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0974/2017

Wie viel Technik nutzen die Ausländerbehörden in Köln, um die Identität von Asylsuchenden festzustellen?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.04.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6553 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/323 
 
Vorlagen-Nummer 
 0974/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 
 
Wie viel Technik nutzen die Ausländerbehörden in Köln, um die Identität von Asylsuchenden 
festzustellen? 
Die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung folgender Anfrage: 
 
Am Donnerstag, dem 23.03.2017, wird der Entwurf des „ Gesetzes zur besseren Durchsetzung der 
Ausreisepflicht“ im Bundestag beraten. Es beinhaltet neben der Einführung eines neuen Abschieb e-
haftgrunds für „Gefährder“, dem Zwang zum Tragen einer Fußfessel, der Ausweitung des Ausreis e-
gewahrsams und der Rechtsgrun dlage für überfallartige Abschiebungen die Erweiterung der Befu g-
nisse für alle Stellen des BAMF zur Feststellung der Identität von Asylsuchenden in Erstaufnahmeei n-
richtungen. Es soll nun erlaubt werden, Daten der Mobiltelefone von Asylsuchenden der Landesa uf-
nahmen mithilfe forensischer Soft - und Hardware auszulesen, um schließlich anhand der Fotos oder 
anderer persönlicher Daten die Herkunft der Asylsuchenden festzustellen.  
 
Laut Aufenthaltsgesetz § 48 Abs. 3 ist es Ausländerbehörden schon jetzt erlaubt, P ersonen dazu 
zwingen, ihnen Mobiltelefone, USB -Sticks, Tablets oder Laptops auszuhändigen, um diese für die 
Feststellung der Identität zu nutzen.  
 
Immer wieder finden auch Sammelvorführungen von Vertretern bestimmter Staaten statt, um die 
Identität Asylsuchender zu bestimmen. Rechtsgrundlage der Vorführungen ist § 82 Abs. 4 AufenthG.  
 
1. Welche Maßnahmen ergreifen die Kölner Ausländerbehörden, um Identitäten festzustellen?  
2. In wie vielen Fällen haben Ausländerbehörden in Köln vom Auslesen von Datenträgern se it 2014 
Gebrauch gemacht? (Bitte monatliche Angaben) 
3. Welche Geräte wurden ausgelesen, und war die Herausgabe der Geräte freiwillig? 
4. Welche Software wurde dabei genutzt? 
5. Greifen Ausländerbehörden in Köln auf das Mittel „Sammelvorführungen“ zurück, und wenn ja, 
wie oft ist das vorgekommen?  
 
 
Die Verwaltung antwortet darauf wie folgt: 
 
Zu 1: Welche Maßnahmen ergreifen die Kölner Ausländerbehörden, um Identitäten festzustellen?  
 
Durch die Ausländerbehörde der Stadt Köln werden zur Feststellung der Identität u nter anderem aus-
führliche Befragungen von Personen, welche über keinerlei Identitätsdokumenten verfügen vorg e-
nommen. In der Befragung werden neben den Personalien auch Informationen zum letzten Wohnort, 
familiäre Bindungen im Heimatland, Schule etc. abgefr agt, was letztlich zur Identifizierung im Heima t-
land herangezogen wird. Eine Überprüfung im Heimatland erfolgt ebenso über Fingerabdrücke bis hin 
zu der persönlichen Vorführung desjenigen vor den jeweiligen Auslandsvertretungen des Herkunft s-
staates.

2 
 
Darüber hinaus kann die Ausländerbehörden in Fällen wo der begründete Verdacht besteht, dass 
tatsächlich vorhandene Personaldokumente unterdrückt werden, gem. § 24 Ordnungsbehördeng e-
setz NRW i. V. m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz NRW i. V. m. § 48 Abs. 3 Aufe nthaltsgesetz über 
das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss zum Auffinden von Identitätsdokumenten erwirken. 
Dies wird in begründeten Fällen durch die Ausländerbehörde veranlasst. Auch wenn im Rahmen e i-
ner solchen Durchsuchungen keine Identitätsdokumen te im eigentlichen Sinne vorgefunden werden, 
können ebenso sonstige Unterlagen vorgefunden werden, die zumindest anhand Schriftzeichen, 
Sprache etc. die jeweilige Herkunft erkennen lassen. Fallzahlen hierzu können mangels statistischer 
Erfassung nicht beigebracht werden.  
 
Des Weiteren werden nach Maßgabe der Verordnung EG Nr. 767/2008 des Europäischen Parlame n-
tes und Rates vom 09.07.2017 Abfragen über das VISA -Informationssystem (VIS) getätigt. Anhand 
einer solchen Abfrage ist neben den tatsächlichen Perso nalien auch Erkenntnisse über betriebene 
VISA-Verfahren in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermittelbar. Eine solche Abfrage kann 
sowohl über hier angegeben Personalien, als auch mittels Fingerabdrucksuche vorgenommen we r-
den. Neben der Erkenntnis  der tatsächlichen Durchführung eines VISA -Verfahrens, sind hier auch 
Angaben über den dort angegeben Einreisegrund, Adress - und Passdaten zu erzielen. Liegen diese 
Informationen vor, werden die jeweiligen Auslandsvertretungen über das Auswärtige Amt um di e 
Übersendung dort einliegender Passkopien zur Heranziehung im Passersatzpapierbeschaffungsve r-
fahren ersucht. Auch dieses Instrument wird durch die ABH Köln regelmäßig erfolgreich genutzt. 
 
Im Rahmen von Herkunftsbefragungen werden die betroffenen Personen bei der Zentralen Auslän-
derbehörde Köln gefragt, ob sie ein Mobiltelefon besitzen. Sofern dies bejaht wird, wird um Genehmi-
gung zur Einsichtnahme in das Mobiltelefon gebeten. Wenn die betroffenen Personen eine Einsicht-
nahme erlauben, werden die im Mobiltelefon gespeicherten Kontakte (Telefonbuch) und die Num-
mern der ein- bzw. ausgehenden Anrufe gesichtet. Dies vor dem Hintergrund ggf. aufgrund von Aus-
landsvorwahlen, Telefonnummer von Familienmitgliedern usw.  Hinweise auf die Herkunft der Be-
troffenen zu erhalten. Eventuelle Ergebnisse werden den zuständigen Ausländerbehörden zur weite-
ren Prüfung übermittelt. 
 
 
Zu 2:  In wie vielen Fällen haben Ausländerbehörden in Köln vom Auslesen von Datenträgern seit 
2014 Gebrauch gemacht? (Bitte monatliche Angaben) 
 
Die Ausländerbehörden haben bisher keine Datenträger ausgelesen. Die Zentrale Ausländerbehörde 
sichtet die Kontakte und Telefonnummern bei freiwillig vorgelegten Handys im Hinblick darauf, ob sich 
Hinweise auf das vermutete Herkunftsland ergeben.  
 
Zu 3: Welche Geräte wurden ausgelesen, und war die Herausgabe der Geräte freiwillig? 
 
Siehe zu 2. 
 
Zu 4: Welche Software wurde dabei genutzt? 
 
Siehe zu 2. 
 
Zu 5: Greifen Ausländerbehörden in Köln auf das Mittel „Sammelvorführungen“ zurück, und wenn ja, 
wie oft ist das vorgekommen? 
 
Sammelvorführungen im Rahmen der Passersatzbeschaffung werden von der Zentralen Ausländer-
behörde Köln regelmäßig mit dem Staat Algerien durchgeführt. In 2015 wurden zwei Sammelvorfüh-
rungen und in 2016 drei Sammelvorführungen mit dem algerischen Generalkonsulat in den Räumen 
der ZAB durchgeführt. Für 2017 sind 5 Vorführungen in der ZAB Köln geplant. Im Hinblick auf andere 
Staaten beteiligt sie sich an Sammelvorführungen anderer zentraler Ausländerbehörden. 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0974/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27