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4266/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Behindertenparkplatz Metzer Str. (Az.: 02-1600-168/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.06.2019, TOP 4.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4536 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4266/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Behindertenparkplatz Metzer Str. (Az.: 02-1600-168/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich beim Petenten für die Eingabe lehnt aber die Einrich-
tung eines Behindertenparkplatzes in der Metzer Str. ab. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019

2 
Begründung: 
 
Der Petent beantragt die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Metzer Str. (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Aufgrund des Antrages des Petenten wurde u. a. in der Örtlichkeit geprüft, ob und wo evtl. ein allge-
meiner Behindertenparkplatz eingerichtet werden könnte, sofern die Voraussetzungen dafür vorlie-
gen. 
Bei dem Ortstermin wurde festgestellt, dass sich in dem Gebäude Sachsenring 5, die Praxisgemein-
schaft „Therapie am Sachsenring“ mit ihrer Praxis für Physiotherapie, Psychotherapie und Naturheil-
kunde, die Praxis Dr. med. Martin Elsner mit ambulanten Operationen für plastische, rekonstruktive 
und ästhetische Chirurgie und Faltenbehandlung sowie die Praxis der Fachärztin für Kinder-
/Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Köln von Frau Susanne Hock-Kassab befinden. 
 
Hinweise zu Öffnungszeiten der Praxen waren den Hinweisen im Flur nicht entnehmbar. Daher muss-
te u. a. die Öffnungszeiten im Internet recherchiert werden. 
Hinsichtlich evtl, Zeiten, in denen ein allgemeiner Behindertenparkplatz von entsprechend schwerbe-
hinderten Patienten unter Auslage des allgemeinen Behindertenparkausweises benötigt werden 
könnten, finden sich bei der Praxisgemeinschaft „Therapie am Sachsenring“ lediglich unter den Prä-
ventionsangeboten die Angaben Mittwoch 18.15 – 19.15 Uhr, Donnerstag 18.00 – 19.15 Uhr, Freitag 
16.30 – 17.30 Uhr, Donnerstag 19.45 – 21.15 Uhr und Montag 19.00 – 20.15 Uhr. 
Bei der Praxis für ambulante Operationen findet sich keinerlei Hinweis auf Öffnungszeiten. Die Öff-
nungszeiten der Praxis für Kinder-/Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sind im Internet montags – 
freitags 08.00 – 10.00 Uhr angegeben. 
Unmittelbar vor dem Gebäude Sachsenring 5 stehen drei Stellplätze außerhalb des öffentlichen Stra-
ßenlandes zur Verfügung. Auch seitens der Verkehrsüberwachung des Amts für öffentliche Ordnung 
wurde kein Bedarf festgestellt. 
 
Die Praxisgemeinschaft „Therapie am Sachsenring“ weist in Ihrem Internetauftritt unter dem Punkt 
Anfahrt u. a. darauf hin, dass Patienten, falls sie mit ihrem eigenen Fahrzeug die Gemeinschaftspra-
xis besuchen wollen, auf der Webseite von koeln.de einen genaueren Stadtplan und bei Google Maps 
sogar ein Satellitenbild finden. Vor der Praxis steht ein Stellplatz zur Verfügung. 
Unter Arzt-Auskunft.de für die Praxis mit ambulanten Operationen für plastische, rekonstruktive und 
ästhetische Chirurgie und Faltenbehandlung des Dr. med. Martin Elsner findet sich lediglich der Hin-
weis, dass sie mit Bus und Bahn erreichbar ist und Parkplätze nahe der Praxis vorhanden sind. 
 
 
Bei der Arzt-Auskunft.de für die Praxis der Kinder-/Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Köln von 
Frau Hock-Kassab findet sich im Internet der Hinweis „geeignet für Menschen mit eingeschränkter 
Mobilität (Behindertenparkplätze) und geeignet für Rollstuhlfahrer.“ Fährt man mit der Maus auf die-
sen Punkt erhält man die weiterführende Information:„ Die Praxis hat mindestens einen Stellplatz, der 
die Anforderungen an einen Behindertenparkplatz erfüllt. Das bedeutet, dass die Bordsteine in ganzer 
Breite auf einer Höhe von 3 cm abgesenkt, taktil und optisch kontrastierend wahrnehmbar gekenn-
zeichnet sein müssen, bei Parkplätzen quer zur Fahrtrichtung müssen folgende Maße gegeben sein: 
Ein Doppelstellplatz ist mindestens sechs Meter breit und fünf Meter lang. Die Breite eines einfachen 
Stellplatzes beträgt mindestens 3,50 Meter. Bei Parkplätzen in Fahrtrichtung (Längsparkplätze) muss 
(DIN 18024-1) eine Mindestbreite von 2,50 Meter, eine Mindestlänge von 7,50 Meter, die Bewegungs-
fläche neben dem Fahrzeug 1,50 Meter betragen.“ 
 
 
Daher besteht seitens des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung kein Handlungsbedarf für die 
Einrichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes auf öffentlichem Straßenland, der in der Met-
zer Straße/Sachsenring 5 in die Zeit von 9.00 – 18.00 Uhr der Allgemeinheit nicht zur Verfügung 
stünde. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage - Eingabe

865 Zeichen

Bezirksvertretung Köln Innenstadt 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Köln, 25.09.2018 
Bürgerantrag nach § 24 GO 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit beantrage ich die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes für die Zeit  
von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Metzer Straße, Kreuzung Sachsenring. 
Im Hause Sachsenring 5 befinden sich zwei Arztpraxen und eine kranken-
gymnastische Praxis mit Spezialgebiet Neurologie. In der Praxis werden sehr viele 
Patienten mit Schlaganfall und Multipler Sklerose behandelt. 
Diese Personen sind auf Parkplätze für Schwerbehinderte angewiesen. In der 
Nähe gibt es keinen Parkplatz für Behinderte. In der Metzer Straße sind Parkplätze 
mit Parkschein angeordnet. Der erste Parkplatz könnte mit einem Schild für 
Schwerbehinderte in der Hauptzeit des Besuchs in der krankengymnastischen Praxis 
und den Arztpraxen angeordnet werden.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Metzer Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Sachsenring 5

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Details

Aktenzeichen
4266/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.01.2019
Erstellt
19.12.2018 11:42