AN/2079/2022
Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Rathausteppiche retten!, gem. Dringlichkeitsantrag Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei
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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)
5372 Zeichen
Hupke, Andreas, Bezirksbürgermeister
Grüne BV 1
CDU BV 1
SPD BV 1
Die Linke BV 1
KlimaFreunde BV 1
Die Partei BV 1
Herrn Bezirksbürgermeister
Andreas Hupke
Herrn Bürgeramtsleiter
Dr. Ulrich Höver
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/2079/2022
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022
Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Rathausteppiche retten!, gem.
Dringlichkeitsantrag Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei
Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Ratshausteppiche retten!
Vier historische Teppiche aus dem Historischen Rathaus wurden durch die Oberbürgermeis-
terin der Stadt Köln ohne Vorbefassung der politischen Gremien beim Kunstauktionshaus
Lempertz in Köln zur Versteigerung am 17.11.2022 eingeliefert und sind im dortigen Aukti-
onskatalog unter den Nummern 481-484 verzeichnet.
Daher ist die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung gegeben.
Diese Perserteppiche der Stadt Köln wurden in den 1940er Jahren im Nordiran geknüpft.
Um die überdimensionalen, extrem seltenen Formate überhaupt umsetzen zu können, musste
eigens eine neue Halle für die dementsprechend gewaltigen Knüpfstühle gebaut werden.
Danach wechselten die Stücke mehrfach die Besitzer, bis zehn Teppiche 1962 im Kölner Kaufhof
ausgestellt und vier von der Stadt Köln erworben wurden, um die Empfangs- und Repräsentati-
onsräume im teilweise neuerbauten und rekonstruierten Historischen Rathaus der Stadt Köln zu
schmücken.
Der größte der vier angebotenen Teppiche (Nr. 481) und ein weiterer Teppich (Nr. 482) lagen im
Hansasaal der Stadt Köln.
Das Rheinische Bildarchiv Köln verwahrt Fotografien, die Ehrengäste der Stadt auf eben dem
Teppich Nr. 481 zeigen. Zu den prominentesten zählen die englische Königin und John F. Ken-
nedy. Elizabeth II. besuchte mit ihrem Mann, Prinz Philip am 25. Mai 1965 die rheinische Metro-
pole, wurde dort vom damaligen Oberbürgermeister Theo Burauen und geschätzten 200.000
Kölnern empfangen. Auf dem Foto sieht man sie auf dem Teppich im Hansasaal, nachdem sie
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sich im Goldenen Buch der Stadt Köln eingetragen hat. 1992 hatte die Stadt Köln erneut die Eh-
re, die Queen zu empfangen. Auch von diesem Besuch existiert ein Foto, wo sie lächelnd auf
dem Teppich steht.
1963 empfing Köln als erste deutsche Stadt den amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy,
der ebenfalls über den Teppich schritt, begleitet von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Ober-
bürgermeister Theo Burauen.
Die Teppiche haben, wie bereits die kurze historische Skizze beweist, historischen und erinne-
rungsstiftenden Wert über fast sechzig Jahre und sind somit unverzichtbarer Teil der Erinne-
rungskultur dieser Stadt, ihrer Bürger und deren Vertreter.
Sie sind Zeugnis der Bedeutung der Stadt Köln und des Rathauses neben Bonn als Bundes-
hauptstadt als Ort der internationalen Neupositionierung und Zusammenarbeit Deutschlands.
Sie sind unverzichtbarer und originärer Teil der Gesamtkonzeption der Repräsen tations- und
Empfangsräume des Historischen Rathauses und verkörpern die Positionierung und den An-
spruch Köln und seiner Bürgerschaft als aufstrebende und internationale Großstadt des Wirt-
schaftswunders und damit Teil des zeitgeschichtlichen Diskurses.
Darüber hinaus haben sie, was auch die inhaltlichen Bewertungen des Kunsthauses Lempertz
zeigen,
einen erheblichen kunst- und kulturhistorischen Wert.
Denn nicht nur das Alter der Teppiche und ihre Motive machen sie zu einem bedeutenden Werk
angewandter Kunst sondern insbesondere auch ihre außerordentliche Größe, die sogar die Neu-
konzeption entsprechender Knüpfstühle und Werkshallen erfordert
Da es sich somit unbestreitbar um Kunstwerke mit erheblichem Wert im Eigentum der Stadt Köln
aus dem denkmalgeschützten Historischen Rathaus handelt, sieht die Bezirksvertretung Innen-
stadt als Vertreter der Bürger die Verpflichtung und Notwendigkeit als gegeben an, im Rahmen
ihrer Aufgaben und gesetzlicher Zuständigkeit (§ 37 Abs. 1 litt. b. GO NW) dieses materielle und
immaterielle Kulturgut zu schützen und für Köln zu erhalten und zu bewahren.
Es wird daher beschlossen:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln begreift die vier vorgenannt en histori-
schen Teppiche als materielles und immaterielles Kulturgut, Bestandteile und notwendi-
ges, unveräußerliches Zubehör des Denkmals Historisches Rathaus der Stadt Köln, stellt
dies ausdrücklich und damit die Denkmaleigenschaft dieser Teppiche fest.
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln stimmt einer Veräußerung der vier Histo-
rischen Teppiche des Historisches Rathauses nicht zu. Sie haben im Eigentum der Stadt
Köln zu verbleiben
Dementsprechend bittet die Bezirksvertretung Innenstadt die Verwaltung, von jeder Veräußerung
abzusehen, die Versteigerungsaufträge unverzüglich ersatzlos zurück zu nehmen und die vier
Teppiche in den städtischen Besitz zurückzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hupke Julie Cazier Günter Leitner Tim Cremer
Bezirksbürgermeister Grüne CDU SPD
Michael Scheffer Emanuel Florakis Sabine Kader
Die Linke KlimaFreunde Die Partei
Sachstandsbericht BV
1430 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
AN/2079/2022
Stand: 06.02.2023
Sachstandsbericht
Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Rathausteppiche retten!, gem.
Dringlichkeitsantrag Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die ParteiBe-
schluss:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln begreift die vier vorgenannten
historischen Teppiche als materielles und immaterielles Kulturgut, Bestandteile
und notwendiges, unveräußerliches Zubehör des Denkmals Historisches Rat-
haus der Stadt Köln, stellt dies ausdrücklich und damit die Denkmaleigenschaft
dieser Teppiche fest.
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln stimmt einer Veräußerung der
vier Historischen Teppiche des Historisches Rathauses nicht zu. Sie haben im
Eigentum der Stadt Köln zu verbleiben
Dementsprechend bittet die Bezirksvertretung Innenstadt die Verwaltung, von jeder Veräuße-
rung abzusehen, die Versteigerungsaufträge unverzüglich ersatzlos zurück zu nehmen und
die vier Teppiche in den städtischen Besitz zurückzuführen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Büro der Oberbürgermeisterin hat in der Mitteilung 4077/2022 zur Anfrage AN/2196/2022
ausführlich und abschließend zum Antrag Stellung genommen und die Irrtümer der Bezirks-
vertretung Innenstadt aufgeklärt.
Nächste Schritte:
z.d.A.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2079/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne)
- Datum
- 17.11.2022
- Erstellt
- 17.11.2022 08:20