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3778/2021

Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 04.11.2021 zum Thema Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe bezugsnehmend auf den Antrag der LINKEN (AN/1761/2021) und den dazugehörigen Änderungsantrag (AN/1946/2021)

Mitteilung BV 02.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.11.2021, TOP 10.2.8

Mitteilung BV

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Mitteilung für BV 5 JC BuT Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe

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Mitteilung BV

584 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 
 3778/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 
 
 
Bezugnehmend auf den Antrag der LINKEN (AN/1761/2021) und den dazugehörigen Ände-
rungsantrag (AN/1946/2021) legt die Verwaltung der Bezirksvertretung Nippes die in der An-
lage beigefügte und mit dem Bereich Bildung und Teilhabe des Amtes für Soziales, Arbeit 
und Senioren abgestimmte Antwort des Jobcenter Köln zum Thema Bildungsgerechtigkeit 
und soziale Teilhabe vor.  
 
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Mitteilung für BV 5 JC BuT Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe

3927 Zeichen

Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 04.11.2021 zum Thema 
Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe bezugsnehmend auf den Antrag der 
LINKEN (AN/1761/2021) und den dazugehörigen Änderungsantrag (AN/1946/2021)  
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Oberbürgermeisterin, auf das Jobcenter Nippes 
dahingehend Einfluss zu nehmen, die SGB II-Bezieher*innen im Stadtbezirk proaktiv und 
umfassend sowie mit genügend Beratungszeit über die Möglichkeiten des Bildungs- und 
Teilhabepakets zu informieren. Hierfür sind alle modernen Kommunikationskanäle zu nutzen, 
sodass die Betroffenen über die Leistungen des Pakets informiert werden können. 
 
 
Information des Jobcenter Köln sowie des Bereichs Bildung und Teilhabe der Stadt 
Köln, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren:  
 
Dem Jobcenter Köln und der Stadt Köln, Bereich Bildung und Teilhabe des Sozialamtes der 
Stadt Köln, ist sehr daran gelegen, die Bildungsgerechtigkeit und die soziale Teilhabe 
armutsgefährdeter Kinder zu fördern und zu stärken. Diese Kinder, Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen 
Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 
in der Gemeinschaft. 
 
Der gesetzliche Auftrag, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Teilhabe an 
konkreten Projekten des sozialen und kulturellen Lebens zu ermöglichen, wird ernst 
genommen. 
Daher wird in der Beratung von Familien, insbesondere bei der Antragstellung auf 
Arbeitslosengeld II ein Fokus auf weitere mögliche Unterstützungen, wie auch die Leistungen 
aus dem Bildungspaket gelegt.  
 
Das Jobcenter Köln hat nach § 44 b Abs. 4 SGB II die Aufgabe der Leistungserbringung für 
Bildung und Teilhabe nach §§ 28, 29, 30 SGB II an den kommunalen Träger, die Stadt Köln, 
übertragen. 
Dazu gehören u.a.:  
 
 Schul- und Kitaausflüge und mehrtägige Klassenfahrten  
 Schülerbeförderung  
 Lernförderung 
 Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung  
 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 
 Gewährung von Schulbedarfen für den Kundenkreis der sogenannten 
Geringverdiener (nach vorheriger Einkommensprüfung und Beurteilung der 
Hilfebedürftigkeit durch das Jobcenter)  
 Widerspruchs- und Klagesachbearbeitung 
 
Die Leistungserbringung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf bei SGB II-
Leistungsbezieher*innen erfolgt durch das Jobcenter Köln. Der Schulbedarf wird gemeinsam 
mit dem Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragt (§ 37 Abs. 1 Satz 1 SGB II) und 
automatisiert zweimal jährlich ausgezahlt.

Seite 2 
Die Leistungen aus dem Bildungspaket werden an vielen Stellen beworben:  
 
 Miniposterkampagnen in den KVB 
 Posts im Internet, auf Instagram, Twitter und Facebook 
 Inserat und Artikel in der Zeitschrift Känguru 
 laufende Aktualisierungen des Internetauftritts der Stadt Köln 
 Antragsunterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Köln zur Verfügung gestellt 
 Hinweise im Internet auf der Seite des Jobcenter Köln 
 Versenden von Postern an alle Schulen, Kitas und Kooperationspartner zum 
Aushang vor Ort 
 jährliche Berichterstattung zur Inanspruchnahme von „Bildung und Teilhabe“ in den 
Ausschüssen der Stadt Köln  
 Hinweise auf dem Wohngeldbescheid auf den grundsätzlichen Anspruch 
 Hinweise auf die Leistungen aus dem Bildungspaket im „KiWi Ordner“ 
(KinderWillkommen) 
 Beantwortung von generellen Fragen über das Bürgertelefon 
 Flyer werden den Schulen, Kitas und anderen Dienststellen in mehreren Sprachen 
zur Verfügung gestellt 
 vereinfachtes - und mit Schulen und Kitas abgestimmtes Antragsverfahren und 
Bewilligung - im Bereich Mittagessen sowie Ausflüge/ Klassenfahrten 
 Beratung und Unterstützung bei der Beantragung in den Schulen durch die 
Schulsozialarbeiter*innen 
 enge Kooperationen mit Anbieter*innen vor allem in den Modulen Lernförderung und 
soziale und kulturelle Teilhabe 
 
 
gez. Martina Würker

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3778/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.11.2021
Erstellt
26.10.2021 17:13