2008/0006
Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes an der Eberstädter Wartehalle Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.02.2007/33/19
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2008/0006
2333 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.02.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0006 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes an der Eberstädter Wartehalle Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.02.2007/33/19 Vorlage vom: 02.01.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt von anliegendem Bericht Kenntnis. 2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom ... Bericht zur Magistratsvorlage vom 02.01.2008: Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt verfügt über insgesamt drei visuelle Geschwindigkeitsmess- anlagen, die im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommen. Eine Anlage wurde im Juni/Juli 2007 temporär in der Heidelberger Landstraße, im Bereich der War- tehalle Eberstadt, aufgestellt und gleichzeitig die relevanten Fahrzeugdaten aufgezeichnet. Die Auswertung der Messdaten brachte folgendes Ergebnis: Zeitraum Standort Fahrtrichtung Anzahl der gemessenen Kfz. Zulässige Geschwin- digkeit V Ø V 85 18.06. - 04.07.07 Höhe Jakobstraße Süden 56.340 30 km/h 29 km/h 38 km/h 04.07. - 25.07.07 Höhe Tho- masstraße Norden 36.158 30 km/h 29 km/h 43 km/h Die Anzahl der zu schnell gefahrenen Fahrzeuge sowie die Abstufung der einzelnen Geschwindig- keitsbereiche geht aus der in Anlage beigefügten Grafik hervor. V Ø bezeichnet die rechnerische Durchschnittsgeschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge. V 85 bezeichnet die Höchstgeschwindigkeit, die von 85 % aller gemessenen Fahrzeuge nicht über- schritten wird. Nach aktuellem Stand der Technik sind sowohl die Durchschnittsgeschwindigkeit V Ø als auch die V 85 die bundesweit gängigen Bemessungswerte zur Analyse des Geschwindigkeits- verhaltens. Darmstadt, 02.01.2008 VI-66/3V-23.49 As/Kab Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Heidelberger Landstraße
- Jakobstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0006
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.01.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00