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Mehr Sicherheit vor der Jugendeinrichtung Treffer in Köln-Buchheim/Parkregelung in der Guilleaumstraße in Buchheim

Mitteilung BV 2644/2019 vom 14.08.2019

Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 2644/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 Mehr Sicherheit vor der Jugendeinrichtung Treffer in Köln-Buchheim/Parkregelung in der Guilleaumstraße in Buchheim hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 09.10.2017, TOP 8.1.2 Beschlusstext: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkverbotsregelung auf dem Bürgersteig vor dem Jugendhaus bis 21:00 Uhr auszudehnen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Zugang zum Jugendhaus. Wenn möglich, sollte hier auch eine Trennung durch Steine, Poller oder ein Gatter erfolgen, um zu verhin- dern, dass Autos über den Bürgersteig fahren. Auch im vorderen Bereich zur Frankfurter Straße könnte durch bauliche Maßnahmen das Falschpar- ken auf den Bürgersteigen verhindert werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, die Guilleau- mestraße zu einer Spielstraße (Verkehrsberuhigten Zone) zu machen.“ Mitteilung der Verwaltung: Aus verkehrlicher Sicht liegt kein Grund vor, die Parkverbotsregelung auf der Guillaumestraße auszu- dehnen. Poller sind Verkehrseinrichtungen nach der Straßenverkehrsordnung, die nur bei besonde- ren Gefahrensituationen aufgestellt werden dürfen. Die Unfallauswertung für die Guillaumestraße zeigt keine Auffälligkeiten, die darauf schließen lassen, dass es verstärkt zu gefährlichen Situationen für Fußgänger kommt. Eine besondere Gefahrenlage ist nicht erkennbar. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher nicht erforderlich, Poller zu installieren. Die baulichen Anpassungen im Bereich der Frankfurter Straße sind in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Einrichtung einer Spielstraße auf der Guillaumestraße wurde in die Arbeitsliste aufgenommen. Sie ist im heutigen Ausbauzustand nicht möglich, da die örtlichen Gegebenheiten für die Einrichtung gemäß Straßenverkehrsordnung nicht gegeben sind. Daher wäre ein vollständiger Umbau unter fi- nanzieller Beteiligung der Anlieger erforderlich und es müsste eine komplette Straßenplanung erstellt werden. Die baulichen Anpassungen können erst mittel- bis langfristig geplant werden. Der Beschluss ist damit aus Sicht der Verwaltung erledigt.

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2020

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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