V/0671/2020
Stadtteilentwicklungskonzept Angelmodde
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Beschlussvorlage
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V/0671/2020 V/0671/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stadtteilentwicklungskonzept Angelmodde Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beauftragt die Verwaltung, für den Stadtteil Angelmodde ein Stadtteilentwicklungskonzept unter Beteiligung der Bürgerschaft vor Ort zu erarbeiten. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ist vorgesehen, im Rahmen der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Angelmodde die (voraussichtlich drei) öffentlichen Veranstaltungen zur Beteiligung der Angelmodder Bürge r- schaft von externen Fachleuten vorzubereiten und moderieren zu lassen. Zur Finanzierung der d a- für anfallenden Kosten stehen Haushaltsmittel im Budget der Produktgruppe 0901 wie folgt zur Ve r- fügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick- lung, Stadtplanung Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2020 5.000 2021 5.000 Stadtplanungsamt 27.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Franke Telefon: 492 61 10 FrankeGerd@stadt- muenster.de - 2 - V/0671/2020 Begründung: Mit der Vorlage V/0391/2018 „Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten und Durchführung von Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile der Stadt Münster“ hatte der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Verwaltung beauftragt - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - zunächst mit der Erarbeitung von Stadttei l- entwicklungskonzepten für die Stadtteile Nienberge, Roxel, Handorf und Hiltrup-Ost zu beginnen. Zudem hatte der ASSVW beschlossen: „Für den Stadtteil Angelmodde soll die Bereitschaft der Eigen- tümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften für die geplanten Wohnbauflächen, an der Entwic k- lung der Flächen mitzuwirken, zügig geklärt werden, um dann zeitnah die Erarbeitung eines Stadttei l- entwicklungskonzepts für Angelmodde zu beginnen.“ Die Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, deren Liegenschaften im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 im Stadtteil Angelmodde für eine weitere Wohnbauentwicklung als geeignet bewertet wurden, wurden zügig aufgenommen, jedoch liegt die Mitwirkungsbereitschaft noch nicht aller Beteiligten vor. Die Erarbeitung der seinerzeit vom ASSVW beauftragten Stadtteilentwicklungskonzepte konnte f ür Nienberge und Häger kürzlich abgeschlossen werden. Für Handorf, Gelmer, Mariendorf und Sudmüh- le wird dies voraussichtlich Ende 2020 und für Hiltrup -Ost voraussichtlich im 1. Quartal 2021 der Fall sein. Damit stehen absehbar entsprechende Ressourcen für die Erarbeitung eines Stadtteilentwic k- lungskonzeptes für den Stadtteil Angelmodde zur Verfügung, wofür aus Sicht der Verwaltung auch insbesondere folgende inhaltliche Aspekte sprechen: Im vom Rat am 24.06.20 beschlossenen Baulandprogramm 2020 - 2030 (vgl. Vorlage V/0104/2020) sind für eine weitere wohnbauliche Entwicklung in Angelmodde die Baugebiete südlich der Hiltruper Straße (Nr. 862-03) mit einer voraussichtlichen Baureife im Jahr 2023 sowie das Betriebsgelände der Westfalen AG und ein Areal nördlich der Homannstraße - jeweils als Stufe 2 „Flächensicherung“ - vorgesehen. Die Entwicklung dieser neuen Wohngebiete wird Au s- wirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil und damit auch auf die Auslastung und Weiterentwicklung von sozialen Infrastrukt ureinrichtungen, z.B. die KiTa - und Schulversorgung, oder auf die einzelhandelsstrukturellen Versorgungsangebote im Stadtteil haben. Diese Auswi r- kungen und entsprechend integrierte Handlungsansätze der Fachverwaltungen für eine verträgli- che weitere Stadtteilentwicklung sollen im Rahmen des Erarbeitungsprozesses für das Stadttei l- entwicklungskonzept Angelmodde transparent gemacht und mit der Bürgerschaft vor Ort disk u- tiert werden. Die im unmittelbaren Umfeld des Stadtteils Angelmodde vorgesehenen Entwicklun gen in b e- nachbarten Stadtteilen, z.B. die Realisierung des neuen York -Quartiers einschließlich des neuen Stadtteilzentrums in Gremmendorf sowie die geplante wohnbauliche Entwicklung in Hiltrup -Ost, werden ebenfalls Auswirkungen auf Angelmodde, insbesondere die dortigen verkehrlichen Infr a- strukturen, z.B. den Ausbau des Albersloher Weges, haben. Auch diese Zusammenhänge sollen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzept es für Angelmodde transparent gemacht und vor Ort diskutiert werden. Zudem werden aus der künftigen Wohnungsbau- und Bevölkerungsentwicklung in Angelmodde Auswirkungen auf die Weiterentwicklung von räumlichen Strukturen und Angeboten für Freizeit, Erholung und Sport im angrenzenden Landschaftsraum Werse resultieren, welche ebenfalls ein wichtiges Themenfeld im Rahmen der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes für A n- gelmodde sein werden. Vor dem Hintergrund der gesammelten Erfahrungen bei der Erarbeitung der Stadtteilentwicklung s- konzepte für Nienberge und Häger, für Handorf, Gelmer, Mariendorf und Sudmühle sowie für Hiltrup- Ost beabsichtigt die Verwaltung mindestens drei öffentliche Veranstaltungen zur Beteiligung und i n- - 3 - V/0671/2020 tensiven Einbindung der Angelmodder Bürgerschaft in den Erarbeitungsprozess des Stadtteilentwic k- lungskonzeptes durchzuführen: 1. eine Auftaktveranstaltung, die die Öffentlichkeit über den Ablauf und die Ziele des Planungspr o- zesses sowie über Mitgestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten informiert und zugleich im Dia- log mit den Bürgerinnen und Bürgern erste Erkenntnisse zu Qualitäten und Handlungserforde r- nissen in Bezug zu den zentralen inhaltlichen Themenfeldern im Stadtteil liefert, 2. eine Zwischenpräsentation zu den wesentlichen inhaltlichen Ergebnissen der Analyse der zentra- len Themenfelder, zur gemeinsamen Diskussio n mit der Öffentlichkeit über die aus der Analyse abgeleiteten und von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagenen Projekt - und Maßna h- menideen für den Stadtteil Angelmodde, 3. eine Abschlusspräsentation der wesentlichen Ergebnisse des Stadtteilentwicklungskonzeptes mit Ausblick auf die vorgesehene Umsetzung von darin aufgezeigten Maßnahmen und Projekten für Angelmodde. Die Ergebnisse des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Angelmodde sollen auch der Bezirksvertr e- tung Münster-Südost und dem ASSVW vorgelegt werden. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0671/2020 Kurzüberblick Mit der vorliegenden Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, ein Stadtteilentwicklungskonzept für den Stadtteil Angelmodde mit Beteiligung der Bürgerschaft vor Ort zu erarbeiten. Der ASSVW hatte in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungs- konzeptes für Angelmodde zunächst zurückgestellt und die Erarbeitung entsprechender Konzepte für andere Stadtteile in die Wege geleitet. Nachdem die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Nienberge und Häger kürzlich zum Abschluss gebracht werden konnte und dies absehbar für Handorf, Gelmer, Mariendorf und Sudmühle voraussichtlich Ende 2020 sowie für Hiltrup-Ost im 1. Quartal 2021 auch der Fall sein wird, kann mit der Erarbeitung eines solchen Konzeptes für Angelmodde begonnen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage werden die Ziele verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Die Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Angelmodde soll mit Beteiligung der inte- ressierten Bürgerschaft vor Ort erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Maßnahme ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB (Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist.) Rechnung tragen zu können. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes werden in aller Regel verschiedene Querschnittsthemen, insbesondere auch im Dialog mit der örtlichen Bürgerschaft, angesprochen. Die Querschnittsthemen ergeben sich daher im Einzelnen im Laufe des Erarbeitungsprozesses.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hiltruper Straße
- Homannstraße
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0671/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37