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Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian: Wohnungsbauprogramm Südlich Friedensstraße

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) AN/0851/2019 vom 14.06.2019

Stand: Am 13.06.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • 2019 06 13 Dringlich südlich Friedenstr 1.2

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    in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 13.06.2019 Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der BV Porz am 13.06.2019 hier: Wohnungsbauprogramm Südlich Friedenstraße Bebauungsplan Nr. 76380/03 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung bittet sie den Dringlichkeitsantrag zur Mitteilung 7.2 Bebauungsplan Nr. 76380/03 auf die Tagesordnung zu nehmen Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung bittet den Rat und die Verwaltung den Bebauungsplan in der vorliegenden Form abzulehnen. Die Aufweitung der vorgesehenen Bebauung im Wohnungsbauprogramm von 2015 von 1,7 ha und 25 WE und der geplanten Erweiterung auf 3,3 ha Wohnbaufläche und 194WE in der früh- zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.01.2014 folgt nun eine Erweiterung auf 4,3ha und 259 WE. Diesem zusätzlichen Flächenverbrauch und der zusätzlichen Wohnungsverdichtung widerspricht die Bezirksvertretung Porz und lehnt ihn wegen fehlender Infrastruktur ab. Es sollen nicht mehr als 194 WE auf der Fläche entstehen, die Fläche der Bebauung ist auf 3,3 ha zu begrenzen Ausgleichsflächen sollen im Porzer Bezirk entwickelt werden. Der öffentlich geförderte Anteil soll 30% nicht übersteigen. Entsprechend der Aussage der Oberbürgermeisterin am 11.06.2019, dass Bebauungen erst dann vollzogen werden dürfen, wenn die Infrastruktur stimmt, bittet die Bezirksvertretung weitere Entschei- dungen für Verdichtungen oder Neubauplanungen erst dann wieder vorzulegen, wenn in den Planun- gen die Zeitabläufe für die notwendigen Erschließungen mit Schulen, Kindergarten, Spielplätzen, Ka- nalisation, Entwässerung, Strom, Gas, Wasser, Wege, ÖPNV, Straßen- und Verkehrsausbau klar ge- nannt werden können. Die oben genannten Erschließungsmaßnahmen müssen zwingend vor dem Bezug der ersten Wohnungen fertig und sicher gestellt sein. Es soll geprüft werden, ob sich nach Baugesetzbuch die oben genannten Erschließungen als textliche Festsetzung im Bebauungsplan festgelegt werden können. Eventuell in Anlehnung an BauBG §9 Satz Abschnitt (2) Satz 2 ((2) Im Bebauungsplan kann in besonderen Fällen festgesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen nur 1.für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder 2.bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig sind. Die Folgenutzung soll festgesetzt werden. ) Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Dieter Redlin Elvira Bastian Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.16, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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