V/0499/2015
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
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Anlage zur V/0499/2015 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV.NW. 2015, S. 208), hat der Rat der Stadt Münster am ____ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster beschlossen: Art. 1 § 14 (Beigeordnete) Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Zahl der Be igeordneten wird auf 6 festgesetzt. Art. 2 Die Satzung tritt rückwirkend zum 21.02.2015 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0499/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster Beratungsfolge 23.06.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die anliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Unmittelbar durch die Änderung der Satzung entstehen keine Ausgaben/Auszahlungen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.02.2015 unter dem Tagesordnungspunkt 11 „Ausschreibung e i- ner Beigeordnetenstelle“ eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit f olgendem Inhalt b e- schlossen: „Art. 1 § 14 (Beigeordnete) Absatz 1, Ziffer 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Zahl der Beigeordneten wird auf 6 festgesetzt. Art. 2 Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“ Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom gestrigen 15. Juni 2015 auf mögliche formale Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses vom 11. Februar 2015 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt mit dem Ziel einer Erweiterung des Verwaltungsvorstands aufmerksam ge- Vorlagen-Nr.: V/0499/2015 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-3360 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 16.06.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0499/2015 macht. Die Bezirksregierung Münster vertritt in ihrem Schreiben die A nsicht, es spräche Vieles dafür, dass die öffentlich bekannt gemachte Tagesordnung für diese Beschlussfassung nicht ausreichend gewesen und insoweit der Grundsatz der Öffent lichkeit der Ratssitzung nicht hinreichend berücksich- tigt worden sei. Die Stadt Münster hatte bereits mit einem Schreiben vom 2. Juni 2015 gegenüber der Bezirksregi e- rung die Auffassung vertreten, dass der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung von der öf fentlich bekannt gemachten Tagesordnung gedeckt ist. Die Tagesordnung sei nicht erweitert worden. Vie l- mehr sei auf der Grundlage des § 18 Abs. 2 S. 1 der Geschäftsordnung für den Rat ein zulässiger Änderungsantrag zur Beschlussvorlage eingereicht und beschieden worden. Die Bezirksregierung Münster hat auch auf dieser Grundlage der Stellungnahme der Stadt davon abgesehen, den Beschluss des Rates vom 11. Februar 2015 zu beanstanden. Dabei hat die Bezirk s- regierung Münster auch berücksichtigt, dass eine möglic he Erweiterung des Verwaltungsvo rstands bereits im Vorfeld der Ratssitzung ausführlich öffentlich diskutiert worden ist. Außerdem sei ang e- sichts der Mehrheitsverhältnisse im Rat und vor dem Hintergrund des bisherigen Beschlusses ohn e- hin mit einer Bestätigu ng der Änderung der Hauptsatzung zu rechnen. Dementsprechend sieht auch der Oberbürgermeister der Stadt Münster keine Veranlassung, den Ratsbeschluss zu beanstanden. Die Stadt Münster teilt die Bedenken der Bezirksregierung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Rats- beschlusses nicht, wird jedoch aus Respekt vor den von der Bezirksregierung Münster gehegten Zweifeln und insbesondere aus Fürsorge für die zur Wahl stehenden Kandidaten den von der B e- zirksregierung Münster eventuell noch verbleibenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses vom 2. Juni 2015 durch einen die Änderung der Hauptsatzung bestätigenden Beschluss in einer Si t- zung des Rates am 23.06.2015 noch vor der Sommerpause ausräumen. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird rückwirkend in Kraft gesetzt. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0499/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37