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AN/0851/2019

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian: Wohnungsbauprogramm Südlich Friedensstraße

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 14.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 13.06.2019, TOP 8.16

2019 06 13 Dringlich südlich Friedenstr 1.2

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2019 06 13 Dringlich südlich Friedenstr 1.2

2769 Zeichen

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
Gleichlautend:
Herrn Bezirksbürgermeister
Henk van Benthem
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker
Rathaus 
50667 Köln 
Porz, den  13.06.2019
Dringlichkeitsantrag  zur Sitzung der BV Porz am 13.06.2019
hier:    Wohnungsbauprogramm Südlich Friedenstraße Bebauungsplan Nr. 76380/03
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
die Bezirksvertretung bittet sie den Dringlichkeitsantrag zur Mitteilung 7.2 Bebauungsplan Nr. 
76380/03 auf die Tagesordnung zu nehmen
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung bittet den Rat und die Verwaltung den Bebauungsplan in der vorliegenden Form
abzulehnen. Die Aufweitung der vorgesehenen Bebauung im Wohnungsbauprogramm von 2015 von 
1,7 ha und 25 WE und der geplanten Erweiterung auf 3,3 ha Wohnbaufläche und 194WE in der früh-
zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.01.2014 folgt nun eine Erweiterung auf 4,3ha und 259 
WE.
Diesem zusätzlichen Flächenverbrauch und der zusätzlichen Wohnungsverdichtung widerspricht die 
Bezirksvertretung Porz und lehnt ihn wegen fehlender Infrastruktur ab. Es sollen nicht mehr als 194 
WE auf der Fläche entstehen, die Fläche der Bebauung ist auf 3,3 ha zu begrenzen Ausgleichsflächen
sollen im Porzer Bezirk entwickelt werden. Der öffentlich geförderte Anteil soll 30% nicht übersteigen.
Entsprechend der Aussage der Oberbürgermeisterin am  11.06.2019, dass Bebauungen erst dann 
vollzogen werden dürfen, wenn die Infrastruktur stimmt, bittet die Bezirksvertretung  weitere Entschei-
dungen für Verdichtungen oder Neubauplanungen erst dann wieder vorzulegen, wenn in den Planun-
gen die Zeitabläufe für die notwendigen Erschließungen mit Schulen, Kindergarten, Spielplätzen, Ka-
nalisation, Entwässerung, Strom, Gas, Wasser, Wege, ÖPNV, Straßen- und Verkehrsausbau klar ge-
nannt werden können. Die oben genannten Erschließungsmaßnahmen müssen zwingend vor dem 
Bezug der ersten Wohnungen fertig und sicher gestellt sein. 
Es soll geprüft werden,  ob sich nach Baugesetzbuch die oben genannten Erschließungen als textliche
Festsetzung im Bebauungsplan festgelegt werden können. Eventuell in Anlehnung an  BauBG §9 Satz
Abschnitt (2) Satz 2 
((2) Im Bebauungsplan kann in besonderen Fällen festgesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen nur 
1.für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder
2.bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig
sind. Die Folgenutzung soll festgesetzt werden. )
 
Mit  freundlichen Grüßen
Werner Marx Dieter Redlin   Elvira Bastian
Fraktionsvorsitzender              Fraktionsvorsitzender              Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

13.06.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.16 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Friedensstraße
  • Friedenstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0851/2019
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
14.06.2019
Erstellt
14.06.2019 09:36