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0695/2026

Entsiegelung im Landschaftsschutzgebiet an der Venloer Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.05.2026, TOP 9.2

Anlage 2 LSG Venloer Lageplan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 LSG Venloer Lageplan

270 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 348994, 5649614
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 09.03.2026Seite 1 / 1
Anlage 2

Stadt Köln
Mittelpunkt: 348998, 5649630
1:625
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 09.03.2026Seite 1 / 1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

648 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Aus fachlicher Sicht wurde die Fläche bereits geprüft und dementsprechend geplant. Mit Hinblick auf die 
Größe der Fläche bleibt somit kein Gestaltungsspielraum.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5376 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 0695/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entsiegelung im Landschaftsschutzgebiet an der Venloer Straße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt die beabsichtigte Entsiegelung der „Stichstraße“ paral-
lel zur Venloer Straße zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der bauli-
chen Umsetzung. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 78.500 € mit einer 
Förderung der KfW in Höhe von 62.800 €. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   78.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 62.800      
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  78.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 62.800      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“ (3066/2022) 
wurde die Verwaltung beauftragt, ein stadtweites Entsiegelungskataster zu erstellen. Die Flä-
che an der Venloer Straße gehört zu den Potentialen, die sich aus Analysen des im Aufbau 
befindlichen, Katasters bereits ermitteln ließen. Mit der Entsiegelung dieser Fläche stärkt Köln 
sein grünes Freiraumnetz, und die historische Gartenanlage wird vervollständigt und qualifi-
ziert.  
Für die Umsetzung der Maßnahme liegt eine Förderzusage der Kreditanstalt für Wiederaufbau 
(KfW) vor. Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz fördert das Förderpro-
gramm KfW-444 insbesondere Entsiegelungsmaßnahmen mit dem Ziel der Wiederherstellung 
der natürlichen Bodenfunktion. Diese Funktionen fördern unter anderem die Kaltluftentstehung 
durch Verdunstung. Durch die Versickerung wird die Verbesserung des Grundwasserhaus-
halts erreicht.  
Die zu entsiegelnde rund 450 m² große Fläche liegt als „Stichstraße“ parallel zur Venloer 
Straße in Bocklemünd/Mengenich. Bei der Fläche handelt es sich um eine versiegelte Fläche 
innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. Der vollständige Rückbau des Asphalts inklusive

3 
Tragschicht und das Unterbinden des parkenden Verkehrs steht im Fokus. Eine Befahrung 
der entsiegelten Fläche wird durch Findlinge unterbunden. Die gesamte Fläche wird mit einer 
Einsaat begrünt. Mit dem Projekt wird das Entwicklungsziel des Landschaftsschutzgebietes 
unterstützt.  
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich dabei auf ca. 78.500 €. Hiervon werden von 
der KfW 80% (62.800 €) gefördert. 
 
Finanzierung 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teil-
finanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öf-
fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 
6700-1301-0-9510, Klimaanpassung Entsiegelung (FW), stehen im Haushaltsjahr 2026 Fi-
nanzmittel in Höhe von 78.500 € bereit. Die KfW fördert die Maßnahme im Auftrag des Bun-
desministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit 80 %. Bei 
Aufstellung des Haushaltsplans 2025/2026 konnten entsprechende Einzahlungen aus Zuwen-
dungen für diese Investitionsmaßnahme noch nicht veranschlagt werden. Der städtische Ei-
genanteil beträgt somit ca.15.700,- €. 
Die Maßnahme stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen 
dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements entstehen für 
den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch belasten 
die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in 
gleicher Höhe als Aufwand den Ergebnisplan. Korrespondierende Zuwendungen (Fördermit-
tel) wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. 
Die Festwert-Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan des Amtes für Landschafts-
pflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt-
schaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, Hpl. 
2025/2026 inkl. Mittelfristplanung, veranschlagt. 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurden beachtetIn Betrach-
tung des Ziels, die Stadt Köln bis 2035 klimaneutral zu gestalten, unterstützt die Um-setzung 
der Maßnahme das Erreichen dessen. Versiegelte Flächen aufzubrechen und eine natürliche 
Bodenfunktion wiederherzustellen mit anschließendem Begrünen dieser Flächen, trägt einen 
wichtigen ökologischen Teil zur Gestaltung des Kölner Raums bei.  
Durch die bewilligten Fördermittel in Höhe von 80 % werden die Nettoaufwendungen für den 
städtischen Haushalt deutlich verringert. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 LSG Venloer Lageplan

Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Venloer Straße

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Details

Aktenzeichen
0695/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.04.2026
Erstellt
09.03.2026 06:07