0717/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV 4 betreffend "Wohnraumzweckentfremdung in Ehrenfeld"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4149 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/56/561/3
Vorlagen-Nummer
0717/2025
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV
4 betreffend "Wohnraumzweckentfremdung in Ehrenfeld"
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Anfrage AN/0075/2025 die nachfolgenden Fragen
gestellt, die sich alle auf den Stadtbezirk Ehrenfeld beziehen:
1. Wie viele Wohnungen stehen aktuell offiziell leer?
2. Wie viele Wohnungen sind der Stadt Köln im Jahr 2024 als leerstehend oder
zweckentfremdet gemeldet, wie viele Verfahren sind anhängig und wie ist der jeweilige
Verfahrensstand?
3. Kann die Menge der eingehenden Verfahren bearbeitet werden? Wenn nein, welche
Möglichkeiten bestehen, kurzfristig mit der Bearbeitung neuer Verfahren zu beginnen?
4. Sind innerhalb der Verwaltung alle Stellen besetzt, die sich mit dem Thema beschäfti-
gen?
5. Wie viele Wohnungen konnten vor beziehungsweise nach der Feststellung von Leer-
stand / Zweckentfremdung wieder für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt werden und
wie viele dieser Wohnungen sind derzeit wieder vermietet?
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit:
zu 1.)
Im Stadtbezirk Ehrenfeld führt die Verwaltung derzeit Verfahren zu 176 Wohnungen wegen
der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand.
zu 2.)
Im Jahr 2024 hat die Verwaltung für 69 Wohnungen im Stadtbezirk Ehrenfeld ein Verfahren
wegen des Verdachts der Zweckentfremdung von Wohnraum eröffnet. Für 16 Wohnungen
wurden Anträge auf Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum gestellt.
2
Insgesamt sind im Stadtbezirk Ehrenfeld derzeit zu 370 Wohnungen Verfahren wegen des
Verdachts der Zweckentfremdung von Wohnraum anhängig. Offene Anträge liegen für 23
Wohnungen vor. Es stehen keine personellen Ressourcen und Kapazitäten zur Verfügung,
um für diese Vielzahl an Fällen Sachstandszusammenfassungen zu erstellen.
zu 3.)
Aufgrund von Vakanzen und einem höheren Verwaltungsaufwand in wohnungsaufsichtsrecht-
lichen Verfahren können eingehende zweckentfremdungsrechtliche Verfahren nur mit erhebli-
cher zeitlicher Verzögerung bearbeitet werden.
Zur Gewährleistung der weiteren Handlungsfähigkeit des Sachgebietes Zweckentfremdung,
Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle - insbesondere im Bereich der Wohnungsaufsicht1 -
müssen deswegen Aufgaben priorisiert werden. In diesem Zusammenhang hat die Verwal-
tung entschieden, dass die Prüfung von neuen Verdachtsmeldungen wegen der Zweckent-
fremdung von Wohnraum bis auf Weiteres zurückgestellt werden muss, um die weitere Bear-
beitung insbesondere von Wohnungsaufsichtsfällen, zweckentfremdungsrechtlicher Genehmi-
gungsverfahren und laufender Wiederzuführungsverfahren sicherzustellen.
zu 4.)
Im zweiten Halbjahr 2024 waren zeitweise vier von zwölf Stellen in der Sachbearbeitung un-
besetzt. Seit dem 1. März 2025 sind in der Sachbearbeitung zehn von zwölf Stellen besetzt.
Eine weitere Stelle wird voraussichtlich zum 1. April 2025 wiederbesetzt werden. Die übrigen
Stellen im Sachgebiet Zweckentfremdung, Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle sind besetzt.
zu 5.)
Im Jahr 2024 konnten im Stadtbezirk Ehrenfeld die Verfahren zu 30 Wohnungen, in denen
sich der Verdacht der Zweckentfremdung von Wohnraum bestätigt hat, abgeschlossen wer-
den. Die Verfahren werden grundsätzlich erst abgeschlossen, wenn die Wohnungen wieder
dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden und bewohnt sind.
1Im Bereich der Wohnungsaufsicht stellt die Verwaltung sicher, dass die Mindestanforderungen an
angemessene Wohnverhältnisse nach § 5 Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) eingehalten
werden und erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen nach § 6 WohnStG NRW nachgeholt wer-
den. Hier ergibt sich häufig ein unaufschiebbarer Handlungsbedarf, um Gefahren für Leib und Leben
der betroffenen Miet enden abzuwenden (zum Beispiel aufgrund eines massiven Schimmelbefalls oder
einem vollständigen Heizungsausfall im Winter).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0717/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.03.2025
- Erstellt
- 07.03.2025 15:27