V/0031/2019
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für den Paddel Sport Münster von 1923 e. V.
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Anlage A
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Anlage A zur V/0031/2019 Kurzüberblick Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Ost über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich der Baumaßnahme der Uferbefestigung (2. Bauabschnitt) des Paddel Sport Münster von 1923 e. V. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde- rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei- ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell- schaft. Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird dem Verein die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der Ent- scheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. Die Baumaßnahme trägt zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport- förderrichtlinie. Die frühestens in 2019 bzw. 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.
Beschlussvorlage
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V/0031/2019 V/0031/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für den Paddel Sport Münster von 1923 e. V. Beratungsfolge 24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 31.01.2019 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt dem folgenden Sportverein nach der Sportförderrichtlini e für die geplante Baumaßnahme auf der Vereinssportanlage wie folgt den beantragten „förderungsu n- schädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- wand Zuschuss bis zu Zuschuss- schuss- entschei- dung (v o- raussicht- lich) Paddel Sport Münster von 1923 e. V. Ost Uferbefesti- gung, 2. Bau- abschnitt 10.10.17 27.200 € 13.600 € 2019 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Ein fluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über den von dem Paddel Sport Münster von 1923 e. V. beantragten Baukos- tenzuschuss. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von dem Paddel Sport Münster von 1923 e. V. beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. Sportamt 09.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Elfering Telefon: 492-5212 Elfering@stadt-muenster.de - 2 - V/0031/2019 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn“ dem Paddel Sport Münster von 1923 e. V. gegenüber keinen Hinweis auf die Bewertung des Förderantrages. 2.4 Der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahme zu erhalten. 2.5 Der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Bau- maßnahme die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abwe i- chungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. II. Finanzielle Auswirkungen Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: 1. Die Baumaßnahme Uferbefestigung, 2. Bauabschnitt Der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. beantragte am 10.10.2017 einen Baukostenzuschuss für die Uferbefestigung (2. Bauabschnitt) an seiner vereinseigenen Anlage an der Werse. Durch den dauerhaft niedrigen Wasserstand der Werse verfällt die Uferseite rapide. Da der Wasserstand au f- grund zweier kaputter Wehre seit einigen Jahren einen Meter tiefer ist und auch nach de r geplanten Wehrsanierung in 2-4 Jahren 25-50 cm tiefer sein wird als zuvor, muss die Baumaßnahme kurzfristig erledigt werden. Diese Hinweise gibt auch das städtische Tiefbauamt. Zunächst sollte der zweite Bauabschnitt deutlich nach dem ersten durchgeführt werden. In der Zwischenzeit ist der Verfall so weit fortgeschritten, dass eine Sanierung unumgänglich ist. Deshalb hat der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. jetzt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn beantragt. Die Uferbefest i- gung soll im Februar 2019 durchgeführt werden, damit der für Mitte März 2019 geplante Saisonbeginn stattfinden kann und damit der Sportbetrieb gesichert ist. 2. Die städtische Sportförderung Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns- ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn d er Sportausschuss über die Sportförderung en t- schieden hat. Für den oben aufgeführten Paddel Sport Münster von 1923 e. V. ist frühestens im Sommer 2019 eine Entscheidung der Stadt Münster über die beantragte Sportförderung möglich. Bis dahin muss der Verein grundsätzlich mit der Durchführung der warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit der G enehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i- dung beginnen. 3. Das Anliegen des Paddel Sport Münster von 1923 e. V. - 3 - V/0031/2019 Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie hat der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. einen Baukostenzuschuss für die Uferbefestigung (2. Bauabschnitt) beantragt und bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. Der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. muss die Baumaßnahme aus den o. g. Sachgründen kurz- fristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde bean- tragte er die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. damit in die Lage versetzt w ird, die notwendige Bau- maßnahme nach seinem Zeitplan und unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Bauko s- tenzuschüsse durchzuführen und so den Vereinsbetrieb zu sichern . Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d en Vereinsantra g später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gre mien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der späteren Entscheidung zum beantrag- ten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung dem Paddel Sport Münster von 192 3 e. V. ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielt der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ihm bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung he lfen. Der Verein weiß, dass über den Zuschuss- antrag erst ab 2019 entschieden wird und er den Finanzaufwand allein vorfinanzieren muss. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, darf der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i- dung beginnen. Der Sportverein muss in diesem Fall der Verwaltung gegenüber schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderu ng zur Kennt- nis genommen hat. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0031/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37