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3808/2022

Beantwortung einer Anfrage der CDU und Bündnis 90 die Grünen aus der Sitzung der BV Porz am 03.11.2022 zu Bebauungsplanungen Hohe Straße 1 von Kölner Str. bis Rhein in Porz Ensen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.12.2022, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5320 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
613 Klei Az 
Vorlagen-Nummer 
 3808/2022 
Freigabedatum 16.11.2022  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022 
 
Beantwortung der Anfrage der CDU und Bündnis 90 die Grünen Bebauungsplanungen Hohe 
Straße 1 von Kölner Str. bis Rhein in Porz Ensen 
Anfragetext: 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen 
 
• 1. Wie weit ist der Planungssachstand für die in der Bezirksvertretung 7 vorgestellten Baupla-
nungen an der Hohestraße 1 in Ensen zwischen Kölner Str und Rhein. 
• 2. Welche Priorität hat die Planung auf diesem Gelände? 
• 2.a Wie kann die Priorität zur Planung erhöht werden? 
• 2.b wie kann die Bezirksvertretung auf die Planungspriorität Einfluss nehmen? 
• 3. Gibt es hier generell die Möglichkeit mehrgeschossige Baukörper zu errichten mit bis zu 160 
Wohnungen? 
• 4. Ist die Verwaltung mit möglichen Investoren in Planungsverhandlungen und welchen Stand 
haben diese? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1. Wie weit ist der Planungssachstand für die in der Bezirksvertretung 7 vorgestellten Baupla-
nungen an der Hohestraße 1 in Ensen zwischen Kölner Str und Rhein. 
Für das Areal zwischen der Kölner Straße und dem Rhein entlang der Hohen Straße liegt ein grobes 
Planungskonzept vor. Die Entwurfsskizze, welche eine wohnbauliche Entwicklung in Form von Ge-
schosswohnungsbau mit bis zu sieben Vollgeschossen vorsieht, wurde sowohl der Verwaltung als auch 
einzelnen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Porz im Rahmen einer Fraktionsvorsit-
zendenbesprechung vorgestellt. Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechts ist die Aufstellung ei-
nes Bebauungsplans zwingend erforderlich. Aufgrund ausstehender fachlicher Klärungen wurde bisher 
kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet.  
 
 
2. Welche Priorität hat die Planung auf diesem Gelände? Wie kann die Priorität zur Planung er-
höht werden? Wie kann die Bezirksvertretung auf die Planungspriorität Einfluss nehmen? 
 
Aufgrund inhaltlich-fachlicher Klärungsbedarfe, die unter anderem unter Punkt 3 aufgeführt sind, ist das 
Projekt derzeit noch nicht in Bearbeitung, Soweit eine positive Klärung erfolgt ist, kann ein Verfahrens-
beginn eingeplant werden.

2 
 
 
Ergänzend zu den fachlichen Erwägungen wäre es für eine Projektentwicklung förderlich, eine politische 
Haltung hinsichtlich einer wohnbaulichen Entwicklung auf dem Areal zu bekommen. In der Vergangen-
heit war in dieser Hinsicht kein einheitliches Stimmungsbild in den politischen Fraktionen der Bezirksver-
tretung erkennbar. Aufgrund der inhaltlichen Komplexität des potenziellen Bebauungsplanverfahrens 
und der divergierenden Interessenslagen wäre eine politische Haltung vor Verfahrensbeginn wün-
schenswert. 
 
 
3. Gibt es hier generell die Möglichkeit mehrgeschossige Baukörper zu errichten mit bis zu 160 
Wohnungen? 
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf dem Areal eine wohnbauliche Entwicklung vorzunehmen. Vo-
raussetzung ist die Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen. Hierfür wären 
unter anderem die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans 
zwingend erforderlich. Innerhalb des Verfahrens müssten zahlreiche Themen gutachterlich untersucht 
und geprüft werden. Da es sich bei der Fläche um einen Teilbereich des "Grünzug Ensen" handelt und 
dieser zu einer größeren zusammenhängenden klimaaktiven Fläche gehört, muss insbesondere ein Fo-
kus auf umweltrelevante Aspekte gelegt werden. Eine Besonderheit ist mitunter die Durchgängigkeit 
zum Rhein als Frischluftbahn. In diesem Bereich findet Kaltluftentstehung statt und möglicherweise auch 
eine Ventilation bei einer sommerlichen austauscharmen Wetterlage in der ersten Nachhälfte zwischen 
Rhein und der Ortslage Ensen. Entsprechend müssten neben den üblichen Themen wie Umweltschutz, 
Artenschutz, Hochwasserschutz, Verkehr etc. insbesondere die Aspekte Frischluftbahn, Kaltluftentste-
hung und Mikroklima gutachterlich untersucht und betrachtet werden.  
In diesem Zusammenhang müsste u.a. auch die Anzahl der Wohneinheiten im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens diskutiert werden. Derzeit wird in der Entwurfsskizze eine Bauweise mit bis zu sie-
ben Vollgeschossen und rund 160 Wohneinheiten vorgeschlagen. Aufgrund der kleinteiligen, zumeist 
zweigeschossigen Nachbarbebauung und die unter Umständen negativen Auswirkungen der beabsich-
tigten Bebauung auf entsprechende Kaltluftbahnen sowie das Mikroklima müssten die Höhenentwick-
lung sowie die städtebauliche Dichte und die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplanverfahren 
und nach Vorlage der notwendigen Fachgutachten überprüft und diskutiert werden. 
 
Wie jedes Bebauungsplanverfahren handelt es sich grundsätzlich um ein ergebnisoffenes Verfahren 
indem am Ende alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abge-
wogen werden müssen. 
 
4. Ist die Verwaltung mit möglichen Investoren in Planungsverhandlungen und welchen Stand 
haben diese? 
 
Aufgrund der oben beschriebenen ausstehenden Klärungen gibt es aktuell keine laufenden Planungs-
verhandlungen mit dem Investor oder anderen Projektbeteiligten.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kölner Straße
  • Hohe Straße 1
  • Straße 1

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Details

Aktenzeichen
3808/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.11.2022
Erstellt
10.11.2022 15:09