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1040/2024

Umsetzung von Maßnahmen der Kulturentwicklungsplanung: In Vielfalt durch Vielfalt - Nachhaltige Strukturentwicklung in den städtischen Kulturinstitutionen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.06.2024

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Anlage 2 Beantwortung von Nachfragen aus dem Ausschuss Kunst und Kultur vom 17.09.

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Anlage 1 Beantwortung von Fragen aus dem Ausschuss für Kunst und Kultur vom 18.06.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Beantwortung von Nachfragen aus dem Ausschuss Kunst und Kultur vom 17.09.

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Beantwortung von Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und 
Kultur vom 17.09.2024 betr. Umsetzung von Maßnahmen der 
Kulturentwicklungsplanung: In Vielfalt durch Vielfalt. Nachhaltige 
Strukturentwicklung in den städtischen Kulturinstitutionen (Vorlagen-Nr. 
1040/2024). 
 
1. Es gibt bereits einige Aktivitäten und Beschlüsse auf dem Gebiet der 
Vielfalt: Charta der Vielfalt, Köln liebt Vielfalt Diversity Konzept , 
Diskriminierungsmonitoring, Amt für Vielfalt und Integration. Warum soll 
also im Bereich Kultur noch mal etwas Eigenes aufgesetzt werden?  
Es liegt in der Natur der Sache, dass das Leitbild Kulturelle Teilhabe zu bereits 
bestehenden Aktivitäten; Ämtern oder Gremien auf dem Gebiet der Vielfalt 
Berührungspunkte hat. Allerdings ist das Leitbild ganz gezielt auf die städtischen 
Kulturinstitutionen, ihre Bedarfe und Möglichkeiten zugeschnitten und deckt somit 
einen Bereich ab, der von den anderen Projekten oder Ämtern in dieser 
spezifischen Form so nicht berücksichtigt wird und werden kann.  
Um gemäß der Leitlinien des Leitbildes konkrete und individuell zugeschnittene 
Maßnahmen für die einzelnen Kultureinrichtungen in die Umsetzung zu bringen, 
ist als erster Schritt eine Status quo Analyse nötig, die zeigt, in welchen 
Institutionen wo genau der meiste Handlungsbedarf in Bezug auf Kulturteilhabe 
besteht. Dies ist für jede Institution individuell, zum Beispiel beschäftigen sich die 
Stadtbibliothek und der Museumsdienst schon sehr lange und intensiv mit einem 
interkulturellen und inklusiven Programm, in anderen Einrichtungen stehen 
andere Themen im Vordergrund. Ein Ziel der Analyse ist es auch, 
herauszufinden, welche Erfahrungen und welches Wissen in den Einrichtungen 
bereits vorhanden sind und wie dies im kollegialen Austausch mit den anderen 
Kulturinstitutionen geteilt werden kann.  
 
2. Haben im Juli / August 2024 bereits Erhebungen zur Strukturentwicklung 
stattgefunden? 
Nein. Da die Maßnahme bisher noch nicht beschlossen wurde, konnte die 
ursprünglich für Juli / August geplante Analyse bestehender Strukturansätze in 
den einzelnen Kultureinrichtungen bislang nicht stattfinden. 
 
3. Gibt es bereits ein Konzept?  
Nein. Die Erarbeitung des Strukturkonzeptes ist Bestandteil der Maßnahme und 
kann somit erst mit Beschluss der Maßnahme beginnen.  
 
4. Inwiefern wird das Amt für Integration und Vielfalt in das Projekt 
eingebunden? 
Das Amt für Integration und Vielfalt war in die Erarbeitung des Leitbildes 
einbezogen und wird auch im Prozess der Strukturanalyse eingebunden werden.  
 
5. Gibt es in den Häusern Kapazitäten für die Strukturanalyse? 
Es wird eine externe Expertin mit der Strukturentwicklung beauftragt werden. Für 
einen erfolgreichen Abschluss der Maßnahme ist sie auf die Kooperation und 
Mitarbeit aus den Häusern angewiesen. Im letzten Workshop „Erarbeitung des

Leitbildes für kulturelle Teilhabe und Vielfalt“ haben die Leitungen der 
Kultureinrichtungen ihre Bereitschaft zur Umsetzung von Maßnahmen zur 
Umsetzung des Leitbildes zugesagt. Es wird bei der Umsetzung der Analyse 
jedoch darauf geachtet, in den Häusern möglichst wenig zusätzlichen Aufwand 
zu verursachen, damit diese wichtige Aufgabe für alle realisierbar bleibt.

Anlage 1 Beantwortung von Fragen aus dem Ausschuss für Kunst und Kultur vom 18.06.2024

5922 Zeichen

Anlage 1 
 
Beantwortung von Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kul-
tur vom 18.06.2024 betr. Umsetzung von Maßnahmen der Kulturentwicklungs-
planung: In Vielfalt durch Vielfalt. Nachhaltige Strukturentwicklung in den städ-
tischen Kulturinstitutionen (Vorlagen-Nr. 1040/2024) 
 
 
1. Inwiefern kann die Ausschreibung gelingen und das Projekt bis Ende des 
Jahres umgesetzt werden? Wie sieht der Prozess aus? 
 
Da die Aufgabe der Strukturanalyse eine hohe Expertise in den Bereichen Kul-
turteilhabe und Vielfalt, Organisationsentwicklung und Prozessoptimierung vo-
raussetzt, soll eine Direktvergabe wegen Alleinstellung entsprechend den städ-
tischen Richtlinien erfolgen. Ein erstes Angebot einer Expertin in diesen Berei-
chen liegt der Verwaltung bereits vor und kann an die zur Verfügung stehende 
Zeit zur Umsetzung der Maßnahme angepasst werden. Eine öffentliche Aus-
schreibung ist nicht geplant.  
 
 
2. Wieweit bringt die Strukturanalyse aufgesetzt auf das Leitbild neue Er-
kenntnisse? 
 
Im Leitbild wurden unter Beteiligung der städtischen Kultureinrichtungen und 
weiterer Expert*innen aus der Verwaltung Leitziele formuliert und ein orientie-
render allgemeiner Handlungsrahmen benannt. Fazit war, dass Kulturteilhabe in 
Vielfalt nur durch ein Zusammenspiel von einer Vielfalt von Ansätzen bezogen 
auf alle Organisationsbereiche erreicht werden kann, das gesamtorganisational 
gesteuert werden muss. Es wurde bestätigt, dass Kulturteilhabe in Vielfalt bezo-
gen auf Programm, Publikum, Personal und Partner nicht allein Aufgabe des 
Organisationsbereichs Kulturelle Bildung/Vermittlung und deren Mitarbeiter*in-
nen sein kann, sondern von allen Mitarbeiter*innen verantwortet und umgesetzt 
werden muss. 
 
Die Strukturanalyse hat zum Ziel, den Status Quo mit externer Expertise in den 
Häusern zu erheben, also  
 
- zu untersuchen, wie die im Leitbild formulierten Ziele in den einzelnen 
Organisationen und deren verschiedenen Bereichen bereits umgesetzt 
werden 
- zu beschreiben, wo konkret es an Umsetzung fehlt, und den Häusern 
bereits mögliche Maßnahmen zu empfehlen 
- die Organisationen und ihre Bereiche zu beraten, wie die Zielerreichung 
konkret verfolgt werden kann. 
 
Dabei wird differenziert herausgearbeitet werden, welche Maßnahmen in den 
bestehenden Personal- und Finanzierungsstrukturen umsetzbar sind (z. B. 
durch Veränderung von Zielstellungen und Arbeitsabläufen und Vernetzung von

Bereichen), wo es Fortbildungsbedarf gibt und wo es der Erweiterung personel-
ler und finanzieller Ressourcen bedarf.  
 
 
3. Auf welche Weise werden diese Dinge in den Kultureinrichtungen schon 
umgesetzt? 
 
Der aktuelle Stand, so die Hypothese, ist je nach Kultureinrichtung sehr unter-
schiedlich. Einen rudimentären Überblick über Maßnahmen, die bereits umge-
setzt werden, bietet die Beantwortung der Anfrage AN0375/2023. Aus dieser 
Abfrage bei den Kultureinrichtungen geht hervor, dass Teilhabe fast ausschließ-
lich als Aufgabe der Vermittlungsabteilungen angesehen wird, die erfolgreiche 
und gute Angebote für Menschen mit Behinderungen, Kinder, Jugendliche, Se-
nior*innen und Menschen mit vielfältigen kulturellen Hintergründen etc. anbie-
ten. Differenzierte Aussagen darüber, welche Strategien und Ansätze es bereits 
in anderen Organisationsbereichen gibt, lassen sich aus der Abfrage nicht ab-
leiten. 
 
Kulturteilhabe und Vielfalt muss in den städtischen Institutionen, die für die ge-
samte Stadtgesellschaft zuständig sind, flächendeckend als Querschnittsthema 
implementiert werden, wenn man die Erklärung der Menschenrechte und die 
UN-Behindertenkonvention, die Charta der Vielfalt, das Diversity Konzept der 
Stadt Köln und das Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt ernst nimmt. 
 
 
4. Kann die Analyse nicht durch andere Verwaltungseinheiten abgedeckt 
werden? 
 
Um die Analyse effizient durchführen zu können, ist die externe Perspektive es-
senziell. Zum einen gibt es in der Verwaltung keine Stelle, die gleichermaßen 
Expertise im Bereich Kunst und Kultur und Vielfaltsentwicklung wie auch im Be-
reich Organisationsentwicklung besitzt. Zum anderen ermöglicht der Blick von 
außen eine andere Betrachtungsweise auf etablierte Strukturen und Prozesse, 
bei denen intern die Hemmschwelle zur Transformation oft hoch ist.  
 
Durch die Erfahrung der externen Expertin mit nachhaltiger Organisationsent-
wicklung können hier von außen nachhaltige Transformationsprozesse ange-
stoßen sowie ein strukturierter Wissenstransfer ermöglicht werden, von denen 
die Kultureinrichtungen langfristig profitieren. 
 
 
5. Welche konkreten Maßnahmen folgen daraus in der Umsetzung? Sind da-
für Mittel im Haushalt veranschlagt? 
 
Welche konkreten Maßnahmen in den verschiedenen Kulturinstitutionen und 
deren Organisationsbereichen notwendig sind, um die im Leitbild formulierten 
Ziele zu erreichen, wird in der Strukturanalyse differenziert benannt werden.

Dabei wird unterschieden werden, a) welche Maßnahmen innerhalb der beste-
henden Personal- und Finanzierungsstrukturen z. B. durch Veränderung von 
Zielstellungen und Arbeitsabläufen möglich sind, b) wo es Fortbildungsbedarf 
und c) wo konkret es den Bedarf an einer Erweiterung personeller und finanziel-
ler Ressourcen gibt. Diese Differenzierung ist angesichts der angespannten 
Haushaltslage wesentlich.  
 
Zunächst soll der Fokus auf die Transformation interner Prozesse gelegt wer-
den. Zusätzliche Mittel müssten in 2025/26 durch Umschichtungen oder Einspa-
rungen in anderen Projekten aufgebracht werden. Für längerfristig angelegte 
Maßnahmen oder zusätzliche Personalstellen müssten dann ab 2027 bei Be-
darf Mittel im Haushalt angemeldet werden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche 
Landes- und Bundesförderungen, die den Zweck haben, Kulturelle Vielfalt und 
Teilhabe zu fördern. Dabei steht das neu eingerichtete Fördermittelmanage-
ment der Stadt Köln zur Unterstützung bereit.

Beschlussvorlage Rat

6248 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1040/2024 
Freigabedatum 
14.06.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung von Maßnahmen der Kulturentwicklungsplanung: In Vielfalt durch Vielfalt - 
Nachhaltige Strukturentwicklung in den städtischen Kulturinstitutionen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der folgenden Maß-
nahme aus der Kulturentwicklungsplanung und aus dem Leitbild für kulturelle Teilhabe in Viel-
falt: 
 
In Vielfalt durch Vielfalt - Nachhaltige Strukturentwicklung in den städtischen Kulturin-
stitutionen. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 18.06.2024 
Finanzausschuss 24.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  105.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpoliti-
sche Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). 
 
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebe-
nen Entwicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtli-
chen Möglichkeiten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf 
eines gesonderten Ratsbeschlusses.  
 
Weiterhin hat der Ausschuss Kunst und Kultur am 30. Januar 2024 das Leitbild für kulturelle 
Teilhabe in Vielfalt beschlossen (Session Nr. 3533/2023). Die hier beschriebene Maßnahme 
ist ein erster Schritt zur strategischen Umsetzung des Leitbildes. 
 
In den Gesprächsrunden zur Erarbeitung des Leitbildes und der anschließenden Redigier-
phase wurden mehrfach der Wunsch nach dessen Umsetzung und der Bedarf an struktureller 
Unterstützung geäußert, individuell in den einzelnen Einrichtungen sowie im Verbund mit den 
anderen städtischen Kultureinrichtungen und Ämtern.

3 
Um die Kriterien Vielfalt und Vielfaltsorientierung nachhaltig in die Organisationsstrukturen der 
städtischen Kulturinstitutionen zu implementieren, braucht es Strukturentwicklung in Bezug 
auf folgende Handlungsfelder: 
 
 Gesamtstrategie und operative Ziele 
 Abbau von Barrieren 
 Vielfaltsorientierte Organisationsentwicklung  
 Personalentwicklung 
 Programm- und Formatentwicklung 
 Brückenbau zu neuen Publika und erweiterte Öffentlichkeitsarbeit 
 Budgetentwicklung 
 Evaluation und Monitoring 
 Wissenstransfer und Vernetzung auf verschiedenen Ebenen. 
 
Die nachhaltige Strukturentwicklung „In Vielfalt durch Vielfalt“ beinhaltet: 
 
 die Stärkung und den Transfer von bestehendem Wissen und Kompetenzen innerhalb 
der Organisationen und die Beförderung der zielführenden Zusammenarbeit zwischen 
ihren verschiedenen Bereichen, 
 den Wissens- und Kompetenzaufbau im Verbund mit anderen städtischen Akteur*in-
nen und Kulturschaffenden der Freien Szene sowie Formen der Bündelung und Koor-
dination von Wissen, Kompetenzen und Sachmitteln, 
 Strategieansätze sowie Ansätze für Steuerung und Monitoring, 
 die Klärung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, 
 Abläufe und Arbeitsformen, 
 Synergien (Wissen, Ressourcen) und Vernetzung untereinander und mit anderen Ak-
teur*innen der Stadtgesellschaft.  
Mit Unterstützung einer externen Beraterin und Organisationsentwicklerin soll folgende zwei-
teilige Maßnahme erfolgen: 
 
1. Analyse bestehender Strukturansätze in den einzelnen Kultureinrichtungen (Juli/Au-
gust 2024) 
2. Erarbeitung eines Strukturkonzepts, das auf bereits bestehenden Ansätzen aufbaut, 
die individuellen Gegebenheiten der Organisationen stärkt und auf Synergie, Vernet-
zung und Kooperation im Kontext der städtischen Einrichtungen sowie mit anderen Ak-
teur*innen basiert. Die Konzeptentwicklung soll partizipativ mit Mitarbeiter*innen der 
Kultureinrichtungen erfolgen (September bis Dezember 2024). 
Kosten: 105.000 Euro (Strukturanalyse und Konzept) im Haushaltsjahr 2024. Beide Teile der 
Maßnahme sollen in 2024 abgeschlossen werden, sodass keine Kosten in 2025 anfallen. 
 
Das Budget zur Umsetzung der Teilmaßnahmen „Strukturanalyse“ und „Konzept“ in Höhe von 
105.000 Euro steht im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
Der KEP-Lenkungskreis hat die Maßnahme befürwortet. 
 
 
Finanzierung: 
Die benötigten Mittel in Höhe von 105.000 Euro stehen im Budget Kulturentwicklungsplanung 
im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
Die Mittel werden konsumtiv eingeplant. Wenn Planung und Vergabeverfahren konkrete An-
gaben möglich machen, wird gegebenenfalls ein investiver Anteil entsprechend umgeschich-
tet.

4 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Aufgrund verwaltungsinterner Abstimmung in Bezug auf die Finanzierung der Maßnahme 
konnte die Vorlage nicht früher schlussgezeichnet werden.  
 
Der Beschluss der Maßnahme muss noch in diesem Sitzungslauf stattfinden, damit das Pro-
jekt noch bis Ende 2024 abgeschlossen werden kann. Bei einem Beschluss nach den Som-
merferien ist dies voraussichtlich nicht mehr ohne weiteres möglich. Da für die Maßnahme 
keine Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 eingeplant werden können und die Übertragung von 
Restmitteln aus 2024 voraussichtlich nicht möglich sein wird, besteht eine zwingende Notwen-
digkeit das Projekt noch in diesem Jahr abzuschließen.

Beratungsverlauf (3)

17.09.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.11.2024 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1040/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.06.2024
Erstellt
19.03.2024 09:14