V/0079/2019
Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Herrn Adnan Berri
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Anlage A
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Anlage A zur V/0079/2019 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird der Verlust der Mitgliedschaft von Herrn Berri im Integrationsrat der Stadt Münster festgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 14. Febru- ar 2014 sowie der einschlägigen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunal- wahlordnung. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Gremien, Städtepartnerschaften, Europa Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplans 2020 enthalten? Ja teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0079/2019 V/0079/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Herrn Adnan Berri Beratungsfolge 20.02.2019 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Es wird festgestellt, dass Herr Adnan Berri, Liste „Die Hoffnungsträger von Münster“, durch seinen Wegzug aus Münster die Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster verloren hat. II. Kosten/Folgekosten: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Begründung: Das Mitglied des Integrationsrats Herr Adnan Berri, Liste „Die Hoffnungsträger von Münster“, ist aus Münster verzogen. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 14. Februar 2014 ( WahlO-IR) verliert ein Mitglied des Integrationsrates seinen Sitz durch nachträglichen Verlust der Wählbarkeit. Nach § 2 Abs. 3 WahlO-IR ist eine Wählbarkeitsvo- raussetzung das Innehaben einer Hauptwohnung in Münster. Diese Voraussetzung ist durch den Wegzug von Herrn Berri entfallen. Die WahlO-IR trifft hinsichtlich des Verfahrens zur Feststellung eines Mandatsverlusts keine weite- ren Regelungen. Deshalb finden gemäß § 38 WahlO-IR die Vorschriften des Kommunalwahlgeset- zes (KWahlG) und der Kommunalwahlordnung (KWahlO) entsprechende Anwendung. Nach § 44 Abs. 1 KWahlG entscheidet die Vertretung darüber, ob ein Vertreter seinen Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner Wählbarkeit nach der Wahl weggefallen sind. Damit liegt die Zuständigkeit zur Feststellung des Verlusts einer Mitgliedschaft beim Integrationsrat. Amt für Bürger- und Ratsservice 28.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer Telefon: 492-3369 Rischer@stadt-muenster.de - 2 - V/0079/2019 Nach § 40 Abs. 3 KWahlG scheidet ein Vertreter oder eine Vertreterin aus, sobald der Beschluss der Vertretung unanfechtbar geworden ist. Dazu ist der Beschluss des Integrationsrates gemäß § 65 KWahlO öffentlich bekannt zu machen. Die Entscheidung ist Herrn Berri zuzustellen. Die Rechts- wirksamkeit der bisherigen Tätigkeit von Herrn Berri im Integrationsrat wird durch das Ausscheiden nicht berührt. Nach der Unanfechtbarkeit des Beschlusses durch öffentliche Bekanntmachung ist durch die Ver- waltung das Nachrückverfahren einzuleiten. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0079/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37