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V/0879/2008

Vollausbau der Kanalstraße mit Geh- und Radweg - zwischen der Einmündung Nevinghoff und der Kreuzung Bröderichweg/ Zum Rieselfeld

Vorlagen 21.10.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 03.12.2008, TOP 7.4

Anlage 1 Blatt 2

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Ansehen

Anlage 1 Blatt 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Blatt 2

203 Zeichen

Anlage 1 Blatt 2 zur Vorlage V/0879/2008

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Anlage 1 Blatt 1

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Anlage 1 Blatt 1 zur Vorlage V/0879/2008

Ei:

Beschlussvorlage

6081 Zeichen

V/0879/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vollausbau der Kanalstraße mit Geh- und Radweg - zwischen der Einmündung Nevinghoff und 
der Kreuzung Bröderichweg/ Zum Rieselfeld 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
02.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung der Kanalstraße zwischen der Einmündung Nevinghoff und der Kreuzung Bröderich-
weg/ Zum Rieselfeld (Anlagen) wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Vollausbau der Kanalstraße einschließlich des Geh- 
und Radweges auf der Westseite Kosten in Höhe von 1.210.000,00 € und für den Umbau im Kreu-
zungsbereich Bröderichweg/ Zum Rieselfeld Kosten in Höhe von 145.000,00 € entstehen.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2007 – 2011 steht. 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Pro-
duktgruppe wie folgt veranschlagt: 
 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen
  
 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnah-
men 
Investitionsmaßnah-
me 
4019 Kanalstraße, Nevinghoff bis Brö-
derichweg 
 
 
 
 
 
2008 
2009 
 
 
 
 
 
10.000 
700.000 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0879/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0879/2008 
 2010 500.000 
Insgesamt: 1.210.000  
Einzahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen
  
 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen  
Teilfinanzplan (Zeile) 01 Einzahlungen aus Zuwendungen 
für Investitionsmaßnahmen 
Investitionsmaßnahm-
e 
4019 Kanalstraße, Nevinghoff bis Brö-
derichweg 
 
 
 
 
2009 
2010 
2011 
 
 
 
 
300.000 
300.000 
229.000 
 
Landeszuwend-
ungen  
Insgesamt: 829.000  
  
Die Baumaßnahme ist nach GVFG förderfähig. Ein Förderantrag ist bereits gestellt.  
 
Eine Erhöhung um 145.000,00 Euro an Baukosten und entsprechend höheren Zuwendungen  für 
die Einbeziehung des Kreuzungsbereiches Bröderichweg/ Zum Rieselfeld muss in den neuen zur 
Zeit aufzustellenden Haushaltsplan 2009 aufgenommen werden. 
 
 
Begründung: 
Die Kanalstraße ist eine stark befahrene Kreisstraße mit überbezirklicher Bedeutung und bündelt 
eine Vielzahl von Verkehren zwischen Greven , Emsdetten und dem nördlichen Stadtzentrum 
Münsters. Sie ist auch eine Hauptachse für den Radverkehr. Der vorhandene Geh-/ Radweg auf 
der Westseite erfüllt nicht die Mindestanforderungen für die Breite von Zweirichtungsradverkehr. 
 
Für die Kanalstraße zwischen der Einmündung Nevinghoff und der Kreuzung Bröderichweg/ Zum 
Rieselfeld ist ein Vollausbau erforderlich geworden. Der bauliche Zustand der Straße hat sich 
durch starke Absackungen in Richtung Max-Klemens-Kanal und Risse in der Fahrbahn ver-
schlechtert und musste bereits provisorisch in Stand gesetzt werden.  
 
Die Planung sieht vor, die Fahrbahn geringfügig um 3,00m vom Max-Klemens-Kanal nach Westen 
hin zu verschieben, damit die Fahrbahn standsicher eingebaut werden kann. Der bisherige Geh- 
und Radweg auf der Westseite ist für Zweirichtungsradverkehr zu schmal. Er soll aus Gründen der 
Verkehrssicherheit eine Breite von 2,50m erhalten und durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn 
getrennt werden. Im Grünstreifen werden durchgehend Bäume gepflanzt; der alleeartige Charakter 
der Straße wird damit unterstützt. Der Grünstreifen dient auch als Entwässerungsrinne für die Ka-
nalstraße. Über ein Rohrleitungssystem wird di e Rinne in Abständen von ca. 100m mittels Rohrlei-
tungen in den Max-Klemens-Kanal entwässert unter Beachtung der Bedeutung des Max-Klemens-
Kanals als Bodendenkmal. Die Fahrbahn erhält eine für ihre Funktion angemessene Breite von 
6,50m. Für die Verschiebung der Kanalstraße ist Grundstückserwerb erforderlich für die wenigen 
Teilbereiche, die nicht in städtischer Hand liegen. Die Planung kann realisiert werden unter dem 
Vorbehalt, dass alle betroffenen Grundstückeigentümer ihre Flächen veräußern.  
 
In Höhe der Zufahrt von Haus Wienburg ist auf der Kanalstraße eine Mittelinsel als Querungshilfe 
geplant. Hier endet auch der Geh- und Radweg auf der Ostseite der Kanalstraße. Im Schutz der 
Mittelinsel können Radfahrer die Kanalstraße über queren und stadtauswärts auf dem Geh- und 
Radweg auf der Westseite der Kanalstraße weiter fahren. Die Mittelinsel ist auch eine wichtige 
Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer, die die Kanalstraße auf den hier in Ost-West-
Richtung verlaufenden Wegeverbindungen überqueren müssen und macht dadurch den Freizeit-
verkehr für diese Fahrbeziehungen sicherer und attraktiver. 
 
Im Kreuzungsbereich Bröderichweg/ Zum Rieselfeld wird der geplante Grünstreifen auf der Ostsei-
te bis zur Fußgänger- und Radfahrerbrücke über den Max-Klemens-Kanal herangeführt.  Dadurch

- 3 - 
V/0879/2008 
kann im Straßenbereich eine größere und sichere Aufstellfläche für die Querung angelegt werden. 
Die Radfahrerfurten im Zuge der Geh- und Radwege werden rot eingefärbt und Fahrradpikto-
gramme werden markiert. Für diese Maßnahme ist eine leichte Verschwenkung kurz vor dem 
Kreuzungsbereich erforderlich. Die Einbeziehung des Kreuzungsbereiches in die Planung erfordert 
die oben genannten Mehrkosten.  
 
Die durch die Planung entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß Landschaftsge-
setz erfasst. Für die notwendigen Kompensationsmaßnahmen ist eine Fläche am „Krummer Bach“ 
berücksichtigt worden. 
 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1 Planung Kanalstraße, Blatt 1 - 4

Anlage 1 Blatt 4

393 Zeichen

Anlage 1 Blatt 4 zur Vorlage V/0879/2008

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Anlage

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Reg. Nr.

Pioatum 15.10.2008

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Beratungsverlauf (3)

25.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kanalstraße
  • Bröderichweg
  • Zum Rieselfeld
  • Nevinghoff

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0879/2008
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37