V/0140/2007
Baugebiet Angelmodde - Wohngebiet östl. Twenhövenweg
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Beschlussvorlage
4407 Zeichen
V/0140/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Baugebiet Angelmodde - Wohngebiet östl. Twenhövenweg - Baubeschluss - Beratungsfolge 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die im Bebauungsplan Nr. 474 Angelmodde - Wohngebiet östl. Twenhövenweg ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche wird entsprechend dem Lageplan Reg.-Nr. 9575 1-2 (2) vom 20.12.2006 ausgebaut. II. Kosten/Folgekosten Die geschätzten Baukosten für die Erschließungsstraßen betragen ca. 750.000 €. Die geschätzten Beleuchtungskosten betragen ca. 120.000 €. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Folgekosten in Höhe von ca. 6.000 € pro Jahr für die Erhal- tung der Straße und 6.400 € pro Jahr an Betriebskosten für die Beleuchtung entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel- lung/ Anpassung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investionsprogramms 2006 – 2010 steht. Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6304.950.1560.8 Bauk. Str. östl. Twenhövenweg 2006 30.000 2007 200.000 VE auf 2008 in Höhe von 300 T€ 2008 300.000 Vorlagen-Nr.: V/0140/2007 Auskunft erteilt: Frau Scholte Ruf: 492 66 45 E-Mail: Scholte@stadt-muenster.de Datum: 15.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0140/2007 2009 300.000 Insgesamt: 830.000 Begründung: Zur Erschließung der Baugrundstücke im o. g. Baugebiet ist der Ausbau der Erschließungsstraßen erforderlich. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 474, der am 03.07.2006 rechtsverbindlich wur- de. Mit den Tiefbauarbeiten für das Baugebiet soll im II. Quartal begonnen werden. Der Ausbau der Erschließungsstraßen erfolgt 2-stufig. Zuerst erfolgt die Baustraße und nach dem Abschluss der Hochbebauung der Endausbau. Das Baugebiet wird über die vorhandenen Straßen Twenhövenweg und Brandhoveweg erschlos- sen. Das Baugebiet wird durch eine Grünfläche für den Kfz-Verkehr geteilt. Der südliche Planbe- reich wird an zwei Stellen an den Twenhövenweg angebunden. Der nordöstliche Planbereich ent- hält einen Anschluss an den Brandhoveweg. Damit wird eine gleichmäßige Verteilung des zusätz- lichen Verkehrsaufkommens erreicht. Der Querschnitt der Haupterschließung beträgt im gesamten Gebiet 9,00 m. Er wird plangleich ausgeführt, d. h. die Grundstückszufahrten müssen nicht gesondert abgesenkt werden. Der Quer- schnitt sieht wie folgt aus (Blickrichtung nach Norden, von West nach Ost): 1,50 m breiter mit Gehwegplatten gepflasterter Gehweg, 4,00 m asphaltierte Fahrbahn, 2,00 m breiter mit Verbund- pflastersteinen gepflasterter Parkstreifen, inkl. Baumscheiben und 1,50 m breiter mit Gehwegplat- ten gepflasterter Gehweg. In der nordöstlichen „Schleife“ wird die Straße 5,50 m breit. Sie ist als plangleiche Mischfläche vor- gesehen. Der Querschnitt sieht wie folgt aus: 1,50 m breiter mit Betonsteinen gepflasterter Geh- weg, ca. 3,50 m breite asphaltierte Fahrbahn und ca. 50 cm breiter mit Betonstein gepflasterter Schrammbord. Die Haupterschließung wird als Tempo 30-Zone ausgewiesen. In unregelmäßigen Abständen sind Bereiche höhengleich mit roten Betonsteinen gepflastert. Sie sollen ein akustisches und optisches Signal setzen, um die motorisierten Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu erinnern. Die nordöstliche „Schleife“ wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Das gesamte Baugebiet erhält eine Beleuchtung. Östlich des Baugebietes ist eine Ausgleichsfläche geplant. Um die Anbindung der Ausgleichfläche zu schaffen, sind im Baugebiet drei 3,00 m breite gem. Geh- und Radwege vorgesehen. Diese dienen ebenfalls als Anfahrweg für Unterhaltungsarbeiten an der Ausgleichsfläche. Zur Minimierung der öffentlichen Verkehrsfläche werden einige Grundstücke über private Stichwe- ge (GFLAE-Flächen) erschlossen. Es werden 90 % der Ausbaukosten über Beiträge nach dem BauGB refinanziert. Um den betroffenen Anwohnern frühzeitig über unvermeidbare Behinderungen und Belästigungen bei der Durchführung der Baumaßnahme zu geben, erfolgt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und ggf. eine direkte Ansprache der Anlieger. i. V. - 3 - V/0140/2007 gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Twenhövenweg 2006
- Brandhoveweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0140/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37