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1789/2019

Entwurf der Fortschreibung des straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.06.2019, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 BV 6 Vorblatt

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Anlage 2 BV 6 Legende

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Anlage 3 BV 6 Zusammenfassung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2281 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1789/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der 
Hauptsatzung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der 
Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung 
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2020 
den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. 
 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit 
Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden 
müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. 
Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge-
schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
 
Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh-
nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und 
Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
 
Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 
8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die  
Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt 
wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause 
über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 1 BV 6 Vorblatt

24 Zeichen

S T A D T B E Z I R K  6

Anlage 2 BV 6 Legende

664 Zeichen

L E G E N D E 
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 6 
Straßenreinigung 
Kennziffer 
A Aus widmungstechnischen Gründen 
1. Zusetzungen 
2. Streichungen 
B Aus anderen rechtlichen Gründen 
3. Änderung der Kategorie 
C Aus sachlichen Gründen 
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g 
D Aus redaktionellen Gründen 
8. Berichtigungen und Präzisierungen 
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS 
A Anliegerstraße 
H Hauptstraße 
G Gehweg 
FG Fußgängergeschäftsstraße

Anlage 3 BV 6 Zusammenfassung

3245 Zeichen

Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
alt: 
Alte Neusser Landstr. 
von Am Tekelkamp/Senfweg bis Neusser Landstr. H 1 x
neu: 
Alte Neusser Landstr. 
von Am Tekelkamp/Senfweg bis Langeler Weg und gegenüber H 1 1 Zunahme Verschmutzung 
bis Neusser Landstr. H 1 x 8
alt: 
Auweilerweg 
von Pescher Str. bis Erlenweg/Hahnenweg H 1 x
gerade Hausnummernseite bis Stichstr. zu Nr. 54;58-62 H 1 x
ungerade Hausnummernseite bis einschl. Rückfront Akazienstr. 10 H 1 x
neu: 
Auweilerweg 
von Pescher Str. bis Erlenweg/Hahnenweg H 1 x
gerade Hausnummernseite bis Stichstr. zu Nr. 54;58-62 H 1 x
ungerade Hausnummernseite bis einschl. Rückfront Akazienstr. 10 H 1 x
ca. 110m langes Straßenteilstück sowie ein hiervon abgehendes ca. 
40m langes Teilstück zu den Häusern 58-62 
x x 1 Widmung 
neu: 
Diemelweg 
Verbindungsweg ab Platzfläche Saalestr. 16a bis zum 
Kinderspielplatz 
x 1 Widmung 
Verbindungsweg von Kinderspielplatz (zwischen Diemelweg 17/19) 
bis zur Moldaustr. 
x 1 Widmung 
von Kinderspielplatz bis zum Beginn der Platzfläche Weserplatz 
einschl. der abgehenden Stichwege zur Saale- und zur Moldaustr. 
x 1 Widmung 
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Seite 1

Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
alt: 
Elvira-Tuszik-Str 
von Straberger Weg bis Nr. 12 und gegenüber x x
von Nr. 12 und gegenüber bis Ende x
neu: 
Elvira-Tuszik-Str 
von Straberger Weg bis Nr. 12 und gegenüber x x
von Nr. 12 und gegenüber bis Ende x
Verbindugnsweg zwischen Nr. 16 und 18 x 1 Widmung 
alt: 
Kasselberger Weg 
bis Wendeplatz x x
Verbindungsweg zum Wendepaltz entlang Nr. 100-122 x
Verbindungsweg zum Feldkasseler Weg zwischen Nr. 110  und Nr. 
112 
x
Parkplatz im Bereich der Grünanlage südlich von Nr. 122 x
Parkplatz neben Nr. 100 x
neu: 
Kasselberger Weg 
bis Wendeplatz x x
Verbindungsweg zum Wendepaltz entlang Nr. 100-122 x
Verbindungsweg zum Feldkasseler Weg zwischen Nr. 110  und Nr. 
112 
x
Parkplatz im Bereich der Grünanlage südlich von Nr. 122 x
Parkplatz neben Nr. 100 A 1 6 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger 
alt: 
Martinusstr. 
von Chorbuschstr. bis Auweilerstr. A 1 x
Wohnwege zu Nr. 22-26, 23-37, 39-49, 53-61 x
Seite 2

Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
neu: 
Martinusstr. 
von Chorbuschstr. bis Auweilerstr. A 1 x
von Amselweg bis südwestlich der Zufahrt zur Sportplatzanlage 
(Abpollerung) 
A 1 x 1 Widmung 
Wohnwege zu Nr. 22-26, 23-37, 39-49, 53-61 x
neu: 
Rotmilanweg x 1 Widmung 
neu: 
Saalestr. 
Stichweg zwischen Elbeallee und Saalestr. einschl. Platzfläche und 
Fußgängerbrücke über die Elbeallee (mit Rame und Treppe) 
x 1 Widmung 
alt: 
Weserplatz 
gesamte Platzfläche G 6
neu: 
Weserplatz 
gesamte Platzfläche G 6
Platzfläche in Höhe von Weserplatz 17 und gegenüber Saalestr. 40 
bis hinter Saalestr. 50 einschl. des Stichweges zur Moldaustr. 
x 1 Widmung 
Seite 3

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1789/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.05.2019
Erstellt
20.05.2019 14:13