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3030/2022

Umgestaltung der Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 02.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4205 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 02.11.2022 
 3030/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 
Verkehrsausschuss 22.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Rat 08.12.2022 
 
Umgestaltung der Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse in Köln-
Weidenpesch  
hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung vom 28.04.2016 (Vorlagen-Nr.: 0202/2016 ) und auf 
Grund der Dringlichkeitsentscheidung vom 02.02.2021 den Bedarf für die Umgestaltung der Jesuiten-
gasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse im Stadtbezirk Weidenpesch (Vorlagen-Nr.: 
0392/2021)festgestellt und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmenumsetzung beauf-
tragt. Da für die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen ebenfalls Sanierungsbedarf besteht, wird die 
Maßnahme gemeinsam mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) und der RheinEnergie ausge-
schrieben und ausgeführt. 
 
Gemäß Beschluss vom 02.02.2021 (Vorlagen-Nr.: 0392/2021) belaufen sich die Gesamtkosten der 
Straßensanierungsmaßnahme auf 825.000 € brutto. 
 
Im Verlauf des Vergabeverfahrens hat sich gezeigt, dass das Angebot des mindestfordernden Bieters 
die ursprüngliche Kostenkalkulation aus Februar 2021 überschreitet. 
Die Angebotssumme für den Straßenbau liegt nunmehr bei Gesamtkosten in Höhe von 993.962,03 €. 
950.132,16 € der Kosten entfallen auf den Hauptauftrag des Straßenbaus und 43.829,87 € sind Ne-
benkosten der Maßnahme (z. B. Schlussvermessung, Baugrunduntersuchungen, etc.). 
Das vorliegende Angebot überschreitet die zugrundeliegenden beschlossenen Kosten für die Umge-
staltung der Jesuitengasse um 168.962,03 €. 
 
Die Kostensteigerung lässt sich im Wesentlichen auf die derzeit stark gestiegenen Baustoffkosten 
und das allgemein hohe Preisniveau für Bauleistungen zurückführen. Grund für die Steigerung der 
Preise sind die Auswirkungen der Ukraine-Krise, welche zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabe-
verfahrens noch nicht absehbar gewesen sind. 
 
Die Umgestaltung und Sanierung der Jesuitengasse mit Ausnahme des Einmündungsbereiches Je-
suitengasse/Feuerstraße/Amboßstraße/Floriansgasse löst eine Beitragspflicht der Anlieger*innen

2 
 
nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Mit der Erhöhung der Baukosten steigen die Bei-
träge entsprechend.  
 
Da es sich hier um eine bereits im Jahr 2016 beschlossene Baumaßnahme handelt, ist eine Landes-
förderung nach den Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministe-
rium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung nicht möglich. Eine Anliegerinformation hat in 
der Zeit vom 17.05.2022 bis 10.06.2022 stattgefunden. Die Ausführung der Maßnahme startete im 
Juni 2022 und wird voraussichtlich im März 2023 abgeschlossen. 
 
Von den Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 994.000 € entfallen auf das aktuelle Haushaltsjahr 
rd. 594.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 rd. 400.000 €.  
 
Die im Haushaltsjahr 2022 benötigten investiven Kassenmittel in Höhe von 594.000 € stehen im Teilfi-
nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Jesuitengasse – Um-
gestaltung, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Verfügung. 
 
Die in 2023 benötigten Kassenmittel in Höhe von 400.000 € sind im Haushaltsplan-Entwurf 
2023/2024 entsprechend berücksichtigt. 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Aufwendun-
gen für Abschreibungen im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen. 
Die in 2024 erforderlichen bilanziellen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 19.880 € sind im Haus-
haltsplan-Entwurf 2023/2024 berücksichtigt. 
Die ab 2025 anfallenden Abschreibungsaufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen 
der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. ebenfalls im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, 
Plätze, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Gez. i.V. StD Blome

Beratungsverlauf (4)

03.11.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.11.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3030/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
02.11.2022
Erstellt
13.09.2022 12:47