1582/2022
StadtBahn Süd - Risikoanalyse Trinkwassserschutz; Verzögerung im Planungsablauf (Vorlagen-Nr. 0811/2022)
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Anlage 1 Schreiben des Umwelt und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln
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57 572/51 14.02.2022 Frau ████ ████ Amt 69 Planung Stadtbahn nach Köln Rondorf Herr █████ Wasserrechtliche Relevanz der Wasserschutzzone II des Wasserwerkes Hochkirchen bei Stadtbahnplanung nach Rondorf-Meschenich Sehr geehrter Herr █████ sehr geehrte Damen und Herren, wie in dem Gespräch am 14.01.2022 vereinbart, übersende ich Ihnen beiliegend Informatio nen zur wasserrechtlichen Relevanz der Planung sowie zu den Belangen des Trinkwasser schutzes. Bitte geben Sie diese an den Rat weiter. Im Rahmen der Variantenentwicklung für den Bau der Stadtbahn Rondorf sowie die weiteren Verkehrswege (Straße, Rad- und Fußweg), Planungsabschnitt Richtung Rondorf Mesche nich, hat sich herausgestellt, dass eine Planung durch die Wasserschutzzone II des Was serwerkes Hochkirchen mit den momentanen Vorzugsvarianten nicht so einfach wie gedacht zu realisieren ist. Sowohl der Bau als auch der spätere Betrieb der Stadtbahn und der ande ren Verkehrswege stellen eine Gefährdung für das Grundwasser und damit für die Trinkwas serversorgung der Bevölkerung dar. Um die Auswirkungen der verschiedenen Varianten und der damit erforderlichen Bautechni ken zu bewerten, wird im Moment mittels einer Gefährdungsabschätzung und Grundwas sermodellierungen ein Gutachten erstellt. Dadurch können die angedachten Terminschienen voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden. Die Vorzugsvarianten A 1 und A 2 führen beide in unmittelbarer Nähe an den Brunnenanla gen und damit der Wasserschutzzone I des Wasserwerkes Hochkirchen vorbei. In einem Trinkwasserschutzgebiet soll das Grundwasser vor nachteiligen Einwirkungen geschützt werden. Hierzu ist dieses in unterschiedliche Schutzzonen eingeteilt, in denen Verbote und Beschränkungen festgesetzt werden. Zudem können Eigentümer und Nutzungsberechtigte zu Handlungen und Duldungen verpflichtet werden. Die Schutzzone I betrifft den Fassungs bereich und die unmittelbaren Umgebung der Brunnen. In dieser sind grundsätzlich sämtli che Handlungen mit wenigen Ausnahmen zur Überwachung und Unterhaltung der Brunnen verboten. Die Schutzzone II des Wasserwerkes dient dazu sicherzustellen, dass keinerlei Verunreinigungen in die Brunnen kommen können. Die Wasserschutzgebiete sind ein we sentlicher Teil des Multi-Barrieren-Systems zur Gewährleistung einer hohen Qualität des Trinkwassers. Eine weitere Barriere, z. B. in Form einer Aufbereitung mittels Desinfektion, um mögliche mikrobielle Verunreinigungen zu eliminieren, existiert in den Kölner Wasser werken nicht. Das Grundwasser ist von so hoher Qualität, dass eine weitergehende mikro biologische Aufbereitung nicht erforderlich ist. Die Qualität des geförderten Grundwassers und des abgegebenen Trinkwassers wird regelmäßig untersucht. Das Wasserwerk Hochkirchen ist nicht nur für die Versorgung der Stadt Köln, sondern auch über die Stadtgrenzen hinaus für umliegende Gemeinden wie ganz Brühl und Frechen un verzichtbar. Durch die geplanten Baumaßnahmen und den späteren Betrieb der Stadtbahn- sowie der weiteren Verkehrswege wird die Versorgungssicherheit der Trinkwasserversorgung gefähr- /2 - 2 - det. Denn das Wasserwerk Hoc_hkirchen oder Teile davon lassen sich nicht einfach abschal ten und durch andere Wasserwerke im Bereich Köln kompensieren. Das Wasserwerk Hoch kirchen ist unverzichtbarer Bestandteil des vom Rat beschlossenen Wasserversorgungskon zeptes (Ratsbeschluss 127 4/2018). Das Wasserversorgungskonzept beschreibt die langfris tige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung für die Kölner Bevölkerung. Es hat sich erst im Rahmen der erweiterten Planungen gezeigt, dass eine Maßnahme diesen Ausmaßes aufgrund der Lage in der Wasserschutzzone II mit erheblichen Einschränkungen auf die Dauer der Baustelle, bedingt durch die nur kurzen möglichen Bauzeiten, und mit ho hen Auflagen für den Betrieb der Stadtbahn verbunden wäre. Die letzten Baumaßnahmen in der Wasserschutzzone II Hochkirchen haben diese Planungs und Umsetzungsschwierigkeiten aufgezeigt: Es muss ausgeschlossen werden, dass es durch die -Baumaßnahmen und den Betrieb der Stadtbahnlinie sowie der weiteren Ver kehrswege, es zu negativen Auswirkungen auf das Grundwasser und damit die Trinkwasser versorgung kommt. Von Seiten des städtischen Gesundheitsamtes werden die Planungen der Ax-Varianten mit großer Besorgnis für die Trinkwasserversorgung gesehen. Sollte es zu einer mikrobiellen Verunreinigung kommen, müsste das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für die Nutzung des Trinkwassers in Köln und den angrenzenden Kommunen anordnen. Zudem widerspricht jede weitere Verkehrsanlage und / oder Verkehrsweg in der Wasser schutzzone II dem vorsorgenden Grundwasserschutz, dass in den Schutzzonen I und II sich möglichst keine Eintragsmöglichkeiten befinden sollen, von denen eine Gefährdung ausge hen kann. Diese Aufgabe wird durch die Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde verfolgt. Die obere Wasserbehörde wird dazu auch in einem gesonderten Schreiben Stellung nehmen. Im Rahmen einer ggf. beantragten Ausnahmegenehmigung nach Wasserschutzzonenver ordnung habe ich als Untere Wasserbehörde diese Besorgnisse zu beachten und auf die Einhaltung der wasserwirtschaftlichen und damit grundwasserschützenden Gebote und Ver bote zu achten. Der Neubau von Schienenwegen in der Wasserschutzzone II stellt gemäß WSGVO Hochkir chen einen Verbotstatbestand dar. Für die Genehmigung oder Befreiung für Tätigkeiten in der Wasserschutzzone ist ein Einvernehmen mit dem Wasserwerksbetreiber herzustellen. Wenn durch die Baumaßnahmen wie auch den Betrieb der Stadtbahn Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung und des Grundwasserschutzes absehbar sind, ist dieses Einver nehmen weder mit der RheinEnergie AG noch mit der Bezirksregierung Köln als Überwa chungsbehörde des Wasserversorgers herzustellen. Ich bitte ausdrücklich um Beachtung. In der Variantenabwägung ist der Punkt Beeinträchti gung der Wassergewinnung und Grundwasserbeeinträchtigung mit der notwendigen und dringenden Relevanz und im Hinblick auf die überregionale Bedeutung zu betrachten, da sonst die Genehmigungsfähigkeit des Stadtbahnprojektes gefährdet wird. Mit freundlichen Grüßen ██████
Anlage 2 Schreiben der Bezirksregierung Köln
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Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Stadt Köln Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau ████████ Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Bezirksregierung Köln Planung Stadtbahn Köln-Rondorf Trassenführungen durch die Zone II des Wasserschutzgebietes Hochkir chen Gemeinsame Besprechung am 14.01.2022 Anlage: Wasserwirtschaftliche Bewertung des geplanten Stadtbahn baus in Köln Rondorf seitens der Oberen Wasserbehörde als zustän dige Überwachungsbehörde für das Wasserwerk Hochkirchen Sehr geehrter Herr ████, im Rahmen der Variantenentwicklung für den Bau der Stadtbahn Ron dorf, Planungsabschnitt Richtung Rondorf Meschenich, hat sich wäh rend mehrerer gemeinsamer Gespräche herausgestellt, dass eine Pla- · nung der Stadtbahn durch die Wasserschutzzone II des Wasserwerkes Hochkirchen mit den momentanen Vorzugsvarianten (alle Trassen-Vari anten Ax) auf erhebliche Bedenken seitens der zuständigen Wasserbe hörden und des zuständigen städtischen Gesundheitsamtes stößt. Die Gründe für die wasserwirtschaftlichen Bedenken aus Sicht der für das Wasserwerk Hochkirchen zuständigen Oberen Wasserbehörde wur den in unseren gemeinsamen Gesprächen ausführlich erläutert. Wie zu letzt am 14.01 .'22 besprochen, möchte ich Sie hiermit bitten, die beige fügte Anlage an die Mitglieder des Rates der Stadt Köln zur Information über die bestehenden wasserwirtschaftlichen Bedenken weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen 81 Datum: 15. Februar 2022 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: 54-2.2.1(11.0)-4.2-(51 )-Wo Auskunft ertei!t: ████ ███████████ ███████████████ ███████████████ ███████████████ ███████████████ ███████████████ ███████████████ Zeughausstraße 2-10. 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5.16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr.8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchstermine nur nach telefonischer Vereinbarung Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 - 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Anlage zum Schreiben vom 15.02.2022 an Herrn █████ (Az.: 54- 2.2.1 (11.0)-4.2-(51)-Wo): Wasserwirtschaftliche Bewertung des geplanten Stadtbahnbaus in Köln Rondorf seitens der Oberen Wasserbehörde als zuständige Überwa chungsbehörde für das Wasserwerk Hochkirchen Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Planungen zum Bau der Stadtbahn Rondorf hat sich herausgestellt, dass eine Planung der Stadtbahn durch die Wasser schutzzone II des Wasserwerkes Hochkirchen mit den momentanen Vorzugsvarianten (alle Trassen-Varianten Ax) auf erhebliche Bedenken seitens der zuständigen Wasserbehörden und des zuständigen städti schen Gesundheitsamtes stößt. Denn sowohl der Bau als auch der spätere Betrieb der Stadtbahn und der anderen Verkehrswege stellen eine Gefährdung für das Gru�dwasser und damit für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung dar. Auf Arbeitsebene finden derzeit regelmäßig Fachgespräche zwischen dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sowie den wasserwirtschaftlichen Akteuren statt um diesen Bedenken zu begegnen. Als Ergebnis der Fachgespräche soll durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Erstellung eines Gutachtens zur Analyse und Beurteilung der von allen geplanten Trassen-Varianten ausgehenden Grundwassergefährdungen beauftragt werden. Dies ist zu begrüßen. Dennoch möchte ich nachfolgend aus Sicht der zuständigen Überwachungsbehörde für das Wasserwerk Hochkirchen die Hinter gründe der hiesigen Bedenken beleuchten. Das Wasserwerk Hochkirchen bereitet Grundwasser zu Zwecken der Trinkwasserversorgung der Stadt Köln sowie der umliegenden Gemein den Brühl und Frechen auf. Das Grundwasser wird aus mehreren über eine Sammelleitung (Heberanlage) miteinander verbundenen Brunnen gefördert. Die Grundwasserförderung des Wasserwerks wird durch ein über eine ordnungsbehördliche Verordnung festgesetztes Wasser schutzgebiet (WSG-Verordnung Hochkirchen) vor nachteiligen Einwirkungen geschützt: In einem Umkreis von 10 m um die einzelnen Brunnen.befindet sich die WSG-Zone I zum Schutz der Brunnen und des Grundwassers vor jeglichen Beeinträchtigungen; in dieser sind grund- sätzlich sämtliche Handlungen mit wenigen Ausnahmen zur Überwa chung und Unterhaltung der Brunnen verboten. In einem weiteren Um kreis um die Brunnen befindet sich die WSG-Zone II zum Schutz der BrunnenunddesGrundwassersvormikrobiologischenundsonstigen15.Februar2o22 Seite2voq3 Verunreinigungen.IndieserZonesindbestimmteHandlungen,diezu einemEintragdero.g.Verunreinigungenführenkönnten,verboten. DieimRahmenderStadtbahnplanungenentwickeltenVorzugsalternati yenAl,A2,A5undA7(imWeiterenalsAxbezeichnet)führeninunmit telbarerNäheinderWSG-ZoneIIandenBrunnenanlagendesWasser- werkesHochkirchen,teilweisesogarfastdieWSG-Zone1tangierend, vorbeiundwerdenauswasserwirtschaftlicherundtrinkwasserhygieni scherSichtalsäußerstkritischbewertet. BaulicheEingriffeindenUntergrundinderNähederBrunnenkönnen dieQualitätdesRohwassersnegativbeeinflussen.DurchdieEntfer nungderschützendenBodendeckschichtendesGrundwasserleiters währendderBauphasekönnenSchadstoffeundKeimeleichterindas Grundwassereindringen.AufgrunddergeringenAbständederRassen- VariantenAxzudenBrunnenistdasPotenzialeinesEintragesvon SchadstoffenundKeimendirektindieBrunnenundweiterindasAufbe reitungssystemdesWasserwerksdeutlicherhöht.UmeinEindringen vonKeimenüberdievermindertenBodendecksohichtenindieBrunnen undindasAufbereitungssystemzuvermeiden,riiüsstendaherbeiRea lisierungderVariantenAxweiteTeilederBrunnenanlagewährendder BauphaseausVorsorgegründenaußerBetriebgenommenwerden. GleichzeitigwärejedochbeieinervorsorgendenAußerbetriebnahme derBrunnendieSicherstellungderWasserversorgunggefährdet,dader kontinuierlicheBetriebderBrunnendesWasserwerksHochkirchenun abdingbarist,umdieTrinkwasserversorgungderStadtKölnundder weitereno.g.Versorgungsgebietesicherzugewährleisten.Hinzu kommt,dassauchwährendeinesspäterenBetriebesderStadtbahn entlangdergeplantenTrassen-VariantenAxaufgrundu.a.desUm gangsmitwassergefährdendenStoffen(z.B.EindringenvonHerbiziden zurFreihaltungderTrasse)oderderAuswirkungeninfolgevonUnfällen (z.B.EindringenvonLöschwasserindenGrundwasserleiter)Gefähr dungenfürdasGrundwasserausgehenkönnen. DieObereWasserbehördeistzudemnach§37Abs.4LWGNRWals zuständigeÜberwachungsbehördedesWasserwerkesHochkirchenver pflichtetdieEinstellungeinerWasserentnahmezuröffentlichenWasser versorgungausz.B.einerBrunnenantagesicherzustellen,soferndiese WasserentnahmenichtdenAnforderungendesLWGNRWentspricht und den Anforderungen auch nicht angepasst werden kann; das ent nommene Wasser darf in diesen Fällen nicht zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Der vorsorgende Schutz von Grundwasservorkommen sowie der Was sergewinnung und -aufbereitung zur Vermeidung von Gefährdungen für das Trinkwasser tragen dem Vorsorgegedanken in der Trinkwasserver sorgung Rechnung. Die Errichtung und der Betrieb einer Staätbahn-Li nie in unmittelbarer Nähe zu den Brunnen des Wasserwerks Hochkir chen entsprechen jedoch nicht dem Vorsorgegedanken in der Trinkwas serversorgung und stellen aus den oben geschilderten Gründen eine akute Gefährdung für das Grund- und Trinkwasser der Stadt Köln dar. Um den Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung zu-. künftig sicher gewährleisten zu können, ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht bislang lediglich die Trassen-Variante A6 geeignet. Zwar mit was serwirtschaftlichen und trinkwasserhygienischen Einschränkungen ver bunden, aber aufgrund des nach hiesiger Einschätzung geringeren Ge fährdungspotenzials stellt sich zudem die Trassen-Variante A9 als was serwirtschaftlich noch akzeptabel dar. Um ein vollständiges Bild der Ge fährdungen zu erhalten, sollten die Ergebnisse des Gutachtens abge wartet werden. Mit freundlichen Grüßen 15. Februar 2022 Seite 3von 3
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692/4 Vorlagen-Nummer 02.06.2022 1582/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 Verkehrsausschuss 23.08.2022 StadtBahn Süd - Risikoanalyse Trinkwasserschutz; Verzögerung im Planungsablauf (Vorlagen-Nr. 0811/2022) mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen vom 02.05.2022 „Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Im Hinblick auf Bau und Be- trieb der Stadtbahn 5 soll, unter Berücksichtigung des WSZ II des Wasserwerks Hochkirchen, die Trassenplanung vertiefend untersucht werden. Nunmehr haben Obere und Untere Wasserschutzbe- hörde Bedenken hinsichtlich der Trassenführung durch die Wasserschutzzone mitgeteilt. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der BV Rodenkirchen bittet die Verwaltung, ggf. nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und der Rhein Energie dahingehend um Beantwortung folgender Fragen: 1. Kann eine genaue Karte der vorhandenen Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen zur Verfügung gestellt werden? 2. Können die Schreiben der beiden Genehmigungsbehörden, in denen Bedenken zur Trassenfüh- rung durch die WSZ dargelegt werden, zur Verfügung gestellt werden? 3. Lösen nach derzeitigem Stand auch die beiden Querungen A 1 (Brücke) und A2 (Tunnel) des Verteilerkreises, die wasserschutzrechtlichen Bedenken aus oder befindet sich der Verteilerkreis oder zumindest Teile davon noch außerhalb der WSZ? 4. Löst, nach derzeitigem Stand, die Trassenführung A7 (Hochbahn auf dem Mittelstreifen der Auto- bahn), in geringerem bzw. in vertretbarem Maße, wasserschutzrechtliche Bedenken aus? 5. Wird das in Auftrag gegebene Gutachten Maßnahmen beleuchten und unterbreiten, die die Ge- fährdung der Wassergewinnung sowohl für die Phase des Baus als auch die des späteren Be- triebs auf ein der Genehmigung nicht entgegenstehendes Risiko minimieren? Werden dabei die einzelnen maßgeblichen Trassenalternativen zugrunde gelegt, bzw. Empfehlungen für etwaige Bauparameter / Maßnahmen der einzelnen Trassenalternativen mit herausgearbeitet?“ Stellungnahme der Verwaltung Zu.1: Eine genaue Karte der vorhandenen Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen ist als Anlage 2.2 der Vorlage Nr.: 3512 /2008 „Wassergewinnungsanlagen Weißer Bogen und Hochkirchen“ aufrufbar. Weiterhin sind die Daten zu festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten über das Fachinformationssys- tem des Landes NRW ELWAS-WEB abrufbar. Zu 2.: Die beiden Schreiben der Bezirksregierung Köln (Obere Wasserbehörde) und des Umwelt und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln (Amt 57, Untere Wasserbehörde) sind als Anlagen beigefügt. Zu 3.: Der Verteilerkreis liegt fast in Gänze in der Wasserschutzzone II von Hochkirchen. Daher lösen die beiden Alternativen A1 (Brücke) und A2 (Tunnel) bereits bei der Querung des Verteilerkreises 2 wasserschutzrechtliche Bedenken aus. Ein Plan der Bezirksregierung Köln kann zu diesem Sachver- halt im Internet eingesehen werden. Zu 4.: Die Untersuchung der Risikoanalyse Trinkwasserschutz beinhaltet auch die Untersuchung der Alternative A7 (Hochbahn auf Mittelstreifen der Bundesautobahn 555). In welchem Maß wasser- schutzrechtliche Bedenken ausgelöst werden, kann derzeit nicht beantwortet werden, weil ein Ergeb- nis hierzu der Verwaltung noch nicht vorliegt. Zu 5.: Das beauftragte Gutachten soll sowohl den Betrieb als auch den Bau der Stadtbahntrasse be- werten und Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung unter dem Aspekt des Trinkwasserschutzes auf- zeigen. Anlagen: Anlage 1: Schreiben des Umwelt und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln vom 14.02.2022 Anlage 2: Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 15.02.2022 Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1582/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.06.2022
- Erstellt
- 09.05.2022 16:15