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Entwurf der Fortschreibung des straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1789/2019 vom 20.05.2019

Stand: Am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1789/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2020 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
  • Anlage 2 BV 6 Legende

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    L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 6 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
  • Anlage 3 BV 6 Zusammenfassung

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    Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Alte Neusser Landstr. von Am Tekelkamp/Senfweg bis Neusser Landstr. H 1 x neu: Alte Neusser Landstr. von Am Tekelkamp/Senfweg bis Langeler Weg und gegenüber H 1 1 Zunahme Verschmutzung bis Neusser Landstr. H 1 x 8 alt: Auweilerweg von Pescher Str. bis Erlenweg/Hahnenweg H 1 x gerade Hausnummernseite bis Stichstr. zu Nr. 54;58-62 H 1 x ungerade Hausnummernseite bis einschl. Rückfront Akazienstr. 10 H 1 x neu: Auweilerweg von Pescher Str. bis Erlenweg/Hahnenweg H 1 x gerade Hausnummernseite bis Stichstr. zu Nr. 54;58-62 H 1 x ungerade Hausnummernseite bis einschl. Rückfront Akazienstr. 10 H 1 x ca. 110m langes Straßenteilstück sowie ein hiervon abgehendes ca. 40m langes Teilstück zu den Häusern 58-62 x x 1 Widmung neu: Diemelweg Verbindungsweg ab Platzfläche Saalestr. 16a bis zum Kinderspielplatz x 1 Widmung Verbindungsweg von Kinderspielplatz (zwischen Diemelweg 17/19) bis zur Moldaustr. x 1 Widmung von Kinderspielplatz bis zum Beginn der Platzfläche Weserplatz einschl. der abgehenden Stichwege zur Saale- und zur Moldaustr. x 1 Widmung Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg alt: Elvira-Tuszik-Str von Straberger Weg bis Nr. 12 und gegenüber x x von Nr. 12 und gegenüber bis Ende x neu: Elvira-Tuszik-Str von Straberger Weg bis Nr. 12 und gegenüber x x von Nr. 12 und gegenüber bis Ende x Verbindugnsweg zwischen Nr. 16 und 18 x 1 Widmung alt: Kasselberger Weg bis Wendeplatz x x Verbindungsweg zum Wendepaltz entlang Nr. 100-122 x Verbindungsweg zum Feldkasseler Weg zwischen Nr. 110 und Nr. 112 x Parkplatz im Bereich der Grünanlage südlich von Nr. 122 x Parkplatz neben Nr. 100 x neu: Kasselberger Weg bis Wendeplatz x x Verbindungsweg zum Wendepaltz entlang Nr. 100-122 x Verbindungsweg zum Feldkasseler Weg zwischen Nr. 110 und Nr. 112 x Parkplatz im Bereich der Grünanlage südlich von Nr. 122 x Parkplatz neben Nr. 100 A 1 6 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger alt: Martinusstr. von Chorbuschstr. bis Auweilerstr. A 1 x Wohnwege zu Nr. 22-26, 23-37, 39-49, 53-61 x Seite 2 Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Martinusstr. von Chorbuschstr. bis Auweilerstr. A 1 x von Amselweg bis südwestlich der Zufahrt zur Sportplatzanlage (Abpollerung) A 1 x 1 Widmung Wohnwege zu Nr. 22-26, 23-37, 39-49, 53-61 x neu: Rotmilanweg x 1 Widmung neu: Saalestr. Stichweg zwischen Elbeallee und Saalestr. einschl. Platzfläche und Fußgängerbrücke über die Elbeallee (mit Rame und Treppe) x 1 Widmung alt: Weserplatz gesamte Platzfläche G 6 neu: Weserplatz gesamte Platzfläche G 6 Platzfläche in Höhe von Weserplatz 17 und gegenüber Saalestr. 40 bis hinter Saalestr. 50 einschl. des Stichweges zur Moldaustr. x 1 Widmung Seite 3
  • Anlage 1 BV 6 Vorblatt

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    S T A D T B E Z I R K 6

Beratungsverlauf

  1. 27.06.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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