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2504/2024

Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.04.2024 betr.: "Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht" (AN/0628/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.08.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 16.09.2024, TOP 4.14

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2480 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 27.08.2024 
 2504/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 16.09.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und 
Grün vom 25.04.2024 betr.: "Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht" (AN/0628/2024) 
In der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.04.2024 werden mit 
der Anfrage AN/0628/2024 betreffend „Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht“ ver-
schiedene Fragen an die Verwaltung gerichtet. Die Verwaltung beantwortet die Fra-
gen wie folgt: 
 
1. Kontrolliert die Untere Abfallwirtschaftsbehörde in Kooperation mit dem Ord-
nungsamt regelmäßig und systematisch Gastronomiebetriebe auf Erfüllung der 
Mehrwegangebots- und Informationspflicht? 
Eine regelmäßige und systematische Kontrolle findet bisher nicht statt. Es erfol-
gen anlassbezogene und stichprobenartige Kontrollen in Einzelfällen.  
Ein Konzept zur Information, Umsetzung, Kontrolle und Sanktionierung wird 
zurzeit durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt unter enger Beteiligung 
des Amtes für öffentliche Ordnung erstellt.  
 
2. Falls ja, welche aktuellen Zahlen zur Erfüllung der Mehrwegangebotspflicht lie-
gen vor?  
 
Es wurden in 2023 insgesamt 10 Verstöße gegen die Mehrwegangebots- und 
Hinweispflicht festgestellt.  
Die Betriebe wurden im ersten Schritt über die neuen gesetzlichen Vorgaben 
informiert und aufgefordert, diesen unmittelbar nachzukommen. Da eine ge-
setzliche Änderung zum Mehrwegangebot erfolgt ist, wurden bisher keine Buß-
geldverfahren eingeleitet. 
 
3. Wie hoch waren 2023 die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Mehrwegan-
gebots- und Informationspflicht verhängt worden sind? 
 
Siehe Antwort unter 2. 
 
4. Falls nein, aus welchen Gründen werden keine Kontrollen durchgeführt?

2 
 
Es werden einzelne, anlassbezogene und stichprobenartige Kontrollen durch-
geführt. 
 
5. Wie sorgt die Stadt Köln dafür, dass die Mehrwegangebotspflicht zukünftig um-
gesetzt und eingehalten wird?  
Siehe Antwort unter 1. 
Die Stadt Köln hat kürzlich eine Information im Internet veröffentlicht, in der Un-
ternehmen und auch Bürgerinnen und Bürger über die Mehrwegangebotspflicht 
informiert werden (Link der Veröffentlichung: https://www.stadt-koeln.de/arti-
kel/73469/index.html).  
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

12.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2504/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.08.2024
Erstellt
18.08.2024 19:43