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Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 04.11.2021 zum Thema Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe bezugsnehmend auf den Antrag der LINKEN (AN/1761/2021) und den dazugehörigen Änderungsantrag (AN/1946/2021)

Mitteilung BV 3778/2021 vom 02.11.2021

Stand: Am 04.11.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 3778/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 Bezugnehmend auf den Antrag der LINKEN (AN/1761/2021) und den dazugehörigen Ände- rungsantrag (AN/1946/2021) legt die Verwaltung der Bezirksvertretung Nippes die in der An- lage beigefügte und mit dem Bereich Bildung und Teilhabe des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren abgestimmte Antwort des Jobcenter Köln zum Thema Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe vor. Anlage Gez. Dr. Rau
  • Mitteilung für BV 5 JC BuT Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe

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    Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 04.11.2021 zum Thema Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe bezugsnehmend auf den Antrag der LINKEN (AN/1761/2021) und den dazugehörigen Änderungsantrag (AN/1946/2021) Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Oberbürgermeisterin, auf das Jobcenter Nippes dahingehend Einfluss zu nehmen, die SGB II-Bezieher*innen im Stadtbezirk proaktiv und umfassend sowie mit genügend Beratungszeit über die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets zu informieren. Hierfür sind alle modernen Kommunikationskanäle zu nutzen, sodass die Betroffenen über die Leistungen des Pakets informiert werden können. Information des Jobcenter Köln sowie des Bereichs Bildung und Teilhabe der Stadt Köln, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren: Dem Jobcenter Köln und der Stadt Köln, Bereich Bildung und Teilhabe des Sozialamtes der Stadt Köln, ist sehr daran gelegen, die Bildungsgerechtigkeit und die soziale Teilhabe armutsgefährdeter Kinder zu fördern und zu stärken. Diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der gesetzliche Auftrag, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Teilhabe an konkreten Projekten des sozialen und kulturellen Lebens zu ermöglichen, wird ernst genommen. Daher wird in der Beratung von Familien, insbesondere bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II ein Fokus auf weitere mögliche Unterstützungen, wie auch die Leistungen aus dem Bildungspaket gelegt. Das Jobcenter Köln hat nach § 44 b Abs. 4 SGB II die Aufgabe der Leistungserbringung für Bildung und Teilhabe nach §§ 28, 29, 30 SGB II an den kommunalen Träger, die Stadt Köln, übertragen. Dazu gehören u.a.:  Schul- und Kitaausflüge und mehrtägige Klassenfahrten  Schülerbeförderung  Lernförderung  Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung  Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben  Gewährung von Schulbedarfen für den Kundenkreis der sogenannten Geringverdiener (nach vorheriger Einkommensprüfung und Beurteilung der Hilfebedürftigkeit durch das Jobcenter)  Widerspruchs- und Klagesachbearbeitung Die Leistungserbringung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf bei SGB II- Leistungsbezieher*innen erfolgt durch das Jobcenter Köln. Der Schulbedarf wird gemeinsam mit dem Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragt (§ 37 Abs. 1 Satz 1 SGB II) und automatisiert zweimal jährlich ausgezahlt. Seite 2 Die Leistungen aus dem Bildungspaket werden an vielen Stellen beworben:  Miniposterkampagnen in den KVB  Posts im Internet, auf Instagram, Twitter und Facebook  Inserat und Artikel in der Zeitschrift Känguru  laufende Aktualisierungen des Internetauftritts der Stadt Köln  Antragsunterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Köln zur Verfügung gestellt  Hinweise im Internet auf der Seite des Jobcenter Köln  Versenden von Postern an alle Schulen, Kitas und Kooperationspartner zum Aushang vor Ort  jährliche Berichterstattung zur Inanspruchnahme von „Bildung und Teilhabe“ in den Ausschüssen der Stadt Köln  Hinweise auf dem Wohngeldbescheid auf den grundsätzlichen Anspruch  Hinweise auf die Leistungen aus dem Bildungspaket im „KiWi Ordner“ (KinderWillkommen)  Beantwortung von generellen Fragen über das Bürgertelefon  Flyer werden den Schulen, Kitas und anderen Dienststellen in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt  vereinfachtes - und mit Schulen und Kitas abgestimmtes Antragsverfahren und Bewilligung - im Bereich Mittagessen sowie Ausflüge/ Klassenfahrten  Beratung und Unterstützung bei der Beantragung in den Schulen durch die Schulsozialarbeiter*innen  enge Kooperationen mit Anbieter*innen vor allem in den Modulen Lernförderung und soziale und kulturelle Teilhabe gez. Martina Würker

Beratungsverlauf

  1. 04.11.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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