Mandari Insight

1582/2022

StadtBahn Süd - Risikoanalyse Trinkwassserschutz; Verzögerung im Planungsablauf (Vorlagen-Nr. 0811/2022)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 02.06.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.08.2022, TOP 7.2.2

Anlage 1 Schreiben des Umwelt und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Schreiben der Bezirksregierung Köln

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Schreiben des Umwelt und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln

6222 Zeichen

57 
572/51 
14.02.2022 
Frau ████ 
████ 
Amt 69 
Planung Stadtbahn nach Köln Rondorf 
Herr █████ 
Wasserrechtliche Relevanz der Wasserschutzzone II des Wasserwerkes Hochkirchen 
bei Stadtbahnplanung nach Rondorf-Meschenich 
Sehr geehrter Herr █████ 
sehr geehrte Damen und Herren, 
wie in dem Gespräch am 14.01.2022 vereinbart, übersende ich Ihnen beiliegend Informatio­
nen zur wasserrechtlichen Relevanz der Planung sowie zu den Belangen des Trinkwasser­
schutzes. Bitte geben Sie diese an den Rat weiter. 
Im Rahmen der Variantenentwicklung für den Bau der Stadtbahn Rondorf sowie die weiteren 
Verkehrswege (Straße, Rad- und Fußweg), Planungsabschnitt Richtung Rondorf Mesche­
nich, hat sich herausgestellt, dass eine Planung durch die Wasserschutzzone II des Was­
serwerkes Hochkirchen mit den momentanen Vorzugsvarianten nicht so einfach wie gedacht 
zu realisieren ist. Sowohl der Bau als auch der spätere Betrieb der Stadtbahn und der ande­
ren Verkehrswege stellen eine Gefährdung für das Grundwasser und damit für die Trinkwas­
serversorgung der Bevölkerung dar. 
Um die Auswirkungen der verschiedenen Varianten und der damit erforderlichen Bautechni­
ken zu bewerten, wird im Moment mittels einer Gefährdungsabschätzung und Grundwas­
sermodellierungen ein Gutachten erstellt. Dadurch können die angedachten Terminschienen 
voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden. 
Die Vorzugsvarianten A 1 und A 2 führen beide in unmittelbarer Nähe an den Brunnenanla­
gen und damit der Wasserschutzzone I des Wasserwerkes Hochkirchen vorbei. In einem 
Trinkwasserschutzgebiet soll das Grundwasser vor nachteiligen Einwirkungen geschützt 
werden. Hierzu ist dieses in unterschiedliche Schutzzonen eingeteilt, in denen Verbote und 
Beschränkungen festgesetzt werden. Zudem können Eigentümer und Nutzungsberechtigte 
zu Handlungen und Duldungen verpflichtet werden. Die Schutzzone I betrifft den Fassungs­
bereich und die unmittelbaren Umgebung der Brunnen. In dieser sind grundsätzlich sämtli­
che Handlungen mit wenigen Ausnahmen zur Überwachung und Unterhaltung der Brunnen 
verboten. Die Schutzzone II des Wasserwerkes dient dazu sicherzustellen, dass keinerlei 
Verunreinigungen in die Brunnen kommen können. Die Wasserschutzgebiete sind ein we­
sentlicher Teil des Multi-Barrieren-Systems zur Gewährleistung einer hohen Qualität des 
Trinkwassers. Eine weitere Barriere, z. B. in Form einer Aufbereitung mittels Desinfektion, 
um mögliche mikrobielle Verunreinigungen zu eliminieren, existiert in den Kölner Wasser­
werken nicht. Das Grundwasser ist von so hoher Qualität, dass eine weitergehende mikro­
biologische Aufbereitung nicht erforderlich ist. Die Qualität des geförderten Grundwassers 
und des abgegebenen Trinkwassers wird regelmäßig untersucht. 
Das Wasserwerk Hochkirchen ist nicht nur für die Versorgung der Stadt Köln, sondern auch 
über die Stadtgrenzen hinaus für umliegende Gemeinden wie ganz Brühl und Frechen un­
verzichtbar. 
Durch die geplanten Baumaßnahmen und den späteren Betrieb der Stadtbahn- sowie der 
weiteren Verkehrswege wird die Versorgungssicherheit der Trinkwasserversorgung gefähr-
/2

- 2 -
det. Denn das Wasserwerk Hoc_hkirchen oder Teile davon lassen sich nicht einfach abschal­
ten und durch andere Wasserwerke im Bereich Köln kompensieren. Das Wasserwerk Hoch­
kirchen ist unverzichtbarer Bestandteil des vom Rat beschlossenen Wasserversorgungskon­
zeptes (Ratsbeschluss 127 4/2018). Das Wasserversorgungskonzept beschreibt die langfris­
tige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung für die Kölner Bevölkerung. 
Es hat sich erst im Rahmen der erweiterten Planungen gezeigt, dass eine Maßnahme diesen 
Ausmaßes aufgrund der Lage in der Wasserschutzzone II mit erheblichen Einschränkungen 
auf die Dauer der Baustelle, bedingt durch die nur kurzen möglichen Bauzeiten, und mit ho­
hen Auflagen für den Betrieb der Stadtbahn verbunden wäre. 
Die letzten Baumaßnahmen in der Wasserschutzzone II Hochkirchen haben diese Planungs­
und Umsetzungsschwierigkeiten aufgezeigt: Es muss ausgeschlossen werden, dass es 
durch die -Baumaßnahmen und den Betrieb der Stadtbahnlinie sowie der weiteren Ver­
kehrswege, es zu negativen Auswirkungen auf das Grundwasser und damit die Trinkwasser­
versorgung kommt. 
Von Seiten des städtischen Gesundheitsamtes werden die Planungen der Ax-Varianten mit 
großer Besorgnis für die Trinkwasserversorgung gesehen. Sollte es zu einer mikrobiellen 
Verunreinigung kommen, müsste das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für die Nutzung des 
Trinkwassers in Köln und den angrenzenden Kommunen anordnen. 
Zudem widerspricht jede weitere Verkehrsanlage und / oder Verkehrsweg in der Wasser­
schutzzone II dem vorsorgenden Grundwasserschutz, dass in den Schutzzonen I und II sich 
möglichst keine Eintragsmöglichkeiten befinden sollen, von denen eine Gefährdung ausge­
hen kann. Diese Aufgabe wird durch die Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde 
verfolgt. Die obere Wasserbehörde wird dazu auch in einem gesonderten Schreiben Stellung 
nehmen. 
Im Rahmen einer ggf. beantragten Ausnahmegenehmigung nach Wasserschutzzonenver­
ordnung habe ich als Untere Wasserbehörde diese Besorgnisse zu beachten und auf die 
Einhaltung der wasserwirtschaftlichen und damit grundwasserschützenden Gebote und Ver­
bote zu achten. 
Der Neubau von Schienenwegen in der Wasserschutzzone II stellt gemäß WSGVO Hochkir­
chen einen Verbotstatbestand dar. Für die Genehmigung oder Befreiung für Tätigkeiten in 
der Wasserschutzzone ist ein Einvernehmen mit dem Wasserwerksbetreiber herzustellen. 
Wenn durch die Baumaßnahmen wie auch den Betrieb der Stadtbahn Beeinträchtigungen 
der Trinkwasserversorgung und des Grundwasserschutzes absehbar sind, ist dieses Einver­
nehmen weder mit der RheinEnergie AG noch mit der Bezirksregierung Köln als Überwa­
chungsbehörde des Wasserversorgers herzustellen. 
Ich bitte ausdrücklich um Beachtung. In der Variantenabwägung ist der Punkt Beeinträchti­
gung der Wassergewinnung und Grundwasserbeeinträchtigung mit der notwendigen und 
dringenden Relevanz und im Hinblick auf die überregionale Bedeutung zu betrachten, da 
sonst die Genehmigungsfähigkeit des Stadtbahnprojektes gefährdet wird. 
Mit freundlichen Grüßen 
██████

Anlage 2 Schreiben der Bezirksregierung Köln

8086 Zeichen

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln 
Stadt Köln 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
████████
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln
Bezirksregierung Köln 
Planung Stadtbahn Köln-Rondorf 
Trassenführungen durch die Zone II des Wasserschutzgebietes Hochkir­
chen 
Gemeinsame Besprechung am 14.01.2022 
Anlage: Wasserwirtschaftliche Bewertung des geplanten Stadtbahn­
baus in Köln Rondorf seitens der Oberen Wasserbehörde als zustän­
dige Überwachungsbehörde für das Wasserwerk Hochkirchen 
Sehr geehrter Herr ████,
im Rahmen der Variantenentwicklung für den Bau der Stadtbahn Ron­
dorf, Planungsabschnitt Richtung Rondorf Meschenich, hat sich wäh­
rend mehrerer gemeinsamer Gespräche herausgestellt, dass eine Pla- · 
nung der Stadtbahn durch die Wasserschutzzone II des Wasserwerkes 
Hochkirchen mit den momentanen Vorzugsvarianten (alle Trassen-Vari­
anten Ax) auf erhebliche Bedenken seitens der zuständigen Wasserbe­
hörden und des zuständigen städtischen Gesundheitsamtes stößt. 
Die Gründe für die wasserwirtschaftlichen Bedenken aus Sicht der für 
das Wasserwerk Hochkirchen zuständigen Oberen Wasserbehörde wur­
den in unseren gemeinsamen Gesprächen ausführlich erläutert. Wie zu­
letzt am 14.01 .'22 besprochen, möchte ich Sie hiermit bitten, die beige­
fügte Anlage an die Mitglieder des Rates der Stadt Köln zur Information 
über die bestehenden wasserwirtschaftlichen Bedenken weiterzuleiten. 
Mit freundlichen Grüßen 
81 
Datum: 15. Februar 2022 
Seite 1 von 1 
Aktenzeichen: 
54-2.2.1(11.0)-4.2-(51 )-Wo
Auskunft ertei!t: 
████
███████████
███████████████
███████████████
███████████████
███████████████
███████████████
███████████████
Zeughausstraße 2-10. 
50667 Köln 
DB bis Köln Hbf, 
U-Bahn 3,4,5.16,18
bis Appellhofplatz
Besuchereingang (Hauptpforte): 
Zeughausstr.8 
Telefonische Sprechzeiten: mo. 
- do.: 8:30 - 15:00 Uhr 
Besuchstermine nur nach 
tele­fonischer Vereinbarung 
Landeshauptkasse NRW: 
Landesbank Hessen-Thüringen 
IBAN: 
DE59 3005 0000 0001 6835 15 
BIC: WELADEDDXXX 
Zahlungsavise bitte an 
zentrale­buchungsstelle@ 
brk.nrw.de 
Hauptsitz: 
Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln 
Telefon: (0221) 147 - 0 
Fax: (0221) 147 - 3185 
USt-ID-Nr.: DE 812110859 
poststelle@brk.nrw.de 
www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Köln 
Anlage zum Schreiben vom 15.02.2022 an Herrn █████ (Az.: 54-
2.2.1 (11.0)-4.2-(51)-Wo): 
Wasserwirtschaftliche Bewertung des geplanten Stadtbahnbaus in Köln 
Rondorf seitens der Oberen Wasserbehörde als zuständige Überwa­
chungsbehörde für das Wasserwerk Hochkirchen 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
im Rahmen der Planungen zum Bau der Stadtbahn Rondorf hat sich 
herausgestellt, dass eine Planung der Stadtbahn durch die Wasser­
schutzzone II des Wasserwerkes Hochkirchen mit den momentanen 
Vorzugsvarianten (alle Trassen-Varianten Ax) auf erhebliche Bedenken 
seitens der zuständigen Wasserbehörden und des zuständigen städti­
schen Gesundheitsamtes stößt. Denn sowohl der Bau als auch der 
spä­tere Betrieb der Stadtbahn und der anderen Verkehrswege stellen 
eine Gefährdung für das Gru�dwasser und damit für die 
Trinkwasserversor­gung der Bevölkerung dar. Auf Arbeitsebene finden 
derzeit regelmäßig Fachgespräche zwischen dem Amt für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahn­bau sowie den wasserwirtschaftlichen Akteuren 
statt um diesen Beden­ken zu begegnen. Als Ergebnis der 
Fachgespräche soll durch das Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau die Erstellung eines Gutachtens zur Analyse und 
Beurteilung der von allen geplanten Trassen-Varianten ausgehenden 
Grundwassergefährdungen beauftragt werden. Dies ist zu begrüßen. 
Dennoch möchte ich nachfolgend aus Sicht der zuständigen 
Überwachungsbehörde für das Wasserwerk Hochkirchen die Hinter­
gründe der hiesigen Bedenken beleuchten. 
Das Wasserwerk Hochkirchen bereitet Grundwasser zu Zwecken der 
Trinkwasserversorgung der Stadt Köln sowie der umliegenden Gemein­
den Brühl und Frechen auf. Das Grundwasser wird aus mehreren über 
eine Sammelleitung (Heberanlage) miteinander verbundenen Brunnen 
gefördert. Die Grundwasserförderung des Wasserwerks wird durch ein 
über eine ordnungsbehördliche Verordnung festgesetztes Wasser­
schutzgebiet (WSG-Verordnung Hochkirchen) vor nachteiligen 
Einwir­kungen geschützt: In einem Umkreis von 10 m um die einzelnen 
Brun­nen.befindet sich die WSG-Zone I zum Schutz der Brunnen und 
des 
Grundwassers vor jeglichen Beeinträchtigungen; in dieser sind grund-
sätzlich sämtliche Handlungen mit wenigen Ausnahmen zur Überwa­
chung und Unterhaltung der Brunnen verboten. In einem weiteren Um­
kreis um die Brunnen befindet sich die WSG-Zone II zum Schutz der

BrunnenunddesGrundwassersvormikrobiologischenundsonstigen15.Februar2o22
Seite2voq3
Verunreinigungen.IndieserZonesindbestimmteHandlungen,diezu
einemEintragdero.g.Verunreinigungenführenkönnten,verboten.
DieimRahmenderStadtbahnplanungenentwickeltenVorzugsalternati
yenAl,A2,A5undA7(imWeiterenalsAxbezeichnet)führeninunmit
telbarerNäheinderWSG-ZoneIIandenBrunnenanlagendesWasser-
werkesHochkirchen,teilweisesogarfastdieWSG-Zone1tangierend,
vorbeiundwerdenauswasserwirtschaftlicherundtrinkwasserhygieni
scherSichtalsäußerstkritischbewertet.
BaulicheEingriffeindenUntergrundinderNähederBrunnenkönnen
dieQualitätdesRohwassersnegativbeeinflussen.DurchdieEntfer
nungderschützendenBodendeckschichtendesGrundwasserleiters
währendderBauphasekönnenSchadstoffeundKeimeleichterindas
Grundwassereindringen.AufgrunddergeringenAbständederRassen-
VariantenAxzudenBrunnenistdasPotenzialeinesEintragesvon
SchadstoffenundKeimendirektindieBrunnenundweiterindasAufbe
reitungssystemdesWasserwerksdeutlicherhöht.UmeinEindringen
vonKeimenüberdievermindertenBodendecksohichtenindieBrunnen
undindasAufbereitungssystemzuvermeiden,riiüsstendaherbeiRea
lisierungderVariantenAxweiteTeilederBrunnenanlagewährendder
BauphaseausVorsorgegründenaußerBetriebgenommenwerden.
GleichzeitigwärejedochbeieinervorsorgendenAußerbetriebnahme
derBrunnendieSicherstellungderWasserversorgunggefährdet,dader
kontinuierlicheBetriebderBrunnendesWasserwerksHochkirchenun
abdingbarist,umdieTrinkwasserversorgungderStadtKölnundder
weitereno.g.Versorgungsgebietesicherzugewährleisten.Hinzu
kommt,dassauchwährendeinesspäterenBetriebesderStadtbahn
entlangdergeplantenTrassen-VariantenAxaufgrundu.a.desUm
gangsmitwassergefährdendenStoffen(z.B.EindringenvonHerbiziden
zurFreihaltungderTrasse)oderderAuswirkungeninfolgevonUnfällen
(z.B.EindringenvonLöschwasserindenGrundwasserleiter)Gefähr
dungenfürdasGrundwasserausgehenkönnen.
DieObereWasserbehördeistzudemnach§37Abs.4LWGNRWals
zuständigeÜberwachungsbehördedesWasserwerkesHochkirchenver
pflichtetdieEinstellungeinerWasserentnahmezuröffentlichenWasser
versorgungausz.B.einerBrunnenantagesicherzustellen,soferndiese
WasserentnahmenichtdenAnforderungendesLWGNRWentspricht

und den Anforderungen auch nicht angepasst werden kann; das ent­
nommene Wasser darf in diesen Fällen nicht zur Trinkwasserversorgung 
genutzt werden. 
Der vorsorgende Schutz von Grundwasservorkommen sowie der Was­
sergewinnung und -aufbereitung zur Vermeidung von Gefährdungen für 
das Trinkwasser tragen dem Vorsorgegedanken in der Trinkwasserver­
sorgung Rechnung. Die Errichtung und der Betrieb einer Staätbahn-Li­
nie in unmittelbarer Nähe zu den Brunnen des Wasserwerks Hochkir­
chen entsprechen jedoch nicht dem Vorsorgegedanken in der Trinkwas­
serversorgung und stellen aus den oben geschilderten Gründen eine 
akute Gefährdung für das Grund- und Trinkwasser der Stadt Köln dar. 
Um den Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung zu-. 
künftig sicher gewährleisten zu können, ist aus wasserwirtschaftlicher 
Sicht bislang lediglich die Trassen-Variante A6 geeignet. Zwar mit was­
serwirtschaftlichen und trinkwasserhygienischen Einschränkungen ver­
bunden, aber aufgrund des nach hiesiger Einschätzung geringeren Ge­
fährdungspotenzials stellt sich zudem die Trassen-Variante A9 als was­
serwirtschaftlich noch akzeptabel dar. Um ein vollständiges Bild der Ge­
fährdungen zu erhalten, sollten die Ergebnisse des Gutachtens abge­
wartet werden. 
Mit freundlichen Grüßen 
15. Februar 2022 
Seite 3von 3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3869 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/4 
 
Vorlagen-Nummer  02.06.2022 
 1582/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
 
StadtBahn Süd - Risikoanalyse Trinkwasserschutz; Verzögerung im Planungsablauf 
(Vorlagen-Nr. 0811/2022) 
mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Köln-Rodenkirchen vom 02.05.2022 
„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Im Hinblick auf Bau und Be-
trieb der Stadtbahn 5 soll, unter Berücksichtigung des WSZ II des Wasserwerks Hochkirchen, die 
Trassenplanung vertiefend untersucht werden. Nunmehr haben Obere und Untere Wasserschutzbe-
hörde Bedenken hinsichtlich der Trassenführung durch die Wasserschutzzone mitgeteilt. Die Fraktion 
Bündnis 90 / Die Grünen der BV Rodenkirchen bittet die Verwaltung, ggf. nach Abstimmung mit der 
Bezirksregierung Köln und der Rhein Energie dahingehend um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Kann eine genaue Karte der vorhandenen Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen zur Verfügung 
gestellt werden? 
2. Können die Schreiben der beiden Genehmigungsbehörden, in denen Bedenken zur Trassenfüh-
rung durch die WSZ dargelegt werden, zur Verfügung gestellt werden? 
3. Lösen nach derzeitigem Stand auch die beiden Querungen A 1 (Brücke) und A2 (Tunnel) des 
Verteilerkreises, die wasserschutzrechtlichen Bedenken aus oder befindet sich der Verteilerkreis 
oder zumindest Teile davon noch außerhalb der WSZ? 
4. Löst, nach derzeitigem Stand, die Trassenführung A7 (Hochbahn auf dem Mittelstreifen der Auto-
bahn), in geringerem bzw. in vertretbarem Maße, wasserschutzrechtliche Bedenken aus? 
5. Wird das in Auftrag gegebene Gutachten Maßnahmen beleuchten und unterbreiten, die die Ge-
fährdung der Wassergewinnung sowohl für die Phase des Baus als auch die des späteren Be-
triebs auf ein der Genehmigung nicht entgegenstehendes Risiko minimieren? Werden dabei die 
einzelnen maßgeblichen Trassenalternativen zugrunde gelegt, bzw. Empfehlungen für etwaige 
Bauparameter / Maßnahmen der einzelnen Trassenalternativen mit herausgearbeitet?“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu.1: Eine genaue Karte der vorhandenen Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen ist als Anlage 2.2 
der Vorlage Nr.: 3512 /2008 „Wassergewinnungsanlagen Weißer Bogen und Hochkirchen“ aufrufbar. 
Weiterhin sind die Daten zu festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten über das Fachinformationssys-
tem des Landes NRW ELWAS-WEB abrufbar. 
 
Zu 2.: Die beiden Schreiben der Bezirksregierung Köln (Obere Wasserbehörde) und des Umwelt und 
Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln (Amt 57, Untere Wasserbehörde) sind als Anlagen beigefügt. 
 
Zu 3.: Der Verteilerkreis liegt fast in Gänze in der Wasserschutzzone II von Hochkirchen. Daher lösen 
die beiden Alternativen A1 (Brücke) und A2 (Tunnel) bereits bei der Querung des Verteilerkreises

2 
 
wasserschutzrechtliche Bedenken aus. Ein Plan der Bezirksregierung Köln kann zu diesem Sachver-
halt im Internet eingesehen werden. 
 
Zu 4.: Die Untersuchung der Risikoanalyse Trinkwasserschutz beinhaltet auch die Untersuchung der 
Alternative A7 (Hochbahn auf Mittelstreifen der Bundesautobahn 555). In welchem Maß wasser-
schutzrechtliche Bedenken ausgelöst werden, kann derzeit nicht beantwortet werden, weil ein Ergeb-
nis hierzu der Verwaltung noch nicht vorliegt. 
 
Zu 5.: Das beauftragte Gutachten soll sowohl den Betrieb als auch den Bau der Stadtbahntrasse be-
werten und Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung unter dem Aspekt des Trinkwasserschutzes auf-
zeigen. 
 
 
 
Anlagen: 
 Anlage 1: Schreiben des Umwelt und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln vom 
14.02.2022 
 Anlage 2: Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 15.02.2022 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1582/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
02.06.2022
Erstellt
09.05.2022 16:15