Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV 4 betreffend "Wohnraumzweckentfremdung in Ehrenfeld"
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0717/2025 vom 14.03.2025
Stand: Am 24.03.2025 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 0717/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV 4 betreffend "Wohnraumzweckentfremdung in Ehrenfeld" Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Anfrage AN/0075/2025 die nachfolgenden Fragen gestellt, die sich alle auf den Stadtbezirk Ehrenfeld beziehen: 1. Wie viele Wohnungen stehen aktuell offiziell leer? 2. Wie viele Wohnungen sind der Stadt Köln im Jahr 2024 als leerstehend oder zweckentfremdet gemeldet, wie viele Verfahren sind anhängig und wie ist der jeweilige Verfahrensstand? 3. Kann die Menge der eingehenden Verfahren bearbeitet werden? Wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig mit der Bearbeitung neuer Verfahren zu beginnen? 4. Sind innerhalb der Verwaltung alle Stellen besetzt, die sich mit dem Thema beschäfti- gen? 5. Wie viele Wohnungen konnten vor beziehungsweise nach der Feststellung von Leer- stand / Zweckentfremdung wieder für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt werden und wie viele dieser Wohnungen sind derzeit wieder vermietet? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Im Stadtbezirk Ehrenfeld führt die Verwaltung derzeit Verfahren zu 176 Wohnungen wegen der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand. zu 2.) Im Jahr 2024 hat die Verwaltung für 69 Wohnungen im Stadtbezirk Ehrenfeld ein Verfahren wegen des Verdachts der Zweckentfremdung von Wohnraum eröffnet. Für 16 Wohnungen wurden Anträge auf Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum gestellt. 2 Insgesamt sind im Stadtbezirk Ehrenfeld derzeit zu 370 Wohnungen Verfahren wegen des Verdachts der Zweckentfremdung von Wohnraum anhängig. Offene Anträge liegen für 23 Wohnungen vor. Es stehen keine personellen Ressourcen und Kapazitäten zur Verfügung, um für diese Vielzahl an Fällen Sachstandszusammenfassungen zu erstellen. zu 3.) Aufgrund von Vakanzen und einem höheren Verwaltungsaufwand in wohnungsaufsichtsrecht- lichen Verfahren können eingehende zweckentfremdungsrechtliche Verfahren nur mit erhebli- cher zeitlicher Verzögerung bearbeitet werden. Zur Gewährleistung der weiteren Handlungsfähigkeit des Sachgebietes Zweckentfremdung, Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle - insbesondere im Bereich der Wohnungsaufsicht1 - müssen deswegen Aufgaben priorisiert werden. In diesem Zusammenhang hat die Verwal- tung entschieden, dass die Prüfung von neuen Verdachtsmeldungen wegen der Zweckent- fremdung von Wohnraum bis auf Weiteres zurückgestellt werden muss, um die weitere Bear- beitung insbesondere von Wohnungsaufsichtsfällen, zweckentfremdungsrechtlicher Genehmi- gungsverfahren und laufender Wiederzuführungsverfahren sicherzustellen. zu 4.) Im zweiten Halbjahr 2024 waren zeitweise vier von zwölf Stellen in der Sachbearbeitung un- besetzt. Seit dem 1. März 2025 sind in der Sachbearbeitung zehn von zwölf Stellen besetzt. Eine weitere Stelle wird voraussichtlich zum 1. April 2025 wiederbesetzt werden. Die übrigen Stellen im Sachgebiet Zweckentfremdung, Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle sind besetzt. zu 5.) Im Jahr 2024 konnten im Stadtbezirk Ehrenfeld die Verfahren zu 30 Wohnungen, in denen sich der Verdacht der Zweckentfremdung von Wohnraum bestätigt hat, abgeschlossen wer- den. Die Verfahren werden grundsätzlich erst abgeschlossen, wenn die Wohnungen wieder dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden und bewohnt sind. 1Im Bereich der Wohnungsaufsicht stellt die Verwaltung sicher, dass die Mindestanforderungen an angemessene Wohnverhältnisse nach § 5 Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) eingehalten werden und erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen nach § 6 WohnStG NRW nachgeholt wer- den. Hier ergibt sich häufig ein unaufschiebbarer Handlungsbedarf, um Gefahren für Leib und Leben der betroffenen Miet enden abzuwenden (zum Beispiel aufgrund eines massiven Schimmelbefalls oder einem vollständigen Heizungsausfall im Winter).
Beratungsverlauf
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24.03.2025
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.15.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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