1543/2019
Archäologische Bodenuntersuchung zur Kanalneubaumaßnahme Esch/Pesch, LSG L 7, Bezirk 6
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 1543/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Archäologische Bodenuntersuchung zur Kanalneubaumaßnahme Esch/Pesch, LSG L 7, Bez. 6 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gemäß § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der archäologischen Bodenuntersuchung als Vorabmaßnahme zum Kanalneubauvorhaben in K-Esch/Pesch einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes ge- mäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplanes gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Beschreibung der Maßnahme Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) planen die Ertüchtigung der Regenwasserbehandlung zwi- schen den Ortsteilen K-Pesch und K-Esch aufgrund des Sanierungsbedarfes der Anlagen. Im Jahr 2014 wurde eine Planung mit einem tiefliegenden Verbindungskanal erarbeitet und im Jahr 2016 von der Bezirksregierung Köln genehmigt (Beteiligung des Beirates gem. § 11 (2) LG NW am 24.11.2014). Diese Planung ist bisher nicht realisiert worden. Nach einer Variantenuntersuchung im Jahr 2018, welche eine höherliegende Kanalvariante als die deutlich kostengünstigere Lösung ermittelt hat, soll der Abschnitt zwischen der Pescher Straße in Pesch und dem Pumpwerk Martinusstraße in Esch nun in offener Bauweise ausgeführt werden. Dadurch wird nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen, so dass ein Pumpen des Grundwassers weitgehend entfallen kann. Aufgrund von archäologischen Funden im Umfeld der Baumaßnahme ist eine archäologische Boden- untersuchung erforderlich. Damit eine spätere Baufreiheit für die Kanalbaumaßnahme gewährleistet ist, muss die archäologische Sachverhaltsermittlung im Vorgriff durchgeführt werden. Hierzu ist eine Offenlegung von sogenannten Sondagen entlang des geplanten zugänglichen Baufel- des auf einer Gesamtlänge von ca. 1.270 m erforderlich. In zwei jeweils 5 m breiten Streifen wird der Oberboden abgetragen und seitlich gelagert. In den freigelegten Flächen erfolgt die archäologische Begutachtung. Wenn eine archäologisch relevante Befundsituation angetroffen wird, müssen die Grabungen zur vollständigen Erfassung örtlich entsprechend tiefergehend und auf die gesamte Breite des Baufeldes ausgedehnt werden. Der Oberboden, laut Bodengutachten aus dem Jahr 2016 ca. 30-50 cm stark, wird mittels Hydraulik- bagger auf einem Kettenfahrwerk abgezogen und getrennt vom darunter liegenden Schluff auf Mieten seitlich gelagert. Die Gesamtaushubtiefe wird 1 m nicht überschreiten. Eingriff/Kompensation Mit den vorgezogenen archäologischen Bodenuntersuchungen sind temporäre Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes / des Landschaftsbildes verbunden, die durch Vermeidungs- und Wiederherstel- lungsmaßnahmen vollständig kompensiert werden. Betroffen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker und Grünland) sowie in sehr geringem Um- fang ein Blühstreifen, der Bestandteil des Ausgleichflächenkonzeptes Pesch ist. Es werden keine Gehölze oder Bäume gerodet. Die Arbeiten sind in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen von Oktober bis Dezember 2019 termi- niert. Der humose Oberboden wird getrennt vom Unterboden abgetragen und seitlich außerhalb der Aus- gleichsflächen gelagert. Nach Abschluss der Begutachtung wird der Boden lageweise wieder einge- baut, und es wird eine Tiefenlockerung im Bereich der Fahrwege und Lagerflächen vorgenommen. Nach erfolgter Rekultivierung gehen die Acker- und Grünlandflächen wieder in die Nutzung durch die Landwirte über. Der Blühstreifen ist durch Ansaat mit einer zertifizierten, autochthonen Saatgutmischung (herkunftge- sichertes Saatgut aus dem Wuchsgebiet der Niederrheinischen Bucht) wiederherzustellen. 3 Artenschutz Unter Beachtung der Vogelbrutzeit sind durch die für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2019 geplanten archäologischen Sondagen keine Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. Zu dieser Zeit können erhebliche Störungen oder Verluste von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der planungsrelevanten Vogelarten ausgeschlossen werden. Befreiungsvoraussetzungen Das Kanalbauvorhaben ist erforderlich aufgrund des Sanierungsbedarfes der bestehenden Anlagen und soll aus Kostengründen als höherliegende Kanalvariante ausgeführt werden statt des zuvor ge- planten tiefliegenden Verbindungskanals. Aufgrund von archäologischen Funden im Raum Esch/Pesch können mögliche weitere archäologi- sche Funde im Baufeldbereich der geplanten Kanaltrasse nicht ausgeschlossen werden. Durch die archäologische Bodenuntersuchung werden Natur und Landschaft unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Vermeidungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen lediglich temporär beeinträchtigt. Damit überwiegt das öffentliche Interesse gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft. Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu befürchten, der Schutzzweck ist nicht gefährdet. Somit kann eine Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erteilt werden. Anlagen Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan, M 1:7.500 Anlage 2: Entwurfsplan, Bestand und Konflikte, M 1:2.500 (im Original) Anlage 3: Ausgleichsflächen im Plangebiet, M 1:2.500 (im Original)
Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan
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400m3002001000 Mittelpunkt: [349974,5652802] 1:7500 KölnGIS Amtl. Basiskarte (s/w), Beschriftung und Symbole, Naturdenkmale, Schutzgebiete (Linie), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 30.04.2019
Anlage 2: Entwurf, Bestand und Konflikte
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DN 400 Stromkabel stillg. DN 300 DN 1000 1,00/1,30 DN 300 DN 300 DN 300 G Fl G G F Kg Kg H Fe Fe Fl Fl Kg Tf Fl G BF31 HH7 HY1 BD3 BD3 BD3 BD3 FW FW FW FW FW FW FW FW FW FW FW FW FW FW HA0 HA0 HM51 HA0 HA0 HA0 HA0 HA0 HA0 HA0 HA0 HA0 HA0 EA3 HM51 HM51 HM51 HH7 HM51 HM51 HM51 HM51 HM51 HM51 HM51 HM51 HM51 HM51 HM51 BD3 BD3 BD3 BD3 BD3 BD3 BD3 BD3 BD3 HA0 HN0 HN0 BB1 HN4 HY1 / HY2 HY1 / HY2 HY1 HM51 BD52 BD52 HM51 BF32 HM51 BF32 BD52 BD52 BD52 HM51 BB2 BB1 HH7 HY2 HY2 BD/AV HP7 HY1 BB2 HN4 BB1 HN4 FA FA FA FA FA BB1 BB1 HM1 BB1 HH7 HH7 HP7 HP7 HP7 HP7 HY2 BB2 BF32 HM51 BF52 BF33 BF32 HH7 BF33 BF33 BD71 BF32 BF32 BF33 BF32 BF32 BF32 BF31 BD/AV BD/AV BD/AV BD/AV BD/AV BD/AV BD/AV BF32 BF32 HA2 HH7 EA1 HM51 HN4 BF31 BF52 BF31 EA1 BF32 HA2 L L L L L L L L Blatt 1.1 Blatt 1.2 Blatt 1.2 Blatt 1.3 1:2500 - 1 18-450_lp_4 Entwurfsplanung Kanalneubaumaßnahme SKU 2450, Matinusstraße Köln-Esch / Pesch / Auweiler Vorabmaßnahme Sachverhaltsermittlung Bodenarchäologie Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes März 2019Nipps Gerardi Darstellung auf Grundlage der Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW <2014> Technische Planung Stand Februar 2019 und Plangrundlage von Gauß-KrügerUTM / ETRS89NN / DHHN12NHN / DHDN92 LagebezugssystemHöhenreferenzsystem AbteilungsleiterHauptabteilungsleiter Projektleiter ................................. ................................. ................................. Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: ABeKo Nr.: 1.1.24.881 Projekt Nr.: Datum: Index-Nr.: Plan-Nr.: Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de Kg H G F Tf Fl GimDg Fe S Kg H G F Tf Fl GimDg Fe S betriebe Köln, AöR Stadtentwässerungs- Dr. Pecher AG · Klinkerweg 5 · 40699 ErkrathDr. Pecher AG · Klinkerweg 5 · 40699 Erkrath Landschaftsschutzgebiet Grenze Untersuchungsgebiet L Sonstige Darstellungen Klappergrasmücke Haussperling Goldammer Fitis Turmfalke Feldlerche GimpelDorngrasmücke Feldsperling Star Konflikte Baubedingte Eingriffe Stadtgrenze Köln / Puhlheim bestehende Ausgleichsmaßnahmen im Ausgleichsflächenkataster' Gebüsche, Einzelsträucher mit standortyp. GehölzenBB1 Legende Bestand und Konflikte Gewässer Stehende Gewässer über 3 m Wassertiefe mit FlachuferFA FW Beton- und Steinrinne Bäume und Gehölzbestände Gebüsche, Einzelsträucher mit standortfremden GehölzenBB2 Wiesen, Kraut- und Ruderalfluren Rasen und ZierpflanzenrabattenHM51 Kulturpflanzenbestände AckerHA0 Bebauung und Verkehrswege Fahrstraßen, Wege und Plätze, versiegeltHY1 Fahrstraßen, Wege unbefestigt oder geschottertHY2 Geschnittene HeckeBD3 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, WegrändernHH7 Baumreihen, Einzelbäume, mit standorttyp. Gehölzen BF31 mit mittlerem BaumholzBF32 Ausdauernde RuderalflurenHP7 Landwirtschaftliche Hoffläche und GebäudeHN51 Sportplatz, Tennendecke oder KunstrasenHY1/HY2 Bebauung, Sporthalle, VereinsheimHN4 Baumhecken mit standorttyp. GehölzenBD52 Obstbäume mit mittlerem BaumholzBF52 mit starkem BaumholzBF33 Innenbereich Baumhecken an Straßen, standorttyp. GehölzeBD71 Vorwaldgehölze und Baum- hecken am GewässerBD/AV Klappergrasmücke Haussperling Goldammer Fitis Turmfalke Feldlerche GimpelDorngrasmücke Feldsperling Star Avifauna Planungsrelevante Arten mit geringem Baumholz Siedlungsfläche, Versorgungsanlage Konflikte Acker mit Wildkrautfluren, BlühstreifenHA2 EA1 Extensive Fettwiese geplante Sondagen, b= 5,0 m, Bodenarchäologie N geplante Trasse, nicht Gegenstand des Antrages Vorabzug Stand 21.03.2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1543/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.05.2019
- Erstellt
- 30.04.2019 10:13