A-R/0016/2013
Ein saniertes Stadthaus 1 - mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger
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Originalantrag
6275 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2013
Ratsantrag
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
09.04.2013
Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den weiteren Planungen zur Sanierung des
Stadthauses 1 folgende Punkte handlungsleitend zu Grunde zu legen:
I. Mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger in Münster
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 soll eine grund legende Verbesserung des
Serviceangebotes für Bürgerinnen und Bürger erreich t werden. An zentralem
Standort in der Innenstadt sollen zu diesem Zweck m öglichst viele Dienstleistungen
der Stadt Münster in einem Behördengang erreichbar sein. Dabei soll der Grundsatz
gelten, dass unabhängig vom Standort der jeweiligen Ämter deren Dienstleistungen
im Stadthaus 1 erreichbar bzw. die Anforderungen d er Bürgerinnen und Bürger hier
aufzunehmen und dann weiter zu erledigen sind. Inso weit handelt es sich um eine
grundlegende Erweiterung der bisherigen Verwaltungs konzeption, wie sie im
Angebot des Amtes für Bürgerangelegenheiten ihren N iederschlag findet. Im
Einzelnen sollen dabei folgende Überlegungen berück sichtigt werden:
1. Es wird angestrebt, möglichst viele - perspektiv isch alle - mit direktem
Bürgerkontakt verbundene Dienstleistungen der Stadt in einem neuen
Servicezentrum – „one face to the customer“ – abru fbar zu machen. Als
möglicher Raum für das neue Servicezentrum kommt de r bisherige
Stadthaussaal in Betracht; aber auch andere Räumlic hkeiten mit Zugang vom
Erdgeschoss her sind für das neue Zentrum in Betrac ht zu ziehen. Die
Ausweitung von Angeboten des eGovernments ist in di ese Strategie eines
umfassenden Servicezentrums einzubeziehen.
2. Eine Integration von Leistungen städtischer Toch terunternehmen in dieses
Bürgerservicezentrum ist ausdrücklich, auch unter d em Gesichtspunkt einer
teilweisen Refinanzierung der Baumaßnahmen, zu prüf en (Stadtwerke-
Cityshop, Wohn- und Stadtbau, WBI). Gegebenenfalls sind hierfür weitere
Gebäudeteile des Stadthauses 1 zu betrachten.
3. Die städtische Dominikanerkirche übernimmt für d en Fall der Umnutzung des
Stadthaussaales dessen bisherige Funktion. Das bish er zwar städtisch
finanzierte, aber nicht städtisch genutzte Kircheng ebäude an der Salzstraße
erfährt auf diese Weise eine Nutzungsänderung hin z u einem multifunktional
ausgerichteten Angebot: Die Stadt Münster erhält eine attraktive Ausstellungs-
und Veranstaltungsfläche, die auch als Raum für das Wahlbüro und ähnliche
Zwecke genutzt werden kann. Die Verwaltung wird bea uftragt, von den
entsprechenden kirchlichen Stellen eine Profanierung vornehmen zu lassen.
II. Grundsatzentscheidung: Sanierung im Bestand statt Neubau
Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt durch eine grundlegende Sanierung im
Bestand, Neubauoptionen werden nicht weiterverfolgt . Die Sanierung bezieht sich
auf den gesamten Bestand (alle Bauteile), Pläne zur Veräußerung und zur
Vermarktung werden nicht weiterverfolgt. Die Sanier ungsentscheidung folgt dem
Grundsatz, dass Verwaltungsdienstleistungen möglich st umfassend an einer
zentralen Stelle der Innenstadt konzentriert sein s ollen. Im einzelnen werden
folgende Überlegungen dem Sanierungsplan zugrundegelegt:
1. Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt unter de r Maßgabe, ein modernes
und dauerhaft nutzbares Dienstleistungszentrum im H erzen der Stadt zu
schaffen. Dazu verbleibt das Stadthaus 1 vollständi g im Eigentum der Stadt
und wird schrittweise saniert. Die Festlegung einze lner Sanierungsschritte soll
auch dazu beitragen, dass Anmietungskosten für Büro flächen für die
Umbauzeit möglichst minimiert werden.
2. Die Sanierung des Stadthauses 1 wird im Hinblick auf
Konsolidierungserfordernisse als gleichwertig zu ei nem Neubau betrachtet;
dementsprechend ist eine 20%ige Reduktionsvariante zu erstellen, bezogen
auf die normale Kostenschätzung.
3. Im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung soll zudem eine Reduktion
der bisherigen Büroflächen um 20% erreicht werden. Grundlage dafür soll ein
verbindlicher und einheitlicher Belegungsstandard f ür Büroräume in der
gesamten Verwaltung sein, der eine effektive Flächennutzung sicher stellt.
4. Zur Gegenfinanzierung der Investitionskosten wir d das Gebäude
Prinzipalmarkt 5 vermarktet. Die bisher dort ansäss igen Teile der Verwaltung
werden in das dann sanierte Stadthaus 1 oder andere Standorte integriert. Die
Verwaltung wird beauftragt, weitere Gegenfinanzieru ngsvorschläge zur
Deckung der angenommenen Finanzierungslücke von 9 M illionen EUR zu
erbringen. Diese Vorschläge sollen sich vor allem a uf die Aufgabe der
Anmietung weiterer Büroflächen beziehen, die dann i m sanierten Stadthaus 1
konzentriert werden können.
5. Ein mit der Planung nicht befasstes, qualifizier tes, externes Büro wird
beauftragt, ein Bauinvestitionskostencontrolling zu betreiben und den
Sanierungsprozess eng zu begleiten. Hauptaufgaben s ollen die
Kostenkontrolle, Einhaltung der Termine und die Qua litätssicherung sein und
bei Bedarf soll der Controller steuernd eingreifen können. Die Vergütung
dieses Büros soll ggf. erfolgsabhängig von der Höhe der realisierten
Einsparvorschläge gemacht werden.
6. Der Arbeitskreis Sanierung Stadthaus 1 wird die Planungs- und
Sanierungsphase eng begleiten. Ihm berichtet das unter Punkt 5 genannte
Büro direkt.
Begründung: erfolgt mündlich
Holger Wigger Anne Hakenes Kurt Pölling
Dr. Michael Jung Ralf Hubert Friedhelm Schade
Dr. Fritz Baur Mathias Kerstin g Anne Schulze Wintzler
Stephan Brinktrine Marianne K och Petra Seyfferth
Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Beate Vi lhjalmsson
Philipp Gabriel Doris Lammert Maria Winkel
Beanka Ganser Robert von Olber g
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Bahnhofstraße 9
- Salzstraße
- Prinzipalmarkt 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0016/2013
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 10.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37