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2009/0142

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 1.5.1 - Alicenstraße - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 06.04.2009

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2009/0142

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2009/0142

5684 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.04.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0142 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Beba uungsplan N 1.5.1 - Alicenstraße - (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 06.04.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Dem Antrag der sirena-invest-01 GmbH zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird zuge-
stimmt.  
Für den Bereich der Grundstücke Germarkung Darmstadt, Flur 3, Nr. 1178, 1177/1 und 1177/3 sowie 
Nr. 1596/1 und 1483/2 tlw. (Alicenstraße Einmündung Frankfurter Straße) ist, zur Änderung des Be-
bauungsplans N 1.5 – Alicenstraße –, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des 
§ 12 BauGB aufzustellen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. 
 
2. Das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 1.5.1 wird im beschleu-
nigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0142 vom 06.04.2009: 
 
Die zusammengehörenden Grundstücksteile Alicenstraße 2 und 4 waren über viele Jahre Gegenstand 
von Auseinandersetzungen der Stadt mit dem damaligen Eigentümer. Die sirena-invest-01 (Vorha-
benträgerin) hat die Grundstücke Ende 2008 von der Erbengemeinschaft gekauft. 
 
 
Zu 1.:
 
Mit Schreiben vom 20.01.2009 hat die sirena-invest-01 GmbH einen Antrag zur Einleitung eines Be-
bauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den 
Bereich Gemarkung Darmstadt, Flur 3 (Alicenstraße Einmündung Frankfurter Straße) mit den 
Grundstücken Nr. 1178, 1177/1, 1177/3 (Alicenstraße 2) gestellt, mit dem Ziel, den Altbau Alicenstra-
ße 2 zu modernisieren und das Grundstück Alicenstraße 4 einer neuen Bebauung zuzuführen. 
 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 1.5.1 (ohne Maßstab) 
 
Das derzeitige Planungsrecht des Bebauungsplans N 1.5 sieht lediglich den Erhalt des denkmalge-
schützten Gebäudes an der Frankfurter Straße vor. Der größere Teil des Grundstücks an der 
Alicenstraße mit z. T. baufälligen Nebengebäuden ist gemäß Bebauungsplan N 1.5 nicht bebaubar. 
Für die Neuentwicklung, die die Vorhabenträgerin realisieren möchte, sollen diese Nebengebäude 
abgebrochen und durch einen der Umgebung angemessenen Neubau ersetzt werden. Der Neubau 
soll sich dabei mit vier Geschossen (+ Staffelgeschoß) an der Umgebung und den Festsetzungen des 
Bebauungsplans N 1 – Jonahnesviertel – orientieren und den bislang offenen Blockrand an der Ali-
censtraße schließen und die charakteristische Vorgartenzone erhalten. Somit fügt sich die geplante 
Bebauung in das Grundprinzip der Blockränder mit Innenhöfen ein, welches das gründerzeitliche Jo-
hannesviertel charakterisiert und durch den Bebauungsplan N 1 gesichert wird.  
Das historische Gebäude wird in Abstimmung mit dem Denkmalschutz wieder hergerichtet. Aufgrund 
der Lage an einer stark befahrenen Straße soll hier auch eine Nutzung durch Büros, Praxen oder ähn-
liches ermöglicht werden, während der Neubau überwiegend mit Wohnungen genutzt werden soll.

3 
 
... 
Die Vorhabenträgerin wird auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans einen vorha-
benbezogenen Bebauungsplan in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt aufstellen, um die 
planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu schaffen. 
Im noch zu schließenden Durchführungsvertrag zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird 
sich die Vorhabenträgerin verpflichten, alle Kosten der Planung (hierzu gehören auch alle anfallenden 
Kosten des Bebauungsplanverfahrens) und der Durchführung des Vorhabens zu tragen.  
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird dem Antrag der sirena-invest-01 GmbH entsprochen und das 
Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 1.5.1 eingeleitet. 
 
 
Zu 2.:
 
Seit der letzten Änderung des BauGB, die am 01.01.2007 in Kraft trat, kann zur Wiedernutzbarma-
chung von Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung im 
Innenbereich ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden, wenn folgende 
Voraussetzungen vorliegen:  
• Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. 
• Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umwelt-
verträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet werden.  
• Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwe-
cke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im 
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. 
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht 
nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen 
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. 
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren N 1.5.1 erfüllt sind, kann 
hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Darmstadt, den 06.04.2009 
VI/61.4 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 177
TOP 12
TOP 21

Orte (2)

  • Alicenstraße 2
  • Frankfurter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0142
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.04.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00