3284/2018
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld; Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 4 Abwägungstabelle § 4 Abs. 1 BauGB
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/ 2 Anlage 4 Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 07.12.2017 bis zum 1.01.2018 durchgeführt. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Bezirksregierung Köln –Dezernat 35.4- (Denkmalschutz) Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt 2 Bezirksregierung Köln –Dezernat 52- (Abfallwirtschaft u. Bo- denschutz –einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) Der Zuständigkeitsbereich des Dezernates 52 wird von dem Vorhaben nicht berührt. Kenntnisnahme entfällt 3 Bezirksregierung Köln –Dezernat 53- (Immissionsschutz - ein- schl. anlagenbezogener Umweltschutz) Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt 4 Bezirksregierung Düsseldorf –Dezernat 22.5- Kampfmittelbe- seitigungsdienst Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt 5 Industrie- und Handelskammer zu Köln In einer Entfernung von ca. 350 m Luftlinie zum Bebauungspl- ja Die möglichen wechselseitigen Auswirkungen der räumlichen Nähe zwischen den vorhandenen BImSchG-genehmigten An- - 2 - / 3 lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung angebiet liegen am Fettenweg zwei BImSchG-genehmigte Anlagen. Es muss sichergestellt werden, dass die entstehende Wohnbebauung keine Beeinträchtigung der Unternehmen nach sich zieht. lagen und der geplanten Wohnbebauung werden im weiteren Verfahren geprüft. 6 Landschaftsverband Rheinland Rhein. Amt für Denkmalpflege Von der Planung sind keine denkmalpflegerischen Belange betroffen. Kenntnisnahme entfällt 7 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt 8 Deutsche Telekom AG, Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 22 Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK- Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebe- nenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung können erst Angaben gemacht werden, wenn endgültige Ausbaupläne vorliegen. Hinweise zum Ausbau des Telekommunikationsnetztes. Kenntnisnahme Die Telekommunikationslinien werden bei der konkreten Pla- nung berücksichtigt. 9 Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 10 RheinEnergie AG/Rheinische Netzgesellschaft mbH – Leitplanung- Zur Sicherstellung der Stromversorgung für die geplante Be- bauung wird im östlichen Bereich des Plangebietes oder im Seeadlerweg eine Trafostation (H/B/T 1.285 mm/2.540 mm/1.180 mm) benötigt. Die Station muss von drei Seiten zu- gänglich sein und eine Fläche von rund 3 m x 6 m in Richtung ja Im weiteren Verfahren wird die Standortfrage geprüft. In den Bebauungsplan wird eine Festsetzung bzw. ein entsprechen- der Hinweis aufgenommen. Es wird ebenfalls ein Hinweis auf die Wasserschutzzone III B in den Bebauungsplan aufgenommen. - 3 - / 4 lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung dieser drei Seiten darf nicht bebaut sein (Sicherheitserforder- nis). Sollte der Standort in der öffentlichen Verkehrs- oder Grünflä- che realisiert werden können, ist eine planungsrechtliche Si- cherung im Bebauungsplan nicht erforderlich. Es wird um ei- nen Hinweis im Plan und in der Begründung gebeten. Falls der Standort im Bereich eines zukünftig privaten Grund- stücks liegt, ist die Festsetzung einer „Fläche für Versor- gungsanlagen“ (Standort inkl. Sicherheitserfordernis rd. 20 m²) und die Sicherung der Netzzuleitung über die Festsetzung ei- ner „Fläche für Leitungsrechte“ mit einem Schutzstreifen von 3 m erforderlich. Die planungsrechtliche Sicherung ist zusätz- lich durch eine privatrechtliche Sicherung in Form einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit zu ergänzen. Die in der Begründung erwähnten Strom- und Wasseran- schlüsse müssen nicht durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesichert werden. Aufgrund der Lage des Plangebietes in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Weiler sind die genehmi- gungspflichtigen Tatbestände und Verbote der Wasserschutz- gebietsverordnung zu beachten. 11 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt 12 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Es wird auf die Einhaltung des § 10 Standplätze für Abfallbe- hälter, Abfallsatzung der Stadt Köln hingewiesen Kenntnisnahme Der Nachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren 13 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Es wird auf die in unmittelbarer Nähe verkehrenden Stadt- ja Die möglichen wechselseitigen Auswirkungen der räumlichen Nähe zwischen den bestehenden Stadtbahnlinien und der ge- planten Wohnbebauung werden im weiteren Verfahren ge- - 4 - lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung bahnlinien und den möglichen Erschütterungen und Lärmim- missionen hingewiesen. Es müssen bei der künftigen Bebau- ung ausreichende Vorkehrungen zum Schutz vor den Immis- sionen getroffen werden. Betriebliche Einschränkungen durch spätere Forderungen der Bewohner können nicht toleriert werden. prüft. 14 Häfen und Güterverkehr Köln AG, HGK A 1 Die HGK wird von dem städtebaulichen Planungskonzept nicht tangiert. Kenntnisnahme entfällt
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Solb Az Vorlagen-Nummer 3284/2018 Freigabedatum 23.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Seeadlerweg in Köln- Ehrenfeld; Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen: 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass und Ziel der Planung Mit Schreiben vom 23.11.2017 hat der Erbbauverein Köln eG, Deutz-Kalker-Straße 37, 50679 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Das Plangebiet liegt nördlich bzw. westlich der bereits vorhandenen Bebauung am Seeadlerweg und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1354, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von circa 6.160 m². Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Plangebiet circa 90 Wohneinheiten, davon 30 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau, als Ergänzung der in unmittelbarem Umfeld vorhandenen Wohnbebauung im Eigentum des Erbbauvereins Köln zu errichten. Geplant ist die Errichtung von zwei IV- geschossigen Baukörpern mit Staffelgeschoss, parallel zum Seeadlerweg und Silbermöwenweg. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, deren Einfahrt an der nördlichen Grundstücksgrenze liegt. Im südwestlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 650 m²) geplant. Das Plangebiet ist unbebaut; ein Bauwagen wird von dem Verein „Freunde und Förderer des Pfadfin- derrings Köln e. V.“ als Vereinsheim genutzt. In verschiedenen Gesprächen mit den Pfadfindern konnte ein Ersatzstandort für den Pfadfinderplatz auf der anderen Seite der Venloer Straße gefunden werden. Der Mietvertrag für den neuen Standort wurde bereits abgeschlossen. Das Plangebiet liegt innerhalb des seit dem 01.07.1996 rechtsverbindlichen Bebauungsplans 61480/02. Dieser setzt für die südliche Teilfläche des Plangebietes eine Private Grünfläche – Pfadfinderplatz- mit einem Baufenster (14,0 m x 24,0 m; II SD) und mehrere Einzelbäume zum Erhalt fest. Unmittelbar nördlich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendeinrichtung - mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 und zwei Vollgeschossen festgesetzt. Die rückwärtigen Flächen sind als öffentliche Grünfläche – Bolzplatz - festgesetzt. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Für das Vorhaben –circa 90 Wohneinheiten- kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren- zur Anwendung. Der Vorhabenträger hat am 23.11.2017 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. Verfahrensablauf Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 die Einleitung des Bebauungs- planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach Modell 1 –Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld- beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 07.12.2017 bis 11.01.2018 (Anlage 4) stattgefunden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte im Rahmen eines Aus- hangs im Bezirksrathaus Ehrenfeld in der Zeit vom 28. Juni bis 5. Juli 2018 einschließlich. 3 Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 12. Juli 2018 einschließlich eingereicht werden. Es sind acht Stellungnahmen eingegangen. In der Anlage 3 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept - Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld- eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen. Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Städtebauliches Planungskonzept 3 Abwägungstabelle § 3 Abs. 1 BauGB 4 Abwägungstabelle § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtVorhabenbezogener BebauungsplanSeeadlerwegLQ.|OQ(KUHQIHOG 0 10050 200300 Meter
Anlage 3 Abwägungstabelle § 3 Abs. 1 BauGB
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/ 2 Anlage 3 Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld– eingegange- nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs in der Zeit vom 28. Juni bis 5. Juli 2018 einschließlich im Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis ein- schließlich Donnerstag, den 12. Juli 2018, an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Bezirksrahaus Ehrenfeld, Venlo- er Straße 419-421, 50825 Köln, (josef.wirges@stadt-koeln.de) gerichtet werden. Es sind acht Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1, 2, 3, 5, 6 Tiefgaragenstellplätze und Parkplatzsituation Die Zahl von 75 Tiefgargagenplätzen erscheine vor dem Hin- tergrund von 90 geplanten Wohneinheiten viel zu gering. Die jahrelange Erfahrung vor Ort zeige, dass pro Wohneinheit ein bis zwei PKW abgestellt würden. Daher seien 130 bis 150 Stellplätze angemessen. Die Parksituation im Seeadlerweg und den umliegenden Stra- ßen sei bereits heute angespannt. Abends stünden schon ei- nige Autos im Wendehammer und Besucher fänden oft keinen Parkplatz. Durch die geplante Bebauung und die zu geringe Anzahl an Tiefgaragenplätzen werde sich diese Situation noch verschärfen. Folgende Lösungsansätze seien denkbar: Mehr Parkplätze durch Diagonal- bzw. Querparkplätze statt teilweise Tiefgaragenstellplätze Bei der Bebauung eines Grundstücks muss in der Regel je nach geplanter Nutzung eine ausreichende Zahl an Stellplät- zen auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Diese Stell- plätze werden als notwendige Stellplätze bezeichnet. Die Zahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus den Bauordnungen der Bundesländer oder aus den Stellplatzverordnungen oder Stellplatzsatzungen der Gemeinden. Die Zahl von 75 Tiefgargagenplätzen entspricht den für dieses Vorhaben notwendigen Stellplätzen. Die Errichtung weiterer Stellplätze ist nicht erforderlich. Parkplatzsituation Der Lösungsvorschlag –Diagonal- bzw. Querparkplätze- ist auf Grund der Planungsvorgaben wie Gehweg- /Fahrspurbreiten, - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung der derzeit teilweise nur längs angeordneten Parktaschen; Anwohnerparkausweise, die dem jeweiligen Straßenabschnitt eng zugeordnet sind; ein Entfernen der Bussperre im Seead- lerweg; kostenlose Parkmöglichkeiten auf den Tiefgaragen- plätzen der Wohnblöcke als Voraussetzung für die Bauge- nehmigung. Sicherheitsabstände nicht umsetzbar. An verschiedenen Stel- len wäre Senkrechtparken nach den Platzverhältnissen zwar möglich, auf Grund der schlechteren Sichtbeziehungen beim Ausparken und dem damit verbundenen erhöhten Gefahren- potential nicht zielführend, daher wird von einer Neuordnung der Parkplätze abgesehen. Der Vorschlag zur Einrichtung eines neuen Bewohnerparkge- biets ist nicht planungsrelevant und unabhängig vom Bebau- ungsplanverfahren zu betrachten. Die Bezirksvertretung Eh- renfeld (BV 4) müsste hierzu die Verwaltung beauftragen eine Verkehrserhebung durchzuführen. Auf Grundlage dieser Er- gebnisse würde dann die BV 4 beschließen, ob ein Bewoh- nerparkgebiet eingerichtet wird. Die Entfernung der Busschleuse würde maximal 20 zusätzli- che Parkplätze ermöglichen, hätte aber zur Folge, dass der Silbermövenweg wieder von vielen Kraftfahrzeugfahrern als Umgehung der Kreuzung Kolkrabenweg/Venloer Straße be- nutzt. würde. Die Busschleuse wurde eingerichtet, um gerade dies zu verhindern, daher kann dem Vorschlag nicht gefolgt werden. Eine, wie in den Stellungnahmen geforderte kostenlose Park- möglichkeit auf den Tiefgargenplätzen der Wohnblöcke als Voraussetzung für die Baugenehmigung ist rechtlich nicht möglich. 3, 5, 6 Busschleuse entfernen Es sei zwingend erforderlich die Bussperre zu entfernen. Diese Rückführung würde außerdem die überfüllte Venloer Straße zu den Stoßzeiten morgens und zum Feierabend deut- lich entspannen. nein Im Bebauungsplan Nummer 61480/02 von 1996 ist die Bus- schleuse als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Busschleuse -festgesetzt. Diese Festsetzung erfolgte, um in- nerhalb des Plangebietes Durchgangsverkehr zu verhindern, aber gleichzeitig eine Durchfahrtsmöglichkeit für den Bus zu schaffen. Der Silbermöwenweg wurde von vielen Kraftfahr- zeugfahrern als Umgehung der Kreuzung Kolkraben- weg/Venloer Straße benutzt. Ein Entfernen der Busschleuse - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung würde zwangsläufig wieder nicht gewünschten Durchgangs- verkehr ins Plangebiet leiten. 4 Busschleuse Die Busschleuse werde von allen Lieferfahrzeugen (DHL, UPS etc.) und von allen AWB-Lastwagen befahren. Dies könne so nicht weiter laufen. Abgase und Lärm belästigten die Mieter. Vor allem dürften alle AWB-Fahrzeuge die Busschleuse nicht mehr benutzen. nicht planungsre- levant Die Befahrung der Busschleuse durch die AWB ist rechtens, da die ABW einen direkten Auftrag zur „Versorgung“ der Bür- ger in diesem Bereich hat. 1, 5, 8, gegen öffentlichen Spielplatz Das Waldstück, das als „Öffentliche Spielfläche“ geplant sei, solle einem Spielplatz weichen. Hierdurch werde das vorhan- dene Grün (Bäume und Sträucher) vernichtet. Die Fläche die- ne nicht nur der Verbesserung des Klimas, sondern auch dem Schallschutz und biete vielen Tieren eine Lebensgrundlage. Für die Planung der öffentlichen Spielfläche bestehe kein Be- dürfnis. Innerhalb der Wohnkomplexe seien schon Spielplätze oder eigene Gärten vorhanden, in denen die Kinder spielen könnten. Es bestünden schon mehrere Spielplätze im Silber- mövenweg und Seeadlerweg. Kinder brauchten mehr Frei- Raum und Grün, keine Spielplätze. Es werde nicht ausgeführt, warum ein Spielplatz an der beab- sichtigten Stelle sinnvoll sei. Ein Vergleich mit anderen Spiel- platz-Standorten finde nicht statt. Auch werde nicht untersucht, ob die umliegenden Spielplätze möglicherweise den vorhan- denen Bedarf bereits deckten. Im weiteren Verfahren sei zu prüfen, ob tatsächlich an der beabsichtigen Stelle ein Spiel- platz notwendig und sinnvoll sei oder, ob das vorhandene noch naturbelassene Teilstück nicht besser der Öffentlichen Grünfläche –naturnaher Park- und somit dem Landschafts- schutzgebiet 11 zugeschlagen werden solle. nein Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde unter ande- rem auch das Amt für Kinder, Jugend und Familie beteiligt, um entsprechende Bedarfe, die sich durch die Errichtung neuer Wohnungen ergeben abzufragen. Entsprechend der Anzahl der neu entstehenden Wohneinhei- ten sind öffentliche Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche herzurichten und auszustatten. Durch die Errichtung der Wohnbebauung mit 90 neuen Wohneinheiten entsteht im Plangebiet ein zusätzlicher Flächenbedarf für öf- fentliche Spielflächen. Der im städtebaulichen Planungskon- zept vorgesehene Spielplatz entspricht den Anforderungen des Fachamtes. Das in den Stellungnahmen vorgetragene Argument, dass kein Bedürfnis für öffentliche Spielflächen bestehe, da inner- halb der Wohnkomplexe bereits Spielplätze oder eigene Gär- ten vorhanden seien kann nicht mitgetragen werden. Bei diesen Flächen handelt es sich um private und nicht um öffentliche Spielflächen. Öffentliche Spielplätze dienen dazu, Kindern und Jugendlichen die für sie unverzichtbaren Entfaltungsmöglichkeiten zum Spielen zu geben. Kinder und Jugendliche benötigen Lebens- räume, in denen sie nach ihren Bedürfnissen spielen, Erfah- - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Weiterhin sei auch nicht bedacht worden, dass zwischen der geplanten Spielfläche und den angrenzenden Grundstücken lediglich ein Weg von 2,5 m Breite liege; der Abstand zu den Fenstern wäre nur circa 5 m von der Spielfläche entfernt. Der gesetzlich geforderte Mindestabstand als Lärmschutz werde somit nicht eingehalten. rungen für ihre spätere Lebensführung sammeln und sich Fä- higkeiten und Fertigkeiten aneignen können, die sie im Um- gang mit ihrer Umwelt benötigen. Der in den Stellungnahmen angeführte gesetzlich geforderte Mindestabstand als Lärmschutz gilt nur für Bolzplätze und nicht für öffentliche Spielplätze. 2 Anzahl der Wohneinheiten Die südlich und östlich des Seeadlerweges angrenzenden Ob- jekte der Vorhabenträgerin, wiesen lediglich 59 bzw. 44 Wohneinheiten aus. Vor diesem Hintergrund erscheine die geplante Anzahl von 90 Wohneinheiten deutlich zu hoch. Die Geschosszahl sei zu reduzieren und die Anzahl der Wohnein- heiten mindestens zu halbieren. nein Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwick- lungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Der Im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städti- schen Bevölkerungsprognose 2011. In der aktuellen Bevölke- rungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zahlen sind der Beschlussvorlage "Umsetzung STEK Wohnen" – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu ent- nehmen. Zur Gewährleistung einer angemessenen Wohnungsversor- gung für alle Bevölkerungsgruppen sind ausreichend neue Wohnungen zu bauen. Die Bestandsbebauung weist vier Vollgeschosse plus ein Staf- felgeschoss aus und entspricht somit der im städtebaulichen Planungskonzept vorgesehenen Geschossigkeit. Die südlich und östlich des Seeadlerweges angrenzenden Objekte des Vorhabenträgers weisen 59 bis 67 Wohneinheiten aus. Die Anzahl der Wohneinheiten ist nicht gleichbedeutend mit der Dichte der Bebauung, hier ist der Wohnungsmix entschei- dend. Das städtebauliche Planungskonzept sieht eine durch- schnittliche Wohnungsgröße von 72 m² vor. Eine Halbierung der Anzahl der Wohneinheiten würde dem Ratsbeschluss vom - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 20.12.2016 nicht gerecht. 3 Geschosszahl Die angedachte Bauhöhe entspreche nicht der Einheitlichkeit und mindere das Gesamtbild des Wohnviertels. Es solle, die im Bestand vorhandene viergeschossige Bebauung aufge- nommen werden. ja Die Bestandsbebauung weist vier Vollgeschosse plus ein Staf- felgeschoss aus und entspricht somit der im städtebaulichen Planungskonzept vorgesehenen Geschossigkeit. Die in der Stellungnahme vorgebrachte Anregung ist bereits im städte- baulichen Planungskonzept berücksichtigt worden. 2, 3, 5, 6 Grünflächen Im Hinblick auf die Umweltbelange sei anzumerken, dass eine dringend benötigte Grünfläche vollends versiegelt und nicht genügend Ausgleich geschaffen werde. Der geschlossenen Bauweise fielen zahlreiche zum Teil sehr alte Bäume zum Op- fer, die dringend für ein ausgeglichenes Mikroklima benötigt würden. Zudem sei die Planfläche reich an Flora und Fauna, die durch die Bebauung zerstört werde. Es sei genauestens zu prüfen, welche Bäume für das Bauvorhaben gefällt werden müssten. ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden alle berührten Umweltbelange untersucht und bewertet. Hierzu gehören auch Flora und Fauna sowie eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichs- bilanzierung. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wer- den die notwendigen Festsetzungen aufgenommen. 3 Verlagerung des Spielplatzes Es sei zielführender den geplanten Spielplatz im Bereich des Grüngürtels zwischen Seeadlerweg und Dingers Garten Cen- ter zu realisieren. Die Örtlichkeit für den geplanten Spielplatz sei aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar, da abgelegen und kaum einsehbar. nein Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan. Dies bedeutet, dass der Vorha- benträger die Verfügungsbefugnis über die betroffenen Grund- flächen haben muss. Zudem hat das das Amt für Kinder, Ju- gend und Familie keine Bedenken zu diesem Standort geäu- ßert. 7 Für Beibehaltung der Busschleuse sowie die Errichtung des öffentlichen Spielplatzes Vor Einrichtung der Busschleuse sei die Straße als Ausweich- route zur Venloerstraße genutzt worden. Die Folge sei ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, vor allem auch mit großen LKW´s gewesen. Dies sei seit der Sperre zum Glück vorbei. Hier wohnten viele Kinder, es sei Schulweg vieler Kinder und Kenntnisnahme entfällt - 6 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ein Kindergarten liege hier. Die Busschleuse zu öffnen sei le- bensgefährlich für die kleinen Kinder. Zurzeit sei für Kinder, die aus dem Kindergartenalter heraus seien kein Spiel- und Sportangebot vorhanden. Es sei deshalb absolut wichtig, dass eine Spielfläche entstehe und somit ein Spielangebot für größere Kinder. Es wäre eine absolute Fehl- entscheidung auf diese Spielfläche zu verzichten.
Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Venloer Straße 419
- Deutz-Kalker Straße 37
- Seeadlerweg
- Fettenweg
- Silbermöwenweg
- Kolkrabenweg
- Straße 4
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 3284/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.11.2018
- Erstellt
- 10.10.2018 10:58