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0586/2017

Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Vogelsanger Straße und Venloer Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 25.04.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 11.05.2017, TOP 5.2

Anlage 5 - Anlage 2 der Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln (Gestaltungshandbuch der Stadt Köln)

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Erläuterungsbericht

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Anlage 4 - Anlage 1 der Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln (Schreiben des Stadtplanungsamtes)

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Anlage 1 - Stadtplan

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Anlage 3 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln

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Anlage 6 - Nachtrag zur Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln

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Anlage 5 - Anlage 2 der Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln (Gestaltungshandbuch der Stadt Köln)

11196 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln
Gestaltungshandbuch
Stadt Köln

Elemente
Temporäre Einrichtungen | Stand: Mai 2016
G8 Temporäre Einrichtungen
Temporäre Einrichtungen sind immer wieder stadt­
bildprägend in den öffentlichen Räumen und zu finden 
und sind daher ebenso m it einer besonderen Sorgfalt 
zu betrachten. Temporäre Baustellen sollen ebenso 
Qualitätsstandards unterliegen. So soll es in den öffent­
lichen Räumen m it internationalem Anspruch nur noch 
Baustelleneinrichtungen m it einer festen Holzabgren­
zung geben, die von außen nicht oder nur gezielt mit 
geplanten Öffnungen einsehbar sind. Außerhalb dieser 
Baustellenabgrenzung ist der öffentliche Raum von 
Baustellenmaterial frei zu halten.
Außerdem sollen auch Veranstaltungseinrichtungen 
gewissen Standards unterliegen. Gestaltungsstandards 
für z. ß. Weihnachtsmarkt- oder Karnevalseinrichtungen 
werdenderzeiterstellt.

Elemente
Temporäre Einrichtungen -  BausteSleneinrichtungen [ Stand: Mai 2016
G8,1 Baustelleneinrichtungen
Baustellen zeigen, dass sich etwas in eine neue, gute 
Richtung verändert und dass etwas passiert. Da Bau­
stellen temporäre Lösungen bedeuten, wird der ge­
stalterische Aspekt, der in der Umsetzung in der Regel 
Mehraufwand bedeutet, allerdings oft vernachlässigt.
So ist es wichtig, neben der Verkehrssicherheit von 
Baustellen auch die Gestaltung der Einrichtungen zu 
betrachten und zu regeln, Die Baustellenfibel gibt die 
Grundlagen und Hinweise zur Ausführung von Bau­
vorhaben im öffentlichen Raum vor:
Die Bereiche mit einer besonders hohen stadträum­
lichen Bedeutung (0 )u n d  © )  haben immereinen 
hohen Anspruch an die Gestaltung des öffentlichen 
Raums auch bei temporären Maßnahmen.
www.stadt-koein/bausteJienfibel.cle
Im folgenden Kapitel werden diese Grundlagen durch 
Gestaltungsvorgaben mit Bezug auf den Bedeutungs­
plan ergänzt.
B e d e irfU ftg  
©  (ntörrätjowaf 
£3
V te fb lW ü 'ft'g  sta 'cffv/e ft- (Ü ) W acbba 'rscfi'äftlicfi; 
G V ünffäcIte
Bereiche
©  H is tö fts c h
( fp t h  f i »  piV  Ir»
Äflgemem
Kinqe
Rhelnüfet*

Elemente
Temporäre Einrichtungen -  Baustelieneinrichtungen (  Stand: Mai 2016
C8.1.1 Baustelleneinrichtung in international bedeutenden Räumen 0 )
Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson (Angabe 
bei Baugenehmigung), die verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln 
der Baustellenfibel (Unk zur Website s.o.) und des Gestaltungshandbuches 
Gesamtstadt. Wird keine Person angegeben, ist der Bauleiter verantwortlich.
Grundregeln
1. Unter einer Baustelle, für die nachfolgende Regeln gelten, versteht man 
zusätzlich benötigten, abzugrenzenden öffentlichen Raum für Baumaß­
nahmen, die länger als 7 Tage und deren benötigte Fläche inkl. Abgren­
zung ab einer Einfriedungslänge von 10m betragen.
2. Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der Baustelleneinrich­
tungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten sind geschlossen zu 
halten.
A. Baustelleneinrichtungsfläche
Feste geschlossene Baustelleneinrichtungsfläche (Material: Holz, Metall o.a.) 
Die Flächen sind im Ton RAL 7024 mit Anti-Graffitibeschichtung beschichtet 
Kein ßodenspalt (Barrierefreiheit!)
B . Werbung
Fremdwerbung ist nicht zulässig. Auf den Flächen der Baustelleneinrichtung 
,ist ausschließlich Eigenwerbung mit Bezug auf die umzubauende Immobilie 
zugelassen. Die Werbeflächeri auf Elementen im öffentlichen Stadtraum 
dürfen das Maß von 5 % der Ansichtsfläche nicht überschreiten. Wie für alle 
Elemente im Stadtraum ist auch für die Eigenwerbung ein zurückhaltendes 
Farbspektrum (möglichst Grautöne) zu wählen.
BWe'ütün'g Bereiche
©  fntewatiönaf Ve'ffefn'düFtä stacftweft V Wachbärschaftlich (TI) Historisch Äflgerrieirt
Rheinufer
C rö n ff^ c h e ' ita m fie re frb  R ir tO tf

©  < 2
Elemente
Temporäre Einrichtungen -  Baustelleneinrichtungen | Stand: Mai 2016
ß 'ed eu tü rtg
friteYriättöfWit
Abstimmungsverfahren bei Neuaufstellung
Bauantrag beim Bauaufsichtsamt
Instandhaltung
Die Baustelle und der öffentliche Bereich rund um die Baustelleneinrich­
tungsfläche sind sauber und ordentlich zu halten.
(5) Kontrolle Reinigung/Aufkleberbeseitigung: 3 x pro Woche 
Graffitibeseitigung innerhalb 48 h
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen 
und besenrein zu hinterlassen.
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder 
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
Befef che1
VerbtndürtQ: Stadtw eit WachfrarscftöftUefi (?j> tfistotfech ÄlTg'enhe'm
Kheirtüfff
(jrü rifl^ c tfe ' O K p r n H ^ r p fr fv  fftflC fö

Elemente
Temporäre Einrichtungen -  Baustelleneinrichtungen | Stand: Mai 2016
G8.1.2 Baustelleneinrichtung in stadtweit bedeutenden Räumen @
Alternative mil rollt)
Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson (Angabe bei 
Baugenehmigung), die verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln 
der Baustellenfibel (Unk zur Website siehe Einleitung) und des Gestaltungs­
handbuches Gesamtstadt Wird keine Person angegeben. ist der Bauleiter 
verantwortlich.
Grundregeln
1. Unter einer Baustelle, für die nachfolgende Regeln gelten, versteht man 
zusätzlich benötigten, abzugrenzenden öffentlichen Raum für Baumaß­
nahmen, die länger als 7 Tage und deren benötigte Fläche inkl. Abgren­
zung ab einer Einfriedungslänge von 10 m betragen.
2. Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der Baustelleneinrich­
tungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten sind geschlossen zu 
halten.
A. Baustelleneinrichtungsfläche
Feste geschlossene Baustelleneinrichtungsfläche (Material: Holz, Metall o. 
ä.) Als Variante ist eine Folierung zugelassen. Die Flächen sind im Ton RAL 
7024 mit Anti-Graffitibeschichtung beschichtet. Kein Bodenspalt 
(Barrierefreiheit!)
B . Werbung
Fremdwerbung istnichtzulässig. Auf den Flächen der Baustelleneinrichtung 
ist ausschließlich Eigenwerbuhg mit Bezug auf die umzubauende Immobilie 
zugelassen. Die Werbeflächen auf Elementen im öffentlichen Stadtraum 
dürfen das Maß von 5% der Ansichtsfläche nicht überschreiten. Wie für alle 
Elemente im Stadtraum ist auch für die Eigenwerbung ein zurückhaltendes 
Farbspektrum (möglichst Grautöne) zu wählen.
Se'd'e'ti'ten'gi
Cf,' FnternafionaF
ß
Verbindung städtWeifc l^äcbbarsebäftlicb
Grünfläche
Bereiche 
o  R&torisch A llg e m e in
Ririqe

Elemente
Temporäre Einrichtungen -  Baustelleneinrichtungen | Stand: Mai 2016
Abstimmungsverfahren bei Neuaufstellung
Bauantrag beim Bauaufsichtsamt
Instandhaltung
Die Baustelle und der öffentliche Bereich rund um die Baustelleneinrich­
tungsfläche sind sauber und ordentlich zu halten.
©  Kontrolle Reinigung/Aufkleberbeseitigung: 1  x pro Woche 
Graffitibeseitigung innerhalb 72 h
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen 
und besenrein zu hinterlassen.
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder 
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
Bedeutung 
O ' Intemafiorial
Cs
VetbtndtrtTg: stadtWeft- O NachbarSchaftlich  
G fC n fl3 c fie !
Bereiche
©  HistöYiich Allgsmeit!
(fV»Yn FvpYpiVf» R irtqe

Elemente
Temporäre Einrichtungen -  Baustelleneinrichtungen | Stand: Mai 2016
G8.1,3 Baustelleneinrichtung in nachbarschaftlich bedeutenden Räumen
- — r.;- - l. - -
Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson (Angabe bei 
Baugenehmigung), die verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der 
Baustellenfibel (Unk zur Website siehe Einleitung) und des Gestaltungshand­
buches Gesamtstadt. Wird keine Person angegeben, ist der Bauleiter verant­
wortlich,
1 . Baustelleneinrichtungsfläche
Herkömmlicher mobiler Metallbauzaun oder wie in CD oder @
Grundregeln
1. Unter einer Baustelle, für die nachfolgende Regeln gelten, versteht man 
zusätzlich benötigten, abzugrenzenden öffentlichen Raum für Baumaß­
nahmen, die länger als 7 Tage und deren benötigte Fläche inkl. Abgren­
zung weniger als 25 m2  betragen.
2. jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der Baustelleneinrich­
tungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten sind geschlossen zu 
halten.
Abstimmungsverfahren bei IMeuaufstellung
Bauantrag beim Bauaufsichtsämt
Instandhaltung
Die Baustelle und der öffentliche Bereich rund um die Baustelleneinrich­
tungsfläche sind sauber und ordentlich zu halten.
Kontrolle Reinigung/ Aufkleberbeseitigung: 1  x pro 3 Woche 
Graffitibeseitigung innerhalb 3 Wochen
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen 
und besenrein zu hinterlassen.
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder 
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
Bedeutung Bereiche
©  internaffönai Verbfh'cking städtWeff ©  WachbarSchaftltch ©  Historisch ÄlfgenVem
^  , Rheinüfer

Elemente
Temporäre Einrichtungen -  Bausteiieneinrichtungen [ Stand: Mai 2016
G8.1.4 Baustelleneinrichtung Verkehrssicherheit
Die StVO regelt die Verkehrsinformationselemente in Bezug auf die 
Form, Farbgestaltung und Anordnung. Diesen Regeln muss unbedingt 
Folge geleistet werden.
Dennoch gibt es Gestaltungsspielräume, was die Beschaffenheit in Bezug 
auf Alter und Sauberkeit des Mobiliars und die sorgfältige Anordnung dessen 
angeht,
Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson (Angabe bei 
Baugenehmigung), die verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der 
Baustellenfibel (LINK) und des Gestaltungshandbuches Gesamtstadt.
Wird keine Person angegeben, ist der Bauleiter verantwortlich.
Grundregeln
1. Die nachfolgenden Regeln gelten für alle Baustelleneinrichtungen.
2. Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der Baustelleneinrich­
tungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten sind geschlossen zu 
halten.
A. Beschaffenheit
<3)0 Material neuwertig und sauber (Aufkleber und Graffiti-frei).
Material sauber (Aufkleber und Graffiti-frei).
ß. Anordnung im Raum 
<5)0 Das Mobiliar ist besonders sorgfältig aufzustellen, die Standfüße sind parallel 
zur Fahr-/ bzw. Laufrichtung auszurichten.
N
L .
BetfeütüTig Bereiche
©  fnterriätiönaf Ve'tfeiVfcfcffig: st&ftw&t- ©  WacftfcaYschaftlfcfi ©  Wistörkch Alfcjentöifl
Rheinüfer
ßä Grünff^ch'ö tomfairröf'f« Rfrtcie

9  ©
Bedeutung
fntcrnaUönal
Elemente f  ^
Temporäre Einrichtungen -  Baustelieneinrichtungen | Stand: Mai 2016
Abstimmungsverfahren bei Neuaufstellung
Bauantrag beim Bauaufsichtsamt bzw. ßauverwaltungsamt
Instandhaltung
Die Baustelle und der öffentliche Bereich rund um die Baustelleneinrich­
tungsfläche sind sauber und ordentlich zu halten.
0  Kontrolle Reinigung/Aufkleberbeseitigung: 3x pro Woche 
Graffitibeseitigung innerhalb 48 h
Kontrolle Reinigung / Aufkleberbeseitigung: Ix  pro 3 Wochen 
Graffitibeseitigung innerhalb 1  Woche
Kontrolle Reinigung/ Aufkleberbeseitigung: Ix pro 3 Wochen 
Graffitibeseitigung innerhalb 3 Wochen
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen 
und besenrein zu hinterlassen.
Im Falle eines Verstoßes verhängt das Baustellenmanagement Bußgelder 
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 €.
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VeTbfa'düWdi s fä d tw e it 0  N ä c h b ä fs tfia fttlc f»  ©  W stoT iscfr ÄUgemem'
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Beschlussvorlage Ausschuss

8661 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0586/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Vogelsanger 
Straße und Venloer Straße 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren die in Anlage 3 beigefügte 
Stellungnahme abzugeben. 
 
Alternative: 
Keine. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Vorhaben 
 
Die DB Netz AG beabsichtigt im Zeitraum 2018 bis 2022, die beiden im Stadtteil Neustadt/Nord gele-
genen Eisenbahnüberführungen Vogelsanger Straße und Venloer Straße aufgrund ihres schlechten 
baulichen Zustandes zu erneuern. Zur konkreten Lage dieser beiden Eisenbahnüberführungen wird 
auch auf den als Anlage 1 beigefügten Stadtplan verwiesen. 
 
Die Eisenbahnüberführung Vogelsanger Straße wurde 1886 als Stahlbogenbrücke mit oben liegen-
der, aufgeständerter Gleisfahrbahn gebaut. Sie überführt insgesamt 10 Gleise, wobei jedes einzelne 
Gleis von zwei Bogenkonstruktionen getragen wird. Die bestehenden Widerlager sind flach gegründet 
und bestehen aus unbewehrtem Magerbeton. 
 
Die Eisenbahnüberführung Venloer Straße wurde 1885 als Stahlbogenbrücke mit oben liegender, 
aufgeständerter Gleisfahrbahn gebaut. Instandsetzungen und Verstärkungen fanden zuletzt 1955 und 
1956 statt. Die bestehenden Widerlager sind flach gegründet und bestehen aus Mauerwerk. 
 
Der vorhandene Zustand der Brücken ist auf den Seiten 1 und 2 des als Anlage 2 beigefügten Erläu-
terungsberichts dargestellt. 
 
Geplante Maßnahmen 
 
Gemäß Planung der DB Netz AG sollen die alten Stahlbogen-Überbauten inklusive der Widerlager 
abgebrochen und erneuert werden. Die aktuellen Gleislagen sind durch die Baumaßnahme jedoch 
nicht betroffen. 
 
Bezüglich der Eisenbahnüberführung Vogelsanger Straße ist vorgesehen, nach Abbruch des beste-
henden Brückenbauwerkes inklusive der Widerlager die neue Eisenbahnüberführung als Deckbrücke 
(Trägerrost) mit seitlichen Gehwegen auszubilden. Die Durchfahrtshöhe wird durch das Entfallen der 
alten Bogenkonstruktionen auf eine einheitliche Höhe von ≥4,50 m angepasst. 
 
Bezüglich der Eisenbahnüberführung Venloer Straße ist vorgesehen, nach Abbruch des bestehenden 
Brückenbauwerkes inklusive der Widerlager die neuen Eisenbahnüberführungen als Stahltröge bzw. 
als Stahlbeton-Verbundüberbauten (Deckbrücken) auszubilden. Die Durchfahrtshöhe wird durch das 
Entfallen der alten Bogenkonstruktionen auf eine einheitliche Höhe von ≥4,50 m angepasst. Zur Her-
stellung der neuen Widerlager ist es erforderlich, das Bahnsteigdach des unmittelbar angrenzenden 
Bahnhofs Köln-West teilweise zurückzubauen. Um erstmals direkt von der Venloer Straße auf den 
Bahnsteig zu gelangen, wird eine Treppe mit einer Breite von ≥3,20 m hergestellt. 
 
Die geplanten Neukonstruktionen sind ebenfalls auf den Seiten 1 und 2 des als Anlage 2 beigefügten 
Erläuterungsberichts dargestellt. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung beantragt. 
Von der Bezirksregierung Köln, die im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes das Anhörungsverfahren 
nach § 72 VwVfG durchführt, wurden die Antragsunterlagen  mit der Aufforderung übersandt, diese 
öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 01.03.2017 (Ende der Einwendungsfrist) 
Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung 
finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Be-
schlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermi-

3 
ne nicht möglich. 
 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum o. g. Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 
16.01.2017 bis 15.02.2017 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden.  
 
Stellungnahme 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat z. B. in seinem Beschluss vom 28.02.2013, Az. 7 VR 13.12, fest-
gestellt, dass Gemeinden bei Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt sind: Als Be-
troffene und als Träger öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen 
sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kom-
men primär Eigentumsrechte und die gemeindliche Planungshoheit in Betracht. Ausdrücklich nicht 
darunter fallen Rechte der Gemeindemitglieder (beispielsweise Belange der durch ein Vorhaben be-
troffenen Wohnbevölkerung) oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an Vorhaben 
stellt, beispielsweise solche aus dem Bereich des Natur- und Umweltschutzes (vgl. hierzu auch 
BVerwG, Beschluss vom 09.10.2003, Az. 9 VR 6.03). 
 
Zwar sind grundsätzlich alle Maßnahmen zur Verbesserung der Bahninfrastruktur in Köln zu begr ü-
ßen. Im vorliegenden Fall stehen jedoch gewichtige Gründe des Denkmalschutzes dem seit ens der 
DB Netz AG geplanten Vorhaben entgegen. 
 
Bei den vorhandenen Eisenbah nüberführungen Vogelsanger Straße und Venloer Straße handelt es 
sich um eingetragene Baudenkmäler, an deren Schutz und Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. 
Diese beiden Eise nbahnüberführungen wurden am 25.09.2014 unter den laufenden Nummern 8768 
und 8769 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen und damit rechtskräftig unter Schutz gestellt. 
 
In der aufwändigen Gestaltung spiegelt sich ein wesentlicher Aspekt der Kölner Stadt- und Stadtbau-
geschichte. Die Bogenformen imitieren Torsituationen und markieren die Grenze zwischen den Voro r-
ten und der neuen Kernstadt („Neustadt“). In den Detailformen spiegelt sich der Gestaltungsanspruch 
jener Zeit. Das betrifft sowohl die Brück enträger als auch die Gestaltung der Widerlager. Die Eise n-
bahnüberführungen Vogelsanger Straße und Venloer Straße verkörpern das Bild einer entwickelten 
Urbanistik, die besonders in den Metropolen Europas im 19. und frühen 20. Jahrhundert anzutreffen 
war. Sie sind über die städtebauliche Bedeutung hinaus auch von künstlerischer und konstruktion s-
geschichtlicher Relevanz. 
 
Zudem wurde  bereits im Jahr 2014 im Gespräch zwischen Herrn OB Roters und Vertretern der DB 
AG das Thema „Qualitätvoller Umbau der DB Brü cken / Denkmalschutz“ erörtert. Hier wurde u. a. auf 
die Denkmalwürdigkeit der Brücken hingewiesen und darauf, dass das Erfordernis bestehe, die tec h-
nisch oder wirtschaftliche Erneuerungsbedürftigkeit gutachterlich nachzuweisen. Wenn dieser Nac h-
weis geführt sei, seien Kompromisslösungen zu erarbeiten. 
 
Ein solches Gutachten liegt nicht vor. In den eingereichten Planfeststellungsunterlagen wurde die 
Unterschutzstellung nicht berücksichtigt. So heißt es hierzu in dem als Anlage 2 beigefügten Erläut e-
rungsbericht unter Punkt 9.2.7 „Bau - und Bodendenkmale sind durch die Baumaßnahme weder vsl. 
bau- noch anlagenbedingt betroffen“. 
 
Ein Ersatz der vorhandenen Eisenbahnüberführungen durch neuzeitliche Bauwerke wäre daher nur 
dann akzeptabel, wenn es hierzu keine Alte rnative gäbe. Dies wäre insbesondere dann der Fall, 
wenn – gutachterlich belegt – eine Bestandssanierung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen 
nicht vertretbar wäre. 
 
In der abgegebenen Stellungnahme wurde daher gefordert, diese beiden hier in Rede  stehenden Ei-
senbahnüberführungen in Abstimmung mit dem Stadtkonservator / Amt für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege instand zu setzen und zu erhalten. 
 
Für den Fall, dass ein Ersatz der vorhandenen Eisenbahnüberführungen Vogelsanger Straße und 
Venloer Straße durch neuzeitliche Bauwerke jedoch unumgänglich ist, wurde in der Stellungnahme 
jedoch vorsorglich darum gebeten, die dann relevanten weiteren städtischen Belange zu berücksich-

4 
tigen. 
 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG geplant und 
durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Die dabei 
aus städtischer Sicht zu berücksichtigen Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maß-
nahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange 
unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Stadtplan 
Anlage 2 – Erläuterungsbericht 
Anlage 3 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln 
Anlage 4 – Anlage 1 zur Stellungnahme 
Anlage 5 – Anlage 2 zur Stellungnahme 
Anlage 6 – Nachtrag zur Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln

Anlage 2 - Erläuterungsbericht

80674 Zeichen

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
II 
Inhaltsverzeichnis 
Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................IV  
Tabellenverzeichnis ............................................................................................................ V  
1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens) .................................................... 1  
1.1  Brückenbauwerke ....................................................................................... ........................... 1  
1.1.1  EÜ Vogelsanger Straße in Köln ......................................................................... .................... 1  
1.1.2  EÜ Venloer Straße in Köln ............................................................................ ......................... 2  
1.1.3  Veranlassung/Begründung der Maßnahmen .................................................................... ...... 3  
1.2  Lage im Netz ...................................... ................................................... ................................ 3  
1.3  Zuständigkeiten ........................................................................................ ............................. 3  
1.3.1  Vorhabenträger ........................................................................................ .............................. 3  
1.3.2  Planfeststellungsbehörde ............................................................................... ........................ 3  
2 Planrechtfertigung (Anlass des Bauvorhabens) ........................................................ 4  
3 Variante und Variantenvergleich ................................................................................. 4  
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes .............................................................. 4 
4.1  Brückenbauwerke ....................................................................................... ........................... 4  
4.1.1  Eisenbahnüberführung Vogelsanger Straße ................................................................ .......... 4  
4.1.2  Eisenbahnüberführung Venloer Straße ................................................................... ............... 5  
4.2  Gleisanlagen der Projekte: Vogelsanger Straße/ Venloer Straße ........................................... 7  
im vohandenen Zustand ................................................................................. ................................... 7  
4.3  Straßenbereiche ....................................................................................... ............................. 7  
4.3.1  Vogelsanger Straße .................................................................................... ........................... 7  
4.3.2  Venloer Straße ....................................................................................... ................................ 7  
4.4  KT (Kommunikationstechnik) ............................................................................ ..................... 7  
4.5  Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik ................................................................. .............. 8  
4.5.1  Vogelsanger Straße .................................................................................... ........................... 8  
4.5.2  Venloer Straße..................................... ................................................... ............................... 8  
4.6  Elektrotechnik ........................................................................................ ................................ 9  
4.6.1  OLA .................................................................................................. ..................................... 9  
4.6.2  EEA (Elektrische Energie Anlagen) - 50 Hz ................................................................. .......... 9  
5 Beschreibung des geplanten Zustandes .................................................................. 10  
5.1  Brückenbauwerke ....................................................................................... ......................... 10  
5.1.1  Eisenbahnüberführung Vogelsanger Straße in Köln ........................................................ ..... 10  
5.1.2  Eisenbahnüberführung Venloer Straße in Köln ........................................................... ......... 11  
5.2  Gleisanlage der Projekte Venloer Straße / Vogelsanger Straße ...........................................13  
im geplanten Zustand .................................................................................. .................................... 13  
5.3  Lärmschutzwand ......................................................................................... ......................... 13  
5.4  Kabel- und Leitungsarbeiten ............................................................................ .................... 13  
5.5  KT (Kommunikationstechnik) ............................................................................ ................... 13  
5.6  Anlagen der Leit- und Sicherheitstechnik ............................................................... .............. 14  
5.6.1  Vogelsanger Straße Bauzeitlicher Zustand ................................................................. ......... 14  
5.6.2  Vogelsanger Straße Endzustand .......................................................................... ............... 14  
5.6.3  Venloer Straße Bauzeitlicher Zustand .................................................................. ................ 14  
5.6.4  Venloer Straße Endzustand ............................................................................. .................... 15  
5.7  E-Technik .......................................... ................................................... ............................... 15  
5.7.1  OLA .................................................................................................. ................................... 15  
5.7.2  EEA (Elektrische Energie Anlagen) 50 Hz.................................................................. .......... 16  
6 Tangierende Planungen .............................. ............................................................... 17

Vorhaben:
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
III 
6 Tangierende Planungen ............................................................................................. 17  
6.1  Projekt „ESTW linke Rheinseite“ ................................................... ....................................... 17  
6.2  Projekt „Lärmsanierung an Schienenwegen, Neubau von Schallschutzwänden, Stadtgebiet 
Köln, linksrheinisch“ ................................................... ................................................... ....... 17  
7 Temporär zu errichtende Anlagen............................................................................. 18  
7.1  Baubehelfe – Eisenbahn-Hilfsbrücken ................................................................................ . 18  
7.2  Baubehelf – LKW-Hilfsbrücke ....................................................................................... ....... 18  
7.3  Fußgänger Hilfsbrücke .................................................................................. ....................... 18  
7.4  Kabel-Hilfsbrücke ....................................................................................... .......................... 18  
7.5  Baustellenzufahrt - Rampe „Stadtgarten“ ................................................... .......................... 18  
7.6  Baustellenzufahrt – Rampe EÜ Vogelsanger Straße“ ................................................... ....... 19  
7.7  Baustelleneinrichtungen ................................................................................. ...................... 19  
8 Baudurchführung ....................................................................................................... 20  
8.1  Bautechnologie ........................................................................................ ............................ 20  
8.1.1  Vogelsanger Straße / Venloer Straße ................................................................... ............... 20  
8.1.2  Bauzeit ........................................... ................................................... .................................. 20  
8.1.3  Straßensperrungen ..................................................................................... ......................... 20  
9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ......................................................... 21  
9.1  Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................................................................. .. 21  
9.2  Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter ......................................................... . 22  
9.2.1  Schutzgut „Mensch“ ................................................... ................................................... ....... 22  
9.2.2  Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ ................................................... ......................................... 22  
9.2.3  Schutzgut „Wasser“ ................................................... ................................................... ....... 23  
9.2.4  Schutzgut „Klima, Luft“ ................................................... ................................................... ... 23  
9.2.5  Schutzgut „Landschaft“ ................................................... ................................................... .. 23  
9.2.6  Schutzgut „Boden“ ................................................... ................................................... ......... 23  
9.2.7  Schutzgut „Kultur und Sachgüter“ ................................................... ..................................... 23  
9.3  Bewertung der Umweltauswirkungen ....................................................................... ............ 24  
9.3.1  Screening à UVP – Pflicht ............................................................................................. ..... 24  
9.3.2  Eingriffsregelungen gemäß BNatSchG ...................................................................... .......... 24  
9.3.3  FFH – Verträglichkeit ....................................................................................... .................... 24  
9.3.4  Artenschutz ............................................................................................ .............................. 24  
9.3.5  Immissions- und Emissionsschutz ............................................................................. .......... 24  
9.3.6  Schutz vor Baulärm gemäß AVV Baulärm ..................................................................... ....... 26  
10  Weitere Rechte und Belange ..................................................................................... 27  
10.1  Grunderwerb ........................................................................................... ............................. 27  
10.2  Kabel und Leitungen .................................................................................. .......................... 27  
10.3  Straßen und Wege ..................................................................................... .......................... 27  
10.4  Kampfmittel ........................................................................................... ............................... 28  
10.5  Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial .............................................................. ...... 28  
10.5.1  Brückenbauwerke .................................... ................................................... ..................... 28  
10.5.2  Oberleitungsanlagen ................................................................................... ..................... 28  
10.6  Gewässer ............................................ ................................................... ............................. 28  
10.7  Land- und Forstwirtschaft .............................................................................. ....................... 28  
10.8  Brand- und Katastrophenschutz ........................................................................... ................ 28  
11  Abkürzungen .............................................................................................................. 29

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
IV 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Brückenbauwerk Vogelsanger Straße vorhandener und zukünftiger Zustand .................. 1 
Abbildung 2: Brückenbauwerk Venloer Straße vor Baubeginn ............................................................. 2 
Abbildung 3: Brückenbauwerk Venloer Straße im Endzustand ................................................ ............ 2 
Abbildung 4: Darstellung der Fahrleitungen im gesamten Brückenbereich ........................................... 9 
Abbildung 5: Baustellenzufahrt am Stadtgarten Köln .................................................... ..................... 19 
Abbildung 6: LKW-befahrbare Rampe an der EÜ Vogelsanger Straße .............................................. 19

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
V 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Anpassung Abstellgleise 8-12 "Venloer Straße" ................................................. ............... 25

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
1 
1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens) 
1.1 Brückenbauwerke 
1.1.1 EÜ Vogelsanger Straße in Köln 
Die Eisenbah nüberführung EÜ „Vogelsanger Straße“ liegt im innerstä dtischen Bereich von 
Köln und überführt die Strecken 2630 (2-gleisig), 261 3 (2- gleisig), 2617 (1-gleisig) und 5 
Bahnhofsgleise über die Vogelsanger Straße. Hierbei solle n alle alten Stahlbogen- Über- 
bauten und Widerlager abgebrochen und erneuert werden. Die aktuelle Gleislagen der auf 
der EÜ befindlichen Strecken 2630/Köln-Koblenz-Bingen  (km 1,465); 2613/Köln Hbf - Köln 
West (km 0,269); 2617/Köln West -Köln Ehrenfeld (km 1, 935) sind durch die Baumaßnah- 
me nicht betroffen. 
Abbildung 1: Brückenbauwerk Vogelsanger Straße vorhandener und zukünftiger Zustand 
Abbildung 1: Brückenbauwerk Vogelsanger Straße vorhandener und zukünftiger Zustand

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
2 
1.1.2 EÜ Venloer Straße in Köln 
Die Eisenbahnüberführung liegt zwischen dem Empfangsgebä ude und dem neuen Bahn- 
steig des Bahnhofs Köln West. Das Bauwerk überführt die S trecken 2630 (2-gleisig), 2613 
(2- gleisig), 2617 (1-gleisig) und 5 Bahnhofsgleise üb er die Venloer Straße. Die Bahnstre- 
cke wird im Bereich der Venloer Straße auf einem Bahndamm geführt. 
Alle 10 Gleise sind elektrifiziert. Der Kreuzungspunkt z wischen der Bahnstrecke und der 
Venloer Straße liegt bei km 1,131 (Strecke 2630). Der Kreuzungswinkel beträgt ca. 88 gon. 
Abbildung 2: Brückenbauwerk Venloer Straße vor Baubeginn 
Abbildung 3: Brückenbauwerk Venloer Straße im Endzustand 
„vorhandener Zustand“ 
„zukünftiger Zustand Streckengleise“ 
„zukünftiger Zustand Abstellgleise“ 
Abbildung 2: Brückenbauwerk Venloer Straße vor Baubeginn 
Abbildung 3: Brückenbauwerk Venloer Straße im Endzustand

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
3 
1.1.3 Veranlassung/Begründung der Maßnahmen 
Die Eisenbahnüberführungen sind auf Grund des schlechten Zustandes zu erneuern. Die 
Erneuerungsmaßnahmen sind erforderlich, um die weitere Verfügbarkeit der Strecken 2630 
(Köln-Bingen), 2613 (Köln Hbf.-Köln West) sowie 2617 (Köln West-Köln Ehrenfeld) zu ge- 
währleisten und den vorhandenen Streckenstandard P160 weiterhin einzuhalten. Laut Pro- 
jektanforderungskatalog sollen beide Brückenbauwerke f ür eine Reisegeschwindigkeit von 
120 km/h bemessen werden. 
1.2 Lage im Netz 
EÜ Vogelsanger Straße 
Die EÜ befindet sich im Zuge der Strecke 2630 (1,465 km), 2617 (1,935 km) und 2613 
(0,269 km) zwischen den Bahnhöfen Köln-West und Köln-Süd. Die Strecke 2613 und 2630 
sind zweigleisig. Die Strecke 2617 ist eingleisig. Zusätzl ich sind fünf Abstellstellgleise vor- 
handen. Alle zehn Gleise sind elektrifiziert. Die EÜ überführt alle Gleise über die Vogels- 
anger Straße. 
EÜ Venloer Straße 
Die EÜ befindet sich bei km 1,131 der Strecke 2630. Das Bauwerk überführt 10 Gleise über 
die Venloer Straße. Der Kreuzungswinkel mit der Straß e beträgt ca. 88 gon. Das Bauwerk 
liegt zwischen dem Empfangsgebäude des Bahnhofs Köln-West  und dem zugehörigen 
Bahnsteig. 
1.3 Zuständigkeiten 
1.3.1 Vorhabenträger 
Die DB Netz AG, als Eisenbahninfrastrukturunternehmen des B undes, ist Vorhabenträger 
für beide Brückenerneuerungen. 
Die DB Station &Service AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, ist Vor- 
habenträger für die Bahnhofsanlage des Bahnhofs Köln West.  
1.3.2 Planfeststellungsbehörde 
Planfeststellungsbehörde ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Bund eseisenbahnverkehrsverwal- 
tungsgesetz (BEVVG) das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), vertreten durch seine Außenstelle 
in Köln. 
Eisenbahn-Bundesamt 
Außenstelle Köln 
Werkstattstraße 102 
50733 Köln

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
4 
2 Planrechtfertigung (Anlass des Bauvorhabens) 
Das Recht der Planfeststellung und Plangenehmigung von Betriebsanlagen der Eisenbah- 
nen des Bundes ist in den §§ 18 ff des Allgemeinen Eisen bahngesetzes (AEG) geregelt. 
Im Allgemeinen Eisenbahngesetz ist festgelegt, dass die durch die Baumaßnahmen an Ei- 
senbahnbetriebsanlagen entstehenden Betroffenheit von Dritten und die daraus resultie- 
renden Folgemaßnahmen planfestzustellen sind. Die Plan ung zielt darauf ab, die Bau- 
maßnahmen weitestgehend ohne Beeinträchtigungen der Re chte Dritter Umwelt, Natur 
oder Landschaft durchzuführen. 
3 Variante und Variantenvergleich 
Im Rahmen der Vorplanung sind verschiedene Varianten unte rsucht worden. Für die vom 
Bauherrn beauftragte Vorzugsvariante wurden die Unterlagen für das Verfahren nach §§18 
AEG erarbeitet. (Geplanter Zustand siehe Kapitel 5). 
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes 
4.1 Brückenbauwerke 
4.1.1 Eisenbahnüberführung Vogelsanger Straße 
Gebaut wurde die Eisenbahnüberführung 1886 als Stahlbo genbrücke mit oben liegender, 
aufgeständerter Fahrbahn. Die EÜ überführt insgesamt z ehn Gleise. Jedes der Gleise wird 
von zwei der o.g. Bogenkonstruktionen getragen, auf d enen jeweils die Fahrbahn aufliegt. 
Die Abstände der Gleise variieren zwischen 4,36m – 4,55m. Zwischen den Gleisen 2 und 3 
der EÜ ist eine lichte Öffnungsbreite von ca. 9,30 m vo rhanden. Der Gleisabstand der Glei- 
se 2 und 3 an dieser Stelle beträgt ca. 15 m. 
Die Widerlager der EÜ sind flach gegründet und haben eine Gründungstiefe von 2,80 m un- 
ter Straßenoberkante. Die lichte Weite zwischen beiden  Widerlagern beträgt ca. 15,00m 
und die lichte Durchfahrthöhe in Straßenmitte etwa 4,5 5m. Das Widerlagermaterial besteht 
aus unbewehrtem Magerbeton. Die Flügelwände sind an bei den Seiten der Brücke flach- 
gegründet und schräg ausgebildet. 
Östlich der EÜ, parallel zum Gleis 12, befinden sich Gebä ude Dritter. Auf dieser Seite des 
Brückenbauwerks ist die Böschung anhand einer Stützwand , entlang der DB-Grenze gesi- 
chert. Auf der westlichen Seite der Brücke befinden sich diverse Schrebergärten und das 
Grundstück eines Gewerbetreibenden. 
Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers im Brückenbereich erfolgt über Rohrlei- 
tungen, die sich je Widerlagerseite zwischen Gleis 2 u. 3 , Gleis 4 u. 5 und Gleis 10 u. 11 
befinden und weiterführend an die Straßenkanalisatio n angeschlossen sind. Die Rohrlei-

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
5 
tungen sind an den Widerlagern montiert und vom Straßenbereich aus sichtbar. 
Als Lärmschutzmaßnahme wurde für die Bewohner der umliege nden Gebäude eine Lärm- 
schutzwand errichtet, welche am Gleis 12 entlang geführt i st und beidseitig vor dem Brü- 
ckenbauwerk endet. Aus diesem Grund ist bei der Lärmsch utzwand zurzeit eine Lücke im 
Bereich der EÜ vorhanden. 
Die Randwegkonsolen der Eisenbahnüberführung (auf der östlichen und westlichen Seite) 
sind jeweils als Stahlkonstruktionen ausgebildet. Als Abstu rzsicherung wurde ein Holmge- 
länder mit zwei Zwischenholmen angeordnet. An dem westl ichen Geländer ist eine Werbe- 
tafel angebracht. 
Zusammenfassende Daten des bestehenden Brückenbauwerks: 
· Lichte Durchfahrtshöhe Straßenmitte: 4,55 m 
· Lichte Durchfahrtshöhe am Straßenrand im Minimum: 4,02 m 
· Lichte Weite: 15,00 m 
· Stützweite: 15,20 m 
· Kreuzungswinkel: ca. 100 gon 
· Bauart Überbau: Zweigelenk-Bogenträger (Stahl) 
· Gleisabstände auf dem Brückenbauwerk: 4,36-4,55 m 
· Bauart Widerlager: Mauerwerk 
· Anzahl der Überbauten: 10 Stück 
· Breite der Öffnung zw. Überbau Gleis 2 u. 3    9,30  m 
4.1.2 Eisenbahnüberführung Venloer Straße 
Die Eisenbahnüberführung wurde 1885 errichtet. Instandsetz ungen und Verstärkungen der 
Brücke fanden u.a. 1926 und 1955/59 statt. Die Widerlager der Eisenbahnüberführung sind 
in rd. 1,60 m Tiefe unter Straßenoberkante flach gegrü ndet. Das südliche Widerlager ist im 
Bereich der Gleise 11 und 12 ca. 3 m tiefer gegründet als das restliche Widerlager. Die Wi- 
derlager bestehen aus Mauerwerk. 
Bei den 10 Überbauten handelt es sich um Stahl Bogenbrüc ken mit oben liegender, aufge- 
ständerter Fahrbahn. Dazu befindet sich zwischen Gleis 1 u nd Gleis 2 der alte Bahnsteig 
des Bahnhofs Köln – West. Dieser dient nur noch als Zuwegung vom Empfangsg ebäude 
zum neuen Bahnsteig Köln – West. Für die Überführung des alten Bahnsteiges über d ie 
Venloer Straße wurden zwei Stahlbrücken (Trägerrostbrücke n) angeordnet. Im Bereich der 
Fußgängerbrücken sind zusätzlich 2 Personenaufzüge vorhand en. Mit diesen Personen- 
aufzügen können Fahrgäste von der Straße nach unten zur U-Bahn und nach oben auf die 
Fußgängerbücke und zum neuen Bahnsteig gelangen. Auf grund der Anordnung der Auf- 
zugstüren kann nur die westliche Fußgängerbrücke     von den Fußgängern zur Er- 
reichung des neuen Bahnsteiges genutzt werden. Die östlich e Fußgängerbrücke ist aktuell 
nicht in Nutzung. Unterhalb des Gleises 1 befindet sich ein zwischen dem Empfangsgebäu- 
de und der Venloer Straße eine Gewölbereihe. Das erst e Gewölbe hinter dem Empfangs- 
gebäude ist gewerblich genutzt die übrigen sind durch ei ne massive Wand verschlossen. 
Der Gehwegbereich zwischen den Gewölbe, dem Hans-Böckler- Platz sowie der Venloer 
Straße wird durch den Gastronomiebetrieb im Empfangsgebäude genutzt. 
Westlich von Gleis 1 und östlich von Gleis 12 befinden si ch am Brückenbauwerk Stahl- 
randwege. Als Absturzsicherung ist ein Holmgeländer auf den Randwegen angeordnet. .

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
6 
Das anfallende Oberflächenwasser der Eisenbahnüberführu ng wird mittels Rohrleitungen 
direkt in die im Straßenbereich vorhandenen Abwasserleitu ngen eingeleitet. Die Leitungen 
verlaufen im Bereich der Widerlager an der Straßenseite. 
Eine Straßenbeleuchtung ist an der Stahlkonstruktion der Überbauten angebracht. Ein 
Taubenschutz ist im Bereich der Eisenbahnüberführung nicht angeordnet worden. 
Im Zuge der Lärmsanierung an Schienenwegen wurde eine Lärmschutzwand bis ca. 10 m 
südöstlich des Bauwerks errichtet. 
Nordöstlich des Bauwerks befindet sich die Zuwegung zum Sta dtgarten. Hier ist der 
Bahndamm durch einen Schrägflügel gehalten. 
Nordwestlich befindet sich das Empfangsgebäude des Bahnhofs Köln-West. Zwischen dem 
Empfangsgebäude und den Widerlagern der EÜ befinden sich Gewölbe die teilweise ver- 
marktet sind. In deren Verlängerung verläuft Gleisparall el eine Stützwände bis zur Eisen- 
bahnüberführung. 
Südwestlich des Bauwerks befindet sich eine Freifläche. D er Bahndamm wird zur Straße 
hin durch einen Schrägflügel gesichert. 
Südöstlich des Bauwerks befindet sich ein mehrstöckiges Wohn-  und Geschäftshaus. Zur 
Bahngrenze hin befindet sich eine Stützwand. Der Bahnd amm wird durch eine Flügelwand 
gehalten, die an die Stützwand auf der Bahngrenze anschließt. 
Des Weiteren befinden sich hinter dem nördlichen Widerla ger Gewölbe, die Bestandteil 
des Bahnhofgebäudes Köln West sind (siehe Unterlage 7.2.4; Nr. 7 und 3.1; Nr. 7). 
Die wesentlichen Parameter des Bauwerks können wie folgt zusammengefasst 
werden: 
· Lichte Weite: ca. 19,65 m (senkrecht zur Straße) 
ca. 20,00 m (parallel zum Gleis) 
· Lichte Hohe: ca. 3,90 m (Parkstreifen) 
ca. 4,20 m (Straßenrand) 
ca. 4,50 m (Straßenmitte) 
· Bauart Überbau: Zweigelenk-Bogenträger (Stahl) 
· Anzahl der Überbauten: 10 Stück + 2 Bahnsteigträger 
· Bauhöhe:  1,40  m 
· Stützweite: ca. 22 m (Abstand Fahrbahnauflagerpunkt e) 
· Gleisabstände auf 
dem Brückenbauwerk: 4,46 m bis 5,12 m 
· Kreuzungswinkel: ca. 88 gon 
· Kreuzungspunkt: 1,131 km (Strecke 2630) 
· Bauart Widerlager: Mauerwerk

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
7 
4.2 Gleisanlagen der Projekte: Vogelsanger Straße/ Venl oer Straße 
im vohandenen Zustand 
Die Strecke 2630 (2 gleisig) ist Teil der linken Rhei nstrecke vom Kölner Hauptbahnhof 
Richtung Koblenz mit überwiegendem Personennah- sowie Personenfernverkehr. Die Stre- 
cke 2613 (2-gleisig) vereint den Güterverkehr aus Köln-Eh renfeld sowie Köln-Nippes. Die 
eingleisige Strecke 2617 endet im Betriebsbahnhof Köl n als Schlundgleis. Die restlichen 
fünf Gleise sind Abstellgleise des Bahnhofs Köln-West. All e Gleise sind elektrifiziert. Die 
örtlich zulässige Geschwindigkeit (VzG) beträgt für die S trecke 2630 90km/h und für die 
Strecken 2613 und 2617 40km/h. 
Die Strecke 2630 befindet sich im Bereich des Brückenbau werks „Vogelsanger Straße“, in 
beiden Richtungen, in einem Übergangsbogen. Und die G leise der Strecken 2613 und 
2617, sowie die Abstellgleise liegen in einer Geraden. 
Die Strecken 2630, 2617, 2613, sowie die Abstellgleise der EÜ „Venloer Straße“ liegen alle 
in einer Geraden. 
4.3 Straßenbereiche 
4.3.1 Vogelsanger Straße 
Die Vogelsanger Straße unterhalb des Brückenbauwerks besteh t aus einer dreispurigen 
Straße (2 Geradeausspuren und eine Linksabbiegespur). Ei ne Geradeausspur führt in 
Richtung Köln-Ehrenfeld und die andere in Richtung Köl n-Innenstadt. Die Linksabbieger- 
spur mündet in die Bismarckstraße. Außerdem ist auf beide n Straßenseiten je ein Geh- 
wegbereich für Fußgänger vorhanden.  
Zur Beleuchtung des Straßenbereichs sind unterhalb der B rücke Straßenlaternen angeord- 
net, die sich in der Öffnung zwischen Gleis 2 und 3, unterhalb von Gleis 8 befinden. 
4.3.2 Venloer Straße 
Auf der Westseite der EÜ liegt die Straßenkreuzung de r Venloer Straße mit der Ludolf- 
Camphausen-Straße und dem Hans-Böckler-Platz. Auf der Ostseite befindet sich in ca. 120 
m Entfernung von dem Brückenbauwerk die Kreuzung der Venloer Straße mit der Brüsseler 
Straße und der Spichernstraße. Aufgrund einer zusätzlich en Abbiegespur ist die Venloer 
Straße auf der westlichen Hälfte unterhalb der EU drei spurig. Auf der östlichen Seite der  
EÜ ist die Venloer Straße 2-spurig, auf beiden Seiten  entlang der Straße befinden sich 
Parkstreifen für PKW. 
Beidseitig der Straße sind Fuß- und Radwege angeordne t. Je Straßenseite gibt es einen 
Aufzug im Gehwegbereich um nach oben auf den Bahnsteig oder nach unten zur U-Bahn 
zu gelangen. Unterhalb der Venloer Straße befindet sich ein U-Bahn-Tunnel der Stadt Köln. 
Der Tunnel verläuft ungefähr mittig unterhalb der Stra ße. Im Straßen- und Gehwegbereich 
sind Versorgungsleitungen Dritter vorhanden. Die Straßenbeleuchtung ist an die Unterseite 
der Eisenbahnbrücke montiert . 
4.4 KT (Kommunikationstechnik) 
Westlich der Überführung verlaufen Kabel von DB Kommun ikationstechnik parallel zum 
Gleis. Die Kabel sind von der Baumaßnahme betroffen. E s handelt sich dabei um ein 
Streckenfernmelde-, ein Bahnhofs- und LWL-Kabel.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
8 
4.5 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 
4.5.1 Vogelsanger Straße 
Im Bauwerksbereich befinden sich Kabel der LST die für die  Dauer der Maßnahme gesi- 
chert werden müssen. Die EÜ befindet sich im Stellbereich des Stellwerks Ws Köln-West, 
welches ein VES Stellwerk aus dem Jahr 1912 ist. 
Auf der westlichen Seite befinden sich laut Kabellagepl an drei Signalkabel in einem Be- 
tonkabelkanal. 
Außerdem wurde festgestellt, dass der 500Hz PZB-Magnet des Signals T am Gleis 3, am 
Schienenfuß verkabelt ist. Das Kabel des 500Hz Magnets d es Lsf 116 verläuft in Erdverle- 
gung. Das Kabel des 500Hz Magneten des Signals 117 verlä uft im Betonkabelkanal auf 
der westlichen Seite. Die 500Hz Magnete zu den Lichtsper rsignalen 7-12 sind dauerhaft 
wirksam und haben dadurch keinen Kabelanschluss. 
Auf der Östlichen Seite der Brücke befinden sich erdverl egt die Stromversorgungskabel 
zwischen den Stw. „Wf“ und Stw. „Ws“. 
4.5.2 Venloer Straße 
Im Bauwerksbereich befinden sich Kabel der LST die für di e Dauer der Maßnahme gesi- 
chert werden müssen. Die EÜ befindet sich im Stellbereich des Stellwerks Wf Köln-West, 
welches ein DrS Stellwerk aus dem Jahr 1953 ist. 
Auf der westlichen Seite befinden sich drei Signalkabel im Betonkabelkanal.  
Des Weiteren wurde festgestellt, dass sich der 500Hz PZB-M agnet des Signals R (Gleis 
4) entgegen der Lagepläne direkt auf der Brücke und somi t über 250m vom Signal ent- 
fernt befindet. Das Kabel des 500Hz Magnets des Signals 116 verläuft in Erdverlegung. 
Auf der Östlichen Seite der Brücke befinden sich laut Kabellageplan die Stromversor- 
gungskabel zwischen den Stw. „Wf“ und Stw. „Ws“. Die Kabel befinden sich im Betonka- 
belkanal auf der Brücke und im Erdreich außerhalb der Brücke.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
9 
4.6 Elektrotechnik 
4.6.1 OLA 
Die zu erneuernden Eisenbahnüberführungen (EÜ´s) lieg en an der elektrifizierten Strecke 
2630 in Bahn-km 1,13 und 1,46. Nach Infrastrukturregist er handelt sich um eine Strecke  
der Kategorie TEN - Konventionell. 
Die Oberleitungsanlagen im Bereich der Eisenbahnüberfüh rungen (EÜ) bestehen aus den 
15-kV-Fahrleitungen (Oberleitungskettenwerken), die üb er insgesamt 10 Gleise verlaufen 
und zwei 15-kV-Speiseleitungen. Die Fahrleitungen werde n im gesamten Bereich in Quer- 
feldern gehalten wie skizzenhaft im Beispielbild 1 dar gestellt. Verstärkungsleitungen oder 
110 kV-Leitungen sind dort nicht vorhanden. 
Die Gleise 1 und 2 sind in der Oberleitungsbauart Re160  und die Gleise 3 bis 12 (5 & 6 
nicht existent) in der Bauart Re75 mit Fahrdraht RI 100  ausgeführt. Der Kurzschlussstrom 
beträgt > 25 kA. 
Abbildung 4: Darstellung der Fahrleitungen im gesamten Brückenbereich 
4.6.2 EEA (Elektrische Energie Anlagen) - 50 Hz 
4.6.2.1 10kV Kabel DB Energie 
An der Strecke 2630 verläuft bahnrechts im Kabeltrog das 10kV-Kabel S6 der DB Energie 
GmbH. 
4.6.2.2 Gleisfeldbeleuchtungsanlage Gleis 9/10 
Zwischen den Gleisen 9 und 10 befinden sich Beleuchtungsmas te einer Gleisfeldbeleuch- 
tungsanlage. Im Bereich der Vogelsanger Str. quert das Niederspannungskabel die EÜ 
erdverlegt zwischen den Rangiergleisen 9 und 10. Die EÜ Venloer Str. wird von keinem 
Kabel der Beleuchtungsanlage gequert.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
10 
4.6.2.3 Energieversorgung Stellwerk Ws 
Ein Niederspannungskabel zur Energieversorgung des Stellw erks Ws verläuft erdverlegt 
zwischen den Gleisen 1 und 2 der Strecke 2630. Es quert dort die beiden EÜ Venloer und 
Vogelsanger Str. 
4.6.2.4 Elektrische Weichenheizanlagen 
Im Bf Köln-West befinden sich die beiden 16,7Hz-Weichenheizanlagen W1 und W2. 
4.6.2.5 Bahnsteigausrüstung und Beleuchtungsanlage der PVA  Köln-West 
Das Niederspannungskabel der Bahnsteigausrüstung der PVA (Personenverkehrsanlage) 
Köln-West quert die EÜ Venloer Str. im Bereich der dor tigen Fußgängerbrücke. Der Bahn- 
steig und seine Zuwege sind mit einer Beleuchtungsanlage ausgerüstet. 
5 Beschreibung des geplanten Zustandes 
5.1 Brückenbauwerke 
5.1.1 Eisenbahnüberführung Vogelsanger Straße in Köln  
Im Rahmen der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Vo g elsanger Straße ist vorgese- 
hen, dass die alten Widerlager, sowie die alten Stahlb ogenüberbauten abgebrochen wer- 
den. Die Überbauten der neuen EÜ werden als Deckbrücken  (Trägerrost) mit seitlichen 
Gehwegen ausgebildet. Die Bemessung und Ausführung des Bauwerks, sowie die Festle- 
gung der erforderlichen Lichtraumprofile erfolgt nach de n Richtlinien der DB AG. Die lichte 
Weite von 15,00 m wird erhalten bleiben. Die Durchfahr tshöhe wird durch das Entfallen der 
alten Bogenkonstruktionen auf eine einheitliche Höhe vo n 4,50m angepasst. Außerdem 
wird die lichte Öffnungsbreite zwischen den Überbauten de r Gleise 2 und 3 ca. 6,23 m be- 
tragen. Diese Reduzierung wird notwendig, um das Brück enbauwerk nach aktuellem Re- 
gelwerk herzustellen bzw. eine zukünftige Änderung der  Gleislage gewährleisten zu kön- 
nen.  
Die neuen Stahlbeton-Widerlager der Eisenbahnüberfüh rung sollen aus einem vorderen 
Sporn und einem hinteren Sporn bestehen und flach gegründet werden.  
Östlich der EÜ, parallel zum Gleis 12, befinden sich Gebäu de Dritter. Auf der südöstlichen 
Seite des Brückenbauwerks ist die vorhandene Böschung anhand einer Stützwand, entlang 
der DB- Grenze gesichert. Der von der Baumaßnahme betro ffene Bereich der Stützwand 
(siehe Bauwerksverzeichnis – Unterlage 4.1) wird bauzeitlich zurück gebaut und im Endzu- 
stand wieder gemäß Ursprungszustand hergestellt.  
Die Flügelwände der Brücke werden auf der westlichen Se ite (beidseitig), sowie auf der 
nordöstlichen Seite flach gegründete und als Schrägflügel  ausgebildet. Zur Herstellung 
werden bauzeitlich die Grundstücke von Dritten in Ansp ruch genommen (siehe Grunder- 
werbsverzeichnis Unterlage 6.1, sowie Grunderwerbsplan Unterlage 5.1). 
Die Flügelwand auf der Südöstlichen Seite wird jedoch  so ausgebildet, dass die geplante 
Lärmsanierungsmaßnahme ohne größere Baumaßnahmen durchgeführt werden kann. Denn 
wie bereits in 4.1.1 erläutert ist die vorhandene Lärmsch utzwand nicht über die EÜ Vogels- 
anger Straße geführt, so dass innerhalb der Lärmschutzwand  eine Lücke vorhanden ist. Un-

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
11 
ter Bezugnahme auf die Plangenehmigung mit dem Aktenzeichen 60121/60132; Pap 392/09 
soll die Lärmschutzwand in diesem Bereich ohne Lücke ausge bildet werden. So soll in der 
Lärmschutzwand eine Rettungstür im südlichen Bereich hint er dem Brückenbauwerk gebaut 
werden. Des Weiteren soll im Rahmen der o.g. Lärmsanie rungsmaßnahme, im Böschungs- 
bereich, eine Fluchttreppe an die Rettungstür angeschlo ssen werden, die eine Ableitung der 
zu rettenden Personen in den Straßenbereich ermöglicht. Die Herstellung des Lückenschlus- 
ses und die Herstellung der Rettungstür einschließlich der  Fluchttreppe gehört nicht zu der 
Maßnahme der Brückenerneuerung, sondern werden im Rahmen  der genannten Lärmsanie- 
rungsmaßnahme erfolgen. Im Rahmen der Brückenerneuer ung wird lediglich der Überbau 
von Gleis 12 so ausgebildet, dass die Lärmschutzwand im G ehwegbereich der Eisenbahn- 
überführung angeordnet werden kann. Aus diesem Grund w ird, wie bereits erläutert, die Flü- 
gelwand auf der südöstlichen Seite der EÜ so errichtet,  dass die Fluchttreppe im Nachhinein 
ohne weitere Baumaßnahmen am Brückenbauwerk hergestellt werden kann. 
Die Beleuchtung für den Straßenbereich unterhalb der B rücke wird in Absprache mit der 
Rhein-Energie wieder hergestellt. 
Die Außenfassade der Widerlager wird mit Klinker verbl endet. Siehe dazu auch Anlage 
07.01.02 der Antragsunterlagen. 
Das anfallende Oberflächenwasser im Brückenbereich wird über die rückseitig angeordne- 
ten Filtersteine und die Entwässerungsrohre in die Straßenkanalisation abgeführt. 
Unterhalb der neuen Brückenkonstruktion wird ein Taubenschutz angebracht. 
Des Weiteren werden an den Randwegen Füllstabgeländer als Absturzsicherung ange- 
bracht. 
Damit ergeben sich zusammenfassend für das Lichtraumprofil z ukünftig folgende Parame- 
ter: 
· Lichte Höhe  4,50  m 
· Lichte Weite  15,00 m 
· Stützweite:  ca. 16,30 m 
· Anzahl Überbauten:  10 Trägerrostbrücken aus Stahl 
· Kreuzungswinkel:  ca. 100 gon 
· Gesamtbreite der Brücke  ca. 60m 
· Widerlager / Flügel:  Stahlbeton 
· Anzahl der Überbauten: 10 Stück 
· Breite der Öffnung zw. Überbau Gleis 2 u. 3:  6,23 m
5.1.2 Eisenbahnüberführung Venloer Straße in Köln 
Die neuen Überbauten der 5 Streckengleise, (Strecken  2630, 2613 und 2617) werden als 
Stahltröge ausgeführt. In den Bahnhofsgleisen (Abstel lgleisen) werden Stahlbeton- 
Verbundüberbauten (Typ Preflex) als Deckbrücken eingeba ut. Bei dem neuen Brücken- 
bauwerk handelt es sich um Ersatzneubauten ohne wesentlich e Änderungen gegenüber 
dem Bestand. Von den heute vorhandenen 2 Fußgängerbrüc ken wird nur die westlich der 
Aufzüge liegende neu erstellt. Die andere Fußgängerb rücke entfällt. Die heutigen Aufzugs- 
anlagen bleiben erhalten und werden in die neue Konstr uktion integriert. Zur Herstellung 
der neuen Widerlager ist es im Baubereich erforderlich, das Bahnsteigdach des ehemaligen 
Bahnsteigs teilweise zurückzubauen.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
12 
Durch den Wegfall der zweiten Bahnsteigbrücke ist es notwe ndig, die Aufzugsanlage ge- 
gen nur ein Brückenbauwerk auszusteifen.  
Außerdem ist im südlichen Widerlager eine Treppe mit einer Breite von 3,2 m geplant, um 
von der Venloer Str. direkt auf den neuen Bahnsteig zu gelangen. Diese verläuft im Bereich 
der entfallenden östlichen Fußgängerbrücke. 
Im Endzustand wird westlich von Gleis 2 und östlich von G leis 12, sowie beidseitig am 
Überbau von Gleis 1 je ein Randweg angeordnet. Auf di e Randwege werden Füllstabge- 
länder angebracht. Zur Anordnung der Randwege ist es e rforderlich den vorhandenen  
Zaun zu versetzen. Das taktile Leitsystem wird an den geplanten Zaunverlauf angepasst. 
Die Flügel- und Stützwände werden als neue Stahlbetonwände im Verlauf der bestehenden 
Wände errichtet. An den neuen Überbauten wird in Abspr ache mit der RheinEnergie AG 
unterseitig eine neue Straßenbeleuchtung angebracht. 
Die Entwässerung des Bauwerks wird, wie im heutigen Zust and, an die vorhandene öffent- 
liche Abwasserleitung angeschlossen. 
Unterhalb der neuen Brückenkonstruktion wird ein Taubenschutz angebracht. 
Das neue Brückenbauwerk wird so ausgebildet, dass für die  unmittelbar angrenzenden 
Gebäude und Liegenschaften keine Beeinträchtigungen entstehen. 
Die Außenfassade der Widerlager wird mit Klinker verbl endet. Siehe dazu auch Anlage 
07.02.02 der Antragsunterlagen. 
Außerdem wird zur Realisierung des Brückenbauwerks das vorh andene Gewölbe des 
Bahnhofs Köln West, hinter dem nördlichen Widerlager,  zurück gebaut. (siehe Unterlage 
7.2.4; Nr. 9 und 3.1; Nr. 9). 
Die Randbedingungen zu dem neuen Brückenbauwerk können wie folgt 
zusammengefasst werden: 
· Überbauart: Stahltrogbrücke bzw. Deckbrücken 
· Anzahl der Überbauten: 10 x Eisenbahnüberbauten  und  
1 x Fußgängerüberbau 
· Widerlager / Flügel: Stahlbeton 
· Randwege: 4 Stück (Gleis 1 beidseitig und 
je 1 Stk. neben Gleis 2+ 12) 
· Lichte Weite im Straßenbereich: ca. 19,65 m (senkr. zur  Straßenachse) 
· Lichte Höhe im Straßenbereich: >= 4,50 m 
· Stützweite: ca. 21,50 m 
· Kreuzungswinkel: ca. 88 gon

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
13 
5.2 Gleisanlage der Projekte Venloer Straße / Vogelsa nger Straße 
im geplanten Zustand 
EÜ Vogelsanger Straße 
Veränderungen bezüglich der Fahrbahn sind nicht vorgesehe n, d.h. die zukünftige Gleis- 
lage entspricht den heutigen Festlegungen. Die Fahrbahn erhält gemäß Regelwerk der DB 
AG ein durchgehendes Schotterbett. Die Schienen werden auf Betonschwellen aufgela- 
gert. 
EÜ Venloer Straße 
Die Höhenlagen der Abstellgleise 8-12 werden gemäß Tabelle 1 (Kap. 9.3.5.1) angepasst. 
Die Lage der Gleise 1-7 bleibt jedoch unverändert. Die Fahrbahn erhält gemäß Regelwerk 
der DB AG ein durchgehendes Schotterbett. Die Schienen werden auf Betonschwellen 
aufgelagert. 
5.3 Lärmschutzwand 
Nach Plangenehmigung gemäß § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs.  6 VwVfG und § 18b AEG (Ak- 
tenzeichen 60121/60132; Pap 392/09 ) für das Vorhaben „Lärmsanierung an Schienenw e- 
gen, Neubau von Schallschutzwänden, Stadtgebiet Köln, linksrheinisch“ sind Lärmsani e- 
rungsmaßnahmen geplant und bereits ausgeführt. Ledigl ich im Bereich der EÜ Vogelsan- 
ger Straße wurde noch keine Schallschutzwand angeordnet. 
5.4 Kabel- und Leitungsarbeiten 
Im Rahmen der Erneuerungsarbeiten an der „EÜ Vogelsan ger Straße“, sowie EÜ „Venloer 
Straße“ werden T elekommunikations- und Stromkabel, sowie Gas- und Wasserleitungen im 
Bereich des alten Widerlagers entfernt und in Straßenmi tte verlegt. Die Arbeiten werden in 
Abstimmung mit den Versorgungsanbietern erfolgen. 
5.5 KT (Kommunikationstechnik) 
Als Anlagen der Telekommunikationstechnik befinden sich  im Bereich der beiden Eisen- 
bahnüberführungen LWL-Kabel, Streckenfernmeldekabel und Bahnhofskabel. Die Kabel 
kreuzen die Brückenbauwerke teils auf der Dammkrone in e iner vorhandenen Trogtrasse  
und teils erdverlegt unterhalb der Straße. Die von der Erneuerung der EÜs betroffenen Kabel 
werden freigelegt und provisorisch mittels Kabelhilfsbrücke n und Kabelkanälen gesichert. 
Nach Fertigstellung des neuen Bauwerkes werden die Kabel  im Bereich der Gehwege der 
neuen Brückenbauwerke bzw. in den Anschlussbereichen in neu zu erstellenden Kabelkanä- 
le verlegt. Die neu verlegten Kabel verlaufen weiterhin in dem bestehenden Kabelkanal.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
14 
5.6 Anlagen der Leit- und Sicherheitstechnik 
5.6.1 Vogelsanger Straße Bauzeitlicher Zustand 
Die in dem Bereich des Bauwerks vorhandenen LST –Kabel werden bauzeitlich gesichert. 
Für die Sicherung der Kabel werden links und rechts parallel der Gleise über die EÜ Kabel- 
Hilfsbrücken in erhöhter Bauweise eingebaut. 
Auf der westlichen Seite muss der Kabelkanal in ausreichender Länge, vor und hinter der 
EÜ, aufgedeckelt und die Kabel entnommen werden. 
Auf der östlichen Seite müssen die Kabel vor und hinter  der EÜ aus dem Erdreich aus- 
gegraben und auf der EÜ aus dem Schutzrohr entnommen werden. 
Die Kabel werden geschnitten und Mehrlängen eingemufft . Die so verlängerten Kabel 
werden in die Kabel-Hilfsbrücken eingelegt und gesichert. 
Das Kabel des 500Hz Magneten vom Signal T muss ebenfall s bauzeitlich gesichert wer- 
den. Dazu wird es vor Entfernen der Schienen abgeklemmt, abmontiert und sicher gelagert, 
um es nach Einbau der Hilfsbrücken wieder an der Schiene zu montieren und an das Sig- 
nal anzuklemmen. 
Während der Bauphase werden die Brücken in den Gleisen 9-12 in offener Bauweise er- 
neuert. In dieser Zeit werden diese Gleise gesperrt und a ls Baugleise betrieben. Da die 
Sperrung 4 Jahre andauert, müssen die Fahrstraßen in di ese Gleise im Stellwerk Ws des 
Bf Köln-West technisch verhindert werden. Die Planung hie rzu erfolgt in der nächsten 
Planungsphase. 
Je nach Art der Hilfsbrücken müssen eventuell vorübergehende Schutz- und/oder Nach- 
lauf-LAs geplant werden. Diese müssen rechtzeitig beauftragt und geplant werden. 
5.6.2 Vogelsanger Straße Endzustand 
Nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung werden die Anlagen der LST wieder in den 
Endzustand überführt. 
Die Kabel aus den Hilfsbrücken werden dann in die neue n Kabeltröge in den Randberei- 
chen der EÜ eingelegt. Vor und hinter der Eisenbahnübe rführung werden die Kabel wieder 
in die Ursprungslage verlegt, wobei die Mehrlängen in e ntsprechende Betontröge oder 
Mehrlängenbausätze gelegt werden oder wieder ausgebaut werden. 
Durch das Projekt ESTW linke Rheinseite kommt es sehr wah rscheinlich zu erheblichen 
Beeinflussungen der Kabel und Kabelwege in allen Bereichen. Bei diesem Projekt wird der 
komplette Bahnhof West mit neuer Leit- und Sicherung stechnik ausgerüstet. Dadurch 
können sich die Kabelwege und Kabelanzahl sowie Standorte der Sicherungstechnik stark 
ändern. Dies muss in den weiteren Planungsphasen abgesti mmt und entsprechend be- 
rücksichtigt werden. 
5.6.3 Venloer Straße Bauzeitlicher Zustand 
Die in dem Bereich des Bauwerks vorhandenen LST –Kabel werden bauzeitlich gesichert. 
Für die Sicherung der Kabel werden links und rechts parallel der Gleise über die EÜ Kabel- 
Hilfsbrücken in erhöhter Bauweise eingebaut. 
Auf der westlichen Seite muss der Kabelkanal in ausreichender Länge, vor und hinter der 
EÜ aufgedeckelt werden und die Kabel entnommen werden.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
15 
Auf der östlichen Seite müssen die Kabel vor und hinter  der EÜ aus dem Erdreich aus- 
gegraben werden. 
Diese Arbeiten werden im Rahmen der angemeldeten Sperrpausen durchgeführt. 
Die Kabel werden dann geschnitten und Mehrlängen eingemufft. Die so verlängerten Kabel 
werden in die Hilfsbrücken eingelegt und gesichert. 
Der 500Hz Magnet vom Signal R muss ebenfalls bauzeitlich gesichert werden. Dazu wird 
er inklusive Kabel vor Entfernen der Schienen abgeklemmt, abmontiert und sicher gelagert, 
um ihn nach Einbau der Hilfsbrücken wieder an der Schiene z u montieren und an das Sig- 
nal an zu klemmen. 
Während der Bauphase werden die Brücken in den Gleisen 9-12 in offener Bauweise er- 
neuert. In dieser Zeit werden diese Gleise gesperrt und  als Baugleise betrieben. Da die 
Sperrung 4 Jahre andauert, müssen die Fahrstraßen in diese Gleise im Stellwerk Wf des Bf 
Köln-West technisch verhindert werden. Die Planung hierzu erfolgt in der nächsten Pla- 
nungsphase. 
Je nach Art der Hilfsbrücken müssen eventuell vorübergehende Schutz- und/oder Nach- 
lauf-LAs geplant werden. Diese müssen rechtzeitig beauftragt und geplant werden. 
5.6.4 Venloer Straße Endzustand 
Nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung werden die  Anlagen der LST in den End- 
zustand überführt. 
Die Kabel aus den Hilfsbrücken werden dann in die neue n Kabeltröge in den Randberei- 
chen der EÜ eingelegt. Vor und hinter der Eisenbahnübe rführung werden die Kabel wieder 
in die Ursprunglage verlegt, wobei die Mehrlängen in entsprechende Betontröge oder Mehr- 
längenbausätze gelegt werden oder wieder ausgebaut werden. 
Durch das Projekt ESTW linke Rheinseite kommt es sehr wah rscheinlich zu erheblichen 
Beeinflussungen der Kabel und Kabelwege in allen Bereichen. Bei diesem Projekt wird der 
komplette Bahnhof West mit neuer Leit- und Sicherung stechnik ausgerüstet. Dadurch 
können sich die Kabelwege und Kabelanzahl sowie Standorte der Sicherungstechnik stark 
ändern. Dies muss in den weiteren Planungsphasen abgesti mmt und entsprechend be- 
rücksichtigt werden. 
5.7 E-Technik 
5.7.1 OLA 
Nach Erneuerung der Eisenbahnüberführungen wird der u rsprüngliche Zustand der Ober- 
leitungsanlage wieder hergestellt. Lediglich sind bauzei tlich, vorrübergehende Umbaumaß- 
nahmen zur Baufeldfreimachung erforderlich. Diese beinhal ten das Gründen von mindes- 
tens 3 Masten, das Zurückbauen und Verlegen von mehrere n Kettenwerken sowie Speise- 
leitungen. Hinzu kommt der Einsatz von bauzeitlichen Streckentrennern. Die Umbauarbei- 
ten finden dabei vollständig auf DB-Gelände statt. Fü r die Gründung bauzeitlicher Maste 
wird ebenfalls kein Fremdgelände benötigt. Die Gründu ng der Maste erfolgt bevorzugt in 
Form von Ortbetongründungen. Die Bahnerdung wird en tsprechend der Richtlinie 997.02 
ausgeführt. Der Vogelschutz wird gemäß Richtlinie 997.9114 berücksichtigt. Somit ergeben 
sich keine Änderungen in den elektrotechnischen Anlagen.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
16 
5.7.2 EEA (Elektrische Energie Anlagen) 50 Hz 
5.7.2.1 10kV Kabel DB Energie 
Das 10kV-Kabel S6 der DB Energie GmbH wird bauzeitli ch mit Hilfe einer Kabelhilfsbrücke 
gesichert. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird das Kabel in Endlage in einer eigenen 
Trasse separat zu anderen Kabeln verlegt. 
5.7.2.2 Gleisfeldbeleuchtungsanlage Gleis 9/10 
Das Beleuchtungskabel im Bereich der EÜ Vogelsanger Str. wird bauzeitlich provisorisch in 
einer Kabelhilfsbrücke gesichert. Nach Abschluss der Baumaß nahme wird das Kabel in 
Endlage verlegt . 
Die Beleuchtungsmaste in Nähe der Baugruben werden bauzeitlich gesichert. 
5.7.2.3 Energieversorgung Stellwerk Ws 
Das Niederspannungskabel zur Energieversorgung des Stellwerk s Ws wird bauzeitlich in 
einer Kabelhilfsbrücke gesichert. Nach Abschluss der Arbeite n wird das Kabel in Endlage 
verlegt. 
5.7.2.4 Elektrische Weichenheizanlagen 
Bei bauzeitlichen Schalthandlungen an der Oberleitung  sind für die beiden 16,7Hz- Wei- 
chenheizanlagen W1 und W2 Ersatzmaßnahmen zu treffen. 
5.7.2.5 Bahnsteigausrüstung und Beleuchtungsanlage der PVA  Köln-West 
Das Niederspannungskabel der Bahnsteigausrüstung der PVA (Personenverkehrsanlage) 
Köln-West wird bauzeitlich in einer Kabelhilfsbrücke ge sichert. Nach Abschluss der Bau- 
maßnahme wird das Kabel in Endlage verlegt . 
Die vorhandene Zuwegung aus dem Empfangsgebäude und d er neue Treppenzugang 
werden mit einer neuen Beleuchtungsanlage entsprechend de s Regelwerkes der DB AG 
versehen. 
5.7.2.6 Grundlagen der Planung und Ausführung 
Planung und Ausführung aller vorgenannten Maßnahmen erfolgen auf Basis der Richtlinien 
der DB AG, insbesondere Ril 813.0440, Ril 81305 und Ril 954ff., den DIN VDE Normen und 
der VV Bau STE in jeweils aktueller Fassung sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
17 
6 Tangierende Planungen 
6.1 Projekt „ESTW linke Rheinseite“ 
Zeitgleich zu den Projekten „EÜ Vogelsanger Straße“ und „EÜ Venloer Straße“ läuft das Pro - 
jekt „ESTW linke Rheinseite“ an. Hierdurch ergeben sich Ü berschneidungen bezüglich der 
Kabeltrassen. Eine Abstimmung zwischen den Projektbeteiligten bzgl. der Bauphasen erfolgt 
in interner Absprache. 
6.2 Projekt „Lärmsanierung an Sch ienenwegen, Neubau von Schall- 
schutzwänden, Stadtgebiet Köln, linksrheinisch“ 
Gegenstand des Vorhabens ist die Lärmsanierung an Schiene nwegen und Neubau von 
Schallschutzwänden im Stadtgebiet Köln, linksrheinisch. D er betroffene Streckenabschnitt 
bezogen auf die Projekte „EÜ Vogelsanger Straße“ und „EÜ Venloer Straße“ befindet sich 
zwischen Bahnkilometer 1,100km und 6,300km der Strecke 26 30 im Bereich Köln Zentrum 
West und Köln Eifeltor. Siehe dazu auch Abschnitt 5.3. 
Nach Plangenehmigung gemäß § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG und § 18b AEG (Akten- 
zeichen 60121/60132; Pap 392/09 ) für das Vorhaben „Lärmsanierung an Schienenwegen, 
Neubau von Schallschutzwänden, Stadtgebiet Köln, linksrh einisch“ sind Lärmsanierungs - 
maßnahmen für folgende Strecken getroffen: 
· 2620 Köln Hbf, W612 – Kranenburg: 
Bahn-km 3,721-4,777 rechts; km 6,933-7,799 links; km 7,371-7,595 rechts; 
km 9,955-10,347 rechts 
· 2630 Köln Hbf - Bingen (Rhein): 
Bahn-km 1,154-3,428 links; km 3,686-3,743 links; km 2,678-2,955 rechts; 
km 3,194-3,689 rechts; km 4,758-6,228 rechts 
· 2630 Köln Hbf - Bingen (Rhein), 2641 Abzw. Köln Süd  - Köln Kalk Nord: 
Bahn-km 2,097-2,458 links. 
Gemäß Plangenehmigungsbeschluss ist es vorgesehen im Bereich d er EÜ Vogelsanger 
Straße eine Lärmschutzwand einschl. einer Rettungstür un d Fluchttreppe anzuordnen. An  
der EÜ Vogelsanger Straße soll nach Plan Ib 05.00.405.40 der Plangenehmigung (Aktenzei- 
chen 60121/60132; Pap 392/09) eine durchgehende Lärmschutzwand verbaut werden. Die 
Lärmschutzwand ist linksseitig der Hauptstrecke 2630 plan genehmigt. Die o.g. Unterlagen 
sind in der Unterlage 11.1 der Antragsunterlagen hinterlegt.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
18 
7 Temporär zu errichtende Anlagen 
7.1 Baubehelfe – Eisenbahn-Hilfsbrücken 
Um den Eisenbahnverkehr während der Baumaßnahmen aufrech t zu erhalten, kommen 
nach Abriss der alten Überbauten Eisenbahn-Hilfsbrücken zum Einsatz. 
7.2 Baubehelf – LKW-Hilfsbrücke 
Um vor- und nach dem Abriss der Überbauten im Bereich der Abstellgleise eine Verbindung 
zwischen den Widerlagerseiten der jeweiligen Brückenbauwerke zu schaffen, werden LKW- 
befahrbare Hilfsbrücken zum Einsatz kommen. 
7.3 Fußgänger Hilfsbrücke 
Um den Bahnsteigs des Bahnhofs Köln-West während der Bauzeit erreichen zu können 
kommen nach Abriss der alten Fußgängerbrücke Behelfsbrücken zum Einsatz. 
7.4 Kabel-Hilfsbrücke 
Als bauzeitliche Maßnahme für beide Projekte wird die S peiseleitung von den Oberlei- 
tungsmasten, welche neben Gleise 1 und 12 verlaufen, abg ehangen und mittels einer Ka- 
bel- Hilfsbrücke über den Baubereich hinweg geführt. Ebenfalls werden auch diverse Kabel 
im Brückenbereich bauzeitlich über diese Kabel-Hilfsbrüc ke verlaufen. Nach Beendigung 
der Baumaßnahme werden die Kabel in die Endlage zurück versetzt. 
7.5 Baustellenzufahrt - Rampe „Stadtgarten “
Als bauzeitliche Zufahrt zu beiden Brückenbauwerke, wi rd eine LKW-befahrbare Rampe am 
Stadtgarten Köln errichtet. Diese soll für beide Projekte  als Baustellenzufahrt, entlang der 
Abstellgleise, dienen. (S. Abbildung 5). Die dafür vo rgesehene Fläche wird lediglich zu des- 
sen Herstellung und nicht zur Lagerung von Material o.ä.  genutzt, um den Flächenbedarf am 
„Stadtgarten“ bis auf das Nötigste zu minimieren. Die Nutzung des abgebildeten „Privatwegs“ 
durch Dritte, sowie die Zugänglichkeit durch diesen zu a ngrenzenden Gebäuden, wird dau- 
erhaft gewährleistet. Da die gesamten angrenzenden Brü ckenbereiche der beiden Bahn- 
dammseiten lückenlos bebaut sind oder als Kleingarten genutzt werden ist die Rampe am 
Stadtgarten die einzige Zufahrtmöglichkeit, um in den  Bereich der Gleise 9-12 zu gelangen. 
Damit ist außer an der vorgesehenen Stelle, keine Rampe möglich. Des Weiteren wird diese 
so geplant, dass die Beeinflussungen auf die Natur minimiert werden.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
19 
  
Abbildung 5: Baustellenzufahrt am Stadtgarten Köln 
7.6 Baustellenzufahrt – Rampe EÜ Vogelsanger Straße“ 
Zwischen den Gleisen 2 und 3 der EÜ Vogelsanger Straße wird im Laufe der Baumaßnah- 
men eine weitere LKW-befahrbare Rampe hergestellt (Siehe Abbildung 6). Diese bietet den 
Vorteil eine Zuwegung zu schaffen, um Bauarbeiten an den Gleisen 1 und 2 der EÜ Vogel- 
sanger Straße durchzuführen, ohne dabei die restlichen Gleise 3 bis 8 zu sperren. 
7.7 Baustelleneinrichtungen 
Zur Übersicht der Baustelleneinrichtungsflächen werden au f die Baustelleneinrichtungs- 
und Erschließungspläne in Unterlage 8 verwiesen. 
Abbildung 6: LKW-befahrbare Rampe an der EÜ Vogelsanger Straße

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
20 
8 Baudurchführung 
8.1 Bautechnologie 
8.1.1 Vogelsanger Straße / Venloer Straße 
Es gilt folgender, technischer Ablauf: 
Vor Beginn der Abrissarbeiten werden jeweils Gleislängsverb auten zwischen den Gleisen 8 
und 9, sowie 2 und 3 angebracht. Anschließend werden die  Überbauten der bauzeitlich ge- 
sperrten Abstellgleise 9-12, zusammen mit den Widerlage rn, abgerissen und eine Baugrube 
geschaffen. Die Herstellung, sowie Sicherung der Baugrube n werden derart konzipiert, dass 
die umliegenden Gebäude am Brückenbauwerk keine Beeinträchtigungen erleiden. 
Anschließend werden innerhalb dieser Baugrube die neuen W iderlager (vor Ort) hergestellt. 
Nach Fertigstellung werden die Überbauten, sowie die Wi derlager der zu überführenden 
Gleise 3-8 abgerissen und auch hier eine Baugrube ausgehob en. Im Anschluss daran wer- 
den die fertigen, neuen Widerlager und Überbauten a us Gleis 9-12, anhand einer Verschub- 
bahn, in den Gleisbereich 3-8 verschoben. 
Im Brückenbereich, welcher die Gleise 1 und 2 überführt, werden vorerst Hilfsbrücken einge- 
setzt und unterhalb der Hilfsbrücken das alte Widerlager abgerissen. Danach wird das neue 
Widerlager unterhalb der Hilfsbrücke wieder hergestel lt und die neuen Überbauten, nach 
Ausbau der Hilfsbrücken, eingebaut. 
Im Bereich der Venloer Straße wird zusätzlich durch Bau behelfe sichergestellt, dass der 
Bahnsteig über die Aufzüge, sowie aus Richtung des Empfa ngsgebäudes, durchgängig er- 
reichbar ist. 
Es wird in keiner Bauphase eine gleichzeitige Vollsperr ung, der Vogelsanger Straße bzw. 
Venloer Straße, erfolgen. 
8.1.2 Bauzeit 
Die Erneuerung beider Brückenbauwerke wird zwischen 2018 und 2022 realisiert. 
8.1.3 Straßensperrungen 
Bedingt durch die Bauphasen kommt es über einen längere n Zeitraum zu einer Reduzie- 
rung des nutzbaren Straßenquerschnittes sowie teilweise z u Vollsperrungen. Die Auflage 
der Stadt Köln, dass beide Straßen nicht gleichzeitig vollständig gesperrt werden dürfen, ist 
bei der Planung berücksichtigt worden. Die Straßensperr ungen für die geplanten Baupha- 
sen werden gemeinsam mit der Stadt Köln abgestimmt.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
21 
9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen 
Im Zuge der geplanten Baumaßnahme werden unversiegelte Flächen außerhalb des Gleisbereiches 
vor allem durch die Einrichtung der Baustellenflächen und  die Arbeiten in den Böschungsbereichen 
vorübergehend beansprucht. Dauerhafte/anlagenbedingte Au swirkungen entstehen nicht, da die bei- 
den neuen Brückenbauwerke hinsichtlich ihrer Lage, ihrer Konstruktion und ihrer Dimension nahezu 
unverändert bleiben. Insgesamt sind baubedingte Eingri ffe auf einer Fläche von ca. 13.335 m² (ein- 
schließlich der versiegelten/teilversiegelten Flächen) vorgesehen. 
Bei den Eingriffen handelt es sich um baubedingte, vorüb ergehende Beeinträchtigungen von Boden 
und Biotopstrukturen (überwiegend Ruderalfluren und stand ortgerechte - sowie Park- Gehölze jünge- 
ren bis mittleren (ganz vereinzelt älteren) Alters). Ihre Ko mpensation erfolgt durch den Rückbau der 
nicht mehr benötigten Rampen und Lagerflächen mit anschl ießender Bodenlockerung und natürlicher 
Sukzession bzw. Anpflanzung von Gehölzen in Abstimmung mit der ULB bzw. dem Grünflächenamt 
der Stadt Köln und partieller Rasenansaat sowie durch ei ne Entsiegelungsmaßnahme im Bereich der 
EÜ Hornstraße in Köln.  
Vergleicht man die temporären „Vegetationsverluste“ mit den geplanten landschaftspflegerisc hen 
Maßnahmen, so kann davon ausgegangen werden, dass die unvermeidbaren Beeinträchtigungen vor 
Ort bzw. im näheren Umfeld der Baumaßnahme kompensiert werden können.  
Planungsrelevante Arten wurden in bzw. an den Eܑs, auf den BE -Flächen und in den Gehölzen nicht 
nachgewiesen. Eine Nutzung der Eܑs, der BE -Flächen und der betroffenen Bäume durch planungs- 
relevante Arten findet gegenwärtig nicht statt und ist nicht zu erwarten.  
Erhebliche nachhaltige Eingriffe in Bezug auf die Schu tzgüter Boden, Wasser, Klima sind bei Beach- 
tung der Vermeidungs- /Verminderungsmaßnahmen, nicht zu erwarten.  
Die temporären Eingriffe in Bezug auf das Stadtbild we rden unter Berücksichtigung der Minimierung 
der BE-Flächen auf das unbedingt notwendige Maß, der relativ kurzfristigen Widerherstellbarkeit der 
Gehölze, sowie der zu erhaltenden angrenzenden Gehölz e als unvermeidbar und nicht nachhaltig 
bewertet.  
Eine Beeinträchtigung der Wohn-/Erholungsfunktion währ end der Bauzeit kann auch bei Beachtung 
der Vermeidungs- Verminderungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung 
der zeitlichen Begrenzung der Baumaßnahme (kurzzeitig e Sperrung der Straßenbereiche, Erhaltung 
der Wegeverbindungen während der Bauzeit) werden die temporären Eingriffe jedoch als nicht erheb- 
lich, und nicht nachhaltig bewertet. 
9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
Bei den Bodenarbeiten ist die DIN 18 915 zu berücksicht igen. Nach Abtrag des Oberbodens ist vor 
Aufbringung von Baumaterialien oder Baustoffen ein Ge ovlies zum Schutz des Bodens vor Vermi- 
schung mit Baustoffen aufzubringen. Nach dem vollständig en Rückbau der bauzeitlich in Anspruch 
genommenen Flächen ist vor dem Auftrag des Oberbodens der Untergrund zu lockern. 
Für die Baumaßnahme wird ein sog. BOVEK (Bodenverwertu ngs- und Entsorgungskonzept, siehe 
Unterlage 11.4 der Antragsunterlagen) erstellt, das die  Behandlung und Entsorgung von Bodenmate- 
rial festlegt.  
Die Rodung von Gehölzbeständen darf gem. §64 (1) Nr.2 LG NRW und aufgrund der potentiell im

Vorhaben: 
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„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
22 
Planungsgebiet vorkommenden Vogelarten nur im Zeitraum zwischen Ende Oktober und Ende Januar 
stattfinden. 
Für einen effektiven Schutz möglicherweise übertagender Fledermäuse ist die Baufeldberäumung auf 
die Zeit zwischen 1. November und 28.Februar zu beschränken. 
Sofern eine zeitliche Beschränkung der Baufeldberäumun g baulogistisch nicht möglich ist, ist eine 
Kontrolle der beiden Brücken sowie der bauzeitlich betroffenen Bäume vor Baubeginn durchzuführen. 
Sollten dabei Fledermäuse angetroffen werden, so sind di ese in Abstimmung mit der zuständigen 
Landschaftsbehörde umzusetzen. Etwaige Hohlräume sind, so fern frei von Fledermäusen, zu ver- 
schließen. 
Die an das Baufeld angrenzenden Vegetationsbestände si nd durch geeignete Maßnahmen gem. DIN 
18920 und RAS-LP4 zu schützen. 
Die mit schädlichen Verunreinigungen belasteten Abfäl le werden nach Möglichkeit gemäß § 4 Kreis- 
laufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) einer Verwertung zugeführt. Sofern keine Verwertungsmög- 
lichkeiten gegeben sind, werden diese Stoffe als Abfall  entsorgt. Die Entsorgung ist nach den Vorga- 
ben der Ländergemeinschaft Abfallbeseitigung (LAGA) durchzuführen. 
Alle Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sind im LBP, Kap. 5 sowie in den Maßnahmenblättern 
genauer beschrieben (Unterlage 10.1) 
9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter  
9.2.1 Schutzgut „Mensch“ 
Anlagenbedingte Auswirkungen: 
Die beiden neuen Brückenbauwerke werden einschließlich ih rer Flügelwände an gleicher Stelle wie- 
der hergestellt. Eine Aufweitung ist bei beiden Eܒs nicht vorgesehen. Anlagenbedingte erhebliche 
Auswirkungen auf die Schutzgüter sind daher nicht zu erwarten. 
Betriebsbedingte Auswirkungen: 
Die Streckengeschwindigkeiten in den Bereichen der Eisen bahnüberführungen blieben unverändert. 
Somit entstehen durch das geplante Bauvorhaben zurzeit keine betriebsbedingten Auswirkungen.  
Baubedingte Auswirkungen:  
Für den unmittelbaren Baubereich sind bauzeitlich Ausw irkungen durch Lärm- und Abgase aufgrund 
der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs (Transport von Baumaterial) zu erwarten. 
9.2.2 Schutzgut „Tiere un d Pflanzen“ 
Durch die notwendigen Aufstell- und Arbeitsraumflächen müssen im Brückenbereich Gehölze vo- 
rübergehend entfernt bzw. in diesen Bereich ragende Äste und Zweige zurückgeschnitten werden. Bei 
dem zu beseitigenden Bewuchs handelt es sich um zumeist jüng ere bis mittelalte, standortgerechte 
Gehölze (Bäume und Sträucher) sowie Ruderalfluren verschiedenster Ausprägung, die nach Bauende 
wieder hergestellt werden.  
Mit der geplanten Baumaßnahme sind baubedingte Vegeta tionsverluste auf einer Gesamtfläche von 
ca. 1.943 m² verbunden.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
23 
Die beiden Eܑs sind als Lebensraum für Fledermäuse weite stgehend ungeeignet. Eine Nutzung der 
beiden Eܒs als Fledermausquartier wurde, ebenso wie die  Nutzung der Bäume im Eingriffsbereich, 
nicht festgestellt. Von der Erneuerungsmaßnahme sind nu r wenige Lebensraumstrukturen betroffen, 
die eine potentielle Funktion als Fortpflanzungs- und  Ruhestätte für einzelne Fledermausarten auf- 
weisen. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit ist bei einigen Gehölz brütenden Vogelarten 
insbes. im Bereich des Mediaparkes nicht vollständig auszuschli eßen. Ein Vorkommen streng ge- 
schützter Reptilien kann aufgrund des Vorkommens einig er potentiell geeigneter Habitate nicht aus- 
geschlossen werden. Bei den bisher durchgeführten Kartierung en wurden jedoch keine streng ge- 
schützten Reptilien nachgewiesen. (Anlage 11.2 ; Pöyry, ASB, April 2016). 
9.2.3 Schutzgut „Wasser“ 
Eingriffe in Gewässer finden weder bau- noch anlagenbed ingt statt. Der Wasserhaushalt wird durch 
die Baumaßnahme nicht verändert. Das anfallende Oberflä chenwasser im Bereich der neuen Eisen- 
bahnüberführungen wird wie bisher in die Straßenkanalisation  abgeleitet. 
9.2.4 Schutzgut „Klima, Luft“ 
Durch die Beseitigung der Vegetation entstehen keine ba u-, anlagen- oder betriebsbedingten erhebli- 
chen oder nachhaltigen Auswirkungen auf das Klima. 
9.2.5 Schutzgut „Landschaft“ 
Durch die Anlage von Baustelleneinrichtungs- und Montage flächen kommt es zu temporären Verlus- 
ten von Gehölzstrukturen und damit zu einem temporären Eingriff in das Stadtbild. 
9.2.6 Schutzgut „Boden“ 
Vorübergehend wird im Eingriffsbereich baubedingt Bode n entnommen. Bei den hier vorliegenden 
Böden handelt es sich um anthropogen überformte Böden mit stark gestörten Bodeneigenschaften.  
Im Eingriffsbereich liegen keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen vor. 
9.2.7 Schutzgut „Kultur und Sachgüter“ 
Bau- und Bodendenkmäler sind durch die Baumaßnahme vsl. weder bau- noch anlagenbedingt be- 
troffen. Schutzgebiete und Hinweise auf besonders geschüt zte Arten oder Biotope liegen im Pla- 
nungsgebiet nicht vor. Die Kleingärten im Bereich der L udolf Camphausen Straße gehören zum LSG 
„Innerer Grüngürtel“. Der Stadtgarten ist als geschütz ter LB (Landschaftsbestandteil) LB 1.02 ausg e- 
wiesen.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
24 
9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen 
9.3.1 Screening à
UVP – Pflicht 
Eine Umwelterklärung (Screening) wurde in Unterlage 10. 3 beigefügt. Als Ergebnis ist eine 
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zu erwarten. 
9.3.2 Eingriffsregelungen gemäß BNatSchG 
Die Eingriffe und der Ausgleich wurden in einer Tabell e (Unterlage 10.1.1) gegenüber gestellt. 
Bei der Bewertung wurde das Verfahren nach „Ludwig“ zu Grunde gelegt. Danach wurde ein 
Eingriff von 47243 Wertpunkten ermittelt, dem ein Au sgleich von 45345 Wertpunkten gegen- 
über steht. Hinzu kommt eine Entsiegelungsmaßnahme im B ereich der ebenfalls zu erneuern- 
den EÜ Hornstraße in Köln mit einem Wert von 2000 Pun kten. Die Eingriffe werden somit 
ausgeglichen. (BNatSchG) 
9.3.3 FFH – Verträglichkeit 
FFH Gebiete sind durch die Baumaßnahme nicht betroffen. 
9.3.4 Artenschutz 
Es wurden k eine planungsrelevanten Arten in den Eܑs, auf den B E -Flächen und in den Ge- 
hölzen nachgewiesen. Eine Nutzung der Eܑs, der BE -Flächen und der betroffenen Bäume 
durch planungsrelevante Arten findet gegenwärtig nicht statt und ist nicht zu erwarten. 
In dem B ereich der  Eܑs, auf den BE -Flächen und in den Gehölzen bestehen vermutlich keine 
Lebensstätten planungsrelevanter Arten. Daher sind Konfl ikte mit den artenschutzrechtlichen 
Verboten weitgehend auszuschließen. Um das Eintreten der  Zugriffsverbote des § 44 
BNatSchG zu vermeiden, sind die unter 9.1 beschrieben Maßnahmen durchzuführen. 
9.3.5 Immissions- und Emissionsschutz  
9.3.5.1 Brückenbauwerke 
Beide Eisenbahnbrücken erfahren im Endzustand der Erneu erung keine Änderungen hin- 
sichtlich ihrer Bauwerksmaße. Die Gleislage bleibt im Wesentlichen unverändert. Lediglich 
die Höhenlagen der Abstellgleise 8- 12 des Brückenbauwerks „Venloer Straße“ werden 
gemäß Tabelle 1 konstruktiv optimiert. Die dargestellte n Gleishebungen stellen keinen er- 
heblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmsch utzverordnung (16. BImSchV) 
dar . Denn durch die Änderung des Überbaus von Stahl auf Beton ergeben sich im Neuzu- 
stand geringere Schallemissionen. Die Gleislage der Streck engleise 1-7 bleibt hierbei un- 
verändert und bewirkt keine Änderung in Bezug auf die Schallemissionen.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
25 
Gleis     12 11 10 9 8
Bestand           
(Soll -Zustand) 
[m] 54,30 54,32 54,32 54,23 54,23 
konstruktiv o p- 
timiert [m] 
54,36 54,36 54,36 54,36 54,36 
Anhebung um: 
[m] 
0,06 0,04 0,04 0,13 0,13 
Tabelle 1: Anpassung Abstellgleise 8-12 "Venloer Straße" 
Zusammenfassend ist durch die neuen Bauwerke keine Verschlech terung der Schall- und 
Erschütterungssituation zu erwarten. 
9.3.5.2 Oberleitungsanlagen 
Einhaltung der neuen Gesamtimmissionsgrenzwerte nach Anha ng 1 der 26. BImSchV in 
der Fassung vom 14.08.2013: 
Die Oberleitungsanlagen werden durch die Erneuerungen der Eisenbahnüberführungen 
(EÜ) nicht maßgeblich, im Sinne einer zu erwartenden Verschlechterung der elektromagne- 
tischen Immissionseigenschaften, umgebaut. Die Umbaumaßnahmen beschränken sich auf 
DB-Grundstücke. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwe rte wird daher ausgeschlos- 
sen. 
Minimierungspflicht nach §4 der 26. BImSchV: 
In dem für die Vorsorge relevanten Bereich erfolgt keine  wesentliche Änderung im Sinne  
der Durchführungshinweise vom 17.03.2004 (II.7.1) des Lä nderausschusses für Immissi- 
onsschutz. 
9.3.5.3 Magnetisches Feld 
Wird ein Stromversorgungssystem der elektrischen Zugförder ung bestehend aus Oberlei- 
tungsanlage und Fahrschienen bzw. zusätzlichen Rückleitung en stromdurchflossen, ent- 
steht konzentrisch um diese Leiterkonfiguration ein magn etisches Wechselfeld mit Netzfre- 
quenz (16,7 Hz). Dieses ist generell von der Leiterge ometrie und linear vom Strom abhän- 
gig. Auf Grund der Stromabhängigkeit folgt die Feldst ärke auch in gleichem Maße den 
bahntypisch starken, zeitlichen und räumlichen Stromschwankungen. 
Die Vorsorgegrenzwerte für das magnetische Feld gemäß der 26. Verordnung zu Durchfüh- 
rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder- 
26. BImSchV) in Bezug auf gesundheitliche Beeinträchtig ungen betragen bei der Bahn mit 
16,7 Hz Betriebsfrequenz 240 A/m = 300 µT. Ein Verglei ch mit diesen, in der 26. BImSchV 
festgelegten Grenzwerten zeigt, dass selbst unmittelbar unter der Oberleitung – auch auf

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
26 
stark frequentierten Strecken - die dort genannten Gre nzwerte mit Sicherheit unterschritten 
werden. 
Hinzu kommt weiterhin, dass durch die quadratische, entfe rnungsabhängige Abnahme die 
Felder in der Nachbarschaft einer elektrifizierten Strec ke sehr schnell absinken. Zusam- 
mengefasst ergibt sich daraus, dass zwischen den in der 26. BImSchV in Deutschland fest- 
gelegten Vorsorge-Grenzwerten und den in der Praxis tat sächlichen relevanten Werten 
(selbst die kurzzeitigen, betriebsbedingten Spitzenwert e) zusätzliche hohe Sicherheitsab- 
stände bestehen. 
Nach dem aktuellen, medizinischen/wissenschaftlichen Erkenntn isstand ist unter den ge- 
nannten Bedingungen somit generell eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die 
magnetischen Felder der erwarteten Größenordnung im Bere ich der geplanten Bahntrasse 
nicht zu befürchten. 
9.3.5.4 Elektrisches Feld 
Das elektrische Feld ist u. a. wesentlich abhängig von de r elektrischen Spannung und der 
Leitergeometrie. Die Leitergeometrie ist anwendungsbe dingt fest. Die Nennspannung be- 
trägt bei den Bahnen der DB AG zwischen Oberleitungsanla ge und den Schienen bzw. 
dem Erdreich - abgesehen von gewissen technischen Toleranz en – 15 kV. Dies bedeutet, 
dass das elektrische Feld insgesamt nur geringen Schwankungen unterworfen ist. 
Der diesbezügliche Vorsorgegrenzwert für das elektrische Fel d gemäß der 26. BImSchV in 
Bezug auf gesundheitliche Beeinträchtigungen beträgt b ei 16,7 Hz Bahnfrequenz 5 kV/m 
bei Dauerexposition. Im Gegensatz dazu kann unmittelbar  unter der Oberleitung die Feld- 
stärke bis etwa 2 kV/m betragen. Das Feld nimmt zudem a nnähernd quadratisch mit der 
Entfernung ab. Weiterhin wird das elektrische Feld etwa durch Hindernisse (z. B. Wände) in 
seiner Ausbreitung mehr oder weniger stark verzerrt. Innerhalb von Bauwerken, gleichgültig 
aus welchen Materialien, tritt daher erfahrungsgemäß eine zusätzliche Abschirmwirkung 
auf. Nach dem aktuellen, medizinischen/wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist daher unter 
den vorliegenden Bedingungen generell eine gesundheitl iche Beeinträchtigung durch die 
elektrische Felder der erwarteten Größenordnung im Berei ch der geplanten Bahntrasse 
nicht zu befürchten. 
9.3.6 Schutz vor Baulärm gemäß AVV Baulärm 
Lärm durch Baufahrzeuge ist durch geeignete Maßnahmen z u begrenzen. Durch den Einsatz 
von emissionsarmen Baumaschinen wird sichergestellt, dass Grenz werte der Allgemeinen 
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm von 55 dB ( A) tagsüber in den unmittelbar 
angrenzenden Nachbarbebauungen nicht überschritten werden . Darüber hinaus werden die 
baubedingten Immissionen durch den Auftragnehmer auf da s zulässige und notwendige Maß 
beschränkt. Für die entsprechenden Genehmigungen werden die zuständigen Behörden betei- 
ligt. 
Zum aktuellen Zeitpunkt können jedoch konkrete Maßnah men und Umfänge zum Schutz vor 
Baulärm nicht prognostiziert werden. Dies liegt unter ande rem daran, dass zum jetzigen Zeit- 
punkt keine konkreten Angaben zum Bauablauf und den e inzusetzenden Baumaschinen ge- 
macht werden können. Aus diesem Grund ist den Antragsunte rlagen kein Baulärmschutzkon- 
zept beigefügt.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
27 
10 Weitere Rechte und Belange 
10.1  Grunderwerb 
Es werden zur Realisierung beider Brückenbauwerke vorüber gehend Flächen der DB Netz 
AG, der Stadt Köln und Dritter in Anspruch genommen. D ie genannten Flächen dienen der 
Baustelleneinrichtung, einschließlich Baustellenzufahrt. Ei n Grunderwerbsverzeichnis mit 
Grunderwerbsplan liegt den Antragsunterlagen bei (Siehe  dazu Anlage 6 der Antragsunter- 
lagen). 
10.2  Kabel und Leitungen 
Im Straßenbereich, unterhalb der Brückenbauwerke in de r Vogelsanger und Venloer 
Straße, verlaufen diverse Leitungen Dritter. Folgende Leitungsträger sind davon betrof- 
fen: 
- Deutsche Telekom AG: Telekommunikationskabel 
- RheinEnergie AG: Gas-, Wasser-, Stromleitung 
- Unitymedia GmbH: Telekommunikationskabel 
- Rheinische NETZGesellschaft mbh 
(Vertreten durch WestNetz GmbH): 110Kv-Hochspannungskabel  
- Stadt Köln: Abwasserkanal 
- NetCologne mbH Telekommunikationskabel 
Falls erforderlich, werden die Leitungen aus dem Baufeld verlegt. Erkundungen zur genau- 
en Lage der Leitungen und das weitere Vorgehen finden in Abstimmung mit den betroffe- 
nen Leitungsträgern statt. Zur Übersicht der genauen L age der genannten Kabel und Lei- 
tungen, wird hierbei auf die Unterlagen 9 der Antragsunterlagen verwiesen. 
10.3  Straßen und Wege 
Beide Straßenbereiche unterhalb der Brückenbauwerke we rden hinsichtlich ihrer Breite in 
Ihrer heutigen Lage erhalten bleiben. Die Durchfahrtshöhen bei beiden Brückenbauwerken 
werden auf eine konstante Höhe von 4,50m angepasst. De r Straßenbaulastträger beider 
Straßenbereiche ist die Stadt Köln. Ein genaues Verke hrskonzept für die Nutzung der 
Straße während der Bauphasen, sowie eine Übergangslösun g für die Fußgänger- und 
Radfahrerführung, werden mit der Stadt Köln abgestimmt.

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
28 
10.4  Kampfmittel 
EÜ Vogelsanger Straße 
Im Bereich des Brückenbauwerks „Vogelsanger Straße “ wurde eine Luftbildauswertung 
bzgl. Kampfmittel durchgeführt. Laut der Auswertung kan n die Existenz von Kampfmitteln 
nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es wird hierzu auf da s Schreiben des Kampfmittel- 
beseitigungsdienstes (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf  vom 05.12.2012 verwiesen 
(siehe in die Unterlagen 11.2.1 und 11.2.2 der Antragsunterlagen). 
EÜ Venloer Straße 
In Bezug auf den Brückenbereich der Venloer Straße si nd ebenfalls Sicherheitsüberprü- 
fungen hinsichtlich Kampfmittel erfolgt. Laut dem Schrei ben des Kampfmittelbeseitigungs- 
dienstes (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf vom 11.01. 2011, kann keine Garantie auf 
Kampfmittelfreiheit gegeben werden (siehe in die Unterlage 11.2.1 der Antragsunterlagen). 
10.5  Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial 
10.5.1 Brückenbauwerke 
Das Abfallentsorgungskonzept zur Wiederverwendung bzw. E ntsorgung der anfallenden 
Boden- und Abbruchmaterialen während der Ausführung sie ht vor, dass der spätere Unter- 
nehmer das gesamte anfallende Material auf dafür vorgeseh ene Flächen transportiert und 
ablädt. Auf diesen Flächen wird gemäß LAGA das Material  beprobt und entsprechend der 
Analyseergebnissen einer Wiederverwertung bzw. Entsorgung zugeführt. Die vorgesehe- 
nen LAGA-Flächen werden so ausgelegt, dass eine Versickerung  eventueller Schadstoffe 
bzw. Verflüchtigung infolge von Wind ausgeschlossen werden kann. Die zu erwartende Be- 
lastung der Materialien können dem Bodengutachten vom 05.05.2011 (Vogelsanger Stra- 
ße) und vom 27.05.2011 (Venloer Straße) entnommen werden. Siehe dazu in die Unterlage 
11.3 der Antragsunterlagen. 
Im Zuge der Baumaßnahmen werden die vorhandenen Stahlbrücken beider Brückenbauwer- 
ke entfernt und verschrottet. 
10.5.2 Oberleitungsanlagen 
Alle nicht mehr benötigten Anlagenteile der Oberleitu ng werden fachgerecht zurückgebaut. 
Die Wiederverwendung von altbrauchbaren Stoffen ist nicht vorgesehen, somit sind alle vor- 
genannten Materialien gegen Nachweis dem Recycling bzw. der fach- und umweltgerechten 
Entsorgung zuzuführen. 
10.6  Gewässer 
- entfällt - 
10.7  Land- und Forstwirtschaft 
- entfällt - 
10.8  Brand- und Katastrophenschutz 
- entfällt -

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
29 
11 Abkürzungen 
A 
(a) ausschließlich 
AG Aktiengesellschaft 
AEG Allgemeines Eisenbahn Gesetz 
Abzw. Abzweig 
B 
Bf Bahnhof 
BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschut zgesetzes  
BZ Betriebszentrale 
bzw. Beziehungsweise 
BEVVG Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz 
BOVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz 
C 
D 
DB AG Deutsche Bahn AG 
DIN Deutsches Institut für Normung 
D.h. Das heißt 
E 
einschl. einschließlich 
EBA Eisenbahn-Bundesamt 
EEA Elektrische Energieanlagen 
ESTW Elektronisches Stellwerk 
EÜ Eisenbahnüberführung 
EAA Elektrische Energie Anlagen 
E-Technik Elektrotechnik 
F 
G 
gem. gemäß 
H 
Hz Hertz [Einheit] 
Hbf Hauptbahnhof 
I 
i.V.m. in Verbindung mit 
K 
KV KiloVolt 
KT Kommunikationstechnik 
L

Vorhaben: 
2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
„Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 
Unterlage 1.1 
30 
LST Leit- und Sicherungstechnik 
LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall 
LKW Lastkraftwagen 
LB Landschaftsbestandteil  
M 
N 
O 
OLA Oberleitungsanlage 
o.g. oben genannte 
P 
PZB  Punktförmige Zugbeeinflussung 
PVQ  Personenverkehrsanlage 
R 
Ril Richtlinie 
S 
s. siehe 
Stw Stellwerk 
Sw Schaltwerk 
Stk. Stück 
senkr. senkrecht 
T 
U 
UVP  Umweltverträglichkeitsprüfung 
u. Ä. und Ähnliches 
üNN über Normal Null 
V 
Vsl. Voraussichtlich 
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz 
W 
Z

Anlage 4 - Anlage 1 der Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln (Schreiben des Stadtplanungsamtes)

4246 Zeichen

Der O berbürgerm eister
Stadtplanungsamt
Stadthaus Deutz Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Auskunft: Frau Hüser Herr Horn
61 Stadt Köln - Stadtplanungsamt  
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Zimmer: 09.C 25 09.C 07
Telefon: 0221 221- 26206 26104
Telefax: 0221 221- 22450
E-Mail: Stadtplanungsamt@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de
DB Netz AG 
Dr. Björn Dickenbrok 
Brügelmannstraße 16-18 
50679 Köln
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
Mittwoch und Freitag
8.00 bis 18.00 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
KVB Stadtbahn Linien: 1, 3, 4, 9; Bus Linien 150, 153, 156;  
S-Bahn Linien: S6, S11, S12, S13 sowie RE-/RB-und Fernverkehr  
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena
Ihre E-Mail vom  
29.01.2014
Mein Zeichen  
61/611/3
Datum
Baumaßnahmen in Köln durch die DB Netz AG
Brückenerneuerung im Kölner Eisenbahnring: Venloer Straße, Vogelsanger Straße
Sehr geehrter Herr Dr. Dickenbrok,
im Zusammenhang mit den Abstimmungen der DB Netz AG mit der Stadt Köln zur Erneuerung der 
Eisenbahnbrücken in Köln sind bereits Entwürfe der Baumaßnahmen im Hinblick auf technische 
und verkehrstechnische Erfordernisse abgestimmt worden. Ich verweise hierbei auf die E-Mail vom 
29.01.2014, in der Sie verschiedenen Ämtern der Stadt Köln Planungsunterlagen zu den Bahn- 
Brücken an der Venloer Straße und Vogelsanger Straße zugesandt haben.
Dem Stadtplanungsamt ist zusätzlich zu den funktionalen Erfordernissen daran gelegen, dass die 
Brücken des Kölner Eisenbahnringes, die das Zugangstor zur Innenstadt darstellen, eine einheitli­
che stadtbildprägende Gestaltung und einen gewissen Wiedererkennungseffekt haben. Hierzu ge­
hören insbesondere die Brücken Eifelwall, Luxemburger Straße, Zülpicher Straße, Vogelsanger 
Straße, Venloer Straße, Subbelrather Straße und Maybachstraße, die in den nächsten Jahren von 
der DB Netz AG zur Erneuerung anstehen.
Bespielhaft für bereits erneuerte Brücken stehen die Bonner Straße und eine der Brücken über 
den Eifelwall.
Beide Brücken sind in Ausgestaltung, Materialwahl und Farbgebung unterschiedlich. Ziel des 
Stadtplanungsamtes ist es, für die Brücken des Kölner Eisenbahnringes eine einheitliche Formen­
sprache zu etablieren.
Zur Ausführung kommen bei den Neubaubrücken Stahlträgerkonstruktionen mit Betonwiderlagern. 
Die Brücke Eifelwall ist gestalterisch positiv zu bewerten; dabei fällt die Farbgebung in dunklem 
Grau in Kombination mit der Bruchsteinverkleidung der Widerlager in der Betonfassung sowie die 
Unterkonstruktion mit glatten Flächen auf.
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln  
beantwortet Ihnen montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221 221-0.
/ 2

Der O berbürgerm eister
Bruchsteinverkleidungen der Widerlager kommen an verschiedenen historischen Kölner Brücken 
vor. Die heutigen historischen Brücken zeigen in der Regel eine andere Gestaltung der Widerlager 
in Korrespondenz mit den heruntergezogenen gebogenen Stahlträgern, doch diese nach dem Ab­
riss zu zitieren, ist nicht angebracht, sodass sich das Stadtplanungsamt in Absprache mit dem 
Stadtkonservator für eine schlichte Bruchsteinverkleidung entschieden hat.
Die Brücken sind von der DB Netz AG in folgender Ausführung auszuführen:
Die Brückenfarbe ist, unabhängig davon, ob es sich um eine Stahl oder Betonbrücke han­
delt,, in gleicher Farbgebung wie am Eifelwall in dunklem Grau auszuführen.
Die Verkleidung der Widerlager ist mit Bruchstein abgesetzt wie am Beispiel Neubau Eifel­
wall auszuführen.
Taubenschutz ist vorzusehen und konstruktiv einzubauen. Es ist nicht mit Gittern zu arbei­
ten. Die Unterseite der Brückenkonstruktion ist als geschlossene Fläche ausführen. 
Graffitischutz ist auf den Oberflächen aufzubringen.
Die Brückengeländer und die Widerlager sind von Werbung freizuhalten.
Sofern eine Schallschutzwand erforderlich ist, ist diese auf der Brücke transparent auszufüh­
ren und farblich der Brücke anzupassen.
Die Untersicht der Brücke ist in warmweißem Licht anzustrahlen.
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag
Anlage
Fotos der Brücken Bonner Straße und Eifelwall

Anlage 1 - Stadtplan

455 Zeichen

E 32355464 
N 5645780 
E 32354214 N 5645055 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke,  Gebaeude u.a. 
Maßstab 1:5000   Datum: 21.2.2017 
KölnGIS 
100 m

Anlage 3 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln

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/ 2 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
 
 
  Bauverwaltungsamt 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 
Telefon 0221 221-25859, Telefax 0221 221-23639 
E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Di. 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach besonderer Vereinbarung 
 
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156 
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und 
Fernverkehr 
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 
 
62 
Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
 
Bezirksregierung Köln 
- Dezernat 25 - 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
Az. 25.7.2.2-2/16 62/621/2-62.21.01   
 
 
Planfeststellungsverfahren gem. §§ 72 ff Verwaltung sverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. 
§§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Erneuerung der Eisenbahnüber- 
führungen Vogelsanger Straße und Venloer Straße 
 
Sehr geehrte Frau Fischer-Lohn, 
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 08.12.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit: 
Grundsätzlich begrüßt die Stadt Köln alle Maßnahmen zur Verbesserung der Bahninfrastruk- 
tur in Köln. Da aber im vorliegenden Fall gewichtig e Gründe des Denkmalschutzes dem sei- 
tens der DB Netz AG geplanten Vorhaben entgegensteh en, kann diesem in dieser Form 
nicht zugestimmt werden. 
Bei den vorhandenen Eisenbahnüberführungen Vogelsan ger Straße und Venloer Straße 
handelt es sich um eingetragene Baudenkmäler, an de ren Schutz und Erhalt ein öffentliches 
Interesse besteht. Diese wurden am 25.09.2014 unter  den laufenden Nummern 8768 und 
8769 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen  und damit rechtskräftig unter Schutz 
gestellt. 
In der aufwändigen Gestaltung spiegelt sich ein wes entlicher Aspekt der Kölner Stadt- und 
Stadtbaugeschichte. Die Bogenformen imitieren Torsi tuationen und markieren die Grenze 
zwischen den Vororten und der neuen Kernstadt („Neu stadt“). In den Detailformen spiegelt 
sich der Gestaltungsanspruch jener Zeit. Das betrif ft sowohl die Brückenträger als auch die 
Gestaltung der Widerlager. Die Eisenbahnüberführung en Vogelsanger Straße und Venloer 
Straße verkörpern das Bild einer entwickelten Urban istik, die besonders in den Metropolen 
Europas im 19. und frühen 20. Jahrhundert anzutreffen war. Sie sind über die städtebauliche 
Bedeutung hinaus auch von künstlerischer und konstruktionsgeschichtlicher Relevanz. 
In den eingereichten Planfeststellungsunterlagen wi rd die Unterschutzstellung nicht berück- 
sichtigt. So heißt es hierzu sowohl im Erläuterungs bericht als auch im landschaftspflegeri- 
schen Begleitplan unter Punkt 9.2.7 bzw. 4.1.8 „Bau - und Bodendenkmale sind durch die 
Baumaßnahme weder vsl. bau- noch anlagenbedingt betroffen“.

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Dies ist umso erstaunlicher, da die Denkmalproblema tik bereits Gegenstand eines Gesprä- 
ches zwischen Herrn Oberbürgermeister Roters und de m Generalbevollmächtigten der DB 
AG, Herrn Latsch, vom 02.09.2014 war. Dort wurde u. a. vereinbart, dass die Erarbeitung 
einer Neubaulösung erst dann in Betracht kommt, wen n seitens der DB AG gutachterlich 
nachgewiesen worden ist, dass eine Sanierung aus te chnischen oder wirtschaftlichen Grün- 
den nicht darstellbar ist. 
Ein Ersatz der vorhandenen Eisenbahnüberführungen d urch neuzeitliche Bauwerke ist aus 
Sicht der Stadt Köln daher nur dann akzeptabel, wen n es hierzu keine Alternative gibt. Dies 
wäre vereinbarungsgemäß dann der Fall, wenn – gutac hterlich belegt – eine Bestandssanie- 
rung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar wäre. 
Andernfalls sind diese beiden hier in Rede stehende n Eisenbahnüberführungen in Abstim- 
mung mit dem Stadtkonservator / Amt für Denkmalschu tz und Denkmalpflege, Willy-Brandt-
Platz 2, 50679 Köln instand zu setzen und zu erhalt en. Ansprechpartnerin ist Frau Bügner 
(Telefon: 0221-221-27716; E-Mail: claudia.buegner@stadt-koeln.de). 
 
Für den Fall, dass ein Ersatz der vorhandenen Eisen bahnüberführungen Vogelsanger Stra- 
ße und Venloer Straße durch neuzeitliche Bauwerke u numgänglich ist, bitte ich vorsorglich 
die folgenden Belange zu berücksichtigen: 
 
Brandschutz 
Seitens der Berufsfeuerwehr Köln wird in brandschut ztechnischer Hinsicht auf Folgendes 
hingewiesen: Sofern während der geplanten Baumaßnah me die Befahrbarkeit der Venloer 
Straße und der Vogelsanger Straße in beide Richtungen, auch kurzzeitig, für die Einsatzkräf- 
te der Berufsfeuerwehr Köln nicht vollständig siche rgestellt werden kann, ist dies frühzeitig 
der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung Einsatzplanung, Scheibenstraße 13, 50737 Köln sowohl 
fernmündlich als auch schriftlich anzuzeigen bezieh ungsweise mitzuteilen. Ansprechpartner 
ist Herr Peters (Telefon: 0221-9748-1100; E-Mail: frank.peters@stadt-koeln.de). 
Die lichte Durchfahrtshöhe der Überführung ist währ end der Bauphase so zu planen und 
baulich umzusetzen, dass eine lichte Durchfahrtshöh e für Feuerwehrfahrzeuge von mindes- 
tens 3,50 m im gesamten Straßenbereich der Venloer Straße und der Vogelsanger Straße 
gegeben ist. 
Um bezüglich einer eventuellen Schadensbekämpfung i m Bereich des Zugverkehrs für die 
Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln eine Zugänglichkei t von der Venloer Straße als auch von 
der Vogelsanger Straße zu gewährleisten, ist es erf orderlich, einen Treppenaufgang mit Ge- 
länder aus mindestens nicht brennbaren Baustoffen z wischen dem öffentlichen Straßenland 
und den Gleisanlagen mit einer nutzbaren Breite von  mindestens 1,25 m zu errichten. Hin- 
sichtlich der baulichen Ausbildung (z.B. Auftritte und Steigungsverhältnis) dieser Treppenan- 
lage wird unter anderem auf die DIN 18065 hingewiesen. Einzelheiten sind im Bedarfsfall mit 
der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung Gefahrenvorbeug ung, Neusser Landstraße 2, 50735 
Köln abzustimmen. Ansprechpartner ist Herr Roleff ( Telefon: 0221-9748-5112; E-Mail: 
frank.roleff@stadt-koeln.de). 
Zur Feststellung feuerwehrtechnischer Leitungsführu ngen innerhalb der betreffenden Bau- 
abschnitte ist hierzu zeitnah ein Auskunftsersuchen  bei der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung 
Informationssysteme, Scheibenstraße 13, 50737 Köln zu stellen. Ansprechpartner sind Frau 
Sallhoff (Telefon: 0221-9748-3112; E-Mail: diane.sa llhoff@stadt-koeln.de) und Herr Nuss- 
baum (Telefon: 0221-9748-3111; E-Mail: hans.nussbaum@stadt-koeln.de).

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Liegenschaften 
Seitens des Amtes für Liegenschaften, Vermessung un d Kataster wird auf Folgendes hinge- 
wiesen: Es ist der Verkauf der städtischen Liegensc haften „Ludolf-Camphausen Straße 36-
42“, Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 7238/140, 7239/140, 7240/140 ,7241/140 und 
7242/140 vorgesehen. Auf diesen Flurstücken wird ab  Ende 2017 / Anfang 2018 der Bau 
eines Studentenwohnheims in Verbindung mit weiteren  Maßnahmen des öffentlich geförder- 
ten Wohnungsbaus forciert. Es ist daher sicherzuste llen, dass diese Baumaßnahme nicht 
behindert wird. 
Ich verweise hierzu auch auf das Protokoll einer ge meinsamen Besprechung vom 
18.06.2014, an der auch die DB Netz AG teilgenommen  hat. Seitens der Stadt Köln wurde 
ausdrücklich auf dieses Bauvorhaben hingewiesen und  hervorgehoben, dass die eingangs 
erwähnten Flurstücke für eine mögliche Baustelleneinrichtung nicht zur Verfügung stehen. 
Ansprechpartner im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln ist Herr El-Rashidi (Telefon: 0221-221-2 3027; E-Mail: karim.el-rashidi@stadt-
koeln.de). 
 
Stadtplanung 
Im Rahmen des Projektes „Lärmsanierung an Schienenw egen, Neubau von Schallschutz- 
wänden, Stadtgebiet Köln, linksrheinisch“ wurden 2009 auch auf dem Kölner Eisenbahnring 
u.a. im Bereich zwischen Aachener Straße und Venloe r Straße auf der stadtzugewandten 
Seite der Bahnlinie sanierungsbedürftige Bereiche f estgestellt. Der Lärmschutz ist errichtet 
worden, jedoch nicht im Bereich auf der Brücke Voge lsanger Straße, da hier der Lärmschutz 
nach Argumentation der DB AG im Zuge des Brückenneubaus umgesetzt werde.  
Zurzeit besteht im Bereich des Brückenbauwerkes ein e Lücke im Lärmschutz, die aus lärm- 
technischer Sicht als problematisch anzusehen ist und dringend geschlossen werden sollte. 
Die Lärmschutzwand auf der Brücke ist transparent a uszuführen. Maßnahmen gegen Graffiti 
sind vorzusehen, damit der Lärmschutz dauerhaft tra nsparent bleibt. Bezüglich der Gestal- 
tung des Lärmschutzes ist diese davon abhängig, ob das denkmalgeschützte Brückenbau- 
werk Vogelsanger Straße erhalten bleibt oder nicht.  Die Gestaltung ist mit dem Stadtpla- 
nungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (stadtpl anungsamt@stadt-koeln.de) abzustim- 
men.  
Im landschaftspflegerischen Begleitplan heißt es un ter Punkt 4.1.8 Bau- und Bodendenkmä- 
ler, Schutzgebiete: „Bau- und Bodendenkmale sind durch die Baumaßnahme weder vsl. bau- 
noch anlagen bedingt betroffen“. Dieser Satz ist im  Hinblick auf die Stellungnahme des Am- 
tes für Denkmalschutz- und Denkmalpflege entsprechend zu ändern. 
Sollten die Eisenbahnüberführungen Vogelsanger Stra ße und Venloer Straße entgegen den 
Belangen des Denkmalschutzes ersetzt werden müssen, so gelten für die Ausführung beider 
Eisenbahnüberführungen die nachfolgend aufgestellten Anforderungen: 
• Die Brückenfarbe ist, unabhängig davon, ob es sich  um eine Stahl oder Betonbrücke 
handelt, in gleicher Farbgebung wie am Beispiel Neu bau Eifelwall in dunklem Grau 
auszuführen. 
• Die Verkleidung der Widerlager ist mit Bruchstein abgesetzt wie am Beispiel Neubau 
Eifelwall auszuführen. 
• Taubenschutz ist vorzusehen und konstruktiv einzub auen. Es ist nicht mit Gittern zu 
arbeiten. Die Unterseite der Brückenkonstruktion ist als geschlossene Fläche ausfüh- 
ren. Graffitischutz ist auf den Oberflächen aufzubringen. 
• Die Brückengeländer und die Widerlager sind von We rbung freizuhalten.

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• Eine Schallschutzwand auf der Brücke ist transpare nt auszuführen und farblich der 
Brücke anzupassen. 
• Die Untersicht der Brücke ist in warmweißem Licht anzustrahlen. 
Es wird hierzu auch auf das als Anlage beigefügte S chreiben des Stadtplanungsamtes vom 
20.01.2014 an die DB Netz AG (Herrn Dr. Björn Dicke nbrok) bezüglich Baumaßnahmen in 
Köln durch die DB Netz AG (Brückenerneuerung im Köl ner Eisenbahnring — Venloer Stra- 
ße, Vogelsanger Straße) verwiesen. 
 
Straßen und Verkehr 
Eine gleichzeitige Vollsperrung der Venloer Straße und der Vogelsanger Straße darf nicht 
erfolgen. Die Vollsperrungen sind vom zeitlichen Ra hmen so kurz wie möglich zu halten und 
nur an vorher abgestimmten Wochenenden vorzusehen, da es sich bei diesen beiden Stra- 
ßen um Hauptverkehrsstraßen handelt. Die Maßnahmen sind frühzeitig mit dem Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln abzustimmen und gegenüber 
der Öffentlichkeit zu kommunizieren. 
Für die Abwicklung der Baumaßnahme und die Einschrä nkungen des Straßenverkehrs sind 
je nach Anordnung Lichtsignalanlagen vorzusehen. Vo n der ausführenden Firma ist für die 
Baustellensicherung beim Amt für Straßen und Verkeh rstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln rechtzeitig vor Baubeginn, eine Genehmigung na ch § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrs- 
ordnung (StVO) zu beantragen. 
Ansprechpartner für StVO-Anordnungen, Baustellengen ehmigungen und Ordnungsangele- 
genheiten im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, W illy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr 
Kemp (Telefon: 0221-221-27830; E-Mail: stefan.kemp@stadt-koeln.de). 
Vor Baubeginn muss mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Abteilung 662 / Bau und 
Unterhaltung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln eine  gemeinsame Beweissicherung durchge- 
führt werden. 
Gemäß den Ausführungen im Erläuterungsbericht wird sowohl für die Eisenbahnüberführung 
Venloer Straße als auch für die Eisenbahnüberführun g Vogelsanger Straße die Beleuchtung 
im Straßenbereich unterhalb der Brücke in Absprache  mit der RheinEnergie AG wiederher- 
gestellt. 
Hier ist unbedingt das Amt für Straßen und Verkehrs technik in den Abstimmungsprozess 
einzubinden. Die Beleuchtung muss so platziert werden, dass die lichte Durchfahrtshöhe von 
4,50 m nicht eingeschränkt wird. Es bietet sich ein e Integration in den Betonüberbau an. So- 
fern dies nicht möglich ist, muss die Beleuchtung a ußerhalb der Fahrbahn angebracht wer- 
den. Es wird eine ausreichende Beleuchtung benötigt , um hierdurch das Sicherheitsempfin- 
den für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. 
 
Besonderheit Eisenbahnüberführung Venloer Straße 
Aufgrund der Einschränkung des Straßenprofils ist d er Fußgänger sicher hinter Schutzmaß- 
nahmen zu führen. Die behindertengerechte Erreichba rkeit der U-Bahnstation und des 
Bahnhof Köln-West ist sicherzustellen. Dazu müssen die Personenaufzüge in jeder Baupha- 
se für Fußgänger erreichbar bleiben. 
Wie bereits im Jahr 2014 abgestimmt, kann bei Bedarf auf die separate Linksabbiegespur im 
Widerlagerbereich verzichtet werden. Voraussetzung ist aber die Schaffung von KFZ-
Aufstellflächen im angrenzenden Knotenbereich sowie  die Anpassung der Signalanlagen 
(Außenanlagen und Signalsteuerung).

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Im Bereich des neuen Treppenzugangs sind mit Blick auf die Barrierefreiheit auch auf Stra- 
ßenebene Bodenindikatoren für blinde und sehbehinde rte Menschen einzubauen. Umfang 
und Ausführung sind mit dem Amt für Straßen und Ver kehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln abzustimmen. 
 
Besonderheit Eisenbahnüberführung Vogelsanger Straße 
In dem Bauablaufplan ist die Breite des Gehweges ni cht eingetragen. Aufgrund der Führung 
auf einer Straßenseite ist eine Gehwegbreite von 2,50 m vorzusehen. 
Unter der Eisenbahnüberführung sind zurzeit drei Fa hrspuren vorhanden. Aus dem Bauab- 
laufplan geht hervor, dass eine Fahrspur während de r Bauzeit entfallen muss. Hierzu hat es 
keine Vorabstimmung gegeben. Die DB Netz AG wird da her aufgefordert, die verkehrstech- 
nische Machbarkeit mit dem Amt für Straßen und Verk ehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln zu klären. 
 
Baustelleneinrichtungsflächen 
Bei den Baustelleneinrichtungen ist das Gestaltungs handbuch der Stadt Köln – Temporäre 
Einrichtungen, Stand Mai 2016 – zu berücksichtigen. Dieses ist als Anlage beigefügt. 
Aus den vorgelegten Unterlagen ist nicht erkennbar,  ob der An- und Abtransport von Mate- 
rialien über die Schiene geprüft wurde. Aufgrund de r Größe der Baumaßnahme wird eine 
solche Logistik favorisiert, damit das Straßennetz im Umfeld der beiden Eisenbahnüberfüh- 
rungen nicht mit zusätzlichem LKW-Verkehr belastet wird. 
Die LKW-Fahrten sind nur über das Hauptstraßennetz abzuwickeln. Fahrten durch den In- 
nenstadtbereich werden abgelehnt. Die Haupt-Fahrtrouten sind mit dem Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln abzustimmen. 
Es ist sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr keine Verunreinigungen auf öffentlichen 
Straßenflächen verursacht. Im Bereich der Ausfahrte n der jeweiligen Baustelleneinrichtungs- 
flächen ist bei Bedarf eine regelmäßige Reinigung der Straßenflächen durchzuführen. 
Vor Einrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche Nr . 13, Hans-Böckler-Platz, ist bei einem 
gemeinsamen Ortstermin mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Fahrradbeauftrag- 
ter, die Neuordnung der Fahrradabstellanlagen abzus timmen. Aufgrund des hohen Bedarfes 
an Fahrradabstellanlagen ist eine Reduzierung der Abstellmöglichkeiten zu vermeiden. 
Ansprechpartner für Belange des Radverkehrswesens i m Amt für Straßen und Verkehrs- 
technik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr Möllers (Telefon: 0221-221-22851; E-Mail: 
juergen.moellers@stadt-koeln.de). 
Die Flächenausdehnung der Baustelleneinrichtungsflä che Nr. 16 in der Ludolf-Camphausen 
Straße sollte je nach Bauphase immer auf das Nötigs te reduziert werden. Zur besseren Er- 
schließung der Kleingärten sind hier Bereiche zum L aden und Liefern freizuhalten. Die ge- 
naue Flächenverfügbarkeit ist mit dem Amt für Straß en und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-
Platz 2, 50679 Köln abzustimmen. 
Die Zufahrt zur Baustelleneinrichtungsfläche Nr. 19 , Mediapark soll nur über die Krefelder 
Straße / Maybach-Straße erfolgen. Die Zufahrt über die Ritterstraße ist auszuschließen. 
Auf die Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche Nr. 20-22 an der Kreutzerstraße sollte ver- 
zichtet werden. Die Kreutzerstraße ist eine schmale  Erschließungsstraße, deren enge Kur- 
venradien nicht für große LKW befahrbar sind. Zudem liegt die Fläche direkt gegenüber einer 
Kindertagesstätte. Hier wird ein hohes Konfliktpotenzial gesehen.

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Bei der Anlage der Rampe für Baustellenfahrzeuge (B austelleneinrichtungsfläche Nr. 17) ist 
darauf zu achten, dass der Einmündungsbereich an de r Vogelsanger Straße so gestaltet 
wird, dass ausreichende Ein- und Ausfahrtsradien und Sichtbeziehungen zwischen LKW und 
Fußgängern / KFZ vorhanden sind. Ohne einen entspre chenden Nachweis kann dieser 
Rampenlösung nicht zugestimmt werden. Die DB Netz A G wird hierzu aufgefordert, einen 
Vorschlag vorzulegen. 
Die Zu- und Abfahrten der vorgeschlagenen Flächen m üssen hinsichtlich der Verkehrssi- 
cherheit im weiteren Verfahren im Einzelnen mit dem  Amt für Straßen und Verkehrstechnik, 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln abgestimmt werden. 
 
Landschaftspflege und Grünflächen 
Grundsätzlich ist die Baumschutzsatzung der Stadt K öln einzuhalten. Die in unmittelbarer 
Nähe des Vorhabens stehenden Bäume sind zu erhalten  und vor Beginn sowie während der 
Baumaßnahme gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pfl anzenbeständen und Vegeta- 
tionsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP 4 (Richtlini en für die Anlage von Straßen, Teil: 
Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustel- 
len) und § 14 der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen — Landesbauordnung 
(BauO NRW) vor jeglichen Beschädigungen und Verletz ungen an ihren ober- und unterirdi- 
schen Teilen zu schützen sowie ausreichend zu bewäs sern. Für den Schutz der Böden sind 
die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BB odSchG), sowie die DIN 18915 
anzuwenden, insbesondere Verdichtungen und Verunrei nigungen der Böden sind zu unter- 
lassen. 
Bezüglich der Flächeninanspruchnahme im Stadtgarten  (Baustelleneinrichtungsfläche Nr. 
10-11) kann eine Zustimmung nur erteilt werden, wen n vorab eine maßstäbliche Detailpla- 
nung mit lagegerecht eingemessenem Baumbestand mind estens im Maßstab 1:250 vorge- 
legt wird. Eine Liste mit sämtlichen vorhandenen Ge hölzen ist beizufügen, Mindestangaben 
sind der Stammumfang gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, Baumart sowie der 
Kronendurchmesser. Vor Baubeginn muss eine Prüfung und Mitzeichnung der Pläne durch 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, – Ne ubau und Sanierungsmaßnahmen –, 
Stolberger Straße 11, 50933 Köln erfolgen. Ansprech partner ist Herr Grieser (Telefon: 0221-
221-24985, E-Mail: manfred.grieser@stadt-koeln.de). 
Die Flächeninanspruchnahme im Stadtgarten (Baustelleneinrichtungsfläche Nr. 10-11) ist auf 
das absolut notwendige Maß zu beschränken. Die Inanspruchnahme aller sonstigen Flächen 
des Stadtgartens ist untersagt. Ebenfalls untersagt  ist das Überfahren sämtlicher Bereiche 
des Stadtgartens mit Fahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. 
Es wird ausdrücklich untersagt, die an die befestig ten Wege angrenzenden Vegetationsflä- 
chen mit Fahrzeugen zu überfahren oder Fahrzeuge do rt abzustellen oder diese Flächen als 
Lagerflächen zu nutzen. 
Während der Bautätigkeit muss die Zugänglichkeit de s Stadtgartens für die Besucherinnen 
und Besucher gefährdungsfrei gewährleistet bleiben. 
Abweichungen von den Vorgaben bzw. der einzuhaltend e Umfang der RAS-LP-4 und der 
DIN 18920 sind in Bezug auf die Flächeninanspruchna hme im Stadtgarten (Baustellenein- 
richtungsfläche Nr. 10-11) mit dem Amt für Landscha ftspflege und Grünflächen, – Neubau 
und Sanierungsmaßnahmen –, Stolberger Straße 11, 50 933 Köln, Herrn Grieser (Telefon: 
0221-221-24985, E-Mail: manfred.grieser@stadt-koeln.de) abzustimmen. 
Eine Zustimmung für die Flächeninanspruchnahme im S tadtgarten (Baustelleneinrichtungs- 
fläche Nr. 10-11) ist zusätzlich zu den vorgenannte n Bedingungen mit der Einrichtung einer 
externen ökologischen Baubegleitung verknüpft. Dies  bedeutet die ständige Präsenz eines 
entsprechend ausgebildeten Sachverständigen im Auftrag und auf Kosten der DB Netz AG.

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Die ökologische Baubegleitung beinhaltet im Hinblic k auf den Schutz der Bäume und des 
städtischen Grüns: 
• die Vorbereitung der Baumaßnahme,  
• die Kontrolle der einzelnen Baumaßnahmen,  
• die Festlegung von zusätzlich erforderlichen Maßna hmen,  
• die Dokumentation der Baumaßnahme und  
• die abschließende Bewertung der Baumaßnahme. 
Die Dokumentation der Baumaßnahme erfolgt in Form e iner Fotodokumentation mit genauer 
Beschreibung. Diese dient im Falle eines Baumschade ns und anderer möglicher Schädigun- 
gen des öffentlichen Grüns zur Abschätzung der Schwere des Schadens, zur Festlegung der 
erforderlichen Maßnahmen und zur Ermittlung des vom  Verursacher zu tragenden Schaden- 
ausgleichs. 
Die Dokumentation der ökologischen Baubegleitung so wie etwaige Verstöße gegen die ge- 
nannten Auflagen sind dem Amt für Landschaftspflege  und Grünflächen, – Baumangelegen- 
heiten –, Stolberger Straße 11, 50933 Köln anzuzeig en. Ansprechpartner ist Herr Schmidt 
(Telefon: 0221-221-22531, E-Mail: peter.schmidt@stadt-koeln.de). 
Nach Fertigstellung der Rampe hat die ökologische B aubegleitung an zwei Tagen pro Wo- 
che die Einhaltung der RAS-LP-4, der DIN 18920 sowi e der sonstigen hier verfassten Vor- 
gaben zum Schutz des öffentlichen Grüns zu überprüf en. Sollten Verstöße gegen die Aufla- 
gen festgestellt werden auch häufiger. 
Für alle weiteren städtischen Flächen die durch das  Vorhaben in Anspruch genommen wer- 
den sollen, für Baustelleneinrichtungsflächen oder Lagerflächen etc. und auf denen sich 
städtische Bäume befinden (Baumbestand Hans-Böckler -Platz, Baumbestand Grünfläche 
Ludolff-Camphausen-Straße Ecke Venloer Straße, Stra ßenbäume Ludolff-Camphausen-
Straße, Baumbestand angrenzende Kreutzerstraße) sin d die erforderlichen Schutzmaßnah- 
men im Vorfeld abzustimmen. Für sämtliche Flächen s ind Detailpläne nach den oben be- 
nannten Kriterien vor Baubeginn dem Amt für Landsch aftspflege und Grünflächen,  
– Baumangelegenheiten –, Stolberger Straße 11, 5093 3 Köln vorzulegen. Ansprechpartner 
für die Prüfung der Detailpläne und deren Mitzeichnung ist Herr Stuffrein (Telefon: 0221-221-
38417, E-Mail: johannes.stuffrein@stadt-koeln.de). 
Für diese Flächen ist ebenfalls eine externe ökolog ische Baubegleitung nach den oben be- 
nannten Kriterien und mit den formulierten Dokument ations- und Anzeigepflichten einzurich- 
ten. 
Von den im Landschaftspflegerischen Begleitplan erm ittelten 11 Ersatzpflanzungen sollen 3 
Bäume im Bereich des Stadtgartens und 8 Bäume im Be reich der Hornstraße gepflanzt wer- 
den. Die Ersatzpflanzungen haben in enger Abstimmun g mit dem Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen, – Baumangelegenheiten –, Stolberge r Straße 11, 50933 Köln gemäß den 
Vorgaben des „Grünhandbuch Köln“, zu erfolgen. Eben so sind die Baumart, -qualität, 
Pflanzsubstrat und die künftigen Baumstandorte im V orfeld abzustimmen. Ansprechpartner 
ist Herr Schmidt (Telefon: 0221-221-22531, E-Mail: peter.schmidt@stadt-koeln.de). 
Die Ersatzpflanzungen sind mindestens 14 Tage zuvor  anzuzeigen. Erstellte Planungsunter- 
lagen, hierzu gehören Lage-, Entwurfs-, Ausführungs - und Pflanzplan im Maßstab 1:250, 
sowie Leistungsverzeichnis sind bereits vor der Ausschreibung zur Prüfung vorzulegen.  
Nach Beendigung der Bauarbeiten sind die beanspruch ten Flächen zeitnah und ordnungs- 
gemäß in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspfle ge und Grünflächen, – Baumangele- 
genheiten – , Stolberger Straße 11, 50933 Köln wied er herzustellen. Für die Flächen ist sei- 
tens der DB Netz AG eine Fertigstellungs- und Entwi cklungspflege zu beauftragen. Die Ab- 
nahme der Flächen ist schriftlich zu beantragen.

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Sämtliche vegetationstechnischen Arbeiten sind durc h Fachfirmen des Garten- und Land- 
schaftsbaus auszuführen. 
Zur Vermeidung von Bauverzögerungen bzw. Nachträgen wegen Auflagen zum Baumschutz 
wäre es wünschenswert, dass die DB Netz AG ihr Baua blaufs-Konzept vor der Vergabe mit 
dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, – Ba umangelegenheiten –, Stolberger 
Straße 11, 50933 Köln abstimmt. Ansprechpartner ist  Herr Schmidt (Telefon: 0221-221-
22531, E-Mail: peter.schmidt@stadt-koeln.de). 
 
Natur- und Artenschutz 
Die Stellungnahme wird urlaubsbedingt nachgereicht. 
 
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft 
Der Beginn und das Ende der Bau- / Aushubmaßnahmen sind der Stadt Köln, Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, W asser- und Abfallwirtschaft, Willy-
Brandt-Platz-2, 50679 Köln jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. 
 
Immissionsschutz 
Lärmintensive Bautätigkeiten sind grundsätzlich nur  in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 
gestattet. Während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06: 00 Uhr) sind lärmintensive Arbeiten ge- 
mäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umweltein wirkungen durch Luftverunreini- 
gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vor gänge (Bundesimmissionsschutzge- 
setz) (BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltung svorschrift zum Schutz gegen Baulärm 
und Geräuschimmissionen verboten. 
In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt und V erbraucherschutzamt, Abteilung 
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft eine  Ausnahmegenehmigung für Arbeiten 
während der Nachtzeit erteilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu bean- 
tragen. 
Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelunge n der 32. Verordnung zur Durch- 
führung des BImSchG (Geräte und Maschinenlärmschutz verordnung - 32. BImSchV) zu be- 
achten, soweit Maschinen verwendet werden, die in dieser Verordnung genannt werden. 
Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind wä hrend der Stand- und Arbeitspausen 
abzuschalten. 
Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erhöht en Schallschutzanforderungen ge- 
nügen. Als Nachweis dient u. a. die Berechtigung, d as Umweltzeichen "blauer Engel, weil 
lärmarm" (gem. RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine ak tuelle Liste derartiger Geräte und Ma- 
schinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de/ abgerufen werden. 
Erschütterungsrelevante Baumaßnahmen (z. B. Vibrati onsrammen, Einsatz von Rüttlern  
oder Bodenverdichtern etc.) sind durch einen Gutach ter messtechnisch zu begleiten. Die 
Anhaltswerte der DIN 4150 sind einzuhalten. Die Mes sberichte sind aufzubewahren und auf 
Verlangen vorzulegen. 
Die betroffenen Anwohner der Baustelle sind im Vorf eld der Baumaßnahme über die Art und 
Dauer der Bauarbeiten umfassend zu informieren (ins besondere über geplante Nacht-, 
Sonn- und Feiertagsarbeiten).

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Abbruch von Bauten 
Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auc h dem Neubau die Allgemeine Verwal- 
tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräusch immissionen – vom 19.08.1970 
[Bundesanzeiger Nr. 160 vom 01.09.1970] zu beachten. 
Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Beladen (und Entladen) von Fahrzeugen sowie 
beim Befahren des Baustellengeländes sind zu vermei den oder auf das Mindestmaß zu be- 
schränken. Dies ist jeweils durch eine ausreichende Oberflächenfeuchte zu gewährleisten.  
Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der Fa hrwege durch Baufahrzeuge nach Ver- 
lassen des Baustellengeländes vermieden oder beseit igt werden, z.B. durch Einsatz einer 
saugenden Kehrmaschine. 
Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutza mt, Abteilung Immissionsschutz, 
Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz-2,  50679 ist Frau Leonhäuser (Telefon 
0221-221-29197; E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de). 
 
Abwasser 
Sollte das Niederschlagswasser nicht wie geplant de r öffentlichen Kanalisation zugeführt 
werden können, so ist mit dem Umwelt- und Verbrauch erschutzamt, Abteilung Immissions- 
schutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt- Platz-2, 50679 Köln Kontakt aufzuneh- 
men. Ansprechpartner ist Herr Schulz (Telefon 0221- 221-34935; E- Mail:                           
ruediger.schulz@stadt-koeln.de). 
 
Abfallwirtschaft 
Vor Beginn der Bau- / Abbruchmaßnahmen ist der Stad t Köln, Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz-2, 
50679 Köln ein aktuelles Abfallverwertungs- und Ent sorgungskonzept vorzulegen. Das Kon- 
zept muss folgende Angaben beinhalten: 
• Analysenergebnisse von repräsentativen Proben zur Erfassung des Belastungsum- 
fanges des Bodens, 
• Beurteilung des anfallenden, ggf. kontaminierten B au- / Aushubmaterials auf der 
Grundlage der Analysenergebnisse und der Nutzungsre cherche hinsichtlich der Ver- 
wertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten , 
• Klassifizierung der bei den Bau- / Aushubmaßnahmen  anfallenden Stoffe nach der 
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis ( Abfallverzeichnis-Verordnung-
AVV), 
• Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßnah men sowie Darstellung der 
vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungswege (Ve rwerter, Abfallbehandlungs- 
anlagen, Deponien, Entsorgungsunternehmen, o.ä.) fü r das gesamte anfallende, ggf. 
kontaminierte Bau- / Aushubmaterial, 
• Nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für eventu ell verbleibenden kontami-
nierten Boden, 
• Darstellung der zeitlichen Abfolge von Verwertung / Beseitigung, 
• Name der für die Verwertung / Beseitigung der anfa llenden Abfälle verantwortlichen 
Person auf der Baustelle 
Erst nach Zustimmung der Stadt Köln, Umwelt- und Ve rbraucherschutzamt, Abteilung Im- 
missionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy -Brandt-Platz-2, 50679 Köln zu diesem 
Entsorgungskonzept darf mit der Baumaßnahme begonnen werden. Sollten die Analysen vor

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Baubeginn noch nicht vorliegen, können diese nach A bstimmung im Zuge der Bau- / Ab- 
bruch- / Aushubmaßnahme vorgelegt werden. 
Sollten im Rahmen der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen: 
• optisch oder geruchlich verunreinigte Abbruch- / A ushubmaterialien und / oder 
• andere gefährliche Abfälle bzw. 
• durch die vorangegangene Nutzung entstandene, umwe ltrelevante Verunreinigungen 
(z.B. Ölkontaminationen, Geruch, Aussehen, etc.),  
die noch nicht im Entsorgungskonzept betrachtet wur den festgestellt werden, ist die Stadt 
Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung I mmissionsschutz, Wasser- und Abfall- 
wirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln unverzüglich zu informieren und die weitere Vor- 
gehensweise abzustimmen. Im Regelfall ist vom Bauhe rrn ein Gutachter zu benennen, der 
die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabsch ätzung durchführt und abschlie- 
ßend bewertet. 
Die Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen sind gutachte rlich zu begleiten und in enger Ab- 
stimmung mit der Stadt Köln, Umwelt- und Verbrauche rschutzamt, Abteilung Immissions- 
schutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln durchzuführen. 
Nach Beendigung der Arbeiten ist vom Gutachter ein Abschlussbericht zu fertigen und inner- 
halb von vier Wochen vorzulegen. 
Für die Beseitigung / Verwertung von gefährlichen A bfällen sind die Vorschriften der Verord- 
nungen zu den §§ 47-52 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu beachten. 
Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallschlü sselnummer sind die Vorschriften nach 
der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) 
zu beachten. 
Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sin d die Anschluss- und Benutzungspflich- 
ten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 
 
Zwischenlagerung 
Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlagerung von kontaminiertem Material oder 
gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus erford erlich sein, so ist diese im Einzelfall mit 
der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, A bteilung Immissionsschutz, Wasser- 
und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 K öln abzustimmen; jedoch sind mindestens 
die folgenden Anforderungen einzuhalten, damit kein e Boden- und Grundwasserbeeinträch- 
tigung zu besorgen ist: 
• Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt voneinan der gelagert werden. 
• Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphaltier ter / betonierter) Fläche ohne Bo- 
deneinlauf, auf einer resistenten und flüssigkeitsd ichten Folie oder in Containern vor- 
genommen werden. 
• Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien dur ch Niederschlagswasser muss 
ausgeschlossen werden (z.B. durch Abdeckung mit einer beständigen Folie). 
 
Boden- und Grundwasserschutz 
Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erken ntnisse über Bodenbelastungen im Plan- 
gebiet vor. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutz gesetzes (BBodSchG) und der 
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind zu beachten.

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Lediglich südöstlich der Kreuzung von Bahngleisen m it der Venloer Straße (Gemarkung 
Köln, Flur 43, Flurstück 696) – also nicht mehr im konkreten Plangebiet liegend – befindet 
sich eine Fläche, die im Kataster der Altlasten und  altlastverdächtigen Flächen (gemäß         
§ 2 BBodSchG) als Altstandort unter der Nr. 104 101  nachrichtlich nach nutzungsbezogener 
Sicherung / Sanierung erfasst ist. Diese Fläche ist  bei Neunutzung und / oder Bodeneingriff 
neu zu bewerten. 
Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutza mt, Abteilung Untere Bodenschutz- 
behörde und Grundwasserschutz, Willy-Brandt-Platz 2 , 50679 Köln ist Frau Hoppe (Telefon 
0221-221-24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de). 
 
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln  ist dem Stadtentwicklungsausschuss 
die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren 
übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwa hrend abgegebene Stellungnahme 
steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungs- 
ausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirk svertretung für den Stadtbezirk Innen- 
stadt mit der Angelegenheit befassen kann. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Cornelia Müller 
 
 
Anlage: 
• Schreiben des Stadtplanungsamtes bezüglich Baumaßn ahmen in Köln durch die DB Netz 
AG (Brückenerneuerung im Kölner Eisenbahnring – Venloer Straße, Vogelsanger Straße) 
• Gestaltungshandbuch der Stadt Köln – Temporäre Ein richtungen, Stand Mai 2016

Anlage 6 - Nachtrag zur Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln

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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
 
 
  Bauverwaltungsamt 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 
Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 
E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Di. 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach besonderer Vereinbarung 
 
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156 
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und 
Fernverkehr 
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 
 
62 
Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
 
Bezirksregierung Köln 
- Dezernat 25 - 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
Az. 25.7.2.2-2/16 62/621/2-62.21.01   
 
 
 
Planfeststellungsverfahren gem. §§ 72 ff Verwaltung sverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. 
§§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Erneuerung der Eisenbahnüber- 
führungen Vogelsanger Straße und Venloer Straße 
Hier: Nachtrag der Unteren Naturschutzbehörde zur Stellungnahme vom 21.02.2017 
 
 
Sehr geehrte Frau Fischer-Lohn, 
in Ergänzung zu meinem Schreiben vom 21.02.2017 reiche ich hiermit die noch ausstehende 
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den Belangen des Natur- und Arten- 
schutzes nach. Diesbezüglich bitte ich die folgenden Belange ebenfalls zu berücksichtigen: 
 
Landschaftsschutz: 
Der Eingriffsbereich liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet (LSG) 16 „Innerer Grüngür- 
tel“. Die Baustelleneinrichtungsfläche und die Zufahrtsrampe für die Erneuerung der Eisen- 
bahnüberführung Venloer Straße und Vogelsanger Straße sind Teil des geschützten Land- 
schaftsbestandteils (LB) 1.02 „Stadtgarten an der Venloer Straße“. Für das Untersuchungs- 
gebiet ist das Entwicklungsziel (EZ) 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grün- 
anlagen“ behördenverbindlich festgeschrieben. 
Da die maßnahmenbedingten Eingriffe in erster Linie eine baubedingte temporäre Inan- 
spruchnahme von wiederherstellbaren Biotopen beinhalten, dürfte eine Erneuerung der Brü- 
ckenbauwerke aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt sein. 
Vorbehaltlich der Zustimmung des Naturschutzbeirates der Stadt Köln kann daher die für 
den Eingriff notwendige Befreiung von den im Landschaftsplan festgesetzten Verboten ge- 
mäß § 67 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesna- 
turschutzgesetz - BNatSchG) in Aussicht gestellt werden kann.

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Gemäß § 66 Abs. 1 Ziffer 3 Buchst. a) des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-
Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) sind bei Befreiungen und Ausnah- 
men von Geboten und Verboten zum Schutz von geschützten Landschaftsbestandteilen die 
Naturschutzverbände zu beteiligen. Ansprechpartner und koordinierend tätig ist hier das 
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, Ripshorster Straße 306 in 46117 Oberhausen.  
Eine abschließende Stellungnahme kann erst nach Erhalt der Stellungnahmen der Natur- 
schutzverbände und Anhörung des Naturschutzbeirates gemäß § 70 Abs. 2 LNatSchG NRW 
in Aussicht gestellt werden. 
Die nächste erreichbare Sitzung des Naturschutzbeirates, in dem das Vorhaben vorgestellt 
werden kann, findet am 24.04.2017 statt. Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist für nähere In- 
formationen zur Vorstellung im Naturschutzbeirat Frau von Schweinitz (Telefon 0221-221-
21326; E-Mail: julia.vonschweinitz@stadt-koeln.de). 
 
Inhaltlich wird noch auf Folgendes hingewiesen: 
Auf Seite 30 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) ist bei den Baumpflanzun- 
gen, die an der Hornstraße als Ersatzpflanzungen umgesetzt werden sollen, einmal von 8, 
fünf Absätze später von 6 Bäumen die Rede. In der tabellarischen Eingriffs-/Ausgleichs-
bilanzierung sind ebenfalls 8 Bäume angesetzt, in der Plandarstellung der Unterlage 10.1.4 
werden jedoch wiederum nur 6 Bäume dargestellt. In der Plandarstellung der Unterlage 
10.1.1. sind dagegen die geplanten Baumpflanzungen gar nicht nachvollziehbar, da ein 
Symbol für A6 (Pflanzung von 11 Einzelbäumen) nicht zu finden ist. Im Maßnahmenblatt 
Nr. A6 (Anhang III-13) ist von der Anpflanzung von 9 Einzelbäumen die Rede. Die Zahlen 
sind insgesamt zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren. 
Die Darstellungen der LSG und LB-Abgrenzungen auf den Planunterlagen sind nicht oder 
nur schwer lesbar (dünne rote Linie). Sinnvoll wäre hier die Verwendung der üblichen Signa- 
tur der inwärts für LSG 2 bzw. für NSG/LB kurzen Striche, die auf einer das Schutzgebiet 
umgebenden Linie aufsitzen (Unterlagen 10.1.1-4). 
Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Wil- 
ly-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist Frau von Schweinitz (Telefon 0221-221-21326; E-Mail: 
julia.vonschweinitz@stadt-koeln.de). 
 
Freilandartenschutz: 
Zu der mit den Planfeststellungsunterlagen vorgelegten Artenschutzprüfung bestehen fol- 
gende Anmerkungen, die bereits in den vorangegangen Absprachen der DB Netz AG mitge- 
teilt wurden: 
Seite 16: 
Sollte die Störung beispielsweise Greifvögel betreffen, kann die lokale Population durchaus 
betroffen sein. Der Störungstatbestand kann nicht grundsätzlich für alle Arten ausgeschlos- 
sen werden. 
Seite 22: 
Der Verlust von potentiellen Ruhe- und Fortpflanzungsstätten ist auszugleichen (CEF). Es 
sind Nistkästen für Höhlenbrüter und Fledermäuse als CEF-Maßnahme einzubringen. 
Seite 25: 
Bitte die Höhlen bei Besatz nicht verschließen. Hieraus kann eine Gefahr für etwaige Jung- 
tiere entstehen. Bei Besatz der Höhlen ist als Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbrau-

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cherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, Frau Löwisch 
(Telefon 0221-221-36521; E-Mail: christina.loewisch@stadt-koeln.de) zu kontaktieren. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
Cornelia Müller

Beratungsverlauf (2)

04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0586/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27