V/0630/2025
Einrichtung Bewohnerparken im Erphoviertel
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
8730 Zeichen
V/0630/2025 V/0630/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Einrichtung Bewohnerparken im Erphoviertel Beratungsfolge 20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Eine Bewohnerparkzone im Mischprinzip wird im Quartier zwischen Gartenstraße, Bahnschienen und dem Niedersachsenring (siehe Abbildung 1) eingeführt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten durch die Anschaffung und Installa- tion der neuen Beschilderung in Höhe von ca. 7.000 € entstehen, sowie Kosten von ca. 1.500 € für Informationsflyer. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2026 8.500 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mit- telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Amt für Mobilität und Tiefbau 06.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rickmann Telefon: 492-6583 RickmannP@stadt - muenster.de - 2 - V/0630/2025 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0204 Bürgerangelegenheiten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2027 2028 2029 2030 319.540 319.540 319.540 319.540 Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei den Bewohnerparkausweisgebühren ab 2027 Mehrerträge gegenüber den Erträgen aus dem Jahr 2026 entstehen. Die Mehrerträge sind bereits im Haushalts- plan-Entwurf 2026/2027 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung Mit dem Integrierten Parkraumkonzept verfolgt die Stadt Münster die konzeptionelle Gesamtidee ei- nes kommunalen Agierens beim Management des öffentlichen Raums im Sinne einer flächengerech- ten, stadtverträglichen und mobilitätsübergreifenden Verteilung des Straßenraums. Der öffentliche Straßenraum ist sowohl für den fließenden und ruhenden Verkehr als auch in nicht verkehrlicher Funktion als Aufenthalts- und Begegnungsort von Bedeutung. Nicht zuletzt ist er in dicht besiedelten städtischen Quartieren ein Raum zur Sicherstellung einer Klimaresilienz. In der Umsetzung des Integrierten Parkraumkonzeptes ist es daher eine zentrale Zielsetzung, auch die bestehende Ordnung des für den ruhenden Verkehr genutzten öffentlichen Straßenraums zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ebenso sollen Vorschläge für eine zeitgemäße (Neu - )Aufteilung zugunsten der Nahmobilität und nicht verkehrlichen Nutzungen gemacht werden. Hier werden unter anderem Carsharing-Angebote ausgeweitet, sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen und Parkflächen neu geordnet. Sowohl in der Innenstadt als auch in den dicht besiedelten innenstadtnahen Quartieren führt der durch das Integrierte Parkraumkonzept bestätigte Parkdruck zu Flächen- sowie Interessenskonflikten zwischen Anwohnenden, Besuchenden, Lieferdiensten und den Verkehrsmitteln selbst. Zudem bele- gen viele Pendelnde und Ortsfremde die Parkplätze in den Quartieren. Vor allem Anwohnende stehen dadurch regelmäßig vor der Problematik der Parkplatzsuche im eigenen Quartier. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, ist im Rahmen des Integrierten Parkraumkonzeptes eine Ausweitung der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums, darunter auch konkret der Bewohner- parkzonen, beschlossen. Durch die Bewirtschaftung wird die Fläche zwar nicht für alle Menschen gleichermaßen nutzbar gemacht, dennoch werden die Kosten, welche durch den Bau und die In- standhaltung der Parkplatzflächen entstehen, in Teilen von denen getragen, welche einen direkten Nutzen daraus ziehen können. Bei der Einrichtung von Bewohnerparkzonen sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu be- achten. Laut Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrsordnung können Sonderparkberechti- gungen für Bewohner städtischer Quartiere, die einen erheblichen Parkraummangel aufweisen, aus- gegeben werden (Bewohnerparkvorrechte). Voraussetzungen sind fehlende private Stellflächen und eine Überlastung des öffentlichen Parkraums durch nicht quartiersansässige Pendler und Besucher, so dass Bewohner in ortsüblich fußläufiger Entfernung von ihrer Wohnung keinen Parkplatz für ihr Kraftfahrzeug finden. - 3 - V/0630/2025 In dem Gutachten „Bewohnerparken Goldstraße“ (siehe V/0667/2024) wurde die Parksituation im öffentlichen Raum im Erphoviertel untersucht. Bei den vorhandenen Parkplatzbelegungen von mehr als 90 Prozent und den unterschiedlichen Nutzenden ist mit einem erhöhten Parksuchverkehr im Quartier zu rechnen, da im unmittelbaren Umfeld der Wohnnutzung häufig nicht genügend fußläufig erreichbarer freier Parkraum zur Verfügung steht. Die Voraussetzungen für eine Parkraumbewirt- schaftung, die insbesondere ein gutes nächtliches Parkplatzangebot für die Anwohnenden gewähr- leistet und tagsüber eine Vermeidung von gebietsfremden Langzeitparkenden zugunsten einer Nut- zung durch die Anwohnenden gewährleistet, ist gegeben und die Einführung einer Bewohnerparkzo- ne möglich. Abbildung 1: Bewohnerparkzone N Konzeption: Die neue Bewohnerparkzone im Erphoviertel soll im Mischprinzip eingeführt werden. Dies bedeutet, dass eine Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet wird. In einer solchen Zone muss jeder Park- platz bewirtschaftet werden. Für das Erphoviertel bedeutet dies eine zeitliche Bewirtschaftung mit Parkscheibe, welche die Parkdauer auf zwei Stunden beschränkt. Anwohnende mit einem Bewoh- nerparkausweis werden von dieser Regelung ausgenommen und dürfen unbegrenzt lange parken. Die Regelungen für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises, umfassen wie in allen Bewohnerpark- zonen verschiedene Rahmenbedingungen. Hierzu zählt, dass der Hauptwohnsitz innerhalb der Zone liegt, nur ein Kfz pro Person angemeldet werden kann und das Fahrzeug den Größenvoraussetzun- gen (Länge < 5,25m) entspricht. Diese Voraussetzungen sollen auf der einen Seite die Gleichberech- tigung bei der Nutzung des öffentlichen Parkraums erhöhen und auf der anderen Seite große Fahr- zeuge wie Wohnmobile aus dem Quartier raushalten. - 4 - V/0630/2025 Im Erphoviertel stellt die Piusallee zwischen Warendorfer Straße und Bohlweg eine besondere Situa- tion dar. An dieser Straße befinden sich verschiedene medizinische und Verwaltungseinrichtungen, welche differenzierte Ansprüche an den öffentlichen Parkraum haben. In der Überlegung befindet sich hier eine Bewirtschaftung mit Parkschein, über zwei Stunden hinaus. Die konkrete Strukturierung der Bewohnerparkzone wird im Rahmen der Erstellung des Beschilderungsplans erfolgen und die Beson- derheiten der Piusallee berücksichtigen. Die Neueinrichtung von Bewohnerparkzonen erfordert erfahrungsgemäß einen zusätzlichen Einsatz an Verkehrsüberwachungskräften im Ordnungsamt. Eine Personalaufstockung der Verkehrsüberwa- chung ist wegen der schwierigen Haushaltslage der Stadt Münster aktuell nicht beabsichtigt. Information der Öffentlichkeit: Im Vorfeld der Einrichtung der Bewohnerparkzone im Erphoviertel werden die Anwohnenden rechtzei- tig informiert. So haben diese die Möglichkeit, sich auf die neue Situation einzustellen und bei Bedarf einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Hierfür wird kongruent zum Vorgehen bei der Einführung der Bewohnerparkzone L (Klein Muffi) ein Flyer mit allen Informationen an die Anwohnenden verteilt. In diesem Flyer wird zudem auf die Möglichkeit der Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises aufmerksam gemacht, welche jederzeit möglich ist. Darüber hinaus wird die Einrichtung der Bewohnerparkzone auch über eine Pressemitteilung ange- kündigt. So werden auch diejenigen über die neuen Regelungen informiert, welche das Quartier aktu- ell zum Parken nutzen. Zudem werden auch die im Quartier ansässigen Firmen und Einrichtungen informiert, um eventuellen Unklarheiten entgegenzuwirken. Umsetzung: Die Umsetzung der Bewohnerparkzone Erphoviertel (N) ist für Q4 2026 geplant. Die Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgt mindestens vier Wochen vorher, sodass ausreichend Gelegenheit besteht, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen und sich auf die neue Situation einzustellen. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
2231 Zeichen
Anlage A zur V/0630/2025 Kurzüberblick Im Rahmen des Integrierten Parkraumkonzeptes wurde die Ausweitung der Parkraumbewirt- schaftung beschlossen und in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung neuer Bewohner- parkzonen. Das Quartier Erpho, zwischen Gartenstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring und Bahngleisen, erlebt durch seine Nähe zur Innenstadt einen hohen Parkdruck. Zudem befinden sich in dem Quartier Einrichtungen der Verwaltung sowie verschiedene medizinische Einrichtungen, welche den Parkdruck ebenfalls erhöhen. Mit der Einführung einer Bewohnerparkzone im Mischprinzip wird der gesamte Straßenraum be- wirtschaftet und die Anwohnenden mit einem Bewohnerparkausweis deutlich bevorrechtigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Einrichtung der Bewohnerparkzone verfolgt dabei verschiedene Ziele. Zum einen soll der allgemeine Parkdruck im Quartier verringert werden und die Anwohnenden bevorrechtigen sowie bei der Parkplatzsuche entlasten. Zum anderen soll eine flächendeckende Bewirtschaftung im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftungszone den Wert des öffentlichen Straßenraums verdeut- lichen. Vor allem in begrenzten Straßenräumen in innenstadtnahen Wohnquartieren kann so die Flächengerechtigkeit erhöht werden. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2026/2027 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Einrichtung neuer Bewohnerparkzonen fördert die Gleichberechtigung im öffentlichen Raum. Durch die Bewirtschaftung des öffentlichen Raums werden aktuell vorherrschende Ungerechtig- keiten entgegengewirkt. Die Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung hat zudem den Vorteil, dass zentrale Aspekte wie Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ebenfalls betrachtet werden können. Diese kommen nicht nur mobilitätseingeschränkten Personengruppen, sondern letztlich der gesamten Stadtgesellschaft zugute und sorgen für ein Plus an Lebens- und Aufenthaltsquali- tät.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Gartenstraße
- Piusallee
- Warendorfer Straße
- Niedersachsenring
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Goldstraße
- Bohlweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0630/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 14.11.2025 08:02