Mandari Insight

2644/2019

Mehr Sicherheit vor der Jugendeinrichtung Treffer in Köln-Buchheim/Parkregelung in der Guilleaumstraße in Buchheim

Mitteilung BV 14.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.09.2019, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

2239 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 2644/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 
 
Mehr Sicherheit vor der Jugendeinrichtung Treffer in Köln-Buchheim/Parkregelung in der 
Guilleaumstraße in Buchheim 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 09.10.2017, TOP 8.1.2 
Beschlusstext: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkverbotsregelung auf dem Bürgersteig vor dem Jugendhaus 
bis 21:00 Uhr auszudehnen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Zugang zum Jugendhaus. Wenn 
möglich, sollte hier auch eine Trennung durch Steine, Poller oder ein Gatter erfolgen, um zu verhin-
dern, dass Autos über den Bürgersteig fahren. 
Auch im vorderen Bereich zur Frankfurter Straße könnte durch bauliche Maßnahmen das Falschpar-
ken auf den Bürgersteigen verhindert werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, die Guilleau-
mestraße zu einer Spielstraße (Verkehrsberuhigten Zone) zu machen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Aus verkehrlicher Sicht liegt kein Grund vor, die Parkverbotsregelung auf der Guillaumestraße auszu-
dehnen. Poller sind Verkehrseinrichtungen nach der Straßenverkehrsordnung, die nur bei besonde-
ren Gefahrensituationen aufgestellt werden dürfen. 
Die Unfallauswertung für die Guillaumestraße zeigt keine Auffälligkeiten, die darauf schließen lassen, 
dass es verstärkt zu gefährlichen Situationen für Fußgänger kommt. Eine besondere Gefahrenlage ist 
nicht erkennbar. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher nicht erforderlich, Poller zu installieren. 
 
Die baulichen Anpassungen im Bereich der Frankfurter Straße sind in das Arbeitsprogramm 
aufgenommen. 
 
Die Einrichtung einer Spielstraße auf der Guillaumestraße wurde in die Arbeitsliste aufgenommen. 
Sie ist im heutigen Ausbauzustand nicht möglich, da die örtlichen Gegebenheiten für die Einrichtung 
gemäß Straßenverkehrsordnung nicht gegeben sind. Daher wäre ein vollständiger Umbau unter fi-
nanzieller Beteiligung der Anlieger erforderlich und es müsste eine komplette Straßenplanung erstellt 
werden. Die baulichen Anpassungen können erst mittel- bis langfristig geplant werden. 
 
Der Beschluss ist damit aus Sicht der Verwaltung erledigt.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2644/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.08.2019
Erstellt
01.08.2019 08:11