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0874/2019

Zukunft der Sozialhäuser Geisbergstraße 47-53, 50696 Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.03.2019, TOP 11.4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5837 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer  12.03.2019 
 0874/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
 
Zukunft der Sozialhäuser Geisbergstraße 47-53, 50696 Köln 
Die Ratsfraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen bitten aufgrund eines Artikels in der März-
Ausgabe der Zeitschrift Stadtrevue über den Abriss und Neubau der Sozialhäuser Geisbergstraße die 
Verwaltung um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:  
 
1. Ist die Berichtserstattung der Stadtrevue zutreffend, dass die Bewohner bis Ende 2019 ausziehen 
müssen? Wenn ja, warum wurde die Politik nicht informiert, zumal der letzte Sachstand an die 
Politik aus 2016 die Sanierung der Gebäude war (3096/2016)? 
 
2. Für wann hat die Verwaltung geplant den zuständigen Gremien eine entsprechende Beschluss-
vorlage zum Abriss der Gebäude vorzulegen? 
 
3. Wann und aus welchen Gründen hat sich die Verwaltung für den Abriss und gegen die Sanierung 
der Häuser entschieden? Sofern eine Kostenanalyse gegen die Sanierung erstellt wurde, wer hat 
diese erstellt? Wurde auch z.B. unter Heranziehung externer Architekturbüros oder der TH Köln, 
Fachbereiche Architektur und Soziales  die Ertüchtigung der Siedlung, zusammen mit den Be-
wohnenden diskutiert? Wenn nein, warum nicht? 
 
4. Hat die Verwaltungen Überlegungen getroffen, wo die jetzigen Bewohnenden während der Neu-
bauphase wohnen sollen - wurden Ersatzwohnungen angeboten und wenn ja im Viertel? Wenn 
nein, warum nicht? 
 
5. Hat die Verwaltung für den Fall, dass die einzige wirtschaftliche Lösung der Abriss und Neubau 
der Häuser ist, den jetzigen Bewohnenden eine Rückkehroption zugesichert, wenn nein, warum 
nicht? 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:  
 
Zu 1. 
Die Berichtserstattung ist insoweit korrekt, als den Bewohnerinnen und Bewohnern der städtischen 
Liegenschaft an der Geisbergstraße 47a -53c im Januar 2019 durch die Verwaltung mitgeteilt wurde, 
dass die Unterbringung dort ab dem 31.12.2019 nicht mehr möglich ist. Damit sollte den Bewohnern 
ausreichend Zeit und Gelegenheit eingeräumt werden, sich in die neue Situation hineinzufinden, sich 
mit einem Wechsel ihrer Unterbringung und den damit verbundenen Veränderungen ihres täglichen 
sozialen Umfeldes (neue Ansprechpartner, neue Wege zur Arbeit und die neue Veedelsstruktur) aus-
einanderzusetzen. Durch die frühzeitige Mitteilung bleibt genügend Zeit, rechtzeitig eine passende 
Anschlussunterbringung zu gewährleisten. 
 
Zu 2. 
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Perspektive für die Liegenschaft und bereitet in diesem Z u-
sammenhang derzeit einen Planungsbeschluss vor, der vor der Sommerpause den Gremien zu Bera-

2 
 
tung vorgelegt werden soll. Auf die Vorprojektierung bzw. Planungsanbahnung der Objekte Geisberg-
straße wird auch auf Seite 20 im 23. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln hingewiesen. 
Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Soziales und Senioren am 02.05.2019 
eine Mitteilung zum aktuellen Sachstand der Planungsüberlegunge n zu den Kölner Sozialhäusern 
insgesamt vorlegen. 
 
 
Zu 3. 
Es wurde bislang keine abschließende Entscheidung über einen Abriss und Neubau der Häuser in 
Geisbergstraße getroffen. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Standortes wurde vielmehr als 
„laufendes Geschäft der Verwaltung“ weiter verfolgt. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit den 
Möglichkeiten einer Sanierung hat sich allerdings herausgestellt, dass möglichweise eine Neuerrich-
tung im sozial geförderten Mietwohnungsbau wirtschaftlicher und sinnvoller wäre. Dies hängt insbe-
sondere mit dem Zuschnitt, dem Standard und der Substanz der Bestandsgebäude zusammen sowie 
mit einer möglichst effizienten Ausnutzung der Grundstücksfläche. Die Verwaltung wird erst nach Vor-
lage eines entsprechenden Planungsbeschlusses – der auch Beschlussalternativen beinhalten wird – 
und der Entscheidung der Gremien hierüber in die vertiefte Prüfung, ob eine Sanierung oder ein Neu-
bau wirtschaftlicher und sinnvoller ist, einsteigen und in Umsetzung des Beschlusses die erforderl i-
chen Experten, wie ein Architekturbüro und die notwendigen Fachplaner, beauftragen. 
 
zu 4. 
Es findet vor Ort in der Geisbergstraße 47a im Bezirksbüro eine umfassende Beratung aller Bewoh-
ner durch den Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen über alternative Unterbringungsmög-
lichkeiten statt. Diese Beratung wird von den Bewohnern gut angenommen. Um sicherzustellen, dass 
alle Bewohner rechtzeitig eine adäquate Unterbringung erhalten ist die Mitteilung an die Bewohner, 
dass der Standort vorübergehend aufgegeben wird, sehr frühzeitig im Januar 2019 erfolgt. So steht 
unter anderem durch Anmietung ab Mitte des Jahres die Unterkunft in der Radeberger Straße für die 
Wohnraumversorgung unweit der Geisbergstraße zur Verfügung.  
Eine alternative Unterbringung der Bewohner ist unabhängig von der noch zu fällenden Entscheidung 
über Kernsanierung oder Neubau erforderlich. 
 
zu 5. 
Eine Rückkehroption der Bewohner als Rechtsanspruch wurde nicht ausgesprochen. Die Einräumung 
eines Anspruchs würde der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Einrich-
tungen für obdachlose Personen vom 18. Juli 2018 widersprechen. § 2 Abs.1 Satz 2 regelt ausdrück-
lich, dass kein Anspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Einrichtung besteht. 
Grundsätzlich können jedoch i m Rahmen des Belegungsmanagements Rückkehrwünsche soweit 
möglich berücksichtigt werden. 
Wenn die Entscheidung zugunsten eines Neubaus im öffentlich geförderten Wohnungsbau getroffen 
wird, könnten auch die ehemaligen Bewohner/innen davon profitieren und sich um eine Mietwohnung 
bewerben. (Voraussetzung: Wohnberechtigungsschein) 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geisbergstraße 47a

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Details

Aktenzeichen
0874/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.03.2019
Erstellt
07.03.2019 15:23