1115/2021
Entzerrung der Schulanfangszeiten (AN/0379/2021)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
10552 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 25.03.2021 1115/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 Entzerrung der Schulanfangszeiten (AN/0379/2021) Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 01.03.2021 den Dringlichkeitsan- trag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FDP und Volt (AN/0379/2021) beschlossen. Danach wird die Verwaltung mit der unverzüglichen Erstellung eines Konz eptes zur Entzerrung der Schulanfangszeiten als Unterstützungsmaßnahme zur Eindämmung der Corona -Pandemie beauf- tragt. Hierbei möge die Verwaltung insbesondere eine Regelung zur externen Staffelung vorlegen. Das Konzept soll ab der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts befristet bis zum Ende des aktuel- len Schuljahres bzw. bis zur pandemiebedingten Aufhebung gelten. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung und schildert den Sachstand: Regelung zur Staffelung des Unterrichtsbeginns an den Kölner Schulen 1. Notwendigkeit einer Staffelung Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sind vielfältige Hygieneschutzmaßnahmen sowohl inner- halb einer Schule als auch außerhalb der Schule auf dem Schulweg notwendig. Es gilt, das Schüler- aufkommen auf dem Schulweg und insbesondere in den öffentlichen Verkehrsmitteln so gering zu halten, dass eine Einhaltung der Abstandsregeln umsetzbar ist. 2. Vorgaben des Landes NRW Das Land NRW hat mit Runderlass vom 30.11.20 geregelt, dass zunächst bis zum Ende des Schul- jahres 2020/21 der Unterricht in der Zeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr beginnen kann. Der Runderlass unterscheidet zwischen einer internen Staffelung und einer externen Staffelung der Unterrichtszeiten und regelt das Verfahren für die jeweilige Maßnahme. Die Förderrichtlinie des Landes zur Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung vom 10.12.20 ermöglicht den Einsatz zusätzlicher Reisebusse des Landes. Ein zusätzlicher Einsatz der Busse ist nur mit einem zeitlichen Mindestabstand von 45-50 min möglich, da nur dann die Fahrzeuge mehrfach eingesetzt werden können. 3. Interne Staffelung Soll die Staffelung nur innerhalb der Schule (z.B. für die verschiedenen Jahrgangsstufen) gelten, bin- det die Schulleitung den Schulträger ein und informiert die Schulkonferenz und die Schulaufsichtsbe- hörde über die getroffene Entscheidung. 2 Der Schulträger Stadt Köln hat die Kölner Schulen bereits vor Erscheinen des Landeserlasses vom 30.11.20 über seinen wöchentlichen Infobrief gebeten, die Umsetzung einer internen Staff elung zu prüfen: - „Entzerrung des Unterrichtsbeginn an weiterführenden Schulen Im Rahmen der Hygieneempfehlungen des Landes wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, den Unterrichtsbeginn durch gestaffelte Anfangszeiten zu entzerren. Die Ausschöpfung der Fördermittel aus der Förderrichtlinie zur Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung erfordert es, zu dokumentieren, in wie weit die weiterführenden Schulen von dieser möglichen Maßnahme Ge- brauch gemacht haben. Über eine kurze Mitteilung, falls Sie gestaffelte Anfangszeiten an Ihrer Schule eingeführt haben, wären wir dankbar. Bitte schreiben Sie uns dazu eine kurze Mail an unser allge- meines Postfach: Schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de.“ Infobrief Nr. 09 vom 17.08.2020 - „Weiterführende Schulen: Gestaffelte Anfangszeiten Das derzeit gestiegene Infektionsgeschehen macht es notwendig, zusätzliche Maßnahmen in Be- tracht zu ziehen. Bereits seit Schuljahresbeginn hat die KVB ihr Angebot deutlich aufgestockt, in dem sie auf ausgewählten Fahrtstrecken eigene Verstärkerfahrten sowie durch das Förderprogramm des Landes angemietete Reisebusse eingesetzt hat. Dennoch zeigt sich an einigen Knotenpunkten mor- gens ein sehr hohes Schüleraufkommen, das nun auch gesamtstädtisch als besorgniserregend ein- geschätzt wird. Der Krisenstab der Stadt Köln bittet daher alle weiterführenden Schulen, die Möglich- keit zu prüfen, auf gestaffelte Anfangszeiten umzustellen. Bei einem Start um 9 Uhr für einige Jahr- gangsstufen sieht die KVB auch die Möglichkeit, die Reisebuss e des Landes morgens ein zweites Mal einzusetzen. Anbei senden wir Ihnen eine Übersicht über alle weiterführenden Schulen mit dem durch die KVB jeweils eingeschätzten Handlungsbedarf. Wir bitten alle Schulen, für die ein hoher Handlungsbedarf identifiziert wurde, uns bis 25.11. an schulentwickungsamt@stadt-koeln.de zurück- zumelden, ob die Schule auf gestaffelte Anfangszeiten umstellen wird. Uns ist bewusst, dass eine solche Maßnahme mit hohem schulorganisatorischen Mehraufwand verbunden ist, und danken Ihnen hier sehr für Ihr Engagement zu Gunsten des gesamtstädtischen Infektionsgeschehens.“ Infobrief Nr. 18 vom 16.11.2020 Darüber hinaus hat der Schulträger Stadt Köln ebenso vor dem Erlass den zuständigen Verkehrsträ- ger die Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB) um eine entsprechende Analyse des Schülerverkehrs gebeten. Dabei hat die KVB im Herbst 2020 zunächst auf Basis der ausgegebenen Schülertickets je Schule ermittelt, auf welchen Linien eine hohe Nachfrage zu erwarten wäre. Dabei wurde auch bereits ge- prüft, auf welchen Fahrten sich Schülerströme unterschiedlicher Schulen aufgrund nahezu paralleler Anfangszeiten überlagern. Im Anschluss wurde die tatsächliche Nachfrage auf den einzelnen Ab- schnitten in Schulnähe überprüft. Da automatisierte Zählungen nur in den eigenen Fahrzeugen mög- lich sind und auch im Herbst bereits eine Vielzahl angemieteter Busse zum Einsatz gekommen sind, waren hierzu ergänzend manuelle Vor -Ort-Zählungen an den Haltestellen im Umfeld der Schulen erforderlich. Die Ergebnisse der Analyse wurden in drei Kategorien nach unterschiedlichen Handlungsbedarfen (hoch, mittel, niedrig) nach Ampelfarben aufgeführt und die Schulen wurden um erneute Prüfung der Umsetzung einer internen Staffelung gebeten. Die 41 weiterführenden Schulen, für die die KVB hohen Handlungsbedarf identifiziert hatte, wurden gebeten, dem Schulträger ihre Entscheidung mitzuteilen. Sechs Schulen setzten daraufhin eine inter- ne Staffelung um. Alle anderen Schulen teilten mit, dass eine Umsetzung aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich sei. 4. Externe Staffelung Der Erlass vom 30.11.2021 regelt ferner, dass ein extern gestaffelter Unterrichtsbeginn (spätere An- fangszeit für einzelne Schulen) erreicht werden kann, indem der Schulträger nach Beratung mit den 3 Schulen unter Einbindung der Verkehrsträger eine Regelung vorschlägt. Die Schulleitung folgt dem Vorschlag, wenn nicht zwingende pädagogische Gründe entgegenstehen. Erfolgt keine Einigung, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Auf dieser Grundlage und nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln als zuständige Schulauf- sichtsbehörde der weiterführenden Schulen wurden die übrigen Schulen mit hohem Handlungsbedar- fen zu regionalen Abstimmungsgesprächen gemeinsam mit weiteren Schulleitungen sowie einer Ver- treterin des Amtes für Schulentwicklung und einem Vertreter der KVB eingeladen. Ziel war es zu klären, welche Schulen der jeweiligen Region auf extern gestaffelte spätere Anfangs- zeit z. B. 8.50 Uhr umstellen könnten, um die Schülerströme bei mehreren Schulen im Umfeld einer Haltestelle lokal zu entzerren sowie durch den Einsatz zusätzlicher angemieteter Busse (in der Regel Reisebusse) über die Förderrichtlinie des Landes zu einer weiteren Entzerrung beizutragen. Auf die regionalen Abstimmungsgespräche hin stellten weitere 7 Schulen ihre Anfangszeit um. Im Sinne einer möglichen Entscheidung durch die Bezirksregierung Köln forderte diese bei den übri- gen Schulen eine entsprechende Begründung ein. Sie sagte dem Schulträger eine Prüfung und ggf. eine Entscheidung im Einzelfall zu. Dazu übermittelte der Schulträger der Bezirksregierung Köln die Übersicht mit den betreffenden Schulen, für die eine spätere Anfangszeit im Rahmen einer externen Staffelung in Frage kommen würde. Da die Bezirksregierung Köln bei ihrer Prüfung d en Eindruck hatte, dass eine fehlende Möglichkeit einer Umsetzung des vorgeschlagenen späteren Unterrichtsbeginn weniger pädagogische, sondern vor allem räumliche Gründe habe, sah sie hier keinen Handlungsspielraum und die Zuständigkeit auf Seiten des Schulträgers. Der Schulträger erfragte daraufhin erneut eine Begründung der Schule für die fehlende Umsetzung und meldete der Bezirksregierung Köln ein anderes Ergebnis zurück. Der Großteil der Schulen be- gründete die fehlende Möglichkeit der Umsetzung mit schulorganisatorischen Gründen (es fällt Unter- richt aus) sowie personellen Gründen. Nach erneuter Prüfung traf die Bezirksregierung Köln am 08.03.21 die Entscheidung, keine der vorge- legten Begründungen der Schulen zu akzeptieren und wies die Schulen an, den Vorschlag des Schul- trägers umzusetzen oder einen Alternativvorschlag zu machen. So wurde dem Alternativvorschlag vieler Schulen, doch eine interne Staffelung vorzunehmen, von Seiten des Schulträgers zugestimmt. Vor diesem Hintergrund haben mittlerweile 28 der 41 weiterführenden Schulen mit hohem Hand- lungsbedarf entweder eine interne oder eine externe Staffelung umgesetzt. 5. Ausblick Die Wirkung der zum 15. März umgesetzten Maßnahmen wird wieder durch entsprechende Zählun- gen der KVB überprüft. Erste Erk enntnisse zeigen eine deutliche Entspannung in den Bereichen, in denen die Schulen die Empfehlungen, teilweise modifiziert, umsetzen konnten. Bei einzelnen sehr großen Schulen, die keine Möglichkeit einer internen Staffelung sehen, kommt es jedoch nach wie vor zu teilweise vollen Bussen und Bahnen. Das sich stetig verändernde Infektionsgeschehen und daran angepassten Regelungen des Landes NRW machen es notwendig, bestehende Maßnahmen auch weiterhin stetig zu prüfen und ggf. wei- terzuentwickeln. So nehmen die Kölner Verkehrs-Betriebe AG weiterhin regelmäßige Zählungen vor und übermitteln die Ergebnisse dem Amt für Schulentwicklung. Dort, wo eine weitere Maßnahme notwendig erscheint, wird der Schulträger Stadt Köln erneut auf die Schulen zugehen. 4 Eine interne Staffelung in den Schulen bleibt – sowohl mit Blick auf die Schülerströme im Schulge- bäude, wie auch für eine bessere Verteilung bei der Anfahrt - aus Sicht des Schulträgers in jedem Fall auch weiterhin eine sinnvolle Maßnahme, die es von der jeweiligen S chule verantwortungsvoll zu prüfen gilt. Stand: März 2021 Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1115/2021
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 04.08.2021
- Erstellt
- 24.03.2021 07:42