Einrichtung von Umlauf-Wegesperren zum Elisabeth-Schäfer-Weg in Buchheim
Mitteilung BV 3666/2017 vom 04.12.2017
Stand: Am 22.01.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3666/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 Einrichtung von Umlauf-Wegesperren zum Elisabeth-Schäfer-Weg in Buchheim hier: Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 09.10.2017, TOP 8.1.8 Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung von Umlauf-Wegesperren an allen offenen Zugängen zum Elisabeth-Schäfer-Weg in Köln-Buchheim zu prüfen.“ Mitteilung der Verwaltung: Der Elisabeth-Schäfer-Weg ist als gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet und führt von der Wichheimer Straße bis zur Frankfurter Straße parallel zu den KVB Gleisen. Radfahrende haben nach der Straßenverkehrsordnung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Motorisierte Fahrzeuge dürfen gemäß der Straßenverkehrs- ordnung Geh- und Radwege nicht befahren. Ausgenommen sind hier Fahrzeuge mit Sonderrechten. Dieser Bereich wird auch aus Unterhaltungsgründen von den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH, dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und der KVB AG, soweit sie mit Sonderrechten aus- gestattet sind, befahren. Hoheitliches Recht für einen Eingriff in den fließenden Verkehr liegt aus- schließlich bei den Polizeibehörden. Die Installation eines Drängelgitters ist aus oben genannten Gründen und nach Einschätzung der Verwaltung nicht notwendig, da auch bei Installation einer Um- laufsperre ein Motorroller ohne Mühe diese umfahren kann. Insgesamt ist aus Sicht der Verwaltung eine Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern bei Einhaltung der Regeln der Straßenverkehrs- ordnung nicht gegeben, die eine Anbringung eines Drängelgitters oder einer Umlaufsperre rechtferti- gen würde.
Beratungsverlauf
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22.01.2018
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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