Mandari Insight

2561/2022

Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln eingereicht

Mitteilung Ausschuss 23.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 20.06.2023, TOP 6.2

Anlage 1B_Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf (Stellungnahmeinhalte) (Tabelle) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1C_Stellungnahme zu den Textlichen Festlegungen im Regionalplanentwurf (Stellungnahmeinhalte) (Tabelle) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1A_Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf (Übersicht der Stellungnahmeelemente) (Plandarstellung) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Stadtentwicklung Köln: Stellungnahme zum Regionalplanentwurf 2021: Steckbriefe zu den Flächen gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1B_Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf (Stellungnahmeinhalte) (Tabelle) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022

35677 Zeichen

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 zu TOP 10.32  
Stadtbezirk Innenstadt 
Ziel Bezug 
(Kennziffer) Stellungnahmeentwurf 
Siedlung 
ASB 1-102-XX3 Die ASB Festlegung ist über die gesamte bahnbegleitende Bebauung „Eifelwall“ vorzunehmen. 
ASB Wal-041 Colonius:  
Im Bereich zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße ist anstelle der bestehenden AFAB Festlegung im Sinne der 
Bestandsanpassung die Festlegung eines ASBs vorzusehen. Der FNP stellt in diesem Bereich SO Fernmeldeturm dar. 
Verkehr 
V-1-101-N01 Rheinquerung am Rheinauhafen (Fuß- und Radverkehr): Die Rheinquerung ist als "Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen 
(Bestand und Planung)" festzulegen, da für sie entsprechende Beschlüsse vorliegen, Planungen erfolgen und diese die 
Erschließungsqualität von Siedlungsbereichen maßgeblich determiniert. 
V-1-104-XXX Festlegungshinweis zur Zoobrücke im Rahmen der gesamthaften Stellungnahme zum Straßensystem erfolgt. 
V-1-104-N01 Rheinquerung an der Bastei (Fuß- und Radverkehr): Die Rheinquerung ist als "Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen 
(Bestand und Planung)" festzulegen, da für sie entsprechende Beschlüsse vorliegen, Planungen erfolgen und diese die 
Erschließungsqualität von Siedlungsbereichen maßgeblich determiniert. 
V-1-105-001 HP Deutzer Freiheit: Entsprechend dem Festlegungsvorgehen an vergleichbaren Standorten sollte ein weiterer Haltepunkt in der Lage 
HP Linie 1 und 9 vorgesehen werden. 
V-1-105-002 Hafen Deutz: Die Festlegung als Ort des Güterumschlags ist nicht korrekt und es ist davon abzusehen, da es nicht bestands-und/oder 
planentsprechend ist. 
Anlage 1B 
Seite 1 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 zu TOP 10.32   
Stadtbezirk Rodenkirchen 
Ziel 
Bezug 
(Kennziffer) Stellungnahmeentwurf 
Siedlung 
ASB 2-202-N01 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III im Sinne des Leitsatzes 
„Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen ÖV-Erschließungsqualität 
festzulegen. 
WB 2-204-002 Die Fläche ist als WB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne der Bestandsanpassung 
festzulegen und der ASB entsprechend zurückzunehmen.  
ASB 2-204-003 Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile 
mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen.  
ASB 2-204-004 Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile 
mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen.  
ASB 2-204-005 Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile 
mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen.  
GIB 2-205-002 Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Umwandlungsoptionen vor dem Hintergrund der dringend 
benötigten GIB Flächen und der besonderen Eignung des Standortes festzulegen. 
AFAB 2-206-003 Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB 
festzulegen. 
ASB 2-206-004 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III in ihrem gesamten Umfang 
festzulegen. Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen 
Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um die Erweiterung eines 
bestehenden Siedlungskörpers der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der 
Daseinsvorsorge und Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll. Die Fläche weist eine sehr 
gute (potenzielle) Erschließungsqualität auf insbesondere unter Berücksichtigung der geplanten Stadtbahnverlängerung. Zudem sind 
Teile bereits bauleitplanerisch überplant (FNP). 
ASB 2-206-008 Die ASB-Fläche ist nach Norden entsprechend der 226. Änderung des Flächennutzungsplanes: Rondorf Nordwest in Köln-Rondorf zu 
erweitern. 
Seite 2 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
GIB 2-208-007 Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Umwandlungsoptionen mit Blick auf die bestehende 
Nutzungssituation des Standortes festzulegen. 
ASB 2-209-015 Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne von Bestandsanpassung 
sowie des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen. 
GIB/
AFAB 
GIB-004-01 Die Festlegung des GIB ist auf Grundlage des bestehenden Ratsbeschluss (Vorlage Nr. 0052/2020) auf die Flächen außerhalb des 
bestehenden NSG N5 zu begrenzen.  
Hinweis: Abhängigkeit zur Stellungnahme betr. Flächen F-2-211-001 
Freiraum 
F-2-211-001 Auf Grundlage des bestehenden Ratsbeschluss (Vorlage Nr. 0052/2020) ist das bestehende NSG N5 in seiner gesamten Größe 
darzustellen und die Hafenfläche/bzw. den GIB bis zur Grenze des NSG zurückzunehmen. 
Hinweis: Abhängigkeit zur Stellungnahme betr. Flächen GIB-004-01 
F-2-212-001 Das NSG N 7 „Am Vogelacker“ ist auf Grund der rechtskräftigen Naturschutzgebietsaus-weisung als BSN festzulegen, da das Gebiet 
eine besondere Funktion im Biotopverbund einnimmt. 
Verkehr 
V-2-202-001 AS Bonner Verteiler ist im Sinne der Bestandssituation festzulegen. 
V-2-205-001 Die Straße ist wie im rechtsgültigen Regionalplan als "Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand 
und Planung)" festzulegen: Verbindung zw. BAB AS Eifeltor und L34 ist Teil des Lkw-Vorrangroutennetz 
V-2-206-N01 Die Straße ist als "sonstige Straße mit regionalplanerischer Bedeutsamkeit (Planung)" festzulegen, da für sie entsprechende 
Beschlüsse vorliegen, Planungen erfolgen und diese die Erschließungsqualität von Siedlungsbereichen maßgeblich determiniert. 
V-2-211-N01 Die Straße ist wie im rechtsgültigen Regionalplan als "Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand 
und Planung)" festzulegen. 
Seite 3 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 zu TOP 10.32   
Stadtbezirk Lindenthal 
Ziel Bezug 
(Kennziffer) Stellungnahmeentwurf 
Siedlung 
ASB ASB-077_1 Die ASB Festlegung ist entsprechend der Abgrenzung der im Verfahren befindlichen 221. Änderung des FNP - Innerer Grüngürtel zu 
präzisieren. Bedeutsam ist hier der Teilbereich der geplanten Erweiterung des Justizzentrums, dessen Parkhausflächen gem. 
Regionalplanentwurf nicht mehr als ASB festgelegt sind.  
GIB GIB-101 Die Rücknahme der GIB-Festlegung ist im Sinne des Ziels „GIB sichern und entwickeln“ rückgängig zu machen. Dies entspricht der 
aktuellen Bestandssituation (s.a. GE/GI-Ausweisung im  Flächennutzungsplan).  
WB ASB-017_1 Die im Vergleich zum rechtkräftigen Regionalplan vorgenommene Erweiterung des ASB in Richtung Süden über den Frechener Weg 
hinaus ist zurück zu nehmen, um eine mögliche Signalwirkung zur Bebauung des Grünzugs West nicht entstehen zu lassen.  
AFAB 3-306-001B* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB 
festzulegen. 
AFAB 3-308-002* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB 
festzulegen. 
AFAB 3-309-006 Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB 
festzulegen. 
Freiraum 
F-3-303-001 Im Sinne einer einheitlichen und kongruenten planerischen Behandlung der Friedhofsflächen im Stadtgebiet ist auch für den Friedhof 
Melaten eine Festlegung als BSLE vorzusehen. Zudem ist dieser im Landschaftsplan der Stadt Köln Bestandteil des LSG L 15 und 
weist einen prägenden Baumbestand auf. 
F-3-308-001 Nördlich des Lise-Meitner-Rings ist ausgehend von der bestehenden einheitlichen Ackernutzung und entsprechender Darstellungen 
und Festsetzungen in rechtskräftigen Bauleitplanen die Festlegung BSLE auszuweiten. 
Verkehr 
V-3-307-004 Die Festlegung des Streckenverlaufs sollte dem Beschluss der Vorlage 3454/2021 (Stadtbahnvorhabens Köln – Niederaußem; 
Verlängerung Linie 4) entsprechen. Entsprechend ist die Verbindung Weiden West - Widdersdorf der Linie 1 nicht darzustellen. 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104184) 
Seite 4 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
V-3-307-005 Die Festlegung des Streckenverlaufs sollte dem Beschluss der Vorlage 3454/2021 (Stadtbahnvorhabens Köln – Niederaußem; 
Verlängerung Linie 4) entsprechen. Entsprechend ist die Verbindung Weiden West - Widdersdorf der Linie 1 nicht darzustellen. 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104184) 
Seite 5 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 zu TOP 10.32  
Stadtbezirk Ehrenfeld 
Ziel 
Bezug 
(Kennziffer) Stellungnahmeentwurf 
Siedlung 
GIB/ 
ASB 
4-401-001 Der Bereich um das Max-Becker-Areal ist gem. politischen Beschluss zur Entwicklung eines Mischgebietes (Zielbild Weststadt) - wie 
im rechtskräftigen Regionalplan - als ASB festzulegen. 
GIB 4-405-XXX Die Fläche ist gem. Vorschlag der Stadt Köln (Modul II, Nachmeldung) unter Berücksichtigung des vorliegenden Bebauungsplans als 
zweckmäßige Ergänzung der Fläche 4-405-006 sowie Erweiterung an den Bestand als GIB Fläche in der gesamten vorgeschlagenen 
Ausdehnung festzulegen.  
ASB ASB-073_2 Die Rücknahme der ASB-Festlegung ist im gekennzeichneten Bereich rückgängig zu machen. Der Standort weist eine besondere 
Lagegunst hinsichtlich seiner ÖV-Erreichbarkeit auf, die im Sinne des Leitsatzes „Siedlungsentwicklung an der Schiene“ nutzbar 
gemacht werden soll.  
Hinweis: Freifläche mit Familienzentrum/Kindergarten in Parklage mit Spielplatz „Am Mühlenweg“, FNP stellt Grünfläche dar 
GIB GIB-238 Die Rücknahme der GIB-Festlegung (Reservefläche) ist vor dem Hintergrund des Flächenbedarfs rückgängig zu machen. 
Hinweis: Abgrenzung entspricht nach Westen GE Abgrenzung FNP 
KGV-001 AWB Sammel- und Umschlaganlage im Stadtteil Bickendorf, Flurstück 4962-076-2005: Der Standort ist mit dem entsprechenden 
Signet als Standort des kombinierten Güterverkehrs festzulegen. 
Freiraum 
F-4-405-001 Der bestehende BSN ist bis an den ausgewiesenen GIB zu vergrößern. 
Es besteht die Absicht, das NSG N 22 Baadenberger Senke, Stockheimer Höfe mit einer der nächsten Landschaftsplanänderungen 
um diese Flächen entsprechend zu erweitern. Der vorliegende Pflege- und Entwicklungsplan betrachtet diese Fläche bereits. 
F-4-405-002 Der festgelegte Freiraumbereich für „Aufschüttungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung Abfalldeponie ist zu streichen, da 
sich diese Fläche bereits in der Rekultivierung befindet und die Festlegung entsprechend nicht mehr die Bestandssituation abbildet. 
Seite 6 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 zu TOP 10.32  
Stadtbezirk Nippes 
Ziel Bezug 
(Kennziffer) Stellungnahmeentwurf 
Siedlung 
ASB 5-505-B01 Die Fläche ist als ASB festzulegen, um damit die Grundlage zur Behebung bestehender Missstände zu erhalten. 
GIB GIB-031_1 Die bestehende GIB-Festlegung des rechtskräftigen Regionalplans ist beizubehalten. 
ASB ASB-064_3 Die Fläche ist ausgehend von der bestehenden baulichen Situation bis zur Zoobrücke als ASB festzulegen. 
Freiraum 
F-5-505-001 Die Pferderennbahn in Weidenpesch ist als BSLE festzulegen. Sie ist mit randlich prägenden Baum- und Gehölzstrukturen im 
Landschaftsplan Köln im LSG L 8 ausgewiesen und wird insgesamt durch einen landschaftsprägenden Charakter bestimmt. Die 
baulichen Anlagen sind gut in das Landschaftsschutzgebiet integriert. In Teilen ist die Anlage während der Betriebszeiten öffentlich 
zugänglich, so dass eine Ausweisung als BSLE fachlich empfohlen wird. 
Verkehr 
V-5-504-003 Die Schienentrasse zur Anbindung der Fordwerke östlich der Industriestraße ist wie im rechtsgültigen Regionalplan als "Schienenweg 
für den überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen. 
V-5-504-004 Die Schienentrasse westlich der Emdener Straße ist wie im rechtsgültigen Regionalplan als "Schienenweg für den überregionalen und 
regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen. Mehrfach pro Woche findet Güterverkehr auf dieser Trasse statt. 
V-5-504-005 Die Schienentrasse ist zu verlängern bis in die "Spitze" Am Molenkopf und als "Schienenweg für den überregionalen und regionalen 
Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen. 
V-5-503-N01 Die Festlegung des Haltepunktes Boltensternstr. / Gürtel der Linie 13 ist entsprechend des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln (S. 
205) vorzusehen. (https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/dritter-nahverkehrsplan-12-2017.pdf)
V-5-504-N01 Die Festlegung des Haltepunktes Niehler Str. / Gürtel der Linie 13 ist entsprechend des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln (S. 205) 
vorzusehen. (https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/dritter-nahverkehrsplan-12-2017.pdf) 
Seite 7 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 zu TOP 10.32  
Stadtbezirk Chorweiler 
Ziel 
Bezug 
(Kennziffer) Stellungnahmeentwurf 
Siedlung 
ASB 6-601-011 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Anpassungsflächen Modul II festzulegen.  
Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen 
Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen bestehenden 
Siedlungskörper, der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und 
Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll.  
ASB 6-601-011A
&
6-601-011B*
Die entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln vorgelegten Erweiterungsflächen der bestehenden Ortslagen (Modul III) sind als 
ASB mit angepasster Abgrenzung festzulegen (siehe unten Abb. 2 Neuabgrenzungsvorschlag 6-601-011 (ehem. 6-601-011A & 6-
601-011B*)).
Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen
Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen bestehenden
Siedlungskörper, der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und
Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll. Erforderliche Regelungen zur Risikovorsorge sind
auf Grundlage differenzierter Untersuchungen im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung zu treffen.
ASB 6-602-053 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Anpassungsflächen Modul II festzulegen.  
Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen 
Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen bestehenden 
Siedlungskörper, der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und 
Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll.  
ASB 6-602-001A Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete 
Vorlage 2887/2019).  
Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen 
Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen bestehenden 
Siedlungskörper, der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und 
Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll. Erforderliche Regelungen zur Risikovorsorge sind 
auf Grundlage differenzierter Untersuchungen im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung zu treffen. 
ASB 6-607-005 Festlegung der Fläche als ASB entsprechend Vorschlag der Stadt Köln zu den Anpassungsflächen vorzusehen.  
Die Festlegung als ASB ist unter Berücksichtigung der Planungsabsicht der Landwirtschaftskammer vorzusehen. 
Seite 8 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
ASB 6-608-006A Die Neufestlegung des ASB ist in gleicher Tiefe nach Süden bis zum Chorweiler Zubringer zu erweitern (siehe unten Abb. 3 
Neuabgrenzungsvorschlag 6-608-006A). 
AFAB 6-608-006B Die vorgenommene Neufestlegung der GIB Fläche innerhalb des Freiraums südlich dem Friedhof Chorweiler ist zurückzunehmen 
und als AFAB festzulegen. 
AFAB 6-611-007 Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als 
AFAB festzulegen. 
GIB 6-611-008 GIB Erweiterungsfläche nördlich Roggendorf/Thenhoven: 
Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Abgrenzungsvorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III auch unter 
Würdigung der Resultate der erfolgten Umweltprüfung festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die Hinweise zu 
potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen sind im Rahmen der nachgeordneten Bauleitplanung präzise aufzunehmen und 
vertiefend zu untersuchen. 
GIB 6-611-B08 Ergänzung GIB Erweiterungsfläche nördlich Roggendorf/Thenhoven auf Vorschlag der BV 6: 
Die Fläche ist als GIB entsprechend dem von der Verwaltung geprüften Abgrenzungsvorschlag der BV im Rahmen der politischen 
Beratung der Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019).  
Freiraum 
F-6-601-001 Vorbehaltlich einer Nichtfestlegung der Bereiche als ASB, sind die Ortsrandflächen westlich von Langel und Rheinkassel bis zur 
GIB-Ausweisung entsprechend des LSG L 6 nach Landschaftsplan Köln als BSLE festzulegen 
F-6-602-001 Vorbehaltlich einer Nichtfestlegung der Bereiche als ASB, sind die Ortsrandflächen um Fühlingen als BSLE auszuweisen. 
Grundlage ist die Schutzausweisung des Landschaftsplans, der die LSGs L 5 und L6 sowie südwestlich der Ortslage das LB 6.22 
ausweist. 
F-6-611-001 Fläche als BSLE festzulegen, da selbige im Rahmen einer nächsten Landschaftsplanänderung in das LSG L 7 aufgenommen 
werden soll. Zudem stellt auch der Flächennutzungsplan entsprechende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. 
Verkehr 
V-6-601-002 Es handelt sich hier um eine mögliche Stadtbahnverlängerung der Linie 12 Richtung Rheinkassel/Langel. Die Festlegung der 
Stadtbahnverlängerung ist gem. Anmeldung im ÖPNV-Bedarfsplan zu verfolgen. 
V-6-606-001 Die Anschlussstelle K-Chorweiler/A57 ist festzulegen, da die Planung zum Ausbau als Vollanschluss aktiv betrieben wird. 
V-6-6XX-002 Die Trasse ist wie im rechtskräftigen Regionalplan bisher festzulegen. Sie ist als Maßnahme im NVP enthalten. 
Seite 9 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
Darstellung flächenspezifischer Neuabgrenzungsvorschläge Stadtbezirk Chorweiler 
Abb. 2: 
Neuabgrenzungsvorschlag Fläche 6-601-011 (ehem. 6-601-011A & 6-601-011B*) 
(rot angelegte Fläche = Fläche zur Festlegung als ASB) 
 (Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage BRK (2021): Entwurf Regionalplan Köln | ohne Maßstab) 
Abb. 3: 
Neuabgrenzungsvorschlag Fläche 6-608-006A 
(rot angelegte Fläche = Fläche zur Festlegung als ASB) 
 (Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage BRK (2021): Entwurf Regionalplan Köln | ohne Maßstab)
Seite 10 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 zu TOP 10.32  
Stadtbezirk Porz 
Ziel 
Bezug 
(Kennziffer) Stellungnahmeentwurf 
Siedlung 
AFAB/
ASB/
GIB 
7-712-076
und
7-712-077
Der festgelegte ASB ist auf die Grenzen des festgesetzten LB 7.24 zurückzunehmen und als BSN auszuweisen. 
Der Linder Bruch/ bzw. der Senkelsgraben ist im Landschaftsplan als LB 7.24 festgesetzt. Im landesweiten Biotopverbund ist die 
Fläche als Fläche mit herausragender Bedeutung ausgewiesen. Der FNP Köln stellt die Fläche als Grünfläche dar. In einem folgenden 
Lanschaftsplanänderungsverfahren soll die Fläche als NSG ausgewiesen werden. 
Hinweis: korrespondierend zur Stellungnahme zu F-7-712-001 
GIB 7-701-N04 Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete 
Vorlage 2887/2019). Die Umsetzung des Festlegungsvorschlags ist anzustreben, da sich diese Fläche angrenzend an einen GIB 
Bestand und mit unterschiedlichen Vorbelastungen aus dem Umfeld in besonderer Weise als solche eignet.  
ASB 7-702-013 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete 
Vorlage 2887/2019). Die Umsetzung des Festlegungsvorschlags ist u.a. im Sinne der Stärkung von Siedlungsstandorten an der 
Schiene anzustreben. 
Eine Umweltprüfung im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung für diese Fläche ist wünschenswert. 
AFAB 7-713-007* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB 
festzulegen. 
AFAB 7-713-009* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB 
festzulegen. 
AFAB 7-714-011B* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB 
festzulegen. 
ASB  ASB-420_2 Die neu festgelegte Zweckbestimmung „Militärische Einrichtung“ ist zu streichen.  
Die Langfristigkeit der Einrichtung ist über den gesamten Planungshorizont des Regionalplans in Frage zu stellen. Die für die 
Einrichtung erforderliche Flächensicherung konnte auch auf Grundlage des rechtskräftigen Regionalplans ohne 
Zweckbindungsfestlegung gelingen.  
KGV-002 Gremberghoven Bahnareal: Der Standort ist mit dem entsprechenden Signet als Standort des kombinierten Güterverkehrs 
festzulegen. 
Seite 11 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
Freiraum 
F-7-703-001 Im Sinne der Darstellung der Bestandssituation sollte die Festlegung „Oberflächengewässer“ beibehalten werden. 
F-7-704-002 Festlegung des südlichen Gremberger Sees als BSLE. Er liegt im rechtskräftigen LSG L23. 
F-7-708-001 Die Fläche des NSG N14 (Kiesgrube Wahn) ist als BSN festzulegen, da sie eine besondere Bedeutung als Trittstein im Biotopverbund 
hat und im landesweiten Biotopverbund als Gebiet mit herausragender Bedeutung ausgewiesen ist. 
F-7-708-002 Die im rechtskräftigen Regionalplan aufgeführte Zweckbindung „Abwasserbehandlungs- und -reinigungsanlage“ ist weiterhin 
festzulegen. Es ist eine heute bestehende Anlage, für die es im Kontext vorgesehener Entwicklungen konkrete Ausbaupläne gibt. 
F-7-712-001 Der festgelegte ASB ist auf die Grenzen des festgesetzten LB 7.24 zurückzunehmen und als BSN auszuweisen. 
Der Linder Bruch/ bzw. der Senkelsgraben ist im Landschaftsplan als LB 7.24 festgesetzt. Im landesweiten Biotopverbund ist die 
Fläche als Fläche mit herausragender Bedeutung ausgewiesen. Der FNP Köln stellt die Fläche als Grünfläche dar. In einem folgenden 
Lanschaftsplanänderungsverfahren soll die Fläche als NSG ausgewiesen werden. 
Hinweis: korrespondierend zur Stellungnahme zu 7-712-076 und 7-712-077 
F-7-712-002 Die Deponie Linder Mauspfad ist festzulegen als AFAB mit überlagernder Festlegung BSN und Regionaler Grünzug. Die Deponie 
befindet sich in der Rekultivierung. Anschließend im Rhein-Sieg-Kreis findet sich entsprechende BSN Festlegung. 
F-7-713-002 Abgrabungsgewässer Storchensee und Molch Weiher sind als BSN festzulegen. 
Sie sollen im Rahmen einer nächsten Landschaftsplanänderung als NSG auf Kölner Stadtgebiet ausgewiesen werden, eine 
Entsprechung als NSG besteht bereits im Rhein-Sieg Kreis. Auch der landesweite Biotopverbund weist diese Flächen mit 
herausragender Bedeutung aus. 
Verkehr 
V-7-709-001 Die Flughafenvorfahrt (Kennedystraße) ist weiterhin als Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bestand und Planung) 
festzulegen, da die Erreichbarkeit des überregional bedeutsamen Flughafens Köln/Bonn im Sinne von Grundsatz G.58 langfristig zu 
erhalten ist. 
V-7-711-001 Die festgelegte Trasse ist aus der vorliegenden Planung des Landesstraßenbedarfsplans zu übernehmen. 
V-7-711-N01 Die Ortsumgehung Zündorf ist im Landesstraßenbedarfsplan gelistet und entsprechend mit Anschluss an die L82n als "Straße für den 
vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen. 
V-7-714-002 Die Trasse im nördlichen Abschnitt (nördlich Ranzeler Str.) ist als räumlich definiert, d.h. als "Schienenweg für den überregionalen und 
regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen (s.a. aktuell gültigen Regionalplan). Dies folgt dem Beschluss des Rats der 
Stadt Köln zur Verlängerung die Stadtbahnlinie 7.   
Für diesen Abschnitt fehlt eine Umweltprüfung  im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung. Sie ist noch durchzuführen. 
Seite 12 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 zu TOP 10.32  
Stadtbezirk Kalk 
Ziel Bezug 
(Kennziffer) Stellungnahmeentwurf 
Siedlung 
AFAB 8-807-004 Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB 
festzulegen. 
AFAB 8-807-005* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB 
festzulegen. 
ASB 8-807-086 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Reserveflächen Modul II festzulegen (mitgezeichnete 
Vorlage 0621/2019).  
ASB 8-807-087 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Reserveflächen Modul II festzulegen (mitgezeichnete 
Vorlage 0621/2019). 
ASB 8-807-B02 Die Fläche ist vollumfänglich als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln festzulegen. Sie zeichnet sich durch eine 
besondere Lagegunst aus. Der Abriss des Autobahnzubringers würde sowohl die Schaffung eines Grünzugs zwischen Brück und 
Neubrück als auch eine Siedlungsentwicklung (anschließend an Brück) ermöglichen. 
ASB 8-808-088 Die Fläche ist vollumfänglich als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Modul II-Flächen im Sinne der 
Bestandssituation festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 0621/2019). 
ASB 8-808-006 Die Fläche ist vollständig als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen 
(mitgezeichnete Vorlage 2887/2019).  
Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen die räumlichen 
Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt. Wir erachten eine differenzierte, standortspezifische und die Steuerungsmöglichkeiten der 
Bauleitplanung berücksichtigende Vorgehensweise und schlagen eine bedingte Festlegung vor. 
KGV-003 AWB Müll - Umlade - Station Wikingerstraße: Der Standort ist mit dem entsprechenden Signet als Standort des kombinierten 
Güterverkehrs festzulegen. 
Verkehr 
V-8-806-001 Aus Sicht der Stadt Köln besteht kein Bedarf für die Festlegung der Landesstraße L286n im Regionalplan. Im Falle einer Festlegung 
verweist die Stadt Köln auf ein Umweltprüfungserfordernis. 
Seite 13 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
V-8-806-002 Die Anschlussstrecke zum bestehenden Stadtbahnbetriebshof Merheim ist entsprechend des Bestandes, d.h. ohne nördliche 
Erschließung, weiterhin festzulegen. 
V-8-808-003 Entsprechend des aktuellen Beschlusses ist der Haltepunkt festzulegen (zur Vorlage 0277/2021): "Die Verwaltung wird beauftragt in 
Gespräche mit dem NVR zu gehen, um die mögliche Einrichtung eines Haltepunkts in Rath/Heumar an der Eiler Straße in den 
Planungen offen zu halten." 
V-8-809-001 Die Trasse ist im NVP sowie in der ÖPNV Roadmap enthalten, wenn auch nicht räumlich final verortet. Entsprechend ist die Trasse als 
"Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr ohne räumliche Festlegung" festzulegen, sowie die Verbindungsspanne 
bis zum Kreuzungspunkt der Stadtbahnlinie 1 und der L 286n verlängert festzulegen (vgl. 3. NVP Abbildung 8-6). 
V-8-8XX-001 Die Verlängerung der Linie 13 ab Bf Mülheim über Frankfurter Str. bis HP Köln-Ostheim soll langfristig entsprechend des 
Nahverkehrsplans realisiert werden. Entsprechend ist die Trasse als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr 
(Bestand und Planung) festzulegen. 
Seite 14 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 zu TOP 10.32  
Stadtbezirk Mülheim 
Ziel Bezug 
(Kennziffer) Stellungnahmeentwurf 
Siedlung 
GIB 9-901-009 Die Fläche ist als GIB vollumfänglich entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu sog. Umwandlungsoptionen vor dem Hintergrund 
der bereits bestehenden Situation festzulegen. 
AFAB 9-903-001 Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB 
festzulegen. 
ASB 9-903-091 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu Anpassungsflächen (Modul II) im Sinne der Anpassung an den 
Bestand festgelegt werden. 
ASB ASB-098 Die Rücknahme der ASB Festlegung im Bereich östlich A3 und nördlich B506 ist im Sinne der Bestandssituation rückgängig zu 
machen. An der ASB Festlegung ist festzuhalten.  
ASB 9-905-095 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu Anpassungsflächen (Modul II) im Sinne der Anpassung an den 
Bestand festzulegen. 
ASB 9-905-097 Die Neufestlegung des ASB ist am Bestand zu orientieren (Bitte um Überprüfung der Abgrenzung). Dabei ist die Grenze des FFH-
Gebietes zu berücksichtigen. Die angrenzende bedeutsame Biotop-Verbundzone in Nord-/Südrichtung ist als AFAB – wie vorgesehen 
– festzulegen, um Verbindungsfunktion auch planerisch zu dokumentieren.
ASB/
AFAB 
9-905-002 Die als ASB neu festgelegte Fläche ist entsprechend dem Festlegungsvorschlag der Stadt Köln zu den sog. Optionsflächen (Modul III) 
zu reduzieren. Die Neufestlegung von ASB nördlich dieser wird nicht mitgetragen, da es sich um eine Auenlandschaft handelt und 
faktisch ist keine weitere Entwicklung aufgrund der Topographie möglich ist.  
ASB 9-905-003 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu Anpassungsflächen (Modul II) im Sinne der Anpassung an den 
Bestand festgelegt werden. 
ASB ASB-047-01 Die ASB-Festlegung der Fläche ist gem. rechtskräftigem Regionalplan beizubehalten. Die pauschale Streichung von 
Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und 
wird als nicht sachgerecht beurteilt. Erforderliche Regelungen zur Risikovorsorge sind auf Grundlage differenzierter Untersuchungen 
im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung zu treffen. 
Seite 15 von 16

Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 
ASB ASB-047-02 Die ASB-Festlegung der Fläche ist gem. rechtskräftigem Regionalplan beizubehalten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der 
bestehenden ÖV-Erschließungsqualität (Nähe zu Stadtbahnhalt) zu befürworten. 
Hinweis: unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zu Fläche 9-906-006* 
ASB 9-908-105 Die Fläche ist entsprechend der bestehenden Abgrenzung um rechtkräftigen FNP festzulegen. 
AFAB GIB-029-01 Die Fläche ist vollumfänglich als AFAB festzulegen. 
ASB AFAB-002 Die Neufestlegung von ASB sollte ausschließlich im Sinne der Bestandsanpassung erfolgen und auf diesen begrenzt sein. 
Freiraum 
F-9-905-001 Die Fläche ist als AFAB mit überlagernder Festlegung BSLE und Regionaler Grünzug festzulegen. Die Festlegung der Fläche als ASB 
ist zurückzunehmen. Die Flächen östlich der Mielenforster Straße liegen im LSG L 25 und sind der Aue der Strunde zuzuordnen. Im 
FNP sind diese als Grünfläche dargestellt und weisen einen prägenden und erhaltenswerten landschaftlichen Charakter aus. 
F-9-905-002 Die Fläche ist auf Kölner Stadtgebiet als AFAB mit überlagernder Festlegung als BSN anknüpfend an die angrenzende Festlegung 
festzulegen. Im Übergang zur Schluchter Heide auf Stadtgebiet Bergisch Gladbach weisen die Flächen südlich der Refrather Straße 
einen Mix aus extensivem Grünland, Feuchtbereichen und Gehölzgruppen auf und haben somit eine besondere naturschutzfachliche 
Wertigkeit. Eine nähere Prüfung zur Ausweisung eines NSG steht noch aus. 
F-Rhein
(gesamt-
städtisch)
Dieses überörtliche FFH-Gebiet ist als BSN festzulegen. Das Natura 2000- bzw. FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen 
Emmerich und Bad Honnef einschließlich der Buhnenfelder“ (DE-4405-301) weist auch auf Kölner Stadtgebiet Teile des Rheins und 
der angrenzenden Uferbereiche als Schutzgebiet aus. 
Verkehr 
V-9-901-006 Die Festlegung als Ort des Güterumschlags ist nicht korrekt und es ist davon abzusehen, da es nicht bestands-und/oder 
planentsprechend ist. 
V-9-905-001 Die vorgenommene Verlängerung der Linie Richtung Norden über die Paffrather Str. als Straße für den vorwiegend überregionalen 
und regionalen Verkehr ist vor dem Hintergrund der nicht gegebenen regionalen Bedeutsamkeit der Straße zurückzunehmen. 
V-9-905-002 Aus Sicht der Stadt Köln besteht kein Bedarf für die Festlegung der Landesstraße L286n im Regionalplan. Im Falle einer Festlegung 
verweist die Stadt Köln auf ein Umweltprüfungserfordernis. 
V-9-907-001 Die L101 ist im GVK mit neuer Linienführung im Bereich Dünnwald enthalten und entsprechend festzulegen. 
V-9-907-002 Die L101 ist im GVK mit neuer Linienführung im Bereich Dünnwald enthalten und entsprechend festzulegen. 
Seite 16 von 16

Anlage 1C_Stellungnahme zu den Textlichen Festlegungen im Regionalplanentwurf (Stellungnahmeinhalte) (Tabelle) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022

28637 Zeichen

1 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
hier: Stellungnahme der Stadt Köln zu dem textlichen Teil der Planunterlage (Textliche Festlegungen, Begründung, Umweltbericht) 
gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 (Regionalplanentwurf Stand November 2021)  
lfd 
Nr. 
Bezug 
(Kapitel, Ziff. Pkt., 
Seite o.g. Dokument) 
Stellungnahmeentwurf 
1 Einführung 
./. ./.  
2 gesamträumliche Aspekte 
1 Textliche 
Festlegungen 
Kap. 2.1 G.1, S. 42 
Kap. 2.1 G.2, S. 45 
Kap. 2.1 G.3, S. 46 
G.1 Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen
G.2 Bereiche mit klimaökologischer Bedeutung sichern und entwickeln
G.3 Grün- und Freiflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion sichern und entwickeln
Anpassungsvorschlag:
In der Formulierung der Grundsätze ist darauf hinzuweisen, dass die Flächen mit hohem 
Kaltluftentstehungspotenzial bzw. mit hoher Bodenfunktion „Regler“ für den Wasserhaushalt im 2-Meter-Raum 
sind. 
2 Begründung 
Kap. 2.3, Zu G.9, S. 
31 
G.9 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern
Hier sollte der Bezug zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit hergestellt werden.
Anpassungsvorschlag:
Dies bezieht sich sowohl auf die Information und Abstimmung zu räumlichen und infrastrukturellen Planungen als 
auch auf Kooperationen in zahlreichen landwirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und 
sozialen Bereichen. 
3 Siedlungsraum 
3 Begründung 
Kap. 3.1.2, Zu Z.3, 
S. 39
Z.3 Siedlungsentwicklung am Bedarf ausrichten
Siedlungsbereiche in sog. HQextrem-Lagen, welche aufgrund des Beschlusses des Regionalrats vom 24.09.2021 
pauschal als festgelegte Siedlungsbereiche aus dem Regionalplanentwurf gestrichen wurden und für die die 
Anlage 1C

2 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 
Kompensation und Abbildung der entfallenden Flächenpotenziale an raumverträglichen Standorten nicht möglich 
sein wird, sind in die Siedlungsbereichsfestlegungen des Planentwurfes wieder aufzunehmen.  
Im Rahmen einer kritischen Überprüfung wurde, auch in Abstimmung mit den StEB Köln, festgestellt, dass die 
pauschale Herausnahme weder rechtlich erforderlich noch sachlich geboten ist. Die in Frage stehenden 
Siedlungsbereiche befinden sich sämtlich außerhalb der Hochwasserbereiche, sondern in so genannten 
Riskobereichen.  
Mit Inkrafttreten des Hochwasserschutzgesetzes II (2018) wurde im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit 
§ 78b „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ auf Bundesebene auch Regelungen z
u
S
iedlungsbereichen in HQextrem Lagen geschaffen. In diesen Gebieten sind bei der Ausweisung neuer
Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen
H
ochwasseraspekte zu berücksichtigen. Bauliche Anlagen sollen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko
angepas
sten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert
w
erden. Ein Entwicklungstopp ist hier nicht notwendig im Regionalplanentwurf umzusetzen, zudem in Absatz 2 §
78b WH
G die weitergehenden Rechtsvorschriften der Länder unberührt bleiben.
Im Falle von HQextrem, das einem HQ500 entspricht, sind auf Kölner Stadtgebiet z.B weite Teile der Altstadt 
betroffen. Hier und in anderen Bereichen, die in Bereichen des HQextrem liegen, gelten die Maßgaben, die im Falle 
des Eintritts dieses Ereignisses in so genannten Risikobereichen notwendig werden, so dass auch 
Siedlungsbereiche mit Bestand in die Regionalplanfestlegungen aufgenommen werden können. Dies gilt 
besonders für die Bereiche, innerhalb derer bereits verbindliche Bauleitpläne bestehen, die aber dennoch aus den 
Festlegungen des Regionalplans herausgenommen wurden. In den neu festzulegenden Siedlungsbereichen 
können in den nachgeordneten Planungsebenen (vorbereitende und verblindliche Bauleitplanung) weitere 
Regelungen auf Grundlage von vertiefenden und differenzierten Untersuchungen zur Risikovorsorge getroffen 
werden. Weiterhin stehen umfangreiche Maßgaben im Rahmen des sich dann anschließenden 
bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren in Form von Auflagen für alle Neubauvorhaben zur Verfügung, 
so dass auf die Situation, die durch ein HQ
extrem entsteht, auch entsprechend baulich reagiert werden kann.  
Daher wird im Rahmen der Stellungnahme für all diese Flächen (139 ha ASB, 12 ha GIB) die Wiederaufnahme der 
Darstellung als Siedlungsbereich gefordert.  
Die bei einem HQextrem geforderten Aspekte der Hochwasservorsorge können durch die Aufnahme von 
Regelungen zur hochwasserangepassten Entwicklung in die Regionalplanungen umgesetzt werden. 
4 Begründung 
Kap. 3.2.1, S 74 
Allgemeine Siedlungsbereiche 
Im Text wird unter „Festlegungen zu ASB“ auf die Maßstäblichkeit des Regionalplanes und die 
Darstellungsschwelle von 10 ha hingewiesen. In den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf sind

3 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung       Stand: 28.06.20222 
jedoch z. T. sehr kleinräumigen Anpassungen erfolgt. Der Planentwurf sollte dahingehend überprüft werden und 
die sehr kleinräumigen Anpassungen entsprechend der angestrebten Maßstäblichkeit zu Gunsten der 
angrenzenden ASB und GIB-Bereiche wieder zurückgenommen werden. 
5 Begründung 
Kap. 3.3.1 C, zu 1 u. 
2, S. 87 
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen 
Grundsätzlich sind entsprechend des Landesentwicklungsplans (LEP) neue Bereiche für GIB und ASB an 
bestehende Siedlungsbereiche anzuknüpfen. Aufgrund des erheblichen Deltas zwischen der Bedarfsfestsetzung 
und der im Regionalplanentwurf festgesetzten Bereiche wird darum gebeten zu prüfen, ob für nicht in den Entwurf 
aufgenommene Flächen aufgrund des hervorragenden Anschlusses an die BAB eine Ausnahme von den Zielen 
und Grundsätzen der Landesplanung gemacht werden kann. Zwar können auch hierdurch die endogenen 
Siedlungs- bzw. Gewerbe – und Industrieflächen der Stadt Köln nicht annährend gedeckt werden. Dennoch ist 
festzustellen, dass andere Potenzialflächen mit Siedlungsanschluss innerhalb des Stadtgebiets nicht in 
ausreichender Anzahl vorhanden sind. Für ein ausgeglichenes Verhältnis von ASB- und GIB-Flächenangeboten 
auf dem Stadtgebiet Kölns sowie dem Erhalt von mittel- bis langfristig zur Verfügung stehenden Potenzialflächen 
sollten entsprechend auch Ausweisungen ohne Siedlungsanschluss nicht kategorisch ausgeschlossen, sondern 
ermöglicht werden. 
Anpassungsvorschlag: 
Ausnahmen dienen der Sicherung von Bestandsunternehmen und der Verbesserung bei großem Flächendefizit in 
einer Kommune und somit der Sicherung eines ausreichenden Flächenangebotes unter Vermeidung neuer 
Flächeninanspruchnahmen von raumordnerischem Freiraum in weiter Entfernung zu zentralen 
Wirtschaftsbereichen und zum Schutz seiner Funktionen. 
6 Textliche 
Festlegungen 
Kap. 3.3.1, Z.10, S. 
72f 
Z.10 GIB sichern und entwickeln 
In den Erläuterungen zu Ziel 10 wird ausgeführt, dass innerhalb der GIB alle Planungen und Maßnahmen durch 
die kommunale Bauleitplanung auszuschließen sind, die nicht mit der vorrangigen Funktion der gewerblichen und 
industriellen Nutzung vereinbar sind und diese erheblich einschränken. Hierzu zählen auch Anlagen für kirchliche, 
kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Flächen für Freiflächensolaranlagen und 
Windenergieanlagen. 
Ein Ausnahmetatbestand wird für den Fall definiert, dass es im Einzelfall erforderlich sein kann zur Gliederung der 
Baugebiete und zur Umsetzung von bereits bestehenden Abstandserfordernissen, zur Umsetzung des G.18 GIB 
vor heranrückenden Nutzungen schützen oder zur Sicherung eines bestehenden Betriebes, verbindliche 
Bauleitplanung für Gewerbegebiete durchzuführen, die der Unterbringung von nicht wesentlich störenden und 
nicht störenden Gewerbebetrieben dient. Dies soll aber nur dann zulässig sein, wenn sie die

4 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung       Stand: 28.06.20222 
Rücksichtnahmepflicht zu bestehenden Emittenten (z.B. Störfallbetriebe) nicht beeinträchtigt und geplante oder 
bestehende gewerblich-industrielle Nutzungen nicht erheblich eingeschränkt werden. Dies habe die Kommune im 
Anpassungsverfahren gemäß LPlG NRW darzulegen. 
Kritisch zu sehen sind hier insbesondere die sich aus diesem Ziel ergebenden grundsätzlichen Ausschlüsse von in 
Gewerbe- und Industriegebieten allgemein zulässigen Nutzungen. Zum einen würde sich daraus z. B. ein 
grundsätzlicher Ausschluss von Freiflächensolaranlagen in einem Gewerbegebiet ergeben, die gemäß § 8 
BauNVO als Gewerbebetriebe aller Art aber grundsätzlich zulässig sind. Insbesondere bei gewerblichen Flächen, 
die z. B. aufgrund ihres Zuschnittes oder ihrer Topografie für eine bauliche Nutzung schlecht geeignet sind, sollte 
ein Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes diese Nutzungsmöglichkeit nicht grundsätzlich 
ausschließen, um auch derartige Nutzungen z. B. auf Restflächen zu ermöglichen. Hinsichtlich der möglichen 
Errichtung von Windenergieanlagen können die gleichen Argumente angeführt werden, da auch hier Restflächen 
z. B. am Rand von Industrie- bzw. Gewerbegebieten als Standorte durchaus geeignet sein könnten. 
Zudem wird der Ausschluss von Anlagen für sportliche Zwecke als kritisch angesehen, da diese gemäß § 8 Abs. 2 
Nr. 4 BauNVO in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig sind. Aufgrund der von diesen Anlagen ausgehenden 
Emissionen und der damit erforderlichen Abstände zur nächsten Wohnbebauung sind innerhalb der ASB kaum 
geeignete Standorte für intensiv genutzte Sportanlagen zu finden, da hier Konflikte mit der benachbarten 
Wohnbebauung entstehen. 
Anpassungsvorschlag: 
Die Erläuterungen zu Z.10 sind dahingehend anzupassen, dass alle in Gewerbegebieten gemäß § 8 Abs. 2 
BauNVO zulässigen Nutzungen auch in den GIB grundsätzlich zulässig sind. 
Falls ein Ausschluss von gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen in der kommunalen Bauleitplanung 
innerhalb der GIB erfolgen soll, ist das vor dem Hintergrund der kommunalen Planungshoheit nur durch die 
Festlegung eines Grundsatzes der Raumordnung vorstellbar. 
7 Textliche Festlegung 
Kapitel 3.3.2.1, Z.11,  
S.73 f.  
Z.11 GIBinterkommunal sichern und umsetzen 
Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt.  
Wünschenswert ist hier eine Berücksichtigung der bereits im stadtregionalen Kontext u.a. seitens der Kooperation 
S.U.N. differenziert untersuchten Standortvorschläge, welche bislang keinen Eingang in die Zeichnerischen 
Festlegungen fanden. Solche Festlegungen gewährleisteten die planerische Umsetzung der GIB-Flächendefizite 
für die Stadt Köln zumindest in Teilen im räumlich-funktionalen Kontext zur Stadt.

5 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung       Stand: 28.06.20222 
 4 Freiraum  
8 Textliche 
Festlegungen und 
Umweltbericht 
Methodische Berücksichtigung der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts 
Die Erkenntnisse der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts in den textlichen und zeichnerischen 
Festsetzungen sollten transparenter dargelegt werden. Diskrepanzen aus den kommunal vorliegenden 
Grundlagendaten, hier insbesondere zu den Eingangsdaten zu den natürlichen Bodenfunktionen und der 
Klimaanalyse sollten klarer herausgearbeitet und erläutert werden. Dies insbesondere auch zur Vermeidung von 
methodischen Schwächen.  
Weiterhin ist der Abwägungsprozess zu den einzelnen Flächen für die Siedlungsentwicklung (ASB und GIB) und 
der Infrastruktur gegenüber der Gewichtung des Freiraums nicht nachvollziehbar und sollte daher ebenfalls 
ausführlich dargelegt werden, 
Dies wird anhand der folgenden Sachverhalte aufgezeigt: 
1. Die Belange der Siedlungsentwicklung wurden als Ziele und Grundsätze sehr konkret formuliert, hingegen 
die Belange „Anpassung an den Klimawandel“ und Bodenschutz im LEP (2020) und REP-Entwurf (2021) 
lediglich als unverbindliche zu berücksichtigende Grundsätze. Es fehlt an konkretisierenden, verbindlichen 
Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen. 
2. Die Ziele des neuen Klimaanpassungsgesetzes NRW (2021) wurden unzureichend berücksichtigt. Bei der 
Formulierung von Zielen wurden die klimawandelbezogenen Aspekte des Bodenschutzes zum Erhalt und 
Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit natürlicher Boden(teil)funktionen hinsichtlich des 
Bodenwasserhaushaltes im 2-Meter-Raum für den Freiraum (AFAB, WB) und den Siedlungsraum (ASB, 
ASBz und GIB) nicht berücksichtigt. Es fehlt an konkretisierenden, verbindlichen Vorgaben in den 
Grundsätzen für die nachfolgenden Planungsebenen und - verfahren hinsichtlich der Anpassung an den 
Klimawandel. 
3. Die Ziele des Landesbodenschutzgesetzes NRW (2001) wurden unzureichend in wenig verbindlichen und 
nur reflektorischen Grundsätzen für den Freiraum berücksichtigt. Für den Siedlungsraum fehlen Aussagen 
zum Schutz der natürlichen Bodenfunktionen gänzlich. Es sind Ziele zum Schutz der natürlichen 
Bodenfunktionen sowohl im Frei- als auch im Siedlungsraum zu formulieren. Der Umweltbericht geht auf 
die Differenzierung der Bodenfunktionen nicht ein. Daher fehlen konkretisierende verbindliche Vorgaben 
auf den nachfolgenden Planungsebenen hinsichtlich des Bodenschutzes. 
9 Textliche 
Festlegungen 
G.24 Bodenschutz, Funktionen von Böden erhalten 
Anpassungsvorschlag:

6 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung       Stand: 28.06.20222 
Kap. 4.1.2 G.24, S. 
92 
In diesem Grundsatz sind die kursiv hervor gehobenen Ergänzungen bzw. Änderungen aufzunehmen: 
Bei Planungen und Maßnahmen im regionalplanerisch festgelegten Siedlungsraum sollen Böden, insbesondere in 
den nicht überbauten Freiflächen, die aufgrund ihrer natürlichen Funktionen oder aufgrund ihrer Bedeutung als 
Archiv der Natur - und Kulturgeschichte eine hohe bis sehr hohe Schutzwürdigkeit besitzen, nach Möglichkeit 
erhalten werden. 
Ist die Inanspruchnahme von Böden mit hoher und sehr hoher Funktionserfüllung im Siedlungsraum und Freiraum 
nicht zu vermeiden, soll die Flächeninanspruchnahme sparsam und schonend erfolgen, potenzielle 
Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen der nicht überbauten Planbereiche vermieden und die Verluste 
der natürlichen Bodenfunktionen durch geeignete bodenfunktionale Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Anpassung 
an den Klimawandel kompensiert werden. 
10 Textliche 
Festlegungen 
Kap 4.1.3, S. 94 ff.  
Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus im Freiraum  
Die Freizeitnutzungen sollen grundsätzlich den landschaftsorientierten Erholungsnutzungen vorbehalten sein. In 
Köln befinden sich in den Freiräumen, die in der Regel Regionale Grünzüge sind, umfangreich Sportvereine und 
Freizeitnutzungen bis hin zum RheinEnergiestadion. Die Kölner Grüngürtel sind explizit für eine solche 
Freizeitnutzung konzipiert 
Anpassungsvorschlag: 
Sofern regionale Grünzüge weitestgehend bzw. fast vollständig von zusammenhängenden, urban gepägten 
Siedlungsbereichen umschlossen sind, sollten Freizeitnutzungen in diesen Bereichen regelmäßig bzw. 
mindestens aber als Ausnahmeregelung möglich sein. 
 5 Infrastruktur  
11 Begründung 
Kap. 5.2.3.3, zu 
Z.38, S. 192 
Z.38 Standorte für raumbedeutsame Anlagen der Solarenergie raumverträglich steuern 
Im Gegensatz zur Nutzung im Freiraum sind die Bauflächen der Freiflächensolaranlagen in Siedlungsbereichen 
laut textlicher Festsetzung grundsätzlich zulässig. In den zeichnerischen Festlegungen zeigte sich, dass im RP-
Entwurf teilweise insbesondere in Autobahnnähe ASB und GIB-Flächen in AFAB oder WB umgewandelt wurden. 
Diese Flächen könnten sich für Freiflächensolaranlagen anbieten und sollten daher weiterhin als ASB oder GIB-
Flächen mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen werden. 
12 Textliche 
Festlegungen       
G.52 Flächendeckende Radverkehrsinfrastruktur entwickeln 
Das bestehende Radverkehrsnetz NRW erfüllt die Funktion eines regionalen Radwegenetzes gemäß Fahrrad- 
und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) nicht. Das bestehende Radverkehrsnetz NRW stellt vielmehr ein

7 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung       Stand: 28.06.20222 
Kap. 5.1.2, G.52, 
Kasten, S.131 
heterogenes Netz aus Verbindungen unterschiedlicher Funktion, Ausbaustandards und Verbindungsqualitäten 
dar. Es kann somit nur als Basisnetz einer regionalen Entwicklung dienen. Die regionalen Potenziale des 
Radverkehrs lassen sich ausschließlich durch die Entwicklung von Radschnellverbindungen und Radwegen mit 
erhöhtem Ausbaustandard ausschöpfen. 
Anpassungsvorschlag: 
Änderung Formulierung G.52: 
„G.52 Flächendeckendes regionales Radverkehrsnetz mit erhöhtem Ausbaustandard entwickeln 
Es ist ein flächendeckendes Netz aus qualitativ hochwertigen Radwegen mit erhöhtem Ausbaustandard für den 
Alltags- und Freizeitverkehr zu entwickeln.“ 
13 Textliche 
Festlegungen        
Kap. 5.1.2, G.52 -1, 
S.131  
G.52 Flächendeckende Radverkehrsinfrastruktur entwickeln 
Das bestehende Radverkehrsnetz NRW erfüllt die Funktion eines regionalen Radwegenetzes gemäß Fahrrad- 
und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) nicht. Das bestehende Radverkehrsnetz NRW stellt vielmehr ein 
heterogenes Netz aus Verbindungen unterschiedlicher Funktion, Ausbaustandards und Verbindungsqualitäten 
dar. Es kann somit nur als Basisnetz einer regionalen Entwicklung dienen. Die regionalen Potenziale des 
Radverkehrs lassen sich ausschließlich durch die Entwicklung von Radschnellverbindungen und Radwegen mit 
erhöhtem Ausbaustandard ausschöpfen. 
Darüber hinaus wird es mit Blick auf eine klimawandelgerechte Raumentwicklung und der damit einhergehenden 
Förderung des Umweltverbundes für geboten gehalten, dass der Regionalplan nicht nur in der Erläuterungskarte 
I2 (Anhang 4), sondern auch im Hauptplan Festlegungen zu Radschnellverbindungen trifft. Hier sollten analog zu 
den Verkehrselementen „Straße“ und „Schiene“ bereits vorhandene, aber auch geplante Radschnellverbindungen 
mit aufgenommen werden.  
Anpassungsvorschlag: 
Anpassung Erläuterungstext: 
„Vorhandene und geplante Radschnellverbindungen sind in den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans 
aufgenommen. Darüber hinaus findet sich eine Übersicht des bestehenden regionalen Radwegenetzes sowie der 
Planungen von Radschnellwegen und Radwegen mit erhöhtem Ausbaustandard im Regierungsbezirk Köln in 
Erläuterungskarte I2 (Anhang A4). Diese zeigt kein Konzept oder Zielnetz, sondern stellt aufgrund des derzeitigen 
Entwicklungsstands der regionalen Radverkehrsplanung lediglich eine Momentaufnahme des 
regionalbedeutsamen Radwegebestands und der Planung schneller Radverkehrsverbindungen zum Zeitpunkt der 
Planaufstellung dar. Eine Aktualisierung der Erläuterungskarte I2 ist innerhalb eines Jahres nach Beschluss über

8 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung       Stand: 28.06.20222 
die Radvorrangnetze und den Bedarfsplan für Radschnellverbindungen gemäß FaNaG als rechtsverbindliches 
Zielnetz vorzunehmen.“  
14 Erläuterungskarte I2 
(Anhang A4 der 
Textlichen 
Festlegungen) 
Erläuterungskarte I2 Radwege 
Das bestehende Radverkehrsnetz NRW erfüllt die Funktion eines regionalen Radwegenetzes gemäß Fahrrad- 
und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) nicht. Das bestehende Radverkehrsnetz NRW stellt vielmehr ein 
heterogenes Netz aus Verbindungen unterschiedlicher Funktion, Ausbaustandards und Verbindungsqualitäten 
dar. Es kann somit nur als Basisnetz einer regionalen Entwicklung dienen. Die regionalen Potenziale des 
Radverkehrs lassen sich ausschließlich durch die Entwicklung von Radschnellverbindungen und Radwegen mit 
erhöhtem Ausbaustandard ausschöpfen. 
Anpassungsvorschlag: 
Anpassung in Legende:  
„Radschnellwege“ umbenennen in „Radschnellverbindungen“ 
Ergänzung Erläuterungskarte I2:  
Für das Stadtgebiet Köln einschließlich der Verbindungen zu den Nachbargemeinden bittet die Stadt Köln 
zusätzlich zu den bereits in der Erläuterungskarte I2 dargestellten Routen weitere Routen aufzunehmen. Dies 
betrifft Radschnellverbindungen, für die bereits ein Beschluss vorliegt: 
- Radschnellweg Köln – Frechen (2554/2019 - Radschnellweg Köln – Frechen) 
- Radschnellwegring um die Kölner Innenstadt (s. https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=551884&type=do) als Verteiler aller regionalen Verbindungen (Grundsatzbeschluss 
1171/2016 – Radverkehrskonzept Innenstadt mit Radschnellwegring) ohne räumliche Festlegung. Die 
räumliche Lage wird noch bestimmt. 
- Rechtsrheinische RadPendlerRouten (0665/2019 – Machbarkeitsstudie leistungsfähige RadPendlerRouten 
im Rechtsrheinischen) 
Darüber hinaus gibt es Planungen für Radschnellverbindungen, die über zwei Kommunen führen und die sich im 
Entwurfsstadium befinden. Für diese Radschnellverbindungen wird derzeit eine Beschlussvorlage für das 
Stadtgebiet Köln in Verbindung mit den Nachbargemeinden vorbereitet. Eine konkrete Meldung kann 
voraussichtlich erst nach dem 31.08.2022 erfolgen. Aufgrund der regionalen Bedeutung wird angeregt, dass eine 
Meldung nach erfolgter Beschlussfassung an die Regionalplanungsbehörde zwecks Überführung in den 
Regionalplan gemeldet werden kann.

9 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung       Stand: 28.06.20222 
15 Begründung         
Kap. 5.1.2, G. 55 
Tabelle 20, S. 168 
G.55 Festlegungen für sonstige regionalbedeutsame Schienenplanungen berücksichtigen 
Die Übersicht über sonstige regionalbedeutsame Schienenwege im Regierungsbezirk Köln (Tabelle 20) sollte alle 
im Nahverkehrsplan (NVP) vorgesehenen Stadtbahnstrecken enthalten. 
Anpassungsvorschlag: 
Ergänzung der Tabelle 20 „Übersicht sonstiger regionalbedeutsamer Schienenwege im Regierungsbezirk Köln“: 
- Meschenich Nord – Meschenich Süd (in der Plandarstellung bereits enthalten) 
- Stadtbahnanbindung des Stadtteils Neubrück (Verbindungsspange zwischen den Linien 1 und 9) 
- Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 rechtsrheinisch ab der heutigen Endhaltestelle „Zündorf“ an der Wahner 
Straße bis Langel (Verknüpfung zur geplanten Verbindung Bonn – Niederkassel – Köln-Godorf) 
- Linksrheinische Gürtelverlängerung ab der heutigen Endhaltestelle „Sülzgürtel“ bis Bayenthalgürtel mit 
Verknüpfung zur Nord-Süd Stadtbahn; Verlängerung bis Rheinufer angedacht  
- Rechtsrheinische Gürtelverlängerung ab „Bahnhof Mülheim“ über Frankfurter Straße bis Haltestelle 
„Ostheim“ bzw. bis S-Bahn-Haltepunkt „Frankfurter Straße“ 
- Stadtbahnanbindung Pesch, Esch/Auweiler als Verlängerung der heutigen Linie 5 
- Stadtbahnanbindung Kasselberg, Rheinkassel, Langel und GE-Gebiet Feldkassel ab heutiger 
Endhaltestelle „Merkenich“ 
16 Begründung         
Kap. 5.1.2, G. 55 
Tabelle 20, S. 168 
G.55 Festlegungen für sonstige regionalbedeutsame Schienenplanungen berücksichtigen 
Auf Basis der aktuellen Beschlussvorlage 3454/2021 ist der Block „Stadtbahnanbindung Köln-Widdersdorf“ aus 
Tabelle 20 anzupassen.  
Anpassungsvorschlag: 
Änderungsbitte Tabelle 20: 
Es ist die Verbindung Köln-Bocklemünd – Widdersdorf – Brauweiler – Niederaußem (Linie 4) aufzuführen. Die 
Verlängerung der Strecke von Weiden West nach Widdersdorf (Linie 1) entfällt. 
17 Begründung         
Kap. 5.1.5, Z.31 
Tabelle 23, S. 176 
Z.31 Wasserstraßen sichern 
Mit Bezug zu den Kennziffern V-9-901-006 (Mülheimer Hafen) und V-1-105-002 (Deutzer Hafen): 
Das Planzeichen 3.c wird in der Legende zum Regionalplanentwurf als Güterumschlaghafen definiert. Dies trifft 
auf die Standorte Köln-Deutz und Köln-Mülheim nicht zu. Tabelle 23 der Begründung zur Neuaufstellung des

10 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung       Stand: 28.06.20222 
Regionalplans (S. 176) verdeutlicht, dass die Definition des Planzeichens 3.c bzw. dessen Verwendung zu 
präzisieren bzw. differenzieren ist. 
18 Textliche 
Festlegungen             
Kap. 5.1.4, S. 137ff 
Begründung                
Kap. 5.1.4, S.170ff 
 
Straßennetz 
Systematik des Straßensystems in zeichnerischer Festlegung 
In Kapitel 5.1.4 der Textlichen Festlegungen zum Straßennetz wird das Ziel Z.30 Bestehendes Straßennetz 
erhalten und Trassen für künftige Straßen sichern sowie die Grundsätze G.57 Festlegungen für Straßenplanungen 
aus den Bedarfsplänen berücksichtigen und G.58 Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen 
berücksichtigen festgelegt.  
In der Begründung hierzu wird darauf verwiesen, dass entsprechend Straßen mit dezidierter regionaler, 
überregionaler oder großräumiger Verkehrsfunktion zeichnerisch festzulegen sind, da sie der „Anbindung der 
Region an das internationale Straßennetz“ dienen (Begründung, S.170). Straßen mit ergänzender Verbindungs- 
und Erschließungsfunktion werden dagegen nicht im Regionalplan festgelegt. 
Darüber hinaus werden auch „bestehende und geplante Kreisstraßen und kommunale Straßen gesichert, die eine 
wichtige Verbindungsfunktion im regionalen Straßenverkehrsnetz übernehmen. Dadurch wird die Anbindung und 
Erreichbarkeit regionalbedeutsamer Einrichtungen und Anlagen mit hohem Verkehrsaufkommen langfristig 
erhalten“ (Begründung, S. 175). Diese Straßen werden als sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen 
zeichnerisch festgelegt. 
Diesen Begründungen gefolgt, lässt sich für die Stadt Köln dennoch keine klare Systematik zum festgelegten 
Straßennetz im Regionalplanentwurf erkennen, da einerseits nicht alle Straßen mit einer regionalen, überregionalen 
oder großräumigen Funktion bzw. sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen im Planentwurf zur 
Regionalplanneuaufstellung zeichnerisch festg elegt sind. Andererseits sind wiederum Straßen im genannten 
Planentwurf festgelegt, die keine der oben genannten Funktionen innehaben.  
Die Stadt Köln beabsichtigt in Ergänzung zu den textlichen Festlungen und Begründungen mit der 
Regionalplanneuaufstellung eine klare Haltung zur Bewältigung der Mobilitätswende, zu der sich die Stadt Köln 
verpflichtet hat, einzunehmen. 
Im Konkreten zielt die Stadt Köln mit Blick auf den Regionalplan darauf ab, regionalen, überregionalen und 
großräumigen Straßenverkehr aus dem Kerngebiet der Stadt weitestgehend fernzuhalten, sodass das 
untergeordnete Straßennetz maßgeblich dem lokalen Verkehr zugesprochen werden kann.  
Entsprechend dieser strategischen Überlegungen, der aktuellen Verkehrsbedeutung wichtiger Straßenzüge, dem 
1992 verabschiedeten und mehrfach fortgeschriebenen Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln sowie im Hinblick 
auf das aktuell in Erarbeitung befindlichen vom Rat beauftragte „MIV-Grundnetz“ und dem in den kommenden

11 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 
Jahren zu erstellenden „Sustainable Urban Mobility Plan“ sollte das im Regionalplan dargestellte Straßennetz 
überarbeitet werden. Die Stadt Köln würde eine solche Überarbeitung fachlich unterstützen. 
Bei dieser Überarbeitung werden folgende zeichnerische Festlegungen von Seiten der Stadt Köln begrüßt: 
- alle Autobahnen inkl. Anschlussstellen als Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr (Bestand
und P
lanung) (Hinweis: Entspricht zeichnerischer Festlegung im Regionalplanentwurf)
- Zoobrücke bis Anschluss Autobahn A 57 (linksrheinisch) bzw. Autobahn A 3 und A 4 (rechtsrheinisch) als
Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung) (Ref.: V-1-104-
XXX)
- L 84 Flughafenzubringer Kennedystraße weiterhin als Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen
(
Bestand und Planung) im Sinne G.58 „Anbindung und Erreichbarkeit regionalbedeutsamer Einrichtungen
und A
nlagen mit hohem Verkehrsaufkommen langfristig erhalten“ (vgl. Begründung, S. 175) (Ref.: V-7-709-
001)
- Bedarfsmaßnahmen aus BVWP oder LEP
Aus Sicht der Stadt Köln sind folgende im Regionalplanentwurf enthaltene zeichnerische Festlegungen 
verzichtbar: 
- Mülheimer Brücke (keine regionale Bedeutung, (über-) regional bedeutsame Rheinquerung durch
Zoobr
ücke, s.o.)
- B8 südlich des Mülheimer Zentrums (keine regionale Bedeutung)
- L82 ab Anschlussstelle Poll bis Ortsumgehung Zündorf (vgl. V-7-711-N01) (keine regionale Bedeutung)
Die Stellungnahmen und Anpassungsvorschläge zur Straßeninfrastruktur aus Anlage 1B der Beschlussvorlage 
sind zu berücksichtigen. 
Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Köln die regional und überregional bedeutsamen Radwegverbindungen in den 
Plan aufzunehmen. Eine abschließende Entscheidung des Rates der Stadt Köln wird vermutlich noch im Sommer 
2022 erfolgen. Das Konzept ist mit dem „Gesamtregionalen Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier“ und 
den rechtsrheinischen Kreisen und kreisfreien Städten abgestimmt.

Mitteilung Ausschuss

1439 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 23.08.2022 
 2561/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit  
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
Wirtschaftsausschuss 22.09.2022 
 
Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf 
Köln eingereicht 
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlage zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln 
vom 07.02. bis 31.08.2022 nutzte die Stadt Köln ihre Möglichkeit, Stellung zur Planunterlage zu neh-
men.  
Am 20.06.2022 wurde im Rat der Stadt Köln der Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Köln 
zum Regionalplanentwurf Köln getroffen (Vorlage 1159/2022).  
Die entsprechend dem Ratsbeschluss überarbeitete Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Köln 
wurde bei der Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde fristgerecht eingereicht (siehe 
Anlage 1). Die Regionalplanungsbehörde wird die Stellungnahme gemeinsam mit den weiteren ein-
gegangenen Stellungnahmen für das weitere Verfahren auswerten. Über den Fortgang des Regional-
planneuaufstellungsverfahrens wird die Verwaltung die Gremien des Rates laufend unterrichten.  
In Anlage 2 finden sich – gegliedert nach Stadtbezirken – Flächensteckbriefe zu allen Flächen, zu 
denen gem. Ratsbeschluss eine Stellungnahme abgegeben wurde betreffend Neuausweisungen und 
Rücknahmen ASB und GIB.  
 
 
Gez. Haack

Anlage 1A_Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf (Übersicht der Stellungnahmeelemente) (Plandarstellung) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022

3356 Zeichen

R e g i o n a l p l a n n e u a u f s t e l l u n g  K ö l n
S t e l l u n g n a h m e  z u  d e n  z e i c h n e r i s c h e n  F e s t l e g u n g e n  i m
R e g i o n a l p l a n e n t w u r f  2 0 2 1  ( Ü b e r s i c h t  d e r  S t e l l u n g n a h m e e l e m e n t e )  g e m .
R a t s b e s c h l u s s  v o m  2 0 . 0 6 . 2 0 2 2  z u  T O P  1 0 . 3 2
A u t o r :  1 5 1 / 2
Q u e l l e :  R B S  -  A m t  f ü r  S t a d t e n t w i c k l u n g  u n d  S t a t i s t i k ;  R e g i o n a l p l a n e n t w u r f  -  B e z i r k s r e g i e r u n g  K ö l n  -  D e z e r n a t  3 2
S t a n d :  1 6 . 0 8 . 2 0 2 2  0 9 : 4 9
A S B - 0 7 7 _ 1
A S B - 0 9 8
G I B - 1 0 1
G I B - 0 3 1 _ 1
A S B - 4 2 0 _ 2
A F A B - 0 0 2
W A L - 0 4 1
A S B - 0 7 3 _ 2
4 - 4 0 1 - 0 0 1
2 - 2 0 5 - 0 0 2
2 - 2 0 8 - 0 0 7
9 - 9 0 1 - 0 0 9
V - 5 - 5 0 3 - N 0 1
V - 5 - 5 0 4 - N 0 1
V - 6 - 6 0 6 - 0 0 1
V - 1 - 1 0 5 - 0 0 1
V - 8 - 8 0 8 - 0 0 3
V - 9 - 9 0 1 - 0 0 6
V - 2 - 2 0 2 - 0 0 1
V - 1 - 1 0 4 - N 0 1
V - 1 - 1 0 1 - N 0 1
V - 2 - 2 0 5 - 0 0 1
V - 9 - 9 0 7 - 0 0 1
V - 2 - 2 1 1 - N 0 1
V - 7 - 7 1 1 - 0 0 1
V - 9 - 9 0 5 - 0 0 1
V - 7 - 7 1 4 - 0 0 2
V - 8 - 8 0 9 - 0 0 1
V - 5 - 5 0 4 - 0 0 3
V - 3 - 3 0 7 - 0 0 5
V - 5 - 5 0 4 - 0 0 5
V - 3 - 3 0 7 - 0 0 4
V - 9 - 9 0 7 - 0 0 2
V - 2 - 2 0 6 - N 0 1
V - 6 - 6 0 1 - 0 0 2
V - 8 - 8 X X - 0 0 1
V - 5 - 5 0 4 - 0 0 4
V - 6 - 6 x x - 0 0 2
V - 8 - 8 0 6 - 0 0 1  /  V - 9 - 9 0 5 - 0 0 2
V - 7 - 7 1 1 - N 0 1
V - 8 - 8 0 6 - 0 0 2
V - 1 - 1 0 4 - X X X
9 - 9 0 5 - 0 0 3
6 - 6 0 1 - 0 1 1
4 - 4 0 5 - X X X
6 - 6 0 7 - 0 0 5
1 - 1 0 2 - X X 3
2 - 2 0 6 - 0 0 3
3 - 3 0 6 - 0 0 1 B
3 - 3 0 8 - 0 0 2
6 - 6 0 8 - 0 0 6 B
7 - 7 1 3 - 0 0 7
7 - 7 1 3 - 0 0 9
5 - 5 0 5 - B 0 1
2 - 2 0 6 - 0 0 4
6 - 6 0 1 - 0 1 1 A
6 - 6 0 1 - 0 1 1 B
6 - 6 0 2 - 0 0 1 A
6 - 6 1 1 - 0 0 7
6 - 6 1 1 - 0 0 8
7 - 7 0 2 - 0 1 3
8 - 8 0 8 - 0 0 6
9 - 9 0 5 - 0 0 2
2 - 2 0 2 - N 0 1
7 - 7 0 1 - N 0 4
6 - 6 1 1 - B 0 8
8 - 8 0 7 - B 0 2
9 - 9 0 8 - 1 0 5
8 - 8 0 7 - 0 8 6
8 - 8 0 7 - 0 8 7
9 - 9 0 3 - 0 9 1
7 - 7 1 2 - 0 7 6
7 - 7 1 2 - 0 7 7
6 - 6 0 2 - 0 5 3
9 - 9 0 5 - 0 9 5
9 - 9 0 5 - 0 9 7
2 - 2 0 9 - 0 1 5
8 - 8 0 8 - 0 8 8
2 - 2 0 4 - 0 0 2
2 - 2 0 4 - 0 0 3
2 - 2 0 4 - 0 0 4
2 - 2 0 4 - 0 0 5
G I B - 0 0 4 - 0 1
G I B - 0 2 9 - 0 1
A S B - 0 4 7 - 0 1A S B - 0 4 7 - 0 2
F - 2 - 2 1 2 - 0 1
F - 6 - 6 1 1 - 0 0 1
F - 6 - 6 0 2 - 0 0 1
F - 6 - 6 0 1 - 0 0 1
F - 7 - 7 0 3 - 0 0 1
F - 7 - 7 0 4 - 0 0 2
F - 7 - 7 0 8 - 0 0 2
F - 7 - 7 0 8 - 0 0 1
F - 7 - 7 1 2 - 0 0 1F - 7 - 7 1 2 - 0 0 2
F - 7 - 7 1 3 - 0 0 2
F - 9 - 9 0 5 - 0 0 1
F - 9 - 9 0 5 - 0 0 2
F - R h e i n
F - 2 - 2 1 1 - 0 0 1
F - 3 - 3 0 8 - 0 0 1
F - 3 - 3 0 3 - 0 0 1
F - 4 - 4 0 5 - 0 0 1
F - 4 - 4 0 5 - 0 0 2
F - 5 - 5 0 5 - 0 0 1
V - 7 - 7 0 9 - 0 0 1
V - 1 - 1 0 5 - 0 0 2
G I B - 2 3 8
A S B - 0 1 7 _ 1
3 - 3 0 9 - 0 0 6
2 - 2 0 6 - 0 0 8
7 - 7 1 4 - 0 1 1 B
6 - 6 0 8 - 0 0 6 A
8 - 8 0 7 - 0 0 4
8 - 8 0 7 - 0 0 5
9 - 9 0 3 - 0 0 1
A S B - 0 6 4 _ 3
K G V - 0 0 1
K G V - 0 0 2
K G V - 0 0 3
11
22
33
44
55
66
77
88
99
1 01 0
E
E
D
D
C
C
B
B
A
A
±
M a ß s t a b :  1 : 5 0 . 0 0 0
S i e d l u n g s r a u m
F r e i r a u m
V e r k e h r s i n f r a s t r u k t u r
F e s t l e g u n g e n  m i t  S t e l l u n g n a h m eH i n t e r g r u n d k a r t e
R e g i o n a l p l a n e n t w u r f  2 0 2 1
A n l a g e  1 A

Anlage 2_Stadtentwicklung Köln: Stellungnahme zum Regionalplanentwurf 2021: Steckbriefe zu den Flächen gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32

60148 Zeichen

Stadtentwicklung  köln
Stellungnahme zum RegionalplanentwuRf 2021 
hieR: SteckbRiefe zu den flächen mit Stellungnahme 
gemäSS RatSbeSchluSS vom 20.06.2022 
AUGUST 2022
| Die Oberbürgermeisterin
ANLAGE 2
ZU VORLAGE 2561/2022
Quelle Schrägluftbild: © Stadt Köln

Seite 2
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stadtteil Stadtteil, in dem die Fläche liegt
Kennziffer Flächenkennziffer, welche zur Kennzeichnung in der städtischen Stellungnah-
me verwandt wurde
Herkunft Die im jeweiligen Steckbrief betrachtete Festlegungsänderung kann auf 
einen Vorschlag der Stadt Köln aus dem informellen Verfahren zurück ge-
hen (sog. Modul I und II (Vorlage Nr. 0621/2019), Modul III (Vorlage Nr. 
2887/2019)) oder aber auf Initiative der Bezirksplanungsbehörde vorgenom-
men worden sein (sog. weitere Änderung).
Zum VerStändniS deS dokumenteS
Am 10.12.2021 hat der Regionalrat Köln den Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des 
Regionalplans getroffen. Mit dem Beschluss hat der Regionalrat die Kommunen und Kommunal-
verbände gebeten, ihre Stellungnahmen zum Entwurf durch die Vertretungsorgane beschließen 
zu lassen.
Dieser Aufforderung nachkommend, wurde der verwaltungsintern abgestimmte Stellung-
nahmeentwurf zur politischen Beratung den Gremien des Rates vorgelegt (Beschlussvorlage 
1159/2022). Am 20.06.2022 wurde vom Rat der Stadt Köln der Beschluss über die Stellung-
nahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln 2021 geändert auf Grundlage des Ver-
waltungsvorschlags Variante 2 (siehe hierzu Änderungsantrags AN/1265/2022 der Fraktionen 
Bündnis 90/Die Grünen und CDU) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die 
Linke, FDP , Volt und AfD, mit Stimmenthaltung der Fraktion Die FRAKTION, RM Zimmermann 
(GUT Köln) und Frau Oberbürgermeisterin Reker getroffen.
Die Verwaltung hat daraufhin die Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Köln entsprechend 
des Ratsbeschlusses überarbeitet und bei der Bezirksregierung Köln fristgerecht eingereicht.
Das vorliegende Dokument bereitet das Ergebnis des Ratsbeschlusses vom 20.06.2022 zu den 
Siedlungsbereichsfestlegungen (ASB und GIB) in Flächensteckbriefen auf. Zu jeder Fläche liegt 
hiermit ein differenzierter Steckbrief vor. Die betrachtete Fläche auf die sich der jeweilige Steck-
brief bezieht ist rot umrandet markiert. Dies dient der anschaulichen Dokumentation der be-
schlossenen Stellungnahmen basierend auf dem Regionalplanentwurf 2021. 
Die Stellungnahmeinhalte zu Freiraumfestlegungen sowie zu Festlegungen der Verkehrsinfra-
struktur sind im Dokument nicht enthalten. 
Hinweis zur Lesbarkeit der Flächenkenndaten der Steckbriefe

FlächensteckbrieFe
Seite 3
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Quellen:
Inhalte: Stellungnahme der Stadt Köln zum Reginonalplanentwurf 2021
Darstellung Pläne: Bezirksregierung Köln - Dezernat 32, Geobasisdaten der Kommunen und des 
Landes NRW © Geobasis NRW
Amtliche Stadtkarte: © Stadt Köln, CC -BY 4.0
Foto/Weitere Darstellungen: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Das Dokument ist für den beidseitigen Druck, DIN A4, formatiert.
Flächengröße Die Angaben beziehen sich auf den räumlichen Zuschnitt, wie er im jewei-
ligen Luftbild dargestellt ist und im Rahmen des Vorschlags der Stadt Köln 
im informellen Verfahren berechnet wurde. Änderungen der Flächengröße 
aufgrund einer Anpassung des Flächenzuschnitts durch die Bezirksplanungs-
behörde im Rahmen der Planerstellung oder im Ergebnis der Stellungnahme 
der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln 2021 sind nicht berücksich-
tigt, da diese Größen im Detail nicht vorliegen. Entsprechend können auch 
im Fall von „weiteren Änderungen“ auf Initiative der Bezirksplanungsbehörde 
keine maßstabsgerechten Flächengrößen ermittelt und angegeben werden. 
Umweltprü-
fung
Hier wird angegeben, ob die Fläche im Rahmen der Umweltprüfung zur 
Regionalplanneuaufstellung durch die Bezirksplanungsbehörde differenziert 
untersucht wurde.
Rechtskräftiger 
Regionalplan
festgelegte Nutzungskategorie im geltenden Regionalplan
Regionalplan-
entwurf
festgelegte Nutzungskategorie im Regionalplanentwurf 2021
Ratsbeschluss 
1159/2022
Beabsichtigte Festlegung gem. beschlossener Stellungnahme zum Regional-
planentwurf 2021
druckhinweiS

Seite 4
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
ZUM VERSTÄNDNIS DES DOKUMENTES Seite 02
INHALTSVERZEICHNIS  Seite 04
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS  Seite 05
STECKBRIEFE INNENSTADT        Seite 06
STECKBRIEFE RODENKRICHEN    Seite 10
STECKBRIEFE LINDENTHAL  Seite 24
STECKBRIEFE EHRENFELD   Seite 32
STECKBRIEFE NIPPES    Seite 38
STECKBRIEFE CHORWEILER Seite 42
STECKBRIEFE PORZ  Seite 52
STECKBRIEFE KALK  Seite 60
STECKBRIEFE MÜLHEIM Seite 68
inhaltSVerZeichniS

FlächensteckbrieFe
Seite 5
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
abkürZungSVerZeichniS
Abkürzung Bedeutung
AFAB Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich  
(Festlegungskategorie für Freiraumbereiche im Regionalplan)
ASB Allgemeiner Siedlungsbereich (Festlegungskategorie für Siedlungsbereiche im 
Regionalplan)
BSN Bereich zum Schutz der Natur ist Plandarstellung des Regionalplans zur Festlegung 
von Freiraumfunktionen; diese umfassen Flächen, die für den Naturschutz gesichert 
oder entwickelt werden sollen
BV Bezirksvertretung
FFH Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist ein Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz, 
das dem Schutz von Lebensraumtypen des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG 
(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) bzw. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie dient 
FNP Flächennutzungsplan
GE Gewerbegebiet (Gebietstyp für die Darstellung der allgemeinen Art der baulichen 
Nutzung von Flächen im Flächennutzungsplan gem. BauNVO) 
GI Industriegebiet (Gebietstyp für die Darstellung der allgemeinen Art der baulichen 
Nutzung von Flächen im Flächennutzungsplan gem. BauNVO)
GIB Gewerbe- und Industriebereich (Festlegungskategorie für Siedlungsbereiche im 
Regionalplan)
GIB-interkommunal interkommunaler Gewerbe- und Industriebereich (Festlegungskategorie für Sied-
lungsbereiche im Regionalplan)
HQextrem Pegelhöhe bzw. Abflussmenge mit geringer Wahrscheinlichkeit, welche seltener als 
alle 100 Jahre auftritt.
LB Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und 
Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
MWIDE NRW Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes 
Nordrhein-Westfalen
NSG Naturschutzgebiet
ÖV Öffentlicher Verkehr
SO Sondergebiet (Gebietstyp für die Darstellung der allgemeinen Art der baulichen 
Nutzung von Flächen im Flächennutzungsplan gem. BauNVO)
WB Waldbereich (Festlegungskategorie für Freiraumbereiche im Regionalplan)
Für weitere Abkürzungen siehe auch Textliche Festlegungen zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln, Kapitel Ab-
kürzungsverzeichnis, S.14f. Herausgeberin: Bezirksregierung Köln, 2021
Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1000661/1001189

Seite 6
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
STADTBEZIRK INNENSTADT
Siedlungsraum
Freiraum
Verkehrsinfrastruktur
Bezugsfläche
Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt 
Innenstadt; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln 
Legende

FlächensteckbrieFe
Seite 7
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
StadtbeziRk innenStadt
Stadtteil Neustadt-Süd
Kennziffer 1-102-XX3
Herkunft Modul II
Flächengröße 3,0 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 WB/ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die ASB Festlegung ist über die gesamte bahn-
begleitende Bebauung „Eifelwall“ vorzuneh-
men.“
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Besonderes Wohngebiet
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 8
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
StadtbeziRk innenStadt
Stadtteil Neustadt-Nord
Kennziffer WAL-041
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Colonius:  Im Bereich zwischen Venloer Straße 
und Subbelrather Straße ist anstelle der be-
stehenden AFAB Festlegung im Sinne der Be-
standsanpassung die Festlegung eines ASBs 
vorzusehen. Der FNP stellt in diesem Bereich SO 
Fernmeldeturm dar.“
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Sonderbaufläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 9
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN

Seite 10
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
STADTBEZIRK RODENKIRCHEN
Siedlungsraum
Freiraum
Verkehrsinfrastruktur
Bezugsfläche
Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt 
Rodenkirchen; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln 
Legende

FlächensteckbrieFe
Seite 11
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022: 
„Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor-
schlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen 
Modul III im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit 
starken Zentren weiter entwickeln“ insbesonde-
re vor dem Hintergrund der besonderen ÖV-Er-
schließungsqualität festzulegen.“
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Zollstock
Kennziffer 2-202-N01
Herkunft Modul III
Flächengröße 8,10 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche, Wohnbauflächen, Fläche für Hauptver-
kehrszüge
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 12
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als WB Fläche entsprechend den 
Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul 
II) im Sinne der Bestandsanpassung festzulegen 
und der ASB entsprechend zurückzunehmen. “
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Raderthal
Kennziffer 2-204-002
Herkunft Modul II
Flächengröße 1,57 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 WB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 13
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den 
Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul 
II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken 
Zentren weiter entwickeln“ festzulegen.“
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Raderthal
Kennziffer 2-204-003
Herkunft Modul II
Flächengröße 2,11 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 WB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Gemeinbedarfsfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 14
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den 
Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul 
II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken 
Zentren weiter entwickeln“ festzulegen.“
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Raderthal
Kennziffer 2-204-004
Herkunft Modul II
Flächengröße 1,61 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 WB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 15
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den 
Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul 
II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken 
Zentren weiter entwickeln“ festzulegen.“
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Raderthal
Kennziffer 2-204-005
Herkunft Modul II
Flächengröße 0,82 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 WB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 16
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vor-
schlag der Stadt Köln zu den Umwandlungsopti-
onen vor dem Hintergrund der dringend benö-
tigten GIB Flächen und der besonderen Eignung 
des Standortes festzulegen.“
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Zollstock
Kennziffer 2-205-002
Herkunft Umwandlung
Flächengröße 6,83 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Gewerbefläche, Fläche für Hauptverkehrszüge
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 17
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Rondorf
Kennziffer 2-206-003*
Herkunft Modul III
Flächengröße 18,10 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Fläche für die Landwirtschaft
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 18
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag 
der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III in ihrem 
gesamten Umfang festzulegen. Die pauschale Streichung 
von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat 
massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungs-
möglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht 
beurteilt. Hier handelt es sich um die Erweiterung eines 
bestehenden Siedlungskörpers der im Sinne der Siche-
rung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrich-
tungen der Daseinsvorsorge und Schaffung von Entwick-
lungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren 
soll. Die Fläche weist eine sehr gute (potenzielle) Erschlie-
ßungsqualität auf insbesondere unter Berücksichtigung 
der geplanten Stadtbahnverlängerung. Zudem sind Teile 
bereits bauleitplanerisch überplant (FNP).“
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Rondorf
Kennziffer 2-206-004
Herkunft Modul III
Flächengröße 15,70 ha
Umweltprüfung Nein / HQextrem
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB/AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Fläche für die Landwirtschaft, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 19
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die ASB-Fläche ist nach Norden entsprechend 
der [*] 226. Änderung des Flächennutzungs-
planes: Rondorf Nordwest in Köln-Rondorf zu 
erweitern.“
*sich in Aufstellung befindlichen
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Rondorf
Kennziffer 2-206-008
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße 5,58 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB/ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Gemeinbedarfsfläche, Grünfläche; 
Vorrang- und Maßnahmenfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021
2-206-008
Erweiterung

Seite 20
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vor-
schlag der Stadt Köln zu den Umwandlungsop-
tionen mit Blick auf die bestehende Nutzungs-
situation des Standortes festzulegen.“
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Rodenkirchen
Kennziffer 2-208-007
Herkunft Umwandlung
Flächengröße 3,29 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Gewerbefläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 21
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den 
Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul 
II) im Sinne von Bestandsanpassung sowie des 
Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter 
entwickeln“ festzulegen.“
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Weiß
Kennziffer 2-209-015
Herkunft Modul II
Flächengröße 1,97 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 22
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Festlegung des GIB ist auf Grundlage des 
bestehenden Ratsbeschlusses (Vorlage Nr. 
0052/2020) auf die Flächen außerhalb des be-
stehenden NSG N5 zu begrenzen.  
Hinweis: Abhängigkeit zur Stellungnahme betr. 
Flächen F-2-211-001“
StadtbeziRk RodenkiRchen
Stadtteil Sürth
Kennziffer GIB-004-01
Herkunft Modul I
Flächengröße 14,63 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan GIB
Regionalplanentwurf 2021 GIB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB/AFAB
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021
AFAB
GIB

FlächensteckbrieFe
Seite 23
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN

Seite 24
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
STADTBEZIRK LINDENTHAL
Siedlungsraum
Freiraum
Verkehrsinfrastruktur
Bezugsfläche
Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt 
Lindenthal; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln 
Legende

FlächensteckbrieFe
Seite 25
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal
Stadtteil Junkersdorf
Kennziffer 3-306-001B*
Herkunft Modul III
Flächengröße 10,63 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB/AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche; Vorrang- und Maßnahmenfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 26
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal
Stadtteil Lövenich
Kennziffer 3-308-002*
Herkunft Modul III
Flächengröße 32,18 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB/AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Fläche für die Landwirtschaft
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 27
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal
Stadtteil Widdersdorf
Kennziffer 3-309-006
Herkunft Modul III
Flächengröße 4,74 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche, Fläche für die Landwirt-
schaft; Vorrang- und Maßnahmenfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 28
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die ASB Festlegung ist entsprechend der Ab-
grenzung der im Verfahren befindlichen 221. 
Änderung des FNP - Innerer Grüngürtel zu 
präzisieren. Bedeutsam ist hier der Teilbereich 
der geplanten Erweiterung des Justizzentrums, 
dessen Parkhausflächen gem. Regionalplanent-
wurf nicht mehr als ASB festgelegt sind.“
Referenz: 221. Änderung des FNP - Innerer Grün-
gürtel
LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal
Stadtteil Lindenthal
Kennziffer ASB-077_1
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 WB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Sonderbaufläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 29
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Rücknahme der GIB-Festlegung ist im Sinne 
des Ziels „GIB sichern und entwickeln“ rück-
gängig zu machen. Dies entspricht der aktuellen 
Bestandssituation (s.a. GE/GI-Ausweisung im  
Flächennutzungsplan).“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal
Stadtteil Braunsfeld/Müngersdorf
Kennziffer GIB-101
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan GIB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Gewerbefläche, Industriefläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 30
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die im Vergleich zum rechtkräftigen Regional-
plan vorgenommene Erweiterung des ASB in 
Richtung Süden über den Frechener Weg hinaus 
ist zurück zu nehmen, um eine mögliche Signal-
wirkung zur Bebauung des Grünzugs West nicht 
entstehen zu lassen.“ 
LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal
Stadtteil Weiden
Kennziffer ASB-017_1
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 WB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche; Vorrang- und Maßnahmenfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 31
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN

Seite 32
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
STADTBEZIRK EHRENFELD
Siedlungsraum
Freiraum
Verkehrsinfrastruktur
Bezugsfläche
Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt 
Ehrenfeld; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln 
Legende

FlächensteckbrieFe
Seite 33
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Der Bereich um das Max-Becker-Areal ist gem. 
politischen Beschluss zur Entwicklung eines 
Mischgebietes (Zielbild Weststadt) - wie im 
rechtskräftigen Regionalplan - als ASB festzu-
legen.“
Hinweis: Im Zielbild Weststadt ist westlich des 
Maarwegs Gewerbe vorgesehen und östlich des 
Maarwegs Mischgebiet. 
Referenz: Zielbildentwurf Rahmenplanung Kölner 
Westen
LUFTBILD 2021StadtbeziRk ehRenfeld
Stadtteil Ehrenfeld
Kennziffer 4-401-001
Herkunft Umwandlung
Flächengröße 16,2 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 GIB/ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Gewerbefläche, Industriefläche, Fläche für Ver- und 
Entsorgung, Fläche für Bahnanlagen
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 34
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist gem. Vorschlag der Stadt Köln 
(Modul II, Nachmeldung) unter Berücksichti-
gung des vorliegenden Bebauungsplans als 
zweckmäßige Ergänzung der Fläche 4-405-006 
sowie Erweiterung an den Bestand als GIB Fläche 
in der gesamten vorgeschlagenen Ausdehnung 
festzulegen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk ehRenfeld
Stadtteil Bocklemünd/Mengenich
Kennziffer 4-405-XXX
Herkunft Modul II
Flächengröße 1,16  ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 GIB/AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Gewerbefläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 35
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Rücknahme der ASB-Festlegung ist im ge-
kennzeichneten Bereich rückgängig zu machen. 
Der Standort weist eine besondere Lagegunst 
hinsichtlich seiner ÖV-Erreichbarkeit auf, die im 
Sinne des Leitsatzes „Siedlungsentwicklung an 
der Schiene“ nutzbar gemacht werden soll.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk ehRenfeld
Stadtteil Ossendorf
Kennziffer ASB-073_2
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 36
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Rücknahme der GIB-Festlegung (Reserve-
fläche) ist vor dem Hintergrund des Flächenbe-
darfs rückgängig zu machen. 
Hinweis: Abgrenzung entspricht nach Westen GE 
Abgrenzung FNP .“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk ehRenfeld
Stadtteil Ossendorf
Kennziffer GIB-238
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan GIB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 37
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN

Seite 38
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
STADTBEZIRK NIPPES
Siedlungsraum
Freiraum
Verkehrsinfrastruktur
Bezugsfläche
Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt 
Nippes; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln 
Legende

FlächensteckbrieFe
Seite 39
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB festzulegen, um damit die 
Grundlage zur Behebung bestehender Missstän-
de zu erhalten.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk nippeS
Stadtteil Weidenpesch
Kennziffer 5-505-B01
Herkunft Modul III
Flächengröße 18 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB/WB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 40
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
LUFTBILD 2021
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die bestehende GIB-Festlegung des rechtskräf-
tigen Regionalplans ist beizubehalten.“
Hinweis: Betrachtet wird hier der Streifen südlich 
der Autobahn 1 zwischen Neusser Landstraße 
und östlicher Autobahnauffahrt.
StadtbeziRk nippeS
Stadtteil Niehl
Kennziffer GIB-031_1
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan GIB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB/WB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 41
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Junkersdorf
Widdersdorf
Vogelsang
Marienburg
Bayenthal
Weiß
Buchforst
Höhenberg
Vingst
Ensen
Eil
Raderthal
Rondorf
Holweide
Buchheim
Merheim
Ostheim
Westhoven
Höhenhaus
Poll
Deutz
Bickendorf
Rodenkirchen
Niehl
Altstadt/Nord
Neustadt/Süd
Müngersdorf
Zollstock
Porz
Altstadt/Süd
Neustadt/Nord
KalkBraunsfeld
Ossendorf
Neuehrenfeld
Riehl
Nippes
Lindenthal
Sülz
Bilderstöckchen
Gremberghoven
Ehrenfeld
Mülheim
Weidenpesch
Mauenheim
Hahnwald
Raderberg
Neubrück
Bocklemünd/Mengenich
Humboldt/Gremberg
Niehl
Dellbrück
Dellbrück
Rath/Heumar
Brück
Klettenberg
Finkenberg
Stammheim
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist ausgehend von der bestehenden 
baulichen Situation bis zur Zoobrücke als ASB 
festzulegen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk nippeS
Stadtteil Riehl
Kennziffer ASB-064_3
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 42
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
STADTBEZIRK CHORWEILER
Siedlungsraum
Freiraum
Verkehrsinfrastruktur
Bezugsfläche
Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt 
Chorweiler; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln 
Legende

FlächensteckbrieFe
Seite 43
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
Stellungnahmeformulierungen für die Einzelflä-
chen 6-601-011, 6-601-011A / B siehe Vorlage 
1159/2022.
Der im Regionalplanentwurf 2021 in rot dargestell-
te Flächenumriss zeigt den vom Rat beschlossenen 
ASB-Bereich auf. Er setzt sich zusammen aus den 
Flächen 6-601-011, teilweise 6-601-011A und teil-
weise 6-601-011B, sowie einer Erweiterung südlich 
6-601-011A zwischen Langeler Kreuzweg und Alte 
Römerstraße. Die neue Flächenabgrenzung trägt 
den Namen 6-601-011C und ersetzt zur besseren 
Lesbarkeit im folgenden Neuaufstellungsverlauf 
die oben genannten Flächenkennziffern. 
LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR
Stadtteil Merkenich
Kennziffer 6-601-011& 6-601-011A/B
Herkunft Modul II und Modul III
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein / HQextrem
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche, Fläche für die Landwirt-
schaft; Vorrang- und Maßnahmenfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021
6-601-011
6-601-011B
6-601-011A
6-601-011C

Seite 44
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der 
Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen 
(mitgezeichnete Vorlage 2887/2019).   
Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in 
Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die 
räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und 
wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich 
um einen bestehenden Siedlungskörper, der im Sinne 
der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung 
von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Schaffung 
von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB 
erfahren soll. Erforderliche Regelungen zur Risikovor-
sorge sind auf Grundlage differenzierter Untersuchun-
gen im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung zu 
treffen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR
Stadtteil Fühlingen
Kennziffer 6-602-001A
Herkunft Modul III
Flächengröße 11,3 ha
Umweltprüfung Nein / HQextrem
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 45
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor-
schlag der Stadt Köln zu den Anpassungsflächen 
Modul II festzulegen.   
Die pauschale Streichung von Siedlungsbe-
reichen in Lagen von HQextrem hat massive 
Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungs-
möglichkeiten der Stadt und wird als nicht sach-
gerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen 
bestehenden Siedlungskörper, der im Sinne 
der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermög-
lichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge 
und Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten 
eine Festlegung als ASB erfahren soll.“
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021
StadtbeziRk choRweileR
Stadtteil Fühlingen
Kennziffer 6-602-053
Herkunft Modul II
Flächengröße 49,3 ha
Umweltprüfung Nein / HQextrem
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
LUFTBILD 2021

Seite 46
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Festlegung der Fläche als ASB ist entspre-
chend des Vorschlags der Stadt Köln zu den An-
passungsflächen vorzusehen. Die Festlegung als 
ASB ist unter Berücksichtigung der Planungsab-
sicht der Landwirtschaftskammer vorzusehen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR
Stadtteil Esch/Auweiler
Kennziffer 6-607-005
Herkunft Modul II
Flächengröße 26,07 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Fläche für die Landwirtschaft; 
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 47
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Neufestlegung des ASB ist in gleicher Tiefe 
nach Süden bis zum Chorweiler Zubringer zu 
erweitern.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR
Stadtteil Volkhoven/Weiler
Kennziffer 6-608-006A
Herkunft Modul III
Flächengröße 7,2 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB inkl. Erweiterung 
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021
Erweiterung
6-608-006A

Seite 48
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der GIB 
Fläche innerhalb des Freiraums südlich des Fried-
hofs Chorweiler ist zurückzunehmen und als 
AFAB festzulegen.“
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021
StadtbeziRk choRweileR
Stadtteil Volkhoven/Weiler
Kennziffer 6-608-006B*
Herkunft Modul III
Flächengröße 26,2 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 GIB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB

FlächensteckbrieFe
Seite 49
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR
Stadtteil Roggendorf/Thenhoven
Kennziffer 6-611-007
Herkunft Modul III
Flächengröße 18,3 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 50
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„GIB Erweiterungsfläche nördlich Roggendorf/
Thenhoven:  
Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Abgren-
zungsvorschlag der Stadt Köln zu den Options-
flächen Modul III auch unter Würdigung der 
Resultate der erfolgten Umweltprüfung festzu-
legen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die 
Hinweise zu potenziellen erheblichen Umwelt-
auswirkungen sind im Rahmen der nachgeord-
neten Bauleitplanung präzise aufzunehmen und 
vertiefend zu untersuchen.“
LUFTBILD 2021
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Sonderbaufläche, Grünfläche, Fläche für Hauptver-
kehrszüge; Vorrang- und Maßnahmenfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021
StadtbeziRk choRweileR
Stadtteil Roggendorf/Thenhoven
Kennziffer 6-611-008
Herkunft Modul III
Flächengröße 27 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 GIB/AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB

FlächensteckbrieFe
Seite 51
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR
Stadtteil Roggendorf/Thenhoven
Kennziffer 6-611-B08
Herkunft Modul III
Flächengröße 3,9 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Ergänzung GIB Erweiterungsfläche nördlich 
Roggendorf/Thenhoven auf Vorschlag der BV 6:  
Die Fläche ist als GIB entsprechend dem von der 
Verwaltung geprüften Abgrenzungsvorschlag 
der BV im Rahmen der politischen Beratung der 
Optionsflächen Modul III festzulegen.“
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche, Fläche für Hauptverkehrszüge; Vorrang- 
und Maßnahmenfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 52
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
STADTBEZIRK PORZ
Siedlungsraum
Freiraum
Verkehrsinfrastruktur
Bezugsfläche
Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt 
Porz; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln 
Legende

FlächensteckbrieFe
Seite 53
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vor-
schlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen 
Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 
2887/2019). Die Umsetzung des Festlegungs-
vorschlags ist anzustreben, da sich diese Fläche 
angrenzend an einen GIB Bestand und mit unter-
schiedlichen Vorbelastungen aus dem Umfeld in 
besonderer Weise als solche eignet.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz
Stadtteil Poll
Kennziffer 7-701-N04
Herkunft Modul III
Flächengröße 3,0 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB
Grünfläche
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 54
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor-
schlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen 
Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 
2887/2019). Die Umsetzung des Festlegungs-
vorschlags ist u.a. im Sinne der Stärkung von 
Siedlungsstandorten an der Schiene anzustre-
ben. 
Eine Umweltprüfung im Rahmen der Regional-
planneuaufstellung für diese Fläche ist wün-
schenswert.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz
Stadtteil Westhoven
Kennziffer 7-702-013
Herkunft Modul III
Flächengröße 9,9 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Sonderbaufläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 55
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022
„Der festgelegte ASB ist auf die Grenzen des fest-
gesetzten LB 7.24 zurückzunehmen und als BSN 
auszuweisen. Der Linder Bruch/ bzw. der Senkelsgra-
ben ist im Landschaftsplan als LB 7.24 festgesetzt. Im 
landesweiten Biotopverbund ist die Fläche als Fläche 
mit herausragender Bedeutung ausgewiesen. Der 
FNP Köln stellt die Fläche als Grünfläche dar. In einem 
folgenden Lanschaftsplanänderungsverfahren soll die 
Fläche als NSG ausgewiesen werden. 
 
Hinweis: korrespondierend zur Stellungnahme zu 
F-7-712-001.“
Referenz: Landschaftsplan Stadt Köln, Blatt 12
LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz
Stadtteil Lind
Kennziffer 7-712-076
Herkunft Modul II
Flächengröße 16,59 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB/ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021
LB 7.24
ASB

Seite 56
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz
Stadtteil Lind
Kennziffer 7-712-077
Herkunft Modul II
Flächengröße 11,31 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB/GIB
Regionalplanentwurf 2021 ASB/GIB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB/ASB/GIB
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Der festgelegte ASB ist auf die Grenzen des fest-
gesetzten LB 7.24 zurückzunehmen und als BSN 
auszuweisen. Der Linder Bruch/ bzw. der Senkelsgra-
ben ist im Landschaftsplan als LB 7.24 festgesetzt. Im 
landesweiten Biotopverbund ist die Fläche als Fläche 
mit herausragender Bedeutung ausgewiesen. Der 
FNP Köln stellt die Fläche als Grünfläche dar. In einem 
folgenden Lanschaftsplanänderungsverfahren soll die 
Fläche als NSG ausgewiesen werden. 
 
Hinweis: korrespondierend zur Stellungnahme zu 
F-7-712-001.“
Referenz: Landschaftsplan Stadt Köln, Blatt 12
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche; Vorrang- und Maßnahmenfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021
LB 7.24
ASB/GIB

FlächensteckbrieFe
Seite 57
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz
Stadtteil Libur
Kennziffer 7-713-007*
Herkunft Modul III
Flächengröße 12,4 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Fläche für die Landwirtschaft
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 58
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz
Stadtteil Libur
Kennziffer 7-713-009*
Herkunft Modul III
Flächengröße 27,1 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Bahnanla-
gen; Vorrang- und Maßnahmenfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 59
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz
Stadtteil Zündorf
Kennziffer 7-714-011B*
Herkunft Modul III
Flächengröße 33,4 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Hauptver-
kehrszüge
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 60
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
STADTBEZIRK KALK
Siedlungsraum
Freiraum
Verkehrsinfrastruktur
Bezugsfläche
Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt 
Kalk; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln 
Legende

FlächensteckbrieFe
Seite 61
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk
Stadtteil Brück
Kennziffer 8-807-004
Herkunft Modul III
Flächengröße 6,32 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche, Wohnbaufläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 62
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
Hinweis: Auch die ASB-Festlegung südlich der 
Modul-III Fläche ist entsprechend zurückzuneh-
men.
LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk
Stadtteil Brück
Kennziffer 8-807-005*
Herkunft Modul III
Flächengröße 8,21 ha
Umweltprüfung Ja
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 63
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist vollumfänglich als ASB entspre-
chend dem Vorschlag der Stadt Köln festzu-
legen. Sie zeichnet sich durch eine besondere 
Lagegunst aus. Der Abriss des Autobahnzubrin-
gers würde sowohl die Schaffung eines Grün-
zugs zwischen Brück und Neubrück als auch eine 
Siedlungsentwicklung (anschließend an Brück) 
ermöglichen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk
Stadtteil Brück
Kennziffer 8-807-B02
Herkunft Modul III
Flächengröße 6,1 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche, Fläche für Hauptverkehrszüge
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 64
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor-
schlag der Stadt Köln zu den Reserveflächen 
Modul II festzulegen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk
Stadtteil Brück
Kennziffer 8-807-086
Herkunft Modul II
Flächengröße 3,11 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Gewerbefläche, Grünfläche, Fläche für Hauptver-
kehrszüge
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 65
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor-
schlag der Stadt Köln zu den Reserveflächen 
Modul II festzulegen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk
Stadtteil Brück
Kennziffer 8-807-087
Herkunft Modul II
Flächengröße 3,85 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 66
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist vollständig als ASB entsprechend 
dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflä-
chen Modul III festzulegen  
(mitgezeichnete Vorlage 2887/2019).   
Die pauschale Streichung von Siedlungsbe-
reichen in Lagen von HQextrem hat massive 
Auswirkungen auf die räumlichen Entwick-
lungsmöglichkeiten der Stadt. Wir erachten 
eine differenzierte, standortspezifische und die 
Steuerungsmöglichkeiten der Bauleitplanung 
berücksichtigende Vorgehensweise und schla-
gen eine bedingte Festlegung vor.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk
Stadtteil Rath/Heumar
Kennziffer 8-808-006
Herkunft Modul III
Flächengröße 23,87 ha
Umweltprüfung Nein / HQextrem
Rechtskräftiger Regionalplan WB/AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB/AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 67
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist vollumfänglich als ASB entspre-
chend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den 
Modul II-Flächen im Sinne der Bestandssituation 
festzulegen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk
Stadtteil Rath/Heumar
Kennziffer 8-808-088
Herkunft Modul II
Flächengröße 4,39 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB/ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Fläche für die Landwirtschaft
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 68
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
STADTBEZIRK MÜLHEIM
Siedlungsraum
Freiraum
Verkehrsinfrastruktur
Bezugsfläche
Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt 
Mülheim; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln 
Legende

FlächensteckbrieFe
Seite 69
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als GIB vollumfänglich entspre-
chend dem Vorschlag der Stadt Köln zu sog. Um-
wandlungsoptionen vor dem Hintergrund der 
bereits bestehenden Situation festzulegen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Mülheim
Kennziffer 9-901-009
Herkunft Umwandlung
Flächengröße 17,38 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 GIB/ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 GIB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Gewerbefläche, Industriefläche, Fläche für Hauptver-
kehrszüge Fläche für Bahnanlagen
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 70
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche 
als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell 
rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule-
gen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Buchheim
Kennziffer 9-903-001
Herkunft Modul III
Flächengröße 6,3 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 71
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB entsprechend des Vor-
schlags der Stadt Köln zu Anpassungsflächen 
(Modul II) im Sinne der Anpassung an den Be-
stand festzulegen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Buchheim
Kennziffer 9-903-091
Herkunft Modul II
Flächengröße 2,79 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 72
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die als ASB neu festgelegte Fläche ist ent-
sprechend dem Festlegungsvorschlag der Stadt 
Köln zu den sog. Optionsflächen (Modul III) zu 
reduzieren. Die Neufestlegung von ASB nördlich 
dieser Fläche wird nicht mitgetragen, da es sich 
um eine Auenlandschaft handelt und faktisch 
keine weitere Entwicklung aufgrund der Topo-
graphie möglich ist.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Dellbrück
Kennziffer 9-905-002
Herkunft Modul III
Flächengröße 5,75 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB (Reduzierung)
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 73
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor-
schlag der Stadt Köln zu Anpassungsflächen 
(Modul II) im Sinne der Anpassung an den Be-
stand festzulegen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Dellbrück
Kennziffer 9-905-003
Herkunft Modul II
Flächengröße 4,05 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 WB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Fläche für die Forstwirtschaft
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 74
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor-
schlag der Stadt Köln zu Anpassungsflächen 
(Modul II) im Sinne der Anpassung an den Be-
stand festzulegen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Dellbrück
Kennziffer 9-905-095
Herkunft Modul II
Flächengröße 2,20 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan WB
Regionalplanentwurf 2021 WB/ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche, Fläche für die Forstwirt-
schaft
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 75
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Neufestlegung des ASB ist am Bestand zu 
orientieren (Bitte um Überprüfung der Abgren-
zung). Dabei ist die Grenze des FFH-Gebietes zu 
berücksichtigen. Die angrenzende bedeutsame 
Biotop-Verbundzone in Nord-/Südrichtung ist 
als AFAB – wie vorgesehen – festzulegen, um 
Verbindungsfunktion auch planerisch zu doku-
mentieren.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Dellbrück
Kennziffer 9-905-097
Herkunft Modul II
Flächengröße 24,52 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB/ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche, Fläche für die Forstwirt-
schaft
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 76
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist entsprechend der bestehenden 
Abgrenzung im rechtskräftigen FNP als ASB fest-
zulegen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Stammheim
Kennziffer 9-908-105
Herkunft Modul II
Flächengröße 3,09 ha
Umweltprüfung Nein / HQextrem
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB/ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Gewerbefläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 77
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Fläche ist vollumfänglich als AFAB festzu-
legen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Flittard
Kennziffer GIB-029-01
Herkunft Modul I
Flächengröße 3,26 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan GIB/ASB
Regionalplanentwurf 2021 GIB/ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 78
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die ASB-Festlegung der Fläche ist gem. rechts-
kräftigem Regionalplan beizubehalten. Die 
pauschale Streichung von Siedlungsbereichen 
in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkun-
gen auf die räumlichen Entwicklungsmöglich-
keiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht 
beurteilt. Erforderliche Regelungen zur Risiko-
vorsorge sind auf Grundlage differenzierter 
Untersuchungen im Rahmen der nachfolgenden 
Bauleitplanung zu treffen.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Höhenhaus
Kennziffer ASB-047-01
Herkunft Modul I
Flächengröße 10,06 ha
Umweltprüfung Nein / HQextrem
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 ASB/AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Fläche für die Landwirtschaft
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 79
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die ASB-Festlegung der Fläche ist gem. rechts-
kräftigem Regionalplan beizubehalten. Dies ist 
insbesondere vor dem Hintergrund der be-
stehenden ÖV-Erschließungsqualität (Nähe zu 
Stadtbahnhalt) zu befürworten. 
Hinweis: unmittelbarer räumlicher Zusammen-
hang zu Fläche 9-906-006*.“ 
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Dünnwald
Kennziffer ASB-047-02
Herkunft Modul I
Flächengröße 7,23 ha
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Fläche für die Landwirtschaft, Grünfläche, Vorrang- 
und Maßnahmenfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Seite 80
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
flächenSteckbRiefe
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Rücknahme der ASB Festlegung im Bereich 
östlich A3 und nördlich B506 ist im Sinne der Be-
standssituation rückgängig zu machen. An der 
ASB Festlegung ist festzuhalten.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Holweide
Kennziffer ASB-098
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan ASB
Regionalplanentwurf 2021 AFAB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

FlächensteckbrieFe
Seite 81
Stadtentwicklung köln
RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 
Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 
1159/2022:
„Die Neufestlegung von ASB sollte ausschließ-
lich im Sinne der Bestandsanpassung erfolgen 
und auf diesen begrenzt sein.“
LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim
Stadtteil Flittard
Kennziffer AFAB-002
Herkunft Weitere Änderungen
Flächengröße -
Umweltprüfung Nein
Rechtskräftiger Regionalplan AFAB
Regionalplanentwurf 2021 ASB
Ratsbeschluss 1159/2022 ASB/AFAB
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN
Wohnbaufläche, Grünfläche
REGIONALPLANENTWURF 2021

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat IX – Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Bearbeitung:
Lotte Drevermann
Maike Janßen 
Katharina Klemmt 
Kaja Rocks

Beratungsverlauf (3)

01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.09.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2023 Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2561/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.08.2022
Erstellt
15.08.2022 12:41