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1470/2024

Sanierung der Drehbrücke am Schokoladenmuseum

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.14

Anlage 1 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.06.2024

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.06.2024

5142 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX 
 
Vorlagen-Nummer 
 1470/2024/1 
Freigabedatum 
26.06.2024  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Sanierung der Drehbrücke am Schokoladenmuseum 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit:  
 
Die BV 1 wurde in der ursprünglichen Beratungsfolge irrtümlich nicht berücksichtigt. Die Ange-
legenheit ist eilbedürftig, da eine Zusage der Förderung durch die Stadt Voraussetzung für die 
Beantragung weiterer Fördermittel ist. Daher ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 
27.06.2024 erforderlich, weil ansonsten die Antragsfrist durch die Eigentümerin der Brücke 
nicht eingehalten werden könnte. 
 
 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt das Vorhaben der Eigentümerin der privaten Drehbrü-
cke am Schokoladenmuseum, der GbR Internationales Schokoladenmuseum Köln, 
diese umfassend zu sanieren. 
 
2. Der Rat stellt in Aussicht, dass sich die Stadt Köln an den Gesamtkosten mit 10%, ma-
ximal aber 400.000 Euro beteiligt, sofern die Gesamtfinanzierung durch die Eigentü-
merin sichergestellt wird. 
 
☒ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert 
zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2“) 
 ☐ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
26.06.2024  gez. Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 gez. Leitner

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    400.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die historische Drehbrücke am Schokoladenmuseum (Baujahr 1894-1896) steht unter Denk-
malschutz. Sie gehört der GbR Internationales Schokoladenmuseum Köln, Eigentümer der 
GbR sind die gemeinnützige Imhoff Stiftung (94%) und die Hans Imhoff Stiftung (6%). Das 
Schokoladenmuseum ist das besucherstärkste Museum in Köln und ein wahrer „Touristen-
magnet“. Die Drehbrücke ist jedoch nicht nur zur Erschließung des Museums wichtig, sondern 
ein Wegerecht der Stadt Köln sichert der Öffentlichkeit auch den Zugang zum gesamten 
Rheinauhafen. Aus diesen Gründen besteht ein großes städtisches Interesse an der Sanie-
rung der Drehbrücke. 
2014 und 2021 fanden Bauwerksprüfungen statt, bei denen 127 Schäden festgestellt wurden. 
Es häufen sich Fehlfunktionen der Drehfähigkeit. Zum Erhalt der dauerhaften und fehlerfreien 
Drehfunktion der Brücke ist eine zeitnahe Sanierung unumgänglich. Die Eigentümerin hat 
dazu eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen und diese mit dem Amt für Denkmalschutz ab-
gestimmt. Vorgesehen sind u.a. Austausch und Instandsetzung der Maschinentechnik und 
Wiedereinbau der Hydraulik, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Instandhaltung von Stahl-
bauteilen der Konstruktion, der Geländer, von Betonteilen im Gehwegbereich sowie der Fahr-
bahn. Laut Studie werden die Gesamtkosten mit 4 Mio. Euro veranschlagt.

3 
 
Die Eigentümerin will die Finanzierung grundsätzlich selbst sicherstellen und dazu Fördermit-
tel u.a. aus dem Bundesprogramm „KulturInvest“ (INK) in Anspruch nehmen. Die Mittel sind 
im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Zuschüsse für 
investive Kulturmaßnahmen etatisiert. Die Eigentümerin bereitet derzeit eine Beantragung vor. 
Mit den geförderten Projekten soll die kulturelle Infrastruktur des Landes gestärkt und das 
breite Spektrum der Kulturmaßnahmen abgebildet werden. Der Bund beteiligt sich an der Fi-
nanzierung mit bis zu 50 Prozent der überprüfbaren Gesamtkosten und sieht eine Kofinanzie-
rung durch andere Ebenen der öffentlichen Hand vor. 
Das weitere Verfahren sowie die Sanierung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtkon-
servator und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Rheinland durchgeführt, da es sich 
hier um ein außergewöhnliches Industriedenkmal handelt. 
Die erforderlichen Aufwendungen im Jahr 2025 in Höhe von 400.000 Euro wird das Dezernat 
für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitales und Regionales im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets im Teilergebnisplan 
des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen ggf. durch Umschichtungen vorsehen.

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1406 Zeichen

Begründung der Dringlichkeit:  
1470/2024 – Sanierung der Drehbrücke am Schokoladenmuseum 
 
 
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, da 
der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess zeitlich mit der Abgabefrist 
der Beschlussvorlage zusammen fiel.  
 
Es besteht ein großes städtisches Interesse an der Sanierung der Drehbrücke. 
Diese ist nicht nur zur Erschließung des Museums wichtig, sondern sie stellt 
ebenfalls den Zugang der Öffentlichkeit zum gesamten Rheinauhafen sicher 
(Wegerecht der Stadt Köln). Ein temporärer oder langfristiger Ausfall der Brücke 
würde eine sehr empfindliche und sich nachteilig auswirkende Störung der gesamten 
Zuwegung des Museums sowie des Hafens bedeuten, die unbedingt zu vermeiden 
ist. Aufgrund des hohen Alters des denkmalgeschützten Bauwerkes sowie der bereits 
heute langen Mängelliste (127/Stand: 2021) ist umgehendes Handeln erforderlich.  
 
Durch die bevorstehende Sommerpause ist der nächste Sitzungstermin des 
Wirtschaftsausschusses erst für den 05.09.2024 anberaumt. Daher muss der aktuelle 
Termin (06.06.2024) aufgrund der sich aus der Vorlage ergebenden Bedarfslage 
gehalten werden. Daher ist nun die Vorberatung bereits am 06.06.2024 erforderlich.  
 
Umfangreiche Abstimmungserfordernisse innerhalb der Verwaltung haben dazu 
geführt, dass die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden konnte.

Beschlussvorlage Rat

4376 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX 
 
Vorlagen-Nummer 
 1470/2024 
Freigabedatum 
 03.06.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der Drehbrücke am Schokoladenmuseum  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt das Vorhaben der Eigentümerin der privaten Drehbrü-
cke am Schokoladenmuseum, der GbR Internationales Schokoladenmuseum Köln, 
diese umfassend zu sanieren. 
 
2. Der Rat stellt in Aussicht, dass sich die Stadt Köln an den Gesamtkosten mit 10%, ma-
ximal aber 400.000 Euro beteiligt, sofern die Gesamtfinanzierung durch die Eigentü-
merin sichergestellt wird. 
 
 
Wirtschaftsausschuss 06.06.2024 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
Ausschuss Kunst und Kultur 18.06.2024 
Finanzausschuss 24.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    400.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die historische Drehbrücke am Schokoladenmuseum (Baujahr 1894-1896) steht unter Denk-
malschutz. Sie gehört der GbR Internationales Schokoladenmuseum Köln, Eigentümer der 
GbR sind die gemeinnützige Imhoff Stiftung (94%) und die Hans Imhoff Stiftung (6%). Das 
Schokoladenmuseum ist das besucherstärkste Museum in Köln und ein wahrer „Touristen-
magnet“. Die Drehbrücke ist jedoch nicht nur zur Erschließung des Museums wichtig, sondern 
ein Wegerecht der Stadt Köln sichert der Öffentlichkeit auch den Zugang zum gesamten 
Rheinauhafen. Aus diesen Gründen besteht ein großes städtisches Interesse an der Sanie-
rung der Drehbrücke. 
2014 und 2021 fanden Bauwerksprüfungen statt, bei denen 127 Schäden festgestellt wurden. 
Es häufen sich Fehlfunktionen der Drehfähigkeit. Zum Erhalt der dauerhaften und fehlerfreien 
Drehfunktion der Brücke ist eine zeitnahe Sanierung unumgänglich. Die Eigentümerin hat 
dazu eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen und diese mit dem Amt für Denkmalschutz ab-
gestimmt. Vorgesehen sind u.a. Austausch und Instandsetzung der Maschinentechnik und 
Wiedereinbau der Hydraulik, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Instandhaltung von Stahl-
bauteilen der Konstruktion, der Geländer, von Betonteilen im Gehwegbereich sowie der Fahr-
bahn. Laut Studie werden die Gesamtkosten mit 4 Mio. Euro veranschlagt.

3 
Die Eigentümerin will die Finanzierung grundsätzlich selbst sicherstellen und dazu Fördermit-
tel u.a. aus dem Bundesprogramm „KulturInvest“ (INK) in Anspruch nehmen. Die Mittel sind 
im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Zuschüsse für 
investive Kulturmaßnahmen etatisiert. Die Eigentümerin bereitet derzeit eine Beantragung vor. 
Mit den geförderten Projekten soll die kulturelle Infrastruktur des Landes gestärkt und das 
breite Spektrum der Kulturmaßnahmen abgebildet werden. Der Bund beteiligt sich an der Fi-
nanzierung mit bis zu 50 Prozent der überprüfbaren Gesamtkosten und sieht eine Kofinanzie-
rung durch andere Ebenen der öffentlichen Hand vor. 
Das weitere Verfahren sowie die Sanierung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtkon-
servator und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Rheinland durchgeführt, da es sich 
hier um ein außergewöhnliches Industriedenkmal handelt. 
Die erforderlichen Aufwendungen im Jahr 2025 in Höhe von 400.000 Euro wird das Dezernat 
für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitales und Regionales im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets im Teilergebnisplan 
des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen ggf. durch Umschichtungen vorsehen.

Beratungsverlauf (5)

06.06.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.06.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1470/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.06.2024
Erstellt
30.04.2024 13:33