2561/2022
Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln eingereicht
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Anlage 1B_Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf (Stellungnahmeinhalte) (Tabelle) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022
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Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 Stadtbezirk Innenstadt Ziel Bezug (Kennziffer) Stellungnahmeentwurf Siedlung ASB 1-102-XX3 Die ASB Festlegung ist über die gesamte bahnbegleitende Bebauung „Eifelwall“ vorzunehmen. ASB Wal-041 Colonius: Im Bereich zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße ist anstelle der bestehenden AFAB Festlegung im Sinne der Bestandsanpassung die Festlegung eines ASBs vorzusehen. Der FNP stellt in diesem Bereich SO Fernmeldeturm dar. Verkehr V-1-101-N01 Rheinquerung am Rheinauhafen (Fuß- und Radverkehr): Die Rheinquerung ist als "Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bestand und Planung)" festzulegen, da für sie entsprechende Beschlüsse vorliegen, Planungen erfolgen und diese die Erschließungsqualität von Siedlungsbereichen maßgeblich determiniert. V-1-104-XXX Festlegungshinweis zur Zoobrücke im Rahmen der gesamthaften Stellungnahme zum Straßensystem erfolgt. V-1-104-N01 Rheinquerung an der Bastei (Fuß- und Radverkehr): Die Rheinquerung ist als "Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bestand und Planung)" festzulegen, da für sie entsprechende Beschlüsse vorliegen, Planungen erfolgen und diese die Erschließungsqualität von Siedlungsbereichen maßgeblich determiniert. V-1-105-001 HP Deutzer Freiheit: Entsprechend dem Festlegungsvorgehen an vergleichbaren Standorten sollte ein weiterer Haltepunkt in der Lage HP Linie 1 und 9 vorgesehen werden. V-1-105-002 Hafen Deutz: Die Festlegung als Ort des Güterumschlags ist nicht korrekt und es ist davon abzusehen, da es nicht bestands-und/oder planentsprechend ist. Anlage 1B Seite 1 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 Stadtbezirk Rodenkirchen Ziel Bezug (Kennziffer) Stellungnahmeentwurf Siedlung ASB 2-202-N01 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen ÖV-Erschließungsqualität festzulegen. WB 2-204-002 Die Fläche ist als WB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne der Bestandsanpassung festzulegen und der ASB entsprechend zurückzunehmen. ASB 2-204-003 Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen. ASB 2-204-004 Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen. ASB 2-204-005 Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen. GIB 2-205-002 Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Umwandlungsoptionen vor dem Hintergrund der dringend benötigten GIB Flächen und der besonderen Eignung des Standortes festzulegen. AFAB 2-206-003 Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. ASB 2-206-004 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III in ihrem gesamten Umfang festzulegen. Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden Siedlungskörpers der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll. Die Fläche weist eine sehr gute (potenzielle) Erschließungsqualität auf insbesondere unter Berücksichtigung der geplanten Stadtbahnverlängerung. Zudem sind Teile bereits bauleitplanerisch überplant (FNP). ASB 2-206-008 Die ASB-Fläche ist nach Norden entsprechend der 226. Änderung des Flächennutzungsplanes: Rondorf Nordwest in Köln-Rondorf zu erweitern. Seite 2 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 GIB 2-208-007 Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Umwandlungsoptionen mit Blick auf die bestehende Nutzungssituation des Standortes festzulegen. ASB 2-209-015 Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne von Bestandsanpassung sowie des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen. GIB/ AFAB GIB-004-01 Die Festlegung des GIB ist auf Grundlage des bestehenden Ratsbeschluss (Vorlage Nr. 0052/2020) auf die Flächen außerhalb des bestehenden NSG N5 zu begrenzen. Hinweis: Abhängigkeit zur Stellungnahme betr. Flächen F-2-211-001 Freiraum F-2-211-001 Auf Grundlage des bestehenden Ratsbeschluss (Vorlage Nr. 0052/2020) ist das bestehende NSG N5 in seiner gesamten Größe darzustellen und die Hafenfläche/bzw. den GIB bis zur Grenze des NSG zurückzunehmen. Hinweis: Abhängigkeit zur Stellungnahme betr. Flächen GIB-004-01 F-2-212-001 Das NSG N 7 „Am Vogelacker“ ist auf Grund der rechtskräftigen Naturschutzgebietsaus-weisung als BSN festzulegen, da das Gebiet eine besondere Funktion im Biotopverbund einnimmt. Verkehr V-2-202-001 AS Bonner Verteiler ist im Sinne der Bestandssituation festzulegen. V-2-205-001 Die Straße ist wie im rechtsgültigen Regionalplan als "Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen: Verbindung zw. BAB AS Eifeltor und L34 ist Teil des Lkw-Vorrangroutennetz V-2-206-N01 Die Straße ist als "sonstige Straße mit regionalplanerischer Bedeutsamkeit (Planung)" festzulegen, da für sie entsprechende Beschlüsse vorliegen, Planungen erfolgen und diese die Erschließungsqualität von Siedlungsbereichen maßgeblich determiniert. V-2-211-N01 Die Straße ist wie im rechtsgültigen Regionalplan als "Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen. Seite 3 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 Stadtbezirk Lindenthal Ziel Bezug (Kennziffer) Stellungnahmeentwurf Siedlung ASB ASB-077_1 Die ASB Festlegung ist entsprechend der Abgrenzung der im Verfahren befindlichen 221. Änderung des FNP - Innerer Grüngürtel zu präzisieren. Bedeutsam ist hier der Teilbereich der geplanten Erweiterung des Justizzentrums, dessen Parkhausflächen gem. Regionalplanentwurf nicht mehr als ASB festgelegt sind. GIB GIB-101 Die Rücknahme der GIB-Festlegung ist im Sinne des Ziels „GIB sichern und entwickeln“ rückgängig zu machen. Dies entspricht der aktuellen Bestandssituation (s.a. GE/GI-Ausweisung im Flächennutzungsplan). WB ASB-017_1 Die im Vergleich zum rechtkräftigen Regionalplan vorgenommene Erweiterung des ASB in Richtung Süden über den Frechener Weg hinaus ist zurück zu nehmen, um eine mögliche Signalwirkung zur Bebauung des Grünzugs West nicht entstehen zu lassen. AFAB 3-306-001B* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. AFAB 3-308-002* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. AFAB 3-309-006 Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. Freiraum F-3-303-001 Im Sinne einer einheitlichen und kongruenten planerischen Behandlung der Friedhofsflächen im Stadtgebiet ist auch für den Friedhof Melaten eine Festlegung als BSLE vorzusehen. Zudem ist dieser im Landschaftsplan der Stadt Köln Bestandteil des LSG L 15 und weist einen prägenden Baumbestand auf. F-3-308-001 Nördlich des Lise-Meitner-Rings ist ausgehend von der bestehenden einheitlichen Ackernutzung und entsprechender Darstellungen und Festsetzungen in rechtskräftigen Bauleitplanen die Festlegung BSLE auszuweiten. Verkehr V-3-307-004 Die Festlegung des Streckenverlaufs sollte dem Beschluss der Vorlage 3454/2021 (Stadtbahnvorhabens Köln – Niederaußem; Verlängerung Linie 4) entsprechen. Entsprechend ist die Verbindung Weiden West - Widdersdorf der Linie 1 nicht darzustellen. (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104184) Seite 4 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 V-3-307-005 Die Festlegung des Streckenverlaufs sollte dem Beschluss der Vorlage 3454/2021 (Stadtbahnvorhabens Köln – Niederaußem; Verlängerung Linie 4) entsprechen. Entsprechend ist die Verbindung Weiden West - Widdersdorf der Linie 1 nicht darzustellen. (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104184) Seite 5 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 Stadtbezirk Ehrenfeld Ziel Bezug (Kennziffer) Stellungnahmeentwurf Siedlung GIB/ ASB 4-401-001 Der Bereich um das Max-Becker-Areal ist gem. politischen Beschluss zur Entwicklung eines Mischgebietes (Zielbild Weststadt) - wie im rechtskräftigen Regionalplan - als ASB festzulegen. GIB 4-405-XXX Die Fläche ist gem. Vorschlag der Stadt Köln (Modul II, Nachmeldung) unter Berücksichtigung des vorliegenden Bebauungsplans als zweckmäßige Ergänzung der Fläche 4-405-006 sowie Erweiterung an den Bestand als GIB Fläche in der gesamten vorgeschlagenen Ausdehnung festzulegen. ASB ASB-073_2 Die Rücknahme der ASB-Festlegung ist im gekennzeichneten Bereich rückgängig zu machen. Der Standort weist eine besondere Lagegunst hinsichtlich seiner ÖV-Erreichbarkeit auf, die im Sinne des Leitsatzes „Siedlungsentwicklung an der Schiene“ nutzbar gemacht werden soll. Hinweis: Freifläche mit Familienzentrum/Kindergarten in Parklage mit Spielplatz „Am Mühlenweg“, FNP stellt Grünfläche dar GIB GIB-238 Die Rücknahme der GIB-Festlegung (Reservefläche) ist vor dem Hintergrund des Flächenbedarfs rückgängig zu machen. Hinweis: Abgrenzung entspricht nach Westen GE Abgrenzung FNP KGV-001 AWB Sammel- und Umschlaganlage im Stadtteil Bickendorf, Flurstück 4962-076-2005: Der Standort ist mit dem entsprechenden Signet als Standort des kombinierten Güterverkehrs festzulegen. Freiraum F-4-405-001 Der bestehende BSN ist bis an den ausgewiesenen GIB zu vergrößern. Es besteht die Absicht, das NSG N 22 Baadenberger Senke, Stockheimer Höfe mit einer der nächsten Landschaftsplanänderungen um diese Flächen entsprechend zu erweitern. Der vorliegende Pflege- und Entwicklungsplan betrachtet diese Fläche bereits. F-4-405-002 Der festgelegte Freiraumbereich für „Aufschüttungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung Abfalldeponie ist zu streichen, da sich diese Fläche bereits in der Rekultivierung befindet und die Festlegung entsprechend nicht mehr die Bestandssituation abbildet. Seite 6 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 Stadtbezirk Nippes Ziel Bezug (Kennziffer) Stellungnahmeentwurf Siedlung ASB 5-505-B01 Die Fläche ist als ASB festzulegen, um damit die Grundlage zur Behebung bestehender Missstände zu erhalten. GIB GIB-031_1 Die bestehende GIB-Festlegung des rechtskräftigen Regionalplans ist beizubehalten. ASB ASB-064_3 Die Fläche ist ausgehend von der bestehenden baulichen Situation bis zur Zoobrücke als ASB festzulegen. Freiraum F-5-505-001 Die Pferderennbahn in Weidenpesch ist als BSLE festzulegen. Sie ist mit randlich prägenden Baum- und Gehölzstrukturen im Landschaftsplan Köln im LSG L 8 ausgewiesen und wird insgesamt durch einen landschaftsprägenden Charakter bestimmt. Die baulichen Anlagen sind gut in das Landschaftsschutzgebiet integriert. In Teilen ist die Anlage während der Betriebszeiten öffentlich zugänglich, so dass eine Ausweisung als BSLE fachlich empfohlen wird. Verkehr V-5-504-003 Die Schienentrasse zur Anbindung der Fordwerke östlich der Industriestraße ist wie im rechtsgültigen Regionalplan als "Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen. V-5-504-004 Die Schienentrasse westlich der Emdener Straße ist wie im rechtsgültigen Regionalplan als "Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen. Mehrfach pro Woche findet Güterverkehr auf dieser Trasse statt. V-5-504-005 Die Schienentrasse ist zu verlängern bis in die "Spitze" Am Molenkopf und als "Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen. V-5-503-N01 Die Festlegung des Haltepunktes Boltensternstr. / Gürtel der Linie 13 ist entsprechend des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln (S. 205) vorzusehen. (https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/dritter-nahverkehrsplan-12-2017.pdf) V-5-504-N01 Die Festlegung des Haltepunktes Niehler Str. / Gürtel der Linie 13 ist entsprechend des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln (S. 205) vorzusehen. (https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/dritter-nahverkehrsplan-12-2017.pdf) Seite 7 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 Stadtbezirk Chorweiler Ziel Bezug (Kennziffer) Stellungnahmeentwurf Siedlung ASB 6-601-011 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Anpassungsflächen Modul II festzulegen. Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen bestehenden Siedlungskörper, der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll. ASB 6-601-011A & 6-601-011B* Die entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln vorgelegten Erweiterungsflächen der bestehenden Ortslagen (Modul III) sind als ASB mit angepasster Abgrenzung festzulegen (siehe unten Abb. 2 Neuabgrenzungsvorschlag 6-601-011 (ehem. 6-601-011A & 6- 601-011B*)). Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen bestehenden Siedlungskörper, der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll. Erforderliche Regelungen zur Risikovorsorge sind auf Grundlage differenzierter Untersuchungen im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung zu treffen. ASB 6-602-053 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Anpassungsflächen Modul II festzulegen. Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen bestehenden Siedlungskörper, der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll. ASB 6-602-001A Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen bestehenden Siedlungskörper, der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll. Erforderliche Regelungen zur Risikovorsorge sind auf Grundlage differenzierter Untersuchungen im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung zu treffen. ASB 6-607-005 Festlegung der Fläche als ASB entsprechend Vorschlag der Stadt Köln zu den Anpassungsflächen vorzusehen. Die Festlegung als ASB ist unter Berücksichtigung der Planungsabsicht der Landwirtschaftskammer vorzusehen. Seite 8 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 ASB 6-608-006A Die Neufestlegung des ASB ist in gleicher Tiefe nach Süden bis zum Chorweiler Zubringer zu erweitern (siehe unten Abb. 3 Neuabgrenzungsvorschlag 6-608-006A). AFAB 6-608-006B Die vorgenommene Neufestlegung der GIB Fläche innerhalb des Freiraums südlich dem Friedhof Chorweiler ist zurückzunehmen und als AFAB festzulegen. AFAB 6-611-007 Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. GIB 6-611-008 GIB Erweiterungsfläche nördlich Roggendorf/Thenhoven: Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Abgrenzungsvorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III auch unter Würdigung der Resultate der erfolgten Umweltprüfung festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die Hinweise zu potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen sind im Rahmen der nachgeordneten Bauleitplanung präzise aufzunehmen und vertiefend zu untersuchen. GIB 6-611-B08 Ergänzung GIB Erweiterungsfläche nördlich Roggendorf/Thenhoven auf Vorschlag der BV 6: Die Fläche ist als GIB entsprechend dem von der Verwaltung geprüften Abgrenzungsvorschlag der BV im Rahmen der politischen Beratung der Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Freiraum F-6-601-001 Vorbehaltlich einer Nichtfestlegung der Bereiche als ASB, sind die Ortsrandflächen westlich von Langel und Rheinkassel bis zur GIB-Ausweisung entsprechend des LSG L 6 nach Landschaftsplan Köln als BSLE festzulegen F-6-602-001 Vorbehaltlich einer Nichtfestlegung der Bereiche als ASB, sind die Ortsrandflächen um Fühlingen als BSLE auszuweisen. Grundlage ist die Schutzausweisung des Landschaftsplans, der die LSGs L 5 und L6 sowie südwestlich der Ortslage das LB 6.22 ausweist. F-6-611-001 Fläche als BSLE festzulegen, da selbige im Rahmen einer nächsten Landschaftsplanänderung in das LSG L 7 aufgenommen werden soll. Zudem stellt auch der Flächennutzungsplan entsprechende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Verkehr V-6-601-002 Es handelt sich hier um eine mögliche Stadtbahnverlängerung der Linie 12 Richtung Rheinkassel/Langel. Die Festlegung der Stadtbahnverlängerung ist gem. Anmeldung im ÖPNV-Bedarfsplan zu verfolgen. V-6-606-001 Die Anschlussstelle K-Chorweiler/A57 ist festzulegen, da die Planung zum Ausbau als Vollanschluss aktiv betrieben wird. V-6-6XX-002 Die Trasse ist wie im rechtskräftigen Regionalplan bisher festzulegen. Sie ist als Maßnahme im NVP enthalten. Seite 9 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 Darstellung flächenspezifischer Neuabgrenzungsvorschläge Stadtbezirk Chorweiler Abb. 2: Neuabgrenzungsvorschlag Fläche 6-601-011 (ehem. 6-601-011A & 6-601-011B*) (rot angelegte Fläche = Fläche zur Festlegung als ASB) (Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage BRK (2021): Entwurf Regionalplan Köln | ohne Maßstab) Abb. 3: Neuabgrenzungsvorschlag Fläche 6-608-006A (rot angelegte Fläche = Fläche zur Festlegung als ASB) (Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage BRK (2021): Entwurf Regionalplan Köln | ohne Maßstab) Seite 10 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 Stadtbezirk Porz Ziel Bezug (Kennziffer) Stellungnahmeentwurf Siedlung AFAB/ ASB/ GIB 7-712-076 und 7-712-077 Der festgelegte ASB ist auf die Grenzen des festgesetzten LB 7.24 zurückzunehmen und als BSN auszuweisen. Der Linder Bruch/ bzw. der Senkelsgraben ist im Landschaftsplan als LB 7.24 festgesetzt. Im landesweiten Biotopverbund ist die Fläche als Fläche mit herausragender Bedeutung ausgewiesen. Der FNP Köln stellt die Fläche als Grünfläche dar. In einem folgenden Lanschaftsplanänderungsverfahren soll die Fläche als NSG ausgewiesen werden. Hinweis: korrespondierend zur Stellungnahme zu F-7-712-001 GIB 7-701-N04 Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die Umsetzung des Festlegungsvorschlags ist anzustreben, da sich diese Fläche angrenzend an einen GIB Bestand und mit unterschiedlichen Vorbelastungen aus dem Umfeld in besonderer Weise als solche eignet. ASB 7-702-013 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die Umsetzung des Festlegungsvorschlags ist u.a. im Sinne der Stärkung von Siedlungsstandorten an der Schiene anzustreben. Eine Umweltprüfung im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung für diese Fläche ist wünschenswert. AFAB 7-713-007* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. AFAB 7-713-009* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. AFAB 7-714-011B* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. ASB ASB-420_2 Die neu festgelegte Zweckbestimmung „Militärische Einrichtung“ ist zu streichen. Die Langfristigkeit der Einrichtung ist über den gesamten Planungshorizont des Regionalplans in Frage zu stellen. Die für die Einrichtung erforderliche Flächensicherung konnte auch auf Grundlage des rechtskräftigen Regionalplans ohne Zweckbindungsfestlegung gelingen. KGV-002 Gremberghoven Bahnareal: Der Standort ist mit dem entsprechenden Signet als Standort des kombinierten Güterverkehrs festzulegen. Seite 11 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 Freiraum F-7-703-001 Im Sinne der Darstellung der Bestandssituation sollte die Festlegung „Oberflächengewässer“ beibehalten werden. F-7-704-002 Festlegung des südlichen Gremberger Sees als BSLE. Er liegt im rechtskräftigen LSG L23. F-7-708-001 Die Fläche des NSG N14 (Kiesgrube Wahn) ist als BSN festzulegen, da sie eine besondere Bedeutung als Trittstein im Biotopverbund hat und im landesweiten Biotopverbund als Gebiet mit herausragender Bedeutung ausgewiesen ist. F-7-708-002 Die im rechtskräftigen Regionalplan aufgeführte Zweckbindung „Abwasserbehandlungs- und -reinigungsanlage“ ist weiterhin festzulegen. Es ist eine heute bestehende Anlage, für die es im Kontext vorgesehener Entwicklungen konkrete Ausbaupläne gibt. F-7-712-001 Der festgelegte ASB ist auf die Grenzen des festgesetzten LB 7.24 zurückzunehmen und als BSN auszuweisen. Der Linder Bruch/ bzw. der Senkelsgraben ist im Landschaftsplan als LB 7.24 festgesetzt. Im landesweiten Biotopverbund ist die Fläche als Fläche mit herausragender Bedeutung ausgewiesen. Der FNP Köln stellt die Fläche als Grünfläche dar. In einem folgenden Lanschaftsplanänderungsverfahren soll die Fläche als NSG ausgewiesen werden. Hinweis: korrespondierend zur Stellungnahme zu 7-712-076 und 7-712-077 F-7-712-002 Die Deponie Linder Mauspfad ist festzulegen als AFAB mit überlagernder Festlegung BSN und Regionaler Grünzug. Die Deponie befindet sich in der Rekultivierung. Anschließend im Rhein-Sieg-Kreis findet sich entsprechende BSN Festlegung. F-7-713-002 Abgrabungsgewässer Storchensee und Molch Weiher sind als BSN festzulegen. Sie sollen im Rahmen einer nächsten Landschaftsplanänderung als NSG auf Kölner Stadtgebiet ausgewiesen werden, eine Entsprechung als NSG besteht bereits im Rhein-Sieg Kreis. Auch der landesweite Biotopverbund weist diese Flächen mit herausragender Bedeutung aus. Verkehr V-7-709-001 Die Flughafenvorfahrt (Kennedystraße) ist weiterhin als Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bestand und Planung) festzulegen, da die Erreichbarkeit des überregional bedeutsamen Flughafens Köln/Bonn im Sinne von Grundsatz G.58 langfristig zu erhalten ist. V-7-711-001 Die festgelegte Trasse ist aus der vorliegenden Planung des Landesstraßenbedarfsplans zu übernehmen. V-7-711-N01 Die Ortsumgehung Zündorf ist im Landesstraßenbedarfsplan gelistet und entsprechend mit Anschluss an die L82n als "Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen. V-7-714-002 Die Trasse im nördlichen Abschnitt (nördlich Ranzeler Str.) ist als räumlich definiert, d.h. als "Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung)" festzulegen (s.a. aktuell gültigen Regionalplan). Dies folgt dem Beschluss des Rats der Stadt Köln zur Verlängerung die Stadtbahnlinie 7. Für diesen Abschnitt fehlt eine Umweltprüfung im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung. Sie ist noch durchzuführen. Seite 12 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 Stadtbezirk Kalk Ziel Bezug (Kennziffer) Stellungnahmeentwurf Siedlung AFAB 8-807-004 Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. AFAB 8-807-005* Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. ASB 8-807-086 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Reserveflächen Modul II festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 0621/2019). ASB 8-807-087 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Reserveflächen Modul II festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 0621/2019). ASB 8-807-B02 Die Fläche ist vollumfänglich als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln festzulegen. Sie zeichnet sich durch eine besondere Lagegunst aus. Der Abriss des Autobahnzubringers würde sowohl die Schaffung eines Grünzugs zwischen Brück und Neubrück als auch eine Siedlungsentwicklung (anschließend an Brück) ermöglichen. ASB 8-808-088 Die Fläche ist vollumfänglich als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Modul II-Flächen im Sinne der Bestandssituation festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 0621/2019). ASB 8-808-006 Die Fläche ist vollständig als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt. Wir erachten eine differenzierte, standortspezifische und die Steuerungsmöglichkeiten der Bauleitplanung berücksichtigende Vorgehensweise und schlagen eine bedingte Festlegung vor. KGV-003 AWB Müll - Umlade - Station Wikingerstraße: Der Standort ist mit dem entsprechenden Signet als Standort des kombinierten Güterverkehrs festzulegen. Verkehr V-8-806-001 Aus Sicht der Stadt Köln besteht kein Bedarf für die Festlegung der Landesstraße L286n im Regionalplan. Im Falle einer Festlegung verweist die Stadt Köln auf ein Umweltprüfungserfordernis. Seite 13 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 V-8-806-002 Die Anschlussstrecke zum bestehenden Stadtbahnbetriebshof Merheim ist entsprechend des Bestandes, d.h. ohne nördliche Erschließung, weiterhin festzulegen. V-8-808-003 Entsprechend des aktuellen Beschlusses ist der Haltepunkt festzulegen (zur Vorlage 0277/2021): "Die Verwaltung wird beauftragt in Gespräche mit dem NVR zu gehen, um die mögliche Einrichtung eines Haltepunkts in Rath/Heumar an der Eiler Straße in den Planungen offen zu halten." V-8-809-001 Die Trasse ist im NVP sowie in der ÖPNV Roadmap enthalten, wenn auch nicht räumlich final verortet. Entsprechend ist die Trasse als "Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr ohne räumliche Festlegung" festzulegen, sowie die Verbindungsspanne bis zum Kreuzungspunkt der Stadtbahnlinie 1 und der L 286n verlängert festzulegen (vgl. 3. NVP Abbildung 8-6). V-8-8XX-001 Die Verlängerung der Linie 13 ab Bf Mülheim über Frankfurter Str. bis HP Köln-Ostheim soll langfristig entsprechend des Nahverkehrsplans realisiert werden. Entsprechend ist die Trasse als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung) festzulegen. Seite 14 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegung im Regionalplanentwurf 2021 (Übersicht der Stellungnahmeinhalte) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 Stadtbezirk Mülheim Ziel Bezug (Kennziffer) Stellungnahmeentwurf Siedlung GIB 9-901-009 Die Fläche ist als GIB vollumfänglich entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu sog. Umwandlungsoptionen vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Situation festzulegen. AFAB 9-903-001 Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzulegen. ASB 9-903-091 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu Anpassungsflächen (Modul II) im Sinne der Anpassung an den Bestand festgelegt werden. ASB ASB-098 Die Rücknahme der ASB Festlegung im Bereich östlich A3 und nördlich B506 ist im Sinne der Bestandssituation rückgängig zu machen. An der ASB Festlegung ist festzuhalten. ASB 9-905-095 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu Anpassungsflächen (Modul II) im Sinne der Anpassung an den Bestand festzulegen. ASB 9-905-097 Die Neufestlegung des ASB ist am Bestand zu orientieren (Bitte um Überprüfung der Abgrenzung). Dabei ist die Grenze des FFH- Gebietes zu berücksichtigen. Die angrenzende bedeutsame Biotop-Verbundzone in Nord-/Südrichtung ist als AFAB – wie vorgesehen – festzulegen, um Verbindungsfunktion auch planerisch zu dokumentieren. ASB/ AFAB 9-905-002 Die als ASB neu festgelegte Fläche ist entsprechend dem Festlegungsvorschlag der Stadt Köln zu den sog. Optionsflächen (Modul III) zu reduzieren. Die Neufestlegung von ASB nördlich dieser wird nicht mitgetragen, da es sich um eine Auenlandschaft handelt und faktisch ist keine weitere Entwicklung aufgrund der Topographie möglich ist. ASB 9-905-003 Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu Anpassungsflächen (Modul II) im Sinne der Anpassung an den Bestand festgelegt werden. ASB ASB-047-01 Die ASB-Festlegung der Fläche ist gem. rechtskräftigem Regionalplan beizubehalten. Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Erforderliche Regelungen zur Risikovorsorge sind auf Grundlage differenzierter Untersuchungen im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung zu treffen. Seite 15 von 16 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.2022 ASB ASB-047-02 Die ASB-Festlegung der Fläche ist gem. rechtskräftigem Regionalplan beizubehalten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden ÖV-Erschließungsqualität (Nähe zu Stadtbahnhalt) zu befürworten. Hinweis: unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zu Fläche 9-906-006* ASB 9-908-105 Die Fläche ist entsprechend der bestehenden Abgrenzung um rechtkräftigen FNP festzulegen. AFAB GIB-029-01 Die Fläche ist vollumfänglich als AFAB festzulegen. ASB AFAB-002 Die Neufestlegung von ASB sollte ausschließlich im Sinne der Bestandsanpassung erfolgen und auf diesen begrenzt sein. Freiraum F-9-905-001 Die Fläche ist als AFAB mit überlagernder Festlegung BSLE und Regionaler Grünzug festzulegen. Die Festlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen. Die Flächen östlich der Mielenforster Straße liegen im LSG L 25 und sind der Aue der Strunde zuzuordnen. Im FNP sind diese als Grünfläche dargestellt und weisen einen prägenden und erhaltenswerten landschaftlichen Charakter aus. F-9-905-002 Die Fläche ist auf Kölner Stadtgebiet als AFAB mit überlagernder Festlegung als BSN anknüpfend an die angrenzende Festlegung festzulegen. Im Übergang zur Schluchter Heide auf Stadtgebiet Bergisch Gladbach weisen die Flächen südlich der Refrather Straße einen Mix aus extensivem Grünland, Feuchtbereichen und Gehölzgruppen auf und haben somit eine besondere naturschutzfachliche Wertigkeit. Eine nähere Prüfung zur Ausweisung eines NSG steht noch aus. F-Rhein (gesamt- städtisch) Dieses überörtliche FFH-Gebiet ist als BSN festzulegen. Das Natura 2000- bzw. FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef einschließlich der Buhnenfelder“ (DE-4405-301) weist auch auf Kölner Stadtgebiet Teile des Rheins und der angrenzenden Uferbereiche als Schutzgebiet aus. Verkehr V-9-901-006 Die Festlegung als Ort des Güterumschlags ist nicht korrekt und es ist davon abzusehen, da es nicht bestands-und/oder planentsprechend ist. V-9-905-001 Die vorgenommene Verlängerung der Linie Richtung Norden über die Paffrather Str. als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr ist vor dem Hintergrund der nicht gegebenen regionalen Bedeutsamkeit der Straße zurückzunehmen. V-9-905-002 Aus Sicht der Stadt Köln besteht kein Bedarf für die Festlegung der Landesstraße L286n im Regionalplan. Im Falle einer Festlegung verweist die Stadt Köln auf ein Umweltprüfungserfordernis. V-9-907-001 Die L101 ist im GVK mit neuer Linienführung im Bereich Dünnwald enthalten und entsprechend festzulegen. V-9-907-002 Die L101 ist im GVK mit neuer Linienführung im Bereich Dünnwald enthalten und entsprechend festzulegen. Seite 16 von 16
Anlage 1C_Stellungnahme zu den Textlichen Festlegungen im Regionalplanentwurf (Stellungnahmeinhalte) (Tabelle) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022
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1 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN hier: Stellungnahme der Stadt Köln zu dem textlichen Teil der Planunterlage (Textliche Festlegungen, Begründung, Umweltbericht) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32 (Regionalplanentwurf Stand November 2021) lfd Nr. Bezug (Kapitel, Ziff. Pkt., Seite o.g. Dokument) Stellungnahmeentwurf 1 Einführung ./. ./. 2 gesamträumliche Aspekte 1 Textliche Festlegungen Kap. 2.1 G.1, S. 42 Kap. 2.1 G.2, S. 45 Kap. 2.1 G.3, S. 46 G.1 Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen G.2 Bereiche mit klimaökologischer Bedeutung sichern und entwickeln G.3 Grün- und Freiflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion sichern und entwickeln Anpassungsvorschlag: In der Formulierung der Grundsätze ist darauf hinzuweisen, dass die Flächen mit hohem Kaltluftentstehungspotenzial bzw. mit hoher Bodenfunktion „Regler“ für den Wasserhaushalt im 2-Meter-Raum sind. 2 Begründung Kap. 2.3, Zu G.9, S. 31 G.9 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern Hier sollte der Bezug zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit hergestellt werden. Anpassungsvorschlag: Dies bezieht sich sowohl auf die Information und Abstimmung zu räumlichen und infrastrukturellen Planungen als auch auf Kooperationen in zahlreichen landwirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen. 3 Siedlungsraum 3 Begründung Kap. 3.1.2, Zu Z.3, S. 39 Z.3 Siedlungsentwicklung am Bedarf ausrichten Siedlungsbereiche in sog. HQextrem-Lagen, welche aufgrund des Beschlusses des Regionalrats vom 24.09.2021 pauschal als festgelegte Siedlungsbereiche aus dem Regionalplanentwurf gestrichen wurden und für die die Anlage 1C 2 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 Kompensation und Abbildung der entfallenden Flächenpotenziale an raumverträglichen Standorten nicht möglich sein wird, sind in die Siedlungsbereichsfestlegungen des Planentwurfes wieder aufzunehmen. Im Rahmen einer kritischen Überprüfung wurde, auch in Abstimmung mit den StEB Köln, festgestellt, dass die pauschale Herausnahme weder rechtlich erforderlich noch sachlich geboten ist. Die in Frage stehenden Siedlungsbereiche befinden sich sämtlich außerhalb der Hochwasserbereiche, sondern in so genannten Riskobereichen. Mit Inkrafttreten des Hochwasserschutzgesetzes II (2018) wurde im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit § 78b „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ auf Bundesebene auch Regelungen z u S iedlungsbereichen in HQextrem Lagen geschaffen. In diesen Gebieten sind bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen H ochwasseraspekte zu berücksichtigen. Bauliche Anlagen sollen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepas sten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert w erden. Ein Entwicklungstopp ist hier nicht notwendig im Regionalplanentwurf umzusetzen, zudem in Absatz 2 § 78b WH G die weitergehenden Rechtsvorschriften der Länder unberührt bleiben. Im Falle von HQextrem, das einem HQ500 entspricht, sind auf Kölner Stadtgebiet z.B weite Teile der Altstadt betroffen. Hier und in anderen Bereichen, die in Bereichen des HQextrem liegen, gelten die Maßgaben, die im Falle des Eintritts dieses Ereignisses in so genannten Risikobereichen notwendig werden, so dass auch Siedlungsbereiche mit Bestand in die Regionalplanfestlegungen aufgenommen werden können. Dies gilt besonders für die Bereiche, innerhalb derer bereits verbindliche Bauleitpläne bestehen, die aber dennoch aus den Festlegungen des Regionalplans herausgenommen wurden. In den neu festzulegenden Siedlungsbereichen können in den nachgeordneten Planungsebenen (vorbereitende und verblindliche Bauleitplanung) weitere Regelungen auf Grundlage von vertiefenden und differenzierten Untersuchungen zur Risikovorsorge getroffen werden. Weiterhin stehen umfangreiche Maßgaben im Rahmen des sich dann anschließenden bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren in Form von Auflagen für alle Neubauvorhaben zur Verfügung, so dass auf die Situation, die durch ein HQ extrem entsteht, auch entsprechend baulich reagiert werden kann. Daher wird im Rahmen der Stellungnahme für all diese Flächen (139 ha ASB, 12 ha GIB) die Wiederaufnahme der Darstellung als Siedlungsbereich gefordert. Die bei einem HQextrem geforderten Aspekte der Hochwasservorsorge können durch die Aufnahme von Regelungen zur hochwasserangepassten Entwicklung in die Regionalplanungen umgesetzt werden. 4 Begründung Kap. 3.2.1, S 74 Allgemeine Siedlungsbereiche Im Text wird unter „Festlegungen zu ASB“ auf die Maßstäblichkeit des Regionalplanes und die Darstellungsschwelle von 10 ha hingewiesen. In den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf sind 3 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 jedoch z. T. sehr kleinräumigen Anpassungen erfolgt. Der Planentwurf sollte dahingehend überprüft werden und die sehr kleinräumigen Anpassungen entsprechend der angestrebten Maßstäblichkeit zu Gunsten der angrenzenden ASB und GIB-Bereiche wieder zurückgenommen werden. 5 Begründung Kap. 3.3.1 C, zu 1 u. 2, S. 87 Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen Grundsätzlich sind entsprechend des Landesentwicklungsplans (LEP) neue Bereiche für GIB und ASB an bestehende Siedlungsbereiche anzuknüpfen. Aufgrund des erheblichen Deltas zwischen der Bedarfsfestsetzung und der im Regionalplanentwurf festgesetzten Bereiche wird darum gebeten zu prüfen, ob für nicht in den Entwurf aufgenommene Flächen aufgrund des hervorragenden Anschlusses an die BAB eine Ausnahme von den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung gemacht werden kann. Zwar können auch hierdurch die endogenen Siedlungs- bzw. Gewerbe – und Industrieflächen der Stadt Köln nicht annährend gedeckt werden. Dennoch ist festzustellen, dass andere Potenzialflächen mit Siedlungsanschluss innerhalb des Stadtgebiets nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Für ein ausgeglichenes Verhältnis von ASB- und GIB-Flächenangeboten auf dem Stadtgebiet Kölns sowie dem Erhalt von mittel- bis langfristig zur Verfügung stehenden Potenzialflächen sollten entsprechend auch Ausweisungen ohne Siedlungsanschluss nicht kategorisch ausgeschlossen, sondern ermöglicht werden. Anpassungsvorschlag: Ausnahmen dienen der Sicherung von Bestandsunternehmen und der Verbesserung bei großem Flächendefizit in einer Kommune und somit der Sicherung eines ausreichenden Flächenangebotes unter Vermeidung neuer Flächeninanspruchnahmen von raumordnerischem Freiraum in weiter Entfernung zu zentralen Wirtschaftsbereichen und zum Schutz seiner Funktionen. 6 Textliche Festlegungen Kap. 3.3.1, Z.10, S. 72f Z.10 GIB sichern und entwickeln In den Erläuterungen zu Ziel 10 wird ausgeführt, dass innerhalb der GIB alle Planungen und Maßnahmen durch die kommunale Bauleitplanung auszuschließen sind, die nicht mit der vorrangigen Funktion der gewerblichen und industriellen Nutzung vereinbar sind und diese erheblich einschränken. Hierzu zählen auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Flächen für Freiflächensolaranlagen und Windenergieanlagen. Ein Ausnahmetatbestand wird für den Fall definiert, dass es im Einzelfall erforderlich sein kann zur Gliederung der Baugebiete und zur Umsetzung von bereits bestehenden Abstandserfordernissen, zur Umsetzung des G.18 GIB vor heranrückenden Nutzungen schützen oder zur Sicherung eines bestehenden Betriebes, verbindliche Bauleitplanung für Gewerbegebiete durchzuführen, die der Unterbringung von nicht wesentlich störenden und nicht störenden Gewerbebetrieben dient. Dies soll aber nur dann zulässig sein, wenn sie die 4 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 Rücksichtnahmepflicht zu bestehenden Emittenten (z.B. Störfallbetriebe) nicht beeinträchtigt und geplante oder bestehende gewerblich-industrielle Nutzungen nicht erheblich eingeschränkt werden. Dies habe die Kommune im Anpassungsverfahren gemäß LPlG NRW darzulegen. Kritisch zu sehen sind hier insbesondere die sich aus diesem Ziel ergebenden grundsätzlichen Ausschlüsse von in Gewerbe- und Industriegebieten allgemein zulässigen Nutzungen. Zum einen würde sich daraus z. B. ein grundsätzlicher Ausschluss von Freiflächensolaranlagen in einem Gewerbegebiet ergeben, die gemäß § 8 BauNVO als Gewerbebetriebe aller Art aber grundsätzlich zulässig sind. Insbesondere bei gewerblichen Flächen, die z. B. aufgrund ihres Zuschnittes oder ihrer Topografie für eine bauliche Nutzung schlecht geeignet sind, sollte ein Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes diese Nutzungsmöglichkeit nicht grundsätzlich ausschließen, um auch derartige Nutzungen z. B. auf Restflächen zu ermöglichen. Hinsichtlich der möglichen Errichtung von Windenergieanlagen können die gleichen Argumente angeführt werden, da auch hier Restflächen z. B. am Rand von Industrie- bzw. Gewerbegebieten als Standorte durchaus geeignet sein könnten. Zudem wird der Ausschluss von Anlagen für sportliche Zwecke als kritisch angesehen, da diese gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig sind. Aufgrund der von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen und der damit erforderlichen Abstände zur nächsten Wohnbebauung sind innerhalb der ASB kaum geeignete Standorte für intensiv genutzte Sportanlagen zu finden, da hier Konflikte mit der benachbarten Wohnbebauung entstehen. Anpassungsvorschlag: Die Erläuterungen zu Z.10 sind dahingehend anzupassen, dass alle in Gewerbegebieten gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen auch in den GIB grundsätzlich zulässig sind. Falls ein Ausschluss von gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen in der kommunalen Bauleitplanung innerhalb der GIB erfolgen soll, ist das vor dem Hintergrund der kommunalen Planungshoheit nur durch die Festlegung eines Grundsatzes der Raumordnung vorstellbar. 7 Textliche Festlegung Kapitel 3.3.2.1, Z.11, S.73 f. Z.11 GIBinterkommunal sichern und umsetzen Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt. Wünschenswert ist hier eine Berücksichtigung der bereits im stadtregionalen Kontext u.a. seitens der Kooperation S.U.N. differenziert untersuchten Standortvorschläge, welche bislang keinen Eingang in die Zeichnerischen Festlegungen fanden. Solche Festlegungen gewährleisteten die planerische Umsetzung der GIB-Flächendefizite für die Stadt Köln zumindest in Teilen im räumlich-funktionalen Kontext zur Stadt. 5 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 4 Freiraum 8 Textliche Festlegungen und Umweltbericht Methodische Berücksichtigung der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts Die Erkenntnisse der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts in den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sollten transparenter dargelegt werden. Diskrepanzen aus den kommunal vorliegenden Grundlagendaten, hier insbesondere zu den Eingangsdaten zu den natürlichen Bodenfunktionen und der Klimaanalyse sollten klarer herausgearbeitet und erläutert werden. Dies insbesondere auch zur Vermeidung von methodischen Schwächen. Weiterhin ist der Abwägungsprozess zu den einzelnen Flächen für die Siedlungsentwicklung (ASB und GIB) und der Infrastruktur gegenüber der Gewichtung des Freiraums nicht nachvollziehbar und sollte daher ebenfalls ausführlich dargelegt werden, Dies wird anhand der folgenden Sachverhalte aufgezeigt: 1. Die Belange der Siedlungsentwicklung wurden als Ziele und Grundsätze sehr konkret formuliert, hingegen die Belange „Anpassung an den Klimawandel“ und Bodenschutz im LEP (2020) und REP-Entwurf (2021) lediglich als unverbindliche zu berücksichtigende Grundsätze. Es fehlt an konkretisierenden, verbindlichen Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen. 2. Die Ziele des neuen Klimaanpassungsgesetzes NRW (2021) wurden unzureichend berücksichtigt. Bei der Formulierung von Zielen wurden die klimawandelbezogenen Aspekte des Bodenschutzes zum Erhalt und Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit natürlicher Boden(teil)funktionen hinsichtlich des Bodenwasserhaushaltes im 2-Meter-Raum für den Freiraum (AFAB, WB) und den Siedlungsraum (ASB, ASBz und GIB) nicht berücksichtigt. Es fehlt an konkretisierenden, verbindlichen Vorgaben in den Grundsätzen für die nachfolgenden Planungsebenen und - verfahren hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel. 3. Die Ziele des Landesbodenschutzgesetzes NRW (2001) wurden unzureichend in wenig verbindlichen und nur reflektorischen Grundsätzen für den Freiraum berücksichtigt. Für den Siedlungsraum fehlen Aussagen zum Schutz der natürlichen Bodenfunktionen gänzlich. Es sind Ziele zum Schutz der natürlichen Bodenfunktionen sowohl im Frei- als auch im Siedlungsraum zu formulieren. Der Umweltbericht geht auf die Differenzierung der Bodenfunktionen nicht ein. Daher fehlen konkretisierende verbindliche Vorgaben auf den nachfolgenden Planungsebenen hinsichtlich des Bodenschutzes. 9 Textliche Festlegungen G.24 Bodenschutz, Funktionen von Böden erhalten Anpassungsvorschlag: 6 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 Kap. 4.1.2 G.24, S. 92 In diesem Grundsatz sind die kursiv hervor gehobenen Ergänzungen bzw. Änderungen aufzunehmen: Bei Planungen und Maßnahmen im regionalplanerisch festgelegten Siedlungsraum sollen Böden, insbesondere in den nicht überbauten Freiflächen, die aufgrund ihrer natürlichen Funktionen oder aufgrund ihrer Bedeutung als Archiv der Natur - und Kulturgeschichte eine hohe bis sehr hohe Schutzwürdigkeit besitzen, nach Möglichkeit erhalten werden. Ist die Inanspruchnahme von Böden mit hoher und sehr hoher Funktionserfüllung im Siedlungsraum und Freiraum nicht zu vermeiden, soll die Flächeninanspruchnahme sparsam und schonend erfolgen, potenzielle Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen der nicht überbauten Planbereiche vermieden und die Verluste der natürlichen Bodenfunktionen durch geeignete bodenfunktionale Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel kompensiert werden. 10 Textliche Festlegungen Kap 4.1.3, S. 94 ff. Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus im Freiraum Die Freizeitnutzungen sollen grundsätzlich den landschaftsorientierten Erholungsnutzungen vorbehalten sein. In Köln befinden sich in den Freiräumen, die in der Regel Regionale Grünzüge sind, umfangreich Sportvereine und Freizeitnutzungen bis hin zum RheinEnergiestadion. Die Kölner Grüngürtel sind explizit für eine solche Freizeitnutzung konzipiert Anpassungsvorschlag: Sofern regionale Grünzüge weitestgehend bzw. fast vollständig von zusammenhängenden, urban gepägten Siedlungsbereichen umschlossen sind, sollten Freizeitnutzungen in diesen Bereichen regelmäßig bzw. mindestens aber als Ausnahmeregelung möglich sein. 5 Infrastruktur 11 Begründung Kap. 5.2.3.3, zu Z.38, S. 192 Z.38 Standorte für raumbedeutsame Anlagen der Solarenergie raumverträglich steuern Im Gegensatz zur Nutzung im Freiraum sind die Bauflächen der Freiflächensolaranlagen in Siedlungsbereichen laut textlicher Festsetzung grundsätzlich zulässig. In den zeichnerischen Festlegungen zeigte sich, dass im RP- Entwurf teilweise insbesondere in Autobahnnähe ASB und GIB-Flächen in AFAB oder WB umgewandelt wurden. Diese Flächen könnten sich für Freiflächensolaranlagen anbieten und sollten daher weiterhin als ASB oder GIB- Flächen mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen werden. 12 Textliche Festlegungen G.52 Flächendeckende Radverkehrsinfrastruktur entwickeln Das bestehende Radverkehrsnetz NRW erfüllt die Funktion eines regionalen Radwegenetzes gemäß Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) nicht. Das bestehende Radverkehrsnetz NRW stellt vielmehr ein 7 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 Kap. 5.1.2, G.52, Kasten, S.131 heterogenes Netz aus Verbindungen unterschiedlicher Funktion, Ausbaustandards und Verbindungsqualitäten dar. Es kann somit nur als Basisnetz einer regionalen Entwicklung dienen. Die regionalen Potenziale des Radverkehrs lassen sich ausschließlich durch die Entwicklung von Radschnellverbindungen und Radwegen mit erhöhtem Ausbaustandard ausschöpfen. Anpassungsvorschlag: Änderung Formulierung G.52: „G.52 Flächendeckendes regionales Radverkehrsnetz mit erhöhtem Ausbaustandard entwickeln Es ist ein flächendeckendes Netz aus qualitativ hochwertigen Radwegen mit erhöhtem Ausbaustandard für den Alltags- und Freizeitverkehr zu entwickeln.“ 13 Textliche Festlegungen Kap. 5.1.2, G.52 -1, S.131 G.52 Flächendeckende Radverkehrsinfrastruktur entwickeln Das bestehende Radverkehrsnetz NRW erfüllt die Funktion eines regionalen Radwegenetzes gemäß Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) nicht. Das bestehende Radverkehrsnetz NRW stellt vielmehr ein heterogenes Netz aus Verbindungen unterschiedlicher Funktion, Ausbaustandards und Verbindungsqualitäten dar. Es kann somit nur als Basisnetz einer regionalen Entwicklung dienen. Die regionalen Potenziale des Radverkehrs lassen sich ausschließlich durch die Entwicklung von Radschnellverbindungen und Radwegen mit erhöhtem Ausbaustandard ausschöpfen. Darüber hinaus wird es mit Blick auf eine klimawandelgerechte Raumentwicklung und der damit einhergehenden Förderung des Umweltverbundes für geboten gehalten, dass der Regionalplan nicht nur in der Erläuterungskarte I2 (Anhang 4), sondern auch im Hauptplan Festlegungen zu Radschnellverbindungen trifft. Hier sollten analog zu den Verkehrselementen „Straße“ und „Schiene“ bereits vorhandene, aber auch geplante Radschnellverbindungen mit aufgenommen werden. Anpassungsvorschlag: Anpassung Erläuterungstext: „Vorhandene und geplante Radschnellverbindungen sind in den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans aufgenommen. Darüber hinaus findet sich eine Übersicht des bestehenden regionalen Radwegenetzes sowie der Planungen von Radschnellwegen und Radwegen mit erhöhtem Ausbaustandard im Regierungsbezirk Köln in Erläuterungskarte I2 (Anhang A4). Diese zeigt kein Konzept oder Zielnetz, sondern stellt aufgrund des derzeitigen Entwicklungsstands der regionalen Radverkehrsplanung lediglich eine Momentaufnahme des regionalbedeutsamen Radwegebestands und der Planung schneller Radverkehrsverbindungen zum Zeitpunkt der Planaufstellung dar. Eine Aktualisierung der Erläuterungskarte I2 ist innerhalb eines Jahres nach Beschluss über 8 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 die Radvorrangnetze und den Bedarfsplan für Radschnellverbindungen gemäß FaNaG als rechtsverbindliches Zielnetz vorzunehmen.“ 14 Erläuterungskarte I2 (Anhang A4 der Textlichen Festlegungen) Erläuterungskarte I2 Radwege Das bestehende Radverkehrsnetz NRW erfüllt die Funktion eines regionalen Radwegenetzes gemäß Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) nicht. Das bestehende Radverkehrsnetz NRW stellt vielmehr ein heterogenes Netz aus Verbindungen unterschiedlicher Funktion, Ausbaustandards und Verbindungsqualitäten dar. Es kann somit nur als Basisnetz einer regionalen Entwicklung dienen. Die regionalen Potenziale des Radverkehrs lassen sich ausschließlich durch die Entwicklung von Radschnellverbindungen und Radwegen mit erhöhtem Ausbaustandard ausschöpfen. Anpassungsvorschlag: Anpassung in Legende: „Radschnellwege“ umbenennen in „Radschnellverbindungen“ Ergänzung Erläuterungskarte I2: Für das Stadtgebiet Köln einschließlich der Verbindungen zu den Nachbargemeinden bittet die Stadt Köln zusätzlich zu den bereits in der Erläuterungskarte I2 dargestellten Routen weitere Routen aufzunehmen. Dies betrifft Radschnellverbindungen, für die bereits ein Beschluss vorliegt: - Radschnellweg Köln – Frechen (2554/2019 - Radschnellweg Köln – Frechen) - Radschnellwegring um die Kölner Innenstadt (s. https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=551884&type=do) als Verteiler aller regionalen Verbindungen (Grundsatzbeschluss 1171/2016 – Radverkehrskonzept Innenstadt mit Radschnellwegring) ohne räumliche Festlegung. Die räumliche Lage wird noch bestimmt. - Rechtsrheinische RadPendlerRouten (0665/2019 – Machbarkeitsstudie leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen) Darüber hinaus gibt es Planungen für Radschnellverbindungen, die über zwei Kommunen führen und die sich im Entwurfsstadium befinden. Für diese Radschnellverbindungen wird derzeit eine Beschlussvorlage für das Stadtgebiet Köln in Verbindung mit den Nachbargemeinden vorbereitet. Eine konkrete Meldung kann voraussichtlich erst nach dem 31.08.2022 erfolgen. Aufgrund der regionalen Bedeutung wird angeregt, dass eine Meldung nach erfolgter Beschlussfassung an die Regionalplanungsbehörde zwecks Überführung in den Regionalplan gemeldet werden kann. 9 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 15 Begründung Kap. 5.1.2, G. 55 Tabelle 20, S. 168 G.55 Festlegungen für sonstige regionalbedeutsame Schienenplanungen berücksichtigen Die Übersicht über sonstige regionalbedeutsame Schienenwege im Regierungsbezirk Köln (Tabelle 20) sollte alle im Nahverkehrsplan (NVP) vorgesehenen Stadtbahnstrecken enthalten. Anpassungsvorschlag: Ergänzung der Tabelle 20 „Übersicht sonstiger regionalbedeutsamer Schienenwege im Regierungsbezirk Köln“: - Meschenich Nord – Meschenich Süd (in der Plandarstellung bereits enthalten) - Stadtbahnanbindung des Stadtteils Neubrück (Verbindungsspange zwischen den Linien 1 und 9) - Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 rechtsrheinisch ab der heutigen Endhaltestelle „Zündorf“ an der Wahner Straße bis Langel (Verknüpfung zur geplanten Verbindung Bonn – Niederkassel – Köln-Godorf) - Linksrheinische Gürtelverlängerung ab der heutigen Endhaltestelle „Sülzgürtel“ bis Bayenthalgürtel mit Verknüpfung zur Nord-Süd Stadtbahn; Verlängerung bis Rheinufer angedacht - Rechtsrheinische Gürtelverlängerung ab „Bahnhof Mülheim“ über Frankfurter Straße bis Haltestelle „Ostheim“ bzw. bis S-Bahn-Haltepunkt „Frankfurter Straße“ - Stadtbahnanbindung Pesch, Esch/Auweiler als Verlängerung der heutigen Linie 5 - Stadtbahnanbindung Kasselberg, Rheinkassel, Langel und GE-Gebiet Feldkassel ab heutiger Endhaltestelle „Merkenich“ 16 Begründung Kap. 5.1.2, G. 55 Tabelle 20, S. 168 G.55 Festlegungen für sonstige regionalbedeutsame Schienenplanungen berücksichtigen Auf Basis der aktuellen Beschlussvorlage 3454/2021 ist der Block „Stadtbahnanbindung Köln-Widdersdorf“ aus Tabelle 20 anzupassen. Anpassungsvorschlag: Änderungsbitte Tabelle 20: Es ist die Verbindung Köln-Bocklemünd – Widdersdorf – Brauweiler – Niederaußem (Linie 4) aufzuführen. Die Verlängerung der Strecke von Weiden West nach Widdersdorf (Linie 1) entfällt. 17 Begründung Kap. 5.1.5, Z.31 Tabelle 23, S. 176 Z.31 Wasserstraßen sichern Mit Bezug zu den Kennziffern V-9-901-006 (Mülheimer Hafen) und V-1-105-002 (Deutzer Hafen): Das Planzeichen 3.c wird in der Legende zum Regionalplanentwurf als Güterumschlaghafen definiert. Dies trifft auf die Standorte Köln-Deutz und Köln-Mülheim nicht zu. Tabelle 23 der Begründung zur Neuaufstellung des 10 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 Regionalplans (S. 176) verdeutlicht, dass die Definition des Planzeichens 3.c bzw. dessen Verwendung zu präzisieren bzw. differenzieren ist. 18 Textliche Festlegungen Kap. 5.1.4, S. 137ff Begründung Kap. 5.1.4, S.170ff Straßennetz Systematik des Straßensystems in zeichnerischer Festlegung In Kapitel 5.1.4 der Textlichen Festlegungen zum Straßennetz wird das Ziel Z.30 Bestehendes Straßennetz erhalten und Trassen für künftige Straßen sichern sowie die Grundsätze G.57 Festlegungen für Straßenplanungen aus den Bedarfsplänen berücksichtigen und G.58 Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen berücksichtigen festgelegt. In der Begründung hierzu wird darauf verwiesen, dass entsprechend Straßen mit dezidierter regionaler, überregionaler oder großräumiger Verkehrsfunktion zeichnerisch festzulegen sind, da sie der „Anbindung der Region an das internationale Straßennetz“ dienen (Begründung, S.170). Straßen mit ergänzender Verbindungs- und Erschließungsfunktion werden dagegen nicht im Regionalplan festgelegt. Darüber hinaus werden auch „bestehende und geplante Kreisstraßen und kommunale Straßen gesichert, die eine wichtige Verbindungsfunktion im regionalen Straßenverkehrsnetz übernehmen. Dadurch wird die Anbindung und Erreichbarkeit regionalbedeutsamer Einrichtungen und Anlagen mit hohem Verkehrsaufkommen langfristig erhalten“ (Begründung, S. 175). Diese Straßen werden als sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen zeichnerisch festgelegt. Diesen Begründungen gefolgt, lässt sich für die Stadt Köln dennoch keine klare Systematik zum festgelegten Straßennetz im Regionalplanentwurf erkennen, da einerseits nicht alle Straßen mit einer regionalen, überregionalen oder großräumigen Funktion bzw. sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen im Planentwurf zur Regionalplanneuaufstellung zeichnerisch festg elegt sind. Andererseits sind wiederum Straßen im genannten Planentwurf festgelegt, die keine der oben genannten Funktionen innehaben. Die Stadt Köln beabsichtigt in Ergänzung zu den textlichen Festlungen und Begründungen mit der Regionalplanneuaufstellung eine klare Haltung zur Bewältigung der Mobilitätswende, zu der sich die Stadt Köln verpflichtet hat, einzunehmen. Im Konkreten zielt die Stadt Köln mit Blick auf den Regionalplan darauf ab, regionalen, überregionalen und großräumigen Straßenverkehr aus dem Kerngebiet der Stadt weitestgehend fernzuhalten, sodass das untergeordnete Straßennetz maßgeblich dem lokalen Verkehr zugesprochen werden kann. Entsprechend dieser strategischen Überlegungen, der aktuellen Verkehrsbedeutung wichtiger Straßenzüge, dem 1992 verabschiedeten und mehrfach fortgeschriebenen Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln sowie im Hinblick auf das aktuell in Erarbeitung befindlichen vom Rat beauftragte „MIV-Grundnetz“ und dem in den kommenden 11 Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung Stand: 28.06.20222 Jahren zu erstellenden „Sustainable Urban Mobility Plan“ sollte das im Regionalplan dargestellte Straßennetz überarbeitet werden. Die Stadt Köln würde eine solche Überarbeitung fachlich unterstützen. Bei dieser Überarbeitung werden folgende zeichnerische Festlegungen von Seiten der Stadt Köln begrüßt: - alle Autobahnen inkl. Anschlussstellen als Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr (Bestand und P lanung) (Hinweis: Entspricht zeichnerischer Festlegung im Regionalplanentwurf) - Zoobrücke bis Anschluss Autobahn A 57 (linksrheinisch) bzw. Autobahn A 3 und A 4 (rechtsrheinisch) als Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Bestand und Planung) (Ref.: V-1-104- XXX) - L 84 Flughafenzubringer Kennedystraße weiterhin als Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen ( Bestand und Planung) im Sinne G.58 „Anbindung und Erreichbarkeit regionalbedeutsamer Einrichtungen und A nlagen mit hohem Verkehrsaufkommen langfristig erhalten“ (vgl. Begründung, S. 175) (Ref.: V-7-709- 001) - Bedarfsmaßnahmen aus BVWP oder LEP Aus Sicht der Stadt Köln sind folgende im Regionalplanentwurf enthaltene zeichnerische Festlegungen verzichtbar: - Mülheimer Brücke (keine regionale Bedeutung, (über-) regional bedeutsame Rheinquerung durch Zoobr ücke, s.o.) - B8 südlich des Mülheimer Zentrums (keine regionale Bedeutung) - L82 ab Anschlussstelle Poll bis Ortsumgehung Zündorf (vgl. V-7-711-N01) (keine regionale Bedeutung) Die Stellungnahmen und Anpassungsvorschläge zur Straßeninfrastruktur aus Anlage 1B der Beschlussvorlage sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Köln die regional und überregional bedeutsamen Radwegverbindungen in den Plan aufzunehmen. Eine abschließende Entscheidung des Rates der Stadt Köln wird vermutlich noch im Sommer 2022 erfolgen. Das Konzept ist mit dem „Gesamtregionalen Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier“ und den rechtsrheinischen Kreisen und kreisfreien Städten abgestimmt.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/151/2 Vorlagen-Nummer 23.08.2022 2561/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Wirtschaftsausschuss 22.09.2022 Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln eingereicht Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlage zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln vom 07.02. bis 31.08.2022 nutzte die Stadt Köln ihre Möglichkeit, Stellung zur Planunterlage zu neh- men. Am 20.06.2022 wurde im Rat der Stadt Köln der Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln getroffen (Vorlage 1159/2022). Die entsprechend dem Ratsbeschluss überarbeitete Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Köln wurde bei der Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde fristgerecht eingereicht (siehe Anlage 1). Die Regionalplanungsbehörde wird die Stellungnahme gemeinsam mit den weiteren ein- gegangenen Stellungnahmen für das weitere Verfahren auswerten. Über den Fortgang des Regional- planneuaufstellungsverfahrens wird die Verwaltung die Gremien des Rates laufend unterrichten. In Anlage 2 finden sich – gegliedert nach Stadtbezirken – Flächensteckbriefe zu allen Flächen, zu denen gem. Ratsbeschluss eine Stellungnahme abgegeben wurde betreffend Neuausweisungen und Rücknahmen ASB und GIB. Gez. Haack
Anlage 1A_Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf (Übersicht der Stellungnahmeelemente) (Plandarstellung) gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022
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R e g i o n a l p l a n n e u a u f s t e l l u n g K ö l n S t e l l u n g n a h m e z u d e n z e i c h n e r i s c h e n F e s t l e g u n g e n i m R e g i o n a l p l a n e n t w u r f 2 0 2 1 ( Ü b e r s i c h t d e r S t e l l u n g n a h m e e l e m e n t e ) g e m . R a t s b e s c h l u s s v o m 2 0 . 0 6 . 2 0 2 2 z u T O P 1 0 . 3 2 A u t o r : 1 5 1 / 2 Q u e l l e : R B S - A m t f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d S t a t i s t i k ; R e g i o n a l p l a n e n t w u r f - B e z i r k s r e g i e r u n g K ö l n - D e z e r n a t 3 2 S t a n d : 1 6 . 0 8 . 2 0 2 2 0 9 : 4 9 A S B - 0 7 7 _ 1 A S B - 0 9 8 G I B - 1 0 1 G I B - 0 3 1 _ 1 A S B - 4 2 0 _ 2 A F A B - 0 0 2 W A L - 0 4 1 A S B - 0 7 3 _ 2 4 - 4 0 1 - 0 0 1 2 - 2 0 5 - 0 0 2 2 - 2 0 8 - 0 0 7 9 - 9 0 1 - 0 0 9 V - 5 - 5 0 3 - N 0 1 V - 5 - 5 0 4 - N 0 1 V - 6 - 6 0 6 - 0 0 1 V - 1 - 1 0 5 - 0 0 1 V - 8 - 8 0 8 - 0 0 3 V - 9 - 9 0 1 - 0 0 6 V - 2 - 2 0 2 - 0 0 1 V - 1 - 1 0 4 - N 0 1 V - 1 - 1 0 1 - N 0 1 V - 2 - 2 0 5 - 0 0 1 V - 9 - 9 0 7 - 0 0 1 V - 2 - 2 1 1 - N 0 1 V - 7 - 7 1 1 - 0 0 1 V - 9 - 9 0 5 - 0 0 1 V - 7 - 7 1 4 - 0 0 2 V - 8 - 8 0 9 - 0 0 1 V - 5 - 5 0 4 - 0 0 3 V - 3 - 3 0 7 - 0 0 5 V - 5 - 5 0 4 - 0 0 5 V - 3 - 3 0 7 - 0 0 4 V - 9 - 9 0 7 - 0 0 2 V - 2 - 2 0 6 - N 0 1 V - 6 - 6 0 1 - 0 0 2 V - 8 - 8 X X - 0 0 1 V - 5 - 5 0 4 - 0 0 4 V - 6 - 6 x x - 0 0 2 V - 8 - 8 0 6 - 0 0 1 / V - 9 - 9 0 5 - 0 0 2 V - 7 - 7 1 1 - N 0 1 V - 8 - 8 0 6 - 0 0 2 V - 1 - 1 0 4 - X X X 9 - 9 0 5 - 0 0 3 6 - 6 0 1 - 0 1 1 4 - 4 0 5 - X X X 6 - 6 0 7 - 0 0 5 1 - 1 0 2 - X X 3 2 - 2 0 6 - 0 0 3 3 - 3 0 6 - 0 0 1 B 3 - 3 0 8 - 0 0 2 6 - 6 0 8 - 0 0 6 B 7 - 7 1 3 - 0 0 7 7 - 7 1 3 - 0 0 9 5 - 5 0 5 - B 0 1 2 - 2 0 6 - 0 0 4 6 - 6 0 1 - 0 1 1 A 6 - 6 0 1 - 0 1 1 B 6 - 6 0 2 - 0 0 1 A 6 - 6 1 1 - 0 0 7 6 - 6 1 1 - 0 0 8 7 - 7 0 2 - 0 1 3 8 - 8 0 8 - 0 0 6 9 - 9 0 5 - 0 0 2 2 - 2 0 2 - N 0 1 7 - 7 0 1 - N 0 4 6 - 6 1 1 - B 0 8 8 - 8 0 7 - B 0 2 9 - 9 0 8 - 1 0 5 8 - 8 0 7 - 0 8 6 8 - 8 0 7 - 0 8 7 9 - 9 0 3 - 0 9 1 7 - 7 1 2 - 0 7 6 7 - 7 1 2 - 0 7 7 6 - 6 0 2 - 0 5 3 9 - 9 0 5 - 0 9 5 9 - 9 0 5 - 0 9 7 2 - 2 0 9 - 0 1 5 8 - 8 0 8 - 0 8 8 2 - 2 0 4 - 0 0 2 2 - 2 0 4 - 0 0 3 2 - 2 0 4 - 0 0 4 2 - 2 0 4 - 0 0 5 G I B - 0 0 4 - 0 1 G I B - 0 2 9 - 0 1 A S B - 0 4 7 - 0 1A S B - 0 4 7 - 0 2 F - 2 - 2 1 2 - 0 1 F - 6 - 6 1 1 - 0 0 1 F - 6 - 6 0 2 - 0 0 1 F - 6 - 6 0 1 - 0 0 1 F - 7 - 7 0 3 - 0 0 1 F - 7 - 7 0 4 - 0 0 2 F - 7 - 7 0 8 - 0 0 2 F - 7 - 7 0 8 - 0 0 1 F - 7 - 7 1 2 - 0 0 1F - 7 - 7 1 2 - 0 0 2 F - 7 - 7 1 3 - 0 0 2 F - 9 - 9 0 5 - 0 0 1 F - 9 - 9 0 5 - 0 0 2 F - R h e i n F - 2 - 2 1 1 - 0 0 1 F - 3 - 3 0 8 - 0 0 1 F - 3 - 3 0 3 - 0 0 1 F - 4 - 4 0 5 - 0 0 1 F - 4 - 4 0 5 - 0 0 2 F - 5 - 5 0 5 - 0 0 1 V - 7 - 7 0 9 - 0 0 1 V - 1 - 1 0 5 - 0 0 2 G I B - 2 3 8 A S B - 0 1 7 _ 1 3 - 3 0 9 - 0 0 6 2 - 2 0 6 - 0 0 8 7 - 7 1 4 - 0 1 1 B 6 - 6 0 8 - 0 0 6 A 8 - 8 0 7 - 0 0 4 8 - 8 0 7 - 0 0 5 9 - 9 0 3 - 0 0 1 A S B - 0 6 4 _ 3 K G V - 0 0 1 K G V - 0 0 2 K G V - 0 0 3 11 22 33 44 55 66 77 88 99 1 01 0 E E D D C C B B A A ± M a ß s t a b : 1 : 5 0 . 0 0 0 S i e d l u n g s r a u m F r e i r a u m V e r k e h r s i n f r a s t r u k t u r F e s t l e g u n g e n m i t S t e l l u n g n a h m eH i n t e r g r u n d k a r t e R e g i o n a l p l a n e n t w u r f 2 0 2 1 A n l a g e 1 A
Anlage 2_Stadtentwicklung Köln: Stellungnahme zum Regionalplanentwurf 2021: Steckbriefe zu den Flächen gem. Ratsbeschluss vom 20.06.2022 zu TOP 10.32
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Stadtentwicklung köln Stellungnahme zum RegionalplanentwuRf 2021 hieR: SteckbRiefe zu den flächen mit Stellungnahme gemäSS RatSbeSchluSS vom 20.06.2022 AUGUST 2022 | Die Oberbürgermeisterin ANLAGE 2 ZU VORLAGE 2561/2022 Quelle Schrägluftbild: © Stadt Köln Seite 2 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stadtteil Stadtteil, in dem die Fläche liegt Kennziffer Flächenkennziffer, welche zur Kennzeichnung in der städtischen Stellungnah- me verwandt wurde Herkunft Die im jeweiligen Steckbrief betrachtete Festlegungsänderung kann auf einen Vorschlag der Stadt Köln aus dem informellen Verfahren zurück ge- hen (sog. Modul I und II (Vorlage Nr. 0621/2019), Modul III (Vorlage Nr. 2887/2019)) oder aber auf Initiative der Bezirksplanungsbehörde vorgenom- men worden sein (sog. weitere Änderung). Zum VerStändniS deS dokumenteS Am 10.12.2021 hat der Regionalrat Köln den Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans getroffen. Mit dem Beschluss hat der Regionalrat die Kommunen und Kommunal- verbände gebeten, ihre Stellungnahmen zum Entwurf durch die Vertretungsorgane beschließen zu lassen. Dieser Aufforderung nachkommend, wurde der verwaltungsintern abgestimmte Stellung- nahmeentwurf zur politischen Beratung den Gremien des Rates vorgelegt (Beschlussvorlage 1159/2022). Am 20.06.2022 wurde vom Rat der Stadt Köln der Beschluss über die Stellung- nahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln 2021 geändert auf Grundlage des Ver- waltungsvorschlags Variante 2 (siehe hierzu Änderungsantrags AN/1265/2022 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke, FDP , Volt und AfD, mit Stimmenthaltung der Fraktion Die FRAKTION, RM Zimmermann (GUT Köln) und Frau Oberbürgermeisterin Reker getroffen. Die Verwaltung hat daraufhin die Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Köln entsprechend des Ratsbeschlusses überarbeitet und bei der Bezirksregierung Köln fristgerecht eingereicht. Das vorliegende Dokument bereitet das Ergebnis des Ratsbeschlusses vom 20.06.2022 zu den Siedlungsbereichsfestlegungen (ASB und GIB) in Flächensteckbriefen auf. Zu jeder Fläche liegt hiermit ein differenzierter Steckbrief vor. Die betrachtete Fläche auf die sich der jeweilige Steck- brief bezieht ist rot umrandet markiert. Dies dient der anschaulichen Dokumentation der be- schlossenen Stellungnahmen basierend auf dem Regionalplanentwurf 2021. Die Stellungnahmeinhalte zu Freiraumfestlegungen sowie zu Festlegungen der Verkehrsinfra- struktur sind im Dokument nicht enthalten. Hinweis zur Lesbarkeit der Flächenkenndaten der Steckbriefe FlächensteckbrieFe Seite 3 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Quellen: Inhalte: Stellungnahme der Stadt Köln zum Reginonalplanentwurf 2021 Darstellung Pläne: Bezirksregierung Köln - Dezernat 32, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Amtliche Stadtkarte: © Stadt Köln, CC -BY 4.0 Foto/Weitere Darstellungen: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik Das Dokument ist für den beidseitigen Druck, DIN A4, formatiert. Flächengröße Die Angaben beziehen sich auf den räumlichen Zuschnitt, wie er im jewei- ligen Luftbild dargestellt ist und im Rahmen des Vorschlags der Stadt Köln im informellen Verfahren berechnet wurde. Änderungen der Flächengröße aufgrund einer Anpassung des Flächenzuschnitts durch die Bezirksplanungs- behörde im Rahmen der Planerstellung oder im Ergebnis der Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln 2021 sind nicht berücksich- tigt, da diese Größen im Detail nicht vorliegen. Entsprechend können auch im Fall von „weiteren Änderungen“ auf Initiative der Bezirksplanungsbehörde keine maßstabsgerechten Flächengrößen ermittelt und angegeben werden. Umweltprü- fung Hier wird angegeben, ob die Fläche im Rahmen der Umweltprüfung zur Regionalplanneuaufstellung durch die Bezirksplanungsbehörde differenziert untersucht wurde. Rechtskräftiger Regionalplan festgelegte Nutzungskategorie im geltenden Regionalplan Regionalplan- entwurf festgelegte Nutzungskategorie im Regionalplanentwurf 2021 Ratsbeschluss 1159/2022 Beabsichtigte Festlegung gem. beschlossener Stellungnahme zum Regional- planentwurf 2021 druckhinweiS Seite 4 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe ZUM VERSTÄNDNIS DES DOKUMENTES Seite 02 INHALTSVERZEICHNIS Seite 04 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Seite 05 STECKBRIEFE INNENSTADT Seite 06 STECKBRIEFE RODENKRICHEN Seite 10 STECKBRIEFE LINDENTHAL Seite 24 STECKBRIEFE EHRENFELD Seite 32 STECKBRIEFE NIPPES Seite 38 STECKBRIEFE CHORWEILER Seite 42 STECKBRIEFE PORZ Seite 52 STECKBRIEFE KALK Seite 60 STECKBRIEFE MÜLHEIM Seite 68 inhaltSVerZeichniS FlächensteckbrieFe Seite 5 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 abkürZungSVerZeichniS Abkürzung Bedeutung AFAB Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Festlegungskategorie für Freiraumbereiche im Regionalplan) ASB Allgemeiner Siedlungsbereich (Festlegungskategorie für Siedlungsbereiche im Regionalplan) BSN Bereich zum Schutz der Natur ist Plandarstellung des Regionalplans zur Festlegung von Freiraumfunktionen; diese umfassen Flächen, die für den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen BV Bezirksvertretung FFH Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist ein Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz, das dem Schutz von Lebensraumtypen des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) bzw. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie dient FNP Flächennutzungsplan GE Gewerbegebiet (Gebietstyp für die Darstellung der allgemeinen Art der baulichen Nutzung von Flächen im Flächennutzungsplan gem. BauNVO) GI Industriegebiet (Gebietstyp für die Darstellung der allgemeinen Art der baulichen Nutzung von Flächen im Flächennutzungsplan gem. BauNVO) GIB Gewerbe- und Industriebereich (Festlegungskategorie für Siedlungsbereiche im Regionalplan) GIB-interkommunal interkommunaler Gewerbe- und Industriebereich (Festlegungskategorie für Sied- lungsbereiche im Regionalplan) HQextrem Pegelhöhe bzw. Abflussmenge mit geringer Wahrscheinlichkeit, welche seltener als alle 100 Jahre auftritt. LB Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist MWIDE NRW Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen NSG Naturschutzgebiet ÖV Öffentlicher Verkehr SO Sondergebiet (Gebietstyp für die Darstellung der allgemeinen Art der baulichen Nutzung von Flächen im Flächennutzungsplan gem. BauNVO) WB Waldbereich (Festlegungskategorie für Freiraumbereiche im Regionalplan) Für weitere Abkürzungen siehe auch Textliche Festlegungen zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln, Kapitel Ab- kürzungsverzeichnis, S.14f. Herausgeberin: Bezirksregierung Köln, 2021 Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1000661/1001189 Seite 6 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe STADTBEZIRK INNENSTADT Siedlungsraum Freiraum Verkehrsinfrastruktur Bezugsfläche Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt Innenstadt; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln Legende FlächensteckbrieFe Seite 7 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 StadtbeziRk innenStadt Stadtteil Neustadt-Süd Kennziffer 1-102-XX3 Herkunft Modul II Flächengröße 3,0 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 WB/ASB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die ASB Festlegung ist über die gesamte bahn- begleitende Bebauung „Eifelwall“ vorzuneh- men.“ LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Besonderes Wohngebiet REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 8 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe StadtbeziRk innenStadt Stadtteil Neustadt-Nord Kennziffer WAL-041 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße - Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Colonius: Im Bereich zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße ist anstelle der be- stehenden AFAB Festlegung im Sinne der Be- standsanpassung die Festlegung eines ASBs vorzusehen. Der FNP stellt in diesem Bereich SO Fernmeldeturm dar.“ LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Sonderbaufläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 9 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN Seite 10 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe STADTBEZIRK RODENKIRCHEN Siedlungsraum Freiraum Verkehrsinfrastruktur Bezugsfläche Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt Rodenkirchen; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln Legende FlächensteckbrieFe Seite 11 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor- schlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ insbesonde- re vor dem Hintergrund der besonderen ÖV-Er- schließungsqualität festzulegen.“ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Zollstock Kennziffer 2-202-N01 Herkunft Modul III Flächengröße 8,10 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche, Wohnbauflächen, Fläche für Hauptver- kehrszüge REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 12 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als WB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne der Bestandsanpassung festzulegen und der ASB entsprechend zurückzunehmen. “ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Raderthal Kennziffer 2-204-002 Herkunft Modul II Flächengröße 1,57 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 WB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 13 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen.“ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Raderthal Kennziffer 2-204-003 Herkunft Modul II Flächengröße 2,11 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 WB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Gemeinbedarfsfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 14 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen.“ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Raderthal Kennziffer 2-204-004 Herkunft Modul II Flächengröße 1,61 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 WB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 15 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen.“ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Raderthal Kennziffer 2-204-005 Herkunft Modul II Flächengröße 0,82 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 WB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 16 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vor- schlag der Stadt Köln zu den Umwandlungsopti- onen vor dem Hintergrund der dringend benö- tigten GIB Flächen und der besonderen Eignung des Standortes festzulegen.“ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Zollstock Kennziffer 2-205-002 Herkunft Umwandlung Flächengröße 6,83 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Gewerbefläche, Fläche für Hauptverkehrszüge REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 17 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Rondorf Kennziffer 2-206-003* Herkunft Modul III Flächengröße 18,10 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Fläche für die Landwirtschaft REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 18 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III in ihrem gesamten Umfang festzulegen. Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungs- möglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden Siedlungskörpers der im Sinne der Siche- rung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrich- tungen der Daseinsvorsorge und Schaffung von Entwick- lungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll. Die Fläche weist eine sehr gute (potenzielle) Erschlie- ßungsqualität auf insbesondere unter Berücksichtigung der geplanten Stadtbahnverlängerung. Zudem sind Teile bereits bauleitplanerisch überplant (FNP).“ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Rondorf Kennziffer 2-206-004 Herkunft Modul III Flächengröße 15,70 ha Umweltprüfung Nein / HQextrem Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB/AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Fläche für die Landwirtschaft, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 19 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die ASB-Fläche ist nach Norden entsprechend der [*] 226. Änderung des Flächennutzungs- planes: Rondorf Nordwest in Köln-Rondorf zu erweitern.“ *sich in Aufstellung befindlichen StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Rondorf Kennziffer 2-206-008 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße 5,58 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB/ASB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Gemeinbedarfsfläche, Grünfläche; Vorrang- und Maßnahmenfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 2-206-008 Erweiterung Seite 20 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vor- schlag der Stadt Köln zu den Umwandlungsop- tionen mit Blick auf die bestehende Nutzungs- situation des Standortes festzulegen.“ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Rodenkirchen Kennziffer 2-208-007 Herkunft Umwandlung Flächengröße 3,29 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Gewerbefläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 21 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB Fläche entsprechend den Anpassungsvorschlägen der Stadt Köln (Modul II) im Sinne von Bestandsanpassung sowie des Leitsatzes „Stadtteile mit starken Zentren weiter entwickeln“ festzulegen.“ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Weiß Kennziffer 2-209-015 Herkunft Modul II Flächengröße 1,97 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 22 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Festlegung des GIB ist auf Grundlage des bestehenden Ratsbeschlusses (Vorlage Nr. 0052/2020) auf die Flächen außerhalb des be- stehenden NSG N5 zu begrenzen. Hinweis: Abhängigkeit zur Stellungnahme betr. Flächen F-2-211-001“ StadtbeziRk RodenkiRchen Stadtteil Sürth Kennziffer GIB-004-01 Herkunft Modul I Flächengröße 14,63 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan GIB Regionalplanentwurf 2021 GIB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB/AFAB LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 AFAB GIB FlächensteckbrieFe Seite 23 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN Seite 24 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe STADTBEZIRK LINDENTHAL Siedlungsraum Freiraum Verkehrsinfrastruktur Bezugsfläche Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt Lindenthal; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln Legende FlächensteckbrieFe Seite 25 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal Stadtteil Junkersdorf Kennziffer 3-306-001B* Herkunft Modul III Flächengröße 10,63 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB/AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche; Vorrang- und Maßnahmenfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 26 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal Stadtteil Lövenich Kennziffer 3-308-002* Herkunft Modul III Flächengröße 32,18 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB/AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Fläche für die Landwirtschaft REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 27 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal Stadtteil Widdersdorf Kennziffer 3-309-006 Herkunft Modul III Flächengröße 4,74 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche, Fläche für die Landwirt- schaft; Vorrang- und Maßnahmenfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 28 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die ASB Festlegung ist entsprechend der Ab- grenzung der im Verfahren befindlichen 221. Änderung des FNP - Innerer Grüngürtel zu präzisieren. Bedeutsam ist hier der Teilbereich der geplanten Erweiterung des Justizzentrums, dessen Parkhausflächen gem. Regionalplanent- wurf nicht mehr als ASB festgelegt sind.“ Referenz: 221. Änderung des FNP - Innerer Grün- gürtel LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal Stadtteil Lindenthal Kennziffer ASB-077_1 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße - Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 WB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Sonderbaufläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 29 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Rücknahme der GIB-Festlegung ist im Sinne des Ziels „GIB sichern und entwickeln“ rück- gängig zu machen. Dies entspricht der aktuellen Bestandssituation (s.a. GE/GI-Ausweisung im Flächennutzungsplan).“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal Stadtteil Braunsfeld/Müngersdorf Kennziffer GIB-101 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße - Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan GIB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Gewerbefläche, Industriefläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 30 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die im Vergleich zum rechtkräftigen Regional- plan vorgenommene Erweiterung des ASB in Richtung Süden über den Frechener Weg hinaus ist zurück zu nehmen, um eine mögliche Signal- wirkung zur Bebauung des Grünzugs West nicht entstehen zu lassen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk lindenthal Stadtteil Weiden Kennziffer ASB-017_1 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße - Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 WB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche; Vorrang- und Maßnahmenfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 31 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN Seite 32 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe STADTBEZIRK EHRENFELD Siedlungsraum Freiraum Verkehrsinfrastruktur Bezugsfläche Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt Ehrenfeld; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln Legende FlächensteckbrieFe Seite 33 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Der Bereich um das Max-Becker-Areal ist gem. politischen Beschluss zur Entwicklung eines Mischgebietes (Zielbild Weststadt) - wie im rechtskräftigen Regionalplan - als ASB festzu- legen.“ Hinweis: Im Zielbild Weststadt ist westlich des Maarwegs Gewerbe vorgesehen und östlich des Maarwegs Mischgebiet. Referenz: Zielbildentwurf Rahmenplanung Kölner Westen LUFTBILD 2021StadtbeziRk ehRenfeld Stadtteil Ehrenfeld Kennziffer 4-401-001 Herkunft Umwandlung Flächengröße 16,2 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 GIB/ASB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Gewerbefläche, Industriefläche, Fläche für Ver- und Entsorgung, Fläche für Bahnanlagen REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 34 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist gem. Vorschlag der Stadt Köln (Modul II, Nachmeldung) unter Berücksichti- gung des vorliegenden Bebauungsplans als zweckmäßige Ergänzung der Fläche 4-405-006 sowie Erweiterung an den Bestand als GIB Fläche in der gesamten vorgeschlagenen Ausdehnung festzulegen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk ehRenfeld Stadtteil Bocklemünd/Mengenich Kennziffer 4-405-XXX Herkunft Modul II Flächengröße 1,16 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 GIB/AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Gewerbefläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 35 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Rücknahme der ASB-Festlegung ist im ge- kennzeichneten Bereich rückgängig zu machen. Der Standort weist eine besondere Lagegunst hinsichtlich seiner ÖV-Erreichbarkeit auf, die im Sinne des Leitsatzes „Siedlungsentwicklung an der Schiene“ nutzbar gemacht werden soll.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk ehRenfeld Stadtteil Ossendorf Kennziffer ASB-073_2 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße - Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 36 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Rücknahme der GIB-Festlegung (Reserve- fläche) ist vor dem Hintergrund des Flächenbe- darfs rückgängig zu machen. Hinweis: Abgrenzung entspricht nach Westen GE Abgrenzung FNP .“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk ehRenfeld Stadtteil Ossendorf Kennziffer GIB-238 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße - Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan GIB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 37 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 DIESE SEITE WURDE ABSICHTLICH FREIGELASSEN Seite 38 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe STADTBEZIRK NIPPES Siedlungsraum Freiraum Verkehrsinfrastruktur Bezugsfläche Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt Nippes; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln Legende FlächensteckbrieFe Seite 39 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB festzulegen, um damit die Grundlage zur Behebung bestehender Missstän- de zu erhalten.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk nippeS Stadtteil Weidenpesch Kennziffer 5-505-B01 Herkunft Modul III Flächengröße 18 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 AFAB/WB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 40 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe LUFTBILD 2021 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die bestehende GIB-Festlegung des rechtskräf- tigen Regionalplans ist beizubehalten.“ Hinweis: Betrachtet wird hier der Streifen südlich der Autobahn 1 zwischen Neusser Landstraße und östlicher Autobahnauffahrt. StadtbeziRk nippeS Stadtteil Niehl Kennziffer GIB-031_1 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße - Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan GIB Regionalplanentwurf 2021 AFAB/WB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 41 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Junkersdorf Widdersdorf Vogelsang Marienburg Bayenthal Weiß Buchforst Höhenberg Vingst Ensen Eil Raderthal Rondorf Holweide Buchheim Merheim Ostheim Westhoven Höhenhaus Poll Deutz Bickendorf Rodenkirchen Niehl Altstadt/Nord Neustadt/Süd Müngersdorf Zollstock Porz Altstadt/Süd Neustadt/Nord KalkBraunsfeld Ossendorf Neuehrenfeld Riehl Nippes Lindenthal Sülz Bilderstöckchen Gremberghoven Ehrenfeld Mülheim Weidenpesch Mauenheim Hahnwald Raderberg Neubrück Bocklemünd/Mengenich Humboldt/Gremberg Niehl Dellbrück Dellbrück Rath/Heumar Brück Klettenberg Finkenberg Stammheim Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist ausgehend von der bestehenden baulichen Situation bis zur Zoobrücke als ASB festzulegen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk nippeS Stadtteil Riehl Kennziffer ASB-064_3 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße - Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 42 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe STADTBEZIRK CHORWEILER Siedlungsraum Freiraum Verkehrsinfrastruktur Bezugsfläche Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt Chorweiler; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln Legende FlächensteckbrieFe Seite 43 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: Stellungnahmeformulierungen für die Einzelflä- chen 6-601-011, 6-601-011A / B siehe Vorlage 1159/2022. Der im Regionalplanentwurf 2021 in rot dargestell- te Flächenumriss zeigt den vom Rat beschlossenen ASB-Bereich auf. Er setzt sich zusammen aus den Flächen 6-601-011, teilweise 6-601-011A und teil- weise 6-601-011B, sowie einer Erweiterung südlich 6-601-011A zwischen Langeler Kreuzweg und Alte Römerstraße. Die neue Flächenabgrenzung trägt den Namen 6-601-011C und ersetzt zur besseren Lesbarkeit im folgenden Neuaufstellungsverlauf die oben genannten Flächenkennziffern. LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR Stadtteil Merkenich Kennziffer 6-601-011& 6-601-011A/B Herkunft Modul II und Modul III Flächengröße - Umweltprüfung Nein / HQextrem Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche, Fläche für die Landwirt- schaft; Vorrang- und Maßnahmenfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 6-601-011 6-601-011B 6-601-011A 6-601-011C Seite 44 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen bestehenden Siedlungskörper, der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermöglichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll. Erforderliche Regelungen zur Risikovor- sorge sind auf Grundlage differenzierter Untersuchun- gen im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung zu treffen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR Stadtteil Fühlingen Kennziffer 6-602-001A Herkunft Modul III Flächengröße 11,3 ha Umweltprüfung Nein / HQextrem Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 45 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor- schlag der Stadt Köln zu den Anpassungsflächen Modul II festzulegen. Die pauschale Streichung von Siedlungsbe- reichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungs- möglichkeiten der Stadt und wird als nicht sach- gerecht beurteilt. Hier handelt es sich um einen bestehenden Siedlungskörper, der im Sinne der Sicherung bestehender Ortslagen, Ermög- lichung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten eine Festlegung als ASB erfahren soll.“ FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 StadtbeziRk choRweileR Stadtteil Fühlingen Kennziffer 6-602-053 Herkunft Modul II Flächengröße 49,3 ha Umweltprüfung Nein / HQextrem Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB LUFTBILD 2021 Seite 46 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Festlegung der Fläche als ASB ist entspre- chend des Vorschlags der Stadt Köln zu den An- passungsflächen vorzusehen. Die Festlegung als ASB ist unter Berücksichtigung der Planungsab- sicht der Landwirtschaftskammer vorzusehen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR Stadtteil Esch/Auweiler Kennziffer 6-607-005 Herkunft Modul II Flächengröße 26,07 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Fläche für die Landwirtschaft; REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 47 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Neufestlegung des ASB ist in gleicher Tiefe nach Süden bis zum Chorweiler Zubringer zu erweitern.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR Stadtteil Volkhoven/Weiler Kennziffer 6-608-006A Herkunft Modul III Flächengröße 7,2 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB inkl. Erweiterung FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Erweiterung 6-608-006A Seite 48 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der GIB Fläche innerhalb des Freiraums südlich des Fried- hofs Chorweiler ist zurückzunehmen und als AFAB festzulegen.“ LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 StadtbeziRk choRweileR Stadtteil Volkhoven/Weiler Kennziffer 6-608-006B* Herkunft Modul III Flächengröße 26,2 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 GIB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FlächensteckbrieFe Seite 49 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR Stadtteil Roggendorf/Thenhoven Kennziffer 6-611-007 Herkunft Modul III Flächengröße 18,3 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 50 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „GIB Erweiterungsfläche nördlich Roggendorf/ Thenhoven: Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Abgren- zungsvorschlag der Stadt Köln zu den Options- flächen Modul III auch unter Würdigung der Resultate der erfolgten Umweltprüfung festzu- legen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die Hinweise zu potenziellen erheblichen Umwelt- auswirkungen sind im Rahmen der nachgeord- neten Bauleitplanung präzise aufzunehmen und vertiefend zu untersuchen.“ LUFTBILD 2021 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Sonderbaufläche, Grünfläche, Fläche für Hauptver- kehrszüge; Vorrang- und Maßnahmenfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 StadtbeziRk choRweileR Stadtteil Roggendorf/Thenhoven Kennziffer 6-611-008 Herkunft Modul III Flächengröße 27 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 GIB/AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB FlächensteckbrieFe Seite 51 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 LUFTBILD 2021StadtbeziRk choRweileR Stadtteil Roggendorf/Thenhoven Kennziffer 6-611-B08 Herkunft Modul III Flächengröße 3,9 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Ergänzung GIB Erweiterungsfläche nördlich Roggendorf/Thenhoven auf Vorschlag der BV 6: Die Fläche ist als GIB entsprechend dem von der Verwaltung geprüften Abgrenzungsvorschlag der BV im Rahmen der politischen Beratung der Optionsflächen Modul III festzulegen.“ FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche, Fläche für Hauptverkehrszüge; Vorrang- und Maßnahmenfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 52 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe STADTBEZIRK PORZ Siedlungsraum Freiraum Verkehrsinfrastruktur Bezugsfläche Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt Porz; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln Legende FlächensteckbrieFe Seite 53 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als GIB entsprechend dem Vor- schlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die Umsetzung des Festlegungs- vorschlags ist anzustreben, da sich diese Fläche angrenzend an einen GIB Bestand und mit unter- schiedlichen Vorbelastungen aus dem Umfeld in besonderer Weise als solche eignet.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz Stadtteil Poll Kennziffer 7-701-N04 Herkunft Modul III Flächengröße 3,0 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB Grünfläche FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 54 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor- schlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die Umsetzung des Festlegungs- vorschlags ist u.a. im Sinne der Stärkung von Siedlungsstandorten an der Schiene anzustre- ben. Eine Umweltprüfung im Rahmen der Regional- planneuaufstellung für diese Fläche ist wün- schenswert.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz Stadtteil Westhoven Kennziffer 7-702-013 Herkunft Modul III Flächengröße 9,9 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Sonderbaufläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 55 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022 „Der festgelegte ASB ist auf die Grenzen des fest- gesetzten LB 7.24 zurückzunehmen und als BSN auszuweisen. Der Linder Bruch/ bzw. der Senkelsgra- ben ist im Landschaftsplan als LB 7.24 festgesetzt. Im landesweiten Biotopverbund ist die Fläche als Fläche mit herausragender Bedeutung ausgewiesen. Der FNP Köln stellt die Fläche als Grünfläche dar. In einem folgenden Lanschaftsplanänderungsverfahren soll die Fläche als NSG ausgewiesen werden. Hinweis: korrespondierend zur Stellungnahme zu F-7-712-001.“ Referenz: Landschaftsplan Stadt Köln, Blatt 12 LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz Stadtteil Lind Kennziffer 7-712-076 Herkunft Modul II Flächengröße 16,59 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB/ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 LB 7.24 ASB Seite 56 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz Stadtteil Lind Kennziffer 7-712-077 Herkunft Modul II Flächengröße 11,31 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB/GIB Regionalplanentwurf 2021 ASB/GIB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB/ASB/GIB Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Der festgelegte ASB ist auf die Grenzen des fest- gesetzten LB 7.24 zurückzunehmen und als BSN auszuweisen. Der Linder Bruch/ bzw. der Senkelsgra- ben ist im Landschaftsplan als LB 7.24 festgesetzt. Im landesweiten Biotopverbund ist die Fläche als Fläche mit herausragender Bedeutung ausgewiesen. Der FNP Köln stellt die Fläche als Grünfläche dar. In einem folgenden Lanschaftsplanänderungsverfahren soll die Fläche als NSG ausgewiesen werden. Hinweis: korrespondierend zur Stellungnahme zu F-7-712-001.“ Referenz: Landschaftsplan Stadt Köln, Blatt 12 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche; Vorrang- und Maßnahmenfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 LB 7.24 ASB/GIB FlächensteckbrieFe Seite 57 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz Stadtteil Libur Kennziffer 7-713-007* Herkunft Modul III Flächengröße 12,4 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Fläche für die Landwirtschaft REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 58 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz Stadtteil Libur Kennziffer 7-713-009* Herkunft Modul III Flächengröße 27,1 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Bahnanla- gen; Vorrang- und Maßnahmenfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 59 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk poRz Stadtteil Zündorf Kennziffer 7-714-011B* Herkunft Modul III Flächengröße 33,4 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Hauptver- kehrszüge REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 60 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe STADTBEZIRK KALK Siedlungsraum Freiraum Verkehrsinfrastruktur Bezugsfläche Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt Kalk; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln Legende FlächensteckbrieFe Seite 61 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk Stadtteil Brück Kennziffer 8-807-004 Herkunft Modul III Flächengröße 6,32 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche, Wohnbaufläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 62 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ Hinweis: Auch die ASB-Festlegung südlich der Modul-III Fläche ist entsprechend zurückzuneh- men. LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk Stadtteil Brück Kennziffer 8-807-005* Herkunft Modul III Flächengröße 8,21 ha Umweltprüfung Ja Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 63 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist vollumfänglich als ASB entspre- chend dem Vorschlag der Stadt Köln festzu- legen. Sie zeichnet sich durch eine besondere Lagegunst aus. Der Abriss des Autobahnzubrin- gers würde sowohl die Schaffung eines Grün- zugs zwischen Brück und Neubrück als auch eine Siedlungsentwicklung (anschließend an Brück) ermöglichen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk Stadtteil Brück Kennziffer 8-807-B02 Herkunft Modul III Flächengröße 6,1 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche, Fläche für Hauptverkehrszüge REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 64 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor- schlag der Stadt Köln zu den Reserveflächen Modul II festzulegen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk Stadtteil Brück Kennziffer 8-807-086 Herkunft Modul II Flächengröße 3,11 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Gewerbefläche, Grünfläche, Fläche für Hauptver- kehrszüge REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 65 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor- schlag der Stadt Köln zu den Reserveflächen Modul II festzulegen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk Stadtteil Brück Kennziffer 8-807-087 Herkunft Modul II Flächengröße 3,85 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 66 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist vollständig als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflä- chen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vorlage 2887/2019). Die pauschale Streichung von Siedlungsbe- reichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Entwick- lungsmöglichkeiten der Stadt. Wir erachten eine differenzierte, standortspezifische und die Steuerungsmöglichkeiten der Bauleitplanung berücksichtigende Vorgehensweise und schla- gen eine bedingte Festlegung vor.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk Stadtteil Rath/Heumar Kennziffer 8-808-006 Herkunft Modul III Flächengröße 23,87 ha Umweltprüfung Nein / HQextrem Rechtskräftiger Regionalplan WB/AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB/AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 67 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist vollumfänglich als ASB entspre- chend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Modul II-Flächen im Sinne der Bestandssituation festzulegen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk kalk Stadtteil Rath/Heumar Kennziffer 8-808-088 Herkunft Modul II Flächengröße 4,39 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB/ASB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Fläche für die Landwirtschaft REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 68 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe STADTBEZIRK MÜLHEIM Siedlungsraum Freiraum Verkehrsinfrastruktur Bezugsfläche Plankarte Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurfs 2021 - hier: Ausschnitt Mülheim; Hintergrundkarte: Regionalplanentwurf 2021, Bezirksregierung Köln Legende FlächensteckbrieFe Seite 69 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als GIB vollumfänglich entspre- chend dem Vorschlag der Stadt Köln zu sog. Um- wandlungsoptionen vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Situation festzulegen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Mülheim Kennziffer 9-901-009 Herkunft Umwandlung Flächengröße 17,38 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 GIB/ASB Ratsbeschluss 1159/2022 GIB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Gewerbefläche, Industriefläche, Fläche für Hauptver- kehrszüge Fläche für Bahnanlagen REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 70 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die vorgenommene Neufestlegung der Fläche als ASB ist zurückzunehmen und wie im aktuell rechtsgültigen Regionalplan als AFAB festzule- gen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Buchheim Kennziffer 9-903-001 Herkunft Modul III Flächengröße 6,3 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 71 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB entsprechend des Vor- schlags der Stadt Köln zu Anpassungsflächen (Modul II) im Sinne der Anpassung an den Be- stand festzulegen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Buchheim Kennziffer 9-903-091 Herkunft Modul II Flächengröße 2,79 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 72 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die als ASB neu festgelegte Fläche ist ent- sprechend dem Festlegungsvorschlag der Stadt Köln zu den sog. Optionsflächen (Modul III) zu reduzieren. Die Neufestlegung von ASB nördlich dieser Fläche wird nicht mitgetragen, da es sich um eine Auenlandschaft handelt und faktisch keine weitere Entwicklung aufgrund der Topo- graphie möglich ist.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Dellbrück Kennziffer 9-905-002 Herkunft Modul III Flächengröße 5,75 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB (Reduzierung) FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 73 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor- schlag der Stadt Köln zu Anpassungsflächen (Modul II) im Sinne der Anpassung an den Be- stand festzulegen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Dellbrück Kennziffer 9-905-003 Herkunft Modul II Flächengröße 4,05 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 WB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Fläche für die Forstwirtschaft REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 74 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vor- schlag der Stadt Köln zu Anpassungsflächen (Modul II) im Sinne der Anpassung an den Be- stand festzulegen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Dellbrück Kennziffer 9-905-095 Herkunft Modul II Flächengröße 2,20 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan WB Regionalplanentwurf 2021 WB/ASB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche, Fläche für die Forstwirt- schaft REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 75 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Neufestlegung des ASB ist am Bestand zu orientieren (Bitte um Überprüfung der Abgren- zung). Dabei ist die Grenze des FFH-Gebietes zu berücksichtigen. Die angrenzende bedeutsame Biotop-Verbundzone in Nord-/Südrichtung ist als AFAB – wie vorgesehen – festzulegen, um Verbindungsfunktion auch planerisch zu doku- mentieren.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Dellbrück Kennziffer 9-905-097 Herkunft Modul II Flächengröße 24,52 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB/ASB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche, Fläche für die Forstwirt- schaft REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 76 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist entsprechend der bestehenden Abgrenzung im rechtskräftigen FNP als ASB fest- zulegen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Stammheim Kennziffer 9-908-105 Herkunft Modul II Flächengröße 3,09 ha Umweltprüfung Nein / HQextrem Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 AFAB/ASB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Gewerbefläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 77 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Fläche ist vollumfänglich als AFAB festzu- legen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Flittard Kennziffer GIB-029-01 Herkunft Modul I Flächengröße 3,26 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan GIB/ASB Regionalplanentwurf 2021 GIB/ASB Ratsbeschluss 1159/2022 AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 78 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die ASB-Festlegung der Fläche ist gem. rechts- kräftigem Regionalplan beizubehalten. Die pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkun- gen auf die räumlichen Entwicklungsmöglich- keiten der Stadt und wird als nicht sachgerecht beurteilt. Erforderliche Regelungen zur Risiko- vorsorge sind auf Grundlage differenzierter Untersuchungen im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung zu treffen.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Höhenhaus Kennziffer ASB-047-01 Herkunft Modul I Flächengröße 10,06 ha Umweltprüfung Nein / HQextrem Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 ASB/AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Fläche für die Landwirtschaft REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 79 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die ASB-Festlegung der Fläche ist gem. rechts- kräftigem Regionalplan beizubehalten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der be- stehenden ÖV-Erschließungsqualität (Nähe zu Stadtbahnhalt) zu befürworten. Hinweis: unmittelbarer räumlicher Zusammen- hang zu Fläche 9-906-006*.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Dünnwald Kennziffer ASB-047-02 Herkunft Modul I Flächengröße 7,23 ha Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Fläche für die Landwirtschaft, Grünfläche, Vorrang- und Maßnahmenfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Seite 80 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 flächenSteckbRiefe Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Rücknahme der ASB Festlegung im Bereich östlich A3 und nördlich B506 ist im Sinne der Be- standssituation rückgängig zu machen. An der ASB Festlegung ist festzuhalten.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Holweide Kennziffer ASB-098 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße - Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan ASB Regionalplanentwurf 2021 AFAB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 FlächensteckbrieFe Seite 81 Stadtentwicklung köln RegionalplanneuaufStellung - feStlegungSvoRSchläge Stadt köln 2022 Stellungnahmeformulierung Ratsbeschluss 1159/2022: „Die Neufestlegung von ASB sollte ausschließ- lich im Sinne der Bestandsanpassung erfolgen und auf diesen begrenzt sein.“ LUFTBILD 2021StadtbeziRk mülheim Stadtteil Flittard Kennziffer AFAB-002 Herkunft Weitere Änderungen Flächengröße - Umweltprüfung Nein Rechtskräftiger Regionalplan AFAB Regionalplanentwurf 2021 ASB Ratsbeschluss 1159/2022 ASB/AFAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RECHTSKRÄFTIGER REGIONALPLAN Wohnbaufläche, Grünfläche REGIONALPLANENTWURF 2021 Die Oberbürgermeisterin Dezernat IX – Amt für Stadtentwicklung und Statistik Bearbeitung: Lotte Drevermann Maike Janßen Katharina Klemmt Kaja Rocks
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2561/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.08.2022
- Erstellt
- 15.08.2022 12:41