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0717/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV 4 betreffend "Wohnraumzweckentfremdung in Ehrenfeld"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 24.03.2025, TOP 6.15.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4149 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0717/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV 
4 betreffend "Wohnraumzweckentfremdung in Ehrenfeld" 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Anfrage AN/0075/2025 die nachfolgenden Fragen 
gestellt, die sich alle auf den Stadtbezirk Ehrenfeld beziehen: 
 
1. Wie viele Wohnungen stehen aktuell offiziell leer? 
 
2. Wie viele Wohnungen sind der Stadt Köln im Jahr 2024 als leerstehend oder 
zweckentfremdet gemeldet, wie viele Verfahren sind anhängig und wie ist der jeweilige 
Verfahrensstand?  
 
3. Kann die Menge der eingehenden Verfahren bearbeitet werden? Wenn nein, welche 
Möglichkeiten bestehen, kurzfristig mit der Bearbeitung neuer Verfahren zu beginnen? 
 
4. Sind innerhalb der Verwaltung alle Stellen besetzt, die sich mit dem Thema beschäfti-
gen? 
 
5. Wie viele Wohnungen konnten vor beziehungsweise nach der Feststellung von Leer-
stand / Zweckentfremdung wieder für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt werden und 
wie viele dieser Wohnungen sind derzeit wieder vermietet? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) 
 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld führt die Verwaltung derzeit Verfahren zu 176 Wohnungen wegen 
der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand. 
 
zu 2.) 
 
Im Jahr 2024 hat die Verwaltung für 69 Wohnungen im Stadtbezirk Ehrenfeld ein Verfahren 
wegen des Verdachts der Zweckentfremdung von Wohnraum eröffnet. Für 16 Wohnungen 
wurden Anträge auf Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum gestellt.

2 
 
Insgesamt sind im Stadtbezirk Ehrenfeld derzeit zu 370 Wohnungen Verfahren wegen des 
Verdachts der Zweckentfremdung von Wohnraum anhängig. Offene Anträge liegen für 23 
Wohnungen vor. Es stehen keine personellen Ressourcen und Kapazitäten zur Verfügung, 
um für diese Vielzahl an Fällen Sachstandszusammenfassungen zu erstellen. 
 
zu 3.) 
 
Aufgrund von Vakanzen und einem höheren Verwaltungsaufwand in wohnungsaufsichtsrecht-
lichen Verfahren können eingehende zweckentfremdungsrechtliche Verfahren nur mit erhebli-
cher zeitlicher Verzögerung bearbeitet werden. 
 
Zur Gewährleistung der weiteren Handlungsfähigkeit des Sachgebietes Zweckentfremdung, 
Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle - insbesondere im Bereich der Wohnungsaufsicht1 - 
müssen deswegen Aufgaben priorisiert werden. In diesem Zusammenhang hat die Verwal-
tung entschieden, dass die Prüfung von neuen Verdachtsmeldungen wegen der Zweckent-
fremdung von Wohnraum bis auf Weiteres zurückgestellt werden muss, um die weitere Bear-
beitung insbesondere von Wohnungsaufsichtsfällen, zweckentfremdungsrechtlicher Genehmi-
gungsverfahren und laufender Wiederzuführungsverfahren sicherzustellen. 
 
zu 4.) 
 
Im zweiten Halbjahr 2024 waren zeitweise vier von zwölf Stellen in der Sachbearbeitung un-
besetzt. Seit dem 1. März 2025 sind in der Sachbearbeitung zehn von zwölf Stellen besetzt. 
Eine weitere Stelle wird voraussichtlich zum 1. April 2025 wiederbesetzt werden. Die übrigen 
Stellen im Sachgebiet Zweckentfremdung, Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle sind besetzt. 
 
zu 5.) 
 
Im Jahr 2024 konnten im Stadtbezirk Ehrenfeld die Verfahren zu 30 Wohnungen, in denen 
sich der Verdacht der Zweckentfremdung von Wohnraum bestätigt hat, abgeschlossen wer-
den. Die Verfahren werden grundsätzlich erst abgeschlossen, wenn die Wohnungen wieder 
dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden und bewohnt sind. 
 
                                                 
1Im Bereich der Wohnungsaufsicht stellt die Verwaltung sicher, dass die Mindestanforderungen an 
angemessene Wohnverhältnisse  nach § 5 Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) eingehalten 
werden und erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen  nach § 6 WohnStG NRW  nachgeholt wer-
den. Hier ergibt sich häufig ein unaufschiebbarer Handlungsbedarf, um Gefahren für Leib und Leben 
der betroffenen Miet enden abzuwenden (zum Beispiel aufgrund eines massiven Schimmelbefalls oder 
einem vollständigen Heizungsausfall im Winter).

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0717/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.03.2025
Erstellt
07.03.2025 15:27