mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.04.2024 betr.: "Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht" (AN/0628/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2504/2024 vom 27.08.2024

Stand: Am 16.09.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 27.08.2024 2504/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 16.09.2024 Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.04.2024 betr.: "Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht" (AN/0628/2024) In der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.04.2024 werden mit der Anfrage AN/0628/2024 betreffend „Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht“ ver- schiedene Fragen an die Verwaltung gerichtet. Die Verwaltung beantwortet die Fra- gen wie folgt: 1. Kontrolliert die Untere Abfallwirtschaftsbehörde in Kooperation mit dem Ord- nungsamt regelmäßig und systematisch Gastronomiebetriebe auf Erfüllung der Mehrwegangebots- und Informationspflicht? Eine regelmäßige und systematische Kontrolle findet bisher nicht statt. Es erfol- gen anlassbezogene und stichprobenartige Kontrollen in Einzelfällen. Ein Konzept zur Information, Umsetzung, Kontrolle und Sanktionierung wird zurzeit durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt unter enger Beteiligung des Amtes für öffentliche Ordnung erstellt. 2. Falls ja, welche aktuellen Zahlen zur Erfüllung der Mehrwegangebotspflicht lie- gen vor? Es wurden in 2023 insgesamt 10 Verstöße gegen die Mehrwegangebots- und Hinweispflicht festgestellt. Die Betriebe wurden im ersten Schritt über die neuen gesetzlichen Vorgaben informiert und aufgefordert, diesen unmittelbar nachzukommen. Da eine ge- setzliche Änderung zum Mehrwegangebot erfolgt ist, wurden bisher keine Buß- geldverfahren eingeleitet. 3. Wie hoch waren 2023 die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Mehrwegan- gebots- und Informationspflicht verhängt worden sind? Siehe Antwort unter 2. 4. Falls nein, aus welchen Gründen werden keine Kontrollen durchgeführt? 2 Es werden einzelne, anlassbezogene und stichprobenartige Kontrollen durch- geführt. 5. Wie sorgt die Stadt Köln dafür, dass die Mehrwegangebotspflicht zukünftig um- gesetzt und eingehalten wird? Siehe Antwort unter 1. Die Stadt Köln hat kürzlich eine Information im Internet veröffentlicht, in der Un- ternehmen und auch Bürgerinnen und Bürger über die Mehrwegangebotspflicht informiert werden (Link der Veröffentlichung: https://www.stadt-koeln.de/arti- kel/73469/index.html). Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 12.09.2024

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 1.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 16.09.2024 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz