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V/0671/2020

Stadtteilentwicklungskonzept Angelmodde

Vorlagen 10.07.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 25.08.2020, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6655 Zeichen

V/0671/2020 
V/0671/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stadtteilentwicklungskonzept Angelmodde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beauftragt die Verwaltung, 
für den Stadtteil Angelmodde ein Stadtteilentwicklungskonzept unter Beteiligung der Bürgerschaft 
vor Ort zu erarbeiten.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ist vorgesehen, im Rahmen der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Angelmodde 
die (voraussichtlich drei) öffentlichen Veranstaltungen zur Beteiligung der Angelmodder Bürge r-
schaft von externen Fachleuten vorzubereiten und moderieren zu lassen. Zur Finanzierung der d a-
für anfallenden Kosten stehen Haushaltsmittel im Budget der Produktgruppe 0901 wie folgt zur Ve r-
fügung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2020 5.000  
   2021 5.000  
 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
27.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Franke 
Telefon: 492 61 10 
FrankeGerd@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0671/2020 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0391/2018 „Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten und Durchführung von 
Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile der Stadt Münster“ hatte der Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Verwaltung 
beauftragt - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - zunächst mit der Erarbeitung von Stadttei l-
entwicklungskonzepten für die Stadtteile Nienberge, Roxel, Handorf und Hiltrup-Ost zu beginnen. 
 
Zudem hatte der ASSVW beschlossen: „Für den Stadtteil Angelmodde soll die Bereitschaft der Eigen-
tümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften für die geplanten Wohnbauflächen, an der Entwic k-
lung der Flächen mitzuwirken, zügig geklärt werden, um dann zeitnah die Erarbeitung eines Stadttei l-
entwicklungskonzepts für Angelmodde zu beginnen.“ 
 
Die Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, deren Liegenschaften im Rahmen der 
Planungswerkstatt 2030 im Stadtteil Angelmodde für eine weitere Wohnbauentwicklung als geeignet 
bewertet wurden, wurden zügig aufgenommen, jedoch liegt die Mitwirkungsbereitschaft noch nicht 
aller Beteiligten vor. 
 
Die Erarbeitung der seinerzeit vom ASSVW beauftragten Stadtteilentwicklungskonzepte konnte f ür 
Nienberge und Häger kürzlich abgeschlossen werden. Für Handorf, Gelmer, Mariendorf und Sudmüh-
le wird dies voraussichtlich Ende 2020 und für Hiltrup -Ost voraussichtlich im 1. Quartal 2021 der Fall 
sein. Damit stehen absehbar entsprechende Ressourcen für die Erarbeitung eines Stadtteilentwic k-
lungskonzeptes für den Stadtteil Angelmodde zur Verfügung, wofür aus Sicht der Verwaltung auch 
insbesondere folgende inhaltliche Aspekte sprechen: 
 
 Im vom Rat am 24.06.20 beschlossenen Baulandprogramm 2020 - 2030 (vgl.  Vorlage 
V/0104/2020) sind für eine weitere wohnbauliche Entwicklung  in Angelmodde die Baugebiete 
südlich der Hiltruper Straße (Nr. 862-03) mit einer voraussichtlichen Baureife im Jahr 2023 sowie 
das Betriebsgelände der Westfalen AG und ein Areal nördlich der Homannstraße - jeweils als 
Stufe 2 „Flächensicherung“ - vorgesehen. Die Entwicklung dieser neuen Wohngebiete wird Au s-
wirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil und damit auch auf die Auslastung und 
Weiterentwicklung von sozialen Infrastrukt ureinrichtungen, z.B. die KiTa - und Schulversorgung, 
oder auf die einzelhandelsstrukturellen Versorgungsangebote im Stadtteil haben. Diese Auswi r-
kungen und entsprechend integrierte Handlungsansätze der Fachverwaltungen für eine verträgli-
che weitere Stadtteilentwicklung sollen im Rahmen des Erarbeitungsprozesses für das Stadttei l-
entwicklungskonzept Angelmodde transparent gemacht und mit der Bürgerschaft vor Ort disk u-
tiert werden.  
 
 Die im unmittelbaren Umfeld des Stadtteils Angelmodde vorgesehenen Entwicklun gen in b e-
nachbarten Stadtteilen, z.B. die Realisierung des neuen York -Quartiers einschließlich des neuen 
Stadtteilzentrums in Gremmendorf sowie die geplante wohnbauliche Entwicklung in Hiltrup -Ost, 
werden ebenfalls Auswirkungen auf Angelmodde, insbesondere  die dortigen verkehrlichen Infr a-
strukturen, z.B. den Ausbau des Albersloher Weges, haben. Auch diese Zusammenhänge sollen 
im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzept es für Angelmodde transparent gemacht und vor 
Ort diskutiert werden.  
 
 Zudem werden aus der  künftigen Wohnungsbau- und Bevölkerungsentwicklung in Angelmodde 
Auswirkungen auf die Weiterentwicklung von räumlichen Strukturen und Angeboten für Freizeit, 
Erholung und Sport im angrenzenden Landschaftsraum Werse resultieren, welche ebenfalls ein 
wichtiges Themenfeld im Rahmen der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes für A n-
gelmodde sein werden. 
 
Vor dem Hintergrund der gesammelten Erfahrungen bei der Erarbeitung der Stadtteilentwicklung s-
konzepte für Nienberge und Häger, für Handorf, Gelmer, Mariendorf und Sudmühle sowie für Hiltrup-
Ost beabsichtigt die Verwaltung mindestens drei öffentliche Veranstaltungen zur Beteiligung und i n-

- 3 - 
V/0671/2020 
tensiven Einbindung der Angelmodder Bürgerschaft in den Erarbeitungsprozess des Stadtteilentwic k-
lungskonzeptes durchzuführen:  
 
1. eine Auftaktveranstaltung, die die Öffentlichkeit über den Ablauf und die Ziele des Planungspr o-
zesses sowie über Mitgestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten informiert und zugleich im Dia-
log mit den Bürgerinnen und Bürgern erste Erkenntnisse zu Qualitäten und Handlungserforde r-
nissen in Bezug zu den zentralen inhaltlichen Themenfeldern im Stadtteil liefert,   
 
2. eine Zwischenpräsentation zu den wesentlichen inhaltlichen Ergebnissen der Analyse der zentra-
len Themenfelder, zur gemeinsamen Diskussio n mit der Öffentlichkeit über die aus der Analyse 
abgeleiteten und von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagenen Projekt - und Maßna h-
menideen für den Stadtteil Angelmodde, 
 
3. eine Abschlusspräsentation der wesentlichen Ergebnisse des Stadtteilentwicklungskonzeptes mit 
Ausblick auf die vorgesehene Umsetzung von darin aufgezeigten Maßnahmen und Projekten für 
Angelmodde. 
 
Die Ergebnisse des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Angelmodde sollen auch der Bezirksvertr e-
tung Münster-Südost und dem ASSVW vorgelegt werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

2473 Zeichen

Anlage A zur V/0671/2020 
Kurzüberblick 
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, ein Stadtteilentwicklungskonzept für 
den Stadtteil Angelmodde mit Beteiligung der Bürgerschaft vor Ort zu erarbeiten. 
Der ASSVW hatte in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungs-
konzeptes für Angelmodde zunächst zurückgestellt und die Erarbeitung entsprechender Konzepte 
für andere Stadtteile in die Wege geleitet. 
Nachdem die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Nienberge und Häger kürzlich 
zum Abschluss gebracht werden konnte und dies absehbar für Handorf, Gelmer, Mariendorf und 
Sudmühle voraussichtlich Ende 2020 sowie für Hiltrup-Ost im 1. Quartal 2021 auch der Fall sein 
wird, kann mit der Erarbeitung eines solchen Konzeptes für Angelmodde begonnen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage werden die Ziele verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Die Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Angelmodde soll mit Beteiligung der inte-
ressierten Bürgerschaft vor Ort erfolgen. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein

Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Maßnahme ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 
Satz 1 BauGB (Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die 
städtebauliche Entwicklung erforderlich ist.) Rechnung tragen zu können. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes werden in aller Regel verschiedene 
Querschnittsthemen, insbesondere auch im Dialog mit der örtlichen Bürgerschaft, angesprochen. 
Die Querschnittsthemen ergeben sich daher im Einzelnen im Laufe des Erarbeitungsprozesses.

Beratungsverlauf (2)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hiltruper Straße
  • Homannstraße
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0671/2020
Typ
Vorlagen
Datum
10.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37