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3284/2018

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld; Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 23.11.2018

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Anlage 4 Abwägungstabelle § 4 Abs. 1 BauGB

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 3 Abwägungstabelle § 3 Abs. 1 BauGB

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Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept

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Anlage 4 Abwägungstabelle § 4 Abs. 1 BauGB

5766 Zeichen

/ 2 
 
Anlage 4 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept 
–Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger 
Träger  
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 07.12.2017 bis zum 
1.01.2018 durchgeführt. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. 
 
lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Köln –Dezernat 35.4- (Denkmalschutz) 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
2 Bezirksregierung Köln –Dezernat 52- (Abfallwirtschaft u. Bo-
denschutz –einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
Der Zuständigkeitsbereich des Dezernates 52 wird von dem 
Vorhaben nicht berührt. 
Kenntnisnahme entfällt 
3 Bezirksregierung Köln –Dezernat 53- (Immissionsschutz - ein-
schl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
4 Bezirksregierung Düsseldorf –Dezernat 22.5- Kampfmittelbe-
seitigungsdienst 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
5 Industrie- und Handelskammer zu Köln 
In einer Entfernung von ca. 350 m Luftlinie zum Bebauungspl-
ja Die möglichen wechselseitigen Auswirkungen der räumlichen 
Nähe zwischen den vorhandenen BImSchG-genehmigten An-

- 2 - 
 
  
/ 3 
lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
angebiet liegen am Fettenweg zwei BImSchG-genehmigte 
Anlagen. Es muss sichergestellt werden, dass die entstehende 
Wohnbebauung keine Beeinträchtigung der Unternehmen 
nach sich zieht. 
lagen und der geplanten Wohnbebauung werden im weiteren 
Verfahren geprüft. 
6 Landschaftsverband Rheinland Rhein. Amt für Denkmalpflege 
Von der Planung sind keine denkmalpflegerischen Belange 
betroffen. 
Kenntnisnahme entfällt 
7 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
8 Deutsche Telekom AG, Netzproduktion GmbH, TI NL West, 
PTI 22 
Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationslinien der 
Telekom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-
Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebe-
nenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung 
oder Verlegung können erst Angaben gemacht werden, wenn 
endgültige Ausbaupläne vorliegen. 
Hinweise zum Ausbau des Telekommunikationsnetztes. 
Kenntnisnahme Die Telekommunikationslinien werden bei der konkreten Pla-
nung berücksichtigt. 
9 Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften 
keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
10 RheinEnergie AG/Rheinische Netzgesellschaft mbH –
Leitplanung- 
Zur Sicherstellung der Stromversorgung für die geplante Be-
bauung wird im östlichen Bereich des Plangebietes oder im 
Seeadlerweg eine Trafostation (H/B/T 1.285 mm/2.540 
mm/1.180 mm) benötigt. Die Station muss von drei Seiten zu-
gänglich sein und eine Fläche von rund 3 m x 6 m in Richtung 
ja Im weiteren Verfahren wird die Standortfrage geprüft. In den 
Bebauungsplan wird eine Festsetzung bzw. ein entsprechen-
der Hinweis aufgenommen. 
Es wird ebenfalls ein Hinweis auf die Wasserschutzzone III B 
in den Bebauungsplan aufgenommen.

- 3 - 
 
  
/ 4 
lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dieser drei Seiten darf nicht bebaut sein (Sicherheitserforder-
nis).  
Sollte der Standort in der öffentlichen Verkehrs- oder Grünflä-
che realisiert werden können, ist eine planungsrechtliche Si-
cherung im Bebauungsplan nicht erforderlich. Es wird um ei-
nen Hinweis im Plan und in der Begründung gebeten.  
Falls der Standort im Bereich eines zukünftig privaten Grund-
stücks liegt, ist die Festsetzung einer „Fläche für Versor-
gungsanlagen“ (Standort inkl. Sicherheitserfordernis rd. 20 m²) 
und die Sicherung der Netzzuleitung über die Festsetzung ei-
ner „Fläche für Leitungsrechte“ mit einem Schutzstreifen von 
3 m erforderlich. Die planungsrechtliche Sicherung ist zusätz-
lich durch eine privatrechtliche Sicherung in Form einer be-
schränkten persönlichen Dienstbarkeit zu ergänzen. 
Die in der Begründung erwähnten Strom- und Wasseran-
schlüsse müssen nicht durch eine beschränkte persönliche 
Dienstbarkeit gesichert werden. 
Aufgrund der Lage des Plangebietes in der Wasserschutzzone 
III B der Wassergewinnungsanlage Weiler sind die genehmi-
gungspflichtigen Tatbestände und Verbote der Wasserschutz-
gebietsverordnung zu beachten. 
11 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
12 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Es wird auf die Einhaltung des § 10 Standplätze für Abfallbe-
hälter, Abfallsatzung der Stadt Köln hingewiesen 
Kenntnisnahme Der Nachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren 
13 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Es wird auf die in unmittelbarer Nähe verkehrenden Stadt-
ja Die möglichen wechselseitigen Auswirkungen der räumlichen 
Nähe zwischen den bestehenden Stadtbahnlinien und der ge-
planten Wohnbebauung werden im weiteren Verfahren ge-

- 4 - 
 
  
 
lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
bahnlinien und den möglichen Erschütterungen und Lärmim-
missionen hingewiesen. Es müssen bei der künftigen Bebau-
ung ausreichende Vorkehrungen zum Schutz vor den Immis-
sionen getroffen werden. Betriebliche Einschränkungen durch 
spätere Forderungen der Bewohner können nicht toleriert 
werden. 
prüft. 
14 Häfen und Güterverkehr Köln AG, HGK A 1  
Die HGK wird von dem städtebaulichen Planungskonzept nicht 
tangiert. 
Kenntnisnahme entfällt

Beschlussvorlage Ausschuss

5231 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Solb Az 
Vorlagen-Nummer 
 3284/2018 
Freigabedatum  23.11.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Seeadlerweg in Köln-
Ehrenfeld; Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen: 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Mit Schreiben vom 23.11.2017 hat der Erbbauverein Köln eG, Deutz-Kalker-Straße 37, 50679 Köln, 
bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. 
 
Das Plangebiet liegt nördlich bzw. westlich der bereits vorhandenen Bebauung am Seeadlerweg und 
umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1354, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von 
circa 6.160 m². 
 
Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Plangebiet circa 90 Wohneinheiten, davon 30 % als öffentlich 
geförderter Wohnungsbau, als Ergänzung der in unmittelbarem Umfeld vorhandenen Wohnbebauung 
im Eigentum des Erbbauvereins Köln zu errichten. Geplant ist die Errichtung von zwei IV-
geschossigen Baukörpern mit Staffelgeschoss, parallel zum Seeadlerweg und Silbermöwenweg. 
 
Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, deren Einfahrt an der nördlichen 
Grundstücksgrenze liegt. Im südwestlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 650 m²) 
geplant. 
 
Das Plangebiet ist unbebaut; ein Bauwagen wird von dem Verein „Freunde und Förderer des Pfadfin-
derrings Köln e. V.“ als Vereinsheim genutzt. In verschiedenen Gesprächen mit den Pfadfindern 
konnte ein Ersatzstandort für den Pfadfinderplatz auf der anderen Seite der Venloer Straße gefunden 
werden. Der Mietvertrag für den neuen Standort wurde bereits abgeschlossen. 
 
Das Plangebiet liegt innerhalb des seit dem 01.07.1996 rechtsverbindlichen Bebauungsplans 
61480/02. Dieser setzt für die südliche Teilfläche des Plangebietes eine Private Grünfläche –
Pfadfinderplatz- mit einem Baufenster (14,0 m x 24,0 m; II SD) und mehrere Einzelbäume zum Erhalt 
fest. Unmittelbar nördlich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendeinrichtung - mit einer 
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 und zwei Vollgeschossen 
festgesetzt. Die rückwärtigen Flächen sind als öffentliche Grünfläche – Bolzplatz - festgesetzt. 
 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
Für das Vorhaben –circa 90 Wohneinheiten- kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) 
–Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren- zur Anwendung. 
 
Der Vorhabenträger hat am 23.11.2017 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM 
unterzeichnet. 
 
Verfahrensablauf 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 die Einleitung des Bebauungs-
planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach Modell 1 –Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld- beschlossen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB hat in der Zeit vom 07.12.2017 bis 11.01.2018 (Anlage 4) stattgefunden. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte im Rahmen eines Aus-
hangs im Bezirksrathaus Ehrenfeld in der Zeit vom 28. Juni bis 5. Juli 2018 einschließlich.

3 
 
Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 12. Juli 2018 einschließlich eingereicht werden. Es sind 
acht Stellungnahmen eingegangen. 
 
In der Anlage 3 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept -
Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld- eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
Verwaltungsvorschlag 
 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) 
einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen. 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich 
2 Städtebauliches Planungskonzept 
3 Abwägungstabelle § 3 Abs. 1 BauGB 
4 Abwägungstabelle § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 1 Geltungsbereich

341 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtVorhabenbezogener BebauungsplanSeeadlerwegLQ.|OQ(KUHQIHOG
0 10050 200300 Meter

Anlage 3 Abwägungstabelle § 3 Abs. 1 BauGB

13648 Zeichen

/ 2 
 
Anlage 3 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld– eingegange-
nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs in der Zeit vom 28. Juni bis 5. 
Juli 2018 einschließlich im Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis ein-
schließlich Donnerstag, den 12. Juli 2018, an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Bezirksrahaus Ehrenfeld, Venlo-
er Straße 419-421, 50825 Köln, (josef.wirges@stadt-koeln.de) gerichtet werden. Es sind acht Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1, 2, 
3, 5, 
6 
Tiefgaragenstellplätze und Parkplatzsituation 
Die Zahl von 75 Tiefgargagenplätzen erscheine vor dem Hin-
tergrund von 90 geplanten Wohneinheiten viel zu gering. Die 
jahrelange Erfahrung vor Ort zeige, dass pro Wohneinheit ein 
bis zwei PKW abgestellt würden. Daher seien 130 bis 150 
Stellplätze angemessen. 
Die Parksituation im Seeadlerweg und den umliegenden Stra-
ßen sei bereits heute angespannt. Abends stünden schon ei-
nige Autos im Wendehammer und Besucher fänden oft keinen 
Parkplatz. Durch die geplante Bebauung und die zu geringe 
Anzahl an Tiefgaragenplätzen werde sich diese Situation noch 
verschärfen. 
Folgende Lösungsansätze seien denkbar: 
Mehr Parkplätze durch Diagonal- bzw. Querparkplätze statt 
teilweise Tiefgaragenstellplätze 
Bei der Bebauung eines Grundstücks muss in der Regel je 
nach geplanter Nutzung eine ausreichende Zahl an Stellplät-
zen auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Diese Stell-
plätze werden als notwendige Stellplätze bezeichnet. Die Zahl 
der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus den Bauordnungen 
der Bundesländer oder aus den Stellplatzverordnungen oder 
Stellplatzsatzungen der Gemeinden. 
Die Zahl von 75 Tiefgargagenplätzen entspricht den für dieses 
Vorhaben notwendigen Stellplätzen. Die Errichtung weiterer 
Stellplätze ist nicht erforderlich. 
Parkplatzsituation 
Der Lösungsvorschlag –Diagonal- bzw. Querparkplätze- ist auf 
Grund der Planungsvorgaben wie Gehweg- /Fahrspurbreiten,

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
der derzeit teilweise nur längs angeordneten Parktaschen; 
Anwohnerparkausweise, die dem jeweiligen Straßenabschnitt 
eng zugeordnet sind; ein Entfernen der Bussperre im Seead-
lerweg; kostenlose Parkmöglichkeiten auf den Tiefgaragen-
plätzen der Wohnblöcke als Voraussetzung für die Bauge-
nehmigung. 
Sicherheitsabstände nicht umsetzbar. An verschiedenen Stel-
len wäre Senkrechtparken nach den Platzverhältnissen zwar 
möglich, auf Grund der schlechteren Sichtbeziehungen beim 
Ausparken und dem damit verbundenen erhöhten Gefahren-
potential nicht zielführend, daher wird von einer Neuordnung 
der Parkplätze abgesehen. 
Der Vorschlag zur Einrichtung eines neuen Bewohnerparkge-
biets ist nicht planungsrelevant und unabhängig vom Bebau-
ungsplanverfahren zu betrachten. Die Bezirksvertretung Eh-
renfeld (BV 4) müsste hierzu die Verwaltung beauftragen eine 
Verkehrserhebung durchzuführen. Auf Grundlage dieser Er-
gebnisse würde dann die BV 4 beschließen, ob ein Bewoh-
nerparkgebiet eingerichtet wird. 
Die Entfernung der Busschleuse würde maximal 20 zusätzli-
che Parkplätze ermöglichen, hätte aber zur Folge, dass der 
Silbermövenweg wieder von vielen Kraftfahrzeugfahrern als 
Umgehung der Kreuzung Kolkrabenweg/Venloer Straße be-
nutzt. würde. Die Busschleuse wurde eingerichtet, um gerade 
dies zu verhindern, daher kann dem Vorschlag nicht gefolgt 
werden. 
Eine, wie in den Stellungnahmen geforderte kostenlose Park-
möglichkeit auf den Tiefgargenplätzen der Wohnblöcke als 
Voraussetzung für die Baugenehmigung ist rechtlich nicht 
möglich. 
3, 5, 
6 
Busschleuse entfernen 
Es sei zwingend erforderlich die Bussperre zu entfernen. 
Diese Rückführung würde außerdem die überfüllte Venloer 
Straße zu den Stoßzeiten morgens und zum Feierabend deut-
lich entspannen. 
nein Im Bebauungsplan Nummer 61480/02 von 1996 ist die Bus-
schleuse als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - 
Busschleuse -festgesetzt. Diese Festsetzung erfolgte, um in-
nerhalb des Plangebietes Durchgangsverkehr zu verhindern, 
aber gleichzeitig eine Durchfahrtsmöglichkeit für den Bus zu 
schaffen. Der Silbermöwenweg wurde von vielen Kraftfahr-
zeugfahrern als Umgehung der Kreuzung Kolkraben-
weg/Venloer Straße benutzt. Ein Entfernen der Busschleuse

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
würde zwangsläufig wieder nicht gewünschten Durchgangs-
verkehr ins Plangebiet leiten. 
4 Busschleuse  
Die Busschleuse werde von allen Lieferfahrzeugen (DHL, UPS 
etc.) und von allen AWB-Lastwagen befahren. Dies könne so 
nicht weiter laufen. Abgase und Lärm belästigten die Mieter. 
Vor allem dürften alle AWB-Fahrzeuge die Busschleuse nicht 
mehr benutzen. 
nicht planungsre-
levant 
Die Befahrung der Busschleuse durch die AWB ist rechtens, 
da die ABW einen direkten Auftrag zur „Versorgung“ der Bür-
ger in diesem Bereich hat. 
1, 5, 
8,  
gegen öffentlichen Spielplatz 
Das Waldstück, das als „Öffentliche Spielfläche“ geplant sei, 
solle einem Spielplatz weichen. Hierdurch werde das vorhan-
dene Grün (Bäume und Sträucher) vernichtet. Die Fläche die-
ne nicht nur der Verbesserung des Klimas, sondern auch dem 
Schallschutz und biete vielen Tieren eine Lebensgrundlage. 
Für die Planung der öffentlichen Spielfläche bestehe kein Be-
dürfnis. Innerhalb der Wohnkomplexe seien schon Spielplätze 
oder eigene Gärten vorhanden, in denen die Kinder spielen 
könnten. Es bestünden schon mehrere Spielplätze im Silber-
mövenweg und Seeadlerweg. Kinder brauchten mehr Frei-
Raum und Grün, keine Spielplätze. 
Es werde nicht ausgeführt, warum ein Spielplatz an der beab-
sichtigten Stelle sinnvoll sei. Ein Vergleich mit anderen Spiel-
platz-Standorten finde nicht statt. Auch werde nicht untersucht, 
ob die umliegenden Spielplätze möglicherweise den vorhan-
denen Bedarf bereits deckten. Im weiteren Verfahren sei zu 
prüfen, ob tatsächlich an der beabsichtigen Stelle ein Spiel-
platz notwendig und sinnvoll sei oder, ob das vorhandene 
noch naturbelassene Teilstück nicht besser der Öffentlichen 
Grünfläche –naturnaher Park- und somit dem Landschafts-
schutzgebiet 11 zugeschlagen werden solle. 
nein Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde unter ande-
rem auch das Amt für Kinder, Jugend und Familie beteiligt, um 
entsprechende Bedarfe, die sich durch die Errichtung neuer 
Wohnungen ergeben abzufragen. 
Entsprechend der Anzahl der neu entstehenden Wohneinhei-
ten sind öffentliche Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder 
und Jugendliche herzurichten und auszustatten. Durch die 
Errichtung der Wohnbebauung mit 90 neuen Wohneinheiten 
entsteht im Plangebiet ein zusätzlicher Flächenbedarf für öf-
fentliche Spielflächen. Der im städtebaulichen Planungskon-
zept vorgesehene Spielplatz entspricht den Anforderungen 
des Fachamtes. 
Das in den Stellungnahmen vorgetragene Argument, dass 
kein Bedürfnis für öffentliche Spielflächen bestehe, da inner-
halb der Wohnkomplexe bereits Spielplätze oder eigene Gär-
ten vorhanden seien kann nicht mitgetragen werden. 
Bei diesen Flächen handelt es sich um private und nicht um 
öffentliche Spielflächen. 
Öffentliche Spielplätze dienen dazu, Kindern und Jugendlichen 
die für sie unverzichtbaren Entfaltungsmöglichkeiten zum 
Spielen zu geben. Kinder und Jugendliche benötigen Lebens-
räume, in denen sie nach ihren Bedürfnissen spielen, Erfah-

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Weiterhin sei auch nicht bedacht worden, dass zwischen der 
geplanten Spielfläche und den angrenzenden Grundstücken 
lediglich ein Weg von 2,5 m Breite liege; der Abstand zu den 
Fenstern wäre nur circa 5 m von der Spielfläche entfernt. Der 
gesetzlich geforderte Mindestabstand als Lärmschutz werde 
somit nicht eingehalten.  
rungen für ihre spätere Lebensführung sammeln und sich Fä-
higkeiten und Fertigkeiten aneignen können, die sie im Um-
gang mit ihrer Umwelt benötigen. 
Der in den Stellungnahmen angeführte gesetzlich geforderte 
Mindestabstand als Lärmschutz gilt nur für Bolzplätze und 
nicht für öffentliche Spielplätze.  
2 Anzahl der Wohneinheiten 
Die südlich und östlich des Seeadlerweges angrenzenden Ob-
jekte der Vorhabenträgerin, wiesen lediglich 59 bzw. 44 
Wohneinheiten aus. Vor diesem Hintergrund erscheine die 
geplante Anzahl von 90 Wohneinheiten deutlich zu hoch. Die 
Geschosszahl sei zu reduzieren und die Anzahl der Wohnein-
heiten mindestens zu halbieren. 
nein Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwick-
lungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Der Im 
StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 
in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städti-
schen Bevölkerungsprognose 2011. In der aktuellen Bevölke-
rungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 
1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. 
Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf 
rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 
2019. Diese Zahlen sind der Beschlussvorlage "Umsetzung 
STEK Wohnen" – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu ent-
nehmen. 
Zur Gewährleistung einer angemessenen Wohnungsversor-
gung für alle Bevölkerungsgruppen sind ausreichend neue 
Wohnungen zu bauen. 
Die Bestandsbebauung weist vier Vollgeschosse plus ein Staf-
felgeschoss aus und entspricht somit der im städtebaulichen 
Planungskonzept vorgesehenen Geschossigkeit. Die südlich 
und östlich des Seeadlerweges angrenzenden Objekte des 
Vorhabenträgers weisen 59 bis 67 Wohneinheiten aus. 
Die Anzahl der Wohneinheiten ist nicht gleichbedeutend mit 
der Dichte der Bebauung, hier ist der Wohnungsmix entschei-
dend. Das städtebauliche Planungskonzept sieht eine durch-
schnittliche Wohnungsgröße von 72 m² vor. Eine Halbierung 
der Anzahl der Wohneinheiten würde dem Ratsbeschluss vom

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
20.12.2016 nicht gerecht.  
3 Geschosszahl 
Die angedachte Bauhöhe entspreche nicht der Einheitlichkeit 
und mindere das Gesamtbild des Wohnviertels. Es solle, die 
im Bestand vorhandene viergeschossige Bebauung aufge-
nommen werden. 
ja Die Bestandsbebauung weist vier Vollgeschosse plus ein Staf-
felgeschoss aus und entspricht somit der im städtebaulichen 
Planungskonzept vorgesehenen Geschossigkeit. Die in der 
Stellungnahme vorgebrachte Anregung ist bereits im städte-
baulichen Planungskonzept berücksichtigt worden. 
2, 3, 
5, 6 
Grünflächen 
Im Hinblick auf die Umweltbelange sei anzumerken, dass eine 
dringend benötigte Grünfläche vollends versiegelt und nicht 
genügend Ausgleich geschaffen werde. Der geschlossenen 
Bauweise fielen zahlreiche zum Teil sehr alte Bäume zum Op-
fer, die dringend für ein ausgeglichenes Mikroklima benötigt 
würden. Zudem sei die Planfläche reich an Flora und Fauna, 
die durch die Bebauung zerstört werde. Es sei genauestens zu 
prüfen, welche Bäume für das Bauvorhaben gefällt werden 
müssten. 
ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden alle berührten 
Umweltbelange untersucht und bewertet. Hierzu gehören auch 
Flora und Fauna sowie eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichs-
bilanzierung. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wer-
den die notwendigen Festsetzungen aufgenommen. 
3 Verlagerung des Spielplatzes 
Es sei zielführender den geplanten Spielplatz im Bereich des 
Grüngürtels zwischen Seeadlerweg und Dingers Garten Cen-
ter zu realisieren. Die Örtlichkeit für den geplanten Spielplatz 
sei aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar, da abgelegen und 
kaum einsehbar. 
nein Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan. Dies bedeutet, dass der Vorha-
benträger die Verfügungsbefugnis über die betroffenen Grund-
flächen haben muss. Zudem hat das das Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie keine Bedenken zu diesem Standort geäu-
ßert. 
7 Für Beibehaltung der Busschleuse sowie die Errichtung des 
öffentlichen Spielplatzes 
Vor Einrichtung der Busschleuse sei die Straße als Ausweich-
route zur Venloerstraße genutzt worden. Die Folge sei ein 
sehr hohes Verkehrsaufkommen, vor allem auch mit großen 
LKW´s gewesen. Dies sei seit der Sperre zum Glück vorbei. 
Hier wohnten viele Kinder, es sei Schulweg vieler Kinder und 
Kenntnisnahme entfällt

- 6 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ein Kindergarten liege hier. Die Busschleuse zu öffnen sei le-
bensgefährlich für die kleinen Kinder. 
Zurzeit sei für Kinder, die aus dem Kindergartenalter heraus 
seien kein Spiel- und Sportangebot vorhanden. Es sei deshalb 
absolut wichtig, dass eine Spielfläche entstehe und somit ein 
Spielangebot für größere Kinder. Es wäre eine absolute Fehl-
entscheidung auf diese Spielfläche zu verzichten.

Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept

741 Zeichen

OK Gelände 
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OK Gelände ca. 46,00 üNN
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Maßstab 1 : 1000
Anlage 2
Städtebauliches Planungskonzept
Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld

Beratungsverlauf (2)

28.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Venloer Straße 419
  • Deutz-Kalker Straße 37
  • Seeadlerweg
  • Fettenweg
  • Silbermöwenweg
  • Kolkrabenweg
  • Straße 4
  • Straße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3284/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.11.2018
Erstellt
10.10.2018 10:58