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V/0102/2005

Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz

Vorlage 04.02.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, Sitzung am 08.03.2005, TOP 2

Beschlussvorlage

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Anlagen 1 - 3

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Anlage 4

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Beschlussvorlage

11415 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Münster Marketing 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
03.03.2005 Werksausschuss Münster-Marketing Vorberatung 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
08.03.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Rat erklärt die in der Vorlage aufgeführten Eckpunkte zur verbindlichen Leitlinie seiner 
Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussge-
setz.  
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung der Leitlinie keine Kosten für die 
Stadt Münster anfallen.  
 
 
 
Begründung: 
 
I. Einleitung 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0102/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schmücker 
Ruf: 
 
E-Mail: 
  
Datum: 
04.02.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Mit dem "Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung" hat der Rat 
im Mai 2004 einen verbindlichen Entwicklungsrahmen für das Oberzentrum und den Einzel-
handelsstandort Münster beschlossen. Das Konzept definiert Standortbereiche, die angesichts 
des anhaltenden Strukturwandels im Einzelhandel mit negativen Auswirkungen auf die Zent-
ren- und Versorgungsstruktur möglichst aktiv gestärkt und entwickelt werden sollen. Die Leitli-
nien entsprechen damit konsequent den zahlreichen Maßnahmen und Aktivitäten wie u.a. 
"Runder Tisch der Innenstadtkaufleute", "Ab in die Mitte" und Stadtteilinitiativen, die eine Vita-
lisierung, Attraktivitätssteigerung und Profilierung der gewachsenen Standortbereiche in der 
Innenstadt und den Stadtteilzentren zum Ziel haben.  
 
Ein wichtiges Instrument stellen in diesem Zusammenhang die verkaufsoffenen Sonntage dar. 
Die Genehmigungspraxis hat si ch bislang ausschließlich an de n geltenden rechtlichen Rah-
menbedingungen ausgerichtet, ohne dabei eine Gewichtung in Bezug auf die Stärkung ge-
wachsener Einzelhandelszentren in der Innenstadt und den Stadtteilen vorzunehmen. So war 
es demnach möglich, dass auch einzelne Gewerbegebiete außerhalb urbaner Zentren unter 
Wahrung rechtlicher Bedingungen verkaufsoff ene Sonntage stattfinden  lassen konnten. Dies 
hatte zur Konsequenz, dass diese Sonntage in den jeweiligen Bezirken auf das Kontingent 
maximal zu genehmigender verkaufsoffener Sonntage (vier pro Jahr) angerechnet wurden. 
 
 
II.   Rechtliche Rahmenbedingungen 
 
Generell dürfen Verkaufsstellen nach dem Ladenschlussgesetz nur montags bis samstags in 
der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Abweichend hiervon dürfen Verkaufsstellen 
aus Anlass von Märkten, Messen o. ä. Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und 
Feiertagen geöffnet sein. Als klassische Veranstaltungen in diesem Sinne sind solche anzu-
sehen, die nach der Gewerbeordnung festgesetzt sind, z. B. Straßenfeste, Flohmärkte, Weih-
nachtsmärkte, Kirmesveranstaltungen und Spezialmärkte. Allerdings ist es nicht zwingend 
erforderlich, dass eine Veranstaltung besonders festgesetzt ist; vielmehr kann es sich auch 
um eine sportliche oder kulturelle Veranstaltung handeln. Nach der einschlägigen Rechtsspre-
chung müssen die jeweiligen Veranstaltungen allerdings einen hohen auswärtigen Besucher-
strom anziehen, der es erwarten lässt, dass di e Angebote der geöffneten Verkaufsstellen in 
einem auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten relevanten Maße in Anspruch genommen 
werden. Dies bedeutet, dass nicht jedes Straßenfest oder jeder Markt gleichzeitig Grundlage 
für eine Sonntagsöffnung sein kann, vielmehr muss der Veranstalter glaubhaft den hohen zu 
erwartenden Besucherstrom begründen.  
 
Liegen alle Voraussetzungen für weitere Verkaufssonntage nach dem Ladenschlussgesetz 
vor, kann der Rat in ausschließlicher Zuständigkeit Verkaufssonntage frei geben. Bei der Frei-
gabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezi rke und Handelszweig e beschränkt werden. 
Bei einer Freigabe für ein Teilgebiet einer Gemeinde wird die Ermächtigung zur Freigabe zu-
sätzlicher Ladenöffnungszeiten für das übrige Gemeindegebiet nicht verbraucht.  
 
Bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz handelt es sich 
rechtstechnisch um den Erlass einer Rechtsverordnung und damit um den Erlass einer unter-
gesetzlichen Rechtsnorm, für die der Rat ausschließlich zuständig ist. Hieraus folgt – im Rah-
men der gesetzlichen Vorgaben – ein weites Rechtssetzungsermessen des Rates. Aufgrund 
dieser spezifischen Rechtslage sind Rechtsmittel gegen eine erlassene Verordnung nicht 
möglich. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erlass einer entsprechenden Verordnung nach 
dem Ladenschlussgesetz. Der Rat unterliegt daher über die Vorgaben des Ladenschlussge-
setzes hinaus im Hinblick auf den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung nur dem 
Willkürverbot.

- 3 - 
III. Verwaltungspraxis 
 
Das Verfahren auf Erlass einer Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be-
sonderem Anlass ist im Ladenschlussgesetz und darüber hinaus in einem Runderlass des 
Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit geregelt. Auf der Grundlage entsprechender – häufig 
sehr kurzfristig vorgelegter - Anträge stellt das Ordnungsamt fest, ob die gesetzlichen Voraus-
setzungen für eine Sonntagsöffnung vorliegen; gleichzeitig werden Stellungnahmen der Sozi-
alpartner (Gewerkschaften, Indu strie- und Handelskammer, Vertretung des Handwerks, Ein-
zelhandelsverband und Kirchen) eingeholt und im weiteren Verfahren berücksichtigt. In einer 
Ratsvorlage werden dann das Ergebnis der rechtlichen Prüfung und die Stellungnahmen der 
Sozialpartner zusammengefasst und mit einer ausschließlich aus rechtlichen Kriterien abgelei-
teten Beschlussempfehlung an den Rat verbunden. 
 
Im Rahmen dieses kurz dargestellten Verfahrens wurden im Jahre 2003 insgesamt vier Ver-
kaufssonntage im Stadtgebiet freigegeben (s. Anlage 1) und im Jahre 2004 sechs Verkaufs-
sonntage (s. Anlage 2). Für das Jahr 2005 liegen bereits mehrere Voranfragen im Hinblick auf 
die Beantragung neuer Verkaufssonntage vor (s. Anlage 3). Es ist daher zweckmäßig, Rah-
menbedingungen für eine Freigabe von Verkaufssonntagen zu definieren, um der Verwaltung 
aber insbesondere auch Antragstellern eindeutige Entscheidungshilfen zu geben. 
 
 
IV. Einbindung in das Einzelhandelskonzept 
 
Am 26.05.2004 hat der Rat das „Einzelhandelskonzept Münster – Leitlinien der räumlichen 
Entwicklung“ beschlossen. Damit hat sich die Stadt auf einen verbindlichen Entwicklungsrah-
men geeinigt, der im Interesse einer positiven Entwicklung des Oberzentrums und Einzelhan-
delsstandortes Münster negative Auswirkungen des anhaltenden Strukturwandels im Einzel-
handel auf die Zentren und die Versorgungsstruktur in Münster in Grenzen halten soll. 
 
Zu den Zielen des Einzelhandelskonzeptes zählen neben anderen: 
 
ƒ Stärkung der oberzentralen Funktion Münsters 
durch Sicherung und Entwicklung der Innenstadt als Kompetenzstandort für den Einzelhandel, 
Identifikationsraum und Imageträger. Der „Wett bewerb der Flächen zwischen Innenstadt und 
Peripherie“ soll durch den „Wettbewerb der Angebote“ in der Innenstadt“ ersetzt werden. 
 
ƒ Sicherung der zentrenorientierten Versorgungsstrukturen 
Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Einzelhandels in den Stadtteilzentren ist ein 
wichtiges Ziel zur Sicherung der Wohnstandortqualität, der Vielfalt der Stadtteilversorgung und 
dem Erhalt von Kommunikations- und Begegnungsräumen. Ein schwacher Einzelhandelsbe-
satz führt zu einem Funktionsverlust der Zentren, da auch andere wichtige Dienstleistungs-
funktionen auf einen vielfältigen und ausreichenden Einzelhandelsbesatz angewiesen sind. 
 
Zur Umsetzung dieser Ziele wurden im Einz elhandelskonzept Standortbereiche ausgewiesen, 
innerhalb derer eine aktive Einzelhandelsentwicklung stattfinden soll. 
 
Verkaufsoffene Sonntage als unterstützendes Instrument zur Umsetzung des Einzel-
handelskonzeptes 
 
Neben der zielorientierten Ansiedlungspolitik is t die Förderung der Identifikation der Bevölke-
rung mit den gewachsenen Zentren eine wichtige Voraussetzung zur Sicherung und Entwick-
lung der zentralen Versorgungsbereiche in Münster. Veranstaltungen können dazu beitragen, 
dass die Identifikation der Bevölkerung mit den gewachsenen Zentren steigt und Impulse für 
den lokalen Handel gegeben werden. Verkaufsoffene Sonntage sind daher nur in solchen Be-

- 4 - 
reichen zu genehmigen, die im Einzelhandelskonz ept als „Standortbereiche für die Einzelhan-
delsentwicklung“ vorgesehen sind und bei denen es sich nicht um dezentrale, verkehrsgünstig 
gelegene Fachmarktstandorte (i.d.R. Gewerbegebiete) handelt. Analog zum Einzelhandels-
konzept bedeutet dies, dass verkaufsoffene S onntage ausschließlich in den Standorttypen 
City (A), Stadtbereichs-/Stadtbezirkszentrum (B), Stadtteilzentrum (C) und den Geschäftsla-
gen der Grundversorgung (D) genehmigt werden (s. Anlage 4). Bei dem letztgenannten 
Standorttyp wird das Interesse zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags voraussicht-
lich eher gering sein, da es sich dort i.d.R. um die Standortgemeinschaft nur weniger, versor-
gungsstrukturell aber bedeutsamer, Geschäfte der Grundversorgung handelt. 
 
Die folgende Eckpunkteregelung (Punkt V.) wird von der Industrie- und Handelskammer Nord 
Westfalen, dem Einzelhandelsverband Münsterl and e.V. und der Wirtschaftsförderung Müns-
ter GmbH gutgeheißen und begrüßt. 
 
 
V. Eckpunkteregelung / Entscheidungsvorschlag 
 
Verkaufsoffene Sonntage werden zukünftig nur genehmigt, wenn die unter Punkt II. genannten 
Voraussetzungen vorliegen und sich die Geschäfte in einem Gebiet befinden, die das Einzel-
handelskonzept als City (A), Stadtbereichs-/Stadt bezirkszentrum (B), Stadtteilzentrum (C) o-
der Geschäftslage der Grundversorgung (D) ausweist.  
 
In jedem Stadtbezirk können bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigt werden. 
Eine Ausnahme bildet dabei der Stadtbezirk Mitte. Aufgrund der besonderen Bedeutung der 
Innenstadt für die oberzentrale Funktion Münsters, wird im Stadtbezirk Mitte innerhalb des 
Promenadenringes ein zusätzlicher Innenstadtbereich abgegrenzt, in dem ebenfalls bis zu vier  
verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigt werden können (s. Anlage 5). Diese verkaufsof-
fenen Sonntage innerhalb des Promenadenringes werden nicht auf das Kontingent des „Rest“-
Bezirks Mitte angerechnet. Im Umkehrschluss werden verkaufsoffene Sonntage außerhalb 
des Promenadenringes (z.B. an der Hammer Straße, Wolbecker Straße oder im Kreuzviertel) 
nicht auf das Kontingent der Innenstadt (innerhalb des Promenadenringes) angerechnet. 
 
Anträge für ein laufendes Jahr müssen ab 2006 spätestens bis zum 15. Februar (Stichtag) des 
betreffenden Jahres und mindestens drei Monate vor dem Veranstaltungstermin eingereicht 
sein. Für 2005 gilt als Stichtag der 15. Juni 2005.  
 
 
I.V. 
gez.       gez. 
 
        
Hartwig Schultheiß      Dr. Wolf Heinrichs 
Stadtdirektor       Stadtrat

Anlagen 1 - 3

4039 Zeichen

... 
32.1.301         07.12.2004 
         32 65 
 
 
Ladenschlussgesetz 
hier: Rückschau über Sonntagsöffnungen im Jahr 2003 und 2004  
 
 
Sonntagsöffnungen 2003 
 
Stadtteil Antragsda- 
tum 
Datum der 
Sonntags- 
öffnung 
Ort der Sonn- 
tagsöffnung 
Anlässlich der Ver- 
anstaltung 
Veranstalter Datum der Ver- 
ord- 
nung/Dauerver-
ordnung 
BV-Hiltrup 13.09.2002 11.05.2003 Ortsteil Hiltrup  Hiltruper Frühlingsfest 
 
 
Gewerbeverein Hiltrup 20.03.2003 
BV-Mitte  2002 1. Sonntag 
im August 
03.08.2003 
Bereich Hammer 
Str. (Ludgeriplatz 
bis Augustastr.) 
 
Hammer Straßenfest Aktions- und Werbegemeinschaft H am- 
mer Straße e. V:  
DauerVO  vom 
23.05.2002 
BV-Ost 1998 letzter Sonn- 
tag im Sep- 
tember 
28.09.2003 
 
Im Zusammen- 
hang bebauten 
Ortsteil Handorf 
 
Handorfer Herbst Handorfer Kaufmannsgilde e.V. DauerVO  vom  
29.06.1998 
BV-West 07.07.2003 05.10.2003 Gewerbegebiet 
„Haus Uhlenkot- 
ten“ 
 
Volksfest am Mittel- 
punkt des Münsterlan- 
des 
Interessengemeinschaft „Gewerbegebiet 
Haus Uhlenkotten 
20.08.2003

... 
32.1.301         07.12.2004 
         32 65 
Sonntagsöffnungen 2004 
 
Stadtteil Antragsda- 
tum 
Datum der 
Sonntags- 
öffnung 
Ort der Sonn- 
tagsöffnung 
Anlässlich der Ver- 
anstaltung 
Veranstalter Datum der Ver- 
ord- 
nung/Dauerver-
ordnung 
BV-Hiltrup 11.02.2004 09.05.2004 Ortsteil Hiltrup Hiltruper Frühlingsfest 
 
Gewerbeverein Hiltrup  02.04.2004 
 
BV-Mitte 2002 1. Sonntag 
im August 
01.08.2004 
Bereich Hammer 
Str. (Ludgeriplatz 
bis Augustastr.) 
 
Hammer Straßenfest Aktions- und Werbegemeinschaft H am- 
mer Straße e. V: 
DauerVO  vom 
23.05.2002 
BV-Ost 1998 letzter Sonn- 
tag im Sep- 
tember 
26.09.2004 
 
Im Zusammen- 
hang bebauter 
Ortsteil Handorf 
 
Handorfer Herbst Handorfer Kaufmannsgilde e.V. DauerVO  vom  
29.06.1998 
BV-West 16.03.2004 1.Sonntag 
im Oktober 
03.10.2004 
 
Gewerbegebiet 
„Haus Uhlenkot- 
ten 
Volksfest am Mittel- 
punkt des Münsterlan- 
des 
Interessengemeinschaft „Gewerbegebiet 
Haus Uhlenkotten 
DauerVO  vom  
19.07.2004 
BV-West 19.10.2004 28.11.2004 Gewerbegebiet 
„Haus Uhlenkot- 
ten 
 
1.alternativer Ad- 
ventsmarkt am Mittel- 
punkt des Münsterlan- 
des 
Interessengemeinschaft „Gewerbegebiet 
Haus Uhlenkotten 
18.11.2004 
BV-Südost 02.06.2004 
u. 
16.07.2004 
28.11.2004 Stadtteil Wolbeck  Weihnachtsmarkt und 
Nikolausfeier 
Gewerbeverein Wolbeck 10.11.2004

32.1.301                 03.02.2005 
         32 65 
Ladenschlussgesetz 
hier: 
Vorschau  über Sonntagsöffnungen im Jahr 2005 
 
Stadtteil Antragsda- 
tum 
Datum der 
Sonntags- 
öffnung 
Ort der Sonn- 
tagsöffnung 
Anlässlich der Ver- 
anstaltung 
Veranstalter Datum der Ver- 
ordnung/ Dauer- 
verordnung 
BV-Hiltrup 25.01.2005 22.05.2005 Ortsteil Hiltrup  Hiltruper Frühlingsfest 
 
Gewerbeverein Hiltrup Geplant für Rats- 
sitzung 16.03.05  
BV-Mitte  2002 1. Sonntag 
im August 
07.08.2005 
Bereich Hammer 
Str. (Ludgeriplatz 
bis Augustastr.) 
Hammer Straßenfest Aktions- und Werbegemeinschaft H am- 
mer Straße e. V:  
DauerVO  vom 
23.05.2002 
BV-Südost 03.12.2004 
ergänzende 
Schreiben v. 
06.01.2 u. 
24.01.2005 
05.06.2005 
Antrag s. 
Anlage 
Ladenzeile am 
Albersloher Weg 
zwischen Grem- 
mendorfer Weg 
u. Paul-
Engelhard-Weg 
Straßenfest Orts- u. Schützenverein Gremmendorf 
von 1923 e. V. 
Geplant für Rats- 
sitzung 
11.05.2005  
BV-Mitte 12.01.2005 27.11.2005 Gesamter Be- 
reich BV-Mitte 
Weihnachtsmarkt  Geplant für Rats- 
sitzung??  
BV-Ost 1998 letzter Sonn- 
tag im Sep- 
tember 
25.09.2005 
 
Im Zusammen- 
hang bebauter 
Ortsteil Handorf 
 
Handorfer Herbst Handorfer Kaufmannsgilde e.V. DauerVO  vom  
29.06.1998 
BV-West 16.03.2004 1.Sonntag 
im Oktober 
02.10.2005  
Gewerbegebiet 
„Haus Uhlenkot- 
ten 
Volksfest am Mittel- 
punkt des Münsterlan- 
des 
Interessengemeinschaft „Gewerbegebiet 
Haus Uhlenkotten 
DauerVO  vom  
19.07.2004 
BV-West tel. ange- 
kündigt 
27.11.2005 Gewerbegebiet 
„Haus Uhlenkot- 
ten 
   
BV-Südost tel. ange- 
kündigt 
27.11.2005 Stadtteil Wolbeck  Weihnachtsmarkt und 
Nikolausfeier 
Gewerbeverein Wolbeck

Anlage 4

2059 Zeichen

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/32/32/32/32/32/32/32/32/32/32/32/83/116/97/100/116/98/101/122/105/114/107/115/122/101/110/116/114/117/109
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/65/78/76/65/71/69/32/52

Beratungsverlauf (11)

01.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung
Zur Sitzung
03.03.2005 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 7 Vorberatung
Zur Sitzung
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
08.03.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung
Zur Sitzung
Anhörung
Anhörung
Vorberatung
Vorberatung
Entscheidung
Anhörung

Orte (7)

  • Augustastraße
  • Hammer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Ludgeriplatz
  • Albersloher Weg
  • Haus Uhlenkotten 20
  • Paul-Engelhard-Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0102/2005
Typ
Vorlage
Datum
04.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37