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Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023/2024 einschließlich der Finanzplanung bis 2027 und der sonstigen Anlagen - Anregungen der Bezirksvertretung Chorweiler gem. § 37 Abs. 4 GO NRW
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2357/2022 vom 28.07.2022
Stand: Am 05.09.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 2357/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023/2024 einschließlich der Finanzplanung bis 2027 und der sonstigen Anlagen - Anregungen der Bezirksvertretung Chorweiler gem. § 37 Abs. 4 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 einschließlich der Finanzplanung bis 2027 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge und An- regungen: Die Vorschläge und Anregungen werden in der Sitzung formuliert. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 mit ihren Anlagen in seiner Sitzung am 17.08.2022 entgegen genommen. Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit- gestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschlä- ge und Anregungen machen. Gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltsansätze in einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. Anlagen
Beratungsverlauf
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