V/0102/2005
Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz
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Beschlussvorlage
11415 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Münster Marketing
Betrifft
Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem
Ladenschlussgesetz
Beratungsfolge
01.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
03.03.2005 Werksausschuss Münster-Marketing Vorberatung
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
08.03.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Der Rat erklärt die in der Vorlage aufgeführten Eckpunkte zur verbindlichen Leitlinie seiner
Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussge-
setz.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung der Leitlinie keine Kosten für die
Stadt Münster anfallen.
Begründung:
I. Einleitung
Vorlagen-Nr.:
V/0102/2005
Auskunft erteilt:
Herr Schmücker
Ruf:
E-Mail:
Datum:
04.02.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
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Mit dem "Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung" hat der Rat
im Mai 2004 einen verbindlichen Entwicklungsrahmen für das Oberzentrum und den Einzel-
handelsstandort Münster beschlossen. Das Konzept definiert Standortbereiche, die angesichts
des anhaltenden Strukturwandels im Einzelhandel mit negativen Auswirkungen auf die Zent-
ren- und Versorgungsstruktur möglichst aktiv gestärkt und entwickelt werden sollen. Die Leitli-
nien entsprechen damit konsequent den zahlreichen Maßnahmen und Aktivitäten wie u.a.
"Runder Tisch der Innenstadtkaufleute", "Ab in die Mitte" und Stadtteilinitiativen, die eine Vita-
lisierung, Attraktivitätssteigerung und Profilierung der gewachsenen Standortbereiche in der
Innenstadt und den Stadtteilzentren zum Ziel haben.
Ein wichtiges Instrument stellen in diesem Zusammenhang die verkaufsoffenen Sonntage dar.
Die Genehmigungspraxis hat si ch bislang ausschließlich an de n geltenden rechtlichen Rah-
menbedingungen ausgerichtet, ohne dabei eine Gewichtung in Bezug auf die Stärkung ge-
wachsener Einzelhandelszentren in der Innenstadt und den Stadtteilen vorzunehmen. So war
es demnach möglich, dass auch einzelne Gewerbegebiete außerhalb urbaner Zentren unter
Wahrung rechtlicher Bedingungen verkaufsoff ene Sonntage stattfinden lassen konnten. Dies
hatte zur Konsequenz, dass diese Sonntage in den jeweiligen Bezirken auf das Kontingent
maximal zu genehmigender verkaufsoffener Sonntage (vier pro Jahr) angerechnet wurden.
II. Rechtliche Rahmenbedingungen
Generell dürfen Verkaufsstellen nach dem Ladenschlussgesetz nur montags bis samstags in
der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Abweichend hiervon dürfen Verkaufsstellen
aus Anlass von Märkten, Messen o. ä. Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und
Feiertagen geöffnet sein. Als klassische Veranstaltungen in diesem Sinne sind solche anzu-
sehen, die nach der Gewerbeordnung festgesetzt sind, z. B. Straßenfeste, Flohmärkte, Weih-
nachtsmärkte, Kirmesveranstaltungen und Spezialmärkte. Allerdings ist es nicht zwingend
erforderlich, dass eine Veranstaltung besonders festgesetzt ist; vielmehr kann es sich auch
um eine sportliche oder kulturelle Veranstaltung handeln. Nach der einschlägigen Rechtsspre-
chung müssen die jeweiligen Veranstaltungen allerdings einen hohen auswärtigen Besucher-
strom anziehen, der es erwarten lässt, dass di e Angebote der geöffneten Verkaufsstellen in
einem auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten relevanten Maße in Anspruch genommen
werden. Dies bedeutet, dass nicht jedes Straßenfest oder jeder Markt gleichzeitig Grundlage
für eine Sonntagsöffnung sein kann, vielmehr muss der Veranstalter glaubhaft den hohen zu
erwartenden Besucherstrom begründen.
Liegen alle Voraussetzungen für weitere Verkaufssonntage nach dem Ladenschlussgesetz
vor, kann der Rat in ausschließlicher Zuständigkeit Verkaufssonntage frei geben. Bei der Frei-
gabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezi rke und Handelszweig e beschränkt werden.
Bei einer Freigabe für ein Teilgebiet einer Gemeinde wird die Ermächtigung zur Freigabe zu-
sätzlicher Ladenöffnungszeiten für das übrige Gemeindegebiet nicht verbraucht.
Bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz handelt es sich
rechtstechnisch um den Erlass einer Rechtsverordnung und damit um den Erlass einer unter-
gesetzlichen Rechtsnorm, für die der Rat ausschließlich zuständig ist. Hieraus folgt – im Rah-
men der gesetzlichen Vorgaben – ein weites Rechtssetzungsermessen des Rates. Aufgrund
dieser spezifischen Rechtslage sind Rechtsmittel gegen eine erlassene Verordnung nicht
möglich. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erlass einer entsprechenden Verordnung nach
dem Ladenschlussgesetz. Der Rat unterliegt daher über die Vorgaben des Ladenschlussge-
setzes hinaus im Hinblick auf den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung nur dem
Willkürverbot.
- 3 -
III. Verwaltungspraxis
Das Verfahren auf Erlass einer Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be-
sonderem Anlass ist im Ladenschlussgesetz und darüber hinaus in einem Runderlass des
Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit geregelt. Auf der Grundlage entsprechender – häufig
sehr kurzfristig vorgelegter - Anträge stellt das Ordnungsamt fest, ob die gesetzlichen Voraus-
setzungen für eine Sonntagsöffnung vorliegen; gleichzeitig werden Stellungnahmen der Sozi-
alpartner (Gewerkschaften, Indu strie- und Handelskammer, Vertretung des Handwerks, Ein-
zelhandelsverband und Kirchen) eingeholt und im weiteren Verfahren berücksichtigt. In einer
Ratsvorlage werden dann das Ergebnis der rechtlichen Prüfung und die Stellungnahmen der
Sozialpartner zusammengefasst und mit einer ausschließlich aus rechtlichen Kriterien abgelei-
teten Beschlussempfehlung an den Rat verbunden.
Im Rahmen dieses kurz dargestellten Verfahrens wurden im Jahre 2003 insgesamt vier Ver-
kaufssonntage im Stadtgebiet freigegeben (s. Anlage 1) und im Jahre 2004 sechs Verkaufs-
sonntage (s. Anlage 2). Für das Jahr 2005 liegen bereits mehrere Voranfragen im Hinblick auf
die Beantragung neuer Verkaufssonntage vor (s. Anlage 3). Es ist daher zweckmäßig, Rah-
menbedingungen für eine Freigabe von Verkaufssonntagen zu definieren, um der Verwaltung
aber insbesondere auch Antragstellern eindeutige Entscheidungshilfen zu geben.
IV. Einbindung in das Einzelhandelskonzept
Am 26.05.2004 hat der Rat das „Einzelhandelskonzept Münster – Leitlinien der räumlichen
Entwicklung“ beschlossen. Damit hat sich die Stadt auf einen verbindlichen Entwicklungsrah-
men geeinigt, der im Interesse einer positiven Entwicklung des Oberzentrums und Einzelhan-
delsstandortes Münster negative Auswirkungen des anhaltenden Strukturwandels im Einzel-
handel auf die Zentren und die Versorgungsstruktur in Münster in Grenzen halten soll.
Zu den Zielen des Einzelhandelskonzeptes zählen neben anderen:
Stärkung der oberzentralen Funktion Münsters
durch Sicherung und Entwicklung der Innenstadt als Kompetenzstandort für den Einzelhandel,
Identifikationsraum und Imageträger. Der „Wett bewerb der Flächen zwischen Innenstadt und
Peripherie“ soll durch den „Wettbewerb der Angebote“ in der Innenstadt“ ersetzt werden.
Sicherung der zentrenorientierten Versorgungsstrukturen
Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Einzelhandels in den Stadtteilzentren ist ein
wichtiges Ziel zur Sicherung der Wohnstandortqualität, der Vielfalt der Stadtteilversorgung und
dem Erhalt von Kommunikations- und Begegnungsräumen. Ein schwacher Einzelhandelsbe-
satz führt zu einem Funktionsverlust der Zentren, da auch andere wichtige Dienstleistungs-
funktionen auf einen vielfältigen und ausreichenden Einzelhandelsbesatz angewiesen sind.
Zur Umsetzung dieser Ziele wurden im Einz elhandelskonzept Standortbereiche ausgewiesen,
innerhalb derer eine aktive Einzelhandelsentwicklung stattfinden soll.
Verkaufsoffene Sonntage als unterstützendes Instrument zur Umsetzung des Einzel-
handelskonzeptes
Neben der zielorientierten Ansiedlungspolitik is t die Förderung der Identifikation der Bevölke-
rung mit den gewachsenen Zentren eine wichtige Voraussetzung zur Sicherung und Entwick-
lung der zentralen Versorgungsbereiche in Münster. Veranstaltungen können dazu beitragen,
dass die Identifikation der Bevölkerung mit den gewachsenen Zentren steigt und Impulse für
den lokalen Handel gegeben werden. Verkaufsoffene Sonntage sind daher nur in solchen Be-
- 4 -
reichen zu genehmigen, die im Einzelhandelskonz ept als „Standortbereiche für die Einzelhan-
delsentwicklung“ vorgesehen sind und bei denen es sich nicht um dezentrale, verkehrsgünstig
gelegene Fachmarktstandorte (i.d.R. Gewerbegebiete) handelt. Analog zum Einzelhandels-
konzept bedeutet dies, dass verkaufsoffene S onntage ausschließlich in den Standorttypen
City (A), Stadtbereichs-/Stadtbezirkszentrum (B), Stadtteilzentrum (C) und den Geschäftsla-
gen der Grundversorgung (D) genehmigt werden (s. Anlage 4). Bei dem letztgenannten
Standorttyp wird das Interesse zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags voraussicht-
lich eher gering sein, da es sich dort i.d.R. um die Standortgemeinschaft nur weniger, versor-
gungsstrukturell aber bedeutsamer, Geschäfte der Grundversorgung handelt.
Die folgende Eckpunkteregelung (Punkt V.) wird von der Industrie- und Handelskammer Nord
Westfalen, dem Einzelhandelsverband Münsterl and e.V. und der Wirtschaftsförderung Müns-
ter GmbH gutgeheißen und begrüßt.
V. Eckpunkteregelung / Entscheidungsvorschlag
Verkaufsoffene Sonntage werden zukünftig nur genehmigt, wenn die unter Punkt II. genannten
Voraussetzungen vorliegen und sich die Geschäfte in einem Gebiet befinden, die das Einzel-
handelskonzept als City (A), Stadtbereichs-/Stadt bezirkszentrum (B), Stadtteilzentrum (C) o-
der Geschäftslage der Grundversorgung (D) ausweist.
In jedem Stadtbezirk können bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigt werden.
Eine Ausnahme bildet dabei der Stadtbezirk Mitte. Aufgrund der besonderen Bedeutung der
Innenstadt für die oberzentrale Funktion Münsters, wird im Stadtbezirk Mitte innerhalb des
Promenadenringes ein zusätzlicher Innenstadtbereich abgegrenzt, in dem ebenfalls bis zu vier
verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigt werden können (s. Anlage 5). Diese verkaufsof-
fenen Sonntage innerhalb des Promenadenringes werden nicht auf das Kontingent des „Rest“-
Bezirks Mitte angerechnet. Im Umkehrschluss werden verkaufsoffene Sonntage außerhalb
des Promenadenringes (z.B. an der Hammer Straße, Wolbecker Straße oder im Kreuzviertel)
nicht auf das Kontingent der Innenstadt (innerhalb des Promenadenringes) angerechnet.
Anträge für ein laufendes Jahr müssen ab 2006 spätestens bis zum 15. Februar (Stichtag) des
betreffenden Jahres und mindestens drei Monate vor dem Veranstaltungstermin eingereicht
sein. Für 2005 gilt als Stichtag der 15. Juni 2005.
I.V.
gez. gez.
Hartwig Schultheiß Dr. Wolf Heinrichs
Stadtdirektor Stadtrat
Anlagen 1 - 3
4039 Zeichen
...
32.1.301 07.12.2004
32 65
Ladenschlussgesetz
hier: Rückschau über Sonntagsöffnungen im Jahr 2003 und 2004
Sonntagsöffnungen 2003
Stadtteil Antragsda-
tum
Datum der
Sonntags-
öffnung
Ort der Sonn-
tagsöffnung
Anlässlich der Ver-
anstaltung
Veranstalter Datum der Ver-
ord-
nung/Dauerver-
ordnung
BV-Hiltrup 13.09.2002 11.05.2003 Ortsteil Hiltrup Hiltruper Frühlingsfest
Gewerbeverein Hiltrup 20.03.2003
BV-Mitte 2002 1. Sonntag
im August
03.08.2003
Bereich Hammer
Str. (Ludgeriplatz
bis Augustastr.)
Hammer Straßenfest Aktions- und Werbegemeinschaft H am-
mer Straße e. V:
DauerVO vom
23.05.2002
BV-Ost 1998 letzter Sonn-
tag im Sep-
tember
28.09.2003
Im Zusammen-
hang bebauten
Ortsteil Handorf
Handorfer Herbst Handorfer Kaufmannsgilde e.V. DauerVO vom
29.06.1998
BV-West 07.07.2003 05.10.2003 Gewerbegebiet
„Haus Uhlenkot-
ten“
Volksfest am Mittel-
punkt des Münsterlan-
des
Interessengemeinschaft „Gewerbegebiet
Haus Uhlenkotten
20.08.2003
...
32.1.301 07.12.2004
32 65
Sonntagsöffnungen 2004
Stadtteil Antragsda-
tum
Datum der
Sonntags-
öffnung
Ort der Sonn-
tagsöffnung
Anlässlich der Ver-
anstaltung
Veranstalter Datum der Ver-
ord-
nung/Dauerver-
ordnung
BV-Hiltrup 11.02.2004 09.05.2004 Ortsteil Hiltrup Hiltruper Frühlingsfest
Gewerbeverein Hiltrup 02.04.2004
BV-Mitte 2002 1. Sonntag
im August
01.08.2004
Bereich Hammer
Str. (Ludgeriplatz
bis Augustastr.)
Hammer Straßenfest Aktions- und Werbegemeinschaft H am-
mer Straße e. V:
DauerVO vom
23.05.2002
BV-Ost 1998 letzter Sonn-
tag im Sep-
tember
26.09.2004
Im Zusammen-
hang bebauter
Ortsteil Handorf
Handorfer Herbst Handorfer Kaufmannsgilde e.V. DauerVO vom
29.06.1998
BV-West 16.03.2004 1.Sonntag
im Oktober
03.10.2004
Gewerbegebiet
„Haus Uhlenkot-
ten
Volksfest am Mittel-
punkt des Münsterlan-
des
Interessengemeinschaft „Gewerbegebiet
Haus Uhlenkotten
DauerVO vom
19.07.2004
BV-West 19.10.2004 28.11.2004 Gewerbegebiet
„Haus Uhlenkot-
ten
1.alternativer Ad-
ventsmarkt am Mittel-
punkt des Münsterlan-
des
Interessengemeinschaft „Gewerbegebiet
Haus Uhlenkotten
18.11.2004
BV-Südost 02.06.2004
u.
16.07.2004
28.11.2004 Stadtteil Wolbeck Weihnachtsmarkt und
Nikolausfeier
Gewerbeverein Wolbeck 10.11.2004
32.1.301 03.02.2005
32 65
Ladenschlussgesetz
hier:
Vorschau über Sonntagsöffnungen im Jahr 2005
Stadtteil Antragsda-
tum
Datum der
Sonntags-
öffnung
Ort der Sonn-
tagsöffnung
Anlässlich der Ver-
anstaltung
Veranstalter Datum der Ver-
ordnung/ Dauer-
verordnung
BV-Hiltrup 25.01.2005 22.05.2005 Ortsteil Hiltrup Hiltruper Frühlingsfest
Gewerbeverein Hiltrup Geplant für Rats-
sitzung 16.03.05
BV-Mitte 2002 1. Sonntag
im August
07.08.2005
Bereich Hammer
Str. (Ludgeriplatz
bis Augustastr.)
Hammer Straßenfest Aktions- und Werbegemeinschaft H am-
mer Straße e. V:
DauerVO vom
23.05.2002
BV-Südost 03.12.2004
ergänzende
Schreiben v.
06.01.2 u.
24.01.2005
05.06.2005
Antrag s.
Anlage
Ladenzeile am
Albersloher Weg
zwischen Grem-
mendorfer Weg
u. Paul-
Engelhard-Weg
Straßenfest Orts- u. Schützenverein Gremmendorf
von 1923 e. V.
Geplant für Rats-
sitzung
11.05.2005
BV-Mitte 12.01.2005 27.11.2005 Gesamter Be-
reich BV-Mitte
Weihnachtsmarkt Geplant für Rats-
sitzung??
BV-Ost 1998 letzter Sonn-
tag im Sep-
tember
25.09.2005
Im Zusammen-
hang bebauter
Ortsteil Handorf
Handorfer Herbst Handorfer Kaufmannsgilde e.V. DauerVO vom
29.06.1998
BV-West 16.03.2004 1.Sonntag
im Oktober
02.10.2005
Gewerbegebiet
„Haus Uhlenkot-
ten
Volksfest am Mittel-
punkt des Münsterlan-
des
Interessengemeinschaft „Gewerbegebiet
Haus Uhlenkotten
DauerVO vom
19.07.2004
BV-West tel. ange-
kündigt
27.11.2005 Gewerbegebiet
„Haus Uhlenkot-
ten
BV-Südost tel. ange-
kündigt
27.11.2005 Stadtteil Wolbeck Weihnachtsmarkt und
Nikolausfeier
Gewerbeverein Wolbeck
Anlage 4
2059 Zeichen
/42 /43 /83/116/97/110/100/111/114/116/98/101/114/101/105/99/104/101/32/102/252/114/32/100/105/101/32/69/72/45/69/110/116/119/105/99/107/108/117/110/103 /84/121/112/32/65/58/32/67/105/116/121/32/47/32/71/101/115/99/104/228/102/116/115/122/101/110/116/114/117/109 /84/121/112/32/66/58/32/83/116/97/100/116/98/101/114/101/105/99/104/115/122/101/110/116/114/117/109/32/47/32 /32/32/32/32/32/32/32/32/32/32/32/83/116/97/100/116/98/101/122/105/114/107/115/122/101/110/116/114/117/109 /84/121/112/32/67/58/32/83/116/97/100/116/116/101/105/108/122/101/110/116/114/117/109/32 /40/42/32/118/111/114/98/101/104/97/108/116/108/105/99/104/32/112/111/108/105/116/105/115/99/104/101/114/32/66/101/115/99/104/108/252/115/115/101/41 /84/121/112/32/68/58/32/71/101/115/99/104/228/102/116/115/108/97/103/101/32/100/101/114/32/71/114/117/110/100/118/101/114/115/111/114/103/117/110/103 /40/43/32/80/108/97/110/117/110/103/115/122/105/101/108/41 /84/121/112/32/69/58/32/70/97/99/104/109/97/114/107/116/122/101/110/116/114/117/109/32/47/32/84/104/101/109/101/110/115/116/97/110/100/111/114/116/32 /40/110/117/114/32/110/105/99/104/116/32/122/101/110/116/114/101/110/114/101/108/101/118/97/110/116/101/32/83/111/114/116/105/109/101/110/116/101/41 /84/121/112/32/70/58/32/65/108/108/103/101/109/101/105/110/101/114/32/83/116/97/110/100/111/114/116/32 /40/110/117/114/32/110/105/99/104/116/32/122/101/110/116/114/101/110/114/101/108/101/118/97/110/116/101/32/83/111/114/116/105/109/101/110/116/101/41 /83/116/97/110/100/111/114/116/116/121/112/101/110/32 /75/97/114/116/101/110/103/114/117/110/100/108/97/103/101/58/32/86/101/114/109/101/115/115/117/110/103/115/45/32/117/110/100/32/75/97/116/97/115/116/101/114/97/109/116 /69/105/110/122/101/108/104/97/110/100/101/108/115/107/111/110/122/101/112/116 /83/116/97/110/100/111/114/116/98/101/114/101/105/99/104/101/32/102/252/114 /100/105/101/32/69/72/45/69/110/116/119/105/99/107/108/117/110/103 /66/101/115/116/97/110/100/32/117/110/100/32/80/108/97/110/117/110/103 /83/116/97/110/100/32/49/49/47/50/48/48/51 /65/78/76/65/71/69/32/52
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (7)
- Augustastraße
- Hammer Straße
- Wolbecker Straße
- Ludgeriplatz
- Albersloher Weg
- Haus Uhlenkotten 20
- Paul-Engelhard-Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0102/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.02.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37