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V/0031/2019

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für den Paddel Sport Münster von 1923 e. V.

Vorlagen 09.01.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 31.01.2019, TOP 3.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2341 Zeichen

Anlage A zur V/0031/2019 
Kurzüberblick 
Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Ost 
über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich der Baumaßnahme der 
Uferbefestigung (2. Bauabschnitt) des Paddel Sport Münster von 1923 e. V. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde-
rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung 
von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport 
zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei-
ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell-
schaft.  
Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird dem Verein die 
Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der Ent-
scheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. 
Die Baumaßnahme trägt zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig  
freiwillig 
Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport-
förderrichtlinie. Die frühestens in 2019 bzw. 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.

Beschlussvorlage

7104 Zeichen

V/0031/2019 
V/0031/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für den Paddel Sport Münster von 1923 e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   31.01.2019 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt dem folgenden Sportverein nach der Sportförderrichtlini e für die 
geplante Baumaßnahme auf der  Vereinssportanlage wie folgt den beantragten „förderungsu n-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
wand 
Zuschuss 
bis zu  
Zuschuss-
schuss-
entschei-
dung (v o-
raussicht-
lich) 
Paddel Sport 
Münster von 
1923 e. V. 
Ost 
Uferbefesti-
gung, 2. Bau-
abschnitt 
10.10.17 27.200 € 13.600 € 
 
2019 
 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Ein fluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über den von dem Paddel Sport Münster von 1923 e. V. beantragten Baukos-
tenzuschuss. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von dem Paddel 
Sport Münster von 1923 e. V.  beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig 
von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
Sportamt 
 
09.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Elfering 
Telefon: 492-5212 
Elfering@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0031/2019 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ dem Paddel Sport Münster von 1923 e. V. gegenüber keinen 
Hinweis auf die Bewertung des Förderantrages. 
 
2.4  Der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen 
darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahme zu erhalten.  
 
2.5  Der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. hält  bei der sachgemäßen Durchführung der Bau-
maßnahme die einschlägigen Standards  und Vorschriften ein und stimmt  sich über Abwe i-
chungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahme 
Uferbefestigung, 2. Bauabschnitt 
Der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. beantragte am 10.10.2017 einen Baukostenzuschuss für 
die Uferbefestigung (2. Bauabschnitt) an seiner vereinseigenen Anlage an der Werse. Durch den 
dauerhaft niedrigen Wasserstand der Werse verfällt die Uferseite rapide. Da der Wasserstand au f-
grund zweier kaputter Wehre seit einigen Jahren einen Meter tiefer ist und auch nach de r geplanten 
Wehrsanierung in 2-4 Jahren 25-50 cm tiefer sein wird als zuvor, muss die Baumaßnahme kurzfristig 
erledigt werden.  Diese Hinweise gibt auch das städtische Tiefbauamt. Zunächst sollte der zweite 
Bauabschnitt deutlich nach dem ersten durchgeführt  werden. In der Zwischenzeit ist der Verfall so 
weit fortgeschritten, dass eine Sanierung unumgänglich ist. Deshalb hat der Paddel Sport Münster 
von 1923 e. V. jetzt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn beantragt. Die Uferbefest i-
gung soll im Februar 2019 durchgeführt werden, damit der für Mitte März 2019 geplante Saisonbeginn 
stattfinden kann und damit der Sportbetrieb gesichert ist. 
 
2. Die städtische Sportförderung 
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.  können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für 
Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns-
ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren 
geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn d er Sportausschuss über die Sportförderung en t-
schieden hat. Für den oben aufgeführten Paddel Sport Münster von 1923 e. V.  ist frühestens im 
Sommer 2019 eine Entscheidung der Stadt Münster  über die beantragte Sportförderung möglich. Bis 
dahin muss der Verein grundsätzlich mit der Durchführung der  warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“  
genehmigt. Mit der G enehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den 
Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen. 
 
3. Das Anliegen des Paddel Sport Münster von 1923 e. V.

- 3 - 
V/0031/2019 
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie hat der Paddel Sport Münster 
von 1923 e. V. einen Baukostenzuschuss für die Uferbefestigung (2. Bauabschnitt) beantragt und 
bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. 
 
Der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. muss die Baumaßnahme aus den o. g. Sachgründen kurz-
fristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde bean-
tragte er die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen 
Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, 
weil der Paddel Sport Münster von 1923 e. V.  damit in die Lage versetzt w ird, die notwendige Bau-
maßnahme nach seinem  Zeitplan und unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Bauko s-
tenzuschüsse durchzuführen und so den Vereinsbetrieb zu sichern . Für die Stadt Münster ist damit 
keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d en Vereinsantra g später bezüglich der Förderung prüfen 
und den zuständigen Gre mien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen 
dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der späteren Entscheidung zum beantrag-
ten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung dem Paddel Sport Münster von 192 3 e. 
V. ausdrücklich. 
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielt  der 
Paddel Sport Münster von 1923 e. V. von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ihm bei der 
Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung he lfen. Der Verein weiß, dass über den Zuschuss-
antrag erst ab  2019 entschieden wird und er den Finanzaufwand allein vorfinanzieren muss.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, darf 
der Paddel Sport Münster von 1923 e. V.  die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen. Der Sportverein muss in diesem Fall der Verwaltung gegenüber schriftlich bestätigen, 
dass er die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderu ng zur Kennt-
nis genommen hat. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens  
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2019 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0031/2019
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37