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V/0140/2007

Baugebiet Angelmodde - Wohngebiet östl. Twenhövenweg

Vorlagen 15.02.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 13.03.2007, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4407 Zeichen

V/0140/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baugebiet Angelmodde - Wohngebiet östl. Twenhövenweg 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die im Bebauungsplan Nr. 474 Angelmodde - Wohngebiet östl. Twenhövenweg ausgewiesene 
öffentliche Verkehrsfläche wird entsprechend dem Lageplan Reg.-Nr. 9575 1-2 (2) vom 20.12.2006 
ausgebaut.  
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Baukosten für die Erschließungsstraßen betragen ca. 750.000 €. 
Die geschätzten Beleuchtungskosten betragen ca. 120.000 €. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Folgekosten in Höhe von ca. 6.000 € pro Jahr für die Erhal-
tung der Straße und 6.400 € pro Jahr an Betriebskosten für die Beleuchtung entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel-
lung/ Anpassung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und 
Investionsprogramms 2006 – 2010 steht.  
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6304.950.1560.8 Bauk. Str. östl. Twenhövenweg 2006 30.000  
  2007 200.000 VE auf 2008 
in Höhe von 
300 T€ 
  2008 300.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0140/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Scholte 
Ruf: 
492 66 45 
E-Mail: 
Scholte@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0140/2007 
  2009 300.000  
 
Insgesamt: 830.000  
 
 
 
Begründung: 
 
Zur Erschließung der Baugrundstücke im o. g. Baugebiet ist der Ausbau der Erschließungsstraßen 
erforderlich. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 474, der am 03.07.2006 rechtsverbindlich wur-
de.  
 
Mit den Tiefbauarbeiten für das Baugebiet soll im II. Quartal begonnen werden.  
Der Ausbau der Erschließungsstraßen erfolgt 2-stufig. Zuerst erfolgt die Baustraße und nach dem 
Abschluss der Hochbebauung der Endausbau. 
 
Das Baugebiet wird über die vorhandenen Straßen Twenhövenweg und Brandhoveweg erschlos-
sen. Das Baugebiet wird durch eine Grünfläche für den Kfz-Verkehr geteilt. Der südliche Planbe-
reich wird an zwei Stellen an den Twenhövenweg angebunden. Der nordöstliche Planbereich ent-
hält einen Anschluss an den Brandhoveweg. Damit wird eine gleichmäßige Verteilung des zusätz-
lichen Verkehrsaufkommens erreicht.  
 
Der Querschnitt der Haupterschließung beträgt im gesamten Gebiet 9,00 m. Er wird plangleich 
ausgeführt, d. h. die Grundstückszufahrten müssen nicht gesondert abgesenkt werden. Der Quer-
schnitt sieht wie folgt aus (Blickrichtung nach Norden, von West nach Ost): 1,50 m breiter mit 
Gehwegplatten gepflasterter Gehweg, 4,00 m asphaltierte Fahrbahn, 2,00 m breiter mit Verbund-
pflastersteinen gepflasterter Parkstreifen, inkl. Baumscheiben und 1,50 m breiter mit Gehwegplat-
ten gepflasterter Gehweg. 
 
In der nordöstlichen „Schleife“ wird die Straße 5,50 m breit. Sie ist als plangleiche Mischfläche vor-
gesehen. Der Querschnitt sieht wie folgt aus: 1,50 m breiter mit Betonsteinen gepflasterter Geh-
weg, ca. 3,50 m breite asphaltierte Fahrbahn und ca. 50 cm breiter mit Betonstein gepflasterter 
Schrammbord.  
 
Die Haupterschließung wird als Tempo 30-Zone ausgewiesen. In unregelmäßigen Abständen sind 
Bereiche höhengleich mit roten Betonsteinen gepflastert. Sie sollen ein akustisches und optisches 
Signal setzen, um die motorisierten Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit 
zu erinnern. Die nordöstliche „Schleife“ wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. 
 
Das gesamte Baugebiet erhält eine Beleuchtung.  
 
Östlich des Baugebietes ist eine Ausgleichsfläche geplant. Um die Anbindung der Ausgleichfläche 
zu schaffen, sind im Baugebiet drei 3,00 m breite gem. Geh- und Radwege vorgesehen. Diese 
dienen ebenfalls als Anfahrweg für Unterhaltungsarbeiten an der Ausgleichsfläche.  
 
Zur Minimierung der öffentlichen Verkehrsfläche werden einige Grundstücke über private Stichwe-
ge (GFLAE-Flächen) erschlossen. Es werden 90 % der Ausbaukosten über Beiträge nach dem 
BauGB refinanziert. 
 
Um den betroffenen Anwohnern frühzeitig über unvermeidbare Behinderungen und Belästigungen 
bei der Durchführung der Baumaßnahme zu geben, erfolgt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und 
ggf. eine direkte Ansprache der Anlieger.  
 
 
 
i. V.

- 3 - 
V/0140/2007 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Twenhövenweg 2006
  • Brandhoveweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0140/2007
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37