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3509/2017

Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (AN/1454/2017), TOP 9.2.2 der Sitzung vom 19.10.2017

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.12.2017, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2106 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/561/3 
Vorlagen-Nummer 
 3509/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
 
Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (AN/1454/2017), TOP 9.2.2 der Sitzung 
vom 19.10.2017 
Leerstand von Wohnraum im Stadtbezirk Kalk 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk hatte unter AN/1454/2017 zur Sitzung am 19.10.2017 
angefragt: 
 
Am 08.04.2017 hat der Rat der Stadt Köln die Einführung einer Wohnraumschutzsatzung für Köln 
beschlossen. Hintergrund des Beschlusses war u.a. die Bekämpfung des Leerstandes von Wohn-
raum in geeigneten Gebäuden und Wohnungen. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion: 
 
1. Wie viele leerstehende Wohngebäude bzw. Wohnungen sind der Verwaltung im Stadtbezirk 
Kalk bekannt? 
 
2. Liegen der Verwaltung Daten zu deren Größe (Anzahl der Zimmer und/oder Quadratmeter-
zahl) vor? 
 
3. Ist der Verwaltung bekannt, aus welchen Gründen die Objekte leer stehen? 
 
4. Wenn der Verwaltung nicht bekannt ist, wie viele Leerstände es gibt: Ist geplant, diese in der 
Zukunft zu erfassen? 
 
5. Was unternimmt die Verwaltung gegen den Leerstand im Speziellen im Stadtbezirk Kalk? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu 1.: 
Der Wohnungsaufsicht sind aus den Verfahren drei leer stehende Wohneinheiten im Stadtbezirk Kalk 
bekannt (in zwei Wohngebäuden). 
 
Zu 2. und 3.: 
Gründe des Leerstandes sind eine umfangreiche Sanierung des Gebäudes sowie eine Eigennutzung 
durch den Eigentümer. Weitere Daten liegen aktuell nicht vor. 
 
Zu 4.: 
Alle bekannt werdenden Wohnungsleerstände werden durch die Wohnungsaufsicht erfasst. 
 
Zu 5.: 
Die Wohnungsaufsicht überprüft in allen Stadtbezirken Hinweise auf Wohnungsleerstand. Im 
Verstossfall werden Verfahren zur Wiederzuführung der Wohnungen zu Wohnzwecken geführt. Zu-
dem bestehen auf der Grundlage der Wohnraumschutzsatzung bei fortgesetztem Verstoß gegen das

2 
 
Zweckentfremdungsverbot grundsätzlich auch Ahndungsmöglichkeiten mit Bußgeld.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3509/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.11.2017
Erstellt
14.11.2017 12:35