatum 16.11.2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022 Beantwortung der Anfrage der CDU und Bündnis 90 die Grünen Bebauungsplanungen Hohe Straße 1 von Kölner Str. bis Rhein in Porz Ensen Anfragetext: Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen • 1. Wie weit ist der Planungssachstand für die in der Bezirksvertretung 7 vorgestellten Baupla- nungen an der Hohestraße 1 in Ensen zwischen Kölner Str und Rhein. • 2. Welche Priorität hat die Planung auf diesem Gelände? • 2.a Wie kann die Priorität zur Planung erhöht werden? • 2.b wie kann die Bezirksvertretung auf die Planungspriorität Einfluss nehmen? • 3. Gibt es hier generell die Möglichkeit mehrgeschossige Baukörper zu errichten mit bis zu 160 Wohnungen? • 4. Ist die Verwaltung mit möglichen Investoren in Planungsverhandlungen und welchen Stand haben diese? Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wie weit ist der Planungssachstand für die in der Bezirksvertretung 7 vorgestellten Baupla- nungen an der Hohestraße 1 in Ensen zwischen Kölner Str und Rhein. Für das Areal zwischen der Kölner Straße und dem Rhein entlang der Hohen Straße liegt ein grobes Planungskonzept vor. Die Entwurfsskizze, welche eine wohnbauliche Entwicklung in Form von Ge- schosswohnungsbau mit bis zu sieben Vollgeschossen vorsieht, wurde sowohl der Verwaltung als auch einzelnen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Porz im Rahmen einer Fraktionsvorsit- zendenbesprechung vorgestellt. Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechts ist die Aufstellung ei- nes Bebauungsplans zwingend erforderlich. Aufgrund ausstehender fachlicher Klärungen wurde bisher kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. 2. Welche Priorität hat die Planung auf diesem Gelände? Wie kann die Priorität zur Planung er- höht werden? Wie kann die Bezirksvertretung auf die Planungspriorität Einfluss nehmen? Aufgrund inhaltlich-fachlicher Klärungsbedarfe, die unter anderem unter Punkt 3 aufgeführt sind, ist das Projekt derzeit noch nicht in Bearbeitung, Soweit eine positive Klärung erfolgt ist, kann ein Verfahrens- beginn eingeplant werden. 2 Ergänzend zu den fachlichen Erwägungen wäre es für eine Projektentwicklung förderlich, eine politische Haltung hinsichtlich einer wohnbaulichen Entwicklung auf dem Areal zu bekommen. In der Vergangen- heit war in dieser Hinsicht kein einheitliches Stimmungsbild in den politischen Fraktionen der Bezirksver- tretung erkennbar. Aufgrund der inhaltlichen Komplexität des potenziellen Bebauungsplanverfahrens und der divergierenden Interessenslagen wäre eine politische Haltung vor Verfahrensbeginn wün- schenswert. 3. Gibt es hier generell die Möglichkeit mehrgeschossige Baukörper zu errichten mit bis zu 160 Wohnungen? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf dem Areal eine wohnbauliche Entwicklung vorzunehmen. Vo- raussetzung ist die Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen. Hierfür wären unter anderem die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans zwingend erforderlich. Innerhalb des Verfahrens müssten zahlreiche Themen gutachterlich untersucht und geprüft werden. Da es sich bei der Fläche um einen Teilbereich des "Grünzug Ensen" handelt und dieser zu einer größeren zusammenhängenden klimaaktiven Fläche gehört, muss insbesondere ein Fo- kus auf umweltrelevante Aspekte gelegt werden. Eine Besonderheit ist mitunter die Durchgängigkeit zum Rhein als Frischluftbahn. In diesem Bereich findet Kaltluftentstehung statt und möglicherweise auch eine Ventilation bei einer sommerlichen austauscharmen Wetterlage in der ersten Nachhälfte zwischen Rhein und der Ortslage Ensen. Entsprechend müssten neben den üblichen Themen wie Umweltschutz, Artenschutz, Hochwasserschutz, Verkehr etc. insbesondere die Aspekte Frischluftbahn, Kaltluftentste- hung und Mikroklima gutachterlich untersucht und betrachtet werden. In diesem Zusammenhang müsste u.a. auch die Anzahl der Wohneinheiten im Rahmen des Bebau- ungsplanverfahrens diskutiert werden. Derzeit wird in der Entwurfsskizze eine Bauweise mit bis zu sie- ben Vollgeschossen und rund 160 Wohneinheiten vorgeschlagen. Aufgrund der kleinteiligen, zumeist zweigeschossigen Nachbarbebauung und die unter Umständen negativen Auswirkungen der beabsich- tigten Bebauung auf entsprechende Kaltluftbahnen sowie das Mikroklima müssten die Höhenentwick- lung sowie die städtebauliche Dichte und die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplanverfahren und nach Vorlage der notwendigen Fachgutachten überprüft und diskutiert werden. Wie jedes Bebauungsplanverfahren handelt es sich grundsätzlich um ein ergebnisoffenes Verfahren indem am Ende alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abge- wogen werden müssen. 4. Ist die Verwaltung mit möglichen Investoren in Planungsverhandlungen und welchen Stand haben diese? Aufgrund der oben beschriebenen ausstehenden Klärungen gibt es aktuell keine laufenden Planungs- verhandlungen mit dem Investor oder anderen Projektbeteiligten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Kölner Straße
- Hohe Straße 1
- Straße 1
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Details
- Aktenzeichen
- 3808/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.11.2022
- Erstellt
- 10.11.2022 15:09