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AN/0377/2018

Auszubildende der städtischen Kliniken, die bei der Stadt angestellt sind

Die Linke. Anfrage nach § 4 07.03.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 12.03.2018, TOP 6.6

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3185 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
An den Ausschussvorsitzenden 
Bernd Petelkau 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.03.2018 
AN/0377/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 12.03.2018 
 
Auszubildende der städtischen Kliniken, die bei der Stadt angestellt sind 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen. 
Die Städtischen Kliniken bilden vielfältig aus. Auszubildende für Pflegeberufe schließen ihren 
Vertrag direkt mit den Städtischen Kliniken. Angehende Handwerker/innen, Gesundheitskaufleute, 
medizinisch-technische Assistent/innen, Beiköche u. a. Auszubildende lernen ausschließlich am 
Ausbildungsort Städtische Kliniken, haben ihren Ausbildungsvertrag aber formal mit der Stadt Köln 
geschlossen.  
Das führt nicht nur zu erhöhtem Verwaltungsaufwand bei der Stadt Köln, sondern bringt auch die 
Auszubildenden selbst in eine missliche Lage. Sie müssen laut Tarifvertrag bei entsprechenden 
Leistungen für mindestens ein Jahr befristet übernommen werden, wenn der Ausbildungsbetrieb 
offene Stellen besetzen muss, für die der Azubi sich mit seiner Ausbildung qualifiziert hat. Da bei 
den nicht-Gesundheitsberufen allerdings die Stadt der Ausbildungsbetrieb ist, in der Regel aber die 
Kliniken über die passenden Stellen verfügen, sind diese nicht verpflichtet, den Auszubildenden für 
ein Jahr einzustellen und unterlaufen damit faktisch den Tarifvertrag. Denn in einigen Fällen 
wurden offenen Stellen extern ausgeschrieben und besetzt, obwohl „passende“ Auszubildende im 
eigenen Haus ihre Ausbildung erfolgreich beendet hatten. 
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen:

1. Wie viele Auszubildende in nicht-Gesundheitsberufen bei den Städtischen Kliniken, die 
ihren Ausbildungsvertrag mit der Stadt Köln geschlossen haben, gab es in den letzten 5 
Jahren (2012-2016) in welchen Berufen? 
2. Wird dieses Modell (die Stadt als Vertragspartner, stadtnahe Unternehmen als 
Ausbildungsort) noch in anderen stadtnahen Betrieben praktiziert, z. B. den Sozial-
Betrieben Köln oder den Abfallwirtschaftsbetrieben? 
3. Wie hoch ist der Aufwand innerhalb des Personalamtes für die Verwaltung der 
Auszubildenden, sie ihren Ausbildungsort bei den Städtischen Kliniken bzw. in anderen 
Betrieben haben? Bitte in Stellenanteil oder Lohn- plus Sachkosten angeben. 
4. Sieht die Stadt eine Möglichkeit, die Ausbildungsbetriebe dazu zu verpflichten, freie Stellen 
für ein Jahr mit Auszubildenden zu besetzen, die während ihrer Ausbildung die 
erforderlichen Leistungen erbracht haben? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0377/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
07.03.2018
Erstellt
07.03.2018 11:02