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1543/2019

Archäologische Bodenuntersuchung zur Kanalneubaumaßnahme Esch/Pesch, LSG L 7, Bezirk 6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.05.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 20.05.2019, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan

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Ansehen

Anlage 3: Ausgleichsflächen im Plangebiet

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Ansehen

Anlage 2: Entwurf, Bestand und Konflikte

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5797 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1543/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Archäologische Bodenuntersuchung zur Kanalneubaumaßnahme Esch/Pesch, LSG L 7, Bez. 6 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes 
gemäß § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der archäologischen Bodenuntersuchung als 
Vorabmaßnahme zum Kanalneubauvorhaben in K-Esch/Pesch einverstanden. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes ge-
mäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplanes gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme 
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) planen die Ertüchtigung der Regenwasserbehandlung zwi-
schen den Ortsteilen K-Pesch und K-Esch aufgrund des Sanierungsbedarfes der Anlagen. Im Jahr 
2014 wurde eine Planung mit einem tiefliegenden Verbindungskanal erarbeitet und im Jahr 2016 von 
der Bezirksregierung Köln genehmigt (Beteiligung des Beirates gem. § 11 (2) LG NW am 
24.11.2014). 
Diese Planung ist bisher nicht realisiert worden. Nach einer Variantenuntersuchung im Jahr 2018, 
welche eine höherliegende Kanalvariante als die deutlich kostengünstigere Lösung ermittelt hat, soll 
der Abschnitt zwischen der Pescher Straße in Pesch und dem Pumpwerk Martinusstraße in Esch nun 
in offener Bauweise ausgeführt werden. Dadurch wird nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen, 
so dass ein Pumpen des Grundwassers weitgehend entfallen kann. 
 
Aufgrund von archäologischen Funden im Umfeld der Baumaßnahme ist eine archäologische Boden-
untersuchung erforderlich. Damit eine spätere Baufreiheit für die Kanalbaumaßnahme gewährleistet 
ist, muss die archäologische Sachverhaltsermittlung im Vorgriff durchgeführt werden. 
 
Hierzu ist eine Offenlegung von sogenannten Sondagen entlang des geplanten zugänglichen Baufel-
des auf einer Gesamtlänge von ca. 1.270 m erforderlich. In zwei jeweils 5 m breiten Streifen wird der 
Oberboden abgetragen und seitlich gelagert. In den freigelegten Flächen erfolgt die archäologische 
Begutachtung. 
Wenn eine archäologisch relevante Befundsituation angetroffen wird, müssen die Grabungen zur 
vollständigen Erfassung örtlich entsprechend tiefergehend und auf die gesamte Breite des Baufeldes 
ausgedehnt werden. 
Der Oberboden, laut Bodengutachten aus dem Jahr 2016 ca. 30-50 cm stark, wird mittels Hydraulik-
bagger auf einem Kettenfahrwerk abgezogen und getrennt vom darunter liegenden Schluff auf Mieten 
seitlich gelagert. Die Gesamtaushubtiefe wird 1 m nicht überschreiten. 
 
 
Eingriff/Kompensation 
 
Mit den vorgezogenen archäologischen Bodenuntersuchungen sind temporäre Beeinträchtigungen 
des Naturhaushaltes / des Landschaftsbildes verbunden, die durch Vermeidungs- und Wiederherstel-
lungsmaßnahmen vollständig kompensiert werden.  
 
Betroffen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker und Grünland) sowie in sehr geringem Um-
fang ein Blühstreifen, der Bestandteil des Ausgleichflächenkonzeptes Pesch ist. Es werden keine 
Gehölze oder Bäume gerodet. 
Die Arbeiten sind in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen von Oktober bis Dezember 2019 termi-
niert. 
Der humose Oberboden wird getrennt vom Unterboden abgetragen und seitlich außerhalb der Aus-
gleichsflächen gelagert. Nach Abschluss der Begutachtung wird der Boden lageweise wieder einge-
baut, und es wird eine Tiefenlockerung im Bereich der Fahrwege und Lagerflächen vorgenommen. 
Nach erfolgter Rekultivierung gehen die Acker- und Grünlandflächen wieder in die Nutzung durch die 
Landwirte über. 
Der Blühstreifen ist durch Ansaat mit einer zertifizierten, autochthonen Saatgutmischung (herkunftge-
sichertes Saatgut aus dem Wuchsgebiet der Niederrheinischen Bucht) wiederherzustellen.

3 
 
Artenschutz 
 
Unter Beachtung der Vogelbrutzeit sind durch die für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2019 
geplanten archäologischen Sondagen keine Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbote nach § 
44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. 
Zu dieser Zeit können erhebliche Störungen oder Verluste von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der 
planungsrelevanten Vogelarten ausgeschlossen werden. 
 
 
Befreiungsvoraussetzungen 
 
Das Kanalbauvorhaben ist erforderlich aufgrund des Sanierungsbedarfes der bestehenden Anlagen 
und soll aus Kostengründen als höherliegende Kanalvariante ausgeführt werden statt des zuvor ge-
planten tiefliegenden Verbindungskanals. 
Aufgrund von archäologischen Funden im Raum Esch/Pesch können mögliche weitere archäologi-
sche Funde im Baufeldbereich der geplanten Kanaltrasse nicht ausgeschlossen werden. Durch die 
archäologische Bodenuntersuchung werden Natur und Landschaft unter Berücksichtigung der oben 
beschriebenen Vermeidungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen lediglich temporär beeinträchtigt. 
Damit überwiegt das öffentliche Interesse gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft.  
Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu befürchten, 
der Schutzzweck ist nicht gefährdet. 
Somit kann eine Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erteilt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan, M 1:7.500 
Anlage 2: Entwurfsplan, Bestand und Konflikte, M 1:2.500 (im Original) 
Anlage 3: Ausgleichsflächen im Plangebiet, M 1:2.500 (im Original)

Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan

492 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [349974,5652802]   1:7500
 
KölnGIS
Amtl. Basiskarte (s/w), Beschriftung und Symbole, Naturdenkmale, Schutzgebiete (Linie),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 30.04.2019

Anlage 2: Entwurf, Bestand und Konflikte

3509 Zeichen

DN 400
Stromkabel stillg.
DN 300
DN 1000
1,00/1,30
DN 300
DN 300
DN 300
G
Fl
G
G
F
Kg
Kg
H
Fe
Fe
Fl
Fl
Kg
Tf
Fl
G
BF31
HH7
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BD3
BD3
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HA0
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HM51
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HA0
HA0
HA0
HA0
HA0
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EA3
HM51
HM51
HM51
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HM51
HM51
HM51
HM51
HM51
HM51
HM51
HM51
HM51
HM51
HM51
BD3
BD3
BD3
BD3
BD3
BD3
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HN0
HN0
BB1
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HY1 / HY2
HY1 / HY2
HY1
HM51
BD52
BD52
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BF32
HM51
BF32
BD52
BD52
BD52
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BB2
BB1
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HY2
HY2
BD/AV
HP7
HY1
BB2
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BB1
HN4
FA
FA
FA
FA
FA
BB1
BB1
HM1
BB1
HH7
HH7
HP7
HP7
HP7
HP7
HY2
BB2
BF32
HM51
BF52
BF33
BF32
HH7
BF33
BF33
BD71
BF32
BF32
BF33
BF32
BF32
BF32
BF31
BD/AV
BD/AV
BD/AV
BD/AV
BD/AV
BD/AV
BD/AV
BF32
BF32
HA2
HH7
EA1
HM51
HN4
BF31
BF52
BF31
EA1
BF32
HA2
L
L
L
L
L
L
L
L
Blatt 1.1
Blatt 1.2
Blatt 1.2
Blatt 1.3
1:2500 -
1
18-450_lp_4
Entwurfsplanung
Kanalneubaumaßnahme SKU 2450, Matinusstraße
Köln-Esch / Pesch / Auweiler
Vorabmaßnahme Sachverhaltsermittlung Bodenarchäologie
Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatSchG von den Verboten des
Landschaftsplanes
März 2019Nipps Gerardi
Darstellung auf Grundlage der Geobasisdaten der Kommunen
und des Landes NRW © Geobasis NRW <2014>
Technische Planung Stand Februar 2019 und Plangrundlage von
Gauß-KrügerUTM / ETRS89NN / DHHN12NHN / DHDN92
LagebezugssystemHöhenreferenzsystem
AbteilungsleiterHauptabteilungsleiter Projektleiter
................................. ................................. .................................
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
ABeKo Nr.: 1.1.24.881
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
Kg
H
G
F
Tf
Fl
GimDg
Fe
S
Kg
H
G
F
Tf
Fl
GimDg
Fe
S
betriebe Köln, AöR
Stadtentwässerungs-
Dr. Pecher AG · Klinkerweg 5 · 40699 ErkrathDr. Pecher AG · Klinkerweg 5 · 40699 Erkrath
Landschaftsschutzgebiet
Grenze Untersuchungsgebiet
L
Sonstige Darstellungen
Klappergrasmücke
Haussperling
Goldammer
Fitis
Turmfalke
Feldlerche
GimpelDorngrasmücke
Feldsperling
Star
Konflikte
Baubedingte Eingriffe
Stadtgrenze Köln / Puhlheim
bestehende Ausgleichsmaßnahmen
im Ausgleichsflächenkataster'
Gebüsche, Einzelsträucher
mit standortyp. GehölzenBB1
Legende Bestand und Konflikte
Gewässer
Stehende Gewässer über
3 m Wassertiefe mit FlachuferFA FW Beton- und Steinrinne
Bäume und Gehölzbestände
Gebüsche, Einzelsträucher mit
standortfremden GehölzenBB2
Wiesen, Kraut- und Ruderalfluren
Rasen und ZierpflanzenrabattenHM51
Kulturpflanzenbestände
AckerHA0
Bebauung und Verkehrswege
Fahrstraßen, Wege und Plätze,
versiegeltHY1
Fahrstraßen, Wege unbefestigt
oder geschottertHY2
Geschnittene HeckeBD3
Grasfluren an Dämmen,
Böschungen, WegrändernHH7
Baumreihen, Einzelbäume,
mit standorttyp. Gehölzen
BF31
mit mittlerem BaumholzBF32
Ausdauernde RuderalflurenHP7
Landwirtschaftliche Hoffläche und
GebäudeHN51
Sportplatz, Tennendecke oder
KunstrasenHY1/HY2
Bebauung, Sporthalle, VereinsheimHN4
Baumhecken mit standorttyp.
GehölzenBD52
Obstbäume mit mittlerem BaumholzBF52
mit starkem BaumholzBF33
Innenbereich
Baumhecken an Straßen,
standorttyp. GehölzeBD71
Vorwaldgehölze und Baum-
hecken am GewässerBD/AV
Klappergrasmücke
Haussperling
Goldammer
Fitis
Turmfalke
Feldlerche
GimpelDorngrasmücke
Feldsperling
Star
Avifauna Planungsrelevante Arten
mit geringem Baumholz
Siedlungsfläche,
Versorgungsanlage
Konflikte
Acker mit Wildkrautfluren, BlühstreifenHA2
EA1 Extensive Fettwiese
geplante Sondagen, b= 5,0 m,
Bodenarchäologie
N
geplante Trasse, nicht Gegenstand des
Antrages
Vorabzug Stand 21.03.2019

Beratungsverlauf (1)

20.05.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1543/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.05.2019
Erstellt
30.04.2019 10:13