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Informationsbrief: Kanalerneuerung Elsa-Brändström-Straße und Im Rheinfeld
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Elsa-Brändström-Straße im Bereich zwischen Rosenweg und Marchstraße und der Stichweg Im Rheinfeld in Bonn-Beuel Kanalerneuerung Elsa-Brändström-Straße und Im Rheinfeld Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird die Kanäle in der Elsa-Brändström-Straße zwischen Rosenweg bis Marchstraße und der Straße Im Rheinfeld erneuern bzw. renovieren. Der Baubeginn ist für Ende Januar 2025 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09. November 2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. In der Elsa-Brandström-Straße zwischen Rosenweg und Marchstraße wird die Sanierung des Kanals in geschlossener Bauweise durch den Einzug eines Schlauchliners umgesetzt. Weiterhin werden die Schachtbauwerke und die Sinkkästen mit den dazugehörigen Anschlussleitungen in offener Bauweise erneuert. Da die offenen Bauarbeit en und die unterirdische Sanierung nicht gleichzeitig stattfinden können, werden die Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss der offenen Arbeiten durch eine andere Firma zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt. In der Straße Im Rheinfeld werden ebenso die Schächte und Sinkkästen sowie eine Kanalhaltung in offener Bauweise erneuert . Die w eitere Sanierung des Kanals durch den Einzug eines Schlauchliners wird ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durch eine gesonderte Firma erfolgen. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in d en betroffenen Straßenabschnitten zu Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung der Straße mit dem Zusatz „Anlieger frei bis Baustelle“ erforderlich. Entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert. Straßenausbaubeiträge: Die Maßnahmen lösen keine Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die umlagefähigen Aufwendungen werden der Stadt nach § 8a KAG vom Land NRW erstattet. Bauzeit: Die gesamten Arbeiten werden voraussichtlich bis April 2025 andauern. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann. Seite 1 von 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Uwe Burdack, Telefon 0228-77 35 16 uwe.burdack@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/E igentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Allgemeine Informationen zu Kanalbau-Baustellen finden Sie hier: www.bonn.de/baustellen Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Dezember 2024 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier. Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (3)
Orte (5)
- Elsa-Brändström-Straße
- Marchstraße
- Rosenweg
- Berliner Platz 2
- Im Rheinfeld
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 242277
- Typ
- Informationsbrief
- Datum
- 18.12.2024
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40