3397/2022
Bauvoranfrage zur Klärung des Planungsrechts (Bebauungsgenehmigung) zur Neuerrichtung eines Schulungsgebäudes mit Verwaltungsräumen auf dem Grundtsück Hittorfstr.12.
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5. Abwicklung Pionierstraße Nord
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First=66,30 First=64,34 WD Tr.=59,14 45.91 * Pionierstraße
7. Einfügenachweis
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[2373 9262 3 Sn V
3. Lageplan
143 Zeichen
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2. Schrägluftbild
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Mittelpunkt: 358074, 5647832 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 12.10.2022Seite 1 / 1
9. Berechnung BRI
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Dipl.-Ing. Anna-Kaharina Buse Projekt: * Gebäudehöhe Neu 55,47 Geländehöhe im Mittel 45,00 m Erdgeschoss Bestand: 7,32 m * 17,00 m = 124 m² * 3,15 m 390,00 m³ Erdgeschoss Neu: 15,00m x 20,00m *3,40m 1.020,00 m³ 1. Obergeschoss Bestand: 7,32 m * 17,00 m = 124 m² * 3,30 m 409,00 m³ 1. Obergeschoss Neu: 15,00m x 20,00m *3,40m 1.020,00 m³ 2. Obergeschoss Neu: 15,00m x 20,00m *3,67 m 1.101,00 m³ Erdgeschoss Bestand 390,00 m³ Erdgeschoss Neu 1.020,00 m³ 1. Obergeschoss Bestand: 409,00 m³ 1. Obergeschoss Neu: 1.020,00 m³ 2. Obergeschoss Neu: 1.101,00 m³ Gesamtsumme BRI Bestand 799,00 m³ 3.141,00 m³ 3.940,00 m³BRI NEU Gesamt Zusammenstellung BRI NEU Bestandsflächen Schwarz und Rot = NEU Berechnung BRI Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277 BRI NEU Mehr BRI Berechnung Bauvoranfrage Schule KIK-S 14.09.2022 1
4. Ansichten Nord und Süd
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Feen] — OT BORD on Tagesklinik 55,47 ÜNHN peu Im: pm ) J EL JUL en Il Im JI u SUD Ansicht Spielplatz
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VI/630/1 63V25/0061/2022 Vorlagen-Nummer 3397/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Bauvoranfrage zur Klärung des Planungsrechts (Bebauungsgenehmigung) zur Neuerrichtung eines Schulungsgebäudes mit Verwaltungsräumen auf dem Grundtsück Hittorfstr.12. Am 15.03.2022 erhielt das Bauaufsichtsamt zu dem Grundstück Hittorfstr. 12/Pionierstr. 17-19 eine Bauvoranfrage zur Klärung des Planungsrechts (Bebauungsgenehmigung) zur Neuerrichtung eines Schulungsgebäudes mit Verwaltungsräumen als Ersatzbau für das bestehende Gebäude für eine Tagesklinik. Das Vorhaben ist auf Grundlage des §34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Verwaltung hält das Vorhaben planungsrechtlich für zulässig. Das Baugrundstück hat eine Fläche von über 3.000 m². Die Bezirksvertretung ist entsprechend §2 Abs.3 Nr.6.7 der Zuständigkeitsordnung (ZuStO) der Stadt Köln zu informieren. Die Lage des Grundstückes und die Lage des geplanten Baukörpers und die Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück sind in dem Lageplan und dem Luftbild dargestellt. Zur Information sind eine Ab- wicklung und Ansichten zur Verdeutlichung der Einfügung beigefügt. Des Weiteren sind der Erläuterungsbericht und Bauzahlenberechnungen in den Unterlagen enthalten.
1. Vorhabenbeschreibung
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Aktz. 63/V25/0061/2022 Vorhabenbeschreibung Die aktuell vorhandenen Räume der Tagesklinik (ca 250 qm) werden vollumfänglich als Städtische Schule für Kranke genutzt. Da der Bedarf zur Versorgung von Kindern gewachsen ist, soll die Schule abgerissen und durch einen größeren Bestands Ersatzneubau mit Schulräumen und Verwaltungsräumen errichtet werden. In der Art und Nutzung der neuen Räumlichkeiten verändert sich nichts Grundlegendes an der Nutzung gegenüber dem Bestand, da der neue zusätzlich zu schaffende Raum zur Nutzung als Büro- und Therapieräume durch die Tagesklinik und die dazugehörige Institutsambulanz für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gedacht ist. Außerdem soll ein Multifunktionsraum von ca. 50 qm geschaffen werden, der für therapeutische Gruppenangebote wie z.B. Multifamilientherapie, Bewegungsangebote oder aber a ls Tagungsraum z.B. für Fortbildungen und Versammlungen genutzt werden soll. Der Antrag auf Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheid dient der Fragestellung zur Klärung ob das Bestandsersatz Gebäude von der Kubatur und Höhe (1 Geschoss mehr) planungsrechtlich zulässig ist und sich nach § 34 BauO NRW in die vorhandene Bebauung einfügt.
6. Abwicklung Tagesklinik Ost
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Tagesklinik FD Pionier-
8. Flächenberechnung
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Die Berechnung der Flächen erfolgte Flächennachweis: Ganze Fläche Baugrundstück: Gepl. und vorh. Grundfläche: Gepl. und vorh. Geschossfläche: Erdgeschoss = 1. Obergeschoss = 2. Obergeschoss = Grundflächenzahl: Geschossflächenzahl: Abstandsflächennachweis: 43 r j (55, 47-45,50) 4 D ) (53, 41=45,:32) T 3 = (55,47-45,22) 4 > ll (55, 47-45,40) Anmerkung: Sollten bei Ihnen noch ältere Versionen dieser Abstandsflächen/GRZ2-GFZ-Berechnung vorliegen, so aus Koordinaten im CAD Systen. - ca. 9530 m? = 2364 m? 1968 m? 1625 m? 1625 m? = 5218 m? 2364 m? : 9530 m = 0,25 5218 m : 9530 m = 0,55 x 0,4= 3,99 x 0,4= 4,06 x 0,4= 4,10 x 0,4= 4,03 werden diese durch die neuen Berechnungen überholt. Wir möchten Sie deshalb bitten, L:\hh\s 19262\dok\19262-001fl.rtf Für die Richtigkeit: Öffentl. best. Verm. die überholten Berechnungen zu vernichten oder mit einem Überholt oder Ungültig Vermerk zu beschriften.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3397/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.11.2022
- Erstellt
- 13.10.2022 15:33