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V/0499/2015

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster

Vorlagen 16.06.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2015, TOP 6

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

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Beschlussvorlage

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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

625 Zeichen

Anlage zur V/0499/2015 
 
Satzung zur Änderung 
der Hauptsatzung der Stadt Münster 
 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW, S. 666), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 03.02.2015 (GV.NW. 2015, S. 208), hat der Rat der Stadt Münster am ____ 
folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster beschlossen: 
 
 
 
 
Art. 1 
 
§ 14 (Beigeordnete) Absatz 1 erhält folgende Fassung: 
 
(1) Die Zahl der Be igeordneten wird auf 6 festgesetzt. 
 
 
Art. 2 
 
Die Satzung tritt rückwirkend zum 21.02.2015 in Kraft.

Beschlussvorlage

3590 Zeichen

V/0499/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die anliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage) wird beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Unmittelbar durch die Änderung der Satzung entstehen keine Ausgaben/Auszahlungen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.02.2015 unter dem Tagesordnungspunkt 11 „Ausschreibung e i-
ner Beigeordnetenstelle“ eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit f olgendem Inhalt b e-
schlossen: 
 
„Art. 1 
  
§ 14 (Beigeordnete) Absatz 1, Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 
  
(1) Die Zahl der Beigeordneten wird auf 6 festgesetzt. 
  
Art. 2 
  
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“ 
 
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom gestrigen 15. Juni 2015 auf mögliche formale 
Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses vom 11. Februar 2015 zur Änderung der 
Hauptsatzung der Stadt mit dem Ziel einer Erweiterung des Verwaltungsvorstands  aufmerksam ge-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0499/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-3360 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0499/2015 
macht. Die Bezirksregierung Münster vertritt in ihrem Schreiben die A nsicht, es spräche Vieles dafür, 
dass die öffentlich bekannt gemachte Tagesordnung für diese Beschlussfassung nicht ausreichend 
gewesen und insoweit der Grundsatz der Öffent lichkeit der Ratssitzung nicht hinreichend berücksich-
tigt worden sei. 
 
Die Stadt Münster hatte bereits mit einem Schreiben vom 2. Juni 2015 gegenüber der Bezirksregi e-
rung die Auffassung vertreten, dass der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung von der öf fentlich 
bekannt gemachten Tagesordnung gedeckt ist. Die Tagesordnung sei nicht erweitert worden. Vie l-
mehr sei auf der Grundlage des § 18 Abs. 2 S. 1 der Geschäftsordnung für den Rat ein zulässiger 
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage eingereicht und beschieden worden. 
 
Die Bezirksregierung Münster hat auch auf dieser Grundlage der Stellungnahme der Stadt davon 
abgesehen, den Beschluss des Rates vom 11. Februar 2015 zu beanstanden. Dabei hat die Bezirk s-
regierung Münster auch berücksichtigt, dass eine möglic he Erweiterung des Verwaltungsvo rstands 
bereits im Vorfeld der Ratssitzung ausführlich öffentlich diskutiert worden ist. Außerdem sei ang e-
sichts der Mehrheitsverhältnisse im Rat und vor dem Hintergrund des bisherigen Beschlusses ohn e-
hin mit einer Bestätigu ng der Änderung der Hauptsatzung zu rechnen. Dementsprechend sieht auch 
der Oberbürgermeister der Stadt Münster keine Veranlassung, den Ratsbeschluss zu beanstanden. 
 
Die Stadt Münster teilt die Bedenken der Bezirksregierung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit  des Rats-
beschlusses nicht, wird jedoch aus Respekt vor den von der Bezirksregierung Münster gehegten 
Zweifeln und insbesondere aus Fürsorge für die zur Wahl stehenden Kandidaten den von der B e-
zirksregierung Münster eventuell noch verbleibenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses 
vom 2. Juni 2015 durch einen die Änderung der Hauptsatzung bestätigenden Beschluss in einer Si t-
zung des Rates am 23.06.2015 noch vor der Sommerpause ausräumen. 
 
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird rückwirkend in Kraft gesetzt. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: 
 
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Beratungsverlauf (1)

23.06.2015 Rat
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0499/2015
Typ
Vorlagen
Datum
16.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37