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2008/0006

Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes an der Eberstädter Wartehalle Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.02.2007/33/19

Magistratsvorlage 02.01.2008

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2008/0006

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2008/0006

2333 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.02.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0006  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes an der Eberstädter Wartehalle 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.02.2007/33/19 
 
Vorlage vom: 02.01.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt von anliegendem Bericht Kenntnis. 
2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

... 
Bericht zur Magistratsvorlage vom 02.01.2008:  
 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt verfügt über insgesamt drei visuelle Geschwindigkeitsmess-
anlagen, die im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommen. 
 
Eine Anlage wurde im Juni/Juli 2007 temporär in der Heidelberger Landstraße, im Bereich der War-
tehalle Eberstadt, aufgestellt und gleichzeitig die relevanten Fahrzeugdaten aufgezeichnet. 
 
Die Auswertung der Messdaten brachte folgendes Ergebnis: 
 
Zeitraum Standort Fahrtrichtung Anzahl der 
gemessenen 
Kfz. 
Zulässige  
Geschwin-
digkeit 
V Ø V 85 
18.06. - 
04.07.07 
Höhe  
Jakobstraße 
Süden 56.340 30 km/h 29 km/h 38 km/h 
04.07. - 
25.07.07 
Höhe Tho-
masstraße 
Norden 36.158 30 km/h 29 km/h 43 km/h 
 
Die Anzahl der zu schnell gefahrenen Fahrzeuge sowie die Abstufung der einzelnen Geschwindig-
keitsbereiche geht aus der in Anlage beigefügten Grafik hervor. 
 
V Ø bezeichnet die rechnerische Durchschnittsgeschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge. 
 
V 85 bezeichnet die Höchstgeschwindigkeit, die von 85 % aller gemessenen Fahrzeuge nicht über-
schritten wird. Nach aktuellem Stand der Technik sind sowohl die Durchschnittsgeschwindigkeit V Ø 
als auch die V 85 die bundesweit gängigen Bemessungswerte zur Analyse des Geschwindigkeits-
verhaltens. 
 
Darmstadt, 02.01.2008 
VI-66/3V-23.49 As/Kab 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 82

Orte (2)

  • Heidelberger Landstraße
  • Jakobstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0006
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.01.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00