Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.04.2024 betr.: "Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht" (AN/0628/2024)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2504/2024 vom 27.08.2024
Stand: Am 16.09.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 27.08.2024 2504/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 16.09.2024 Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.04.2024 betr.: "Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht" (AN/0628/2024) In der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.04.2024 werden mit der Anfrage AN/0628/2024 betreffend „Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht“ ver- schiedene Fragen an die Verwaltung gerichtet. Die Verwaltung beantwortet die Fra- gen wie folgt: 1. Kontrolliert die Untere Abfallwirtschaftsbehörde in Kooperation mit dem Ord- nungsamt regelmäßig und systematisch Gastronomiebetriebe auf Erfüllung der Mehrwegangebots- und Informationspflicht? Eine regelmäßige und systematische Kontrolle findet bisher nicht statt. Es erfol- gen anlassbezogene und stichprobenartige Kontrollen in Einzelfällen. Ein Konzept zur Information, Umsetzung, Kontrolle und Sanktionierung wird zurzeit durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt unter enger Beteiligung des Amtes für öffentliche Ordnung erstellt. 2. Falls ja, welche aktuellen Zahlen zur Erfüllung der Mehrwegangebotspflicht lie- gen vor? Es wurden in 2023 insgesamt 10 Verstöße gegen die Mehrwegangebots- und Hinweispflicht festgestellt. Die Betriebe wurden im ersten Schritt über die neuen gesetzlichen Vorgaben informiert und aufgefordert, diesen unmittelbar nachzukommen. Da eine ge- setzliche Änderung zum Mehrwegangebot erfolgt ist, wurden bisher keine Buß- geldverfahren eingeleitet. 3. Wie hoch waren 2023 die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Mehrwegan- gebots- und Informationspflicht verhängt worden sind? Siehe Antwort unter 2. 4. Falls nein, aus welchen Gründen werden keine Kontrollen durchgeführt? 2 Es werden einzelne, anlassbezogene und stichprobenartige Kontrollen durch- geführt. 5. Wie sorgt die Stadt Köln dafür, dass die Mehrwegangebotspflicht zukünftig um- gesetzt und eingehalten wird? Siehe Antwort unter 1. Die Stadt Köln hat kürzlich eine Information im Internet veröffentlicht, in der Un- ternehmen und auch Bürgerinnen und Bürger über die Mehrwegangebotspflicht informiert werden (Link der Veröffentlichung: https://www.stadt-koeln.de/arti- kel/73469/index.html). Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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16.09.2024 zuletzt
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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