0874/2019
Zukunft der Sozialhäuser Geisbergstraße 47-53, 50696 Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 12.03.2019 0874/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Zukunft der Sozialhäuser Geisbergstraße 47-53, 50696 Köln Die Ratsfraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen bitten aufgrund eines Artikels in der März- Ausgabe der Zeitschrift Stadtrevue über den Abriss und Neubau der Sozialhäuser Geisbergstraße die Verwaltung um die Beantwortung der nachstehenden Fragen: 1. Ist die Berichtserstattung der Stadtrevue zutreffend, dass die Bewohner bis Ende 2019 ausziehen müssen? Wenn ja, warum wurde die Politik nicht informiert, zumal der letzte Sachstand an die Politik aus 2016 die Sanierung der Gebäude war (3096/2016)? 2. Für wann hat die Verwaltung geplant den zuständigen Gremien eine entsprechende Beschluss- vorlage zum Abriss der Gebäude vorzulegen? 3. Wann und aus welchen Gründen hat sich die Verwaltung für den Abriss und gegen die Sanierung der Häuser entschieden? Sofern eine Kostenanalyse gegen die Sanierung erstellt wurde, wer hat diese erstellt? Wurde auch z.B. unter Heranziehung externer Architekturbüros oder der TH Köln, Fachbereiche Architektur und Soziales die Ertüchtigung der Siedlung, zusammen mit den Be- wohnenden diskutiert? Wenn nein, warum nicht? 4. Hat die Verwaltungen Überlegungen getroffen, wo die jetzigen Bewohnenden während der Neu- bauphase wohnen sollen - wurden Ersatzwohnungen angeboten und wenn ja im Viertel? Wenn nein, warum nicht? 5. Hat die Verwaltung für den Fall, dass die einzige wirtschaftliche Lösung der Abriss und Neubau der Häuser ist, den jetzigen Bewohnenden eine Rückkehroption zugesichert, wenn nein, warum nicht? Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Zu 1. Die Berichtserstattung ist insoweit korrekt, als den Bewohnerinnen und Bewohnern der städtischen Liegenschaft an der Geisbergstraße 47a -53c im Januar 2019 durch die Verwaltung mitgeteilt wurde, dass die Unterbringung dort ab dem 31.12.2019 nicht mehr möglich ist. Damit sollte den Bewohnern ausreichend Zeit und Gelegenheit eingeräumt werden, sich in die neue Situation hineinzufinden, sich mit einem Wechsel ihrer Unterbringung und den damit verbundenen Veränderungen ihres täglichen sozialen Umfeldes (neue Ansprechpartner, neue Wege zur Arbeit und die neue Veedelsstruktur) aus- einanderzusetzen. Durch die frühzeitige Mitteilung bleibt genügend Zeit, rechtzeitig eine passende Anschlussunterbringung zu gewährleisten. Zu 2. Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Perspektive für die Liegenschaft und bereitet in diesem Z u- sammenhang derzeit einen Planungsbeschluss vor, der vor der Sommerpause den Gremien zu Bera- 2 tung vorgelegt werden soll. Auf die Vorprojektierung bzw. Planungsanbahnung der Objekte Geisberg- straße wird auch auf Seite 20 im 23. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln hingewiesen. Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Soziales und Senioren am 02.05.2019 eine Mitteilung zum aktuellen Sachstand der Planungsüberlegunge n zu den Kölner Sozialhäusern insgesamt vorlegen. Zu 3. Es wurde bislang keine abschließende Entscheidung über einen Abriss und Neubau der Häuser in Geisbergstraße getroffen. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Standortes wurde vielmehr als „laufendes Geschäft der Verwaltung“ weiter verfolgt. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten einer Sanierung hat sich allerdings herausgestellt, dass möglichweise eine Neuerrich- tung im sozial geförderten Mietwohnungsbau wirtschaftlicher und sinnvoller wäre. Dies hängt insbe- sondere mit dem Zuschnitt, dem Standard und der Substanz der Bestandsgebäude zusammen sowie mit einer möglichst effizienten Ausnutzung der Grundstücksfläche. Die Verwaltung wird erst nach Vor- lage eines entsprechenden Planungsbeschlusses – der auch Beschlussalternativen beinhalten wird – und der Entscheidung der Gremien hierüber in die vertiefte Prüfung, ob eine Sanierung oder ein Neu- bau wirtschaftlicher und sinnvoller ist, einsteigen und in Umsetzung des Beschlusses die erforderl i- chen Experten, wie ein Architekturbüro und die notwendigen Fachplaner, beauftragen. zu 4. Es findet vor Ort in der Geisbergstraße 47a im Bezirksbüro eine umfassende Beratung aller Bewoh- ner durch den Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen über alternative Unterbringungsmög- lichkeiten statt. Diese Beratung wird von den Bewohnern gut angenommen. Um sicherzustellen, dass alle Bewohner rechtzeitig eine adäquate Unterbringung erhalten ist die Mitteilung an die Bewohner, dass der Standort vorübergehend aufgegeben wird, sehr frühzeitig im Januar 2019 erfolgt. So steht unter anderem durch Anmietung ab Mitte des Jahres die Unterkunft in der Radeberger Straße für die Wohnraumversorgung unweit der Geisbergstraße zur Verfügung. Eine alternative Unterbringung der Bewohner ist unabhängig von der noch zu fällenden Entscheidung über Kernsanierung oder Neubau erforderlich. zu 5. Eine Rückkehroption der Bewohner als Rechtsanspruch wurde nicht ausgesprochen. Die Einräumung eines Anspruchs würde der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Einrich- tungen für obdachlose Personen vom 18. Juli 2018 widersprechen. § 2 Abs.1 Satz 2 regelt ausdrück- lich, dass kein Anspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Einrichtung besteht. Grundsätzlich können jedoch i m Rahmen des Belegungsmanagements Rückkehrwünsche soweit möglich berücksichtigt werden. Wenn die Entscheidung zugunsten eines Neubaus im öffentlich geförderten Wohnungsbau getroffen wird, könnten auch die ehemaligen Bewohner/innen davon profitieren und sich um eine Mietwohnung bewerben. (Voraussetzung: Wohnberechtigungsschein) Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Geisbergstraße 47a
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Details
- Aktenzeichen
- 0874/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.03.2019
- Erstellt
- 07.03.2019 15:23