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V/0630/2025

Einrichtung Bewohnerparken im Erphoviertel

Vorlagen 02.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 28.01.2026, TOP 6.4

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

8730 Zeichen

V/0630/2025 
V/0630/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einrichtung Bewohnerparken im Erphoviertel 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Eine Bewohnerparkzone im Mischprinzip wird im Quartier zwischen Gartenstraße, Bahnschienen und 
dem Niedersachsenring (siehe Abbildung 1) eingeführt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten durch die Anschaffung und Installa-
tion der neuen Beschilderung in Höhe von ca. 7.000 € entstehen, sowie Kosten von ca. 1.500 € für 
Informationsflyer. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen  
  
 
 
 
Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2026 8.500  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mit-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
06.01.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rickmann  
Telefon: 492-6583 
RickmannP@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0630/2025 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 0204 Bürgerangelegenheiten   
 
 
 
Zeile  
 
04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2027 
2028 
2029 
2030 
319.540 
319.540 
319.540 
319.540 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei den Bewohnerparkausweisgebühren ab 2027 Mehrerträge 
gegenüber den Erträgen aus dem Jahr 2026 entstehen. Die Mehrerträge sind bereits im Haushalts-
plan-Entwurf 2026/2027 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung 
Mit dem Integrierten Parkraumkonzept verfolgt die Stadt Münster die konzeptionelle Gesamtidee ei-
nes kommunalen Agierens beim Management des öffentlichen Raums im Sinne einer flächengerech-
ten, stadtverträglichen und mobilitätsübergreifenden Verteilung des Straßenraums. Der öffentliche 
Straßenraum ist sowohl für den fließenden und ruhenden Verkehr als auch in nicht verkehrlicher 
Funktion als Aufenthalts- und Begegnungsort von Bedeutung. Nicht zuletzt ist er in dicht besiedelten 
städtischen Quartieren ein Raum zur Sicherstellung einer Klimaresilienz.  
 
In der Umsetzung des Integrierten Parkraumkonzeptes ist es daher eine zentrale Zielsetzung, auch 
die bestehende Ordnung des für den ruhenden Verkehr genutzten öffentlichen Straßenraums zu 
überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ebenso sollen Vorschläge für eine zeitgemäße (Neu -
)Aufteilung zugunsten der Nahmobilität und nicht verkehrlichen Nutzungen gemacht werden. Hier 
werden unter anderem Carsharing-Angebote ausgeweitet, sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder 
geschaffen und Parkflächen neu geordnet. 
 
Sowohl in der Innenstadt als auch in den dicht besiedelten innenstadtnahen Quartieren führt der 
durch das Integrierte Parkraumkonzept bestätigte Parkdruck zu Flächen- sowie Interessenskonflikten 
zwischen Anwohnenden, Besuchenden, Lieferdiensten und den Verkehrsmitteln selbst. Zudem bele-
gen viele Pendelnde und Ortsfremde die Parkplätze in den Quartieren. Vor allem Anwohnende stehen 
dadurch regelmäßig vor der Problematik der Parkplatzsuche im eigenen Quartier. 
 
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, ist im Rahmen des Integrierten Parkraumkonzeptes eine 
Ausweitung der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums, darunter auch konkret der Bewohner-
parkzonen, beschlossen. Durch die Bewirtschaftung wird die Fläche zwar nicht für alle Menschen 
gleichermaßen nutzbar gemacht, dennoch werden die Kosten, welche durch den Bau und die In-
standhaltung der Parkplatzflächen entstehen, in Teilen von denen getragen, welche einen direkten 
Nutzen daraus ziehen können.  
 
Bei der Einrichtung von Bewohnerparkzonen sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu be-
achten. Laut Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrsordnung können Sonderparkberechti-
gungen für Bewohner städtischer Quartiere, die einen erheblichen Parkraummangel aufweisen, aus-
gegeben werden (Bewohnerparkvorrechte). Voraussetzungen sind fehlende private Stellflächen und 
eine Überlastung des öffentlichen Parkraums durch nicht quartiersansässige Pendler und Besucher, 
so dass Bewohner in ortsüblich fußläufiger Entfernung von ihrer Wohnung keinen Parkplatz für ihr 
Kraftfahrzeug finden.

- 3 - 
V/0630/2025 
 
In dem Gutachten „Bewohnerparken Goldstraße“ (siehe V/0667/2024) wurde die Parksituation im 
öffentlichen Raum im Erphoviertel untersucht. Bei den vorhandenen Parkplatzbelegungen von mehr 
als 90 Prozent und den unterschiedlichen Nutzenden ist mit einem erhöhten Parksuchverkehr im 
Quartier zu rechnen, da im unmittelbaren Umfeld der Wohnnutzung häufig nicht genügend fußläufig 
erreichbarer freier Parkraum zur Verfügung steht. Die Voraussetzungen für eine Parkraumbewirt-
schaftung, die insbesondere ein gutes nächtliches Parkplatzangebot für die Anwohnenden gewähr-
leistet und tagsüber eine Vermeidung von gebietsfremden Langzeitparkenden zugunsten einer Nut-
zung durch die Anwohnenden gewährleistet, ist gegeben und die Einführung einer Bewohnerparkzo-
ne möglich. 
 
 
Abbildung 1: Bewohnerparkzone N 
 
Konzeption: 
Die neue Bewohnerparkzone im Erphoviertel soll im Mischprinzip eingeführt werden. Dies bedeutet, 
dass eine Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet wird. In einer solchen Zone muss jeder Park-
platz bewirtschaftet werden. Für das Erphoviertel bedeutet dies eine zeitliche Bewirtschaftung mit 
Parkscheibe, welche die Parkdauer auf zwei Stunden beschränkt. Anwohnende mit einem Bewoh-
nerparkausweis werden von dieser Regelung ausgenommen und dürfen unbegrenzt lange parken.  
 
Die Regelungen für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises, umfassen wie in allen Bewohnerpark-
zonen verschiedene Rahmenbedingungen. Hierzu zählt, dass der Hauptwohnsitz innerhalb der Zone 
liegt, nur ein Kfz pro Person angemeldet werden kann und das Fahrzeug den Größenvoraussetzun-
gen (Länge < 5,25m) entspricht. Diese Voraussetzungen sollen auf der einen Seite die Gleichberech-
tigung bei der Nutzung des öffentlichen Parkraums erhöhen und auf der anderen Seite große Fahr-
zeuge wie Wohnmobile aus dem Quartier raushalten.

- 4 - 
V/0630/2025 
Im Erphoviertel stellt die Piusallee zwischen Warendorfer Straße und Bohlweg eine besondere Situa-
tion dar. An dieser Straße befinden sich verschiedene medizinische und Verwaltungseinrichtungen, 
welche differenzierte Ansprüche an den öffentlichen Parkraum haben. In der Überlegung befindet sich 
hier eine Bewirtschaftung mit Parkschein, über zwei Stunden hinaus. Die konkrete Strukturierung der 
Bewohnerparkzone wird im Rahmen der Erstellung des Beschilderungsplans erfolgen und die Beson-
derheiten der Piusallee berücksichtigen. 
 
Die Neueinrichtung von Bewohnerparkzonen erfordert erfahrungsgemäß einen zusätzlichen Einsatz 
an Verkehrsüberwachungskräften im Ordnungsamt. Eine Personalaufstockung der Verkehrsüberwa-
chung ist wegen der schwierigen Haushaltslage der Stadt Münster aktuell nicht beabsichtigt. 
 
 
Information der Öffentlichkeit: 
Im Vorfeld der Einrichtung der Bewohnerparkzone im Erphoviertel werden die Anwohnenden rechtzei-
tig informiert. So haben diese die Möglichkeit, sich auf die neue Situation einzustellen und bei Bedarf 
einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Hierfür wird kongruent zum Vorgehen bei der Einführung 
der Bewohnerparkzone L (Klein Muffi) ein Flyer mit allen Informationen an die Anwohnenden verteilt. 
In diesem Flyer wird zudem auf die Möglichkeit der Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises 
aufmerksam gemacht, welche jederzeit möglich ist. 
 
Darüber hinaus wird die Einrichtung der Bewohnerparkzone auch über eine Pressemitteilung ange-
kündigt. So werden auch diejenigen über die neuen Regelungen informiert, welche das Quartier aktu-
ell zum Parken nutzen. 
 
Zudem werden auch die im Quartier ansässigen Firmen und Einrichtungen informiert, um eventuellen 
Unklarheiten entgegenzuwirken. 
 
 
Umsetzung: 
Die Umsetzung der Bewohnerparkzone Erphoviertel (N) ist für Q4 2026 geplant. Die Information der 
Bürgerinnen und Bürger erfolgt mindestens vier Wochen vorher, sodass ausreichend Gelegenheit 
besteht, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen und sich auf die neue Situation einzustellen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
 
 
Anlagen:  Anlage A

Anlage A

2231 Zeichen

Anlage A zur V/0630/2025 
Kurzüberblick 
Im Rahmen des Integrierten Parkraumkonzeptes wurde die Ausweitung der Parkraumbewirt-
schaftung beschlossen und in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung neuer Bewohner-
parkzonen. Das Quartier Erpho, zwischen Gartenstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring und Bahngleisen, 
erlebt durch seine Nähe zur Innenstadt einen hohen Parkdruck. Zudem befinden sich in dem 
Quartier Einrichtungen der Verwaltung sowie verschiedene medizinische Einrichtungen, welche 
den Parkdruck ebenfalls erhöhen.  
Mit der Einführung einer Bewohnerparkzone im Mischprinzip wird der gesamte Straßenraum be-
wirtschaftet und die Anwohnenden mit einem Bewohnerparkausweis deutlich bevorrechtigt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Einrichtung der Bewohnerparkzone verfolgt dabei verschiedene Ziele. Zum einen soll der 
allgemeine Parkdruck im Quartier verringert werden und die Anwohnenden bevorrechtigen sowie 
bei der Parkplatzsuche entlasten. Zum anderen soll eine flächendeckende Bewirtschaftung im 
Rahmen einer Parkraumbewirtschaftungszone den Wert des öffentlichen Straßenraums verdeut-
lichen. Vor allem in begrenzten Straßenräumen in innenstadtnahen Wohnquartieren kann so die 
Flächengerechtigkeit erhöht werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2026/2027 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Einrichtung neuer Bewohnerparkzonen fördert die Gleichberechtigung im öffentlichen Raum. 
Durch die Bewirtschaftung des öffentlichen Raums werden aktuell vorherrschende Ungerechtig-
keiten entgegengewirkt. Die Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung hat zudem den Vorteil, 
dass zentrale Aspekte wie Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ebenfalls betrachtet werden 
können. Diese kommen nicht nur mobilitätseingeschränkten Personengruppen, sondern letztlich 
der gesamten Stadtgesellschaft zugute und sorgen für ein Plus an Lebens- und Aufenthaltsquali-
tät.

Beratungsverlauf (2)

20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Gartenstraße
  • Piusallee
  • Warendorfer Straße
  • Niedersachsenring
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Goldstraße
  • Bohlweg

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Details

Aktenzeichen
V/0630/2025
Typ
Vorlagen
Datum
02.12.2025
Erstellt
14.11.2025 08:02